Unterhalt & Freibetrag – wie viel
Einkommen wirklich zählt
Viele Unterhaltsstreitigkeiten entstehen aus einer
falschen Annahme:
Alles, was man verdient, steht automatisch für
Unterhalt zur Verfügung.
Das ist rechtlich falsch.
Beim Unterhalt geht es nicht um das Brutto- oder
Nettoeinkommen allein, sondern um das
bereinigte Einkommen. Genau hier spielen
Freibeträge und der Selbstbehalt eine
entscheidende Rolle.
Was bedeutet „Freibetrag“ beim
Unterhalt wirklich?
Ein Freibetrag ist kein Geschenk, sondern ein
rechtlich anerkannter Abzug, der sicherstellt, dass
der Unterhaltspflichtige nicht für Kosten zahlt, die
zwingend mit seinem Lebensalltag oder seiner
Erwerbstätigkeit verbunden sind.
Freibeträge mindern das Einkommen, bevor
der Unterhalt berechnet wird.
Typische Freibeträge in der Praxis
•
Zu den häufig anerkannten Abzügen gehören:
•
berufsbedingte Fahrtkosten (z. B. Arbeitsweg)
•
notwendige Arbeitsmittel
•
bestimmte Versicherungen (z. B.
Berufsunfähigkeit)
•
Beiträge zu berufsbedingten Kammern oder
Verbänden
•
Schulden, wenn sie bereits vor der
Unterhaltspflicht bestanden
Wichtig: Nicht jede Ausgabe ist automatisch
ein Freibetrag. Entscheidend ist, ob sie notwendig
und angemessen ist.
Der Selbstbehalt – die rechtliche
Untergrenze
Der Selbstbehalt ist die absolute Grenze, unter die
der Unterhaltspflichtige finanziell nicht gedrückt
werden darf. Er schützt das Existenzminimum.
Selbst wenn rechnerisch ein höherer Unterhalt
möglich wäre, endet die Zahlungspflicht dort, wo
der Selbstbehalt unterschritten würde.
Aktuelle Selbstbehalt-Richtwerte
Unterhaltsart Selbstbehalt (ca.)
Minderjährige Kinder (erwerbstätig) 1.450 €
Minderjährige Kinder (nicht erwerbstätig) 1.200 €
Volljährige Kinder 1.750 €
Ehegatten / Ex-Partner 1.600 €
Diese Beträge sind Richtlinien, keine starren
Grenzen. Gerichte können sie im Einzelfall
anpassen – etwa bei außergewöhnlich hohen
Wohnkosten.
Häufige Irrtümer beim Freibetrag
„Der Selbstbehalt ist verhandelbar.“
Nein. Änderungen sind meist nur durch
gerichtliche Entscheidung
möglich.
„Alle laufenden Kosten sind Freibeträge.“
Nur notwendige und angemessene Ausgaben
zählen.
„Der Selbstbehalt gilt immer gleich.“
Er unterscheidet sich je nach Unterhaltsart
und Erwerbstätigkeit.
Kurz & klar: Freibetrag vs. Selbstbehalt
Freibetrag
→ mindert das Einkommen vor der Berechnung
Selbstbehalt
→ begrenzt den Unterhalt nach der Berechnung
Beide Instrumente sorgen gemeinsam für eine
faire und realistische Unterhaltsverteilung.
Fazit: Warum dieser Unterschied so
wichtig ist
•
Freibeträge verhindern rechnerisch falsche
Unterhaltsforderungen
•
Der Selbstbehalt schützt die wirtschaftliche
Existenz
•
Eine korrekte Berechnung reduziert Konflikte
und Gerichtsverfahren
Wer seine Freibeträge kennt und richtig ansetzt,
vermeidet unnötige finanzielle Nachteile.
Was ist der Unterschied zwischen
Freibetrag und Selbstbehalt beim Unterhalt?
Der Freibetrag reduziert das Einkommen vor der
Unterhaltsberechnung, indem notwendige
Ausgaben abgezogen werden.
Der Selbstbehalt begrenzt den Unterhalt nach der
Berechnung und stellt sicher, dass dem
Unterhaltspflichtigen ein Mindestbetrag zum Leben
verbleibt.
Welche Kosten gelten beim Unterhalt als
Freibetrag?
Als Freibeträge kommen vor allem notwendige
Ausgaben in Betracht, etwa berufsbedingte
Fahrtkosten, bestimmte Versicherungen oder
verpflichtende Beiträge. Entscheidend ist, ob die
Kosten angemessen und unvermeidbar sind.
Wie hoch ist der Selbstbehalt beim
Kindesunterhalt?
Der Selbstbehalt hängt von der Unterhaltsart ab.
Gegenüber minderjährigen Kindern liegt er derzeit
bei etwa 1.450 € für Erwerbstätige. Bei volljährigen
Kindern oder Ehegatten gelten höhere Beträge.
Kann der Selbstbehalt erhöht werden?
Ja, aber nur in Ausnahmefällen. Eine Erhöhung
kommt z. B. bei sehr hohen Mietkosten oder
krankheitsbedingten Mehrbelastungen in Betracht.
Eine pauschale Erhöhung ist jedoch nicht möglich.
Was passiert, wenn der berechnete
Unterhalt höher ist als das Einkommen über
dem Selbstbehalt?
Dann ist der Unterhalt auf den Betrag begrenzt, der
oberhalb des Selbstbehalts liegt. Der
Unterhaltspflichtige muss nicht unter sein
Existenzminimum zahlen.
Werden Schulden beim Unterhalt
berücksichtigt?
Schulden können berücksichtigt werden, wenn sie
bereits vor Entstehung der Unterhaltspflicht
bestanden haben und notwendig waren. Neu
aufgenommene Schulden werden meist nicht
anerkannt.
Praxisbeispiel: Warum Freibeträge
entscheidend sind
Ausgangslage:
Frau M. ist alleinerziehende Mutter eines 15-
jährigen Sohnes.
Der Vater erzielt ein monatliches Nettoeinkommen
von 2.300 €.
Schritt 1: Einkommen bereinigen
Der Vater hat:
120 € Fahrtkosten
60 € Berufsunfähigkeitsversicherung
Anerkannte Freibeträge: 180 €
Bereinigtes Einkommen: 2.120 €
Schritt 2: Selbstbehalt beachten
Selbstbehalt bei minderjährigen Kindern: 1.450 €
Verfügbares Einkommen für Unterhalt: 670 €
Schritt 3: Unterhalt vergleichen
Laut Düsseldorfer Tabelle würde der Unterhalt 720
€ betragen.
Da nur 670 € oberhalb des Selbstbehalts
liegen, ist auch nur dieser Betrag zahlbar.
Ergebnis:
Der Selbstbehalt schützt den Vater davor, unter
sein Existenzminimum zu fallen – ohne den
Anspruch des Kindes vollständig auszuschließen.
Kann der Selbstbehalt erhöht werden?
Ja – aber nur ausnahmsweise.
Typische Gründe sind:
•
extrem hohe Mieten
•
krankheitsbedingte Mehrkosten
•
nachweislich unvermeidbare
Zusatzbelastungen
In solchen Fällen prüfen Gerichte, ob eine
Anpassung nach oben gerechtfertigt ist.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
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