Unterhalt bei nichtehelichen Kinder für die Mutter?

Foto, Kind schaukelt in einer Parkanlage
Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes Unterhalt für sich verlangen, wenn sie wegen des Kindes kein ausreichendes eigenes Einkommen hat. Wenn sie beispielsweise wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten kann. Das gilt auch, wenn die Mutter bereits mit einem anderen Mann verheiratet ist.

Unterhalt für nichteheliches Kind. Muss die Mutter

arbeiten?

Bei nichtehelichen Kindern ist der Unterhalt für die Mutter begrenzt auf 6 vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Der Anspruch auf Unterhalt verlängert sich um 3 Jahre, wenn die Mutter keiner Arbeit nachgehen kann. Der Bundesgerichtshof sagt, dass unter Umständen, auch über die 3 Jahre hinaus Unterhalt gezahlt werden muss. Das kann dann der Fall sein, wenn die Mutter beispielsweise nicht arbeiten kann, weil das Kind krank ist. Es kommt nicht darauf an, ob und wie lange sich der Vater und die nichteheliche Mutter kennen oder ob sie ein Paar waren. Sind die Mutter und/oder der Vater mit anderen Partnern verheiratet, ändert das nichts daran, dass der nichtehelichen Mutter ein Unterhaltsanspruch zusteht. Aber auf die Höhe des Unterhaltes wirkt es sich aus. Hat die Kindesmutter erst nach der Geburt des Kindes einen anderen Mann geheiratet, dann fällt ihr Unterhaltsanspruch weg.

Höhe des Unterhaltes an die Mutter des nichtehelichen

Kindes

Der Kindesvater muss höchstens den Unterhalt zahlen, den er als Ehegattenunterhalt zahlen müsste, wenn er mit der Kindesmutter verheiratet wäre. Das sind 3/7 der Differenz von beiden Einkommen (Mutter und Vater). - Kindesvater verdient 3000 Euro und die Mutter hat noch 2000 Euro, dann ist das eine Differenz von 1000 Euro. Von dieser Differenz müsste der Kindesvater noch 3/7 an die Mutter seines Kindes zahlen. Ist die Mutter trotz der Schwangerschaft bzw. Geburt berufstätig, ist ihr Einkommen anzurechnen. Wenn das Kind jünger als drei Jahre ist aber nur zur Hälfte, weil sie bei diesem Alter der Kinder nämlich nicht verpflichtet wäre, zu arbeiten. Zum Einkommen, was der Mutter angerechnet wird, zählen Lohnfortzahlung, Elterngeld aber nicht das Kindergeld. Das Elterngeld wird nur zur Hälfte angerechnet.
Unterhalt für Mütter von nichtehelichen Kindern Mütter können eine Fremdbetreuung für ihre Kinder ablehnen, wenn das Kindeswohl gefährdet wäre. Mütter, die alleinerziehend sind, müssen genau darlegen können, wenn sie Unterhalt über die 3 Jahre hinaus beanspruchen wollen. Es kommt auch darauf an, ob überhaupt Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Wenn die Kindesbetreuung aber in einem Hort oder in einer Ganztagsschule auch die Hausaufgaben umfasst, muss die Mutter auch Vollzeit arbeiten. Wenn ein Vater das Kind regelmäßig betreuen möchte, muss auch diese Betreuung von der Mutter angenommen werden, bevor sie Unterhalt beanspruchen kann.
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Unterhalt bei

nichtehelichen Kinder für

die Mutter?

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Unterhalt für nichteheliches

Kind. Muss die Mutter

arbeiten?

Bei nichtehelichen Kindern ist der Unterhalt für die Mutter begrenzt auf 6 vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Der Anspruch auf Unterhalt verlängert sich um 3 Jahre, wenn die Mutter keiner Arbeit nachgehen kann. Der Bundesgerichtshof sagt, dass unter Umständen, auch über die 3 Jahre hinaus Unterhalt gezahlt werden muss. Das kann dann der Fall sein, wenn die Mutter beispielsweise nicht arbeiten kann, weil das Kind krank ist. Es kommt nicht darauf an, ob und wie lange sich der Vater und die nichteheliche Mutter kennen oder ob sie ein Paar waren. Sind die Mutter und/oder der Vater mit anderen Partnern verheiratet, ändert das nichts daran, dass der nichtehelichen Mutter ein Unterhaltsanspruch zusteht. Aber auf die Höhe des Unterhaltes wirkt es sich aus. Hat die Kindesmutter erst nach der Geburt des Kindes einen anderen Mann geheiratet, dann fällt ihr Unterhaltsanspruch weg.

Höhe des Unterhaltes an die

Mutter des nichtehelichen

Kindes

Der Kindesvater muss höchstens den Unterhalt zahlen, den er als Ehegattenunterhalt zahlen müsste, wenn er mit der Kindesmutter verheiratet wäre. Das sind 3/7 der Differenz von beiden Einkommen (Mutter und Vater). - Kindesvater verdient 3000 Euro und die Mutter hat noch 2000 Euro, dann ist das eine Differenz von 1000 Euro. Von dieser Differenz müsste der Kindesvater noch 3/7 an die Mutter seines Kindes zahlen. Ist die Mutter trotz der Schwangerschaft bzw. Geburt berufstätig, ist ihr Einkommen anzurechnen. Wenn das Kind jünger als drei Jahre ist aber nur zur Hälfte, weil sie bei diesem Alter der Kinder nämlich nicht verpflichtet wäre, zu arbeiten. Zum Einkommen, was der Mutter angerechnet wird, zählen Lohnfortzahlung, Elterngeld aber nicht das Kindergeld. Das Elterngeld wird nur zur Hälfte angerechnet.
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