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Namensänderung beim Kind –
Voraussetzungen, Ablauf &
wichtige Hinweise
Wann ist eine Namensänderung beim
Kind möglich – und was müssen Eltern
beachten?
Eine Namensänderung des Kindes ist in
Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt. Sie ist
immer an strenge Voraussetzungen gebunden und
muss dem Wohl des Kindes dienen.
Auf dieser Seite bekommst du einen klaren
Überblick, wie der Ablauf funktioniert, welche
Gründe als wichtiger Grund gelten und welche
Unterlagen Behörden verlangen.
1.
Was bedeutet „wichtiger Grund“
bei der Namensänderung?
Eine Änderung des Familiennamens (Nachname)
oder Vornamens eines Kindes ist nur möglich, wenn
ein wichtiger Grund vorliegt.
Typische wichtige Gründe sind:
•
Kinderschutz / Gefährdung
•
z. B. wenn der Name das Kind belastet.
•
Einheitlicher Familienname nach neuer Ehe
•
Das Kind soll denselben Namen wie die neue
Familie tragen.
•
Auflösung der Bindung zum bisherigen
Namensträger
•
z. B. kein Kontakt mehr zum leiblichen Elternteil.
•
Starke Belastung im Alltag oder Schule
•
Mobbing, Hänseleien oder ein stark negativ
besetzter Name.
Jeder Antrag wird individuell geprüft. Eine Garantie
gibt es nicht.
2. Wer muss der Namensänderung
beim Kind zustimmen?
Kinder unter 14 Jahren
Die sorgeberechtigten Eltern müssen zustimmen.
Wenn beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt
sind → beide müssen unterschreiben.
Kinder ab 14 Jahren
Das Kind muss selbst einwilligen, zusätzlich
müssen die Eltern zustimmen.
Alleiniges Sorgerecht
Nur der sorgeberechtigte Elternteil entscheidet.
3. Namensänderung bei bestehendem
gemeinsamen Sorgerecht
Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt:
Eine einseitige Namensänderung ist nicht
möglich.
Lehnt ein Elternteil die Änderung ab, prüft das
Gericht, ob eine Ersetzung der Zustimmung
möglich ist.
4. Namensänderung bei Stiefkindern
Neuer Ehename des Stiefelternteils
Nach einer neuen Ehe wünschen viele Eltern einen
einheitlichen Familiennamen.
Damit die Änderung genehmigt wird, braucht man
oft:
dauerhafte familiäre Bindung
Zustimmung aller Sorgeberechtigten
Zustimmung des Kindes (ab 14)
Begründung, warum einheitlicher Name
kindeswohldienlich ist
5. Welche Unterlagen brauchst du für
den Antrag?
Typische Unterlagen für die Behörde:
Personalausweis der Eltern
Geburtsurkunde des Kindes
Nachweise über Sorgerecht
Nachweise über Gründe (z. B. Atteste,
Bescheinigung Schule)
Heiratsurkunde (bei neuer Ehe)
Schriftliche Einwilligung des Kindes (ab 14)
6. Wo stellt man den Antrag?
Der Antrag wird gestellt bei:
Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist:
•
Ordnungsamt
•
Jugendamt
•
Standesamt (je nach Bundesland)
7. Kosten einer Namensänderung
beim Kind
Die Behördengebühren variieren.
Richtwerte:
Änderung Nachname: 25–100 €
Änderung Vorname: ca. 10–30 €
Zusätzliche Unterlagen / Bescheinigungen: möglich
8. Dauer des Verfahrens
Die Prüfung kann zwischen 4 und 20 Wochen
dauern.
Je komplexer der Fall, desto länger die
Entscheidung.
FAQ – Häufige Fragen zur
Namensänderung beim Kind
Kann ein Kind ohne Zustimmung des Vaters den
Namen ändern?
Nur wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat
oder ein Gericht die Zustimmung ersetzt.
Kann das Kind später wieder zurückwechseln?
Theoretisch ja – aber erneut nur bei wichtigem
Grund.
Kann die Behörde den Antrag ablehnen?
Ja. Die meisten Ablehnungen entstehen, wenn der
Grund nicht kindeswohldienlich genug ist.
Kann ein Kind ab 14 den Namen selbst ändern?
Nein, es braucht noch immer die Zustimmung der
Eltern.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz
sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für
Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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