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Unterhalt für volljährige Kinder – Anspruch, Höhe und

Dauer einfach erklärt

Viele Eltern gehen davon aus, dass ihre Unterhaltspflicht automatisch endet, sobald das Kind 18 Jahre alt wird. Das stimmt jedoch nicht. Auch volljährige Kinder können weiterhin Anspruch auf Unterhalt haben – vor allem während Schule, Ausbildung oder Studium.
In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich: Wann volljährige Kinder Unterhalt bekommen Wie lange Eltern zahlen müssen Wie hoch der Unterhalt ist Wie sich Einkommen, Kindergeld oder BAföG auswirken Die rechtliche Grundlage bilden insbesondere §§ 1601, 1603 und 1610 BGB.

Kurz erklärt: Unterhalt für volljährige Kinder

Ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn es seinen Lebensunterhalt noch nicht selbst finanzieren kann und sich in einer Ausbildung befindet.

Die wichtigsten Punkte:

Unterhalt endet nicht automatisch mit 18 Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig Der Anspruch besteht in der Regel bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Kindergeld und eigenes Einkommen werden angerechnet Eltern müssen ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung finanzieren, wenn diese ihren Fähigkeiten entspricht.

Wer muss Unterhalt zahlen?

Mit der Volljährigkeit verändert sich die Unterhaltsberechnung deutlich. Bei minderjährigen Kindern zahlt meistens nur der nicht betreuende Elternteil. Bei volljährigen Kindern gilt jedoch: Beide Eltern müssen Unterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile.
Unterhalt für volljährige Kinder
Beispiel: Elternteil Nettoeinkommen Anteil Unterhalt Mutter 2.000 € 40 % Vater 3.000 € 60 % Der Unterhalt wird also anteilig nach Einkommen verteilt.

Privilegierte und nicht privilegierte

volljährige Kinder

Das Gesetz unterscheidet zwei Gruppen:

Privilegierte volljährige Kinder

Als privilegiert gelten Kinder: unter 21 Jahre unverheiratet leben bei einem Elternteil besuchen noch allgemeine Schule Diese Kinder stehen im Unterhaltsrecht fast auf gleicher Stufe wie Minderjährige.

Nicht privilegierte volljährige Kinder

Dazu gehören zum Beispiel: Studenten Auszubildende Kinder über 21 Jahre Kinder mit eigenem Haushalt Diese haben im Unterhaltsrecht eine niedrigere Rangstufe.

Wie hoch ist der Unterhalt für volljährige Kinder?

Die Höhe richtet sich meist nach der Düsseldorfer Tabelle. Typische Bedarfssätze: Situation monatlicher Bedarf Kind lebt bei Eltern ca. 693 € Kind mit eigener Wohnung ca. 990 € Im Bedarf für Studenten sind Wohnkosten teilweise pauschal enthalten. Wichtig: Vom Bedarf werden abgezogen: Kindergeld Ausbildungsvergütung BAföG eigenes Einkommen

Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Die Unterhaltspflicht endet grundsätzlich erst, wenn das Kind: eine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat finanziell auf eigenen Beinen steht. Dazu gehören zum Beispiel: Ausbildung Studium kombinierte Ausbildung (z. B. Ausbildung + Studium) Wenn Ausbildung und Studium inhaltlich zusammenhängen, müssen Eltern oft auch das Studium finanzieren.

Praxisbeispiel

Situation Ein 19-jähriger Student zieht zum Studium in eine andere Stadt. Bedarf laut Tabelle: 990 € Kindergeld: 250 € Nebenjob: 150 € Berechnung 990 € Bedarf − 250 € Kindergeld − 150 € Einkommen = 590 € Unterhalt Dieser Betrag wird anschließend zwischen beiden Eltern aufgeteilt.

Wann entfällt der Unterhaltsanspruch?

Der Anspruch kann entfallen, wenn: das Kind keine Ausbildung verfolgt eine Ausbildung grundlos abgebrochen wird das Kind voll erwerbstätig ist schwere Verfehlungen gegenüber den Eltern vorliegen (§ 1611 BGB)

Häufige Fehler beim Unterhalt für volljährige Kinder

Viele Eltern und Kinder machen typische Fehler: 1. Unterhalt endet automatisch mit 18 → falsch 2. Nur ein Elternteil muss zahlen → falsch 3. Kindergeld gehört den Eltern → falsch – es wird auf den Unterhalt angerechnet
Der Unterhalt für volljährige Kinder hängt stark von der Ausbildungssituation, dem Einkommen der Eltern und dem eigenen Einkommen des Kindes ab. Grundsätzlich gilt: Eltern müssen eine erste Berufsausbildung finanzieren Beide Elternteile haften anteilig Einkommen des Kindes wird angerechnet Solange das Kind noch keine abgeschlossene Ausbildung hat und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, besteht in vielen Fällen weiterhin Unterhaltsanspruch.

FAQ – Unterhalt für volljährige Kinder

Muss ich ab 18 noch Unterhalt zahlen?

Ja. Eltern müssen grundsätzlich weiterhin Unterhalt zahlen, solange sich das Kind noch in Schule, Ausbildung oder Studium befindet.

Wie lange müssen Eltern Unterhalt zahlen?

In der Regel bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung.

Wie hoch ist der Unterhalt für Studenten?

Studenten mit eigener Wohnung haben meist einen Bedarf von etwa 990 € monatlich.

Müssen beide Eltern Unterhalt zahlen?

Ja. Bei volljährigen Kindern haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen.

Wird Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

Ja. Das Kindergeld wird vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
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Unterhalt für volljährige Kinder

– Anspruch, Höhe und Dauer

einfach erklärt

Viele Eltern gehen davon aus, dass ihre Unterhaltspflicht automatisch endet, sobald das Kind 18 Jahre alt wird. Das stimmt jedoch nicht. Auch volljährige Kinder können weiterhin Anspruch auf Unterhalt haben – vor allem während Schule, Ausbildung oder Studium.
Unterhalt für volljährige Kinder
In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich: Wann volljährige Kinder Unterhalt bekommen Wie lange Eltern zahlen müssen Wie hoch der Unterhalt ist Wie sich Einkommen, Kindergeld oder BAföG auswirken Die rechtliche Grundlage bilden insbesondere §§ 1601, 1603 und 1610 BGB.

Kurz erklärt: Unterhalt für volljährige

Kinder

Ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn es seinen Lebensunterhalt noch nicht selbst finanzieren kann und sich in einer Ausbildung befindet.

Die wichtigsten Punkte:

Unterhalt endet nicht automatisch mit 18 Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig Der Anspruch besteht in der Regel bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Kindergeld und eigenes Einkommen werden angerechnet Eltern müssen ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung finanzieren, wenn diese ihren Fähigkeiten entspricht.

Wer muss Unterhalt zahlen?

Mit der Volljährigkeit verändert sich die Unterhaltsberechnung deutlich. Bei minderjährigen Kindern zahlt meistens nur der nicht betreuende Elternteil. Bei volljährigen Kindern gilt jedoch: Beide Eltern müssen Unterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile.
Beispiel: Elternteil Nettoeinkommen Anteil Unterhalt Mutter 2.000 € 40 % Vater 3.000 € 60 % Der Unterhalt wird also anteilig nach Einkommen verteilt.

Wie hoch ist der Unterhalt für

volljährige Kinder?

Die Höhe richtet sich meist nach der Düsseldorfer Tabelle. Typische Bedarfssätze: Situation monatlicher Bedarf Kind lebt bei Eltern ca. 693 € Kind mit eigener Wohnung ca. 990 € Im Bedarf für Studenten sind Wohnkosten teilweise pauschal enthalten. Wichtig: Vom Bedarf werden abgezogen: Kindergeld Ausbildungsvergütung BAföG eigenes Einkommen

Praxisbeispiel

Situation Ein 19-jähriger Student zieht zum Studium in eine andere Stadt. Bedarf laut Tabelle: 990 € Kindergeld: 250 € Nebenjob: 150 € Berechnung 990 € Bedarf − 250 € Kindergeld − 150 € Einkommen = 590 € Unterhalt Dieser Betrag wird anschließend zwischen beiden Eltern aufgeteilt.

Häufige Fehler beim Unterhalt für

volljährige Kinder

Viele Eltern und Kinder machen typische Fehler: 1. Unterhalt endet automatisch mit 18 → falsch 2. Nur ein Elternteil muss zahlen → falsch 3. Kindergeld gehört den Eltern → falsch – es wird auf den Unterhalt angerechnet

Privilegierte und nicht privilegierte

volljährige Kinder

Das Gesetz unterscheidet zwei Gruppen:

Privilegierte volljährige Kinder

Als privilegiert gelten Kinder: unter 21 Jahre unverheiratet leben bei einem Elternteil besuchen noch allgemeine Schule Diese Kinder stehen im Unterhaltsrecht fast auf gleicher Stufe wie Minderjährige.

Nicht privilegierte volljährige Kinder

Dazu gehören zum Beispiel: Studenten Auszubildende Kinder über 21 Jahre Kinder mit eigenem Haushalt Diese haben im Unterhaltsrecht eine niedrigere Rangstufe.

Wie lange muss Unterhalt gezahlt

werden?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Die Unterhaltspflicht endet grundsätzlich erst, wenn das Kind: eine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat finanziell auf eigenen Beinen steht. Dazu gehören zum Beispiel: Ausbildung Studium kombinierte Ausbildung (z. B. Ausbildung + Studium) Wenn Ausbildung und Studium inhaltlich zusammenhängen, müssen Eltern oft auch das Studium finanzieren.

Wann entfällt der

Unterhaltsanspruch?

Der Anspruch kann entfallen, wenn: das Kind keine Ausbildung verfolgt eine Ausbildung grundlos abgebrochen wird das Kind voll erwerbstätig ist schwere Verfehlungen gegenüber den Eltern vorliegen (§ 1611 BGB)

Fazit

Der Unterhalt für volljährige Kinder hängt stark von der Ausbildungssituation, dem Einkommen der Eltern und dem eigenen Einkommen des Kindes ab. Grundsätzlich gilt: Eltern müssen eine erste Berufsausbildung finanzieren Beide Elternteile haften anteilig Einkommen des Kindes wird angerechnet Solange das Kind noch keine abgeschlossene Ausbildung hat und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, besteht in vielen Fällen weiterhin Unterhaltsanspruch.

FAQ – Unterhalt für volljährige Kinder

Muss ich ab 18 noch Unterhalt zahlen?

Ja. Eltern müssen grundsätzlich weiterhin Unterhalt zahlen, solange sich das Kind noch in Schule, Ausbildung oder Studium befindet.

Wie lange müssen Eltern Unterhalt

zahlen?

In der Regel bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung.

Wie hoch ist der Unterhalt für Studenten?

Studenten mit eigener Wohnung haben meist einen Bedarf von etwa 990 € monatlich.

Müssen beide Eltern Unterhalt zahlen?

Ja. Bei volljährigen Kindern haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen.

Wird Kindergeld auf den Unterhalt

angerechnet?

Ja. Das Kindergeld wird vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
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