Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Nachbarrecht – Regeln,
Pflichten und Rechte zwischen
Grundstücksnachbarn
Wählen Sie zuerst das gewünschte
Bundesland aus!
Das Nachbarrecht regelt das Miteinander von
Grundstückseigentümern und Bewohnern
angrenzender Immobilien. Da jedes Bundesland
eigene Nachbarrechtsgesetze besitzt,
unterscheiden sich Grenzabstände, Vorschriften
zu Bäumen, Hecken, Wänden oder baulichen
Maßnahmen teilweise deutlich.
Wählen Sie das gewünschte Bundesland, um die
jeweils gültigen Vorschriften zu Grenzabständen,
Pflanzen, Wänden, Einfriedungen und weiteren
nachbarrechtlichen Fragen einzusehen:
Grenzwand und Nachbarwand –
rechtliche Unterschiede
Grenzwand:
Steht eine Hauswand vollständig auf einem
Grundstück und direkt an der Grundstücksgrenze,
handelt es sich um eine Grenzwand (§ 13 Abs. 1
Nachbarrecht).
Nachbarwand (Gemeinschaftswand):
Wird eine Wand genau auf der Grenze errichtet
und von beiden Grundstücken genutzt, liegt eine
Nachbarwand nach § 3 Abs. 1
Nachbarrechtsgesetz vor.
Der Nachbar darf an diese Wand anbauen (§ 5
Abs. 1 Satz 1 NachbRG).
Wer gilt als Nachbar?
Als Nachbarn gelten alle Personen, die in
angrenzenden oder unmittelbar benachbarten
Gebäuden oder Grundstücken wohnen.
Wichtige Urteile und Regelungen aus
dem Nachbarrecht
1. Umgestürzter Baum auf der
Grundstücksgrenze
Fällt ein Baum, der genau auf der Grenze steht,
um, tragen beide Nachbarn den Schaden
gemeinsam (BGH).
Eine Ausnahme besteht bei außergewöhnlichen
Beeinträchtigungen — etwa wenn regelmäßig Laub
und Nadeln Dachrinnen massiv verstopfen.
2. Laub und überhängende Pflanzen
Überhängende Zweige dürfen an der
Grundstücksgrenze entfernt werden, wenn die
Nutzung des eigenen Grundstücks wesentlich
beeinträchtigt wird.
Das Laub überhängender Pflanzen ist
grundsätzlich selbst zusammenzukehren.
Wenn der Rückschnitt den Baum ernsthaft
gefährdet, ist ein Rückschnitt nicht zulässig.
3. Elektrozaun, Hecken und Einfriedungen
Elektrozaunanlagen müssen so errichtet werden,
dass weder Menschen noch Tiere gefährdet
werden.
Hecken bis 1,80 m Höhe benötigen meist 0,50 m
Abstand zur Grenze; höhere Hecken einen
größeren Abstand.
Ein Zaun darf nur auf dem eigenen Grundstück
errichtet werden – niemals auf der Grenze.
4. Abwasser und Niederschlagswasser
Eigentümer müssen Wasser auf dem eigenen
Grundstück ableiten, ohne dass Nachbarn belästigt
oder geschädigt werden.
5. Haftung für Brandschäden
Liegt der Brandherd eindeutig auf einem
Grundstück und schließen Naturereignisse oder
Brandstiftung als Ursache aus, muss der
Eigentümer in der Regel den Schaden am
Nachbargebäude ersetzen.
Grenzabstände – Beispiele aus
mehreren Bundesländern
Sachsen
Gehölze über 2 m Höhe: mindestens 2 m Abstand.
Gehölze bis 2 m Höhe: mindestens 0,50 m
Abstand.
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Große Bäume wie Rotbuche, Linde, Eiche oder
Pappel benötigen 4 m Grenzabstand.
Ohne eingetragene Grunddienstbarkeit dürfen
Leitungen nicht über das Nachbargrundstück
geführt werden.
Baden-Württemberg
Hecken dürfen zwischen 1. März und 30.
September nicht geschnitten werden
(Vogelschutzzeit).
Besonderheiten aus einzelnen
Bundesländern
Berlin
Herunterrankende Pflanzen müssen
zurückgeschnitten werden, wenn sie den Nachbarn
beeinträchtigen.
Eine Baugrube muss gesichert werden – sonst
haftet der Verantwortliche für Schäden am
Nachbargebäude.
Lärm durch private Bauarbeiten gehört zum
Nachbarschaftslärm und ist kein „Baulärm“.
Pflanzen im Abstand von 0,5 bis 2 m dürfen
maximal 2 m hoch werden.
Weitere wichtige Regelungen im
Nachbarrecht
Ein Grenzbaum steht genau auf der Grenze; beide
Eigentümer sind gemeinsam verantwortlich.
Obst am Baum gehört dem Eigentümer solange es
hängt. Fällt es auf das Nachbargrundstück, darf es
aufgesammelt werden.
Wenn Schattenwurf von Bäumen das Wachstum
benachbarter Pflanzen unmöglich macht, können
Rückschnitt oder Fällung verlangt werden.
Kinder dürfen im eigenen Garten oder auf dem
Gehweg grundsätzlich Fußball spielen — normale
Geräusche sind hinzunehmen.
Für viele Gartenhäuser gelten abstandsrechtliche
Vorgaben der jeweiligen Bauordnung.
Nur in Brandenburg und NRW gibt es gesetzliche
Regelungen zum Grillen auf Balkon oder Terrasse.
Hühner dürfen nicht auf das Nachbargrundstück
laufen — sonst besteht kein Duldungsanspruch.
Letzte Aktualisierung: November 2025
RECHT - GESETZE - SOZIALES
AMK Rechtsportal