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Recht - Gesetze - Soziales
Gütergemeinschaft und Gütertrennung
Was ist eine Gütergemeinschaft
Bei der Gütergemeinschaft kommt alles in einen Topf. Es gibt nur noch das
Gesamtvermögen der beiden Ehegatten. Das einzelne Vermögen jedes Partners
wird zum gemeinschaftlichen Vermögen.
Das gilt auch für Wertgegenstände, Haushalt, Auto und Immobilien, die jeder
Partner auch schon vor der Ehe hatte. Auch persönliche Sachen fließen in das
Gesamtvermögen.
Dinge die während der Ehe erwirtschaftet wurden, kommen zum gemeinsamen
Vermögen hinzu. Auch wenn Partner etwas einzeln erwirtschaftet haben.
Die Gütergemeinschaft muss notariell beurkundet
werden
Das passiert durch einen Ehevertrag, im dem die Gütergemeinschaft
eingetragen wird. Das gesamte vorhandene Vermögen des Mannes und der
Frau werden gemeinschaftliches Vermögen und Eigentum beider Ehegatten.
Was gehört nicht zur Gütergemeinschaft?
Dazu gehören nicht:
- Gegenstände, die im Ehevertrag ausgeschlossen wurden. Denn Im Ehevertrag
können bestimmte Güter, Rechte und Vermögen ausgeschlossen werden, die
nicht in das Gesamtvermögen fließen sollen.
Auch eine Erbschaft gehört nicht zur Gütergemeinschaft, wenn der Erblasser
bestimmt hat, dass diese nur dem einem Partner gehören soll.
Schenken Eltern ihren Schwiegerkindern Grundstücke, Immobilien, Wohnungen
oder Häuser, kann den Eltern ein Anspruch auf Rückübertragung zustehen, wenn
die Ehe der Kinder aufgelöst wird.
Die Gütergemeinschaft endet durch Scheidung
Mit Scheidung endet die Gütergemeinschaft. Es sei denn, es wurde die
fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart.
Ohne Ehevertrag
Ohne Ehevertrag gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Das ist dann
der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft.
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Gütertrennung
•
Auch die Gütertrennung muss notariell beurkundet werden. Es gibt eine
Trennung der Vermögenswerte der Ehe- oder Lebenspartner.
•
Beide Partner bleiben Eigentümer des Vermögens vor der Ehe und des
Vermögens, welches während der Ehe erwirtschaftete und erworben wurde.
•
Nur Gebrauchsgüter, wie das gemeinsame Auto, die Wohnung, der Hausrat
und gemeinsame Ersparnisse, bleiben von der Gütertrennung ausgeschlossen.
Diese werden bei einer Trennung ganz normal aufgeteilt.
Vorteile der Gütertrennung
1.
Die Ehepartner haben kein Mitspracherecht bei der Verwendung des
Vermögens des jeweils anderen. Jeder kann über sein Vermögen frei verfügen
ohne das Einverständnis des anderen einholen zu müssen.
2.
Eine Beteiligung am Vermögenszuwachs eines Partners findet nicht statt.
Jeder behält das, was ihm gehört.
Nachteile der Gütertrennung
Es muss praktisch immer BUCH GEFÜHRT werden, dass erworbene Dinge, die
während der Ehe dazukommen, richtig den Ehepartnern zugeordnet werden.
Damit es bei einer Scheidung keine Unklarheiten gibt.
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