Recht verstehen. Sicher entscheiden.
Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile
und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
> Startseite > Unterhalt
> Namensänderung
Namensänderung eines Kindes
– Voraussetzungen, Ablauf
Die Änderung des Nachnamens oder Vornamens
eines Kindes ist nur unter bestimmten gesetzlichen
Voraussetzungen möglich. Welche Regeln gelten,
hängt unter anderem vom Sorgerecht, dem Alter
des Kindes und dem Grund für die gewünschte
Namensänderung ab.
Hinweis: Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue
Regelungen zum Namensrecht. Dadurch wurden
bestimmte Möglichkeiten zur Namensführung
erweitert.
⚖️ Wann ist eine Namensänderung
möglich?
•
Eine Namensänderung kommt beispielsweise in
Betracht:
•
nach der Heirat eines Elternteils
•
nach einer Scheidung
•
bei Adoption
•
bei gemeinsamer Sorge
•
aus wichtigen Gründen nach dem
Namensänderungsgesetz
Nicht jede familiäre Veränderung führt automatisch
zu einem Anspruch auf eine Namensänderung.
Voraussetzungen
In vielen Fällen müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
•
Zustimmung der sorgeberechtigten Personen
•
gegebenenfalls Zustimmung des Kindes
•
Berücksichtigung des Kindeswohls
•
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten,
richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation.
Benötigte Unterlagen
Je nach Fall werden häufig benötigt:
•
Geburtsurkunde des Kindes
•
Personalausweise
•
Sorgerechtsnachweis
•
Heirats- oder Scheidungsurkunde
•
weitere Nachweise je nach Sachverhalt
✅ Ablauf
•
Voraussetzungen prüfen.
•
Unterlagen zusammenstellen.
•
Erklärung beim zuständigen Standesamt oder
der Behörde abgeben.
•
Entscheidung abwarten.
•
Neue Urkunden beantragen.
❓Häufige Fragen
Kann ein Kind seinen Nachnamen ändern?
Ja, allerdings nur unter den gesetzlichen
Voraussetzungen.
Müssen beide Eltern zustimmen?
Das hängt insbesondere vom Sorgerecht und vom
jeweiligen Einzelfall ab.
Ab welchem Alter muss das Kind
zustimmen?
In bestimmten Fällen ist die Zustimmung des
Kindes erforderlich.
Kann der Name nach einer Scheidung
geändert werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies
möglich.
Kosten einer Namensänderung
Die Kosten für eine Namensänderung eines
Kindes hängen davon ab, auf welcher gesetzlichen
Grundlage die Namensänderung erfolgt.
Namenserklärungen beim Standesamt (z. B. nach
Heirat, Scheidung oder aufgrund des neuen
Namensrechts) kosten häufig etwa 25 bis 40
Euro.
Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für neue
Geburtsurkunden oder Bescheinigungen.
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach
dem Namensänderungsgesetz sind deutlich
aufwendiger. Hier liegen die Gebühren je nach
Bundesland und Verwaltungsaufwand in der Regel
zwischen 50 und 1.500 Euro.
In den meisten Fällen bewegen sich die Kosten
jedoch im unteren bis mittleren Gebührenbereich.
Zusätzlich können Kosten für neue
Ausweisdokumente, Reisepässe oder weitere
amtliche Unterlagen entstehen.
Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung
beim zuständigen Standesamt oder der
Namensänderungsbehörde nach den
voraussichtlichen Gebühren. So vermeiden Sie
unerwartete Kosten.
⚖️ Rechtsgrundlagen
Die Namensänderung eines Kindes richtet sich
insbesondere nach den gesetzlichen
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB), dem Gesetz über die Änderung von
Familiennamen und Vornamen
(Namensänderungsgesetz – NamÄndG) sowie dem
Personenstandsgesetz (PStG).
Seit dem 1. Mai 2025 gelten zudem die Regelungen
des reformierten Namensrechts, durch die unter
anderem die Möglichkeiten der Namensführung
erweitert wurden.
Gerichtsurteil
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2016 –
Az. XII ZB 298/15
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine
Namensänderung eines Kindes gegen den Willen
eines Elternteils nur zulässig ist, wenn sie für das
Kindeswohl erforderlich ist. Allein der Wunsch des
Kindes oder eines Elternteils reicht regelmäßig
nicht aus. Maßgeblich ist stets, ob die
Namensänderung im konkreten Einzelfall zum Wohl
des Kindes notwendig ist.
Stand der Rechtslage
Die Informationen auf dieser Seite berücksichtigen
das seit dem 1. Mai 2025 geltende Namensrecht
sowie die aktuelle höchstrichterliche
Rechtsprechung. Trotz sorgfältiger Recherche kann
eine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall
nicht ersetzt werden. Änderungen durch neue
Gesetze oder Gerichtsentscheidungen bleiben
vorbehalten.
Viele Leser interessieren sich
anschließend auch für:
weitere wichtige Themen rund um den Unterhalt
Zugewinnausgleich
Erbschaften, Schenkungen und
Schmerzensgeld zählen grundsätzlich
nicht direkt zum Zugewinn.
Vaterschaft anfechten
Die rechtlichen Vorgaben zur Vaterschaft
wurden zuletzt überarbeitet. Ziel der Reform
ist es, die Rechte biologischer Väter sowie
den Schutz des Kindeswohls besser
miteinander in Einklang zu bringen.
Scheidung
Haushaltsaufteilung
Nach der gesetzlichen Regelung
wird der Hausrat nicht nach „wer hat
bezahlt“ aufgeteilt, sondern nach
Billigkeit und tatsächlicher Nutzung.
Autor: „Fachredaktion Familienrecht“
AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juli 2026 –
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
Rechtsportal erstellt.
Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von
Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung. Inhalte
werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.
Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und pra-
xisnah darzustellen.
Geprüfte Inhalte
- Verständlich und praxisnah erklärt
- Regelmäßig aktualisiert
Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.