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Bürgergeld und Unterhalt
zahlen – was gilt wirklich?
Viele Unterhaltspflichtige fragen sich:
Muss ich Unterhalt zahlen, obwohl ich Bürgergeld
(bald Grundsicherung) beziehe?
Die Antwort lautet: In den meisten Fällen nein –
aber es gibt wichtige Ausnahmen.
Diese Seite erklärt Ihnen verständlich, rechtssicher
und praxisnah, wann Unterhalt trotz Bürgergeld
relevant ist und worauf Sie unbedingt achten
sollten.
Kurzüberblick: Das Wichtigste auf
einen Blick
Bürgergeld deckt nur den Existenzminimum-
Bedarf
In der Regel keine Leistungsfähigkeit für
Unterhalt
Ausnahmen bei Nebeneinkommen oder
Vermögen
Unterhaltstitel müssen aktiv angepasst werden
Muss man bei Bürgergeld Unterhalt zahlen?
Grundsätzlich gilt im deutschen
Unterhaltsrecht:
Wer nicht leistungsfähig ist, muss keinen
Unterhalt zahlen.
Bezieher von Bürgergeld gelten regelmäßig als
nicht leistungsfähig, da:
•
der Regelsatz nur das Existenzminimum
abdeckt
•
der gesetzliche Selbstbehalt nicht überschritten
wird
Wichtig:
Unterhalt kann nur verlangt werden, wenn
Einkommen über dem Selbstbehalt vorhanden ist.
Achtung: Diese Ausnahmen sind wichtig
Auch beim Bürgergeld kann Unterhalt relevant
werden, wenn:
•
Nebeneinkommen (z. B. Minijob, Trinkgelder,
Boni) vorhanden ist
•
Einmalzahlungen oder Steuerrückerstattungen
zufließen
•
Vermögen über den Freibeträgen besteht
•
ein alter Unterhaltstitel noch besteht
In diesen Fällen prüft das Jobcenter bzw. das
Familiengericht die tatsächliche
Leistungsfähigkeit.
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Häufige Fragen
1.
Muss ich trotz Bürgergeld Unterhalt
zahlen?
In der Regel nein. Wer Bürgergeld bezieht, ist
meist nicht leistungsfähig, da das Bürgergeld nur
das Existenzminimum abdeckt. Ohne Einkommen
oberhalb des gesetzlichen Selbstbehalts besteht
grundsätzlich keine Unterhaltspflicht."
2. Gilt Bürgergeld als Einkommen für den
Unterhalt?
"Nein. Bürgergeld gilt unterhaltsrechtlich nicht als
Einkommen. Es dient ausschließlich der Sicherung
des Existenzminimums und darf nicht zur
Berechnung von Unterhaltszahlungen
herangezogen werden."
3. Wann bin ich beim Bürgergeld
unterhaltspflichtig?
Eine Unterhaltspflicht kann entstehen, wenn
zusätzliches Einkommen oder verwertbares
Vermögen vorhanden ist und dadurch der
Selbstbehalt überschritten wird. Entscheidend ist
immer die individuelle Leistungsfähigkeit."
4. Was passiert mit einem Unterhaltstitel bei
Bürgergeld?
Ein bestehender Unterhaltstitel bleibt trotz
Bürgergeld wirksam. Er muss aktiv abgeändert
oder aufgehoben werden, da sonst
Unterhaltsschulden und Zwangsvollstreckung
drohen können."
5. Muss ich Kindesunterhalt zahlen, wenn ich
Bürgergeld beziehe?
Auch beim Kindesunterhalt gilt: Ohne
Leistungsfähigkeit besteht keine Zahlungspflicht.
Minderjährige Kinder haben zwar höchste Priorität,
dennoch kann Unterhalt nur verlangt werden, wenn
Einkommen über dem Selbstbehalt vorhanden ist."
6. Zählt ein Minijob oder Nebenverdienst beim
Bürgergeld für den
Unterhalt?
Ja. Einkommen aus einem Minijob oder
Nebenverdienst kann die Leistungsfähigkeit
erhöhen. Ob daraus eine Unterhaltspflicht entsteht,
hängt davon ab, ob der gesetzliche Selbstbehalt
überschritten wird."
Ein häufiger Fehler:
Viele Betroffene glauben, dass der Unterhalt
„automatisch entfällt“, sobald Bürgergeld bezogen
wird.
Das ist falsch.
Ein bestehender Unterhaltstitel (z. B. Urteil,
Beschluss, Jugendamtsurkunde) bleibt wirksam,
bis er:
•
angepasst oder
•
aufgehoben wird
Tipp:
Lassen Sie den Titel sofort prüfen, um Schulden
und Zwangsvollstreckung zu vermeiden.
Bürgergeld und Kindesunterhalt
Beim Kindesunterhalt gilt:
•
Minderjährige Kinder haben höchste Priorität
•
Trotzdem: Ohne Leistungsfähigkeit keine
Zahlungspflicht
•
Das Jobcenter kann jedoch verlangen, dass
Sie:
•
Ihre Einkommenssituation offenlegen
•
mögliche Erwerbstätigkeit prüfen
Bürgergeld & Ehegattenunterhalt
Beim Ehegattenunterhalt ist die Lage meist
eindeutig:
•
Bürgergeld = keine Leistungsfähigkeit
•
In der Regel kein Ehegattenunterhalt
geschuldet
Ausnahmen gelten nur bei zusätzlichem
Einkommen oder Vermögen.
Was Sie jetzt tun sollten
Einkommens- und Vermögenslage realistisch
prüfen
Bestehende Unterhaltstitel rechtlich bewerten
lassen
Bei Änderungen sofort reagieren
Schulden und Rückforderungen vermeiden
Fazit: Bürgergeld schützt – aber nur mit
richtigem Vorgehen
Bürgergeld bedeutet meist: Keine Unterhaltspflicht
Aber:
Nur wer aktiv handelt, vermeidet rechtliche
Nachteile.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz
sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für
Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026