RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Das alleinige Sorgerecht
beantragen
Will ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss
über diesen Antrag das Familiengericht
entscheiden.
Das Kind kann mitentscheiden
Das Familiengericht muss auch berücksichtigen,
dass ein Kind, ab dem 14. Lebensjahr, ein
Mitspracherecht hat.
Wird dem Antrag des einen Elternteils auf
alleiniges Sorgerecht durch den anderen Elternteil
zugestimmt, muss das Gericht dem Antrag
stattgeben. Aber nur, wenn das Kind nicht mehr
widerspricht.
Wenn die Eltern sich nicht einigen
können
Können sich Eltern über das Sorgerecht nicht
einigen, muss das Gericht entscheiden.
Die Entscheidung richtet sich nach
folgenden Fragen:
•
Wird eine alleinige elterliche Sorge dem Wohl
des Kindes gerecht?
•
Ist das alleinige Sorgerecht des Antragsstellers
die bessere Lösung?
•
Wie eignet sich der Elternteil zur
Erziehungsaufgabe?
•
Besteht Einheitlichkeit und Stabilität der
Erziehungsverhältnisse?
•
Was will das Kind?
•
Wie ist die Bindung zu den Eltern?
•
Wie ist die Bindung zu den Geschwistern,
welche sonstigen Bezugspersonen gibt es?
Entscheidend ist auch, ob das Kind aus seinem
sozialen Umfeld herausgerissen wird.
Sorgerecht: Teilweise Entziehung des
Sorgerecht wegen Schulschwänzens.
Ist ein geregelter Schulbesuch anders nicht zu
erreichen, kann den Eltern das Sorgerecht für ihre
Kinder teilweise entzogen werden.
Beantragt ein Elternteil die Übertragung des
alleinigen Sorgerechts, muss er konkrete Gründe
angeben können.
Nur der Hinweis im Sorgerechtsverfahren, die
Eltern können nicht miteinander reden und
Absprachen sind nur über Anwälte möglich, ist
nicht ausreichend.
Antrag alleiniges Sorgerecht
Bloße Meinungsverschiedenheiten der Eltern über
Unterhaltszahlungen und ein ein Rechtsstreit
darüber reichen nicht zur Übertragung des
Sorgerechts auf einen Elternteil aus.
Ist ein Elternteil schon Inhaber des
Aufenthaltsbestimmungsrechts, ist zu
berücksichtigen, dass er die Angelegenheiten des
täglichen Lebens für das Kind bereits allein
entscheiden kann.
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