Wenn der Unterhalt nicht
gezahlt wird – Rechte sichern &
konsequent handeln
Bleibt eine Unterhaltszahlung aus, entsteht schnell
eine finanzielle Belastung – besonders wenn Kinder
betroffen sind. Wichtig ist: Unterhalt ist keine
freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche
Verpflichtung. Wer nicht zahlt, verletzt seine
Unterhaltspflicht.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen konkret und praxisnah,
wie Sie vorgehen – von der ersten Mahnung bis zur
Zwangsvollstreckung.
1. Besteht ein durchsetzbarer
Unterhaltsanspruch?
Nicht jede Forderung ist automatisch vollstreckbar.
Entscheidend sind drei Punkte:
Gesetzliche Unterhaltspflicht (z. B. §§ 1601 ff.
BGB für Kindesunterhalt)
Bedürftigkeit des Berechtigten
Leistungsfähigkeit des Pflichtigen
Zusätzlich ist wichtig:
Gibt es bereits einen Unterhaltstitel (z. B.
Jugendamtsurkunde, gerichtlicher Beschluss,
Vergleich)?
Wurde der Pflichtige zur Auskunft über sein
Einkommen aufgefordert?
Ohne Titel ist eine direkte Vollstreckung nicht
möglich.
3. Unterhalt titulieren lassen
(entscheidender Schritt)
Ohne vollstreckbaren Titel bleibt Ihre Forderung
schwach durchsetzbar.
Möglichkeiten:
Jugendamt (kostenfrei bei Kindesunterhalt)
Erstellung einer vollstreckbaren Urkunde
Beurkundung einer Verpflichtungserklärung
Familiengericht
Antrag auf gerichtliche Festsetzung
Beschluss oder Vergleich mit Vollstreckungsklausel
Ein Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar.
2. Zahlung schriftlich einfordern –
Frist setzen
Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, sollten Sie:
•
Den ausstehenden Betrag exakt beziffern
•
Eine klare Zahlungsfrist setzen (z. B. 14 Tage)
•
Auf bestehende Verpflichtungen hinweisen
Warum das wichtig ist:
Unterhalt kann grundsätzlich erst ab
Inverzugsetzung rückwirkend verlangt werden. Eine
dokumentierte Zahlungsaufforderung sichert Ihre
Ansprüche.
4. Zwangsvollstreckung einleiten
Liegt ein Titel vor und es wird weiterhin nicht
gezahlt, sind folgende Maßnahmen möglich:
Lohnpfändung beim Arbeitgeber
Kontopfändung
Sachpfändung
Vermögensauskunft
Unterhaltsforderungen genießen im
Vollstreckungsrecht erhöhten Schutz – sie werden
bevorzugt behandelt.
Unterstützung
Wenn es um Kindesunterhalt geht und der
Pflichtige nicht zahlt:
•
Antrag beim Jugendamt stellen
•
Keine Altersgrenze seit Reform (unter
bestimmten Voraussetzungen)
•
Staat fordert den Betrag später vom Pflichtigen
zurück
Das sichert kurzfristig die finanzielle Stabilität des
Kindes.
6. Was gilt bei wiederholtem
Zahlungsverzug?
Zahlt der Pflichtige nur unregelmäßig oder
teilweise:
•
Rückstände können angesammelt und
vollstreckt werden
•
Auch Teilbeträge begründen
Vollstreckungsansprüche
Bei vorsätzlicher Nichtzahlung kann sogar § 170
StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) relevant
werden
7. Verjährung und Rückstände
Wichtige Unterscheidung:
•
Nicht titulierte Forderungen: grundsätzlich
zeitnah geltend machen
•
Titulierte Forderungen: 30 Jahre vollstreckbar
Zögern Sie nicht – Unterhaltsansprüche sollten
konsequent verfolgt werden.
Praxisbeispiel
Eine Mutter erhält seit drei Monaten keinen
Kindesunterhalt mehr.
Sie setzt schriftlich eine 14-tägige Frist. Keine
Zahlung erfolgt.
Sie lässt beim Jugendamt eine Unterhaltsurkunde
erstellen.
Anschließend wird eine Lohnpfändung beim
Arbeitgeber des Vaters veranlasst.
Ergebnis:
Die laufenden Beträge werden direkt vom
Arbeitgeber abgeführt, zusätzlich werden
Rückstände schrittweise beglichen.
Schritt-für-Schritt-Übersicht
•
Anspruch prüfen
•
Schriftliche Aufforderung mit Frist
•
Titel erstellen lassen
•
Vollstreckung einleiten
•
Bei Kindesunterhalt: Unterhaltsvorschuss
prüfen
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann kann Unterhalt rückwirkend verlangt
werden?
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtige zur
Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde.
Was tun, wenn der Unterhaltspflichtige
arbeitslos ist?
Auch bei Arbeitslosigkeit besteht grundsätzlich
Unterhaltspflicht. Es gilt eine gesteigerte
Erwerbsobliegenheit bei Kindesunterhalt.
Kann man Unterhalt einfach einstellen?
Nein. Eine eigenmächtige Kürzung oder Einstellung
ist rechtlich unzulässig und kann vollstreckt werden.
Fazit
Wenn Unterhalt nicht gezahlt wird, sollten Sie
strukturiert und entschlossen vorgehen.
Der wichtigste Schritt ist die Titulierungsgrundlage.
Erst sie ermöglicht wirksame Durchsetzung.
Unterhalt ist kein freiwilliger Beitrag – sondern
gesetzliche Verantwortung.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz
sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für
Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
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