Hintergrund oben braun
AMK Rechtsportal
RECHT - GESETZE - SOZIALES
AMK Logo Anwälte Recht und Gesetz

Bürgergeld und Unterhalt zahlen – was gilt wirklich?

Viele Unterhaltspflichtige fragen sich: Muss ich Unterhalt zahlen, obwohl ich Bürgergeld (bald Grundsicherung) beziehe? Die Antwort lautet: In den meisten Fällen nein – aber es gibt wichtige Ausnahmen. Diese Seite erklärt Ihnen verständlich, rechtssicher und praxisnah, wann Unterhalt trotz Bürgergeld relevant ist und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Kurzüberblick: Das Wichtigste auf einen Blick

Bürgergeld deckt nur den Existenzminimum-Bedarf In der Regel keine Leistungsfähigkeit für Unterhalt Ausnahmen bei Nebeneinkommen oder Vermögen Unterhaltstitel müssen aktiv angepasst werden Muss man bei Bürgergeld Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich gilt im deutschen Unterhaltsrecht:

Wer nicht leistungsfähig ist, muss keinen Unterhalt zahlen. Bezieher von Bürgergeld gelten regelmäßig als nicht leistungsfähig, da: der Regelsatz nur das Existenzminimum abdeckt der gesetzliche Selbstbehalt nicht überschritten wird Wichtig: Unterhalt kann nur verlangt werden, wenn Einkommen über dem Selbstbehalt vorhanden ist. Achtung: Diese Ausnahmen sind wichtig Auch beim Bürgergeld kann Unterhalt relevant werden, wenn: Nebeneinkommen (z. B. Minijob, Trinkgelder, Boni) vorhanden ist Einmalzahlungen oder Steuerrückerstattungen zufließen Vermögen über den Freibeträgen besteht ein alter Unterhaltstitel noch besteht In diesen Fällen prüft das Jobcenter bzw. das Familiengericht die tatsächliche Leistungsfähigkeit. Bestehender Unterhaltstitel? Unbedingt handeln!
 Grundsicherung und Unterhalt zahlen

Ein häufiger Fehler:

Viele Betroffene glauben, dass der Unterhalt „automatisch entfällt“, sobald Bürgergeld bezogen wird. Das ist falsch. Ein bestehender Unterhaltstitel (z. B. Urteil, Beschluss, Jugendamtsurkunde) bleibt wirksam, bis er: angepasst oder aufgehoben wird Tipp: Lassen Sie den Titel sofort prüfen, um Schulden und Zwangsvollstreckung zu vermeiden.

Bürgergeld und Kindesunterhalt

Beim Kindesunterhalt gilt: Minderjährige Kinder haben höchste Priorität Trotzdem: Ohne Leistungsfähigkeit keine Zahlungspflicht Das Jobcenter kann jedoch verlangen, dass Sie: Ihre Einkommenssituation offenlegen mögliche Erwerbstätigkeit prüfen

Bürgergeld & Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt ist die Lage meist eindeutig: Bürgergeld = keine Leistungsfähigkeit In der Regel kein Ehegattenunterhalt geschuldet Ausnahmen gelten nur bei zusätzlichem Einkommen oder Vermögen. Was Sie jetzt tun sollten Einkommens- und Vermögenslage realistisch prüfen Bestehende Unterhaltstitel rechtlich bewerten lassen Bei Änderungen sofort reagieren Schulden und Rückforderungen vermeiden Fazit: Bürgergeld schützt – aber nur mit richtigem Vorgehen Bürgergeld bedeutet meist: Keine Unterhaltspflicht Aber: Nur wer aktiv handelt, vermeidet rechtliche Nachteile.
statt 24,60 € nur 12,30 €
im Sonderangebot bis:

Häufige Fragen

1. Muss ich trotz Bürgergeld Unterhalt zahlen? In der Regel nein. Wer Bürgergeld bezieht, ist meist nicht leistungsfähig, da das Bürgergeld nur das Existenzminimum abdeckt. Ohne Einkommen oberhalb des gesetzlichen Selbstbehalts besteht grundsätzlich keine Unterhaltspflicht." 2. Gilt Bürgergeld als Einkommen für den Unterhalt? "Nein. Bürgergeld gilt unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen. Es dient ausschließlich der Sicherung des Existenzminimums und darf nicht zur Berechnung von Unterhaltszahlungen herangezogen werden." 3. Wann bin ich beim Bürgergeld unterhaltspflichtig? Eine Unterhaltspflicht kann entstehen, wenn zusätzliches Einkommen oder verwertbares Vermögen vorhanden ist und dadurch der Selbstbehalt überschritten wird. Entscheidend ist immer die individuelle Leistungsfähigkeit." 4. Was passiert mit einem Unterhaltstitel bei Bürgergeld? Ein bestehender Unterhaltstitel bleibt trotz Bürgergeld wirksam. Er muss aktiv abgeändert oder aufgehoben werden, da sonst Unterhaltsschulden und Zwangsvollstreckung drohen können." 5. Muss ich Kindesunterhalt zahlen, wenn ich Bürgergeld beziehe? Auch beim Kindesunterhalt gilt: Ohne Leistungsfähigkeit besteht keine Zahlungspflicht. Minderjährige Kinder haben zwar höchste Priorität, dennoch kann Unterhalt nur verlangt werden, wenn Einkommen über dem Selbstbehalt vorhanden ist." 6. Zählt ein Minijob oder Nebenverdienst beim Bürgergeld für den Unterhalt? Ja. Einkommen aus einem Minijob oder Nebenverdienst kann die Leistungsfähigkeit erhöhen. Ob daraus eine Unterhaltspflicht entsteht, hängt davon ab, ob der gesetzliche Selbstbehalt überschritten wird."

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026
Facebook, AMK Rechtsportal Instagram, AMK Rechtsportal
Hintergrund oben braun AMK Logo Gespäch mit Rechtsanwalt
RECHT - GESETZE - SOZIALES
AMK Rechtsportal

Bürgergeld und Unterhalt

zahlen – was gilt wirklich?

Viele Unterhaltspflichtige fragen sich: Muss ich Unterhalt zahlen, obwohl ich Bürgergeld (bald Grundsicherung) beziehe? Die Antwort lautet: In den meisten Fällen nein aber es gibt wichtige Ausnahmen. Diese Seite erklärt Ihnen verständlich, rechtssicher und praxisnah, wann Unterhalt trotz Bürgergeld relevant ist und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Grundsicherung und Unterhalt zahlen

Kurzüberblick: Das Wichtigste auf

einen Blick

Bürgergeld deckt nur den Existenzminimum- Bedarf In der Regel keine Leistungsfähigkeit für Unterhalt Ausnahmen bei Nebeneinkommen oder Vermögen Unterhaltstitel müssen aktiv angepasst werden Muss man bei Bürgergeld Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich gilt im deutschen

Unterhaltsrecht:

Wer nicht leistungsfähig ist, muss keinen Unterhalt zahlen. Bezieher von Bürgergeld gelten regelmäßig als nicht leistungsfähig, da: der Regelsatz nur das Existenzminimum abdeckt der gesetzliche Selbstbehalt nicht überschritten wird Wichtig: Unterhalt kann nur verlangt werden, wenn Einkommen über dem Selbstbehalt vorhanden ist. Achtung: Diese Ausnahmen sind wichtig Auch beim Bürgergeld kann Unterhalt relevant werden, wenn: Nebeneinkommen (z. B. Minijob, Trinkgelder, Boni) vorhanden ist Einmalzahlungen oder Steuerrückerstattungen zufließen Vermögen über den Freibeträgen besteht ein alter Unterhaltstitel noch besteht In diesen Fällen prüft das Jobcenter bzw. das Familiengericht die tatsächliche Leistungsfähigkeit. Bestehender Unterhaltstitel? Unbedingt handeln!
statt 24,60 € nur 12,30 €
im Sonderangebot bis:

Häufige Fragen

1. Muss ich trotz Bürgergeld Unterhalt zahlen? In der Regel nein. Wer Bürgergeld bezieht, ist meist nicht leistungsfähig, da das Bürgergeld nur das Existenzminimum abdeckt. Ohne Einkommen oberhalb des gesetzlichen Selbstbehalts besteht grundsätzlich keine Unterhaltspflicht." 2. Gilt Bürgergeld als Einkommen für den Unterhalt? "Nein. Bürgergeld gilt unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen. Es dient ausschließlich der Sicherung des Existenzminimums und darf nicht zur Berechnung von Unterhaltszahlungen herangezogen werden." 3. Wann bin ich beim Bürgergeld unterhaltspflichtig? Eine Unterhaltspflicht kann entstehen, wenn zusätzliches Einkommen oder verwertbares Vermögen vorhanden ist und dadurch der Selbstbehalt überschritten wird. Entscheidend ist immer die individuelle Leistungsfähigkeit." 4. Was passiert mit einem Unterhaltstitel bei Bürgergeld? Ein bestehender Unterhaltstitel bleibt trotz Bürgergeld wirksam. Er muss aktiv abgeändert oder aufgehoben werden, da sonst Unterhaltsschulden und Zwangsvollstreckung drohen können." 5. Muss ich Kindesunterhalt zahlen, wenn ich Bürgergeld beziehe? Auch beim Kindesunterhalt gilt: Ohne Leistungsfähigkeit besteht keine Zahlungspflicht. Minderjährige Kinder haben zwar höchste Priorität, dennoch kann Unterhalt nur verlangt werden, wenn Einkommen über dem Selbstbehalt vorhanden ist." 6. Zählt ein Minijob oder Nebenverdienst beim Bürgergeld für den Unterhalt? Ja. Einkommen aus einem Minijob oder Nebenverdienst kann die Leistungsfähigkeit erhöhen. Ob daraus eine Unterhaltspflicht entsteht, hängt davon ab, ob der gesetzliche Selbstbehalt überschritten wird."

Ein häufiger Fehler:

Viele Betroffene glauben, dass der Unterhalt „automatisch entfällt“, sobald Bürgergeld bezogen wird. Das ist falsch. Ein bestehender Unterhaltstitel (z. B. Urteil, Beschluss, Jugendamtsurkunde) bleibt wirksam, bis er: angepasst oder aufgehoben wird Tipp: Lassen Sie den Titel sofort prüfen, um Schulden und Zwangsvollstreckung zu vermeiden.

Bürgergeld und Kindesunterhalt

Beim Kindesunterhalt gilt: Minderjährige Kinder haben höchste Priorität Trotzdem: Ohne Leistungsfähigkeit keine Zahlungspflicht Das Jobcenter kann jedoch verlangen, dass Sie: Ihre Einkommenssituation offenlegen mögliche Erwerbstätigkeit prüfen

Bürgergeld & Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt ist die Lage meist eindeutig: Bürgergeld = keine Leistungsfähigkeit In der Regel kein Ehegattenunterhalt geschuldet Ausnahmen gelten nur bei zusätzlichem Einkommen oder Vermögen. Was Sie jetzt tun sollten Einkommens- und Vermögenslage realistisch prüfen Bestehende Unterhaltstitel rechtlich bewerten lassen Bei Änderungen sofort reagieren Schulden und Rückforderungen vermeiden Fazit: Bürgergeld schützt – aber nur mit richtigem Vorgehen Bürgergeld bedeutet meist: Keine Unterhaltspflicht Aber: Nur wer aktiv handelt, vermeidet rechtliche Nachteile.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026
Facebook, AMK Rechtsportal Instagram, AMK Rechtsportal