RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Alleiniges Sorgerecht
beantragen – wann ein Elternteil
allein entscheiden darf
Eltern behalten nach einer Trennung grundsätzlich
gemeinsam die Verantwortung für ihr Kind. Das
Gesetz geht davon aus, dass Kinder von der
Mitwirkung beider Eltern profitieren.
Es gibt jedoch Situationen, in denen genau dieses
gemeinsame Handeln nicht mehr möglich ist – oder
dem Kind sogar schadet. In solchen Fällen kann ein
Elternteil beantragen, das alleinige Sorgerecht zu
erhalten.
Dieser Beitrag erklärt verständlich und realistisch,
wann das möglich ist, wie das Verfahren abläuft und
worauf Gerichte tatsächlich achten.
Warum Gerichte gemeinsames
Sorgerecht bevorzugen
Das gemeinsame Sorgerecht ist kein Zufall,
sondern gesetzlicher Leitgedanke (§ 1626 BGB).
Erst wenn das Zusammenwirken der Eltern
dauerhaft scheitert oder das Kind darunter leidet,
greift das Familiengericht ein.
Entscheidend ist dabei nicht, wer „im Recht ist“,
sondern:
Welche Regelung schützt das Kind am besten –
heute und in Zukunft.
Wann kommt alleiniges Sorgerecht
überhaupt in Betracht?
Alleiniges Sorgerecht wird nicht leichtfertig
vergeben. Gerichte prüfen sehr genau, ob die
gemeinsame Sorge praktisch unmöglich oder
kindeswohlgefährdend geworden ist.
Typische Konstellationen aus der Praxis:
•
Ein Elternteil verhindert systematisch
notwendige Entscheidungen
•
Massive Konflikte belasten das Kind emotional
•
Gewalt, Drohungen oder Angststrukturen im
familiären Umfeld
•
Fehlende Erreichbarkeit oder Desinteresse
eines Elternteils
•
Erkrankungen oder Suchterkrankungen mit
Auswirkungen auf die Erziehung
Wichtig:
Unterschiedliche Meinungen, verletzte Gefühle
oder eine schlechte Kommunikation reichen nicht
aus.
Hilfreich sind:
•
Dokumentierte Konflikte (E-Mails, Nachrichten)
•
Nachweise gescheiterter Einigungsversuche
•
Stellungnahmen von Schule, Kita oder Ärzten
•
Berichte oder Einschätzungen des Jugendamts
Je klarer erkennbar ist, wie sich die Situation auf
das Kind auswirkt, desto stärker ist der Antrag.
Kosten und Dauer des Verfahrens
Der Verfahrenswert liegt meist bei 4.000 €. Daraus
ergeben sich:
- Gerichtskosten
- ggf. Anwaltskosten
Bei geringem Einkommen kann
Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Die Dauer liegt je nach Fall zwischen wenigen
Monaten und etwa einem Jahr.
So läuft das Verfahren vor dem
Familiengericht ab
Antragstellung
Der Antrag wird beim Familiengericht am Wohnort
des Kindes eingereicht. Er muss klar darlegen,
warum das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr
funktioniert.
Anhörung der Eltern
Beide Eltern werden persönlich angehört. Das
Gericht achtet besonders auf:
•
Kooperationsbereitschaft
•
Verantwortungsbewusstsein
•
Umgang mit Konflikten
Einbindung des Kindes
Je nach Alter und Reife wird auch das Kind
angehört.
Der Kindeswille ist kein Entscheidungskriterium
allein, gewinnt aber mit zunehmendem Alter an
Gewicht.
Rolle des Jugendamts
Das Jugendamt bewertet die familiäre Situation
und gibt eine fachliche Einschätzung ab. Diese
Stellungnahme hat in der Praxis großen Einfluss.
Entscheidung
Maßstab ist ausschließlich das Kindeswohl (§
1697a BGB) – nicht Fairness zwischen den Eltern.
Praxisbeispiel:
Wenn gemeinsame Entscheidungen nicht mehr
möglich sind
Eine Mutter lebt mit ihrem 10-jährigen Sohn. Der
Vater verweigert seit Jahren jede Zustimmung zu
schulischen Entscheidungen, reagiert nicht auf
Arzttermine und ist kaum erreichbar. Mehrere
Vermittlungsversuche über das Jugendamt
scheitern.
Das Gericht stellt fest:
•
Dauerhafte Entscheidungsblockaden
•
Hohe Belastung für das Kind
•
Keine realistische Verbesserung der
Zusammenarbeit
Ergebnis:
Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die
Mutter, um dem Kind Stabilität und Verlässlichkeit
zu sichern. Welche Nachweise das Gericht
überzeugen Gerichte entscheiden nicht nach
Gefühlen, sondern nach nachvollziehbaren
Tatsachen.
Kurzfazit
Alleiniges Sorgerecht ist kein Mittel zur
Machtausübung, sondern eine Ausnahme zum
Schutz des Kindes.
Wer es beantragt, muss nicht überzeugen,
sondern belegen, dass gemeinsames Handeln
nicht mehr zumutbar ist.
Häufige Denkfehler beim Antrag
„Der andere Elternteil ist schwierig“
Schuldzuweisungen ohne Belege
Fokus auf Paarprobleme statt
Kindesbelastung
Erwartung einer schnellen Entscheidung
Erfolgsentscheidend ist immer:
Wie konkret und nachvollziehbar die Auswirkungen
auf das Kind sind.
Häufige Fragen zum alleinigen
Sorgerecht
Muss der andere Elternteil zustimmen?
Nein.
Das Gericht kann auch gegen den Willen eines
Elternteils entscheiden.
Fällt das Umgangsrecht automatisch weg?
Nein.
Sorgerecht und Umgang sind rechtlich getrennt.
Ist das alleinige Sorgerecht endgültig?
Nein.
Ändern sich die Umstände wesentlich, kann die
Entscheidung überprüft werden.
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