Der Rechner zeigt sofort den anrechenbaren
Wohnvorteil an.
Wohnvorteil jetzt berechnen
Redaktion AMK Rechtsportal
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
Dieses Portal bereitet komplexe Unterhaltsentscheidungen
verständlich für Unterhaltsempfänger und
Unterhaltsschuldner auf.
Grundlage sind:
aktuelle Urteile (z. B. BGH)
Gesetzestexte
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und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
Wohnvorteil beim Unterhalt
berechnen – einfach erklärt
Der sogenannte Wohnvorteil spielt im
Unterhaltsrecht eine wichtige Rolle, wenn eine
Person mietfrei in einer eigenen Immobilie lebt. Statt
Miete zu zahlen, wird ein finanzieller Vorteil
berücksichtigt, der das unterhaltsrelevante
Einkommen erhöhen kann.
Was bedeutet Wohnvorteil im
Unterhaltsrecht?
Der Wohnvorteil ist der Betrag, den eine Person
dadurch „spart“, dass sie in einer eigenen Immobilie
wohnt und keine Miete zahlen muss.
Juristisch wird dieser Vorteil als fiktives Einkommen
behandelt.
Er basiert auf der Überlegung:
Wer mietfrei wohnt, hat mehr finanzielle
Leistungsfähigkeit als jemand, der Miete zahlt.
Wann wird ein Wohnvorteil
angerechnet?
Die Anrechnung hängt stark von der Situation ab:
Während der Trennung
In der Trennungsphase wird meist nur eine
angemessene ersparte Miete berücksichtigt. Der
Wohnvorteil ist häufig noch reduziert.
Nach der Scheidung
Nach rechtskräftiger Scheidung wird in der Regel
die volle ortsübliche Marktmiete angesetzt –
unabhängig davon, ob die Immobilie noch finanziert
wird.
⚠️ Ausnahmefälle sind möglich, insbesondere bei
unzumutbarer Belastung oder besonderen
Wohnsituationen.
Wie wird der Wohnvorteil berechnet?
Die Grundformel lautet:
Wohnvorteil = ortsübliche Vergleichsmiete –
abzugsfähige Kosten
Schritt-für-Schritt Berechnung
1. Ermittlung der ortsüblichen Miete
Zunächst wird geprüft, welche Miete für eine
vergleichbare Immobilie am Markt erzielbar wäre.
2. Abzugsfähige Kosten
Von der fiktiven Miete können bestimmte Kosten
abgezogen werden:
•
✔️ Zinsen aus Immobilienkrediten
•
✔️ laufende Hausnebenkosten (nicht
umlagefähige Teile)
•
✔️ Instandhaltungskosten (teilweise)
⚠️ Tilgungsleistungen sind grundsätzlich dem
Vermögensaufbau zuzurechnen, können jedoch
im Einzelfall teilweise berücksichtigt werden.
3. Ergebnis: der Wohnvorteil
Der verbleibende Betrag wird als Wohnvorteil
dem Einkommen zugerechnet und erhöht damit
die Unterhaltsberechnung.
Praxisfall: Wohnvorteil beim
Unterhalt
Ein getrennt lebender Ehepartner bleibt im
gemeinsamen Eigenheim wohnen.
•
ortsübliche Miete der Immobilie: 1.300 €
•
Kreditzinsen: 600 €
•
laufende Hausnebenkosten: 200 €
•
Tilgung: 300 €
•
Berechnung des Wohnvorteils
Schritt 1: abzugsfähige Kosten
Zinsen: 600 €
Nebenkosten: 200 €
➡️ abzugsfähig gesamt: 800 €
Schritt 2: Wohnvorteil
1.300 € – 800 € = 500 € Wohnvorteil
⚖️ Ergebnis
Der Betrag von 500 € monatlich wird dem
Einkommen zugerechnet und kann die
Unterhaltshöhe erhöhen.
⚠️ Die Tilgung bleibt in diesem Beispiel
unberücksichtigt, da sie grundsätzlich als
Vermögensbildung gilt.
⚠️ Typische Fehler bei der
Berechnung
Viele Berechnungen scheitern an diesen Punkten:
❌ zu niedriger oder falscher Mietwert
❌ pauschale Abzüge ohne Prüfung
❌ falsche Behandlung von Tilgung und Zinsen
❌ keine Unterscheidung zwischen Trennung und
Scheidung
⚖️ Unterschied nach Unterhaltsart
Der Wohnvorteil wird nicht in jedem Unterhaltsfall
gleich behandelt:
•
Kindesunterhalt: meist voller Wohnwert
•
Trennungsunterhalt: häufig reduzierter
Wohnwert
•
⚖️ nachehelicher Unterhalt: in der Regel voller
Wohnwert
Die genaue Bewertung hängt immer vom Einzelfall
und der Rechtsprechung des zuständigen
Oberlandesgerichts ab.
Beispiel zur Veranschaulichung
•
ortsübliche Miete: 1.200 €
•
Kreditzinsen: 500 €
•
Nebenkosten: 150 €
Wohnvorteil = 1.200 € – 650 € = 550 €
Dieser Betrag wird dem Einkommen zugerechnet.
Wichtig zu wissen
Der Wohnvorteil ist kein fester Pauschalwert,
sondern wird individuell berechnet. Faktoren wie
Finanzierung, Nutzungsdauer und gerichtliche
Leitlinien spielen eine entscheidende Rolle.
Fazit
Der Wohnvorteil kann die Unterhaltshöhe erheblich
beeinflussen. Eine korrekte Berechnung erfordert
immer die genaue Betrachtung der Immobilie, der
Finanzierung und der aktuellen Rechtsprechung.
⚖️ Aktuelles Urteil zum Wohnvorteil (BGH,
27.11.2024 – XII ZB 28/23)
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem
Beschluss vom 27. November 2024 (Az. XII ZB
28/23) erneut mit dem Zusammenspiel von
Wohnvorteil, Unterhalt und
Nutzungsentschädigung bei getrennt lebenden
Ehegatten beschäftigt.
Kurz zusammengefasst
Der BGH stellt klar:
Der Wohnvorteil (fiktive Miete) ist weiterhin als
unterhaltsrelevantes Einkommen zu
berücksichtigen.
⚖️ Gleichzeitig darf es nicht zu einer
Doppelverwertung kommen, wenn zusätzlich eine
Nutzungsentschädigung nach § 1361b BGB im
Raum steht.
Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung der
wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten
während der Trennung. Der Wohnvorteil ist in die
Unterhaltsberechnung einzubeziehen, aber im
Kontext anderer Ausgleichsansprüche zu
bewerten.
❓ FAQ – Wohnvorteil beim Unterhalt
Was ist der Wohnvorteil beim Unterhalt?
Der Wohnvorteil ist der geldwerte Vorteil, den eine
Person hat, wenn sie mietfrei in einer eigenen
Immobilie wohnt. Dieser Vorteil wird im
Unterhaltsrecht als fiktives Einkommen
berücksichtigt.
⚖️ Wird der Wohnvorteil immer
angerechnet?
Nein. Die Anrechnung hängt von der Situation ab.
Während der Trennung wird oft nur eine geringere
ersparte Miete angesetzt, nach der Scheidung in
der Regel die volle ortsübliche Marktmiete.
Wie wird der Wohnvorteil berechnet?
Die Berechnung erfolgt grundsätzlich so:
Wohnvorteil = ortsübliche Vergleichsmiete –
abzugsfähige Kosten
Abziehbar sind insbesondere Kreditzinsen und
teilweise laufende Hauskosten.
Sind Tilgungsraten beim Wohnvorteil
abziehbar?
Grundsätzlich gelten Tilgungsleistungen als
Vermögensbildung und sind nicht automatisch
abziehbar. In Einzelfällen können sie jedoch
teilweise berücksichtigt werden, z. B. bei
eheprägenden Finanzierungen.
Unterscheidet sich der Wohnvorteil bei
Trennung und Scheidung?
Ja. Während der Trennung wird meist ein
reduzierter Wohnwert angesetzt. Nach der
Scheidung wird häufig der volle objektive Mietwert
berücksichtigt.