Unterhalt für volljährige Kinder – Anspruch, Höhe und
Dauer einfach erklärt
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: August 2026
Viele Eltern gehen davon aus, dass ihre Unterhaltspflicht automatisch endet,
sobald das Kind 18 Jahre alt wird. Das stimmt jedoch nicht. Auch volljährige
Kinder können weiterhin Anspruch auf Unterhalt haben – vor allem während
Schule, Ausbildung oder Studium.
In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich:
•
Wann volljährige Kinder Unterhalt bekommen
•
Wie lange Eltern zahlen müssen
•
Wie hoch der Unterhalt ist
•
Wie sich Einkommen, Kindergeld oder BAföG auswirken
Die rechtliche Grundlage bilden insbesondere §§ 1601, 1603 und 1610 BGB.
Kurz erklärt: Unterhalt für volljährige Kinder
Ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn es seinen
Lebensunterhalt noch nicht selbst finanzieren kann und sich in einer
Ausbildung befindet.
Die wichtigsten Punkte:
•
Unterhalt endet nicht automatisch mit 18
•
Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig
•
Der Anspruch besteht in der Regel bis zum Abschluss der ersten
Ausbildung
•
Kindergeld und eigenes Einkommen werden angerechnet
Eltern müssen ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung
finanzieren, wenn diese ihren Fähigkeiten entspricht.
Wer muss Unterhalt zahlen?
Mit der Volljährigkeit verändert sich die Unterhaltsberechnung deutlich.
Bei minderjährigen Kindern zahlt meistens nur der nicht betreuende Elternteil.
Bei volljährigen Kindern gilt jedoch:
Beide Eltern müssen Unterhalt zahlen.
Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile.
Beispiel:
Elternteil Nettoeinkommen Anteil Unterhalt
Mutter 2.000 € 40 %
Vater 3.000 € 60 %
Der Unterhalt wird also anteilig nach Einkommen verteilt.
Privilegierte und nicht privilegierte volljährige Kinder
Das Gesetz unterscheidet zwei Gruppen:
Privilegierte volljährige Kinder
Als privilegiert gelten Kinder:
•
unter 21 Jahre
•
unverheiratet
•
leben bei einem Elternteil
•
besuchen noch allgemeine Schule
Diese Kinder stehen im Unterhaltsrecht fast auf gleicher Stufe wie
Minderjährige.
Nicht privilegierte volljährige Kinder
Dazu gehören zum Beispiel:
•
Studenten
•
Auszubildende
•
Kinder über 21 Jahre
•
Kinder mit eigenem Haushalt
Diese haben im Unterhaltsrecht eine niedrigere
Rangstufe.
Wie hoch ist der Unterhalt für volljährige Kinder?
Die Höhe richtet sich meist nach der Düsseldorfer Tabelle.
Typische Bedarfssätze:
Situation monatlicher Bedarf
Kind lebt bei Eltern ca. 693 €
Kind mit eigener Wohnung ca. 990 €
Im Bedarf für Studenten sind Wohnkosten teilweise pauschal enthalten.
Wichtig:
Vom Bedarf werden abgezogen:
•
Kindergeld
•
Ausbildungsvergütung
•
BAföG
•
eigenes Einkommen
Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht.
Die Unterhaltspflicht endet grundsätzlich erst, wenn das
Kind:
•
eine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat
•
finanziell auf eigenen Beinen steht.
Dazu gehören zum Beispiel:
•
Ausbildung
•
Studium
kombinierte Ausbildung (z. B. Ausbildung + Studium)
Wenn Ausbildung und Studium inhaltlich zusammenhängen,
müssen Eltern oft auch das Studium finanzieren.
Praxisbeispiel
Situation
Ein 19-jähriger Student zieht zum Studium in eine andere Stadt.
•
Bedarf laut Tabelle: 990 €
•
Kindergeld: 250 €
•
Nebenjob: 150 €
Berechnung
990 € Bedarf
− 250 € Kindergeld
− 150 € Einkommen
= 590 € Unterhalt
Dieser Betrag wird anschließend zwischen beiden Eltern aufgeteilt.
Wann entfällt der Unterhaltsanspruch?
Der Anspruch kann entfallen, wenn:
•
das Kind keine Ausbildung verfolgt
•
eine Ausbildung grundlos abgebrochen wird
•
das Kind voll erwerbstätig ist
•
schwere Verfehlungen gegenüber den Eltern vorliegen (§
1611 BGB)
Häufige Fehler beim Unterhalt für volljährige Kinder
Viele Eltern und Kinder machen typische Fehler:
1. Unterhalt endet automatisch mit 18
→ falsch
2. Nur ein Elternteil muss zahlen
→ falsch
3. Kindergeld gehört den Eltern
→ falsch – es wird auf den Unterhalt angerechnet
Der Unterhalt für volljährige Kinder hängt stark von der
Ausbildungssituation, dem Einkommen der Eltern und dem
eigenen Einkommen des Kindes ab.
Grundsätzlich gilt:
•
Eltern müssen eine erste Berufsausbildung finanzieren
•
Beide Elternteile haften anteilig
•
Einkommen des Kindes wird angerechnet
Solange das Kind noch keine abgeschlossene Ausbildung hat
und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann,
besteht in vielen Fällen weiterhin Unterhaltsanspruch.
FAQ – Unterhalt für volljährige Kinder
Muss ich ab 18 noch Unterhalt zahlen?
Ja. Eltern müssen grundsätzlich weiterhin Unterhalt zahlen, solange
sich das Kind noch in Schule, Ausbildung oder Studium befindet.
Wie lange müssen Eltern Unterhalt zahlen?
In der Regel bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung.
Wie hoch ist der Unterhalt für Studenten?
Studenten mit eigener Wohnung haben meist einen Bedarf von etwa
990 € monatlich.
Müssen beide Eltern Unterhalt zahlen?
Ja. Bei volljährigen Kindern haften beide Eltern anteilig nach ihrem
Einkommen.
Wird Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Ja. Das Kindergeld wird vollständig auf den Unterhaltsbedarf
angerechnet.
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