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Unterhalt 2026

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Aktuelle Urteile zum Unterhalt

⚖️ Bundesgerichtshof (BGH)

Beschluss vom: 15. April 2026/ Aktenzeichen: XII ZB 415/25 Thema: Kindesunterhalt im sogenannten asymmetrischen Wechselmodell (erweiterter Umgang) Hat ein Elternteil zwar umfangreichen Umgang mit dem Kind, liegt aber kein echtes paritätisches Wechselmodell (50/50-Betreuung) vor, bleibt grundsätzlich der andere Elternteil der betreuende Elternteil. Der barunterhaltspflichtige Elternteil kann sich nicht allein wegen eines erweiterten Umgangs von seiner Unterhaltspflicht befreien. Bedeutung für die Praxis Residenzmodell (Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil): Der andere Elternteil zahlt weiterhin Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Echtes Wechselmodell (annähernd gleiche Betreuung): Beide Elternteile können anteilig barunterhaltspflichtig sein. Zusätzliche Umgangstage allein führen nicht automatisch zu einer Verringerung des Unterhalts.

Formulare und Vorlagen

Berechnungstools

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

aktualisiert: Juni 2026 –

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

Geprüfte Inhalte - Verständlich und praxisnah erklärt - Regelmäßig aktualisiert

Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

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