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Bayern

Nachbarrecht – Regeln, Pflichten und Rechte zwischen Grundstücksnachbarn

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Das Nachbarrecht regelt das Miteinander von Grundstückseigentümern und Bewohnern angrenzender Immobilien. Da jedes Bundesland eigene Nachbarrechtsgesetze besitzt, unterscheiden sich Grenzabstände, Vorschriften zu Bäumen, Hecken, Wänden oder baulichen Maßnahmen teilweise deutlich.
Wählen Sie das gewünschte Bundesland, um die jeweils gültigen Vorschriften zu Grenzabständen, Pflanzen, Wänden, Einfriedungen und weiteren nachbarrechtlichen Fragen einzusehen:

Grenzwand und Nachbarwand – rechtliche Unterschiede

Grenzwand:

Steht eine Hauswand vollständig auf einem Grundstück und direkt an der Grundstücksgrenze, handelt es sich um eine Grenzwand (§ 13 Abs. 1 Nachbarrecht). Nachbarwand (Gemeinschaftswand): Wird eine Wand genau auf der Grenze errichtet und von beiden Grundstücken genutzt, liegt eine Nachbarwand nach § 3 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz vor. Der Nachbar darf an diese Wand anbauen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 NachbRG).

Wer gilt als Nachbar?

Als Nachbarn gelten alle Personen, die in angrenzenden oder unmittelbar benachbarten Gebäuden oder Grundstücken wohnen.

Wichtige Urteile und Regelungen aus dem Nachbarrecht

1. Umgestürzter Baum auf der Grundstücksgrenze

Fällt ein Baum, der genau auf der Grenze steht, um, tragen beide Nachbarn den Schaden gemeinsam (BGH). Eine Ausnahme besteht bei außergewöhnlichen Beeinträchtigungen — etwa wenn regelmäßig Laub und Nadeln Dachrinnen massiv verstopfen.

2. Laub und überhängende Pflanzen

Überhängende Zweige dürfen an der Grundstücksgrenze entfernt werden, wenn die Nutzung des eigenen Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird. Das Laub überhängender Pflanzen ist grundsätzlich selbst zusammenzukehren. Wenn der Rückschnitt den Baum ernsthaft gefährdet, ist ein Rückschnitt nicht zulässig.

3. Elektrozaun, Hecken und Einfriedungen

Elektrozaunanlagen müssen so errichtet werden, dass weder Menschen noch Tiere gefährdet werden. Hecken bis 1,80 m Höhe benötigen meist 0,50 m Abstand zur Grenze; höhere Hecken einen größeren Abstand. Ein Zaun darf nur auf dem eigenen Grundstück errichtet werden – niemals auf der Grenze.

4. Abwasser und Niederschlagswasser

Eigentümer müssen Wasser auf dem eigenen Grundstück ableiten, ohne dass Nachbarn belästigt oder geschädigt werden.

5. Haftung für Brandschäden

Liegt der Brandherd eindeutig auf einem Grundstück und schließen Naturereignisse oder Brandstiftung als Ursache aus, muss der Eigentümer in der Regel den Schaden am Nachbargebäude ersetzen.

Grenzabstände – Beispiele aus mehreren Bundesländern

Sachsen Gehölze über 2 m Höhe: mindestens 2 m Abstand. Gehölze bis 2 m Höhe: mindestens 0,50 m Abstand. Nordrhein-Westfalen (NRW) Große Bäume wie Rotbuche, Linde, Eiche oder Pappel benötigen 4 m Grenzabstand. Ohne eingetragene Grunddienstbarkeit dürfen Leitungen nicht über das Nachbargrundstück geführt werden. Baden-Württemberg Hecken dürfen zwischen 1. März und 30. September nicht geschnitten werden (Vogelschutzzeit).

Besonderheiten aus einzelnen Bundesländern

Berlin Herunterrankende Pflanzen müssen zurückgeschnitten werden, wenn sie den Nachbarn beeinträchtigen. Eine Baugrube muss gesichert werden – sonst haftet der Verantwortliche für Schäden am Nachbargebäude. Lärm durch private Bauarbeiten gehört zum Nachbarschaftslärm und ist kein „Baulärm“. Pflanzen im Abstand von 0,5 bis 2 m dürfen maximal 2 m hoch werden.

Weitere wichtige Regelungen im Nachbarrecht

Ein Grenzbaum steht genau auf der Grenze; beide Eigentümer sind gemeinsam verantwortlich. Obst am Baum gehört dem Eigentümer solange es hängt. Fällt es auf das Nachbargrundstück, darf es aufgesammelt werden. Wenn Schattenwurf von Bäumen das Wachstum benachbarter Pflanzen unmöglich macht, können Rückschnitt oder Fällung verlangt werden. Kinder dürfen im eigenen Garten oder auf dem Gehweg grundsätzlich Fußball spielen — normale Geräusche sind hinzunehmen. Für viele Gartenhäuser gelten abstandsrechtliche Vorgaben der jeweiligen Bauordnung. Nur in Brandenburg und NRW gibt es gesetzliche Regelungen zum Grillen auf Balkon oder Terrasse. Hühner dürfen nicht auf das Nachbargrundstück laufen — sonst besteht kein Duldungsanspruch.
Letzte Aktualisierung: November 2025
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Pflichten und Rechte zwischen

Grundstücksnachbarn

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Das Nachbarrecht regelt das Miteinander von Grundstückseigentümern und Bewohnern angrenzender Immobilien. Da jedes Bundesland eigene Nachbarrechtsgesetze besitzt, unterscheiden sich Grenzabstände, Vorschriften zu Bäumen, Hecken, Wänden oder baulichen Maßnahmen teilweise deutlich.
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Grenzwand und Nachbarwand –

rechtliche Unterschiede

Grenzwand:

Steht eine Hauswand vollständig auf einem Grundstück und direkt an der Grundstücksgrenze, handelt es sich um eine Grenzwand (§ 13 Abs. 1 Nachbarrecht). Nachbarwand (Gemeinschaftswand): Wird eine Wand genau auf der Grenze errichtet und von beiden Grundstücken genutzt, liegt eine Nachbarwand nach § 3 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz vor. Der Nachbar darf an diese Wand anbauen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 NachbRG).

Wer gilt als Nachbar?

Als Nachbarn gelten alle Personen, die in angrenzenden oder unmittelbar benachbarten Gebäuden oder Grundstücken wohnen.

Wichtige Urteile und Regelungen aus

dem Nachbarrecht

1. Umgestürzter Baum auf der

Grundstücksgrenze

Fällt ein Baum, der genau auf der Grenze steht, um, tragen beide Nachbarn den Schaden gemeinsam (BGH). Eine Ausnahme besteht bei außergewöhnlichen Beeinträchtigungen — etwa wenn regelmäßig Laub und Nadeln Dachrinnen massiv verstopfen.

2. Laub und überhängende Pflanzen

Überhängende Zweige dürfen an der Grundstücksgrenze entfernt werden, wenn die Nutzung des eigenen Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird. Das Laub überhängender Pflanzen ist grundsätzlich selbst zusammenzukehren. Wenn der Rückschnitt den Baum ernsthaft gefährdet, ist ein Rückschnitt nicht zulässig.

3. Elektrozaun, Hecken und Einfriedungen

Elektrozaunanlagen müssen so errichtet werden, dass weder Menschen noch Tiere gefährdet werden. Hecken bis 1,80 m Höhe benötigen meist 0,50 m Abstand zur Grenze; höhere Hecken einen größeren Abstand. Ein Zaun darf nur auf dem eigenen Grundstück errichtet werden – niemals auf der Grenze.

4. Abwasser und Niederschlagswasser

Eigentümer müssen Wasser auf dem eigenen Grundstück ableiten, ohne dass Nachbarn belästigt oder geschädigt werden.

5. Haftung für Brandschäden

Liegt der Brandherd eindeutig auf einem Grundstück und schließen Naturereignisse oder Brandstiftung als Ursache aus, muss der Eigentümer in der Regel den Schaden am Nachbargebäude ersetzen.

Grenzabstände – Beispiele aus

mehreren Bundesländern

Sachsen Gehölze über 2 m Höhe: mindestens 2 m Abstand. Gehölze bis 2 m Höhe: mindestens 0,50 m Abstand. Nordrhein-Westfalen (NRW) Große Bäume wie Rotbuche, Linde, Eiche oder Pappel benötigen 4 m Grenzabstand. Ohne eingetragene Grunddienstbarkeit dürfen Leitungen nicht über das Nachbargrundstück geführt werden. Baden-Württemberg Hecken dürfen zwischen 1. März und 30. September nicht geschnitten werden (Vogelschutzzeit).

Besonderheiten aus einzelnen

Bundesländern

Berlin Herunterrankende Pflanzen müssen zurückgeschnitten werden, wenn sie den Nachbarn beeinträchtigen. Eine Baugrube muss gesichert werden – sonst haftet der Verantwortliche für Schäden am Nachbargebäude. Lärm durch private Bauarbeiten gehört zum Nachbarschaftslärm und ist kein „Baulärm“. Pflanzen im Abstand von 0,5 bis 2 m dürfen maximal 2 m hoch werden.

Weitere wichtige Regelungen im

Nachbarrecht

Ein Grenzbaum steht genau auf der Grenze; beide Eigentümer sind gemeinsam verantwortlich. Obst am Baum gehört dem Eigentümer solange es hängt. Fällt es auf das Nachbargrundstück, darf es aufgesammelt werden. Wenn Schattenwurf von Bäumen das Wachstum benachbarter Pflanzen unmöglich macht, können Rückschnitt oder Fällung verlangt werden. Kinder dürfen im eigenen Garten oder auf dem Gehweg grundsätzlich Fußball spielen — normale Geräusche sind hinzunehmen. Für viele Gartenhäuser gelten abstandsrechtliche Vorgaben der jeweiligen Bauordnung. Nur in Brandenburg und NRW gibt es gesetzliche Regelungen zum Grillen auf Balkon oder Terrasse. Hühner dürfen nicht auf das Nachbargrundstück laufen — sonst besteht kein Duldungsanspruch.
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