Unterhalt berechnen (2026): Wie
viel müssen Sie zahlen?
Kurz erklärt
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach
Einkommen, Bedarf und Lebenssituation.
Für Kindesunterhalt gilt meist die Düsseldorfer
Tabelle, während beim Ehegattenunterhalt das
bereinigte Nettoeinkommen
entscheidend ist.
Wie wird Unterhalt berechnet?
Grundlage sind immer zwei Faktoren:
1. Bedarf der berechtigten Person
z. B. Lebensstandard, Alter des Kindes
2. Leistungsfähigkeit des Zahlenden
Ihr Einkommen abzüglich:
•
Miete
•
Kredite
•
notwendige Ausgaben
Wichtige gesetzliche Grundlage
Unterhaltspflicht ergibt sich aus:
•
§ 1601 BGB (Verwandte in gerader Linie)
Grundprinzip:
Jeder ist verpflichtet, für Angehörige zu sorgen – im
Rahmen seiner Möglichkeiten.
Checkliste: Unterhalt richtig
einschätzen
•
Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?
•
Gibt es weitere Unterhaltspflichten?
•
Wie alt ist das Kind?
•
Welche Kosten haben Sie selbst?
Häufige Fehler
X Einkommen falsch berechnen
X Schulden nicht berücksichtigen
X falsche Annahmen („ich muss immer zahlen“)
Fazit
Unterhalt ist immer individuell – aber:
•
Einkommen + Bedarf = Berechnung
•
Tabellen helfen bei Orientierung
•
Sie haben immer einen Selbstbehalt
Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?
Das hängt von Ihrem Einkommen und der
Situation ab. Bei Kindern meist nach Düsseldorfer
Tabelle.
Muss ich immer Unterhalt zahlen?
Nein. Nur wenn:
•
eine gesetzliche Pflicht besteht
•
Sie leistungsfähig sind
Wann entfällt Unterhalt?
•
wenn die berechtigte Person selbst genug
verdient
•
oder sich die Lebensumstände ändern
Wird mein Gehalt komplett
berücksichtigt?
Nein. Bestimmte Kosten werden abgezogen.
Kurz zusammengefasst 2026
Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle 2026):
• Mindestsatz z. B. für 0- 5 Jahre: 486 €
Bedarf/Monat (Brutto)
• Zahlbetrag nach Kindergeld- Abzug liegt darunter.
Kindergeld:
• 259 € pro Kind/Monat (2026); meist zur Hälfte auf
Unterhalt angerechnet.
Wichtige Selbstbehalte:
• 1.200 €–1.450 € (gegenüber Kindern)
• 1.750 € (geg. volljährigen Kindern)
• 1.475 €–1.600 € (gegenüber Ehegatten)
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•
Schulden können die Höhe des Unterhalts
beeinflussen. Nicht jede Schuld wird beim
Unterhalt angerechnet.
•
Nebeneinkommen kann bei der Berechnung
des Unterhalts ganz oder teilweise
berücksichtigt werden. Ob zusätzliches
Einkommen angerechnet wird, hängt von seiner
Art und Zumutbarkeit ab.
•
Eine Ausbildungsvergütung kann den
Unterhaltsbedarf mindern, wenn sie dem
Unterhaltsberechtigten tatsächlich zur
Verfügung steht. Bei der Unterhaltsberechnung
wird oft nur ein Teil der Ausbildungsvergütung
angerechnet, da berufsbedingte Ausgaben
berücksichtigt werden können.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
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aktualisiert: Mai 2026
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Unsere Unterhaltsthemen:
•
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, wer
entscheiden darf, wo ein minderjähriges Kind
seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt hat.
Es ist ein Teil des Sorgerechts und dient dazu,
Entscheidungen im besten Interesse des
Kindes zu treffen.
•
Die Aufsichtspflicht bedeutet, Verantwortung für
das Wohl und die Sicherheit anvertrauter
Personen zu übernehmen und aufmerksam auf
mögliche Risiken zu achten. Wie intensiv die
Aufsicht erfolgen muss, hängt von der
individuellen Entwicklung der Person und den
jeweiligen Umständen ab.
•
Der Aufstockungsunterhalt unterstützt eine
geschiedene Person finanziell, wenn das
eigene Einkommen nicht ausreicht, um den
bisherigen Lebensstandard annähernd zu
sichern. Er soll helfen, wirtschaftliche
Unterschiede zwischen den ehemaligen
Ehepartnern nach der Trennung
auszugleichen.
•
Der Unterhalt während einer Ausbildung richtet
sich oft danach, ob die Auszubildenden noch
finanziell von ihren Eltern unterstützt werden
oder bereits eigenes Einkommen erzielen. Ein
Abbruch der Ausbildung kann neue Chancen
eröffnen, sollte jedoch gut überlegt und
möglichst mit Beratung begleitet werden.
•
Das alleinige Sorgerecht ermöglicht einem
Elternteil, wichtige Entscheidungen für das Kind
ohne Zustimmung des anderen Elternteils zu
treffen. Bei der Vergabe des alleinigen
Sorgerechts steht stets das Wohl des Kindes im
Mittelpunkt.
•
Ein Kind kann grundsätzlich Anspruch auf
Barunterhalt haben, wenn ein Elternteil seiner
finanziellen Verantwortung nachkommen muss.
Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach
dem Bedarf des Kindes und den
wirtschaftlichen erhältnissen des
unterhaltspflichtigen Elternteils.