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Unterhalt für volljährige Kinder
– Anspruch, Höhe und Dauer
einfach erklärt
Viele Eltern gehen davon aus, dass ihre
Unterhaltspflicht automatisch endet, sobald das
Kind 18 Jahre alt wird. Das stimmt jedoch nicht.
Auch volljährige Kinder können weiterhin Anspruch
auf Unterhalt haben – vor allem während Schule,
Ausbildung oder Studium.
In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich:
•
Wann volljährige Kinder Unterhalt bekommen
•
Wie lange Eltern zahlen müssen
•
Wie hoch der Unterhalt ist
•
Wie sich Einkommen, Kindergeld oder BAföG
auswirken
Die rechtliche Grundlage bilden insbesondere §§
1601, 1603 und 1610 BGB.
Kurz erklärt: Unterhalt für volljährige
Kinder
Ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt,
wenn es seinen Lebensunterhalt noch nicht selbst
finanzieren kann und sich in einer Ausbildung
befindet.
Die wichtigsten Punkte:
•
Unterhalt endet nicht automatisch mit 18
•
Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig
•
Der Anspruch besteht in der Regel bis zum
Abschluss der ersten Ausbildung
•
Kindergeld und eigenes Einkommen werden
angerechnet
Eltern müssen ihren Kindern eine angemessene
Berufsausbildung finanzieren, wenn diese ihren
Fähigkeiten entspricht.
Wer muss Unterhalt zahlen?
Mit der Volljährigkeit verändert sich die
Unterhaltsberechnung deutlich.
Bei minderjährigen Kindern zahlt meistens nur der
nicht betreuende Elternteil.
Bei volljährigen Kindern gilt jedoch:
Beide Eltern müssen Unterhalt zahlen.
Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen
beider Elternteile.
Beispiel:
Elternteil Nettoeinkommen Anteil Unterhalt
Mutter 2.000 € 40 %
Vater 3.000 € 60 %
Der Unterhalt wird also anteilig nach Einkommen
verteilt.
Wie hoch ist der Unterhalt für
volljährige Kinder?
Die Höhe richtet sich meist nach der Düsseldorfer
Tabelle.
Typische Bedarfssätze:
Situation monatlicher Bedarf
Kind lebt bei Eltern ca. 693 €
Kind mit eigener Wohnung ca. 990 €
Im Bedarf für Studenten sind Wohnkosten teilweise
pauschal enthalten.
Wichtig:
Vom Bedarf werden abgezogen:
•
Kindergeld
•
Ausbildungsvergütung
•
BAföG
•
eigenes Einkommen
Praxisbeispiel
Situation
Ein 19-jähriger Student zieht zum Studium in eine
andere Stadt.
•
Bedarf laut Tabelle: 990 €
•
Kindergeld: 250 €
•
Nebenjob: 150 €
Berechnung
990 € Bedarf
− 250 € Kindergeld
− 150 € Einkommen
= 590 € Unterhalt
Dieser Betrag wird anschließend zwischen beiden
Eltern aufgeteilt.
Häufige Fehler beim Unterhalt für
volljährige Kinder
Viele Eltern und Kinder machen typische Fehler:
1. Unterhalt endet automatisch mit 18
→ falsch
2. Nur ein Elternteil muss zahlen
→ falsch
3. Kindergeld gehört den Eltern
→ falsch – es wird auf den Unterhalt angerechnet
Privilegierte und nicht privilegierte
volljährige Kinder
Das Gesetz unterscheidet zwei Gruppen:
Privilegierte volljährige Kinder
Als privilegiert gelten Kinder:
•
unter 21 Jahre
•
unverheiratet
•
leben bei einem Elternteil
•
besuchen noch allgemeine Schule
Diese Kinder stehen im Unterhaltsrecht fast auf
gleicher Stufe wie Minderjährige.
Nicht privilegierte volljährige Kinder
Dazu gehören zum Beispiel:
•
Studenten
•
Auszubildende
•
Kinder über 21 Jahre
•
Kinder mit eigenem Haushalt
Diese haben im Unterhaltsrecht eine niedrigere
Rangstufe.
Wie lange muss Unterhalt gezahlt
werden?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht.
Die Unterhaltspflicht endet grundsätzlich erst, wenn
das Kind:
•
eine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat
•
finanziell auf eigenen Beinen steht.
Dazu gehören zum Beispiel:
•
Ausbildung
•
Studium
kombinierte Ausbildung (z. B. Ausbildung +
Studium)
Wenn Ausbildung und Studium inhaltlich
zusammenhängen, müssen Eltern oft auch das
Studium finanzieren.
Wann entfällt der
Unterhaltsanspruch?
Der Anspruch kann entfallen, wenn:
•
das Kind keine Ausbildung verfolgt
•
eine Ausbildung grundlos abgebrochen wird
•
das Kind voll erwerbstätig ist
•
schwere Verfehlungen gegenüber den Eltern
vorliegen (§ 1611 BGB)
Fazit
Der Unterhalt für volljährige Kinder hängt stark von
der Ausbildungssituation, dem Einkommen der
Eltern und dem eigenen Einkommen des Kindes
ab.
Grundsätzlich gilt:
•
Eltern müssen eine erste Berufsausbildung
finanzieren
•
Beide Elternteile haften anteilig
•
Einkommen des Kindes wird angerechnet
Solange das Kind noch keine abgeschlossene
Ausbildung hat und seinen Lebensunterhalt nicht
selbst bestreiten kann, besteht in vielen Fällen
weiterhin Unterhaltsanspruch.
FAQ – Unterhalt für volljährige Kinder
Muss ich ab 18 noch Unterhalt zahlen?
Ja. Eltern müssen grundsätzlich weiterhin Unterhalt
zahlen, solange sich das Kind noch in Schule,
Ausbildung oder Studium befindet.
Wie lange müssen Eltern Unterhalt
zahlen?
In der Regel bis zum Abschluss der ersten
beruflichen Ausbildung.
Wie hoch ist der Unterhalt für Studenten?
Studenten mit eigener Wohnung haben meist einen
Bedarf von etwa 990 € monatlich.
Müssen beide Eltern Unterhalt zahlen?
Ja. Bei volljährigen Kindern haften beide Eltern
anteilig nach ihrem Einkommen.
Wird Kindergeld auf den Unterhalt
angerechnet?
Ja. Das Kindergeld wird vollständig auf den
Unterhaltsbedarf angerechnet.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
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