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Icon Kategorie Eltern sitzen mit einem Kind am Tisch und rechnen etwas aus
> Startseite > Unterhalt > Namensänderung
aktualisiert: Juli 2026

Namensänderung eines Kindes –

Voraussetzungen, Ablauf

Die Änderung des Nachnamens oder Vornamens eines Kindes ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Welche Regeln gelten, hängt unter anderem vom Sorgerecht, dem Alter des Kindes und dem Grund für die gewünschte Namensänderung ab. Hinweis: Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen zum Namensrecht. Dadurch wurden bestimmte Möglichkeiten zur Namensführung erweitert.

⚖️ Wann ist eine Namensänderung möglich?

Eine Namensänderung kommt beispielsweise in Betracht: nach der Heirat eines Elternteils nach einer Scheidung bei Adoption bei gemeinsamer Sorge aus wichtigen Gründen nach dem Namensänderungsgesetz Nicht jede familiäre Veränderung führt automatisch zu einem Anspruch auf eine Namensänderung.

Voraussetzungen

In vielen Fällen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zustimmung der sorgeberechtigten Personen gegebenenfalls Zustimmung des Kindes Berücksichtigung des Kindeswohls Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation.

Benötigte Unterlagen

Je nach Fall werden häufig benötigt: Geburtsurkunde des Kindes Personalausweise Sorgerechtsnachweis Heirats- oder Scheidungsurkunde weitere Nachweise je nach Sachverhalt

✅ Ablauf

Voraussetzungen prüfen. Unterlagen zusammenstellen. Erklärung beim zuständigen Standesamt oder der Behörde abgeben. Entscheidung abwarten. Neue Urkunden beantragen.
Formular Antrag auf Namensänderung zum Download

❓Häufige Fragen

Kann ein Kind seinen Nachnamen ändern?

Ja, allerdings nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Müssen beide Eltern zustimmen?

Das hängt insbesondere vom Sorgerecht und vom jeweiligen Einzelfall ab.

Ab welchem Alter muss das Kind zustimmen?

In bestimmten Fällen ist die Zustimmung des Kindes erforderlich.

Kann der Name nach einer Scheidung geändert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich.
Zugewinnausgleich Erbschaften, Schenkungen und Schmerzensgeld zählen grundsätzlich nicht direkt zum Zugewinn.
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für: weitere wichtige Themen rund um den Unterhalt
Vaterschaft anfechten Die rechtlichen Vorgaben zur Vaterschaft wurden zuletzt überarbeitet. Ziel der Reform ist es, die Rechte biologischer Väter sowie den Schutz des Kindeswohls besser miteinander in Einklang zu bringen.
Scheidung Haushaltsaufteilung Nach der gesetzlichen Regelung wird der Hausrat nicht nach „wer hat bezahlt“ aufgeteilt, sondern nach Billigkeit und tatsächlicher Nutzung.

Autor: „Fachredaktion Familienrecht“

AMK-Rechtsportal

aktualisiert: Juli 2026 –

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktueller

Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

Geprüfte Inhalte - Verständlich und praxisnah erklärt - Regelmäßig aktualisiert

Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

⚖️ Rechtsgrundlagen

Die Namensänderung eines Kindes richtet sich insbesondere nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG) sowie dem Personenstandsgesetz (PStG). Seit dem 1. Mai 2025 gelten zudem die Regelungen des reformierten Namensrechts, durch die unter anderem die Möglichkeiten der Namensführung erweitert wurden.

Gerichtsurteil

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2016 – Az. XII ZB 298/15 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Namensänderung eines Kindes gegen den Willen eines Elternteils nur zulässig ist, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist. Allein der Wunsch des Kindes oder eines Elternteils reicht regelmäßig nicht aus. Maßgeblich ist stets, ob die Namensänderung im konkreten Einzelfall zum Wohl des Kindes notwendig ist.
Stand der Rechtslage Die Informationen auf dieser Seite berücksichtigen das seit dem 1. Mai 2025 geltende Namensrecht sowie die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Trotz sorgfältiger Recherche kann eine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzt werden. Änderungen durch neue Gesetze oder Gerichtsentscheidungen bleiben vorbehalten.

Kosten einer Namensänderung

Die Kosten für eine Namensänderung eines Kindes hängen davon ab, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Namensänderung erfolgt. Namenserklärungen beim Standesamt (z. B. nach Heirat, Scheidung oder aufgrund des neuen Namensrechts) kosten häufig etwa 25 bis 40 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für neue Geburtsurkunden oder Bescheinigungen. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz sind deutlich aufwendiger. Hier liegen die Gebühren je nach Bundesland und Verwaltungsaufwand in der Regel zwischen 50 und 1.500 Euro. In den meisten Fällen bewegen sich die Kosten jedoch im unteren bis mittleren Gebührenbereich. Zusätzlich können Kosten für neue Ausweisdokumente, Reisepässe oder weitere amtliche Unterlagen entstehen. Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung beim zuständigen Standesamt oder der Namensänderungsbehörde nach den voraussichtlichen Gebühren. So vermeiden Sie unerwartete Kosten.
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Namensänderung eines Kindes

– Voraussetzungen, Ablauf

Die Änderung des Nachnamens oder Vornamens eines Kindes ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Welche Regeln gelten, hängt unter anderem vom Sorgerecht, dem Alter des Kindes und dem Grund für die gewünschte Namensänderung ab. Hinweis: Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen zum Namensrecht. Dadurch wurden bestimmte Möglichkeiten zur Namensführung erweitert.

⚖️ Wann ist eine Namensänderung

möglich?

Eine Namensänderung kommt beispielsweise in Betracht: nach der Heirat eines Elternteils nach einer Scheidung bei Adoption bei gemeinsamer Sorge aus wichtigen Gründen nach dem Namensänderungsgesetz Nicht jede familiäre Veränderung führt automatisch zu einem Anspruch auf eine Namensänderung.

Voraussetzungen

In vielen Fällen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zustimmung der sorgeberechtigten Personen gegebenenfalls Zustimmung des Kindes Berücksichtigung des Kindeswohls Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation.

Benötigte Unterlagen

Je nach Fall werden häufig benötigt: Geburtsurkunde des Kindes Personalausweise Sorgerechtsnachweis Heirats- oder Scheidungsurkunde weitere Nachweise je nach Sachverhalt

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❓Häufige Fragen

Kann ein Kind seinen Nachnamen ändern?

Ja, allerdings nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Müssen beide Eltern zustimmen?

Das hängt insbesondere vom Sorgerecht und vom jeweiligen Einzelfall ab.

Ab welchem Alter muss das Kind

zustimmen?

In bestimmten Fällen ist die Zustimmung des Kindes erforderlich.

Kann der Name nach einer Scheidung

geändert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich.

Kosten einer Namensänderung

Die Kosten für eine Namensänderung eines Kindes hängen davon ab, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Namensänderung erfolgt. Namenserklärungen beim Standesamt (z. B. nach Heirat, Scheidung oder aufgrund des neuen Namensrechts) kosten häufig etwa 25 bis 40 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für neue Geburtsurkunden oder Bescheinigungen. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz sind deutlich aufwendiger. Hier liegen die Gebühren je nach Bundesland und Verwaltungsaufwand in der Regel zwischen 50 und 1.500 Euro. In den meisten Fällen bewegen sich die Kosten jedoch im unteren bis mittleren Gebührenbereich. Zusätzlich können Kosten für neue Ausweisdokumente, Reisepässe oder weitere amtliche Unterlagen entstehen. Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung beim zuständigen Standesamt oder der Namensänderungsbehörde nach den voraussichtlichen Gebühren. So vermeiden Sie unerwartete Kosten.

⚖️ Rechtsgrundlagen

Die Namensänderung eines Kindes richtet sich insbesondere nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG) sowie dem Personenstandsgesetz (PStG). Seit dem 1. Mai 2025 gelten zudem die Regelungen des reformierten Namensrechts, durch die unter anderem die Möglichkeiten der Namensführung erweitert wurden.

Gerichtsurteil

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2016 – Az. XII ZB 298/15 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Namensänderung eines Kindes gegen den Willen eines Elternteils nur zulässig ist, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist. Allein der Wunsch des Kindes oder eines Elternteils reicht regelmäßig nicht aus. Maßgeblich ist stets, ob die Namensänderung im konkreten Einzelfall zum Wohl des Kindes notwendig ist.
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Zugewinnausgleich Erbschaften, Schenkungen und Schmerzensgeld zählen grundsätzlich nicht direkt zum Zugewinn.
Vaterschaft anfechten Die rechtlichen Vorgaben zur Vaterschaft wurden zuletzt überarbeitet. Ziel der Reform ist es, die Rechte biologischer Väter sowie den Schutz des Kindeswohls besser miteinander in Einklang zu bringen.
Scheidung Haushaltsaufteilung Nach der gesetzlichen Regelung wird der Hausrat nicht nach „wer hat bezahlt“ aufgeteilt, sondern nach Billigkeit und tatsächlicher Nutzung.

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