Rechtsportal
AMK
Unterhalt berechnen (2026): Wie
viel müssen Sie zahlen?
Kurz erklärt
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach
Einkommen, Bedarf und Lebenssituation.
Für Kindesunterhalt gilt meist die Düsseldorfer
Tabelle, während beim Ehegattenunterhalt das
bereinigte Nettoeinkommen
entscheidend ist.
Wie wird Unterhalt berechnet?
Grundlage sind immer zwei Faktoren:
1. Bedarf der berechtigten Person
z. B. Lebensstandard, Alter des Kindes
2. Leistungsfähigkeit des Zahlenden
Ihr Einkommen abzüglich:
•
Miete
•
Kredite
•
notwendige Ausgaben
Beispiel: Kindesunterhalt berechnen
Praxisbeispiel (vereinfacht):
Nettoeinkommen: 2.500 €
Kind: 10 Jahre
Ergebnis laut Düsseldorfer Tabelle:
ca. 500–600 € Unterhalt pro Monat
Wichtig:
Kindergeld wird teilweise angerechnet
genaue Höhe variiert je nach Situation
Kindesunterhalt (einfach erklärt)
Wann müssen Sie zahlen?
•
Ihr Kind lebt nicht bei Ihnen
•
Sie sind unterhaltspflichtig
Wie wird berechnet?
•
anhand der Düsseldorfer Tabelle
•
abhängig von:
▪
Einkommen
▪
Alter des Kindes
Trennungsunterhalt
Gilt während der Trennung (vor der Scheidung)
Grundsatz:
Der wirtschaftlich stärkere Partner muss zahlen.
Beispiel:
•
Einkommen Partner A: 3.000 €
•
Einkommen Partner B: 1.000 €
Differenz wird anteilig ausgeglichen
Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung – aber nicht automatisch!
Nur wenn:
•
ein Partner nicht selbst für sich sorgen kann
•
z. B. wegen Kinderbetreuung
Wichtige gesetzliche Grundlage
Unterhaltspflicht ergibt sich aus:
•
§ 1601 BGB (Verwandte in gerader Linie)
Grundprinzip:
Jeder ist verpflichtet, für Angehörige zu sorgen – im
Rahmen seiner Möglichkeiten.
Wie viel Unterhalt müssen Sie
MINDESTENS behalten?
Selbstbehalt (Stand grob):
•
ca. 1.300–1.400 € für Erwerbstätige
Das bedeutet:
Sie müssen nicht Ihr gesamtes Einkommen
abgeben
Checkliste: Unterhalt richtig
einschätzen
•
Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?
•
Gibt es weitere Unterhaltspflichten?
•
Wie alt ist das Kind?
•
Welche Kosten haben Sie selbst?
Häufige Fehler
X Einkommen falsch berechnen
X Schulden nicht berücksichtigen
X falsche Annahmen („ich muss immer zahlen“)
Fazit
Unterhalt ist immer individuell – aber:
•
Einkommen + Bedarf = Berechnung
•
Tabellen helfen bei Orientierung
•
Sie haben immer einen Selbstbehalt
Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?
Das hängt von Ihrem Einkommen und der
Situation ab. Bei Kindern meist nach Düsseldorfer
Tabelle.
Muss ich immer Unterhalt zahlen?
Nein. Nur wenn:
•
eine gesetzliche Pflicht besteht
•
Sie leistungsfähig sind
Wann entfällt Unterhalt?
•
wenn die berechtigte Person selbst genug
verdient
•
oder sich die Lebensumstände ändern
Wird mein Gehalt komplett
berücksichtigt?
Nein. Bestimmte Kosten werden abgezogen.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz
sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für
Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
aktualisiert: April 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an
geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage.
Kurz zusammengefasst 2026
Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle 2026):
• Mindestsatz z. B. für 0- 5 Jahre: 486 €
Bedarf/Monat (Brutto)
• Zahlbetrag nach Kindergeld- Abzug liegt darunter.
Kindergeld:
• 259 € pro Kind/Monat (2026); meist zur Hälfte auf
Unterhalt angerechnet.
Wichtige Selbstbehalte:
• 1.200 €–1.450 € (gegenüber Kindern)
• 1.750 € (geg. volljährigen Kindern)
• 1.475 €–1.600 € (gegenüber Ehegatten)
Alles, was Sie zum Unterhalt brauchen:
Wissen, Vorlagen & Berechnungstools
kompakt in einem Paket.