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Berechnung des Versorgungsausgleichs bei

Scheidung – verständlich erklärt

Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil jedes Scheidungsverfahrens. Er regelt, wie die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Ziel ist es, beide Ehegatten im Alter gleichzustellen, unabhängig davon, wer während der Ehe erwerbstätig war. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wie die Berechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt, welche Faktoren entscheidend sind und wann Ausnahmen möglich sind.
Berechnung Versorgungsausgleich

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorgeansprüche zwischen Ehegatten im Rahmen einer Scheidung. Rechtsgrundlage ist das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).

Ausgeglichen werden u. a.:

Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung betriebliche Altersvorsorge private Rentenversicherungen Versorgungswerke (z. B. für Ärzte, Anwälte) Beamtenversorgung Wichtig: Es werden nur die während der Ehezeit erworbenen Anteile berücksichtigt – nicht die gesamte Altersvorsorge. Welche Ehezeit ist maßgeblich? Die Ehezeit beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet mit dem Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Beispiel: Heirat: 15.06.2010 Scheidungsantrag zugestellt: 20.03.2024 → Ehezeit: Juni 2010 bis Februar 2024

Wie erfolgt die Berechnung des Versorgungsausgleichs?

Die Berechnung erfolgt nicht durch die Ehepartner, sondern durch das Familiengericht. Ablauf im Überblick: Beide Ehepartner erhalten vom Gericht Fragebögen Angaben zu allen bestehenden Versorgungen werden gemacht Die jeweiligen Versorgungsträger berechnen den Ehezeitanteil Das Gericht halbiert die Differenz der Anwartschaften Die Ausgleichswerte werden intern oder extern übertragen Eine einfache Formel reicht in der Praxis nicht aus, da jede Versorgung anders bewertet wird. Praxisbeispiel zur Berechnung Ausgangslage: Ehezeit: 15 Jahre Ehepartner A: gesetzliche Rentenanwartschaften in Höhe von 1.200 € Ehepartner B: gesetzliche Rentenanwartschaften in Höhe von 600 € Berechnung: Differenz der Anwartschaften: 1.200 € – 600 € = 600 € Ausgleich: 600 € ÷ 2 = 300 € Ehepartner A gibt 300 € Rentenanwartschaften an Ehepartner B ab. Ergebnis: Ehepartner A: 900 € Ehepartner B: 900 € In der Realität erfolgt die Übertragung nicht in Euro, sondern in Entgeltpunkten oder kapitalisierten Ausgleichswerten, abhängig vom Versorgungssystem.

Wann findet kein Versorgungsausgleich statt?

Ein Versorgungsausgleich kann ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, wenn: die Ehe kürzer als drei Jahre bestand (§ 3 Abs. 3 VersAusglG) beide Ehepartner den Ausgleich einvernehmlich ausschließen der Ausgleich grob unbillig wäre (§ 27 VersAusglG) bereits ein wirksamer Ehevertrag besteht Ein Ausschluss muss in der Regel notariell beurkundet oder gerichtlich genehmigt sein. Häufige Fehler und Missverständnisse „Der besserverdienende Partner zahlt Geld“ Falsch – es werden Rentenanwartschaften, kein Geld übertragen „Alles wird geteilt“ Nur die während der Ehe erworbenen Anteile „Ich kann das selbst berechnen“ Die Berechnung erfolgt ausschließlich durch Gericht und Versorgungsträger Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen Maßgeblich sind stets die individuellen Auskünfte der Versorgungsträger.

Fazit

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs ist rechtlich komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Pauschale Rechner oder einfache Formeln können lediglich eine grobe Orientierung bieten, ersetzen aber keine gerichtliche Berechnung. Wer Klarheit über seine Altersvorsorge nach der Scheidung gewinnen möchte, sollte die gerichtlichen Auskünfte sorgfältig prüfen oder fachkundigen Rat einholen.

Häufige Fragen zum Versorgungsausgleich

Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet? Der Versorgungsausgleich wird nicht privat berechnet, sondern durch das Familiengericht. Grundlage sind die Auskünfte der jeweiligen Versorgungsträger, die den während der Ehezeit erworbenen Anteil der Rentenanwartschaften ermitteln. Welche Renten werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt? Berücksichtigt werden alle während der Ehe erworbenen Altersvorsorgen, darunter gesetzliche Renten, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen, Versorgungswerke und Beamtenpensionen. Ab wann wird der Versorgungsausgleich durchgeführt? Der Versorgungsausgleich wird automatisch im Scheidungsverfahren durchgeführt, sofern die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat. Bei kürzeren Ehen erfolgt er nur auf Antrag eines Ehepartners. Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden? Ja. Ein Ausschluss ist möglich, wenn beide Ehepartner sich einvernehmlich einigen oder wenn der Ausgleich im Einzelfall grob unbillig wäre. In der Regel ist dafür eine notarielle Vereinbarung oder gerichtliche Genehmigung erforderlich. Wird beim Versorgungsausgleich Geld ausgezahlt? Nein. Es findet keine Geldauszahlung statt. Stattdessen werden Rentenanwartschaften intern oder extern zwischen den Versorgungssystemen übertragen. Was passiert bei mehreren Rentenversicherungen? Jede Versorgung wird einzeln betrachtet und ausgeglichen. Das Familiengericht entscheidet, ob eine interne oder externe Teilung erfolgt.
Rechner Versorgungsausgleich online

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026
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Versorgungsausgleichs bei

Scheidung – verständlich

erklärt

Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil jedes Scheidungsverfahrens. Er regelt, wie die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Ziel ist es, beide Ehegatten im Alter gleichzustellen, unabhängig davon, wer während der Ehe erwerbstätig war. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wie die Berechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt, welche Faktoren entscheidend sind und wann Ausnahmen möglich sind.
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Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorgeansprüche zwischen Ehegatten im Rahmen einer Scheidung. Rechtsgrundlage ist das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).

Ausgeglichen werden u. a.:

Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung betriebliche Altersvorsorge private Rentenversicherungen Versorgungswerke (z. B. für Ärzte, Anwälte) Beamtenversorgung Wichtig: Es werden nur die während der Ehezeit erworbenen Anteile berücksichtigt – nicht die gesamte Altersvorsorge. Welche Ehezeit ist maßgeblich? Die Ehezeit beginnt mit dem Monat der Eheschließung und endet mit dem Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Beispiel: Heirat: 15.06.2010 Scheidungsantrag zugestellt: 20.03.2024 → Ehezeit: Juni 2010 bis Februar 2024

Wie erfolgt die Berechnung des

Versorgungsausgleichs?

Die Berechnung erfolgt nicht durch die Ehepartner, sondern durch das Familiengericht. Ablauf im Überblick: Beide Ehepartner erhalten vom Gericht Fragebögen Angaben zu allen bestehenden Versorgungen werden gemacht Die jeweiligen Versorgungsträger berechnen den Ehezeitanteil Das Gericht halbiert die Differenz der Anwartschaften Die Ausgleichswerte werden intern oder extern übertragen Eine einfache Formel reicht in der Praxis nicht aus, da jede Versorgung anders bewertet wird. Praxisbeispiel zur Berechnung Ausgangslage: Ehezeit: 15 Jahre Ehepartner A: gesetzliche Rentenanwartschaften in Höhe von 1.200 € Ehepartner B: gesetzliche Rentenanwartschaften in Höhe von 600 € Berechnung: Differenz der Anwartschaften: 1.200 € – 600 € = 600 € Ausgleich: 600 € ÷ 2 = 300 € Ehepartner A gibt 300 € Rentenanwartschaften an Ehepartner B ab. Ergebnis: Ehepartner A: 900 € Ehepartner B: 900 € In der Realität erfolgt die Übertragung nicht in Euro, sondern in Entgeltpunkten oder kapitalisierten Ausgleichswerten, abhängig vom Versorgungssystem.

Wann findet kein Versorgungsausgleich

statt?

Ein Versorgungsausgleich kann ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, wenn: die Ehe kürzer als drei Jahre bestand (§ 3 Abs. 3 VersAusglG) beide Ehepartner den Ausgleich einvernehmlich ausschließen der Ausgleich grob unbillig wäre (§ 27 VersAusglG) bereits ein wirksamer Ehevertrag besteht Ein Ausschluss muss in der Regel notariell beurkundet oder gerichtlich genehmigt sein. Häufige Fehler und Missverständnisse „Der besserverdienende Partner zahlt Geld“ Falsch – es werden Rentenanwartschaften, kein Geld übertragen „Alles wird geteilt“ Nur die während der Ehe erworbenen Anteile „Ich kann das selbst berechnen“ Die Berechnung erfolgt ausschließlich durch Gericht und Versorgungsträger Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen Maßgeblich sind stets die individuellen Auskünfte der Versorgungsträger.

Häufige Fragen zum

Versorgungsausgleich

Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet? Der Versorgungsausgleich wird nicht privat berechnet, sondern durch das Familiengericht. Grundlage sind die Auskünfte der jeweiligen Versorgungsträger, die den während der Ehezeit erworbenen Anteil der Rentenanwartschaften ermitteln. Welche Renten werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt? Berücksichtigt werden alle während der Ehe erworbenen Altersvorsorgen, darunter gesetzliche Renten, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen, Versorgungswerke und Beamtenpensionen. Ab wann wird der Versorgungsausgleich durchgeführt? Der Versorgungsausgleich wird automatisch im Scheidungsverfahren durchgeführt, sofern die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat. Bei kürzeren Ehen erfolgt er nur auf Antrag eines Ehepartners. Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden? Ja. Ein Ausschluss ist möglich, wenn beide Ehepartner sich einvernehmlich einigen oder wenn der Ausgleich im Einzelfall grob unbillig wäre. In der Regel ist dafür eine notarielle Vereinbarung oder gerichtliche Genehmigung erforderlich. Wird beim Versorgungsausgleich Geld ausgezahlt? Nein. Es findet keine Geldauszahlung statt. Stattdessen werden Rentenanwartschaften intern oder extern zwischen den Versorgungssystemen übertragen. Was passiert bei mehreren Rentenversicherungen? Jede Versorgung wird einzeln betrachtet und ausgeglichen. Das Familiengericht entscheidet, ob eine interne oder externe Teilung erfolgt.
Rechner Versorgungsausgleich online

Fazit

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs ist rechtlich komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Pauschale Rechner oder einfache Formeln können lediglich eine grobe Orientierung bieten, ersetzen aber keine gerichtliche Berechnung. Wer Klarheit über seine Altersvorsorge nach der Scheidung gewinnen möchte, sollte die gerichtlichen Auskünfte sorgfältig prüfen oder fachkundigen Rat einholen.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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