Unterhalt berechnen (2026): Wie viel müssen Sie

zahlen?

Kurz erklärt

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach Einkommen, Bedarf und Lebenssituation. Für Kindesunterhalt gilt meist die Düsseldorfer Tabelle, während beim Ehegattenunterhalt das bereinigte Nettoeinkommen entscheidend ist.

Wie wird Unterhalt berechnet?

Grundlage sind immer zwei Faktoren:

1. Bedarf der berechtigten Person

z. B. Lebensstandard, Alter des Kindes

2. Leistungsfähigkeit des Zahlenden

Ihr Einkommen abzüglich: Miete Kredite notwendige Ausgaben

Beispiel: Kindesunterhalt berechnen

Praxisbeispiel (vereinfacht): Nettoeinkommen: 2.500 € Kind: 10 Jahre Ergebnis laut Düsseldorfer Tabelle: ca. 500–600 € Unterhalt pro Monat Wichtig: Kindergeld wird teilweise angerechnet genaue Höhe variiert je nach Situation

Kindesunterhalt (einfach erklärt)

Wann müssen Sie zahlen? Ihr Kind lebt nicht bei Ihnen Sie sind unterhaltspflichtig Wie wird berechnet? anhand der Düsseldorfer Tabelle abhängig von: Einkommen Alter des Kindes

Wichtige gesetzliche Grundlage

Unterhaltspflicht ergibt sich aus: § 1601 BGB (Verwandte in gerader Linie) Grundprinzip: Jeder ist verpflichtet, für Angehörige zu sorgen – im Rahmen seiner Möglichkeiten.

Wie viel Unterhalt müssen Sie MINDESTENS behalten?

Selbstbehalt (Stand grob): ca. 1.300–1.400 € für Erwerbstätige Das bedeutet: Sie müssen nicht Ihr gesamtes Einkommen abgeben

Häufige Fehler

X Einkommen falsch berechnen

X Schulden nicht berücksichtigen

X falsche Annahmen („ich muss immer zahlen“)

Häufige Fragen

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?

Das hängt von Ihrem Einkommen und der Situation ab. Bei Kindern meist nach Düsseldorfer Tabelle.

Muss ich immer Unterhalt zahlen?

Nein. Nur wenn: eine gesetzliche Pflicht besteht Sie leistungsfähig sind

Wann entfällt Unterhalt?

wenn die berechtigte Person selbst genug verdient oder sich die Lebensumstände ändern

Wird mein Gehalt komplett berücksichtigt?

Nein. Bestimmte Kosten werden abgezogen.

Fazit

Unterhalt ist immer individuell – aber: Einkommen + Bedarf = Berechnung Tabellen helfen bei Orientierung Sie haben immer einen Selbstbehalt
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Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Kurz zusammengefasst 2026

Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle 2026): • Mindestsatz z. B. für 0- 5 Jahre: 486 € Bedarf/Monat (Brutto) • Zahlbetrag nach Kindergeld- Abzug liegt darunter. Kindergeld: • 259 € pro Kind/Monat (2026); meist zur Hälfte auf Unterhalt angerechnet. Wichtige Selbstbehalte: • 1.200 €–1.450 € (gegenüber Kindern) • 1.750 € (geg. volljährigen Kindern) • 1.475 €–1.600 € (gegenüber Ehegatten)
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aktualisiert: Mai 2026
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BÜRGERGELD
Stillleben zu Unterhalt und Scheidung mit Tafel „Unterhalt“, Geldscheinen, Richterhammer, Dokument „Scheidung“ mit Ringen und Familienfiguren.

Anrechnung von Schulden

Schulden können die Höhe des Unterhalts beeinflussen. Nicht jede Schuld wird beim Unterhalt angerechnet.

Anrechnung Nebeneinkommen

Nebeneinkommen kann bei der Berechnung des Unterhalts ganz oder teilweise berücksichtigt werden. Ob zusätzliches Einkommen angerechnet wird, hängt von seiner Art und Zumutbarkeit ab.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, wer entscheiden darf, wo ein minderjähriges Kind seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt hat. Es ist ein Teil des Sorgerechts und dient dazu, Entscheidungen im besten Interesse des Kindes zu treffen.

Unsere Unterhaltsthemen:

Anrechnung von Ausbildungsvergütung

Eine Ausbildungsvergütung kann den Unterhaltsbedarf mindern, wenn sie dem Unterhaltsberechtigten tatsächlich zur Verfügung steht. Bei der Unterhaltsberechnung wird oft nur ein Teil der Ausbildungsvergütung angerechnet, da berufsbedingte Ausgaben berücksichtigt werden können.

Aufsichtspflicht, Alter vom Kind

Die Aufsichtspflicht bedeutet, Verantwortung für das Wohl und die Sicherheit anvertrauter Personen zu übernehmen und aufmerksam auf mögliche Risiken zu achten. Wie intensiv die Aufsicht erfolgen muss, hängt von der individuellen Entwicklung der Person und den jeweiligen Umständen ab.

Aufstockungsunterhalt

Der Aufstockungsunterhalt unterstützt eine geschiedene Person finanziell, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard annähernd zu sichern. Er soll helfen, wirtschaftliche Unterschiede zwischen den ehemaligen Ehepartnern nach der Trennung auszugleichen.

Abbruch Ausbildung

Der Unterhalt während einer Ausbildung richtet sich oft danach, ob die Auszubildenden noch finanziell von ihren Eltern unterstützt werden oder bereits eigenes Einkommen erzielen. Ein Abbruch der Ausbildung kann neue Chancen eröffnen, sollte jedoch gut überlegt und möglichst mit Beratung begleitet werden.

alleiniges Sorgerecht

Das alleinige Sorgerecht ermöglicht einem Elternteil, wichtige Entscheidungen für das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils zu treffen. Bei der Vergabe des alleinigen Sorgerechts steht stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

Barunterhalt zahlen

Ein Kind kann grundsätzlich Anspruch auf Barunterhalt haben, wenn ein Elternteil seiner finanziellen Verantwortung nachkommen muss. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und den wirtschaftlichen erhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Unterhalt berechnen (2026): Wie

viel müssen Sie zahlen?

Kurz erklärt

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach Einkommen, Bedarf und Lebenssituation. Für Kindesunterhalt gilt meist die Düsseldorfer Tabelle, während beim Ehegattenunterhalt das bereinigte Nettoeinkommen entscheidend ist.
Stillleben zu Unterhalt und Scheidung mit Tafel „Unterhalt“, Geldscheinen, Richterhammer, Dokument „Scheidung“ mit Ringen und Familienfiguren.

Wie wird Unterhalt berechnet?

Grundlage sind immer zwei Faktoren:

1. Bedarf der berechtigten Person

z. B. Lebensstandard, Alter des Kindes

2. Leistungsfähigkeit des Zahlenden

Ihr Einkommen abzüglich: Miete Kredite notwendige Ausgaben

Wichtige gesetzliche Grundlage

Unterhaltspflicht ergibt sich aus: § 1601 BGB (Verwandte in gerader Linie) Grundprinzip: Jeder ist verpflichtet, für Angehörige zu sorgen – im Rahmen seiner Möglichkeiten.

Checkliste: Unterhalt richtig

einschätzen

Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen? Gibt es weitere Unterhaltspflichten? Wie alt ist das Kind? Welche Kosten haben Sie selbst?

Häufige Fehler

X Einkommen falsch berechnen

X Schulden nicht berücksichtigen

X falsche Annahmen („ich muss immer zahlen“)

Fazit

Unterhalt ist immer individuell – aber: Einkommen + Bedarf = Berechnung Tabellen helfen bei Orientierung Sie haben immer einen Selbstbehalt
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Häufige Fragen

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?

Das hängt von Ihrem Einkommen und der Situation ab. Bei Kindern meist nach Düsseldorfer Tabelle.

Muss ich immer Unterhalt zahlen?

Nein. Nur wenn: eine gesetzliche Pflicht besteht Sie leistungsfähig sind

Wann entfällt Unterhalt?

wenn die berechtigte Person selbst genug verdient oder sich die Lebensumstände ändern

Wird mein Gehalt komplett

berücksichtigt?

Nein. Bestimmte Kosten werden abgezogen.
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Kurz zusammengefasst 2026

Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle 2026): • Mindestsatz z. B. für 0- 5 Jahre: 486 € Bedarf/Monat (Brutto) • Zahlbetrag nach Kindergeld- Abzug liegt darunter. Kindergeld: • 259 € pro Kind/Monat (2026); meist zur Hälfte auf Unterhalt angerechnet. Wichtige Selbstbehalte: • 1.200 €–1.450 € (gegenüber Kindern) • 1.750 € (geg. volljährigen Kindern) • 1.475 €–1.600 € (gegenüber Ehegatten)
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Anrechnung von Schulden

Schulden können die Höhe des Unterhalts beeinflussen. Nicht jede Schuld wird beim Unterhalt angerechnet.

Anrechnung Nebeneinkommen

Nebeneinkommen kann bei der Berechnung des Unterhalts ganz oder teilweise berücksichtigt werden. Ob zusätzliches Einkommen angerechnet wird, hängt von seiner Art und Zumutbarkeit ab.

Anrechnung von Ausbildungsvergütung

Eine Ausbildungsvergütung kann den Unterhaltsbedarf mindern, wenn sie dem Unterhaltsberechtigten tatsächlich zur Verfügung steht. Bei der Unterhaltsberechnung wird oft nur ein Teil der Ausbildungsvergütung angerechnet, da berufsbedingte Ausgaben berücksichtigt werden können.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

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Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung. Inhalte

werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und pra-

xisnah darzustellen.

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aktualisiert: Mai 2026
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Unsere Unterhaltsthemen:

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, wer entscheiden darf, wo ein minderjähriges Kind seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt hat. Es ist ein Teil des Sorgerechts und dient dazu, Entscheidungen im besten Interesse des Kindes zu treffen.

Aufsichtspflicht, Alter vom Kind

Die Aufsichtspflicht bedeutet, Verantwortung für das Wohl und die Sicherheit anvertrauter Personen zu übernehmen und aufmerksam auf mögliche Risiken zu achten. Wie intensiv die Aufsicht erfolgen muss, hängt von der individuellen Entwicklung der Person und den jeweiligen Umständen ab.

Aufstockungsunterhalt

Der Aufstockungsunterhalt unterstützt eine geschiedene Person finanziell, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard annähernd zu sichern. Er soll helfen, wirtschaftliche Unterschiede zwischen den ehemaligen Ehepartnern nach der Trennung auszugleichen.

Abbruch Ausbildung

Der Unterhalt während einer Ausbildung richtet sich oft danach, ob die Auszubildenden noch finanziell von ihren Eltern unterstützt werden oder bereits eigenes Einkommen erzielen. Ein Abbruch der Ausbildung kann neue Chancen eröffnen, sollte jedoch gut überlegt und möglichst mit Beratung begleitet werden.

alleiniges Sorgerecht

Das alleinige Sorgerecht ermöglicht einem Elternteil, wichtige Entscheidungen für das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils zu treffen. Bei der Vergabe des alleinigen Sorgerechts steht stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

Barunterhalt zahlen

Ein Kind kann grundsätzlich Anspruch auf Barunterhalt haben, wenn ein Elternteil seiner finanziellen Verantwortung nachkommen muss. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und den wirtschaftlichen erhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils.