Versorgungsausgleich nach der
Scheidung, Berechnung
Die Ansprüche auf eine Rente, die in der Ehe
erarbeitet wurden, werden gleichermaßen auf
beide Ehepartner verteilt.
Wer weniger Rentenpunkte erworben hat, der
bekommt aus dem Rententopf des Ehepartners
Ansprüche übertragen. Es gilt die Zeit von der
Hochzeit bis zum Scheidungsantrag.
Wenn ein Ehepartner nicht
gearbeitet hat?
Hat ein Ehepartner während der Ehe nicht
gearbeitet, wird ihm die Hälfte der
Rentenansprüche des anderen Partners
übertragen.
Die Rente aus diesem gemeinsamen Rententopf
bekommt man aber erst, wenn man selbst in
Altersrente geht. Haben beide Partner gearbeitet,
so erhält derjenige, der weniger erwirtschaftet hat,
die Hälfte der Differenz übertragen.
Beispielrechnung: Ein Partner würde 1000 Euro
Rente erhalten und der andere 2000 Euro. Die
Differenz beträgt 1000 Euro. Deswegen erhält
einer die Hälfte dazu und dem anderen wird die
Hälfte abgezogen. Jeder erhält dann 1500 Euro
Rente.
Wann wird kein Versorgungsausgleich
durchgeführt?
z. B. wenn der Ehepartner über die Vaterschaft
getäuscht wurde und in Unwissenheit Unterhalt für
ein Kind gezahlt hat.
Berechnung für den
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung
automatisch durchgeführt. Es muss kein Antrag
gestellt werden. Das Familiengericht erhält alle
Auskünfte von der Rentenversicherungsanstalt.
Die Ehepartner erhalten Fragebögen, die ausgefüllt
an das Gericht geschickt werden müssen. Das
Gericht leitet diese dann weiter an die LVA oder BfA
und von dort erhält das Gericht dann Auskunft über
die Höhe der Rentenpunkte.
Ohne Durchführung des Versorgungsausgleiches
wird man nicht geschieden. (Es werden auch
Ordnungsgelder angedroht, wenn die Fragebögen
nicht rechtzeitig übermittelt werden.)
Bei kurzer Ehezeit kann das Familiengericht auf
Antrag eines Ehepartners die Durchführung des
Versorgungsausgleichs ausschließen.
Versorgungsausgleich Formular
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