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Vaterschaft anfechten –
neutrale & sachliche Übersicht
Einführung
Die Anfechtung einer Vaterschaft ist ein gerichtliches
Verfahren, mit dem geprüft
wird, ob der eingetragene Vater auch der
biologische Vater eines Kindes ist.
Die Vaterschaft kann innerhalb 2 Jahre
angefochten werden.
§ 1600b Abs.1 S.1 BGB
Die 2- Jahresfrist beginnt am dem Tag, an dem
der Vater berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft
vorbringen kann. Diese Seite bietet einen
allgemeinen Überblick – ohne individuelle
Rechtsberatung.
Hintergrund und Gründe
Eine Vaterschaftsanfechtung kommt häufig dann in
Betracht, wenn Zweifel an der Abstammung
bestehen oder bestimmte familienbezogene Fragen
geklärt werden sollen.
Typische Gründe können sein:
•
Zweifel an der biologischen Abstammung
•
Klärung der familiären Situation
•
Zusammenhang mit Unterhalt oder
Sorgeregelungen
Wer kann anfechten? (Überblick)
Anfechtungsberechtigt können sein:
•
Der rechtliche Vater
•
Die Mutter
•
Das Kind (über gesetzliche Vertreter)
•
Unter bestimmten Umständen das Jugendamt
Typische Unterlagen
Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom
Einzelfall ab. Beispiele:
•
Geburtsurkunde
•
Dokumente zur Vaterschaftsanerkennung
•
Schriftverkehr mit Behörden
•
Gerichtliche Unterlagen
Ablauf einer Vaterschaftsanfechtung (allgemeine
Übersicht)
1. Beginn der Frist
Die Frist beginnt meist, sobald konkrete Zweifel
entstehen.
Sie unterscheidet sich je nach Rolle der beteiligten
Person.
2. Zuständiges Gericht
In der Regel entscheidet das Familiengericht über
das Verfahren und bestimmt die notwendigen
Schritte.
3. Abstammungsgutachten
Häufig wird ein offiziell verwertbares Gutachten
eingeholt.
Dieses dient als Grundlage für die gerichtliche
Entscheidung.
Hinweis
Diese Informationen sind allgemein gehalten und
ersetzen keine Rechtsberatung.
Individuelle rechtliche Einschätzungen können nur
durch eine qualifizierte Beratung erfolgen.
FAQ
Ist ein privater Gentest ausreichend?
Private Tests werden oft nicht als Beweis
anerkannt. Gerichte verlangen üblicherweise ein
offiziell verwertbares Gutachten.
Wie lange dauert eine Vaterschaftsanfechtung?
Die Dauer hängt stark vom Verfahren ab. Viele
Fälle dauern mehrere Monate.
Wer trägt die Kosten?
Die Kostenverteilung richtet sich nach der
jeweiligen Situation und kann unterschiedlich
ausfallen.
Was beeinflusst den Preis?
•
Anzahl der Personen (nur Vater + Kind oder
zusätzlich Mutter, Geschwister o.ä.)
•
Ob der Test „privat“ (nur für Klarheit) oder
„gerichtlich anerkannt“ sein soll — letzterer
erfordert oft identifizierte Probenentnahme und
Dokumentation.
•
Umfang der DNA-Analyse (Anzahl der
untersuchten DNA-Marker etc.).
•
Optionale Services: Schnellauswertung,
zusätzliche Gutachten, weitere Teilnehmer, ggf.
Versandkosten oder Zeugennahme.
Typische Kosten für
Vaterschaftstests
Test- bzw. Umfangsart
•
Einfacher DNA-Test
(zwei Personen: Vater
& Kind, privat)
•
Standard privater Test
(Vater + Kind,
mit Probenversand &
Labor)
•
Test mit 3 Personen
(Vater, Mutter, Kind) /
erweitertem
Umfang
•
Gerichtsfestes bzw.
formales
Gutachten (mit
Begleitung, Zeugen,
offizielle
Dokumentation)
•
Premium- oder
aufwändige
Tests (z. B. viele DNA-
Marker, zusätzliche
Personen, schnelle
Auswertung etc.)
Preis (ca.)
etwa 150 – 200 €
ab ~159 €
oft 250 – 300 €
meist 300 – 400 €
oder mehr
bis ~400 – 500 € oder
mehr je nach Anbieter
Kosten für die Anfechtung der
Vaterschaft
Nach § 47 Abs. 1 über Gerichtskosten in
Familiensachen wird für ein solches Verfahren ein
Verfahrenswert von 3.000 Euro angesetzt. Hinzu
kommen Gerichtskosten und Anwaltskosten.
anerkannte Gründe für die Anfechtung
der Vaterschaft
•
die Unmöglichkeit eine Vaterschaft
•
Unfruchtbarkeit
•
DNA- Test (Vaterschaftstest)
•
nachweisliche Abwesenheit des Vaters zum
Zeugungszeitpunkt
•
andere begründete Zweifel
Kann ein Scheinvater Unterhalt
zurückfordern
Ein Scheinvater kann Unterhaltszahlungen, die er
seinem vermeintlichen Kind zahlt erst einstellen
oder auch zurückfordern , wenn die Vaterschaft des
wirklichen Erzeugers feststeht. Die Kosten für ein
Verfahren bekommt er nicht erstattet.
Mutter gibt falschen Vater an
Verschweigt die Ehefrau ihrem Ehemann, dass das
gemeinsame Kind nicht von ihm ist, kann das dazu
führen, dass Anspruch auf nachehelichen Unterhalt
verwirkt sein kann (§ 1579 Nr. 7 BGB).
Dem Scheinvater, der seine Vaterschaft erfolgreich
angefochten hat, steht kein Anspruch auf Ersatz
der Kosten des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens
zu.
Wer gilt als rechtlicher Vater
Für ein in der Ehe geborenes Kind gilt der
Ehepartner immer als rechtlicher Vater.
Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch der Mann, der zum Zeitpunkt der
Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder der die
Vaterschaft anerkannt hat.
Der Vater verliert durch die Anfechtung der
Vaterschaft erst einmal nicht das Umgangsrecht mit
dem Kind!
Kann man zum Vaterschaftstest
gezwungen werden?
Ein mutmaßlich leiblicher Vater kann nicht
gezwungen werden, sich einem Vaterschaftstest zu
unterziehen. Jedenfalls nicht von der Mutter des
Kindes oder von einem anderen möglichen Vater.
Es ist die freie Entscheidung des Betroffenen, ob er
einer DNA-Analyse zustimmt. Eine gesetzliche
Verpflichtung gibt es erst einmal nicht.
Aber bei Gericht können Beteiligte einen Antrag auf
ein Abstammungsgutachten stellen. Beteiligte
können sein, die Mutter selbst, das Kind, mögliche
Väter und die Behörde. Das Familiengericht kann
dann einen Vaterschaftstest anordnen und die
Durchführung auch polizeilich durchsetzen.
DNA-Tests (Vaterschaftstest) dürfen nur mit
Einwilligung des Kindes oder seines gesetzlichen
Vertreters durchgeführt werden. Heimlich
gewonnene Proben sind nicht zulässig und sogar
strafbar.
Labore, die Vaterschaftstests durchführen,
brauchen auch die Einwilligung von Mutter oder
Kind. Das Kind oder sein gesetzlicher Vertreter
müssen also die Einwilligung zum Vaterschaftstest
gegeben haben.
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