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Berechnung Pflichtteil und
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Gesetzesänderungen
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Das Erbrecht 2025 legt fest, wie der Nachlass
einer verstorbenen Person verteilt wird und welche
Ansprüche Angehörige haben.
Es bildet einen wichtigen Bestandteil des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und wurde
zuletzt an gesellschaftliche Entwicklungen
angepasst.
Die Änderungen ab 2025 betreffen vor allem die
Berechnung des Pflichtteils, neue Freibeträge bei
der Erbschaftssteuer und modernisierte
Vorschriften zur Form von Testamenten.
Wesentliche Grundlagen des
Erbrechts
Das deutsche Erbrecht schützt das Recht jedes
Menschen, über sein Vermögen für den Todesfall
selbst zu bestimmen. Es regelt, wer Erbe wird, in
welchem Verhältnis geerbt wird und wie der
Nachlass abgewickelt werden muss.
Zentrale Begriffe:
Erblasser – die Person, die ihr Vermögen
hinterlässt
Erben – Personen, die aufgrund von Gesetz oder
letztwilliger Verfügung erben
Pflichtteil – der gesetzlich garantierte
Mindestanteil für nahe Angehörige
Nachlass – das gesamte Vermögen und
eventuelle Schulden des Erblassers
Testament und Erbvertrag
Ein Testament ermöglicht es, den Nachlass
individuell zu regeln. Es kann handschriftlich
verfasst oder notariell beurkundet werden. Wichtig
sind Datum, eigenhändige Unterschrift und
eindeutige Formulierungen.
Fehlt ein Testament, gilt automatisch die
gesetzliche Erbfolge.
Ein Erbvertrag ist eine verbindlichere Form der
Nachlassregelung. Er wird vor einem Notar
geschlossen und kann nur mit Zustimmung aller
Beteiligten geändert oder aufgehoben werden.
Gesetzliche Erbfolge
Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche
Erbfolge in Kraft. Das Gesetz unterscheidet Erben
nach sogenannten Ordnungen:
1. Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und
Urenkel
2. Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister
und deren Nachkommen
3. Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren
Nachkommen
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erben
zusätzlich – ihre Quote richtet sich nach dem
Güterstand, in dem die Ehe geführt wurde.
Der Pflichtteil im Erbrecht 2025
Der Pflichtteil dient dem Schutz enger Angehöriger.
Er sorgt dafür, dass Kinder, Ehepartner und Eltern
auch dann einen Mindestanteil erhalten, wenn sie
im Testament nicht bedacht wurden.
Der Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen
Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegenüber
den Erben.
Neu ab 2025:
Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem
Todesfall werden mit abnehmendem Wert
angerechnet.
Die Berechnungsregeln wurden vereinfacht, um
Streitigkeiten in Erbengemeinschaften zu
vermeiden.
Erbschaftssteuer und
Freibeträge 2025
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert
des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad
ab. Enge Angehörige profitieren von hohen
Freibeträgen, entferntere Verwandte von
geringeren.
Freibeträge nach dem Stand 2025:
Ehegatten / Lebenspartner: 600 000 €
Kinder: 400 000 €
Enkel: 200 000 €
Geschwister, Nichten, Neffen: 50 000 €
Mit der Reform 2025 sollen insbesondere Familien
mit Eigenheimen steuerlich entlastet werden.
Nachlassabwicklung und
Erbengemeinschaft
Wenn mehrere Personen erben, entsteht
automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese muss
den Nachlass gemeinsam verwalten, bis eine
Teilung vereinbart oder durchgesetzt wird.
Alle Entscheidungen – etwa über den Verkauf von
Immobilien – bedürfen der Zustimmung aller
Miterben.
Eine vorausschauende Nachlassplanung, etwa
durch Testament oder Erbvertrag, kann Konflikte
innerhalb der Erbengemeinschaft deutlich
reduzieren.
Ausschlagung und Anfechtung
einer Erbschaft
Eine Erbschaft kann ausgeschlagen werden, wenn
der Nachlass überschuldet ist oder aus anderen
Gründen nicht angenommen werden soll.
Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab
Kenntnis des Erbfalls.
Ein Testament kann angefochten werden, wenn es
z. B. unter Täuschung, Irrtum oder Drohung
entstanden ist. Grundlagen dafür finden sich in den
§§ 1942 ff. und §§ 2078 ff. BGB.
Beratung und Aktualität
Das Erbrecht entwickelt sich ständig weiter. Neue
Urteile und gesetzliche Anpassungen können
individuelle Ansprüche verändern.
Wer seinen Nachlass rechtzeitig plant oder seine
Rechte als Erbe prüfen möchte, sollte sich über
die aktuelle Rechtslage informieren oder
fachkundigen Rat einholen.
Zuständige Gerichte sind die Nachlassgerichte.
So lassen sich Missverständnisse und langwierige
Streitigkeiten vermeiden.
Fazit
Das Erbrecht 2025 stärkt die Klarheit und
Gerechtigkeit bei der Nachlassverteilung.
Überarbeitete Pflichtteilsregelungen, höhere
Freibeträge und vereinfachte Testamentsformen
sollen Rechtssicherheit schaffen und familiäre
Konflikte verringern.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem
Thema Erben und Vererben hilft, spätere
Unsicherheiten zu vermeiden.
RECHT - GESETZE - SOZIALES
AMK Rechtsportal
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Letzte Aktualisierung: November 2025