RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Unterhaltstitel ändern –
Voraussetzungen, Ablauf &
Praxisbeispiel
Ein Unterhaltstitel verpflichtet rechtlich zur Zahlung
von Unterhalt. Ändern sich die Lebensumstände
wesentlich, kann – und sollte – der Titel angepasst
werden. Ohne Änderung bleibt der alte Betrag
vollstreckbar – selbst dann, wenn er nicht mehr zur
aktuellen Situation passt.
Was ist ein Unterhaltstitel?
Ein Unterhaltstitel ist eine rechtsverbindliche
Urkunde oder Entscheidung, z. B.:
Jugendamtsurkunde
Gerichtlicher Beschluss
Notarielles Schuldanerkenntnis
Er erlaubt dem Unterhaltsberechtigten, den
Unterhalt notfalls zwangsweise
durchzusetzen.
Wann kann ein Unterhaltstitel
geändert werden?
Eine Änderung ist nur möglich, wenn sich die
tatsächlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse
wesentlich geändert haben.
Häufige Gründe:
•
Einkommensänderung
•
Gehaltserhöhung oder Einkommensverlust
•
Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit
•
Weitere unterhaltsberechtigte Kinder
•
Geburt eines weiteren Kindes
•
Neue Unterhaltspflichten
•
Volljährigkeit des Kindes
•
Neue Berechnung
•
Anrechnung eigener Einkünfte
•
Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle
•
Erhöhter oder gesenkter Bedarf
statt 24,60 €
nur 12,30 €
im Sonderangebot bis:
Einvernehmliche Änderung – der einfache
Weg
•
Sind sich beide Seiten einig, kann der Unterhalt
außergerichtlich angepasst werden:
•
Neue Jugendamtsurkunde
•
Notarielle Vereinbarung
•
Neuer Titel ersetzt den alten
•
Schnell
•
Günstig
•
Ohne Gerichtsverfahren
Abänderungsklage – wenn keine Einigung
möglich ist
Kommt es zu keiner Einigung, bleibt nur die
Abänderungsklage beim Familiengericht (§ 238
FamFG).
Voraussetzungen:
•
Wesentliche Veränderung der Verhältnisse
•
In der Praxis meist mind. 10 % Abweichung
•
Änderung wirkt erst ab Klageeinreichung
•
Rückwirkende Anpassungen sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten richten sich nach dem jährlichen
Unterhaltsbetrag
Gerichtskosten + ggf. Anwaltskosten Möglichkeit
der Verfahrenskostenhilfe bei geringem
Einkommen.
Praxisbeispiel: Unterhaltstitel wegen
Gehaltserhöhung ändern
Ausgangslage
Herr M. zahlt für sein 9-jähriges Kind 420 €
Unterhalt.
Sein damaliges Nettoeinkommen: 2.700 €.
Veränderung
Nach einem Jobwechsel verdient er nun 3.400 €
netto.
Laut aktueller Düsseldorfer Tabelle beträgt der
Unterhalt 528 €.
Bewertung
Die Erhöhung liegt bei über 25 % – eine wesentliche
Änderung.
Ergebnis
Das Familiengericht passt den Titel an.
Neuer Unterhalt: 528 € monatlich, gültig ab
Klageeinreichung.
Wichtig zu wissen
•
Unterhalt nicht einfach kürzen oder erhöhen
•
Alter Titel bleibt voll wirksam
•
Rückstände können vollstreckt werden
•
Erst eine offizielle Änderung schützt vor
Nachteilen.
Fazit: Unterhaltstitel rechtssicher
ändern
Bei Änderungen frühzeitig handeln
Einvernehmliche Lösung bevorzugen
Gericht nur, wenn nötig
Fehler vermeiden – sonst drohen
Nachzahlungen
Häufige Fragen zum Unterhaltstitel
Wann kann ein Unterhaltstitel geändert werden?
Wenn sich Einkommen, Unterhaltspflichten oder
der Bedarf des Kindes wesentlich geändert haben.
Kann ich einen Unterhaltstitel ohne Gericht
ändern?
Ja, wenn beide Seiten zustimmen – z. B. durch eine
neue Jugendamtsurkunde oder notarielle
Vereinbarung.
Ab wann gilt der neue Unterhalt?
In der Regel ab Einreichung der Abänderungsklage,
nicht rückwirkend.
Wie hoch muss die Änderung sein?
In der Praxis meist mindestens ca. 10 %
Abweichung vom bisherigen Unterhalt.
Was passiert, wenn ich den Unterhalt einfach
anpasse?
Der alte Titel bleibt wirksam. Es drohen
Nachzahlungen und Zwangsvollstreckung.
Hinweis:
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Letzte Aktualisierung: Januar 2026