Namensänderung beim Kind – Voraussetzungen, Ablauf & wichtige Hinweise

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Wann ist eine Namensänderung beim Kind möglich – und was

müssen Eltern beachten?

Eine Namensänderung des Kindes ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt. Sie ist immer an strenge Voraussetzungen gebunden und muss dem Wohl des Kindes dienen. Auf dieser Seite bekommst du einen klaren Überblick, wie der Ablauf funktioniert, welche Gründe als wichtiger Grund gelten und welche Unterlagen Behörden verlangen.

1.

Was bedeutet „wichtiger Grund“ bei der

Namensänderung?

Eine Änderung des Familiennamens (Nachname) oder Vornamens eines Kindes ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Typische wichtige Gründe sind: Kinderschutz / Gefährdung z. B. wenn der Name das Kind belastet. Einheitlicher Familienname nach neuer Ehe Das Kind soll denselben Namen wie die neue Familie tragen. Auflösung der Bindung zum bisherigen Namensträger z. B. kein Kontakt mehr zum leiblichen Elternteil. Starke Belastung im Alltag oder Schule Mobbing, Hänseleien oder ein stark negativ besetzter Name. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Eine Garantie gibt es nicht.

2. Wer muss der Namensänderung beim

Kind zustimmen?

Kinder unter 14 Jahren Die sorgeberechtigten Eltern müssen zustimmen. Wenn beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind → beide müssen unterschreiben. Kinder ab 14 Jahren Das Kind muss selbst einwilligen, zusätzlich müssen die Eltern zustimmen. Alleiniges Sorgerecht Nur der sorgeberechtigte Elternteil entscheidet.

3. Namensänderung bei bestehendem

gemeinsamen Sorgerecht

Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt: Eine einseitige Namensänderung ist nicht möglich. Lehnt ein Elternteil die Änderung ab, prüft das Gericht, ob eine Ersetzung der Zustimmung möglich ist.

4. Namensänderung bei Stiefkindern

Neuer Ehename des Stiefelternteils Nach einer neuen Ehe wünschen viele Eltern einen einheitlichen Familiennamen. Damit die Änderung genehmigt wird, braucht man oft: dauerhafte familiäre Bindung Zustimmung aller Sorgeberechtigten Zustimmung des Kindes (ab 14) Begründung, warum einheitlicher Name kindeswohldienlich ist

5. Welche Unterlagen brauchst du für den

Antrag?

Typische Unterlagen für die Behörde: Personalausweis der Eltern Geburtsurkunde des Kindes Nachweise über Sorgerecht Nachweise über Gründe (z. B. Atteste, Bescheinigung Schule) Heiratsurkunde (bei neuer Ehe) Schriftliche Einwilligung des Kindes (ab 14)

6. Wo stellt man den Antrag?

Der Antrag wird gestellt bei: Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist: Ordnungsamt Jugendamt Standesamt (je nach Bundesland)

7. Kosten einer Namensänderung beim Kind

Die Behördengebühren variieren. Richtwerte: Änderung Nachname: 25–100 € Änderung Vorname: ca. 10–30 € Zusätzliche Unterlagen / Bescheinigungen: möglich

8. Dauer des Verfahrens

Die Prüfung kann zwischen 4 und 20 Wochen dauern. Je komplexer der Fall, desto länger die Entscheidung.

FAQ – Häufige Fragen zur Namensänderung

beim Kind

Kann ein Kind ohne Zustimmung des Vaters den Namen ändern? Nur wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat oder ein Gericht die Zustimmung ersetzt. Kann das Kind später wieder zurückwechseln? Theoretisch ja – aber erneut nur bei wichtigem Grund. Kann die Behörde den Antrag ablehnen? Ja. Die meisten Ablehnungen entstehen, wenn der Grund nicht kindeswohldienlich genug ist. Kann ein Kind ab 14 den Namen selbst ändern? Nein, es braucht noch immer die Zustimmung der Eltern.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025
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Namensänderung beim Kind –

Voraussetzungen, Ablauf &

wichtige Hinweise

Wann ist eine Namensänderung beim

Kind möglich – und was müssen Eltern

beachten?

Eine Namensänderung des Kindes ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt. Sie ist immer an strenge Voraussetzungen gebunden und muss dem Wohl des Kindes dienen. Auf dieser Seite bekommst du einen klaren Überblick, wie der Ablauf funktioniert, welche Gründe als wichtiger Grund gelten und welche Unterlagen Behörden verlangen.

1.

Was bedeutet „wichtiger Grund“

bei der Namensänderung?

Eine Änderung des Familiennamens (Nachname) oder Vornamens eines Kindes ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Typische wichtige Gründe sind: Kinderschutz / Gefährdung z. B. wenn der Name das Kind belastet. Einheitlicher Familienname nach neuer Ehe Das Kind soll denselben Namen wie die neue Familie tragen. Auflösung der Bindung zum bisherigen Namensträger z. B. kein Kontakt mehr zum leiblichen Elternteil. Starke Belastung im Alltag oder Schule Mobbing, Hänseleien oder ein stark negativ besetzter Name. Jeder Antrag wird individuell geprüft. Eine Garantie gibt es nicht.

2. Wer muss der Namensänderung

beim Kind zustimmen?

Kinder unter 14 Jahren Die sorgeberechtigten Eltern müssen zustimmen. Wenn beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind → beide müssen unterschreiben. Kinder ab 14 Jahren Das Kind muss selbst einwilligen, zusätzlich müssen die Eltern zustimmen. Alleiniges Sorgerecht Nur der sorgeberechtigte Elternteil entscheidet.

3. Namensänderung bei bestehendem

gemeinsamen Sorgerecht

Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt: Eine einseitige Namensänderung ist nicht möglich. Lehnt ein Elternteil die Änderung ab, prüft das Gericht, ob eine Ersetzung der Zustimmung möglich ist.

4. Namensänderung bei Stiefkindern

Neuer Ehename des Stiefelternteils Nach einer neuen Ehe wünschen viele Eltern einen einheitlichen Familiennamen. Damit die Änderung genehmigt wird, braucht man oft: dauerhafte familiäre Bindung Zustimmung aller Sorgeberechtigten Zustimmung des Kindes (ab 14) Begründung, warum einheitlicher Name kindeswohldienlich ist

5. Welche Unterlagen brauchst du für

den Antrag?

Typische Unterlagen für die Behörde: Personalausweis der Eltern Geburtsurkunde des Kindes Nachweise über Sorgerecht Nachweise über Gründe (z. B. Atteste, Bescheinigung Schule) Heiratsurkunde (bei neuer Ehe) Schriftliche Einwilligung des Kindes (ab 14)

6. Wo stellt man den Antrag?

Der Antrag wird gestellt bei: Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist: Ordnungsamt Jugendamt Standesamt (je nach Bundesland)

7. Kosten einer Namensänderung

beim Kind

Die Behördengebühren variieren. Richtwerte: Änderung Nachname: 25–100 € Änderung Vorname: ca. 10–30 € Zusätzliche Unterlagen / Bescheinigungen: möglich

8. Dauer des Verfahrens

Die Prüfung kann zwischen 4 und 20 Wochen dauern. Je komplexer der Fall, desto länger die Entscheidung.

FAQ – Häufige Fragen zur

Namensänderung beim Kind

Kann ein Kind ohne Zustimmung des Vaters den Namen ändern? Nur wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat oder ein Gericht die Zustimmung ersetzt. Kann das Kind später wieder zurückwechseln? Theoretisch ja – aber erneut nur bei wichtigem Grund. Kann die Behörde den Antrag ablehnen? Ja. Die meisten Ablehnungen entstehen, wenn der Grund nicht kindeswohldienlich genug ist. Kann ein Kind ab 14 den Namen selbst ändern? Nein, es braucht noch immer die Zustimmung der Eltern.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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