RECHT - GESETZE - SOZIALES
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AMK
Rechtsportal
Rechtsirrtümer begegnen uns häufiger, als wir denken. Ob im Arbeitsverhältnis, im
Mietrecht oder beim Einkauf – viele rechtliche Annahmen beruhen auf Halbwissen
oder weitverbreiteten Mythen. Diese Seite klärt typische Irrtümer verständlich auf
und zeigt, was tatsächlich gilt.
Gerade im rechtlichen Bereich können Fehlannahmen zu finanziellen Nachteilen
oder unnötigen Konflikten führen. Umso wichtiger ist eine sachliche Einordnung.
Was sind Rechtsirrtümer?
Ein Rechtsirrtum liegt vor, wenn jemand von einer falschen Vorstellung über die
geltende Rechtslage ausgeht. Dabei unterscheidet das Gesetz – etwa in § 17
StGB – zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Irrtümern.
Im Alltag geht es jedoch meist nicht um strafrechtliche Spezialfragen, sondern um
typische Fehlannahmen wie:
•
„In der Probezeit kann man fristlos gekündigt werden.“
•
„Ein Vermieter darf einen Zweitschlüssel behalten.“
•
„Es gibt immer eine Abfindung bei Kündigung.“
Solche Aussagen klingen plausibel – sind aber oft unzutreffend oder verkürzt
dargestellt.
Häufige Rechtsirrtümer im Alltag – Was wirklich gilt
Warum entstehen so viele Rechtsmythen?
•
Halbwissen und Internetquellen
Rechtliche Informationen werden häufig verkürzt oder ohne Kontext weitergegeben.
•
Verwechslung von Kulanz und Gesetz
Beispiel: Viele Geschäfte tauschen Ware freiwillig um. Ein gesetzliches
Umtauschrecht besteht jedoch nicht.
•
Veraltete Informationen
Gesetze ändern sich – ältere Aussagen bleiben jedoch im Umlauf.
Die häufigsten Rechtsirrtümer im Überblick
Irrtum: In der Probezeit kann fristlos gekündigt werden
Richtig ist: Auch während der Probezeit gilt grundsätzlich eine gesetzliche
Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 BGB), sofern arbeitsvertraglich nichts
anderes geregelt wurde. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden
Pflichtverletzungen möglich.
Irrtum: Es gibt immer eine Abfindung bei Kündigung
Ein häufiger Irrtum im Arbeitsrecht. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht
grundsätzlich nicht. Abfindungen entstehen meist durch:
•
gerichtliche Vergleiche
•
Sozialpläne
•
besondere gesetzliche Regelungen
Eine automatische Zahlung gibt es nicht.
Irrtum: Der Vermieter darf einen Zweitschlüssel behalten
Der Mieter hat das alleinige Besitzrecht an der Wohnung. Ein Vermieter darf keinen
Schlüssel ohne ausdrückliche Zustimmung behalten. Selbst für Notfälle ist keine
eigenmächtige Nutzung erlaubt.
Irrtum: Es gibt ein generelles Umtauschrecht
Ein gesetzliches Umtauschrecht im stationären Handel existiert nicht. Ein Umtausch
erfolgt meist aus Kulanz. Anders verhält es sich bei Fernabsatzverträgen (z. B.
Online-Kauf), wo ein Widerrufsrecht besteht.
Irrtum: Schulden führen automatisch ins Gefängnis
In Deutschland gibt es keine Haft wegen bloßer Schulden. Freiheitsentzug kann nur
bei Straftaten oder bei Nichtzahlung bestimmter gerichtlich festgesetzter Geldstrafen
drohen – nicht wegen privater Zahlungsunfähigkeit.
Rechtsirrtümer nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht
- Kündigung ohne Begründung möglich? → Nur unter bestimmten
Voraussetzungen
- Probezeit ohne Frist? → Gesetzliche Mindestfrist beachten
- Abfindung automatisch? → Nein
Mietrecht
- Vermieter darf jederzeit in die Wohnung? → Nein
- Kleinreparaturen muss immer der Mieter zahlen? → Nur bei wirksamer
Vertragsklausel
Vertragsrecht
- Mündliche Verträge sind unwirksam? → Falsch. Viele Verträge sind
formfrei gültig.
- Kaufvertrag kann jederzeit rückgängig gemacht werden? → Nur bei
gesetzlichen Rücktrittsgründen.
Fazit
Rechtsirrtümer sind weit verbreitet – doch sie können vermeidbare Risiken mit sich
bringen. Eine sachliche und fundierte Information hilft, Mythen von der tatsächlichen
Rechtslage zu unterscheiden.
Das AMK Rechtsportal stellt rechtliche Informationen verständlich, strukturiert und
praxisnah dar, damit typische Fehlannahmen gar nicht erst zu Problemen führen.
Welche Folgen kann ein Rechtsirrtum haben?
Ein falsches Verständnis der Rechtslage kann zu:
•
finanziellen Verlusten
•
unwirksamen Kündigungen
•
verpassten Fristen
•
unnötigen Gerichtsverfahren
führen.
Gerade im Arbeits- oder Mietrecht können kleine Fehlannahmen große
Auswirkungen haben.
Häufige Fragen zu Rechtsirrtümern
Was ist ein Rechtsirrtum?
Ein Rechtsirrtum ist eine falsche Annahme über die tatsächliche
Rechtslage oder Rechtsfolgen.
Schützt Unwissenheit vor Strafe?
Grundsätzlich nein. Nur unter engen Voraussetzungen kann ein
sogenannter Verbotsirrtum berücksichtigt werden.
Gibt es immer eine Abfindung bei Kündigung?
Nein. Ein Anspruch entsteht nur in bestimmten Konstellationen.
Darf ein Vermieter einen Schlüssel behalten?
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters.
Gibt es ein gesetzliches Umtauschrecht?
Im stationären Handel grundsätzlich nicht – es handelt sich meist um
Kulanz.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine
Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann
keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen
wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen
Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Februar 2026