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Ratgeber Erbrecht 2026 Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: September 2026

⚖️ Informationen zum Erbrecht – verständlich

erklärt

Ein Todesfall bringt oft viele Fragen gleichzeitig. Wer erbt die Wohnung, das Geld oder das Auto? Was passiert mit Schulden? Gibt es einen Pflichtteil? Und welche Fristen laufen bereits? Das deutsche Erbrecht wirkt zunächst kompliziert. Viele Regeln lassen sich jedoch verständlich erklären. Besonders wichtig sind die gesetzliche Erbfolge, ein vorhandenes Testament und die Ausschlagungsfrist. Die wichtigsten Informationen zum Erbrecht Mit dem Tod geht die Erbschaft grundsätzlich auf den Erben über. Das regelt § 1922 BGB. Gibt es kein wirksames Testament, bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Erben.

Was gehört überhaupt zur Erbschaft

Eine Erbschaft umfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen des Verstorbenen. Dazu können Immobilien, Bankguthaben, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände gehören. Auch Schulden können dazugehören. Das ist ein entscheidender Punkt. Eine Erbschaft besteht nicht automatisch nur aus Vermögen. Nach § 1922 BGB geht das Vermögen als Ganzes auf den Erben über.

Wer erbt ohne Testament

Existiert kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz ordnet Verwandte nach verschiedenen Ordnungen. Kinder gehören beispielsweise zur ersten Ordnung. Eltern gehören zur zweiten Ordnung. Dabei gilt ein einfaches Prinzip: Eine nähere Ordnung verdrängt grundsätzlich eine fernere Ordnung.

Kinder und Enkel

Kinder des Verstorbenen sind gesetzliche Erben erster Ordnung. Enkel kommen grundsätzlich erst zum Zug, wenn ihr Elternteil nicht mehr zur Erbfolge berufen ist. Die gesetzliche Erbfolge kann deshalb schnell anders aussehen als erwartet.

Ehepartner

Auch der Ehepartner hat ein gesetzliches Erbrecht. Wie hoch der Anteil ausfällt, hängt unter anderem vom Güterstand ab. Neben Kindern beträgt der gesetzliche Erbteil grundsätzlich ein Viertel. Bei Zugewinngemeinschaft gelten zusätzlich die Regeln des § 1371 BGB.

Was bringt ein Testament

Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge verändern. Sie können beispielsweise eine bestimmte Person als Erben einsetzen. Sie können außerdem Vermächtnisse anordnen. Ein Vermächtnis bedeutet vereinfacht: Eine Person erhält einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag. Sie wird dadurch nicht automatisch Erbe.

✍️ Handschriftliches Testament

Ein privatschriftliches Testament kann grundsätzlich selbst geschrieben werden. Dabei gelten allerdings gesetzliche Formvorschriften. Ein ausgedruckter Text mit Unterschrift reicht nicht automatisch. Bei wichtigen Vermögenswerten sollten Sie deshalb besonders sorgfältig vorgehen. Fehler können später erhebliche Folgen haben.

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament bietet mehr rechtliche Sicherheit. Der Notar erklärt die rechtlichen Folgen und beurkundet die Verfügung. Das kann besonders bei Immobilien, größeren Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen sinnvoll sein. Ein notarielles Testament kann außerdem den späteren Nachweis der Erbfolge erleichtern.

Was ist der Pflichtteil

Eine Enterbung bedeutet nicht immer, dass ein Angehöriger leer ausgeht. Bestimmte nahe Angehörige können einen Pflichtteilsanspruch haben. Dazu gehören insbesondere Kinder und Ehegatten. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bestimmt § 2303 BGB. Der Pflichtteil ist allerdings kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Es geht grundsätzlich um einen Geldanspruch gegen den Erben. Einfaches Beispiel Ein Verstorbener hinterlässt zwei Kinder. Ein Testament setzt nur eine fremde Person als Alleinerbin ein. Die Kinder sind damit enterbt. Sie können grundsätzlich ihren Pflichtteil verlangen. Die genaue Höhe hängt vom gesetzlichen Erbteil und dem Wert des Nachlasses ab. Die Ausschlagungsfrist kann unter bestimmten Voraussetzungen sechs Monate betragen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 199 BGB bestimmt grundsätzlich den Beginn mit dem Jahresende bei entsprechender Kenntnis.

Was Sie jetzt konkret prüfen sollten

Wenn Sie gerade mit einem Erbfall konfrontiert sind, beginnen Sie mit den Fristen. Danach sollten Sie den Nachlass grob erfassen. Dazu gehören Vermögen und mögliche Schulden. Anschließend prüfen Sie Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge. Bei mehreren Erben sollten Sie außerdem die Erbengemeinschaft berücksichtigen. So vermeiden Sie die häufigsten Fehler.

FAQ zum Erbrecht

Wer erbt ohne Testament

Ohne Testament greift grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Dabei bestimmen Verwandtschaftsgrad und familiäre Situation die Erbquoten. Für Ehegatten gelten zusätzlich besondere Regeln.

Wie lange kann ich eine Erbschaft ausschlagen

Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Unter bestimmten Voraussetzungen verlängert sie sich auf sechs Monate.

Wie hoch ist der Pflichtteil

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und ist grundsätzlich als Geldanspruch ausgestaltet.

Welche Informationen können Pflichtteilsberechtigte

verlangen

Ein Pflichtteilsberechtigter benötigt Informationen über den Nachlass. Ohne diese Informationen lässt sich der Anspruch oft nicht berechnen. § 2314 BGB kann deshalb einen Auskunftsanspruch gegen den Erben begründen. Bei größeren Nachlässen können zusätzlich Bewertungen einzelner Vermögenswerte notwendig werden.

⚠️ Erbschaft mit Schulden

Hier sollten Sie besonders vorsichtig sein. Eine Erbschaft kann auch Verbindlichkeiten enthalten. Dazu gehören beispielsweise Kredite, offene Rechnungen oder Steuerschulden. Wenn der Nachlass überschuldet erscheint, kommt eine Ausschlagung in Betracht.

⏳ Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs

Wochen

Die Ausschlagung muss grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Das regelt § 1944 BGB. Die Frist beginnt grundsätzlich mit der Kenntnis vom Erbfall und dem Grund der eigenen Berufung. Bei einem Testament gelten besondere Regeln. Unter bestimmten Voraussetzungen beträgt die Frist sechs Monate.

Eine verpasste Frist kann teuer werden

Nach Ablauf der Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen. Das ergibt sich aus § 1943 BGB. Deshalb sollten Sie bei einem möglicherweise überschuldeten Nachlass schnell handeln. Warten Sie nicht einfach auf weitere Informationen. Lassen Sie die Situation frühzeitig prüfen.

Wo wird eine Erbschaft ausgeschlagen

Die Ausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht. Sie kann dort zur Niederschrift erklärt werden. Alternativ ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung möglich. Die gesetzlichen Formvorschriften ergeben sich aus § 1945 BGB. Eine einfache E-Mail reicht deshalb nicht.

Brauchen Sie einen Erbschein

Ein Erbschein weist die Erbenstellung nach. Er kann beispielsweise gegenüber Banken oder Behörden benötigt werden. Ein Erbschein ist aber nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann ebenfalls als Nachweis dienen. Welche Unterlagen ausreichen, hängt vom jeweiligen Fall ab.

Was passiert bei mehreren Erben

Mehrere Erben bilden grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Das kann schnell kompliziert werden. Ein einzelner Miterbe kann nicht einfach über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Bei einer Immobilie müssen beispielsweise die Interessen aller Miterben berücksichtigt werden. Die Erbengemeinschaft sollte deshalb möglichst früh geklärt werden.

Immobilien im Nachlass

Immobilien sorgen besonders häufig für Streit. Ein Erbe möchte vielleicht verkaufen. Ein anderer möchte die Immobilie behalten. Ein dritter Miterbe möchte möglicherweise selbst einziehen. Hier sollte zunächst der Wert der Immobilie geklärt werden. Auch Grundbuch, Darlehen und bestehende Rechte müssen geprüft werden.

Praxisbeispiel: Das Haus der Eltern

Ihre Mutter verstirbt und hinterlässt ein Haus. Sie und Ihr Bruder sind gesetzliche Erben. Sie möchten das Haus verkaufen. Ihr Bruder möchte dort wohnen bleiben. Keiner kann den anderen einfach übergehen. Sie bilden gemeinsam eine Erbengemeinschaft und müssen die Auseinandersetzung klären.

⚖️ Aktuelles BGH-Urteil zum Pflichtteil

Der Bundesgerichtshof entschied am 12. März 2025, Az. IV ZR 88/24, über einen Pflichtteilsanspruch eines nichtehelichen Kindes. Der BGH stellte klar, dass der Pflichtteilsanspruch grundsätzlich bereits mit dem Erbfall entsteht. Für die Verjährung kommt es zusätzlich auf die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände an. Für Sie bedeutet das: Bei Pflichtteilsansprüchen sollten Sie Fristen nicht einfach verstreichen lassen. Der Anspruch kann grundsätzlich der regelmäßigen dreijährigen Verjährung unterliegen.

⚠️ Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Fehler 1: Sie schlagen vorschnell aus Eine Ausschlagung kann erhebliche Folgen haben. Prüfen Sie deshalb zuerst die familiäre Erbfolge und den Nachlass. Fehler 2: Sie warten mit der Ausschlagung Die gesetzliche Frist beträgt grundsätzlich nur sechs Wochen. Bei Unsicherheit sollten Sie sofort handeln. Fehler 3: Sie unterschreiben eine Vereinbarung Erben einigen sich manchmal schnell über den Nachlass. Unterschreiben Sie keine weitreichende Vereinbarung ohne vorherige Prüfung. Fehler 4: Sie vergessen mögliche Pflichtteilsansprüche Eine Enterbung beendet nicht automatisch alle Ansprüche. Kinder und Ehegatten können grundsätzlich pflichtteilsberechtigt sein. Fehler 5: Sie verteilen Gegenstände sofort Bei mehreren Erben gehört der Nachlass zunächst der Erbengemeinschaft. Verteilen Sie deshalb wertvolle Gegenstände nicht eigenmächtig.

Erste Hilfe nach einem Todesfall

1. Schritt: Sichern Sie Testament und wichtige Unterlagen. 2. Schritt: Ermitteln Sie mögliche Erben. 3. Schritt: Prüfen Sie Bankkonten und Verbindlichkeiten. 4. Schritt: Prüfen Sie die Ausschlagungsfrist. 5. Schritt: Sichern Sie Immobilien und wertvolle Gegenstände. 6. Schritt: Lassen Sie mögliche Pflichtteilsansprüche prüfen. 7. Schritt: Treffen Sie keine vorschnellen Vereinbarungen. Diese Reihenfolge hilft Ihnen, die ersten Tage zu strukturieren.
Ratgeber-Erbrecht. Mit Formularen und Berechnungstools zum Download

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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

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Themen im Bereich Erbrecht

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Ratgeber Erbrecht 2026 Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: September 2026

⚖️ Informationen zum Erbrecht

– verständlich erklärt

Ein Todesfall bringt oft viele Fragen gleichzeitig. Wer erbt die Wohnung, das Geld oder das Auto? Was passiert mit Schulden? Gibt es einen Pflichtteil? Und welche Fristen laufen bereits? Das deutsche Erbrecht wirkt zunächst kompliziert. Viele Regeln lassen sich jedoch verständlich erklären. Besonders wichtig sind die gesetzliche Erbfolge, ein vorhandenes Testament und die Ausschlagungsfrist. Die wichtigsten Informationen zum Erbrecht Mit dem Tod geht die Erbschaft grundsätzlich auf den Erben über. Das regelt § 1922 BGB. Gibt es kein wirksames Testament, bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Erben.

Was gehört überhaupt zur Erbschaft

Eine Erbschaft umfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen des Verstorbenen. Dazu können Immobilien, Bankguthaben, Fahrzeuge und persönliche Gegenstände gehören. Auch Schulden können dazugehören. Das ist ein entscheidender Punkt. Eine Erbschaft besteht nicht automatisch nur aus Vermögen. Nach § 1922 BGB geht das Vermögen als Ganzes auf den Erben über.

Wer erbt ohne Testament

Existiert kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz ordnet Verwandte nach verschiedenen Ordnungen. Kinder gehören beispielsweise zur ersten Ordnung. Eltern gehören zur zweiten Ordnung. Dabei gilt ein einfaches Prinzip: Eine nähere Ordnung verdrängt grundsätzlich eine fernere Ordnung.

Kinder und Enkel

Kinder des Verstorbenen sind gesetzliche Erben erster Ordnung. Enkel kommen grundsätzlich erst zum Zug, wenn ihr Elternteil nicht mehr zur Erbfolge berufen ist. Die gesetzliche Erbfolge kann deshalb schnell anders aussehen als erwartet.

Ehepartner

Auch der Ehepartner hat ein gesetzliches Erbrecht. Wie hoch der Anteil ausfällt, hängt unter anderem vom Güterstand ab. Neben Kindern beträgt der gesetzliche Erbteil grundsätzlich ein Viertel. Bei Zugewinngemeinschaft gelten zusätzlich die Regeln des § 1371 BGB.

Was bringt ein Testament

Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge verändern. Sie können beispielsweise eine bestimmte Person als Erben einsetzen. Sie können außerdem Vermächtnisse anordnen. Ein Vermächtnis bedeutet vereinfacht: Eine Person erhält einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag. Sie wird dadurch nicht automatisch Erbe.

✍️ Handschriftliches Testament

Ein privatschriftliches Testament kann grundsätzlich selbst geschrieben werden. Dabei gelten allerdings gesetzliche Formvorschriften. Ein ausgedruckter Text mit Unterschrift reicht nicht automatisch. Bei wichtigen Vermögenswerten sollten Sie deshalb besonders sorgfältig vorgehen. Fehler können später erhebliche Folgen haben.

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament bietet mehr rechtliche Sicherheit. Der Notar erklärt die rechtlichen Folgen und beurkundet die Verfügung. Das kann besonders bei Immobilien, größeren Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen sinnvoll sein. Ein notarielles Testament kann außerdem den späteren Nachweis der Erbfolge erleichtern.

Was ist der Pflichtteil

Eine Enterbung bedeutet nicht immer, dass ein Angehöriger leer ausgeht. Bestimmte nahe Angehörige können einen Pflichtteilsanspruch haben. Dazu gehören insbesondere Kinder und Ehegatten. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bestimmt § 2303 BGB. Der Pflichtteil ist allerdings kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Es geht grundsätzlich um einen Geldanspruch gegen den Erben. Einfaches Beispiel Ein Verstorbener hinterlässt zwei Kinder. Ein Testament setzt nur eine fremde Person als Alleinerbin ein. Die Kinder sind damit enterbt. Sie können grundsätzlich ihren Pflichtteil verlangen. Die genaue Höhe hängt vom gesetzlichen Erbteil und dem Wert des Nachlasses ab. Die Ausschlagungsfrist kann unter bestimmten Voraussetzungen sechs Monate betragen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 199 BGB bestimmt grundsätzlich den Beginn mit dem Jahresende bei entsprechender Kenntnis.

Was Sie jetzt konkret prüfen sollten

Wenn Sie gerade mit einem Erbfall konfrontiert sind, beginnen Sie mit den Fristen. Danach sollten Sie den Nachlass grob erfassen. Dazu gehören Vermögen und mögliche Schulden. Anschließend prüfen Sie Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge. Bei mehreren Erben sollten Sie außerdem die Erbengemeinschaft berücksichtigen. So vermeiden Sie die häufigsten Fehler.

FAQ zum Erbrecht

Wer erbt ohne Testament

Ohne Testament greift grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Dabei bestimmen Verwandtschaftsgrad und familiäre Situation die Erbquoten. Für Ehegatten gelten zusätzlich besondere Regeln.

Wie lange kann ich eine Erbschaft

ausschlagen

Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Unter bestimmten Voraussetzungen verlängert sie sich auf sechs Monate.

Wie hoch ist der Pflichtteil

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und ist grundsätzlich als Geldanspruch ausgestaltet.

Welche Informationen können

Pflichtteilsberechtigte verlangen

Ein Pflichtteilsberechtigter benötigt Informationen über den Nachlass. Ohne diese Informationen lässt sich der Anspruch oft nicht berechnen. § 2314 BGB kann deshalb einen Auskunftsanspruch gegen den Erben begründen. Bei größeren Nachlässen können zusätzlich Bewertungen einzelner Vermögenswerte notwendig werden.

⚠️ Erbschaft mit Schulden

Hier sollten Sie besonders vorsichtig sein. Eine Erbschaft kann auch Verbindlichkeiten enthalten. Dazu gehören beispielsweise Kredite, offene Rechnungen oder Steuerschulden. Wenn der Nachlass überschuldet erscheint, kommt eine Ausschlagung in Betracht.

⏳ Die Ausschlagungsfrist beträgt

grundsätzlich sechs Wochen

Die Ausschlagung muss grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Das regelt § 1944 BGB. Die Frist beginnt grundsätzlich mit der Kenntnis vom Erbfall und dem Grund der eigenen Berufung. Bei einem Testament gelten besondere Regeln. Unter bestimmten Voraussetzungen beträgt die Frist sechs Monate.

Eine verpasste Frist kann teuer

werden

Nach Ablauf der Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen. Das ergibt sich aus § 1943 BGB. Deshalb sollten Sie bei einem möglicherweise überschuldeten Nachlass schnell handeln. Warten Sie nicht einfach auf weitere Informationen. Lassen Sie die Situation frühzeitig prüfen.

Wo wird eine Erbschaft

ausgeschlagen

Die Ausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht. Sie kann dort zur Niederschrift erklärt werden. Alternativ ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung möglich. Die gesetzlichen Formvorschriften ergeben sich aus § 1945 BGB. Eine einfache E-Mail reicht deshalb nicht.

Brauchen Sie einen Erbschein

Ein Erbschein weist die Erbenstellung nach. Er kann beispielsweise gegenüber Banken oder Behörden benötigt werden. Ein Erbschein ist aber nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann ebenfalls als Nachweis dienen. Welche Unterlagen ausreichen, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Ratgeber-Erbrecht. Mit Formularen und Berechnungstools zum Download
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Recht verstehen. Sicher entscheiden.
Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt

Was passiert bei mehreren Erben

Mehrere Erben bilden grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Das kann schnell kompliziert werden. Ein einzelner Miterbe kann nicht einfach über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Bei einer Immobilie müssen beispielsweise die Interessen aller Miterben berücksichtigt werden. Die Erbengemeinschaft sollte deshalb möglichst früh geklärt werden.

Immobilien im Nachlass

Immobilien sorgen besonders häufig für Streit. Ein Erbe möchte vielleicht verkaufen. Ein anderer möchte die Immobilie behalten. Ein dritter Miterbe möchte möglicherweise selbst einziehen. Hier sollte zunächst der Wert der Immobilie geklärt werden. Auch Grundbuch, Darlehen und bestehende Rechte müssen geprüft werden.

Praxisbeispiel: Das Haus der Eltern

Ihre Mutter verstirbt und hinterlässt ein Haus. Sie und Ihr Bruder sind gesetzliche Erben. Sie möchten das Haus verkaufen. Ihr Bruder möchte dort wohnen bleiben. Keiner kann den anderen einfach übergehen. Sie bilden gemeinsam eine Erbengemeinschaft und müssen die Auseinandersetzung klären.

⚖️ Aktuelles BGH-Urteil zum

Pflichtteil

Der Bundesgerichtshof entschied am 12. März 2025, Az. IV ZR 88/24, über einen Pflichtteilsanspruch eines nichtehelichen Kindes. Der BGH stellte klar, dass der Pflichtteilsanspruch grundsätzlich bereits mit dem Erbfall entsteht. Für die Verjährung kommt es zusätzlich auf die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände an. Für Sie bedeutet das: Bei Pflichtteilsansprüchen sollten Sie Fristen nicht einfach verstreichen lassen. Der Anspruch kann grundsätzlich der regelmäßigen dreijährigen Verjährung unterliegen.

⚠️ Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Fehler 1: Sie schlagen vorschnell aus Eine Ausschlagung kann erhebliche Folgen haben. Prüfen Sie deshalb zuerst die familiäre Erbfolge und den Nachlass. Fehler 2: Sie warten mit der Ausschlagung Die gesetzliche Frist beträgt grundsätzlich nur sechs Wochen. Bei Unsicherheit sollten Sie sofort handeln. Fehler 3: Sie unterschreiben eine Vereinbarung Erben einigen sich manchmal schnell über den Nachlass. Unterschreiben Sie keine weitreichende Vereinbarung ohne vorherige Prüfung. Fehler 4: Sie vergessen mögliche Pflichtteilsansprüche Eine Enterbung beendet nicht automatisch alle Ansprüche. Kinder und Ehegatten können grundsätzlich pflichtteilsberechtigt sein. Fehler 5: Sie verteilen Gegenstände sofort Bei mehreren Erben gehört der Nachlass zunächst der Erbengemeinschaft. Verteilen Sie deshalb wertvolle Gegenstände nicht eigenmächtig.

Erste Hilfe nach einem Todesfall

1. Schritt: Sichern Sie Testament und wichtige Unterlagen. 2. Schritt: Ermitteln Sie mögliche Erben. 3. Schritt: Prüfen Sie Bankkonten und Verbindlichkeiten. 4. Schritt: Prüfen Sie die Ausschlagungsfrist. 5. Schritt: Sichern Sie Immobilien und wertvolle Gegenstände. 6. Schritt: Lassen Sie mögliche Pflichtteilsansprüche prüfen. 7. Schritt: Treffen Sie keine vorschnellen Vereinbarungen. Diese Reihenfolge hilft Ihnen, die ersten Tage zu strukturieren.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

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