RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Letzte Aktualisierung: Dezember 2025
Unterhalt für Studenten –
Rechte, Pflichten und wichtige
Regeln (2026)
Viele Eltern unterstützen ihre Kinder auch während
des Studiums finanziell. Doch wann besteht eine
echte Unterhaltspflicht? Welche Voraussetzungen
gelten, wie hoch ist der Bedarf, und wie lange
müssen Eltern zahlen? Dieser Leitfaden erklärt die
wichtigsten Grundlagen – verständlich, neutral und
ohne Rechtsberatung.
Wann haben Studenten Anspruch auf
Unterhalt?
Grundsätzlich haben volljährige Kinder einen
Anspruch auf Unterhalt, solange sie sich in einer
ersten berufsqualifizierenden Ausbildung
befinden. Dazu gehören:
•
Bachelorstudiengänge
•
duale Studiengänge
•
Erstausbildung + anschließend fachlich
zusammenhängender Studiengang
Keine Pflicht besteht, wenn:
•
der Student sich nicht ernsthaft bemüht (z. B.
Studienabbruch, sehr lange Verzögerungen),
•
das Studium „grundlos“ gewechselt wird,
•
bereits eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt
und kein fachlicher Zusammenhang besteht.
Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf
eines Studenten?
Der monatliche Bedarf orientiert sich in der Praxis
häufig an den Werten der Düsseldorfer Tabelle.
Orientierungssatz (ohne Anspruchsgarantie):
930–1.050 € pro Monat
(je nach Wohnsituation, BAföG,
Einkommensverhältnissen)
Darin enthalten sind:
•
Miete
•
Lebenshaltungskosten
•
Lernmittel
•
Krankenversicherung (falls nicht
familienversichert)
Wohnt der Student bei den Eltern, ist der Bedarf
deutlich geringer.
statt 24,60 €
nur 12,30 €
im Sonderangebot bis:
Wie lange müssen Eltern zahlen?
Die Unterhaltspflicht endet normalerweise:
•
mit Abschluss der ersten berufsqualifizierenden
Ausbildung,
•
bei unangemessen langer Studiendauer,
•
bei fehlendem Ernst im Studium.
Verzögerungen durch Krankheit, Pflege,
Schwangerschaft oder schwere familiäre Gründe
gelten als gerechtfertigt.
Welche Pflichten hat der Student
selbst?
Ein Student muss:
- sein Studium ernsthaft betreiben,
- Leistungsnachweise vorlegen,
- keine „grob fahrlässigen“ Verzögerungen
verursachen.
Was gilt bei Zweitstudium oder
Studienwechsel?
Ein Zweitstudium ist nur in Ausnahmefällen
unterhaltsrechtlich relevant, z. B. wenn:
•
es direkt auf die Erstausbildung aufbaut,
•
ein klarer fachlicher Zusammenhang besteht.
Reine „Umentscheidungen“ können den
Unterhaltsanspruch beenden.
FAQ
Müssen Eltern immer für ein Studium zahlen?
Nein. Nur bei erster Ausbildung und ernsthaftem
Studium.
Wie hoch ist der Unterhalt für Studenten?
In der Praxis ca. 930–1.050 €, abhängig von
Einkommen, Wohnung und BAföG.
Kann der Student zusätzlich arbeiten?
Ja – aber großes Einkommen kann den Bedarf
mindern.
Wann endet die Unterhaltspflicht?
Spätestens mit Abschluss der ersten Ausbildung.