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Das Erbrecht 2025 legt fest, wie der Nachlass einer verstorbenen Person verteilt wird und welche Ansprüche Angehörige haben. Es bildet einen wichtigen Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und wurde zuletzt an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst. Die Änderungen ab 2025 betreffen vor allem die Berechnung des Pflichtteils, neue Freibeträge bei der Erbschaftssteuer und modernisierte Vorschriften zur Form von Testamenten.

Wesentliche Grundlagen des Erbrechts

Das deutsche Erbrecht schützt das Recht jedes Menschen, über sein Vermögen für den Todesfall selbst zu bestimmen. Es regelt, wer Erbe wird, in welchem Verhältnis geerbt wird und wie der Nachlass abgewickelt werden muss.

Zentrale Begriffe:

Erblasser – die Person, die ihr Vermögen hinterlässt Erben – Personen, die aufgrund von Gesetz oder letztwilliger Verfügung erben Pflichtteil – der gesetzlich garantierte Mindestanteil für nahe Angehörige Nachlass – das gesamte Vermögen und eventuelle Schulden des Erblassers

Testament und Erbvertrag

Ein Testament ermöglicht es, den Nachlass individuell zu regeln. Es kann handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Wichtig sind Datum, eigenhändige Unterschrift und eindeutige Formulierungen. Fehlt ein Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Ein Erbvertrag ist eine verbindlichere Form der Nachlassregelung. Er wird vor einem Notar geschlossen und kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert oder aufgehoben werden.

Gesetzliche Erbfolge

Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Gesetz unterscheidet Erben nach sogenannten Ordnungen: 1. Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel 2. Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister und deren Nachkommen 3. Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erben zusätzlich – ihre Quote richtet sich nach dem Güterstand, in dem die Ehe geführt wurde.

Der Pflichtteil im Erbrecht 2025

Der Pflichtteil dient dem Schutz enger Angehöriger. Er sorgt dafür, dass Kinder, Ehepartner und Eltern auch dann einen Mindestanteil erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegenüber den Erben. Neu ab 2025: Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Todesfall werden mit abnehmendem Wert angerechnet. Die Berechnungsregeln wurden vereinfacht, um Streitigkeiten in Erbengemeinschaften zu vermeiden.

Erbschaftssteuer und Freibeträge 2025

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad ab. Enge Angehörige profitieren von hohen Freibeträgen, entferntere Verwandte von geringeren. Freibeträge nach dem Stand 2025: Ehegatten / Lebenspartner: 600 000 € Kinder: 400 000 € Enkel: 200 000 € Geschwister, Nichten, Neffen: 50 000 € Mit der Reform 2025 sollen insbesondere Familien mit Eigenheimen steuerlich entlastet werden.

Nachlassabwicklung und Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese muss den Nachlass gemeinsam verwalten, bis eine Teilung vereinbart oder durchgesetzt wird. Alle Entscheidungen – etwa über den Verkauf von Immobilien – bedürfen der Zustimmung aller Miterben. Eine vorausschauende Nachlassplanung, etwa durch Testament oder Erbvertrag, kann Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft deutlich reduzieren.

Ausschlagung und Anfechtung einer Erbschaft

Eine Erbschaft kann ausgeschlagen werden, wenn der Nachlass überschuldet ist oder aus anderen Gründen nicht angenommen werden soll. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Ein Testament kann angefochten werden, wenn es z. B. unter Täuschung, Irrtum oder Drohung entstanden ist. Grundlagen dafür finden sich in den §§ 1942 ff. und §§ 2078 ff. BGB.

Beratung und Aktualität

Das Erbrecht entwickelt sich ständig weiter. Neue Urteile und gesetzliche Anpassungen können individuelle Ansprüche verändern. Wer seinen Nachlass rechtzeitig plant oder seine Rechte als Erbe prüfen möchte, sollte sich über die aktuelle Rechtslage informieren oder fachkundigen Rat einholen. Zuständige Gerichte sind die Nachlassgerichte. So lassen sich Missverständnisse und langwierige Streitigkeiten vermeiden.

Fazit

Das Erbrecht 2025 stärkt die Klarheit und Gerechtigkeit bei der Nachlassverteilung. Überarbeitete Pflichtteilsregelungen, höhere Freibeträge und vereinfachte Testamentsformen sollen Rechtssicherheit schaffen und familiäre Konflikte verringern. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Erben und Vererben hilft, spätere Unsicherheiten zu vermeiden.
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Letzte Aktualisierung: November 2025
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Wesentliche Grundlagen des

Erbrechts

Das deutsche Erbrecht schützt das Recht jedes Menschen, über sein Vermögen für den Todesfall selbst zu bestimmen. Es regelt, wer Erbe wird, in welchem Verhältnis geerbt wird und wie der Nachlass abgewickelt werden muss.

Zentrale Begriffe:

Erblasser – die Person, die ihr Vermögen hinterlässt Erben – Personen, die aufgrund von Gesetz oder letztwilliger Verfügung erben Pflichtteil – der gesetzlich garantierte Mindestanteil für nahe Angehörige Nachlass – das gesamte Vermögen und eventuelle Schulden des Erblassers

Testament und Erbvertrag

Ein Testament ermöglicht es, den Nachlass individuell zu regeln. Es kann handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Wichtig sind Datum, eigenhändige Unterschrift und eindeutige Formulierungen. Fehlt ein Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Ein Erbvertrag ist eine verbindlichere Form der Nachlassregelung. Er wird vor einem Notar geschlossen und kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert oder aufgehoben werden.

Gesetzliche Erbfolge

Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Gesetz unterscheidet Erben nach sogenannten Ordnungen: 1. Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel 2. Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister und deren Nachkommen 3. Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erben zusätzlich – ihre Quote richtet sich nach dem Güterstand, in dem die Ehe geführt wurde.

Der Pflichtteil im Erbrecht 2025

Der Pflichtteil dient dem Schutz enger Angehöriger. Er sorgt dafür, dass Kinder, Ehepartner und Eltern auch dann einen Mindestanteil erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegenüber den Erben. Neu ab 2025: Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Todesfall werden mit abnehmendem Wert angerechnet. Die Berechnungsregeln wurden vereinfacht, um Streitigkeiten in Erbengemeinschaften zu vermeiden.

Erbschaftssteuer und

Freibeträge 2025

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad ab. Enge Angehörige profitieren von hohen Freibeträgen, entferntere Verwandte von geringeren. Freibeträge nach dem Stand 2025: Ehegatten / Lebenspartner: 600 000 € Kinder: 400 000 € Enkel: 200 000 € Geschwister, Nichten, Neffen: 50 000 € Mit der Reform 2025 sollen insbesondere Familien mit Eigenheimen steuerlich entlastet werden.

Nachlassabwicklung und

Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese muss den Nachlass gemeinsam verwalten, bis eine Teilung vereinbart oder durchgesetzt wird. Alle Entscheidungen – etwa über den Verkauf von Immobilien – bedürfen der Zustimmung aller Miterben. Eine vorausschauende Nachlassplanung, etwa durch Testament oder Erbvertrag, kann Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft deutlich reduzieren.

Ausschlagung und Anfechtung

einer Erbschaft

Eine Erbschaft kann ausgeschlagen werden, wenn der Nachlass überschuldet ist oder aus anderen Gründen nicht angenommen werden soll. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Ein Testament kann angefochten werden, wenn es z. B. unter Täuschung, Irrtum oder Drohung entstanden ist. Grundlagen dafür finden sich in den §§ 1942 ff. und §§ 2078 ff. BGB.

Beratung und Aktualität

Das Erbrecht entwickelt sich ständig weiter. Neue Urteile und gesetzliche Anpassungen können individuelle Ansprüche verändern. Wer seinen Nachlass rechtzeitig plant oder seine Rechte als Erbe prüfen möchte, sollte sich über die aktuelle Rechtslage informieren oder fachkundigen Rat einholen. Zuständige Gerichte sind die Nachlassgerichte. So lassen sich Missverständnisse und langwierige Streitigkeiten vermeiden.

Fazit

Das Erbrecht 2025 stärkt die Klarheit und Gerechtigkeit bei der Nachlassverteilung. Überarbeitete Pflichtteilsregelungen, höhere Freibeträge und vereinfachte Testamentsformen sollen Rechtssicherheit schaffen und familiäre Konflikte verringern. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Erben und Vererben hilft, spätere Unsicherheiten zu vermeiden.
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Letzte Aktualisierung: November 2025