RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Muss man das Trennungsjahr
einhalten?
Wer sich scheiden lassen möchte, stößt schnell
auf eine zentrale Frage:
Ist das Trennungsjahr zwingend
vorgeschrieben oder gibt es Ausnahmen?
Der folgende Beitrag erklärt verständlich und
rechtssicher, wann das Trennungsjahr
erforderlich ist, ab wann es beginnt und in
welchen Ausnahmefällen eine frühere
Scheidung möglich ist.
Was bedeutet das Trennungsjahr
rechtlich?
Das Trennungsjahr ist ein gesetzlich vorgesehener
Zeitraum, der vor einer Scheidung eingehalten
werden muss. Es dient dazu festzustellen, ob die
Ehe tatsächlich gescheitert ist.
Rechtliche Grundlage ist § 1566 BGB. Danach wird
vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die
Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt
leben und beide die Scheidung wollen.
Wichtig: Das Trennungsjahr ist keine
Formalität, sondern eine rechtlich relevante
Voraussetzung für das Scheidungsverfahren.
Muss das Trennungsjahr immer
eingehalten werden?
Grundsatz: Ja
In der überwiegenden Zahl der Fälle ist das
Trennungsjahr zwingend einzuhalten. Das
Familiengericht prüft im Scheidungsverfahren, ob
die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausnahme: Unzumutbare Härte
Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist
nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn
das Festhalten an der Ehe für einen Ehepartner
unzumutbar wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB).
Beispiele können sein:
- schwere körperliche Gewalt
- massiver psychischer Druck
- schwerwiegende Straftaten innerhalb der Ehe
Ein bloßes „Nicht-mehr-Zusammenpassen“
reicht hierfür nicht aus.
Praxisbeispiel: Trennungsjahr in der
Realität
Beispiel:
Herr und Frau M. trennen sich im Februar. Aus
finanziellen Gründen wohnen sie weiterhin in
derselben Wohnung.
Beide schlafen in getrennten Zimmern, kaufen
getrennt ein, kochen nicht mehr gemeinsam und
treten nach außen nicht mehr als Paar auf.
Ergebnis:
Trotz gemeinsamer Wohnung beginnt das
Trennungsjahr bereits im Februar, da die eheliche
Lebensgemeinschaft eindeutig aufgehoben wurde.
Was passiert, wenn ein Ehepartner
nicht zustimmt?
Verweigert ein Ehepartner die Zustimmung zur
Scheidung, kann diese dennoch erfolgen, wenn die
Trennung seit mindestens drei Jahren besteht.
In diesem Fall wird gesetzlich vermutet, dass die
Ehe endgültig gescheitert ist.
Ab wann beginnt das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr beginnt, sobald die eheliche
Lebensgemeinschaft nach außen erkennbar
aufgehoben ist. Das bedeutet:
•
keine gemeinsame Haushaltsführung
•
getrennte Finanzen (soweit möglich)
•
keine gemeinsamen Freizeit- oder
Paaraktivitäten
•
klare Trennung von „Alltag als Ehepaar“
Trennung trotz gemeinsamer Wohnung
Ein Trennungsjahr kann auch dann vorliegen, wenn
beide Ehepartner noch in derselben Wohnung
leben – etwa aus finanziellen oder
organisatorischen Gründen.
Voraussetzung ist jedoch eine konsequente
räumliche und wirtschaftliche Trennung
innerhalb der Wohnung.
Reicht es, wenn beide Ehepartner das
Trennungsjahr „bestätigen“?
Sind sich beide Ehepartner einig und machen
übereinstimmende Angaben zum
Trennungsbeginn, akzeptieren Gerichte dies in der
Praxis häufig.
Allerdings gilt:
Das Gericht darf im Zweifel nachfragen,
insbesondere wenn Anhaltspunkte für einen
späteren Trennungszeitpunkt bestehen.
Falsche Angaben können das Verfahren verzögern
oder rechtliche Nachteile mit sich bringen – etwa im
Zusammenhang mit Unterhalt oder
Zugewinnausgleich.
Häufige Fragen zum Trennungsjahr
(FAQ)
Kann das Trennungsjahr unterbrochen werden?
Kurzzeitige Versöhnungsversuche (bis ca. drei
Monate) unterbrechen das Trennungsjahr in der
Regel nicht.
Muss man das Trennungsjahr beweisen?
In einvernehmlichen Scheidungen meist nicht. Bei
Streitigkeiten kann das Gericht jedoch Nachweise
verlangen (z. B. Zeugenaussagen).
Hat das Trennungsjahr Auswirkungen auf
Unterhalt?
Ja. Bereits während des Trennungsjahres kann
Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen.
Fazit
Das Trennungsjahr ist grundsätzlich
zwingende Voraussetzung für
eine Scheidung
Ausnahmen bestehen nur bei
schwerwiegender unzumutbarer Härte
Auch bei gemeinsamer Wohnung ist eine
Trennung möglich
Eine sorgfältige und ehrliche Angabe des
Trennungszeitpunkts ist
entscheidend
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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