Gütergemeinschaft und Gütertrennung

Was ist eine Gütergemeinschaft

Bei der Gütergemeinschaft kommt alles in einen Topf. Es gibt nur noch das Gesamtvermögen der beiden Ehegatten. Das einzelne Vermögen jedes Partners wird zum gemeinschaftlichen Vermögen. Das gilt auch für Wertgegenstände, Haushalt, Auto und Immobilien, die jeder Partner auch schon vor der Ehe hatte. Auch persönliche Sachen fließen in das Gesamtvermögen. Dinge die während der Ehe erwirtschaftet wurden, kommen zum gemeinsamen Vermögen hinzu. Auch wenn Partner etwas einzeln erwirtschaftet haben.

Die Gütergemeinschaft muss notariell beurkundet

werden

Das passiert durch einen Ehevertrag, im dem die Gütergemeinschaft eingetragen wird. Das gesamte vorhandene Vermögen des Mannes und der Frau werden gemeinschaftliches Vermögen und Eigentum beider Ehegatten.

Was gehört nicht zur Gütergemeinschaft?

Dazu gehören nicht: - Gegenstände, die im Ehevertrag ausgeschlossen wurden. Denn Im Ehevertrag können bestimmte Güter, Rechte und Vermögen ausgeschlossen werden, die nicht in das Gesamtvermögen fließen sollen. Auch eine Erbschaft gehört nicht zur Gütergemeinschaft, wenn der Erblasser bestimmt hat, dass diese nur dem einem Partner gehören soll. Schenken Eltern ihren Schwiegerkindern Grundstücke, Immobilien, Wohnungen oder Häuser, kann den Eltern ein Anspruch auf Rückübertragung zustehen, wenn die Ehe der Kinder aufgelöst wird.

Die Gütergemeinschaft endet durch Scheidung

Mit Scheidung endet die Gütergemeinschaft. Es sei denn, es wurde die fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart.

Ohne Ehevertrag

Ohne Ehevertrag gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Das ist dann der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft. .

Gütertrennung

Auch die Gütertrennung muss notariell beurkundet werden. Es gibt eine Trennung der Vermögenswerte der Ehe- oder Lebenspartner. Beide Partner bleiben Eigentümer des Vermögens vor der Ehe und des Vermögens, welches während der Ehe erwirtschaftete und erworben wurde. Nur Gebrauchsgüter, wie das gemeinsame Auto, die Wohnung, der Hausrat und gemeinsame Ersparnisse, bleiben von der Gütertrennung ausgeschlossen. Diese werden bei einer Trennung ganz normal aufgeteilt.

Vorteile der Gütertrennung

1. Die Ehepartner haben kein Mitspracherecht bei der Verwendung des Vermögens des jeweils anderen. Jeder kann über sein Vermögen frei verfügen ohne das Einverständnis des anderen einholen zu müssen. 2. Eine Beteiligung am Vermögenszuwachs eines Partners findet nicht statt. Jeder behält das, was ihm gehört.

Nachteile der Gütertrennung

Es muss praktisch immer BUCH GEFÜHRT werden, dass erworbene Dinge, die während der Ehe dazukommen, richtig den Ehepartnern zugeordnet werden. Damit es bei einer Scheidung keine Unklarheiten gibt.
Inhalt: Berechnungsprogramm Unterhalt Anwalts- und Gerichtskostenrechner Verfahrenskostenhilfe-Rechner und weitere nützliche Informationen Formulare und Musterschreiben Antrag auf Umgangskosten für das Kind Verzicht auf nachehelichen Unterhalt Zugewinnausgleichsvereinbarung und viele weitere Formulare………
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Gütergemeinschaft und

Gütertrennung

Was ist eine Gütergemeinschaft

Bei der Gütergemeinschaft kommt alles in einen Topf. Es gibt nur noch das Gesamtvermögen der beiden Ehegatten. Das einzelne Vermögen jedes Partners wird zum gemeinschaftlichen Vermögen. Das gilt auch für Wertgegenstände, Haushalt, Auto und Immobilien, die jeder Partner auch schon vor der Ehe hatte. Auch persönliche Sachen fließen in das Gesamtvermögen. Dinge die während der Ehe erwirtschaftet wurden, kommen zum gemeinsamen Vermögen hinzu. Auch wenn Partner etwas einzeln erwirtschaftet haben.

Die Gütergemeinschaft muss

notariell beurkundet werden

Das passiert durch einen Ehevertrag, im dem die Gütergemeinschaft eingetragen wird. Das gesamte vorhandene Vermögen des Mannes und der Frau werden gemeinschaftliches Vermögen und Eigentum beider Ehegatten.

Was gehört nicht zur

Gütergemeinschaft?

Dazu gehören nicht: - Gegenstände, die im Ehevertrag ausgeschlossen wurden. Denn Im Ehevertrag können bestimmte Güter, Rechte und Vermögen ausgeschlossen werden, die nicht in das Gesamtvermögen fließen sollen. Auch eine Erbschaft gehört nicht zur Gütergemeinschaft, wenn der Erblasser bestimmt hat, dass diese nur dem einem Partner gehören soll. Schenken Eltern ihren Schwiegerkindern Grundstücke, Immobilien, Wohnungen oder Häuser, kann den Eltern ein Anspruch auf Rückübertragung zustehen, wenn die Ehe der Kinder aufgelöst wird.

Die Gütergemeinschaft endet

durch Scheidung

Mit Scheidung endet die Gütergemeinschaft. Es sei denn, es wurde die fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart.

Ohne Ehevertrag

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Gütertrennung

Auch die Gütertrennung muss notariell beurkundet werden. Es gibt eine Trennung der Vermögenswerte der Ehe- oder Lebenspartner. Beide Partner bleiben Eigentümer des Vermögens vor der Ehe und des Vermögens, welches während der Ehe erwirtschaftete und erworben wurde. Nur Gebrauchsgüter, wie das gemeinsame Auto, die Wohnung, der Hausrat und gemeinsame Ersparnisse, bleiben von der Gütertrennung ausgeschlossen. Diese werden bei einer Trennung ganz normal aufgeteilt.

Vorteile der Gütertrennung

1. Die Ehepartner haben kein Mitspracherecht bei der Verwendung des Vermögens des jeweils anderen. Jeder kann über sein Vermögen frei verfügen ohne das Einverständnis des anderen einholen zu müssen. 2. Eine Beteiligung am Vermögenszuwachs eines Partners findet nicht statt. Jeder behält das, was ihm gehört.

Nachteile der Gütertrennung

Es muss praktisch immer BUCH GEFÜHRT werden, dass erworbene Dinge, die während der Ehe dazukommen, richtig den Ehepartnern zugeordnet werden. Damit es bei einer Scheidung keine Unklarheiten gibt.
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