Unterhalt wird nicht gezahlt – was Sie jetzt tun
können (2026 Guide)
✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: August 2026
Kurz erklärt (für schnelle Hilfe)
Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, sollten Sie sofort handeln:
Sie können den Unterhalt einfordern, das Jugendamt einschalten,
Unterhaltsvorschuss beantragen oder eine Zwangsvollstreckung einleiten.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Ansprüche sichern, da Unterhalt teilweise
verjähren kann.
Was tun, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, gehen Sie am besten Schritt für
Schritt vor:
1. Unterhalt schriftlich einfordern
Fordern Sie den Unterhalt nachweisbar ein (z. B. per Einschreiben).
→ Wichtig für spätere rechtliche Schritte
2. Jugendamt einschalten
Das Jugendamt kann:
•
den Unterhalt berechnen
•
Sie beraten
•
bei der Durchsetzung helfen
3. Unterhaltsvorschuss beantragen
Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, springt der Staat ein.
Ein sogenannter „Titel“ (z. B. Gerichtsbeschluss oder
Jugendamtsurkunde) ist notwendig, um Zwangsmaßnahmen einzuleiten.
5. Zwangsvollstreckung einleiten
•
Mit einem Titel können Sie:
•
Lohn pfänden
•
Konto pfänden
•
Gerichtsvollzieher beauftragen
Wann besteht Anspruch auf Unterhalt?
Ein Anspruch auf Unterhalt ergibt sich insbesondere aus § 1601 BGB.
Es gibt verschiedene Arten:
Kindesunterhalt
Eltern sind verpflichtet, für ihre Kinder zu sorgen
Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle
Trennungsunterhalt
während der Trennung bis zur Scheidung
Nachehelicher Unterhalt
nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen
Wie bekommen Sie Ihr Geld trotz Nichtzahlung?
Wenn freiwillig nicht gezahlt wird, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Lohnpfändung
Der Arbeitgeber zahlt direkt an Sie.
Kontopfändung
Das Konto des Unterhaltspflichtigen wird gepfändet.
Vermögensauskunft
Der Schuldner muss offenlegen, was er besitzt.
Wichtig:
Ohne Unterhaltstitel sind diese Maßnahmen nicht möglich.
Unterhaltsvorschuss – wann zahlt der Staat?
Wenn kein oder zu wenig Unterhalt gezahlt wird, können Sie
Unterhaltsvorschuss beantragen.
Voraussetzungen:
•
Kind lebt bei Ihnen
•
anderer Elternteil zahlt nicht regelmäßig
•
Wohnsitz in Deutschland
Vorteile:
•
schnelle finanzielle Hilfe
•
Staat kümmert sich um Rückforderung
Verjährung von Unterhalt
Das ist besonders wichtig:
Ohne Titel: Verjährung nach 3 Jahren
Mit Titel: bis zu 30 Jahre durchsetzbar
Deshalb: so früh wie möglich handeln!
Praxisbeispiel
Eine Mutter erhält seit 6 Monaten keinen Unterhalt.
Nach Einschaltung des Jugendamts und Beantragung eines Unterhaltstitels
konnte sie:
- Unterhaltsvorschuss erhalten
- rückständigen Unterhalt per Lohnpfändung durchsetzen
Ergebnis: volle Zahlung + Nachzahlung
Checkliste: Das sollten Sie jetzt tun
Unterhalt schriftlich eingefordert
Jugendamt kontaktiert
Unterhaltsvorschuss geprüft
Unterhaltstitel erstellt
Zwangsvollstreckung geprüft
Häufige Fragen
Was tun, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt?
Wenden Sie sich an das Jugendamt und beantragen Sie
Unterhaltsvorschuss.
Kann man Unterhalt rückwirkend verlangen?
Ja, aber meist erst ab dem Zeitpunkt der Aufforderung.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Der Unterhaltspflichtige muss trotzdem alles Zumutbare tun, um zu
zahlen.
Wie lange dauert die Durchsetzung?
Je nach Fall zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.
Urteil: Unterhalt ist trotz Erwerbsunfähigkeit weiter zu zahlen
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.05.2025 – 13 UF 510/24
Ein Vater wollte seinen Kindesunterhalt reduzieren, weil er später als voll
erwerbsunfähig eingestuft wurde.
Das Gericht entschied:
Eine nachträgliche Erwerbsunfähigkeit führt nicht automatisch dazu, dass der Unterhalt
reduziert werden kann.
Begründung:
•
Es bestand bereits ein verbindlicher Unterhaltsvergleich
•
Der Vater konnte sich nicht einfach darauf berufen, später weniger leisten zu
können
•
Änderungen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich
Ergebnis:
Unterhalt musste weiterhin gezahlt werden
Nicht zahlen“ ist rechtlich riskant
Wer nicht zahlt, obwohl er könnte:
•
riskiert Zwangsvollstreckung
•
ggf. sogar Strafbarkeit (§ 170 StGB)
OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.11.2025 – 1 UF 46/25
Aktuelle Rechtsprechung (2025):
Laut einem Beschluss des OLG Koblenz (14.05.2025) bleibt die Unterhaltspflicht selbst
bei späterer Erwerbsunfähigkeit bestehen. Eine Reduzierung ist nur in Ausnahmefällen
möglich.
Das zeigt: Wer keinen Unterhalt zahlt, obwohl eine Verpflichtung besteht, riskiert
ernsthafte rechtliche Konsequenzen.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine
Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann
keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen
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Rechtsanwalt.
Autor: AMK Rechtsportal/ Stuttgart
Quellen: §1–7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Bundesministerium für Familie
und Jugend (bmfsfj.de)
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