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⚖️ Rangfolge beim Unterhalt –
Wer hat Vorrang?
Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen
nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche
vollständig zu erfüllen, entscheidet die gesetzliche
Rangfolge darüber, wer zuerst Unterhalt erhält.
Diese Reihenfolge ist in § 1609 BGB geregelt und
dient dem Schutz besonders bedürftiger Personen.
Wichtig: Die Rangfolge spielt nur dann eine Rolle,
wenn nicht genügend Einkommen vorhanden ist,
um sämtliche Unterhaltsansprüche in voller Höhe
zu bedienen.
1. Rang: Minderjährige und
privilegierte volljährige Kinder
An erster Stelle stehen:
✅ Minderjährige Kinder
✅ Volljährige Kinder bis 21 Jahre, die
•
unverheiratet sind,
•
noch im Haushalt eines Elternteils leben und
•
eine allgemeine Schulausbildung absolvieren.
Diese Kinder werden als privilegierte volljährige
Kinder bezeichnet und genießen denselben Schutz
wie Minderjährige.
Beispiel
Tochter (15 Jahre),
sohn (19 Jahre, Abitur, lebt bei der Mutter)
➡️ Beide gehören zum ersten Rang und werden
vorrangig berücksichtigt.
2. Rang: Elternteile mit
Betreuungsunterhalt und Ehegatten
langer Ehen
Im zweiten Rang befinden sich:
Elternteile, die wegen der Betreuung eines
gemeinsamen Kindes Unterhalt beanspruchen.
Geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten,
wenn
•
eine lange Ehe bestand oder
•
ehebedingte Nachteile entstanden sind.
Ehebedingte Nachteile können beispielsweise
sein
•
Aufgabe einer Ausbildung
•
Kindererziehung
•
Haushaltsführung
•
Verzicht auf die eigene berufliche Entwicklung
3. Rang: Weitere Ehegatten
Hierzu gehören insbesondere:
•
✔️ Geschiedene Ehegatten ohne ehebedingte
Nachteile
•
✔️ Ehepartner aus kürzeren Ehen
•
✔️ Ehegatten, die keinen Anspruch auf
Betreuungsunterhalt haben
Bei mehreren Ehegatten innerhalb desselben
Ranges erfolgt eine anteilige Verteilung.
4. Rang: Nicht privilegierte volljährige
Kinder
Dazu zählen volljährige Kinder, die
•
studieren,
•
nicht mehr bei den Eltern wohnen oder
•
verheiratet sind.
Sie haben geringere Priorität als minderjährige oder
privilegierte volljährige Kinder.
Beispiel
Ein 23-jähriger Student mit eigener Wohnung
gehört in den vierten Rang.
5. Rang: Enkelkinder und weitere
Abkömmlinge
In diesen Rang fallen beispielsweise:
•
Enkelkinder
•
Urenkel
Unterhaltsansprüche in dieser Gruppe kommen in
der Praxis eher selten vor.
6. Rang: Eltern des
Unterhaltspflichtigen
Hierzu zählen:
•
Vater
•
Mutter
Ein typischer Fall ist der sogenannte
Elternunterhalt, wenn Eltern pflegebedürftig werden
und eigenes Einkommen oder Vermögen nicht
ausreicht.
Weitere Rangstufen
Anschließend folgen:
•
Großeltern
•
Weitere Verwandte in aufsteigender Linie
Diese Fälle spielen in der Praxis nur selten eine
Rolle.
Übersicht der Rangfolge
Rang
Berechtigte Personen
1 minderjährige und privilegierte volljährige Kinder
2 Betreuende Elternteile und Ehegatten langer
Ehen
3
Weitere Ehegatten
4️⃣
Nicht privilegierte volljährige Kinder
5️⃣
Enkel und weitere Abkömmlinge
6️⃣
Eltern des Unterhaltspflichtigen
7️⃣
Großeltern und weitere Verwandte
⚖️
Gesetzliche Grundlage
Die Rangfolge beim Unterhalt ergibt sich aus §
1609 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Der Gesetzgeber verfolgt dabei das Ziel, besonders
schutzbedürftige Personen zuerst abzusichern. Vor
allem minderjährige Kinder genießen einen
besonders hohen Stellenwert.
Praxisbeispiel
Ein Vater verfügt nach Abzug seines Selbstbehalts
nur über einen begrenzten Betrag.
Unterhaltsberechtigt sind:
•
Tochter (10 Jahre)
•
Sohn (18 Jahre, noch Schüler)
•
Geschiedene Ehefrau
•
Sohn (24 Jahre, Student)
Da die finanziellen Mittel nicht ausreichen, werden
zunächst die Kinder des ersten Ranges
berücksichtigt. Erst danach kommen Ansprüche der
geschiedenen Ehefrau und des volljährigen
Studenten in Betracht.
❓Häufige Fragen
Haben volljährige Kinder immer Vorrang?
Nein. Nur privilegierte volljährige Kinder bis zum 21.
Lebensjahr, die noch zur Schule gehen und bei
einem Elternteil wohnen, gehören zum ersten
Rang.
Muss zuerst Kindesunterhalt gezahlt
werden?
Ja. Minderjährige Kinder und privilegierte volljährige
Kinder stehen grundsätzlich an erster Stelle.
Was passiert, wenn mehrere Personen
denselben Rang haben?
Befinden sich mehrere Berechtigte innerhalb
derselben Rangstufe, wird der verfügbare Betrag
anteilig verteilt.
Quellen
§ 1609 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Düsseldorfer Tabelle
Bundesgerichtshof (BGH), verschiedene
Entscheidungen zum Unterhaltsrecht
Leitlinien der Oberlandesgerichte
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juni 2026 –
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