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Unterhalt für volljährige
Kinder – verständlich erklärt
Viele Eltern fragen sich, wie lange sie nach dem
18. Geburtstag noch Unterhalt zahlen müssen.
Volljährige Kinder haben jedoch weiterhin
Anspruch – allerdings gelten andere Regeln als bei
Minderjährigen. Hier erfährst du leicht verständlich,
welche Pflichten Eltern haben, wie der Unterhalt
berechnet wird und in welchen Fällen kein
Anspruch mehr besteht.
Wann besteht Anspruch auf
Unterhalt ab 18?
Ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt,
wenn es bedürftig ist und sich in einer
zielgerichteten Ausbildung befindet. Dazu
gehören:
•
Schulausbildung (z. B. Abitur)
•
Erstausbildung
•
Erststudium
•
Ausbildung + Studium im unmittelbaren
Anschluss
Kein Anspruch besteht, wenn das Kind
•
die Ausbildung grundlos abbricht,
•
mehrere Jahre „orientierungslos“ ist,
•
ohne Notwendigkeit Fachrichtungen wechselt.
Unterhalt während Schule,
Ausbildung und Studium
Schüler bis 21 im Haushalt eines
Elternteils → privilegiert
•
Höhere Priorität bei der Unterhaltszahlung
•
Kindesunterhalt ähnlich wie bei Minderjährigen
•
Anspruch auch bei geringem Einkommen der
Eltern
Studium in eigener Wohnung
Regelbedarf: 990 €
Davon abgezogen werden:
•
volle Höhe Kindergeld
•
BAföG
•
eigenes Einkommen aus Nebenjobs
(Freibeträge berücksichtigt)
statt 24,60 €
nur 12,30 €
im Sonderangebot bis:
Was wird angerechnet?
Kindergeld: voll
BAföG: grundsätzlich voll
Ausbildungsvergütung: nach Freibetrag
Minijob: teilweise
Privilegierte vs. nicht-privilegierte
Volljährige
Privilegiert (bis 21)
•
wohnt bei einem Elternteil
•
in allgemeiner Schulausbildung
•
wird bei Unterhaltsansprüchen bevorzugt
Nicht privilegiert
•
Studierende
•
Auszubildende mit eigener Wohnung
•
höhere Anforderungen an eigenes Einkommen
Häufige Fehler
•
Kindergeld wird nicht abgezogen
•
Unterhalt wird nicht neu berechnet, wenn
Ausbildung beginnt
•
Eltern zahlen weiter obwohl Selbstbehalt
unterschritten ist
Wer zahlt nach dem 18.
Geburtstag?
Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile
barunterhaltspflichtig, also auch derjenige, bei dem
das Kind wohnt.
Die Unterhaltspflicht richtet sich nach:
•
bereinigtem Nettoeinkommen beider Eltern
•
Bedarf des Kindes
•
abziehbarem Kindergeld
Eltern haften anteilig nach Einkommen.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Grundlagen:
•
Düsseldorfer Tabelle (Altersstufe 4)
•
Bereinigtes Einkommen beider Eltern
•
Bedarf abzüglich Kindergeld
Beispielrechnung:
•
Bedarf Student: 990 €
•
Kindergeld: – 259 €
•
Eigenbedarf: 680 €
Einnahmen des Kindes:
•
BAföG: – 200 € → Restunterhalt: 480 €
→ Verteilung anteilig nach Einkommen der
Eltern
Selbstbehalt der Eltern 2026
gegenüber privilegierten Volljährigen → 1.450 €
gegenüber nicht privilegierten Volljährigen →
1.785 €
Liegt ein Elternteil unter dem Selbstbehalt → kein
Unterhalt.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Student wohnt auswärts
Anna (20) studiert. Sie wohnt in einer WG.
Bedarf: 990 €
Kindergeld: –259 €
BAföG: –200 €
Unterhaltsrest: 480 €
Vater (3.300 € netto) → 70 %
Mutter (1.800 € netto) → 30 %
Beitrag Vater: 336 € / Mutter: 144 €
Beispiel 2: Kind verdient 500 € Nebenjob
Verdienst wird nur teilweise angerechnet →
Restunterhalt sinkt entsprechend.
FAQ
Wie lange müssen Eltern für volljährige Kinder
zahlen?
Bis Abschluss der ersten berufsqualifizierenden
Ausbildung oder des Erststudiums.
Muss Unterhalt gezahlt werden, wenn das Kind
nicht arbeitet?
Nur, wenn es sich in Ausbildung befindet und
bedürftig ist.
Wer zahlt nach dem 18. Geburtstag Unterhalt?
Beide Eltern anteilig nach Einkommen.
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Letzte Aktualisierung: Dezember 2025