Versorgungsausgleich berechnen –
verständliche Erklärung, Beispiel und Rechner
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: August 2026
Der Versorgungsausgleich spielt bei einer Scheidung eine wichtige Rolle.
Er sorgt dafür, dass beide Ehepartner gleichmäßig an den während der
Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beteiligt werden.
Viele Menschen möchten wissen, wie der Versorgungsausgleich
berechnet wird, welche Ansprüche berücksichtigt werden und wie hoch
der Ausgleich tatsächlich ist.
Auf dieser Seite erfahren Sie verständlich erklärt:
•
was der Versorgungsausgleich ist
•
wie die Berechnung funktioniert
•
ein konkretes Beispiel
•
welche Renten berücksichtigt werden
•
häufige Fragen zum Versorgungsausgleich
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzliches Verfahren im deutschen
Familienrecht. Ziel ist es, die während der Ehe erworbenen
Altersversorgungsansprüche zwischen beiden Ehepartnern fair
aufzuteilen.
Während der Ehe erwerben beide Partner unterschiedliche
Rentenanwartschaften, beispielsweise durch Arbeit, Kindererziehung
oder betriebliche Altersvorsorge. Der Versorgungsausgleich stellt sicher,
dass beide Ehepartner am Ende der Ehezeit gleiche Versorgungsrechte
aus der Ehezeit erhalten.
Das Verfahren wird automatisch im Rahmen eines Scheidungsverfahrens
vom Familiengericht durchgeführt.
Wann wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
Der Versorgungsausgleich findet grundsätzlich bei jeder Scheidung statt.
Das Familiengericht prüft automatisch, ob Rentenanwartschaften
ausgeglichen werden müssen.
Der maßgebliche Zeitraum ist die sogenannte Ehezeit. Diese beginnt:
•
mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung
und endet:
•
mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des
Scheidungsantrags.
Alle Rentenansprüche, die innerhalb dieser Zeit entstehen, werden in die
Berechnung einbezogen.
Welche Renten und Versorgungen werden
berücksichtigt?
Beim Versorgungsausgleich werden verschiedene Formen der
Altersvorsorge berücksichtigt.
Dazu gehören unter anderem:
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die häufigste Form der
Altersvorsorge. Arbeitnehmer erwerben hier sogenannte Rentenpunkte,
die später die Höhe der Rente bestimmen.
Betriebliche Altersversorgung
Viele Arbeitnehmer erhalten zusätzlich eine betriebliche Altersvorsorge
vom Arbeitgeber. Auch diese Ansprüche werden in der Regel
berücksichtigt.
Private Rentenversicherung
Private Altersvorsorge kann ebenfalls in den Versorgungsausgleich
einbezogen werden, wenn sie der Altersversorgung dient.
Beamtenversorgung
Bei Beamten werden auch Ansprüche aus der Beamtenversorgung
berücksichtigt.
Berufsständische Versorgungswerke
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Architekten sind häufig Mitglieder
eines Versorgungswerks. Auch diese Anwartschaften können Teil des
Versorgungsausgleichs sein.
Wie funktioniert die Berechnung des
Versorgungsausgleichs?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten.
Schritt 1: Ermittlung der Rentenanwartschaften
Zunächst werden alle während der Ehe erworbenen
Rentenanwartschaften beider Ehepartner ermittelt.
Hierzu fordert das Gericht Auskünfte bei den jeweiligen
Versorgungsträgern an.
Schritt 2: Vergleich der Ansprüche
Anschließend werden die Rentenanwartschaften beider
Partner miteinander verglichen.
Schritt 3: Berechnung der Differenz
Die Differenz zwischen den Ansprüchen wird berechnet.
Schritt 4: Halbierung der Differenz
Die Hälfte dieser Differenz wird auf den anderen
Ehepartner übertragen.
Dieses Verfahren sorgt dafür, dass beide Ehepartner gleich
hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit erhalten.
Beispiel für die Berechnung
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das Prinzip.
Während der Ehe hat Partner A Rentenanwartschaften in Höhe
von 2.400 Euro monatlicher Altersversorgung aufgebaut.
Partner B hat nur 1.200 Euro aufgebaut.
Die Differenz beträgt:
1200 Euro
Davon wird die Hälfte übertragen:
600 Euro
Ergebnis nach Versorgungsausgleich:
Partner A: 1800 Euro
Partner B: 1800 Euro
Beide Ehepartner verfügen damit über gleich hohe Ansprüche
aus der Ehezeit.
Versorgungsausgleich bei der gesetzlichen
Rentenversicherung
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt die
Berechnung über sogenannte Rentenpunkte.
Ein Rentenpunkt entspricht einem bestimmten Einkommen
im jeweiligen Jahr. Je mehr Rentenpunkte eine Person
sammelt, desto höher ist die spätere Rente.
Beispiel:
Partner A: 40 Rentenpunkte
Partner B: 20 Rentenpunkte
Differenz:
20 Rentenpunkte
Hälfte der Differenz:
10 Rentenpunkte
Nach dem Versorgungsausgleich:
Partner A: 30 Rentenpunkte
Partner B: 30 Rentenpunkte
Wann findet kein Versorgungsausgleich statt?
Es gibt mehrere Situationen, in denen kein Versorgungsausgleich
durchgeführt wird.
Kurze Ehe
Wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat, findet der
Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.
Ehevertrag
Ehepartner können den Versorgungsausgleich durch einen notariellen
Ehevertrag ganz oder teilweise ausschließen.
Unbillige Härte
In seltenen Fällen kann das Gericht den Versorgungsausgleich
ausschließen, wenn er grob unfair wäre.
Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe
Bei einer Ehezeit von weniger als drei Jahren wird der
Versorgungsausgleich nicht automatisch durchgeführt.
Ein Ehepartner muss ausdrücklich beantragen, dass der
Versorgungsausgleich stattfinden soll.
Der Hintergrund ist, dass bei sehr kurzen Ehen häufig nur geringe
Rentenanwartschaften entstehen.
Versorgungsausgleich und private
Altersvorsorge
Private Altersvorsorge kann ebenfalls Teil des
Versorgungsausgleichs sein. Dazu zählen beispielsweise:
•
private Rentenversicherungen
•
Riester-Renten
•
Rürup-Renten
Voraussetzung ist, dass die Vorsorge tatsächlich der
Altersversorgung dient.
Kapitalanlagen wie Aktien oder Immobilien gehören in der Regel
nicht zum Versorgungsausgleich, sondern zum
Zugewinnausgleich.
Versorgungsausgleich bei Selbstständigen
Selbstständige zahlen häufig nicht in die gesetzliche
Rentenversicherung ein. Dennoch können auch sie
Rentenanwartschaften erwerben, zum Beispiel durch:
•
private Rentenversicherungen
•
•
berufsständische Versorgungswerke
•
•
freiwillige Rentenversicherung
Diese Ansprüche können ebenfalls im Versorgungsausgleich
berücksichtigt werden.
Dauer des Versorgungsausgleichs
Der Versorgungsausgleich kann das Scheidungsverfahren
deutlich verlängern.
Das liegt daran, dass das Gericht zunächst Auskünfte von allen
Versorgungsträgern einholen muss.
Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen.
In komplexen Fällen kann sich der Versorgungsausgleich sogar
über ein Jahr hinziehen.
Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, Ehepartner können den Versorgungsausgleich ausschließen oder
verändern.
Dies ist möglich durch:
•
einen notariellen Ehevertrag
•
•
eine Scheidungsfolgenvereinbarung
Allerdings prüft das Familiengericht, ob eine solche Vereinbarung fair ist.
Wenn ein Ehepartner stark benachteiligt wird, kann das Gericht die
Vereinbarung ablehnen.
Häufige Fehler beim Versorgungsausgleich
Viele Menschen machen beim Versorgungsausgleich typische
Fehler.
Fehlende Informationen über Rentenansprüche
Oft wissen Ehepartner nicht genau, welche
Rentenanwartschaften vorhanden sind.
Unterschätzung der finanziellen Bedeutung
Der Versorgungsausgleich kann große Auswirkungen auf die
spätere Altersrente haben.
Verzicht ohne Beratung
Ein vorschneller Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann
langfristige Nachteile bringen.
Welche Rolle spielt das Familiengericht?
Das Familiengericht ist für die Durchführung des Versorgungsausgleichs
zuständig.
Es übernimmt folgende Aufgaben:
•
Einholung der Auskünfte bei Versorgungsträgern
•
Berechnung der Ansprüche
•
Entscheidung über die Aufteilung
Die endgültige Entscheidung wird im Scheidungsbeschluss festgehalten.
Steuerliche Auswirkungen
Der Versorgungsausgleich selbst ist in der Regel steuerneutral.
Die spätere Rente kann jedoch steuerpflichtig sein, je nach Rentenart und
Höhe der Einkünfte.
Eine steuerliche Beratung kann in komplexen Fällen sinnvoll sein.
Versorgungsausgleich und Wiederheirat
Eine spätere Wiederheirat hat grundsätzlich keinen Einfluss auf
den bereits durchgeführten Versorgungsausgleich.
Die übertragenen Rentenanwartschaften bleiben bestehen.
Versorgungsausgleich bei Tod eines
Ehepartners
Wenn ein Ehepartner nach der Scheidung stirbt, bleibt der
Versorgungsausgleich grundsätzlich bestehen.
In bestimmten Fällen kann jedoch eine Rückabwicklung erfolgen,
wenn der ausgleichsberechtigte Partner keine Leistungen aus
dem übertragenen Anrecht erhalten hat.
Bedeutung des Versorgungsausgleichs für die
Altersvorsorge
Der Versorgungsausgleich kann einen erheblichen Einfluss auf
die spätere Altersversorgung haben.
Insbesondere für Ehepartner, die während der Ehe weniger
gearbeitet haben, kann er eine wichtige finanzielle Absicherung
darstellen.
Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die Auswirkungen zu
informieren.
Häufige Fragen zum Versorgungsausgleich
Wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt?
Ja, grundsätzlich wird er automatisch im Scheidungsverfahren geprüft.
Kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Ja, durch eine notarielle Vereinbarung.
Welche Renten werden berücksichtigt?
Gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, private
Rentenversicherungen und weitere Versorgungen.
Wie lange dauert der Versorgungsausgleich?
Oft mehrere Monate, abhängig von der Anzahl der Versorgungsträger.
Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Bestandteil des
deutschen Scheidungsrechts. Er sorgt dafür, dass beide
Ehepartner fair an den während der Ehe aufgebauten
Rentenansprüchen beteiligt werden.
Die Berechnung erfolgt nach dem Grundsatz der Halbteilung.
Alle während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte
werden miteinander verglichen und gleichmäßig verteilt.
Da der Versorgungsausgleich erhebliche Auswirkungen auf die
spätere Altersvorsorge haben kann, ist es sinnvoll, sich
frühzeitig über die eigenen Rentenansprüche zu informieren
und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine
Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche
kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung
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