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Versorgungsausgleich
berechnen – verständliche
Erklärung, Beispiel und
Rechner
Der Versorgungsausgleich spielt bei einer
Scheidung eine wichtige Rolle. Er sorgt dafür, dass
beide Ehepartner gleichmäßig an den während der
Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beteiligt
werden.
Viele Menschen möchten wissen, wie der
Versorgungsausgleich berechnet wird, welche
Ansprüche berücksichtigt werden und wie hoch der
Ausgleich tatsächlich ist.
Auf dieser Seite erfahren Sie verständlich erklärt:
•
was der Versorgungsausgleich ist
•
wie die Berechnung funktioniert
•
ein konkretes Beispiel
•
welche Renten berücksichtigt werden
•
häufige Fragen zum Versorgungsausgleich
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzliches
Verfahren im deutschen Familienrecht. Ziel ist es,
die während der Ehe erworbenen
Altersversorgungsansprüche zwischen beiden
Ehepartnern fair aufzuteilen.
Während der Ehe erwerben beide Partner
unterschiedliche Rentenanwartschaften,
beispielsweise durch Arbeit, Kindererziehung oder
betriebliche Altersvorsorge. Der
Versorgungsausgleich stellt sicher, dass beide
Ehepartner am Ende der Ehezeit gleiche
Versorgungsrechte aus der Ehezeit erhalten.
Das Verfahren wird automatisch im Rahmen eines
Scheidungsverfahrens vom Familiengericht
durchgeführt.
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Berechnungsprogramme
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Wann wird der Versorgungsausgleich
durchgeführt?
Der Versorgungsausgleich findet grundsätzlich bei
jeder Scheidung statt. Das Familiengericht prüft
automatisch, ob Rentenanwartschaften
ausgeglichen werden müssen.
Der maßgebliche Zeitraum ist die sogenannte
Ehezeit. Diese beginnt:
•
mit dem ersten Tag des Monats der
Eheschließung
und endet:
•
mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung
des Scheidungsantrags.
Alle Rentenansprüche, die innerhalb dieser Zeit
entstehen, werden in die Berechnung einbezogen.
Welche Renten und Versorgungen
werden berücksichtigt?
Beim Versorgungsausgleich werden verschiedene
Formen der Altersvorsorge berücksichtigt.
Dazu gehören unter anderem:
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die
häufigste Form der Altersvorsorge. Arbeitnehmer
erwerben hier sogenannte Rentenpunkte, die
später die Höhe der Rente bestimmen.
Betriebliche Altersversorgung
Viele Arbeitnehmer erhalten zusätzlich eine
betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber. Auch
diese Ansprüche werden in der Regel
berücksichtigt.
Private Rentenversicherung
Private Altersvorsorge kann ebenfalls in den
Versorgungsausgleich einbezogen werden, wenn
sie der Altersversorgung dient.
Beamtenversorgung
Bei Beamten werden auch Ansprüche aus der
Beamtenversorgung berücksichtigt.
Berufsständische Versorgungswerke
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Architekten
sind häufig Mitglieder eines Versorgungswerks.
Auch diese Anwartschaften können Teil des
Versorgungsausgleichs sein.
Wann findet kein
Versorgungsausgleich statt?
Es gibt mehrere Situationen, in denen kein
Versorgungsausgleich durchgeführt wird.
Kurze Ehe
Wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat,
findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag
statt.
Ehevertrag
Ehepartner können den Versorgungsausgleich
durch einen notariellen Ehevertrag ganz oder
teilweise ausschließen.
Unbillige Härte
In seltenen Fällen kann das Gericht den
Versorgungsausgleich ausschließen, wenn er grob
unfair wäre.
Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe
Bei einer Ehezeit von weniger als drei Jahren wird
der Versorgungsausgleich nicht automatisch
durchgeführt.
Ein Ehepartner muss ausdrücklich beantragen,
dass der Versorgungsausgleich stattfinden soll.
Der Hintergrund ist, dass bei sehr kurzen Ehen
häufig nur geringe Rentenanwartschaften
entstehen.
Versorgungsausgleich bei
Selbstständigen
Selbstständige zahlen häufig nicht in die
gesetzliche Rentenversicherung ein. Dennoch
können auch sie Rentenanwartschaften erwerben,
zum Beispiel durch:
•
private Rentenversicherungen
•
•
berufsständische Versorgungswerke
•
•
freiwillige Rentenversicherung
Diese Ansprüche können ebenfalls im
Versorgungsausgleich berücksichtigt werden.
Kann man den Versorgungsausgleich
ausschließen?
Ja, Ehepartner können den Versorgungsausgleich
ausschließen oder verändern.
Dies ist möglich durch:
•
einen notariellen Ehevertrag
•
•
eine Scheidungsfolgenvereinbarung
Allerdings prüft das Familiengericht, ob eine solche
Vereinbarung fair ist.
Wenn ein Ehepartner stark benachteiligt wird, kann
das Gericht die Vereinbarung ablehnen.
Welche Rolle spielt das
Familiengericht?
Das Familiengericht ist für die Durchführung des
Versorgungsausgleichs zuständig.
Es übernimmt folgende Aufgaben:
•
Einholung der Auskünfte bei
Versorgungsträgern
•
Berechnung der Ansprüche
•
Entscheidung über die Aufteilung
Die endgültige Entscheidung wird im
Scheidungsbeschluss festgehalten.
Steuerliche Auswirkungen
Der Versorgungsausgleich selbst ist in der Regel
steuerneutral.
Die spätere Rente kann jedoch steuerpflichtig sein,
je nach Rentenart und Höhe der Einkünfte.
Eine steuerliche Beratung kann in komplexen Fällen
sinnvoll sein.
Wie funktioniert die Berechnung des
Versorgungsausgleichs?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten.
Schritt 1: Ermittlung der
Rentenanwartschaften
Zunächst werden alle während der Ehe erworbenen
Rentenanwartschaften beider Ehepartner ermittelt.
Hierzu fordert das Gericht Auskünfte bei den
jeweiligen Versorgungsträgern an.
Schritt 2: Vergleich der Ansprüche
Anschließend werden die Rentenanwartschaften
beider Partner miteinander verglichen.
Schritt 3: Berechnung der Differenz
Die Differenz zwischen den Ansprüchen wird
berechnet.
Schritt 4: Halbierung der Differenz
Die Hälfte dieser Differenz wird auf den anderen
Ehepartner übertragen.
Dieses Verfahren sorgt dafür, dass beide
Ehepartner gleich hohe Versorgungsansprüche aus
der Ehezeit erhalten.
Beispiel für die Berechnung
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das Prinzip.
Während der Ehe hat Partner A
Rentenanwartschaften in Höhe von 2.400 Euro
monatlicher Altersversorgung aufgebaut. Partner B
hat nur 1.200 Euro aufgebaut.
Die Differenz beträgt:
1200 Euro
Davon wird die Hälfte übertragen:
600 Euro
Ergebnis nach Versorgungsausgleich:
Partner A: 1800 Euro
Partner B: 1800 Euro
Beide Ehepartner verfügen damit über gleich hohe
Ansprüche aus der Ehezeit.
Versorgungsausgleich bei der
gesetzlichen Rentenversicherung
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt
die Berechnung über sogenannte Rentenpunkte.
Ein Rentenpunkt entspricht einem bestimmten
Einkommen im jeweiligen Jahr. Je mehr
Rentenpunkte eine Person sammelt, desto höher
ist die spätere Rente.
Beispiel:
Partner A: 40 Rentenpunkte
Partner B: 20 Rentenpunkte
Differenz:
20 Rentenpunkte
Hälfte der Differenz:
10 Rentenpunkte
Nach dem Versorgungsausgleich:
Partner A: 30 Rentenpunkte
Partner B: 30 Rentenpunkte
Versorgungsausgleich und private
Altersvorsorge
Private Altersvorsorge kann ebenfalls Teil des
Versorgungsausgleichs sein. Dazu zählen
beispielsweise:
•
private Rentenversicherungen
•
Riester-Renten
•
Rürup-Renten
Voraussetzung ist, dass die Vorsorge tatsächlich
der Altersversorgung dient.
Kapitalanlagen wie Aktien oder Immobilien gehören
in der Regel nicht zum Versorgungsausgleich,
sondern zum Zugewinnausgleich.
Dauer des Versorgungsausgleichs
Der Versorgungsausgleich kann das
Scheidungsverfahren deutlich verlängern.
Das liegt daran, dass das Gericht zunächst
Auskünfte von allen Versorgungsträgern einholen
muss.
Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate
betragen.
In komplexen Fällen kann sich der
Versorgungsausgleich sogar über ein Jahr
hinziehen.
Häufige Fehler beim
Versorgungsausgleich
Viele Menschen machen beim
Versorgungsausgleich typische Fehler.
Fehlende Informationen über Rentenansprüche
Oft wissen Ehepartner nicht genau, welche
Rentenanwartschaften vorhanden sind.
Unterschätzung der finanziellen Bedeutung
Der Versorgungsausgleich kann große
Auswirkungen auf die spätere Altersrente haben.
Verzicht ohne Beratung
Ein vorschneller Verzicht auf den
Versorgungsausgleich kann langfristige Nachteile
bringen.
Versorgungsausgleich und
Wiederheirat
Eine spätere Wiederheirat hat grundsätzlich keinen
Einfluss auf den bereits durchgeführten
Versorgungsausgleich.
Die übertragenen Rentenanwartschaften bleiben
bestehen.
Versorgungsausgleich bei Tod eines
Ehepartners
Wenn ein Ehepartner nach der Scheidung stirbt,
bleibt der Versorgungsausgleich grundsätzlich
bestehen.
In bestimmten Fällen kann jedoch eine
Rückabwicklung erfolgen, wenn der
ausgleichsberechtigte Partner keine Leistungen
aus dem übertragenen Anrecht erhalten hat.
Bedeutung des
Versorgungsausgleichs für die
Altersvorsorge
Der Versorgungsausgleich kann einen erheblichen
Einfluss auf die spätere Altersversorgung haben.
Insbesondere für Ehepartner, die während der Ehe
weniger gearbeitet haben, kann er eine wichtige
finanzielle Absicherung darstellen.
Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die
Auswirkungen zu informieren.
Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger
Bestandteil des deutschen Scheidungsrechts. Er
sorgt dafür, dass beide Ehepartner fair an den
während der Ehe aufgebauten Rentenansprüchen
beteiligt werden.
Die Berechnung erfolgt nach dem Grundsatz der
Halbteilung. Alle während der Ehe erworbenen
Versorgungsanrechte werden miteinander
verglichen und gleichmäßig verteilt.
Da der Versorgungsausgleich erhebliche
Auswirkungen auf die spätere Altersvorsorge
haben kann, ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die
eigenen Rentenansprüche zu informieren und
gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Häufige Fragen zum
Versorgungsausgleich
Wird der Versorgungsausgleich
automatisch durchgeführt?
Ja, grundsätzlich wird er automatisch im
Scheidungsverfahren geprüft.
Kann man auf den Versorgungsausgleich
verzichten?
Ja, durch eine notarielle Vereinbarung.
Welche Renten werden berücksichtigt?
Gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung,
private Rentenversicherungen und weitere
Versorgungen.
Wie lange dauert der
Versorgungsausgleich?
Oft mehrere Monate, abhängig von der Anzahl der
Versorgungsträger.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal