Blaues Buch „Ratgeber Unterhalt“ mit Waage, Taschenrechner und USB-Stick
Alles, was Sie zum Unterhalt brauchen: Wissen, Vorlagen & Berechnungstools kompakt in einem Paket.
AMK
AMK Rechtsportal- LOGO
Recht verstehen. Sicher entscheiden.
Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
BÜRGERGELD
Icon Kategorie Eltern sitzen mit einem Kind am Tisch und rechnen etwas aus
> Startseite > Unterhalt > Rangfolge

⚖️ Rangfolge beim Unterhalt – Wer hat Vorrang?

Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche vollständig zu erfüllen, entscheidet die gesetzliche Rangfolge darüber, wer zuerst Unterhalt erhält. Diese Reihenfolge ist in § 1609 BGB geregelt und dient dem Schutz besonders bedürftiger Personen. Wichtig: Die Rangfolge spielt nur dann eine Rolle, wenn nicht genügend Einkommen vorhanden ist, um sämtliche Unterhaltsansprüche in voller Höhe zu bedienen.

1. Rang: Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder

An erster Stelle stehen: ✅ Minderjährige Kinder ✅ Volljährige Kinder bis 21 Jahre, die unverheiratet sind, noch im Haushalt eines Elternteils leben und eine allgemeine Schulausbildung absolvieren. Diese Kinder werden als privilegierte volljährige Kinder bezeichnet und genießen denselben Schutz wie Minderjährige. Beispiel Tochter (15 Jahre), Sohn (19 Jahre, Abitur, lebt bei der Mutter) ➡️ Beide gehören zum ersten Rang und werden vorrangig berücksichtigt.

2. Rang: Elternteile mit Betreuungsunterhalt und Ehegatten langer Ehen

Im zweiten Rang befinden sich: Elternteile, die wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes Unterhalt beanspruchen. Geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten, wenn eine lange Ehe bestand oder ehebedingte Nachteile entstanden sind. Ehebedingte Nachteile können beispielsweise sein Aufgabe einer Ausbildung Kindererziehung Haushaltsführung Verzicht auf die eigene berufliche Entwicklung

3. Rang: Weitere Ehegatten

Hierzu gehören insbesondere: ✔️ Geschiedene Ehegatten ohne ehebedingte Nachteile ✔️ Ehepartner aus kürzeren Ehen ✔️ Ehegatten, die keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben Bei mehreren Ehegatten innerhalb desselben Ranges erfolgt eine anteilige Verteilung.

4. Rang: Nicht privilegierte volljährige Kinder

Dazu zählen volljährige Kinder, die studieren, nicht mehr bei den Eltern wohnen oder verheiratet sind. Sie haben geringere Priorität als minderjährige oder privilegierte volljährige Kinder. Beispiel Ein 23-jähriger Student mit eigener Wohnung gehört in den vierten Rang.

5. Rang: Enkelkinder und weitere Abkömmlinge

In diesen Rang fallen beispielsweise: Enkelkinder Urenkel Unterhaltsansprüche in dieser Gruppe kommen in der Praxis eher selten vor.

6. Rang: Eltern des Unterhaltspflichtigen

Hierzu zählen: Vater Mutter Ein typischer Fall ist der sogenannte Elternunterhalt, wenn Eltern pflegebedürftig werden und eigenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht.

Weitere Rangstufen

Anschließend folgen: Großeltern Weitere Verwandte in aufsteigender Linie Diese Fälle spielen in der Praxis nur selten eine Rolle.

Übersicht der Rangfolge

Rang Berechtigte Personen 1 Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder 2 Betreuende Elternteile und Ehegatten langer Ehen 3 Weitere Ehegatten 4️⃣ Nicht privilegierte volljährige Kinder 5️⃣ Enkel und weitere Abkömmlinge 6️⃣ Eltern des Unterhaltspflichtigen 7️⃣ Großeltern und weitere Verwandte

⚖️

Gesetzliche Grundlage

Die Rangfolge beim Unterhalt ergibt sich aus § 1609 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Gesetzgeber verfolgt dabei das Ziel, besonders schutzbedürftige Personen zuerst abzusichern. Vor allem minderjährige Kinder genießen einen besonders hohen Stellenwert.

Praxisbeispiel

Ein Vater verfügt nach Abzug seines Selbstbehalts nur über einen begrenzten Betrag. Unterhaltsberechtigt sind: Tochter (10 Jahre) Sohn (18 Jahre, noch Schüler) Geschiedene Ehefrau Sohn (24 Jahre, Student) Da die finanziellen Mittel nicht ausreichen, werden zunächst die Kinder des ersten Ranges berücksichtigt. Erst danach kommen Ansprüche der geschiedenen Ehefrau und des volljährigen Studenten in Betracht.

❓Häufige Fragen

Haben volljährige Kinder immer Vorrang?

Nein. Nur privilegierte volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die noch zur Schule gehen und bei einem Elternteil wohnen, gehören zum ersten Rang.

Muss zuerst Kindesunterhalt gezahlt werden?

Ja. Minderjährige Kinder und privilegierte volljährige Kinder stehen grundsätzlich an erster Stelle.

Was passiert, wenn mehrere Personen denselben Rang haben?

Befinden sich mehrere Berechtigte innerhalb derselben Rangstufe, wird der verfügbare Betrag anteilig verteilt.

Quellen

§ 1609 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Düsseldorfer Tabelle Bundesgerichtshof (BGH), verschiedene Entscheidungen zum Unterhaltsrecht Leitlinien der Oberlandesgerichte

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

aktualisiert: Juni 2026 –

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

Geprüfte Inhalte - Verständlich und praxisnah erklärt - Regelmäßig aktualisiert

Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

Facebook, AMK Rechtsportal Instagram, AMK Rechtsportal
Facebook, AMK Rechtsportal Instagram, AMK Rechtsportal Blaues Buch „Ratgeber Unterhalt“ mit Waage, Taschenrechner und USB-Stick
Alles, was Sie zum Unterhalt brauchen: Wissen, Vorlagen & Berechnungstools kompakt in einem Paket.
AMK
AMK Rechtsportal- LOGO
Recht verstehen. Sicher entscheiden.
Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
Eltern sitzen mit einem Kind am Tisch und rechnen etwas aus Icon Kategorie
> Startseite > Unterhalt > Rangfolge

⚖️ Rangfolge beim Unterhalt –

Wer hat Vorrang?

Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche vollständig zu erfüllen, entscheidet die gesetzliche Rangfolge darüber, wer zuerst Unterhalt erhält. Diese Reihenfolge ist in § 1609 BGB geregelt und dient dem Schutz besonders bedürftiger Personen. Wichtig: Die Rangfolge spielt nur dann eine Rolle, wenn nicht genügend Einkommen vorhanden ist, um sämtliche Unterhaltsansprüche in voller Höhe zu bedienen.

1. Rang: Minderjährige und

privilegierte volljährige Kinder

An erster Stelle stehen: ✅ Minderjährige Kinder ✅ Volljährige Kinder bis 21 Jahre, die unverheiratet sind, noch im Haushalt eines Elternteils leben und eine allgemeine Schulausbildung absolvieren. Diese Kinder werden als privilegierte volljährige Kinder bezeichnet und genießen denselben Schutz wie Minderjährige. Beispiel Tochter (15 Jahre), sohn (19 Jahre, Abitur, lebt bei der Mutter) ➡️ Beide gehören zum ersten Rang und werden vorrangig berücksichtigt.

2. Rang: Elternteile mit

Betreuungsunterhalt und Ehegatten

langer Ehen

Im zweiten Rang befinden sich: Elternteile, die wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes Unterhalt beanspruchen. Geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten, wenn eine lange Ehe bestand oder ehebedingte Nachteile entstanden sind. Ehebedingte Nachteile können beispielsweise sein Aufgabe einer Ausbildung Kindererziehung Haushaltsführung Verzicht auf die eigene berufliche Entwicklung

3. Rang: Weitere Ehegatten

Hierzu gehören insbesondere: ✔️ Geschiedene Ehegatten ohne ehebedingte Nachteile ✔️ Ehepartner aus kürzeren Ehen ✔️ Ehegatten, die keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben Bei mehreren Ehegatten innerhalb desselben Ranges erfolgt eine anteilige Verteilung.

4. Rang: Nicht privilegierte volljährige

Kinder

Dazu zählen volljährige Kinder, die studieren, nicht mehr bei den Eltern wohnen oder verheiratet sind. Sie haben geringere Priorität als minderjährige oder privilegierte volljährige Kinder. Beispiel Ein 23-jähriger Student mit eigener Wohnung gehört in den vierten Rang.

5. Rang: Enkelkinder und weitere

Abkömmlinge

In diesen Rang fallen beispielsweise: Enkelkinder Urenkel Unterhaltsansprüche in dieser Gruppe kommen in der Praxis eher selten vor.

6. Rang: Eltern des

Unterhaltspflichtigen

Hierzu zählen: Vater Mutter Ein typischer Fall ist der sogenannte Elternunterhalt, wenn Eltern pflegebedürftig werden und eigenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht.

Weitere Rangstufen

Anschließend folgen: Großeltern Weitere Verwandte in aufsteigender Linie Diese Fälle spielen in der Praxis nur selten eine Rolle.

Übersicht der Rangfolge

Rang Berechtigte Personen 1 minderjährige und privilegierte volljährige Kinder 2 Betreuende Elternteile und Ehegatten langer Ehen 3 Weitere Ehegatten 4️⃣ Nicht privilegierte volljährige Kinder 5️⃣ Enkel und weitere Abkömmlinge 6️⃣ Eltern des Unterhaltspflichtigen 7️⃣ Großeltern und weitere Verwandte

⚖️

Gesetzliche Grundlage

Die Rangfolge beim Unterhalt ergibt sich aus § 1609 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Gesetzgeber verfolgt dabei das Ziel, besonders schutzbedürftige Personen zuerst abzusichern. Vor allem minderjährige Kinder genießen einen besonders hohen Stellenwert.

Praxisbeispiel

Ein Vater verfügt nach Abzug seines Selbstbehalts nur über einen begrenzten Betrag. Unterhaltsberechtigt sind: Tochter (10 Jahre) Sohn (18 Jahre, noch Schüler) Geschiedene Ehefrau Sohn (24 Jahre, Student) Da die finanziellen Mittel nicht ausreichen, werden zunächst die Kinder des ersten Ranges berücksichtigt. Erst danach kommen Ansprüche der geschiedenen Ehefrau und des volljährigen Studenten in Betracht.

❓Häufige Fragen

Haben volljährige Kinder immer Vorrang?

Nein. Nur privilegierte volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die noch zur Schule gehen und bei einem Elternteil wohnen, gehören zum ersten Rang.

Muss zuerst Kindesunterhalt gezahlt

werden?

Ja. Minderjährige Kinder und privilegierte volljährige Kinder stehen grundsätzlich an erster Stelle.

Was passiert, wenn mehrere Personen

denselben Rang haben?

Befinden sich mehrere Berechtigte innerhalb derselben Rangstufe, wird der verfügbare Betrag anteilig verteilt.

Quellen

§ 1609 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Düsseldorfer Tabelle Bundesgerichtshof (BGH), verschiedene Entscheidungen zum Unterhaltsrecht Leitlinien der Oberlandesgerichte

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

aktualisiert: Juni 2026 –

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-

Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von

Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung. Inhalte wer-

den regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und pra-

xisnah darzustellen.

Geprüfte Inhalte - Verständlich und praxisnah erklärt - Regelmäßig aktualisiert

Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.