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Wohnvorteil beim Unterhalt
berechnen
Der sogenannte Wohnvorteil spielt eine wichtige
Rolle bei der Berechnung von Unterhalt.
Er entsteht, wenn eine Person im eigenen Haus
oder in der eigenen Wohnung lebt und dadurch
keine Miete zahlt.
Dieser Vorteil wird rechtlich als Einkommen
gewertet und kann den Unterhalt erhöhen.
Rechtliche Grundlage
Der Wohnvorteil ist durch die Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs anerkannt.
Maßgeblich ist:
§ 1361 BGB (Trennungsunterhalt)
§ 1577 BGB (nachehelicher Unterhalt)
Rechtsprechung des BGH (z. B.
Wohnwertanrechnung)
Wichtig:
Der genaue Ansatz hängt stark vom Einzelfall ab
(Trennungsphase vs. nach Scheidung).
Der Rechner zeigt sofort den anrechenbaren
Wohnvorteil an.
Wohnvorteil jetzt berechnen
Häufige Fehler
X Tilgung wird abgezogen
X Wohnwert zu niedrig angesetzt
X Trennungsphase falsch bewertet
X Modernisierungen nicht berücksichtigt
X Miteigentum falsch berechnet
Diese Fehler können mehrere hundert Euro
monatlich ausmachen.
Sonderfälle
Miteigentum
•
Nur der eigene Anteil am Wohnvorteil zählt.
Schulden auf Immobilie
•
Nur Zinsen relevant
•
Tilgung bleibt außen vor
Renovierung / Zustand
•
Kann den Wohnwert reduzieren oder erhöhen.
Nutzung durch Kinder
•
Teilweise andere Bewertung möglich.
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Berechnungstools. Jetzt auch auf USB Stick.
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Wohnvorteil berechnen (Formel)
Wohnvorteil = Ortsübliche Miete−Laufende
Kosten
Das bedeutet:
Ortsübliche Miete
→ Was würde die Immobilie am Markt kosten?
Abziehbare Kosten
•
Kreditzinsen (nur Zinsen!)
•
Nebenkosten (teilweise)
Nicht abziehbar:
X Tilgung (Vermögensaufbau!)
Beispiel (realistisch)
Ortsübliche Miete: 1.000 €
Zinsen: 300 €
Wohnvorteil = 700 €
Dieser Betrag wird dem Einkommen
hinzugerechnet.
Wichtiger Unterschied:
Während der Trennung
•
Oft nur reduzierter Wohnwert
•
Orientierung an tatsächlichen Kosten
Nach der Scheidung
•
volle Marktmiete wird angesetzt
Das ist einer der häufigsten Fehler in der Praxis!
Praxisbeispiel: Wohnvorteil beim
Unterhalt
•
Ehepaar trennt sich
•
Mann bleibt im gemeinsamen Haus wohnen
•
Frau zieht in eine Mietwohnung
Eckdaten
•
Nettoeinkommen Mann: 2.800 €
•
Ortsübliche Miete (Haus): 1.200 €
•
Kredit:
•
Zinsen: 400 €
•
Tilgung: 600 €
Schritt 1: Wohnvorteil berechnen
Wohnvorteil =1200 −400
Wohnvorteil = 800 €
Die Tilgung (600 €) wird nicht berücksichtigt, da sie
Vermögensaufbau ist.
Schritt 2: Einkommen anpassen
Einkommen Mann: 2.800 €
Wohnvorteil: 800 €
Neues unterhaltsrelevantes Einkommen: 3.600 €
Schritt 3: Auswirkung auf Unterhalt
Ohne Wohnvorteil:
→ Berechnung basiert auf 2.800 €
Mit Wohnvorteil:
→ Berechnung basiert auf 3.600 €
Unterschied: +800 € Bemessungsgrundlage
Das kann den Unterhalt schnell um 200–400 €
monatlich erhöhen
Besonderheit im Trennungsjahr
In vielen Fällen wird im ersten Jahr:
•
nicht die volle Miete (1.200 €) angesetzt
•
sondern nur ein geringerer Wohnwert
Beispiel:
Ansatz nur: 900 €
Wohnvorteil=900−400
500 € statt 800 €
Typischer Fehler aus der Praxis
Viele Betroffene rechnen so:
1.200 € – (400 € + 600 €) = 200 €
FALSCH, weil:
•
Tilgung nicht abziehbar ist
Richtig sind: 800 € Wohnvorteil
FAQ
Wird der Wohnvorteil immer angerechnet?
Ja, grundsätzlich schon – aber die Höhe variiert je
nach Situation.
Kann der Wohnvorteil auch 0 € sein?
Ja, z. B. wenn Kosten die ersparte Miete vollständig
aufzehren.
Wer legt die Miete fest?
Im Zweifel:
•
Gutachter
•
Gericht
•
Vergleichswerte (Mietspiegel)
Aktuelles Urteil zum Wohnvorteil
(BGH2024/2025)
BGH Beschluss vom 27.11.2024 – XII ZB 28/23
Keine zusätzliche Nutzungsentschädigung, wenn
der Wohnvorteil bereits beim Unterhalt
berücksichtigt wurde.
Das bedeutet:
•
Wohnt ein Ehepartner weiter im Haus
•
und der Wohnvorteil wird beim Unterhalt
eingerechnet
dann darf der andere Partner nicht zusätzlich Geld
für die Nutzung verlangen
Begründung des BGH:
•
Entweder Wohnvorteil ODER
Nutzungsentschädigung
•
nicht beides gleichzeitig
keine doppelte finanzielle Benachteiligung
eines Ehepartners
Weitere wichtige Urteile zum Wohnvorteil
Reduzierter Wohnwert im Trennungsjahr
BGH, Urteil vom 19.03.2014 – XII ZB 720/12
•
Während der Trennung kann ein
•
reduzierter Wohnwert angesetzt werden
Bedeutung
•
Schutz des im Haus verbleibenden Ehepartners
•
Anpassung an tatsächliche Lebenssituation
X Typische Fehler laut Rechtsprechung
Doppelberechnung (Wohnvorteil +
Nutzungsentschädigung)
falscher Wohnwert im Trennungsjahr
Tilgung wird abgezogen
Freie Marktmiete wird ignoriert
Fazit
Der Wohnvorteil ist ein oft unterschätzter Faktor
beim Unterhalt.
Schon kleine Fehler bei der Berechnung können
große finanzielle Auswirkungen haben.
Deshalb ist eine korrekte und realistische
Bewertung entscheidend.
Redaktion AMK Rechtsportal
aktualisiert: April 2026 –
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
Dieses Portal bereitet komplexe Unterhaltsentscheidungen
verständlich für Unterhaltsempfänger und
Unterhaltsschuldner auf.
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aktuelle Urteile (z. B. BGH)
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