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AMK Rechtsportal
Neues zum “gemeinsamen
Sorgerecht”
Eltern sollen die Verantwortung für ihr Kind
gemeinsam übernehmen. Ein Elternteil soll nur
dann von der Verantwortung ausgeschlossen
bleiben, wenn das zum Wohl des Kindes nötig ist.
Wenn also der Kontakt zu einem Elternteil mehr
schadet, als dass es förderlich wäre.
Ein nicht verheirateter Elternteil kann auch das
alleinige Sorge für das gemeinsame Kind betragen,
wenn er dafür Gründe hat, die für das Kindeswohl
sprechen.
Eltern erhalten vom Jugendamt nach der Geburt
erst einmal automatisch eine Vorladung. Das
Jugendamt fragt die Eltern, wie sie die gemeinsame
elterliche Sorge regeln wollen.
Sind sich beide Elternteile einig, wird das
Sorgerecht, dann nach Wunsch eingetragen.
Jedenfalls dann, wenn nicht andere Gründe
dagegen sprechen. Ist man sich nicht einig,
müssen die Eltern Anträge bei Gericht stellen. Das
gemeinsame Sorgerecht ist heute eher die
Normalität.
Entzug der elterlichen Sorge
des Vaters
Wenn ein Vater erst nach der Unterbringung seines
Kindes bei Pflegeeltern oder in einer
Pflegeeinrichtung ein Sorgerecht erhält, kann ihm
das nicht wieder entzogen werden, weil Pfleger
jetzt vorrangig ein Recht darauf hätten.
Es spielt auch keine Rolle, wenn der Vater bisher
kaum Kontakt zu dem Kind hatte. Wichtig ist, dass
er mitwirkt, wenn das Kind fremduntergebracht
werden muss und er dieser Unterbringung nicht im
Wege steht. Bundesverfassungsgericht/
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Verfahren beim Sorgerecht
Um zu klären, wer das Sorgerecht erhalten
soll, findet folgenedes Verfahren statt:
•
1. Gibt die Mutter nicht ihr Einverständnis zur
gemeinsamen Sorge, kann der Vater zunächst
versuchen, über das Jugendamt eine Einigung
mit der Mutter zu erreichen kann. Er kann aber
auch gleich einen Sorgerechtsantrag beim
Familiengericht stellen, wenn er davon ausgeht,
dass das Jugendamt nichts erreichen wird.
•
2. Vor Gericht erhält die Mutter Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Antrag des Vaters. Die Frist
dafür endet frühestens sechs Wochen nach der
Geburt.
•
3. Gibt die Mutter keine Stellungnahme ab und
werden dem Gericht keine Gründe bekannt, die
der gemeinsamen Sorge entgegenstehen, wird
das Familiengericht in einem schriftlichen
Verfahren, ohne Anhörung des Jugendamts und
ohne persönliche Anhörung der Eltern
entscheiden.
•
4. Das Familiengericht spricht dem Vater das
Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem
Kindeswohl nicht widerspricht. Der Vater erhält
die Alleinsorge auch ohne Zustimmung der
Mutter. Voraussetzung dafür ist, dass eine
gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht
kommt und zu erwarten ist, dass die
Übertragung auf den Vater dem Wohl des
Kindes am besten entspricht.
Zusammenfassung:
Die Mutter erhält mit der Geburt zwar zunächst das
alleinige Sorgerecht, doch der ledige Vater kann
beim Familiengericht die Mitsorge beantragen.
Äußert sich die Mutter innerhalb einer
sechswöchigen Frist zu dem Antrag nicht oder trägt
sie nur Gründe vor, die nichts mit dem Kindeswohl
zu tun haben, wird das gemeinsame Sorgerecht in
einem vereinfachten, beschleunigten Verfahren
gewährt. Väter sollten aber erst einmal versuchen,
mit der Mutter eine Einigung zu erzielen, auch mit
Hilfe des Jugendamtes.
Das Gericht unterscheidet zwischen:
Angelegenheiten des täglichen Lebens und
Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher
Bedeutung sind.
Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt,
kann wegen Angelegenheiten des
täglichen Lebens so entscheiden, wie er
es für das Kind am besten hält.
Dagegen werden Angelegenheiten von großer
Bedeutung von beiden Elternteilen zusammen
entschieden. Solche Angelegenheiten sind z.B.
Entscheidungen wie Schulart, Ausbildungs- und
Berufswahl, Aufenthaltsbestimmung,
Wohnsitzwechsel.
Antrag gemeinsames Sorgerecht