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Unterhalt für Studenten – Rechte, Pflichten und

wichtige Regeln (2026)

Viele Eltern unterstützen ihre Kinder auch während des Studiums finanziell. Doch wann besteht eine echte Unterhaltspflicht? Welche Voraussetzungen gelten, wie hoch ist der Bedarf, und wie lange müssen Eltern zahlen? Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Grundlagen – verständlich, neutral und ohne Rechtsberatung.

Wann haben Studenten Anspruch auf Unterhalt?

Grundsätzlich haben volljährige Kinder einen Anspruch auf Unterhalt, solange sie sich in einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung befinden. Dazu gehören: Bachelorstudiengänge duale Studiengänge Erstausbildung + anschließend fachlich zusammenhängender Studiengang Keine Pflicht besteht, wenn: der Student sich nicht ernsthaft bemüht (z. B. Studienabbruch, sehr lange Verzögerungen), das Studium „grundlos“ gewechselt wird, bereits eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt und kein fachlicher Zusammenhang besteht.
Unterhalt für Studenten

Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf eines

Studenten?

Der monatliche Bedarf orientiert sich in der Praxis häufig an den Werten der Düsseldorfer Tabelle. Orientierungssatz (ohne Anspruchsgarantie): 930–1.050 € pro Monat (je nach Wohnsituation, BAföG, Einkommensverhältnissen) Darin enthalten sind: Miete Lebenshaltungskosten Lernmittel Krankenversicherung (falls nicht familienversichert) Wohnt der Student bei den Eltern, ist der Bedarf deutlich geringer.

Wie lange müssen Eltern zahlen?

Die Unterhaltspflicht endet normalerweise: mit Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung, bei unangemessen langer Studiendauer, bei fehlendem Ernst im Studium. Verzögerungen durch Krankheit, Pflege, Schwangerschaft oder schwere familiäre Gründe gelten als gerechtfertigt.

Was gilt bei Zweitstudium oder Studienwechsel?

Ein Zweitstudium ist nur in Ausnahmefällen unterhaltsrechtlich relevant, z. B. wenn: es direkt auf die Erstausbildung aufbaut, ein klarer fachlicher Zusammenhang besteht. Reine „Umentscheidungen“ können den Unterhaltsanspruch beenden.

FAQ

Müssen Eltern immer für ein Studium zahlen? Nein. Nur bei erster Ausbildung und ernsthaftem Studium. Wie hoch ist der Unterhalt für Studenten? In der Praxis ca. 930–1.050 €, abhängig von Einkommen, Wohnung und BAföG. Kann der Student zusätzlich arbeiten? Ja – aber großes Einkommen kann den Bedarf mindern. Wann endet die Unterhaltspflicht? Spätestens mit Abschluss der ersten Ausbildung.

Welche Pflichten hat der Student selbst?

Ein Student muss: - sein Studium ernsthaft betreiben, - Leistungsnachweise vorlegen, - keine „grob fahrlässigen“ Verzögerungen verursachen.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025
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Unterhalt für Studenten –

Rechte, Pflichten und wichtige

Regeln (2026)

Viele Eltern unterstützen ihre Kinder auch während des Studiums finanziell. Doch wann besteht eine echte Unterhaltspflicht? Welche Voraussetzungen gelten, wie hoch ist der Bedarf, und wie lange müssen Eltern zahlen? Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Grundlagen – verständlich, neutral und ohne Rechtsberatung.
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Wann haben Studenten Anspruch auf

Unterhalt?

Grundsätzlich haben volljährige Kinder einen Anspruch auf Unterhalt, solange sie sich in einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung befinden. Dazu gehören: Bachelorstudiengänge duale Studiengänge Erstausbildung + anschließend fachlich zusammenhängender Studiengang Keine Pflicht besteht, wenn: der Student sich nicht ernsthaft bemüht (z. B. Studienabbruch, sehr lange Verzögerungen), das Studium „grundlos“ gewechselt wird, bereits eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt und kein fachlicher Zusammenhang besteht.

Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf

eines Studenten?

Der monatliche Bedarf orientiert sich in der Praxis häufig an den Werten der Düsseldorfer Tabelle. Orientierungssatz (ohne Anspruchsgarantie): 930–1.050 € pro Monat (je nach Wohnsituation, BAföG, Einkommensverhältnissen) Darin enthalten sind: Miete Lebenshaltungskosten Lernmittel Krankenversicherung (falls nicht familienversichert) Wohnt der Student bei den Eltern, ist der Bedarf deutlich geringer.
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Wie lange müssen Eltern zahlen?

Die Unterhaltspflicht endet normalerweise: mit Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung, bei unangemessen langer Studiendauer, bei fehlendem Ernst im Studium. Verzögerungen durch Krankheit, Pflege, Schwangerschaft oder schwere familiäre Gründe gelten als gerechtfertigt.

Welche Pflichten hat der Student

selbst?

Ein Student muss: - sein Studium ernsthaft betreiben, - Leistungsnachweise vorlegen, - keine „grob fahrlässigen“ Verzögerungen verursachen.

Was gilt bei Zweitstudium oder

Studienwechsel?

Ein Zweitstudium ist nur in Ausnahmefällen unterhaltsrechtlich relevant, z. B. wenn: es direkt auf die Erstausbildung aufbaut, ein klarer fachlicher Zusammenhang besteht. Reine „Umentscheidungen“ können den Unterhaltsanspruch beenden.

FAQ

Müssen Eltern immer für ein Studium zahlen? Nein. Nur bei erster Ausbildung und ernsthaftem Studium. Wie hoch ist der Unterhalt für Studenten? In der Praxis ca. 930–1.050 €, abhängig von Einkommen, Wohnung und BAföG. Kann der Student zusätzlich arbeiten? Ja – aber großes Einkommen kann den Bedarf mindern. Wann endet die Unterhaltspflicht? Spätestens mit Abschluss der ersten Ausbildung.