RECHT - GESETZE - SOZIALES
AMK Rechtsportal
Unterhalt für nichteheliche
Kinder – rechtliche Grundlagen
& praktische Hinweise
Was bedeutet „nichteheliches
Kind“ im Unterhaltsrecht?
Nach deutschem Recht sind Eltern auch dann
unterhaltspflichtig, wenn sie nicht miteinander
verheiratet sind:
Ein Kind hat unabhängig vom Familienstand seiner
Eltern einen Anspruch auf Unterhalt gemäß § 1601
BGB. Das gilt sowohl für Minderjährige als auch für
volljährige Kinder in Ausbildung.
Kindesunterhalt: Anspruch, Dauer
und Berechnung
1. Wer ist unterhaltspflichtig?
Der rechtlich anerkannte oder festgestellte Vater ist
gegenüber seinem Kind unterhaltspflichtig –
unabhängig davon, ob er mit der Mutter des Kindes
verheiratet ist.
2. Wie wird der Unterhalt berechnet?
Zur Berechnung des Unterhalts wird die
Düsseldorfer Tabelle herangezogen, die als
anerkannter Leitfaden für Gerichte dient. Dabei wird
der Bedarf des Kindes ermittelt und das Einkommen
der Eltern berücksichtigt.
Kindergeld wird meist zur Hälfte auf den
Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder angerechnet.
Unterhaltspflichtige müssen einen angemessenen
Selbstbehalt behalten, damit sie ihren eigenen
Lebensunterhalt sichern können.
3. Bis zu welchem Alter besteht der
Anspruch?
Grundsätzlich bis zur Vollendung der Volljährigkeit.
Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn
das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet
und bedürftig ist.
statt 24,60 €
nur 12,30 €
im Sonderangebot bis:
Betreuungsunterhalt für die
Mutter
Wann hat die Mutter Anspruch auf
Unterhalt?
Auch die Mutter kann unter bestimmten
Voraussetzungen für die Zeit rund um die Geburt
und darüber hinaus Unterhalt vom Vater verlangen.
Dauer der Unterhaltszahlung
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der
Geburt besteht ein gesetzlicher
Unterhaltsanspruch.
Darüber hinaus kann ein Betreuungsunterhalt von
bis zu drei Jahren nach der Geburt bestehen, wenn
die Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des
Kindes nicht arbeiten kann.
In Ausnahmefällen kann ein Betreuungsunterhalt
auch länger gelten, etwa wenn das Kind krank ist
oder bestimmte Betreuungsprobleme vorliegen.
Voraussetzungen
Damit ein Anspruch besteht, müssen u. a. folgende
Kriterien erfüllt sein:
•
Die Vaterschaft ist festgestellt oder anerkannt.
•
Die Mutter ist bedürftig (z. B. wegen Betreuung
nicht erwerbstätig).
•
Der Vater ist leistungsfähig.
Wichtige Berechnungsfrage
Die Höhe des Betreuungsunterhalts richtet sich
nach dem Einkommen beider Eltern und der
Betreuungssituation. Dabei kann z. B. Einkommen
der Mutter angerechnet werden – etwa
Lohnfortzahlung oder Elterngeld – aber nicht immer
in voller Höhe.
Praktische Tipps für Eltern
Schriftliche Vereinbarungen
Es ist empfehlenswert, Unterhaltsvereinbarungen
schriftlich festzuhalten oder – wenn nötig – über
das Jugendamt oder Familiengericht regeln zu
lassen.
Unterhalt berechnen lassen
Eltern können den Unterhalt über das Jugendamt
berechnen lassen. Das Jugendamt kann auch
einen Unterhaltstitel erwirken, der die
Zahlungsansprüche absichert.
Rechtliche Hilfe holen
Gerade bei komplexeren Fällen – z. B. bei
mehreren Unterhaltsberechtigten, komplizierter
Einkommenslage oder internationalem Bezug –
sollte rechtlicher Rat eingeholt werden (z. B. durch
Familienrechtsanwälte oder Beratungsstellen).
FAQ
Haben nichteheliche Kinder Anspruch auf
Unterhalt?
Ja. Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern
rechtlich gleichgestellt. Sie haben denselben
Anspruch auf Kindesunterhalt nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch – unabhängig vom
Familienstand der Eltern.
Muss der Vater auch ohne Ehe Unterhalt
zahlen?
Ja. Sobald die Vaterschaft anerkannt oder
gerichtlich festgestellt ist, besteht eine gesetzliche
Unterhaltspflicht. Eine Ehe mit der Mutter ist dafür
nicht erforderlich.
Wie hoch ist der Unterhalt für nichteheliche
Kinder?
Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle
und dem bereinigten Nettoeinkommen des
unterhaltspflichtigen Elternteils. Das Kindergeld
wird in der Regel zur Hälfte angerechnet.
Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Der Anspruch
kann darüber hinaus bestehen, wenn sich das Kind
noch in Schule, Ausbildung oder Studium befindet
und nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen
kann.
Hat die Mutter eines nichtehelichen Kindes
Anspruch auf Unterhalt?
Ja. Die Mutter kann einen Anspruch auf
Betreuungsunterhalt haben – insbesondere in den
ersten drei Lebensjahren des Kindes, wenn sie
wegen der Betreuung nicht oder nur eingeschränkt
arbeiten kann.
Wie lange wird Betreuungsunterhalt
gezahlt?
Der Betreuungsunterhalt besteht mindestens bis
drei Jahre nach der Geburt. In besonderen Fällen
(z. B. Krankheit des Kindes, fehlende
Betreuungsmöglichkeiten) kann der Anspruch
verlängert werden.
Was passiert, wenn der Vater keinen
Unterhalt zahlt?
Zahlt der Vater nicht, kann das Jugendamt helfen,
Unterhaltsansprüche durchzusetzen. In vielen
Fällen kann ein Unterhaltstitel erstellt werden.
Zusätzlich kann Unterhaltsvorschuss beantragt
werden.
Wird das Einkommen der Mutter beim
Unterhalt berücksichtigt?
Beim Kindesunterhalt zählt grundsätzlich das
Einkommen des betreuenden Elternteils nicht.
Beim Betreuungsunterhalt kann eigenes
Einkommen der Mutter teilweise angerechnet
werden.
Zusammenfassung
•
Ein nichteheliches Kind hat in Deutschland
einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch, genau
wie ein eheliches Kind.
•
Die Unterhaltshöhe wird meist anhand der
Düsseldorfer Tabelle und individuellen
Einkommensverhältnissen berechnet.
•
Die Mutter kann zusätzlich Betreuungsunterhalt
beanspruchen, wenn sie wegen der
Kinderbetreuung nicht arbeiten kann.
•
Rechtliche Vereinbarungen und ggf. gerichtliche
Titel schaffen Rechtssicherheit und
Durchsetzbarkeit.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026