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Unterhalt für nichteheliche Kinder – rechtliche

Grundlagen & praktische Hinweise

Was bedeutet „nichteheliches Kind“ im

Unterhaltsrecht?

Nach deutschem Recht sind Eltern auch dann unterhaltspflichtig, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind: Ein Kind hat unabhängig vom Familienstand seiner Eltern einen Anspruch auf Unterhalt gemäß § 1601 BGB. Das gilt sowohl für Minderjährige als auch für volljährige Kinder in Ausbildung.
Kindesunterhalt: Anspruch, Dauer und Berechnung

1. Wer ist unterhaltspflichtig?

Der rechtlich anerkannte oder festgestellte Vater ist gegenüber seinem Kind unterhaltspflichtig – unabhängig davon, ob er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.

2. Wie wird der Unterhalt berechnet?

Zur Berechnung des Unterhalts wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen, die als anerkannter Leitfaden für Gerichte dient. Dabei wird der Bedarf des Kindes ermittelt und das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Kindergeld wird meist zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder angerechnet. Unterhaltspflichtige müssen einen angemessenen Selbstbehalt behalten, damit sie ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können.

3. Bis zu welchem Alter besteht der Anspruch?

Grundsätzlich bis zur Vollendung der Volljährigkeit. Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet und bedürftig ist.
Foto, Unterhalt für uneheliche Kinder

Betreuungsunterhalt für die Mutter

Wann hat die Mutter Anspruch auf Unterhalt?

Auch die Mutter kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit rund um die Geburt und darüber hinaus Unterhalt vom Vater verlangen.

Dauer der Unterhaltszahlung

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt besteht ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch. Darüber hinaus kann ein Betreuungsunterhalt von bis zu drei Jahren nach der Geburt bestehen, wenn die Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes nicht arbeiten kann. In Ausnahmefällen kann ein Betreuungsunterhalt auch länger gelten, etwa wenn das Kind krank ist oder bestimmte Betreuungsprobleme vorliegen.

Voraussetzungen

Damit ein Anspruch besteht, müssen u. a. folgende Kriterien erfüllt sein: Die Vaterschaft ist festgestellt oder anerkannt. Die Mutter ist bedürftig (z. B. wegen Betreuung nicht erwerbstätig). Der Vater ist leistungsfähig. Wichtige Berechnungsfrage Die Höhe des Betreuungsunterhalts richtet sich nach dem Einkommen beider Eltern und der Betreuungssituation. Dabei kann z. B. Einkommen der Mutter angerechnet werden – etwa Lohnfortzahlung oder Elterngeld – aber nicht immer in voller Höhe.
statt 24,60 € nur 12,30 €
im Sonderangebot bis:

Praktische Tipps für Eltern

Schriftliche Vereinbarungen Es ist empfehlenswert, Unterhaltsvereinbarungen schriftlich festzuhalten oder – wenn nötig – über das Jugendamt oder Familiengericht regeln zu lassen. Unterhalt berechnen lassen Eltern können den Unterhalt über das Jugendamt berechnen lassen. Das Jugendamt kann auch einen Unterhaltstitel erwirken, der die Zahlungsansprüche absichert. Rechtliche Hilfe holen Gerade bei komplexeren Fällen – z. B. bei mehreren Unterhaltsberechtigten, komplizierter Einkommenslage oder internationalem Bezug – sollte rechtlicher Rat eingeholt werden (z. B. durch Familienrechtsanwälte oder Beratungsstellen).

Zusammenfassung

Ein nichteheliches Kind hat in Deutschland einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch, genau wie ein eheliches Kind. Die Unterhaltshöhe wird meist anhand der Düsseldorfer Tabelle und individuellen Einkommensverhältnissen berechnet. Die Mutter kann zusätzlich Betreuungsunterhalt beanspruchen, wenn sie wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann. Rechtliche Vereinbarungen und ggf. gerichtliche Titel schaffen Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026

FAQ

Haben nichteheliche Kinder Anspruch auf Unterhalt? Ja. Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern rechtlich gleichgestellt. Sie haben denselben Anspruch auf Kindesunterhalt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch – unabhängig vom Familienstand der Eltern. Muss der Vater auch ohne Ehe Unterhalt zahlen? Ja. Sobald die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist, besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht. Eine Ehe mit der Mutter ist dafür nicht erforderlich. Wie hoch ist der Unterhalt für nichteheliche Kinder? Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Das Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte angerechnet. Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden? Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Der Anspruch kann darüber hinaus bestehen, wenn sich das Kind noch in Schule, Ausbildung oder Studium befindet und nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Hat die Mutter eines nichtehelichen Kindes Anspruch auf Unterhalt? Ja. Die Mutter kann einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben – insbesondere in den ersten drei Lebensjahren des Kindes, wenn sie wegen der Betreuung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Wie lange wird Betreuungsunterhalt gezahlt? Der Betreuungsunterhalt besteht mindestens bis drei Jahre nach der Geburt. In besonderen Fällen (z. B. Krankheit des Kindes, fehlende Betreuungsmöglichkeiten) kann der Anspruch verlängert werden. Was passiert, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt? Zahlt der Vater nicht, kann das Jugendamt helfen, Unterhaltsansprüche durchzusetzen. In vielen Fällen kann ein Unterhaltstitel erstellt werden. Zusätzlich kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Wird das Einkommen der Mutter beim Unterhalt berücksichtigt? Beim Kindesunterhalt zählt grundsätzlich das Einkommen des betreuenden Elternteils nicht. Beim Betreuungsunterhalt kann eigenes Einkommen der Mutter teilweise angerechnet werden.
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Unterhalt für nichteheliche

Kinder – rechtliche Grundlagen

& praktische Hinweise

Was bedeutet „nichteheliches

Kind“ im Unterhaltsrecht?

Nach deutschem Recht sind Eltern auch dann unterhaltspflichtig, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind: Ein Kind hat unabhängig vom Familienstand seiner Eltern einen Anspruch auf Unterhalt gemäß § 1601 BGB. Das gilt sowohl für Minderjährige als auch für volljährige Kinder in Ausbildung.
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1. Wer ist unterhaltspflichtig?

Der rechtlich anerkannte oder festgestellte Vater ist gegenüber seinem Kind unterhaltspflichtig – unabhängig davon, ob er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.

2. Wie wird der Unterhalt berechnet?

Zur Berechnung des Unterhalts wird die Düsseldorfer Tabelle herangezogen, die als anerkannter Leitfaden für Gerichte dient. Dabei wird der Bedarf des Kindes ermittelt und das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Kindergeld wird meist zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder angerechnet. Unterhaltspflichtige müssen einen angemessenen Selbstbehalt behalten, damit sie ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können.

3. Bis zu welchem Alter besteht der

Anspruch?

Grundsätzlich bis zur Vollendung der Volljährigkeit. Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet und bedürftig ist.
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Betreuungsunterhalt für die

Mutter

Wann hat die Mutter Anspruch auf

Unterhalt?

Auch die Mutter kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit rund um die Geburt und darüber hinaus Unterhalt vom Vater verlangen.

Dauer der Unterhaltszahlung

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt besteht ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch. Darüber hinaus kann ein Betreuungsunterhalt von bis zu drei Jahren nach der Geburt bestehen, wenn die Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes nicht arbeiten kann. In Ausnahmefällen kann ein Betreuungsunterhalt auch länger gelten, etwa wenn das Kind krank ist oder bestimmte Betreuungsprobleme vorliegen.

Voraussetzungen

Damit ein Anspruch besteht, müssen u. a. folgende Kriterien erfüllt sein: Die Vaterschaft ist festgestellt oder anerkannt. Die Mutter ist bedürftig (z. B. wegen Betreuung nicht erwerbstätig). Der Vater ist leistungsfähig. Wichtige Berechnungsfrage Die Höhe des Betreuungsunterhalts richtet sich nach dem Einkommen beider Eltern und der Betreuungssituation. Dabei kann z. B. Einkommen der Mutter angerechnet werden – etwa Lohnfortzahlung oder Elterngeld – aber nicht immer in voller Höhe.

Praktische Tipps für Eltern

Schriftliche Vereinbarungen Es ist empfehlenswert, Unterhaltsvereinbarungen schriftlich festzuhalten oder – wenn nötig – über das Jugendamt oder Familiengericht regeln zu lassen. Unterhalt berechnen lassen Eltern können den Unterhalt über das Jugendamt berechnen lassen. Das Jugendamt kann auch einen Unterhaltstitel erwirken, der die Zahlungsansprüche absichert. Rechtliche Hilfe holen Gerade bei komplexeren Fällen – z. B. bei mehreren Unterhaltsberechtigten, komplizierter Einkommenslage oder internationalem Bezug – sollte rechtlicher Rat eingeholt werden (z. B. durch Familienrechtsanwälte oder Beratungsstellen).

FAQ

Haben nichteheliche Kinder Anspruch auf Unterhalt? Ja. Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern rechtlich gleichgestellt. Sie haben denselben Anspruch auf Kindesunterhalt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch – unabhängig vom Familienstand der Eltern. Muss der Vater auch ohne Ehe Unterhalt zahlen? Ja. Sobald die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist, besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht. Eine Ehe mit der Mutter ist dafür nicht erforderlich. Wie hoch ist der Unterhalt für nichteheliche Kinder? Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Das Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte angerechnet. Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden? Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Der Anspruch kann darüber hinaus bestehen, wenn sich das Kind noch in Schule, Ausbildung oder Studium befindet und nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Hat die Mutter eines nichtehelichen Kindes Anspruch auf Unterhalt? Ja. Die Mutter kann einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben – insbesondere in den ersten drei Lebensjahren des Kindes, wenn sie wegen der Betreuung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Wie lange wird Betreuungsunterhalt gezahlt? Der Betreuungsunterhalt besteht mindestens bis drei Jahre nach der Geburt. In besonderen Fällen (z. B. Krankheit des Kindes, fehlende Betreuungsmöglichkeiten) kann der Anspruch verlängert werden. Was passiert, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt? Zahlt der Vater nicht, kann das Jugendamt helfen, Unterhaltsansprüche durchzusetzen. In vielen Fällen kann ein Unterhaltstitel erstellt werden. Zusätzlich kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Wird das Einkommen der Mutter beim Unterhalt berücksichtigt? Beim Kindesunterhalt zählt grundsätzlich das Einkommen des betreuenden Elternteils nicht. Beim Betreuungsunterhalt kann eigenes Einkommen der Mutter teilweise angerechnet werden.

Zusammenfassung

Ein nichteheliches Kind hat in Deutschland einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch, genau wie ein eheliches Kind. Die Unterhaltshöhe wird meist anhand der Düsseldorfer Tabelle und individuellen Einkommensverhältnissen berechnet. Die Mutter kann zusätzlich Betreuungsunterhalt beanspruchen, wenn sie wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann. Rechtliche Vereinbarungen und ggf. gerichtliche Titel schaffen Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026