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Unterhalt für volljährige Kinder –

verständlich erklärt

Viele Eltern fragen sich, wie lange sie nach dem 18. Geburtstag noch Unterhalt zahlen müssen. Volljährige Kinder haben jedoch weiterhin Anspruch – allerdings gelten andere Regeln als bei Minderjährigen. Hier erfährst du leicht verständlich, welche Pflichten Eltern haben, wie der Unterhalt berechnet wird und in welchen Fällen kein Anspruch mehr besteht.

Wann besteht Anspruch auf Unterhalt ab 18?

Ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn es bedürftig ist und sich in einer zielgerichteten Ausbildung befindet. Dazu gehören: Schulausbildung (z. B. Abitur) Erstausbildung Erststudium Ausbildung + Studium im unmittelbaren Anschluss Kein Anspruch besteht, wenn das Kind die Ausbildung grundlos abbricht, mehrere Jahre „orientierungslos“ ist, ohne Notwendigkeit Fachrichtungen wechselt.

Wer zahlt nach dem 18. Geburtstag?

Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, also auch derjenige, bei dem das Kind wohnt. Die Unterhaltspflicht richtet sich nach: bereinigtem Nettoeinkommen beider Eltern Bedarf des Kindes abziehbarem Kindergeld Eltern haften anteilig nach Einkommen.

Unterhalt während Schule, Ausbildung und Studium

Schüler bis 21 im Haushalt eines Elternteils → privilegiert

Höhere Priorität bei der Unterhaltszahlung Kindesunterhalt ähnlich wie bei Minderjährigen Anspruch auch bei geringem Einkommen der Eltern Studium in eigener Wohnung Regelbedarf: 990 € Davon abgezogen werden: volle Höhe Kindergeld BAföG eigenes Einkommen aus Nebenjobs (Freibeträge berücksichtigt)
Ratgeber Unterhalt
statt 24,60 € nur 12,30 €
im Sonderangebot bis:

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Grundlagen: Düsseldorfer Tabelle (Altersstufe 4) Bereinigtes Einkommen beider Eltern Bedarf abzüglich Kindergeld Beispielrechnung: Bedarf Student: 990 € Kindergeld: – 259 € Eigenbedarf: 680 € Einnahmen des Kindes: BAföG: – 200 € → Restunterhalt: 480 € → Verteilung anteilig nach Einkommen der Eltern

Was wird angerechnet?

Kindergeld: voll BAföG: grundsätzlich voll Ausbildungsvergütung: nach Freibetrag Minijob: teilweise

Privilegierte vs. nicht-privilegierte Volljährige

Privilegiert (bis 21) wohnt bei einem Elternteil in allgemeiner Schulausbildung wird bei Unterhaltsansprüchen bevorzugt Nicht privilegiert Studierende Auszubildende mit eigener Wohnung höhere Anforderungen an eigenes Einkommen

Selbstbehalt der Eltern 2026

gegenüber privilegierten Volljährigen1.450 € gegenüber nicht privilegierten Volljährigen → 1.785 € Liegt ein Elternteil unter dem Selbstbehalt → kein Unterhalt.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Student wohnt auswärts Anna (20) studiert. Sie wohnt in einer WG. Bedarf: 990 € Kindergeld: –259 € BAföG: –200 € Unterhaltsrest: 480 € Vater (3.300 € netto) → 70 % Mutter (1.800 € netto) → 30 % Beitrag Vater: 336 € / Mutter: 144 € Beispiel 2: Kind verdient 500 € Nebenjob Verdienst wird nur teilweise angerechnet → Restunterhalt sinkt entsprechend.

Häufige Fehler

Kindergeld wird nicht abgezogen Unterhalt wird nicht neu berechnet, wenn Ausbildung beginnt Eltern zahlen weiter obwohl Selbstbehalt unterschritten ist

FAQ

Wie lange müssen Eltern für volljährige Kinder zahlen? Bis Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung oder des Erststudiums. Muss Unterhalt gezahlt werden, wenn das Kind nicht arbeitet? Nur, wenn es sich in Ausbildung befindet und bedürftig ist. Wer zahlt nach dem 18. Geburtstag Unterhalt? Beide Eltern anteilig nach Einkommen.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025
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Unterhalt für volljährige

Kinder – verständlich erklärt

Viele Eltern fragen sich, wie lange sie nach dem 18. Geburtstag noch Unterhalt zahlen müssen. Volljährige Kinder haben jedoch weiterhin Anspruch – allerdings gelten andere Regeln als bei Minderjährigen. Hier erfährst du leicht verständlich, welche Pflichten Eltern haben, wie der Unterhalt berechnet wird und in welchen Fällen kein Anspruch mehr besteht.

Wann besteht Anspruch auf

Unterhalt ab 18?

Ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn es bedürftig ist und sich in einer zielgerichteten Ausbildung befindet. Dazu gehören: Schulausbildung (z. B. Abitur) Erstausbildung Erststudium Ausbildung + Studium im unmittelbaren Anschluss Kein Anspruch besteht, wenn das Kind die Ausbildung grundlos abbricht, mehrere Jahre „orientierungslos“ ist, ohne Notwendigkeit Fachrichtungen wechselt.

Unterhalt während Schule,

Ausbildung und Studium

Schüler bis 21 im Haushalt eines

Elternteils → privilegiert

Höhere Priorität bei der Unterhaltszahlung Kindesunterhalt ähnlich wie bei Minderjährigen Anspruch auch bei geringem Einkommen der Eltern Studium in eigener Wohnung Regelbedarf: 990 € Davon abgezogen werden: volle Höhe Kindergeld BAföG eigenes Einkommen aus Nebenjobs (Freibeträge berücksichtigt)
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Was wird angerechnet?

Kindergeld: voll BAföG: grundsätzlich voll Ausbildungsvergütung: nach Freibetrag Minijob: teilweise

Privilegierte vs. nicht-privilegierte

Volljährige

Privilegiert (bis 21) wohnt bei einem Elternteil in allgemeiner Schulausbildung wird bei Unterhaltsansprüchen bevorzugt Nicht privilegiert Studierende Auszubildende mit eigener Wohnung höhere Anforderungen an eigenes Einkommen

Häufige Fehler

Kindergeld wird nicht abgezogen Unterhalt wird nicht neu berechnet, wenn Ausbildung beginnt Eltern zahlen weiter obwohl Selbstbehalt unterschritten ist

Wer zahlt nach dem 18.

Geburtstag?

Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, also auch derjenige, bei dem das Kind wohnt. Die Unterhaltspflicht richtet sich nach: bereinigtem Nettoeinkommen beider Eltern Bedarf des Kindes abziehbarem Kindergeld Eltern haften anteilig nach Einkommen.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Grundlagen: Düsseldorfer Tabelle (Altersstufe 4) Bereinigtes Einkommen beider Eltern Bedarf abzüglich Kindergeld Beispielrechnung: Bedarf Student: 990 € Kindergeld: – 259 € Eigenbedarf: 680 € Einnahmen des Kindes: BAföG: – 200 € → Restunterhalt: 480 € → Verteilung anteilig nach Einkommen der Eltern

Selbstbehalt der Eltern 2026

gegenüber privilegierten Volljährigen1.450 € gegenüber nicht privilegierten Volljährigen → 1.785 € Liegt ein Elternteil unter dem Selbstbehalt → kein Unterhalt.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Student wohnt auswärts Anna (20) studiert. Sie wohnt in einer WG. Bedarf: 990 € Kindergeld: –259 € BAföG: –200 € Unterhaltsrest: 480 € Vater (3.300 € netto) → 70 % Mutter (1.800 € netto) → 30 % Beitrag Vater: 336 € / Mutter: 144 € Beispiel 2: Kind verdient 500 € Nebenjob Verdienst wird nur teilweise angerechnet Restunterhalt sinkt entsprechend.

FAQ

Wie lange müssen Eltern für volljährige Kinder zahlen? Bis Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung oder des Erststudiums. Muss Unterhalt gezahlt werden, wenn das Kind nicht arbeitet? Nur, wenn es sich in Ausbildung befindet und bedürftig ist. Wer zahlt nach dem 18. Geburtstag Unterhalt? Beide Eltern anteilig nach Einkommen.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025