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⚖️ Gütergemeinschaft und Gütertrennung – was

ist der Unterschied?

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: September 2026 Wenn Sie heiraten, entsteht nicht automatisch Gütergemeinschaft. Auch Gütertrennung gilt nicht automatisch. Gesetzlich gilt zunächst die Zugewinngemeinschaft. Gütertrennung und Gütergemeinschaft müssen grundsätzlich vereinbart werden. Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen grundsätzlich getrennt. Einen Zugewinnausgleich gibt es nicht. Bei der Gütergemeinschaft wird dagegen grundsätzlich gemeinschaftliches Vermögen gebildet. Beide Güterstände setzen einen Ehevertrag voraus.

Was bedeutet der Güterstand überhaupt?

Der Güterstand regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Er beantwortet wichtige Fragen. Wem gehört ein Vermögensgegenstand? Wer darf darüber verfügen? Was passiert bei einer Scheidung? Welche Auswirkungen haben Schulden? Das deutsche Recht kennt mehrere Güterstände. Dazu gehören insbesondere: Zugewinngemeinschaft Gütertrennung Gütergemeinschaft Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall. Sie entsteht, wenn Ehegatten nichts anderes vereinbaren.

Gütertrennung einfach erklärt

Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen grundsätzlich getrennt. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen. Das gilt grundsätzlich auch für später erworbenes Vermögen. Es entsteht kein gemeinsames Gesamtgut wie bei der Gütergemeinschaft. Der entscheidende Punkt betrifft den Zugewinnausgleich. Bei einer wirksamen Gütertrennung findet grundsätzlich kein gesetzlicher Zugewinnausgleich statt. § 1414 BGB regelt den Eintritt der Gütertrennung.

Was bedeutet das bei einer Scheidung?

Die Vermögen werden nicht automatisch miteinander verrechnet. Ein Beispiel: Ehemann und Ehefrau heiraten mit Gütertrennung. Der Ehemann baut während der Ehe ein Vermögen von 300.000 Euro auf. Die Ehefrau besitzt später 50.000 Euro. Allein dieser Unterschied führt grundsätzlich nicht zu einem Zugewinnausgleich. Andere Ansprüche können allerdings unabhängig vom Güterstand bestehen. Dazu können beispielsweise Unterhaltsansprüche gehören.

Wie entsteht Gütertrennung?

Die Ehegatten können ihren Güterstand durch Ehevertrag bestimmen. Das erlaubt § 1408 BGB ausdrücklich. Der Ehevertrag muss notariell geschlossen werden. Beide Ehegatten müssen dabei gleichzeitig anwesend sein. Das schreibt § 1410 BGB vor. Gütertrennung kann auch dadurch eintreten, dass der gesetzliche Güterstand ausgeschlossen wird. Das ergibt sich aus § 1414 BGB.

Gütergemeinschaft einfach erklärt

Bei der Gütergemeinschaft funktioniert die Vermögensordnung grundsätzlich anders. Durch die Gütergemeinschaft wird das jeweilige Vermögen gemeinschaftliches Vermögen. Dieses gemeinschaftliche Vermögen nennt das Gesetz Gesamtgut. Auch Vermögen, das während der Gütergemeinschaft erworben wird, kann zum Gesamtgut gehören. Das bedeutet nicht, dass ausnahmslos jeder Gegenstand gemeinschaftliches Vermögen wird. Das Gesetz kennt auch Sondergut und Vorbehaltsgut.

Was ist Sondergut?

Sondergut umfasst Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können. § 1417 BGB ordnet diese Gegenstände dem Sondergut zu.

Was ist Vorbehaltsgut?

Vorbehaltsgut bleibt ebenfalls außerhalb des Gesamtguts. Es kann beispielsweise durch Ehevertrag ausdrücklich bestimmt werden. Auch bestimmte Erbschaften und unentgeltliche Zuwendungen können darunter fallen.

Wer verwaltet das gemeinsame Vermögen?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Im Ehevertrag sollen die Ehegatten festlegen, wer das Gesamtgut verwaltet. Sie können auch eine gemeinschaftliche Verwaltung vereinbaren. Fehlt eine entsprechende Regelung, verwalten beide Ehegatten das Gesamtgut gemeinsam. Bei gemeinschaftlicher Verwaltung dürfen die Ehegatten grundsätzlich nur gemeinsam über das Gesamtgut verfügen. Das kann im Alltag erhebliche Bedeutung haben.

⚠️ Gütergemeinschaft und Schulden

Hier sollten Sie besonders genau hinschauen. Bei der Gütergemeinschaft gelten besondere Haftungsregeln. Das Gesamtgut kann für bestimmte Verbindlichkeiten haften. Die persönlichen Haftungsregeln hängen vom jeweiligen Geschäft und Güterbereich ab. Deshalb reicht die Aussage „Wir haben gemeinsames Vermögen“ rechtlich nicht aus. Entscheidend ist vielmehr: Welche Schuld besteht? Wann ist sie entstanden? Wer hat den Vertrag abgeschlossen? Welches Gut betrifft die Schuld? Wer verwaltet das Gesamtgut? Gerade bei größeren Vermögenswerten sollten Sie die Regelungen des Ehevertrags prüfen.

Praxisbeispiel: Haus und Ehevertrag

Herr und Frau Müller heiraten. Herr Müller besitzt bereits ein Haus. Sie vereinbaren anschließend Gütertrennung. Das Haus wird dadurch nicht automatisch gemeinsames Eigentum. Auch das während der Ehe erworbene Vermögen wird nicht automatisch gemeinsames Vermögen. Anders kann die Situation bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft aussehen. Dann können Vermögensgegenstände grundsätzlich zum Gesamtgut gehören. Entscheidend ist deshalb immer der konkrete Ehevertrag.

⚖️ Aktuelles BGH-Urteil zur Gütertrennung

Der Bundesgerichtshof befasste sich am 28. Mai 2025 mit einem Ehevertrag und vereinbarter Gütertrennung. BGH, Beschluss vom 28.05.2025 – XII ZB 395/24. Das Verfahren betraf unter anderem den Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Der BGH bestätigte, dass die vereinbarte Gütertrennung im konkreten Fall wirksam war. Für Ehegatten zeigt die Entscheidung vor allem eines: Ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs ist grundsätzlich vertraglich möglich. Die konkrete Gestaltung eines Ehevertrags kann aber rechtlich geprüft werden.

⚠️ Typische Fehler bei Eheverträgen

1. „Gütertrennung bedeutet, dass alles getrennt bleibt.“ So einfach ist es nicht. Andere rechtliche Ansprüche können trotzdem bestehen. Auch Eigentumsverhältnisse müssen getrennt betrachtet werden. 2. „Gütergemeinschaft bedeutet, dass wirklich alles gemeinsam gehört.“ Auch das stimmt nicht uneingeschränkt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Gesamtgut, Sondergut und Vorbehaltsgut. 3. Einen Ehevertrag ohne notarielle Beurkundung schließen Ein privates Blatt Papier reicht für einen Ehevertrag grundsätzlich nicht. § 1410 BGB verlangt die notarielle Form. 4. Nur die Scheidung betrachten Ein Güterstand wirkt bereits während der Ehe. Das betrifft beispielsweise Vermögensverwaltung und bestimmte Haftungsfragen. 5. Einen alten Ehevertrag ungeprüft übernehmen Vermögensverhältnisse können sich erheblich verändern. Ein Vertrag, der früher gepasst hat, muss heute nicht mehr passen.

Was sollten Sie vor einem Ehevertrag prüfen?

Gehen Sie die Vermögenssituation gemeinsam durch. Schritt 1: Listen Sie vorhandenes Vermögen auf. Dazu gehören beispielsweise Immobilien, Bankguthaben und Unternehmensbeteiligungen. Schritt 2: Erfassen Sie bestehende Schulden. Auch Kredite und sonstige Verbindlichkeiten gehören auf die Liste. Schritt 3: Überlegen Sie, was während der Ehe passieren soll. Dabei können Erbschaften, Immobilien oder ein Unternehmen eine besondere Rolle spielen. Schritt 4: Besprechen Sie den gewünschten Güterstand mit dem Notar. Der Ehevertrag muss den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Schritt 5: Prüfen Sie den Vertrag bei größeren Veränderungen erneut. Eine spätere Änderung des Güterstands ist grundsätzlich möglich. § 1408 BGB erlaubt die Änderung durch Ehevertrag.

❓ Was passiert bei einer Scheidung?

Bei der Gütertrennung gibt es grundsätzlich keinen Zugewinnausgleich. Bei der Gütergemeinschaft wird dagegen das Gesamtgut auseinandergesetzt. Das Gesetz enthält dafür eigene Regeln. Nach § 1471 BGB beginnt nach Beendigung der Gütergemeinschaft die Auseinandersetzung. Bei einer Scheidung enthält § 1478 BGB zusätzliche Regeln für die Auseinandersetzung. Das Verfahren kann deshalb deutlich komplexer sein.

⚰️ Was passiert beim Tod eines Ehegatten?

Auch hier bestehen erhebliche Unterschiede. Der Güterstand kann Auswirkungen auf die erbrechtliche Situation haben. Bei der Zugewinngemeinschaft enthält § 1371 BGB beispielsweise eine besondere Regelung für den Todesfall. Bei Gütertrennung und Gütergemeinschaft gelten dagegen andere Regeln. Deshalb sollten Sie Ehevertrag und Testament nicht isoliert betrachten. Gerade bei größeren Vermögen kann eine gemeinsame Prüfung sinnvoll sein.

Gütertrennung und Gütergemeinschaft: Was passt zu

Ihnen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind Ihre Vermögensverhältnisse und Ihre familiäre Situation. Auch Unternehmen, Immobilien, Schulden und geplante Vermögensübertragungen können eine Rolle spielen. Ein Ehevertrag kann außerdem später geändert werden. Bei einer konkreten Gestaltung sollten Sie den Vertrag notariell prüfen lassen.

❓ Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gütertrennung und

Gütergemeinschaft?

Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen grundsätzlich getrennt. Bei der Gütergemeinschaft entsteht dagegen grundsätzlich gemeinschaftliches Gesamtgut.

Was ist automatisch der Güterstand nach der Hochzeit?

Ohne Ehevertrag gilt grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft. Das jeweilige Vermögen bleibt dabei während der Ehe grundsätzlich getrennt.

Braucht man für Gütertrennung einen Ehevertrag?

Ja, die Gütertrennung wird grundsätzlich durch eine entsprechende Vereinbarung herbeigeführt. Der Ehevertrag muss notariell geschlossen werden.
Zugewinnausgleich Erbschaften, Schenkungen und Schmerzensgeld zählen grundsätzlich nicht direkt zum Zugewinn.
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für: weitere wichtige Themen rund um den Unterhalt
Anrechnung Ausbildungsvergütung Bei einer angemessenen ersten Berufsausbildung bleibt der Unterhaltsanspruch meist bestehen – der Bedarf reduziert sich jedoch durch das eigene Einkommen.
Umgangsrecht Das deutsche Familienrecht schützt das Recht von Kindern und Eltern auf regelmäßigen Kontakt – unabhängig davon, ob Sie das Sorgerecht haben oder nicht.

⚖️ Kleiner Güterstand-Check

Welche Regelung könnte auf Ihre Ehe zutreffen?

1. Haben Sie einen Ehevertrag geschlossen?

⚠️ Der Check dient nur zur ersten Orientierung. Maßgeblich sind Ihre konkrete Vereinbarung und die gesetzlichen Regelungen.
�� Sie beschäftigen sich gerade mit Unterhalt?

Im AMK-Komplettpaket finden Sie Ratgeber, Musterschreiben und einen Unterhaltsrechner.

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Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

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abgeglichen.

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⚖️ Gütergemeinschaft und

Gütertrennung – was ist der

Unterschied?

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⚖️ Güterstand-Check

Welche Regelung könnte auf Ihre Ehe zutreffen?

1. Haben Sie einen Ehevertrag geschlossen?

⚠️ Der Check dient nur zur ersten Orientierung. Maßgeblich sind Ihre konkrete Vereinbarung und die gesetzlichen Regelungen.
�� Sie beschäftigen sich gerade mit Unterhalt?

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Was bedeutet der Güterstand

überhaupt?

Der Güterstand regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Er beantwortet wichtige Fragen. Wem gehört ein Vermögensgegenstand? Wer darf darüber verfügen? Was passiert bei einer Scheidung? Welche Auswirkungen haben Schulden? Das deutsche Recht kennt mehrere Güterstände. Dazu gehören insbesondere: Zugewinngemeinschaft Gütertrennung Gütergemeinschaft Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall. Sie entsteht, wenn Ehegatten nichts anderes vereinbaren.

Gütertrennung einfach erklärt

Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen grundsätzlich getrennt. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen. Das gilt grundsätzlich auch für später erworbenes Vermögen. Es entsteht kein gemeinsames Gesamtgut wie bei der Gütergemeinschaft. Der entscheidende Punkt betrifft den Zugewinnausgleich. Bei einer wirksamen Gütertrennung findet grundsätzlich kein gesetzlicher Zugewinnausgleich statt. § 1414 BGB regelt den Eintritt der Gütertrennung.

Was bedeutet das bei einer

Scheidung?

Die Vermögen werden nicht automatisch miteinander verrechnet. Ein Beispiel: Ehemann und Ehefrau heiraten mit Gütertrennung. Der Ehemann baut während der Ehe ein Vermögen von 300.000 Euro auf. Die Ehefrau besitzt später 50.000 Euro. Allein dieser Unterschied führt grundsätzlich nicht zu einem Zugewinnausgleich. Andere Ansprüche können allerdings unabhängig vom Güterstand bestehen. Dazu können beispielsweise Unterhaltsansprüche gehören.

Praxisbeispiel: Haus und Ehevertrag

Herr und Frau Müller heiraten. Herr Müller besitzt bereits ein Haus. Sie vereinbaren anschließend Gütertrennung. Das Haus wird dadurch nicht automatisch gemeinsames Eigentum. Auch das während der Ehe erworbene Vermögen wird nicht automatisch gemeinsames Vermögen. Anders kann die Situation bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft aussehen. Dann können Vermögensgegenstände grundsätzlich zum Gesamtgut gehören. Entscheidend ist deshalb immer der konkrete Ehevertrag.

⚖️ Aktuelles BGH-Urteil zur

Gütertrennung

Der Bundesgerichtshof befasste sich am 28. Mai 2025 mit einem Ehevertrag und vereinbarter Gütertrennung. BGH, Beschluss vom 28.05.2025 – XII ZB 395/24. Das Verfahren betraf unter anderem den Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Der BGH bestätigte, dass die vereinbarte Gütertrennung im konkreten Fall wirksam war. Für Ehegatten zeigt die Entscheidung vor allem eines: Ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs ist grundsätzlich vertraglich möglich. Die konkrete Gestaltung eines Ehevertrags kann aber rechtlich geprüft werden.

Was sollten Sie vor einem Ehevertrag

prüfen?

Gehen Sie die Vermögenssituation gemeinsam durch. Schritt 1: Listen Sie vorhandenes Vermögen auf. Dazu gehören beispielsweise Immobilien, Bankguthaben und Unternehmensbeteiligungen. Schritt 2: Erfassen Sie bestehende Schulden. Auch Kredite und sonstige Verbindlichkeiten gehören auf die Liste. Schritt 3: Überlegen Sie, was während der Ehe passieren soll. Dabei können Erbschaften, Immobilien oder ein Unternehmen eine besondere Rolle spielen. Schritt 4: Besprechen Sie den gewünschten Güterstand mit dem Notar. Der Ehevertrag muss den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Schritt 5: Prüfen Sie den Vertrag bei größeren Veränderungen erneut. Eine spätere Änderung des Güterstands ist grundsätzlich möglich. § 1408 BGB erlaubt die Änderung durch Ehevertrag.

❓ Was passiert bei einer Scheidung?

Bei der Gütertrennung gibt es grundsätzlich keinen Zugewinnausgleich. Bei der Gütergemeinschaft wird dagegen das Gesamtgut auseinandergesetzt. Das Gesetz enthält dafür eigene Regeln. Nach § 1471 BGB beginnt nach Beendigung der Gütergemeinschaft die Auseinandersetzung. Bei einer Scheidung enthält § 1478 BGB zusätzliche Regeln für die Auseinandersetzung. Das Verfahren kann deshalb deutlich komplexer sein.

⚰️ Was passiert beim Tod eines

Ehegatten?

Auch hier bestehen erhebliche Unterschiede. Der Güterstand kann Auswirkungen auf die erbrechtliche Situation haben. Bei der Zugewinngemeinschaft enthält § 1371 BGB beispielsweise eine besondere Regelung für den Todesfall. Bei Gütertrennung und Gütergemeinschaft gelten dagegen andere Regeln. Deshalb sollten Sie Ehevertrag und Testament nicht isoliert betrachten. Gerade bei größeren Vermögen kann eine gemeinsame Prüfung sinnvoll sein.

Wie entsteht Gütertrennung?

Die Ehegatten können ihren Güterstand durch Ehevertrag bestimmen. Das erlaubt § 1408 BGB ausdrücklich. Der Ehevertrag muss notariell geschlossen werden. Beide Ehegatten müssen dabei gleichzeitig anwesend sein. Das schreibt § 1410 BGB vor. Gütertrennung kann auch dadurch eintreten, dass der gesetzliche Güterstand ausgeschlossen wird. Das ergibt sich aus § 1414 BGB.

Gütergemeinschaft einfach erklärt

Bei der Gütergemeinschaft funktioniert die Vermögensordnung grundsätzlich anders. Durch die Gütergemeinschaft wird das jeweilige Vermögen gemeinschaftliches Vermögen. Dieses gemeinschaftliche Vermögen nennt das Gesetz Gesamtgut. Auch Vermögen, das während der Gütergemeinschaft erworben wird, kann zum Gesamtgut gehören. Das bedeutet nicht, dass ausnahmslos jeder Gegenstand gemeinschaftliches Vermögen wird. Das Gesetz kennt auch Sondergut und Vorbehaltsgut.

Was ist Sondergut?

Sondergut umfasst Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können. § 1417 BGB ordnet diese Gegenstände dem Sondergut zu.

Was ist Vorbehaltsgut?

Vorbehaltsgut bleibt ebenfalls außerhalb des Gesamtguts. Es kann beispielsweise durch Ehevertrag ausdrücklich bestimmt werden. Auch bestimmte Erbschaften und unentgeltliche Zuwendungen können darunter fallen.

Wer verwaltet das gemeinsame

Vermögen?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Im Ehevertrag sollen die Ehegatten festlegen, wer das Gesamtgut verwaltet. Sie können auch eine gemeinschaftliche Verwaltung vereinbaren. Fehlt eine entsprechende Regelung, verwalten beide Ehegatten das Gesamtgut gemeinsam. Bei gemeinschaftlicher Verwaltung dürfen die Ehegatten grundsätzlich nur gemeinsam über das Gesamtgut verfügen. Das kann im Alltag erhebliche Bedeutung haben.

⚠️ Gütergemeinschaft und Schulden

Hier sollten Sie besonders genau hinschauen. Bei der Gütergemeinschaft gelten besondere Haftungsregeln. Das Gesamtgut kann für bestimmte Verbindlichkeiten haften. Die persönlichen Haftungsregeln hängen vom jeweiligen Geschäft und Güterbereich ab. Deshalb reicht die Aussage „Wir haben gemeinsames Vermögen“ rechtlich nicht aus. Entscheidend ist vielmehr: Welche Schuld besteht? Wann ist sie entstanden? Wer hat den Vertrag abgeschlossen? Welches Gut betrifft die Schuld? Wer verwaltet das Gesamtgut? Gerade bei größeren Vermögenswerten sollten Sie die Regelungen des Ehevertrags prüfen.

⚠️ Typische Fehler bei Eheverträgen

1. „Gütertrennung bedeutet, dass alles getrennt bleibt.“ So einfach ist es nicht. Andere rechtliche Ansprüche können trotzdem bestehen. Auch Eigentumsverhältnisse müssen getrennt betrachtet werden. 2. „Gütergemeinschaft bedeutet, dass wirklich alles gemeinsam gehört.“ Auch das stimmt nicht uneingeschränkt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Gesamtgut, Sondergut und Vorbehaltsgut. 3. Einen Ehevertrag ohne notarielle Beurkundung schließen Ein privates Blatt Papier reicht für einen Ehevertrag grundsätzlich nicht. § 1410 BGB verlangt die notarielle Form. 4. Nur die Scheidung betrachten Ein Güterstand wirkt bereits während der Ehe. Das betrifft beispielsweise Vermögensverwaltung und bestimmte Haftungsfragen. 5. Einen alten Ehevertrag ungeprüft übernehmen Vermögensverhältnisse können sich erheblich verändern. Ein Vertrag, der früher gepasst hat, muss heute nicht mehr passen.

Gütertrennung und

Gütergemeinschaft: Was passt zu

Ihnen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind Ihre Vermögensverhältnisse und Ihre familiäre Situation. Auch Unternehmen, Immobilien, Schulden und geplante Vermögensübertragungen können eine Rolle spielen. Ein Ehevertrag kann außerdem später geändert werden. Bei einer konkreten Gestaltung sollten Sie den Vertrag notariell prüfen lassen.

❓ Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen

Gütertrennung und Gütergemeinschaft?

Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen grundsätzlich getrennt. Bei der Gütergemeinschaft entsteht dagegen grundsätzlich gemeinschaftliches Gesamtgut.

Was ist automatisch der Güterstand nach

der Hochzeit?

Ohne Ehevertrag gilt grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft. Das jeweilige Vermögen bleibt dabei während der Ehe grundsätzlich getrennt.

Braucht man für Gütertrennung einen

Ehevertrag?

Ja, die Gütertrennung wird grundsätzlich durch eine entsprechende Vereinbarung herbeigeführt. Der Ehevertrag muss notariell geschlossen werden.
Zugewinnausgleich Erbschaften, Schenkungen und Schmerzensgeld zählen grundsätzlich nicht direkt zum Zugewinn.
Anrechnung Ausbildungsvergütung Bei einer angemessenen ersten Berufsausbildung bleibt der Unterhaltsanspruch meist bestehen – der Bedarf reduziert sich jedoch durch das eigene Einkommen.
Umgangsrecht Das deutsche Familienrecht schützt das Recht von Kindern und Eltern auf regelmäßigen Kontakt – unabhängig davon, ob Sie das Sorgerecht haben oder nicht.
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für: weitere wichtige Themen rund um den Unterhalt

Autor: „Fachredaktion Familienrecht“

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