Unterhalt berechnen (2026): Wie viel müssen Sie

zahlen?

Kurz erklärt

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach Einkommen, Bedarf und Lebenssituation. Für Kindesunterhalt gilt meist die Düsseldorfer Tabelle, während beim Ehegattenunterhalt das bereinigte Nettoeinkommen entscheidend ist.

Wie wird Unterhalt berechnet?

Grundlage sind immer zwei Faktoren:

1. Bedarf der berechtigten Person

z. B. Lebensstandard, Alter des Kindes

2. Leistungsfähigkeit des Zahlenden

Ihr Einkommen abzüglich: Miete Kredite notwendige Ausgaben

Beispiel: Kindesunterhalt berechnen

Praxisbeispiel (vereinfacht): Nettoeinkommen: 2.500 € Kind: 10 Jahre Ergebnis laut Düsseldorfer Tabelle: ca. 500–600 € Unterhalt pro Monat Wichtig: Kindergeld wird teilweise angerechnet genaue Höhe variiert je nach Situation

Kindesunterhalt (einfach erklärt)

Wann müssen Sie zahlen? Ihr Kind lebt nicht bei Ihnen Sie sind unterhaltspflichtig Wie wird berechnet? anhand der Düsseldorfer Tabelle abhängig von: Einkommen Alter des Kindes

Trennungsunterhalt

Gilt während der Trennung (vor der Scheidung) Grundsatz: Der wirtschaftlich stärkere Partner muss zahlen. Beispiel: Einkommen Partner A: 3.000 € Einkommen Partner B: 1.000 € Differenz wird anteilig ausgeglichen

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung – aber nicht automatisch! Nur wenn: ein Partner nicht selbst für sich sorgen kann z. B. wegen Kinderbetreuung

Wichtige gesetzliche Grundlage

Unterhaltspflicht ergibt sich aus: § 1601 BGB (Verwandte in gerader Linie) Grundprinzip: Jeder ist verpflichtet, für Angehörige zu sorgen – im Rahmen seiner Möglichkeiten.

Wie viel Unterhalt müssen Sie MINDESTENS

behalten?

Selbstbehalt (Stand grob): ca. 1.300–1.400 € für Erwerbstätige Das bedeutet: Sie müssen nicht Ihr gesamtes Einkommen abgeben

Checkliste: Unterhalt richtig einschätzen

Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen? Gibt es weitere Unterhaltspflichten? Wie alt ist das Kind? Welche Kosten haben Sie selbst?

Häufige Fehler

X Einkommen falsch berechnen

X Schulden nicht berücksichtigen

X falsche Annahmen („ich muss immer zahlen“)

Häufige Fragen

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?

Das hängt von Ihrem Einkommen und der Situation ab. Bei Kindern meist nach Düsseldorfer Tabelle.

Muss ich immer Unterhalt zahlen?

Nein. Nur wenn: eine gesetzliche Pflicht besteht Sie leistungsfähig sind

Wann entfällt Unterhalt?

wenn die berechtigte Person selbst genug verdient oder sich die Lebensumstände ändern

Wird mein Gehalt komplett berücksichtigt?

Nein. Bestimmte Kosten werden abgezogen.

Fazit

Unterhalt ist immer individuell – aber: Einkommen + Bedarf = Berechnung Tabellen helfen bei Orientierung Sie haben immer einen Selbstbehalt
Unterhaltsrechner online Facebook, AMK Rechtsportal Instagram, AMK Rechtsportal

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
aktualisiert: April 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage.
Stillleben zu Unterhalt und Scheidung mit Tafel „Unterhalt“, Geldscheinen, Richterhammer, Dokument „Scheidung“ mit Ringen und Familienfiguren.

Kurz zusammengefasst 2026

Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle 2026): • Mindestsatz z. B. für 0- 5 Jahre: 486 € Bedarf/Monat (Brutto) • Zahlbetrag nach Kindergeld- Abzug liegt darunter. Kindergeld: • 259 € pro Kind/Monat (2026); meist zur Hälfte auf Unterhalt angerechnet. Wichtige Selbstbehalte: • 1.200 €–1.450 € (gegenüber Kindern) • 1.750 € (geg. volljährigen Kindern) • 1.475 €–1.600 € (gegenüber Ehegatten)
Blaues Buch „Ratgeber Unterhalt“ mit Waage, Taschenrechner und USB-Stick
Alles, was Sie zum Unterhalt brauchen: Wissen, Vorlagen & Berechnungstools kompakt in einem Paket.
aktualisiert: Mai 2026
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Unterhalt berechnen (2026): Wie

viel müssen Sie zahlen?

Kurz erklärt

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach Einkommen, Bedarf und Lebenssituation. Für Kindesunterhalt gilt meist die Düsseldorfer Tabelle, während beim Ehegattenunterhalt das bereinigte Nettoeinkommen entscheidend ist.
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Wie wird Unterhalt berechnet?

Grundlage sind immer zwei Faktoren:

1. Bedarf der berechtigten Person

z. B. Lebensstandard, Alter des Kindes

2. Leistungsfähigkeit des Zahlenden

Ihr Einkommen abzüglich: Miete Kredite notwendige Ausgaben

Beispiel: Kindesunterhalt berechnen

Praxisbeispiel (vereinfacht): Nettoeinkommen: 2.500 € Kind: 10 Jahre Ergebnis laut Düsseldorfer Tabelle: ca. 500–600 € Unterhalt pro Monat Wichtig: Kindergeld wird teilweise angerechnet genaue Höhe variiert je nach Situation

Kindesunterhalt (einfach erklärt)

Wann müssen Sie zahlen? Ihr Kind lebt nicht bei Ihnen Sie sind unterhaltspflichtig Wie wird berechnet? anhand der Düsseldorfer Tabelle abhängig von: Einkommen Alter des Kindes

Trennungsunterhalt

Gilt während der Trennung (vor der Scheidung) Grundsatz: Der wirtschaftlich stärkere Partner muss zahlen. Beispiel: Einkommen Partner A: 3.000 € Einkommen Partner B: 1.000 € Differenz wird anteilig ausgeglichen

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung – aber nicht automatisch! Nur wenn: ein Partner nicht selbst für sich sorgen kann z. B. wegen Kinderbetreuung

Wichtige gesetzliche Grundlage

Unterhaltspflicht ergibt sich aus: § 1601 BGB (Verwandte in gerader Linie) Grundprinzip: Jeder ist verpflichtet, für Angehörige zu sorgen – im Rahmen seiner Möglichkeiten.

Wie viel Unterhalt müssen Sie

MINDESTENS behalten?

Selbstbehalt (Stand grob): ca. 1.300–1.400 € für Erwerbstätige Das bedeutet: Sie müssen nicht Ihr gesamtes Einkommen abgeben

Checkliste: Unterhalt richtig

einschätzen

Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen? Gibt es weitere Unterhaltspflichten? Wie alt ist das Kind? Welche Kosten haben Sie selbst?

Häufige Fehler

X Einkommen falsch berechnen

X Schulden nicht berücksichtigen

X falsche Annahmen („ich muss immer zahlen“)

Fazit

Unterhalt ist immer individuell – aber: Einkommen + Bedarf = Berechnung Tabellen helfen bei Orientierung Sie haben immer einen Selbstbehalt
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Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?

Das hängt von Ihrem Einkommen und der Situation ab. Bei Kindern meist nach Düsseldorfer Tabelle.

Muss ich immer Unterhalt zahlen?

Nein. Nur wenn: eine gesetzliche Pflicht besteht Sie leistungsfähig sind

Wann entfällt Unterhalt?

wenn die berechtigte Person selbst genug verdient oder sich die Lebensumstände ändern

Wird mein Gehalt komplett

berücksichtigt?

Nein. Bestimmte Kosten werden abgezogen.

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Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle 2026): • Mindestsatz z. B. für 0- 5 Jahre: 486 € Bedarf/Monat (Brutto) • Zahlbetrag nach Kindergeld- Abzug liegt darunter. Kindergeld: • 259 € pro Kind/Monat (2026); meist zur Hälfte auf Unterhalt angerechnet. Wichtige Selbstbehalte: • 1.200 €–1.450 € (gegenüber Kindern) • 1.750 € (geg. volljährigen Kindern) • 1.475 €–1.600 € (gegenüber Ehegatten)
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