Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht

auf den anderen Elternteil

Wohnort wechseln

Wer das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind den Wohnort wechseln. Wer mit seinem Kind aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchte und dafür keine Zustimmung des anderen Elternteils hat, muss einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim Familiengericht stellen. Bis das Familiengericht eine Entscheidung getroffen hat, muss das Kind erst einmal der gemeinsamen Wohnung bleiben. Wenn die Gefahr besteht, dass ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen sorgeberechtigten Elternteils ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag beim Familiengericht auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht fast immer stattgegeben.

Wann kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht

geändert werden?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag zu jedem Zeitpunkt festgelegt oder geändert werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird nur einem Elternteil übertragen, wenn die Gefahr einer Kindesentführung besteht. Sind die Eltern mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht einverstanden, dann wird nur einem Elternteil das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Ein Elternteil ist verpflichtet, nach Trennung und Scheidung den Umgang mit dem Kind im üblichen Umfang wahrzunehmen, wenn der andere Elternteil das verlangt.

Was heißt Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht der Eltern oder eines Elternteils, zu bestimmen, wo sich das gemeinsame Kind aufhält. Es ist Teil des Sorgerechts. Aufenthaltsbestimmung bedeutet, an welchem Ort und in welcher Wohnung das Kind dauernd oder vorübergehend leben soll. Und, wo das Kind Freizeit und Urlaub verbringt. Sind die Eltern nicht verheiratet, muss das gemeinsame Sorgerecht auf Antrag vom Familiengericht auf beide Elternteile übertragen werden.

Gemeinsames Sorgerecht

Bei gemeinsamen Sorgerecht haben die Eltern auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn sich Eltern um das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten

Können sich Eltern nicht einigen, wo das Kind wohnen soll, kann ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Dabei wird berücksichtigt, dass ein Kind möglichst nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen werden soll oder hin und her pendelt und nicht weiß, wo es wirklich hingehört. Soziale Kontakte des Kindes sollen, wenn möglich, erhalten bleiben. Geschwister sollen nicht unbedingt auseinander gerissen werden. Der Hauptwohnsitz, muss der sein, an dem sich das Kind häufiger aufhält. Ist das nicht möglich, muss der Wohnsitz herangezogen werden, der qualitativ eher geeignet ist. (Schule in der Nähe, Freunde vor Ort usw.) Das Kind darf aber nicht selbst entscheiden, bei welchem Elternteil es wohnen möchte. Das müssen die Eltern zusammen entscheiden. Können sich die Eltern nicht einigen, muss das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Dabei werden Kinder ab dem 3. Lebensjahr trotzdem aber gefragt, wo beim wem sie wollen.

Alleiniges Sorgerecht

Über Schulwechsel des Kindes, Berufswahl, Einzug in ein Heim oder Wohnen in einem Internat oder wichtige medizinische Behandlung kann ein Elternteil nur allein entscheiden, wenn er auch das alleinige Sorgerecht hat. Hierbei spielt das Aufenthaltsrecht keine Rolle.

Gemeinsames Sorgerecht aber alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen trotz alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts beide Elternteile bei solchen wichtigen Angelegenheiten entscheiden. Allein entscheiden dürfen Elternteile auch bei gemeinsamen Sorgerecht aber über: Nachhilfeunterricht Mitgliedschaft in einem Verein Ernährung Fernsehen und Internetnutzung Kleidung Umgang mit Freunden Besuch von Veranstaltungen normale medizinische Versorgung Taschengeld Sind die Eltern verheiratet, steht ihnen auch nach Trennung und Scheidung das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Erst auf Antrag kann das geändert werden.
Inhalt: Berechnungsprogramm Unterhalt Anwalts- und Gerichtskostenrechner Verfahrenskostenhilfe-Rechner und weitere nützliche Informationen Formulare und Musterschreiben Antrag auf gemeinsames Sorgerecht Antrag - Änderung des Umgangsrechts Aufforderung Anpassung Kindesunterhalt Umgangsrecht, Wohnung und Hausrat und viele weitere Formulare………
Hintergrund oben braun
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Übertragung

Aufenthaltsbestimmungsrecht

auf den anderen Elternteil

Wohnort wechseln

Wer das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind den Wohnort wechseln. Wer mit seinem Kind aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchte und dafür keine Zustimmung des anderen Elternteils hat, muss einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim Familiengericht stellen. Bis das Familiengericht eine Entscheidung getroffen hat, muss das Kind erst einmal der gemeinsamen Wohnung bleiben. Wenn die Gefahr besteht, dass ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen sorgeberechtigten Elternteils ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag beim Familiengericht auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht fast immer stattgegeben.

Wann kann das

Aufenthaltsbestimmungsrecht

geändert werden?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag zu jedem Zeitpunkt festgelegt oder geändert werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird nur einem Elternteil übertragen, wenn die Gefahr einer Kindesentführung besteht. Sind die Eltern mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht einverstanden, dann wird nur einem Elternteil das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Ein Elternteil ist verpflichtet, nach Trennung und Scheidung den Umgang mit dem Kind im üblichen Umfang wahrzunehmen, wenn der andere Elternteil das verlangt.

Was heißt

Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht der Eltern oder eines Elternteils, zu bestimmen, wo sich das gemeinsame Kind aufhält. Es ist Teil des Sorgerechts. Aufenthaltsbestimmung bedeutet, an welchem Ort und in welcher Wohnung das Kind dauernd oder vorübergehend leben soll. Und, wo das Kind Freizeit und Urlaub verbringt. Sind die Eltern nicht verheiratet, muss das gemeinsame Sorgerecht auf Antrag vom Familiengericht auf beide Elternteile übertragen werden.

Gemeinsames Sorgerecht

Bei gemeinsamen Sorgerecht haben die Eltern auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn sich Eltern um das

Aufenthaltsbestimmungsrecht

streiten

Können sich Eltern nicht einigen, wo das Kind wohnen soll, kann ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Dabei wird berücksichtigt, dass ein Kind möglichst nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen werden soll oder hin und her pendelt und nicht weiß, wo es wirklich hingehört. Soziale Kontakte des Kindes sollen, wenn möglich, erhalten bleiben. Geschwister sollen nicht unbedingt auseinander gerissen werden. Der Hauptwohnsitz, muss der sein, an dem sich das Kind häufiger aufhält. Ist das nicht möglich, muss der Wohnsitz herangezogen werden, der qualitativ eher geeignet ist. (Schule in der Nähe, Freunde vor Ort usw.) Das Kind darf aber nicht selbst entscheiden, bei welchem Elternteil es wohnen möchte. Das müssen die Eltern zusammen entscheiden. Können sich die Eltern nicht einigen, muss das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Dabei werden Kinder ab dem 3. Lebensjahr trotzdem aber gefragt, wo beim wem sie wollen.

Alleiniges Sorgerecht

Über Schulwechsel des Kindes, Berufswahl, Einzug in ein Heim oder Wohnen in einem Internat oder wichtige medizinische Behandlung kann ein Elternteil nur allein entscheiden, wenn er auch das alleinige Sorgerecht hat. Hierbei spielt das Aufenthaltsrecht keine Rolle.

Gemeinsames Sorgerecht aber

alleiniges

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Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen trotz alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts beide Elternteile bei solchen wichtigen Angelegenheiten entscheiden. Allein entscheiden dürfen Elternteile auch bei gemeinsamen Sorgerecht aber über: Nachhilfeunterricht Mitgliedschaft in einem Verein Ernährung Fernsehen und Internetnutzung Kleidung Umgang mit Freunden Besuch von Veranstaltungen normale medizinische Versorgung Taschengeld Sind die Eltern verheiratet, steht ihnen auch nach Trennung und Scheidung das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Erst auf Antrag kann das geändert werden.
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