In der Probezeit kann man von einem Tag auf
den anderen gekündigt werden?
In der Probezeit kann zwar ohne Grund gekündigt
werden, trotzdem ist eine Kündigungsfrist
einzuhalten. Sie beträgt zwei Wochen. Die
Probezeit darf höchstens 6 Monate betragen.
Sonderregelungen gelten für Schwangere.
Schwangeren kann auch in der Probezeit nur
betriebsbedingt oder bei schweren Verstößen
gekündigt werden.
Ohne Probezeit besteht sofort
Kündigungsschutz?
Ohne Probezeit gilt voller Kündigungsschutz und
auch Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten
Beschäftigung in einem Unternehmen.
Wem gekündigt wird, der hat Anspruch auf eine
Abfindung
Auch das gehört zu den Rechtsirrtümern.
Ist die Kündigung des Arbeitgebers berechtigt,
dann muss er keine Abfindung zahlen.
Abfindungen werden zum Beispiel bei
betriebsbedingten Kündigungen oder Sozialplänen
gezahlt. Auch in Tarifverträgen oder
Arbeitsverträgen können Abfindungen vereinbart
sein. Oder Abfindung werden sogar freiwillig
gezahlt.
Kann man wegen Schulden ins
Gefängnis kommen?
Das kann man nicht. Die Europäische
Menschenrechtskonvention verbietet die
Freiheitsentziehung wegen Schulden. Allerdings ist
es möglich, eine Freiheitsstrafe zu erhalten, wenn
man ein Bußgeld nicht zahlt. Hier geht es aber um
die Weigerung, nicht zu zahlen.
Die Freiheitsstrafe soll den Schuldner dazu
zwingen, zu zahlen. Wer nicht zahlen kann, kann
immer noch Ratenzahlung vereinbaren oder
gemeinnützige Arbeit leisten. Denn das Gericht
geht erst einmal davon aus, dass der Schuldner
nicht zahlen will.
Der Bürgergeld/ Empfänger muss nachweisen,
dass er Post vom Jobcenter nicht erhalten hat.
Falsch! Wieder ein Rechtsirrtum.
Das Jobcenter trägt die Beweislast. Da es die Post
meisten als einfache Post verschickt, könnte es gar
nicht beweisen, dass jemand Post erhalten hat.
Somit wäre jeder Bescheid vom Jobcenter
unwirksam, wenn der Hilfeempfänger angibt, dass
er keine Post erhalten hat.
Auch im Mietrecht gibt es viele Rechtsirrtümer. Der
Vermieter hat das Recht, einen Schlüssel von der
Wohnung seines Mieters für Notfälle zu haben.
Falsch! Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel
in seinem Besitz haben. Für Notfälle kann sich der
Mieter aussuchen, wen er einen Schlüssel geben
möchte. Das steht sogar im Grundgesetz Artikel
13.
Eine Kurzehe kann man einfach
annullieren!
Jede Ehe - auch wenn sie nur für ein paar Tage
rechtsgültig geschlossen wurde – kann nur durch
Scheidung wieder beendet werden. Es muss also
mindestens einer der Ehepartner einen
Scheidungsantrag bei Gericht stellen und es muss
sogar das Trennungsjahr eingehalten werden.
Irrtümer Strafrecht
Auch in Deutschland können Angeklagte auf
Kaution aus der Untersuchungshaft freikommen.
Häufig sind zusätzliche Bedingungen Teil der
Kautionsvereinbarung (z. B. Meldepflicht,
Reiseverbot).
„Wer sich keinen Anwalt
leisten kann, bekommt Einen
gestellt."
In einem Strafverfahren kann dem Angeklagten
ein Pflichtverteidiger gestellt werden. Diesen kann
sich der Angeklagte unter Umständen auch selbst
aussuchen. Das gilt bei schweren Straftaten oder
auch wenn es um ein Berufsverbot geht. Aber
dieser Pflichtverteidiger ist nicht kostenlos. Verliert
der Angeklagte den Prozess, muss er den
Strafverteidiger genauso zahlen.
Der Sinn darin besteht, dass der Angeklagte auf
jeden Fall eine Verteidigung vor Gericht hat. Der
Pflichtverteidiger wird vom Staat bezahlt. Der
Staat holt sich diese Kosten aber vom
Angeklagten zurück, wenn er verurteilt werden
sollte. Das geht dann aber auch in Ratenzahlung.
Nur bei einem Freispruch bleiben die Kosten bei
der Staatskasse.
Im Zivilrecht (Familie, Unterhalt, Erbrecht usw.)
gibt es kein Recht auf einen Pflichtverteidiger. Hier
gibt es nur Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe.
Rechtsirrtümer im
Vertragsrecht
Die meisten Rechtsirrtümer gibt es im Kaufrecht.
•
Es gibt kein Recht des Käufers auf Umtausch
der Ware ohne Grund, z.B. weil die Ware nicht
gefällt. Aber wenn die Ware einen Mangel hat,
kann der Käufer reklamieren.
•
Nur- wer über das Internet, per Katalog oder
das Telefon bestellt, hat immer ein
Umtauschrecht von 14 Tagen. Dabei ist es
dann egal ob die Ware nicht mehr gefällt, nicht
passt oder andere Gründe vorliegen, die den
•
Kunden können nicht gezwungen werden,
Zeitungen zu kaufen, nur weil sie diese im
Geschäft durchgeblättert haben. Der Verkäufer
kann zwar das längere Anschauen von
Zeitschriften verbieten, nicht aber Kunden
verpflichten, die Zeitschriften dann auch zu
kaufen.
Rechtsirrtümer im
Strafrecht, Arbeitsrecht,
Familienrecht und beim
Bürgergeld
Umtausch nur mit Kassenbon?
Es reicht auch ein Kontoauszug oder ein Zeuge
der bestätigen kann, dass der Kauf - und an
welchem Tag - der Kauf stattgefunden hat.
Essen, das nicht schmeckt,
muss der Wirt zurücknehmen?
•
Das ist Geschmackssache. Ein Wirt muss ein
Essen, dass dem Gast nicht schmeckt, nicht
zurücknehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn
Essen bspw. kalt oder verbrannt ist.
•
Eltern haften bei einem Schaden, den ihr Kind
einem Dritten zufügt, nur dann, wenn sie ihre
Aufsichtspflicht verletzt haben. (§ 832 Abs. 1
BGB).
Beamtenbeleidigung
Diesen Tatbestand gibt es nicht! Die Beleidigung ist
in § 185 StGB geregelt.
Es macht keinen Unterschied, ob jemand seinen
Nachbarn oder einen Polizisten beschimpft. Es gibt
für die Beleidigung eines Beamten keine höheren
Strafen. Entscheidend ist nur, ob es sich bei einer
Aussage, um eine Tatsache handelt.
Rechtsirrtümer Schulden
AMK Rechtsportal
RECHT - GESETZE - SOZIALES
Rechtsirrtümer im
Arbeitsrecht