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Unterhalt für Studenten – Wer
muss zahlen und wie lange
besteht der Anspruch?
Aktualisiert von der Redaktion am 03.08.2026
Ein Studium ist teuer. Miete, Lebensmittel,
Lernmaterialien und Semesterbeiträge summieren
sich schnell. Viele Studenten fragen sich deshalb,
ob ihre Eltern weiterhin Unterhalt zahlen müssen
oder wann der Anspruch endet. Hier erfahren Sie
verständlich, wann Studenten Unterhalt verlangen
können, wie lange der Anspruch besteht und
welche Besonderheiten gelten.
✅ Kurz erklärt: Eltern sind grundsätzlich
verpflichtet, ihrem Kind während einer
angemessenen ersten Berufsausbildung oder
eines Erststudiums Unterhalt zu zahlen, sofern
das Kind bedürftig und die Eltern leistungsfähig
sind (§§ 1601 ff. BGB). Der Anspruch endet nicht
automatisch mit dem 18. Geburtstag, sondern
häufig erst nach Abschluss der ersten Ausbildung.
Wie hoch ist der Unterhalt für
Studenten?
Die Höhe richtet sich nach:
•
Einkommen beider Eltern
•
Einkommen des Studenten
•
Wohnsituation
•
Kindergeld
•
BAföG
•
sonstigen Einkünften
Studenten mit eigenem Haushalt haben häufig
einen anderen Unterhaltsbedarf als Studenten, die
noch bei den Eltern wohnen.
Die konkrete Berechnung orientiert sich
regelmäßig an der Düsseldorfer Tabelle und den
unterhaltsrechtlichen Leitlinien der
Oberlandesgerichte.
Student wohnt noch bei den Eltern
Lebt der Student im Haushalt eines Elternteils,
richtet sich der Bedarf überwiegend nach dem
Einkommen der Eltern.
Dabei werden insbesondere berücksichtigt:
•
Wohnkosten
•
Verpflegung
•
Einkommen beider Eltern
•
eigenes Einkommen des Studenten
Student mit eigener Wohnung
Viele Studenten ziehen für das Studium in eine
andere Stadt.
Dann umfasst der Unterhaltsbedarf insbesondere:
•
Miete
•
Nebenkosten
•
Lebensmittel
•
Krankenversicherung
•
Studienmaterial
•
Fahrtkosten
Müssen Studenten nebenbei
arbeiten?
Nicht zwingend.
Eltern dürfen grundsätzlich nicht verlangen, dass
ihr Kind während eines Vollzeitstudiums seinen
gesamten Lebensunterhalt selbst verdient.
Ein Nebenjob ist jedoch üblich. Einkommen daraus
kann den Unterhaltsanspruch teilweise mindern.
Wird BAföG angerechnet?
Ja.
Erhält der Student BAföG, wird dieses
grundsätzlich auf den Unterhaltsbedarf
angerechnet.
Ob und in welcher Höhe dies geschieht, hängt vom
Einzelfall ab.
Wird das Kindergeld berücksichtigt?
Ja.
Seit Volljährigkeit wird das Kindergeld
grundsätzlich vollständig auf den Unterhaltsbedarf
angerechnet.
Es soll den Unterhaltsbedarf des Studenten
mitfinanzieren.
Wichtige Tipps für Studenten
✅ Studium möglichst ohne längere
Unterbrechungen absolvieren.
✅ Studienfortschritt dokumentieren.
✅ Änderungen beim Einkommen den Eltern
mitteilen.
✅ BAföG rechtzeitig beantragen.
✅ Bei Streit frühzeitig rechtliche Beratung einholen.
❓FAQ
Müssen Eltern das komplette Studium
finanzieren?
Nein. Eltern schulden angemessenen
Ausbildungsunterhalt. Eigenes Einkommen, BAföG
und Kindergeld werden bei der Berechnung
berücksichtigt.
Besteht Unterhalt auch bei einem
Masterstudium?
Ja, wenn Bachelor- und Masterstudium als
zusammenhängende Erstausbildung anzusehen
sind. Dies hängt vom konkreten Ausbildungsweg
ab.
Was passiert, wenn das Studium
abgebrochen wird?
Wird das Studium endgültig beendet und keine
angemessene Ausbildung mehr verfolgt, endet
regelmäßig auch der Unterhaltsanspruch.
Fazit
Der Unterhaltsanspruch von Studenten besteht
häufig bis zum Abschluss der ersten
angemessenen Berufsausbildung. Voraussetzung
ist, dass der Student sein Studium ernsthaft
betreibt, bedürftig ist und die Eltern leistungsfähig
sind.
Die konkrete Höhe hängt von den
Einkommensverhältnissen, dem Kindergeld, BAföG
sowie der Wohnsituation ab. Wer seine Ansprüche
kennt und frühzeitig Unterlagen zusammenstellt,
kann viele Streitigkeiten vermeiden.
Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf
eines Studenten?
Der monatliche Bedarf orientiert sich in der Praxis
häufig an den Werten der Düsseldorfer Tabelle.
Orientierungssatz (ohne Anspruchsgarantie):
930–1.050 € pro Monat
(je nach Wohnsituation, BAföG,
Einkommensverhältnissen)
Darin enthalten sind:
•
Miete
•
Lebenshaltungskosten
•
Lernmittel
•
Krankenversicherung (falls nicht
familienversichert)
Wohnt der Student bei den Eltern, ist der Bedarf
deutlich geringer.
Wann haben Studenten Anspruch auf
Unterhalt?
Nach §§ 1601 bis 1615 BGB sind Verwandte in
gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu
gewähren. Dazu gehören Eltern und ihre Kinder.
Für Studenten bedeutet das:
✅ Das Studium muss in der Regel die erste
Berufsausbildung darstellen.
✅ Das Studium muss zielstrebig betrieben werden.
✅ Der Student muss seinen Lebensunterhalt nicht
selbst bestreiten können.
✅ Die Eltern müssen finanziell leistungsfähig sein.
Ein Anspruch besteht deshalb häufig bis zum
erfolgreichen Abschluss des ersten Studiums.
Gilt das auch nach einer Ausbildung?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Hat der Student zunächst eine Berufsausbildung
abgeschlossen und schließt daran ohne längere
Unterbrechung ein Studium an, kann das Studium
noch zur einheitlichen Erstausbildung gehören.
Typische Beispiele
Abitur → Studium
Unterhaltsanspruch: ✅ Ja
Ausbildung → direkt anschließendes Studium
mit fachlichem Zusammenhang
Unterhaltsanspruch: ✅ Oft ja
Ausbildung → mehrere Jahre
Berufstätigkeit → Studium
Unterhaltsanspruch: ❌ Häufig nein
Abgeschlossenes Erststudium
→ zweites Studium
Unterhaltsanspruch: ❌ Meist kein Anspruch
Jeder Einzelfall ist unterschiedlich und wird von
den Gerichten anhand der konkreten Umstände
bewertet.
Wie lange müssen Eltern Unterhalt
zahlen?
Ein Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich bis
zum Abschluss der ersten angemessenen
Berufsausbildung.
Das bedeutet nicht, dass Eltern beliebig lange
zahlen müssen.
Der Student muss:
•
regelmäßig studieren,
•
Prüfungen wahrnehmen,
•
sein Studium ernsthaft betreiben,
•
unnötige Verzögerungen vermeiden.
Ein mehrfacher Fachrichtungswechsel oder
jahrelange Unterbrechungen können den
Unterhaltsanspruch entfallen lassen.
Wann endet der Unterhaltsanspruch?
Der Anspruch endet häufig,
✅ nach erfolgreichem Abschluss des Erststudiums,
✅ bei endgültigem Studienabbruch,
✅ wenn der Student dauerhaft eigenes
ausreichendes Einkommen erzielt,
✅ wenn keine ernsthafte Ausbildung mehr
betrieben wird.
So setzen Sie Ihren Unterhaltsanspruch
durch
•
Einkommen der Eltern feststellen.
•
Immatrikulationsbescheinigung bereithalten.
•
Eigenes Einkommen offenlegen.
•
BAföG und Kindergeld berücksichtigen.
•
Einvernehmliche Lösung versuchen.
•
⚖️ Falls erforderlich, den Anspruch gerichtlich
geltend machen.
⚖️ Gesetzliche Grundlage
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden
sich im Bürgerlichen Gesetzbuch:
§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht von Verwandten
§ 1602 BGB – Bedürftigkeit
§ 1603 BGB – Leistungsfähigkeit
§ 1610 BGB – Angemessener Unterhalt
einschließlich Berufsausbildung
Diese Vorschriften bilden die Grundlage für den
Unterhaltsanspruch von Studenten.
Namensänderung
Die Kosten für eine Namensänderung
eines Kindes hängen davon ab, auf
welcher gesetzlichen Grundlage die
Namensänderung erfolgt.
Vaterschaft anfechten
Die rechtlichen Vorgaben zur Vaterschaft
wurden zuletzt überarbeitet. Ziel der Reform
ist es, die Rechte biologischer Väter sowie
den Schutz des Kindeswohls besser
miteinander in Einklang zu bringen.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Familiengericht überträgt das
Aufenthaltsbestimmungsrecht dem
Elternteil, bei dem das Kind die stabilere,
bessere und kindgerechtere
Lebensumgebung hat.
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Autor: „Fachredaktion Familienrecht“
AMK-Rechtsportal
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
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