Wohnvorteil beim Unterhalt berechnen

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Der sogenannte Wohnvorteil spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung von Unterhalt. Er entsteht, wenn eine Person im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt und dadurch keine Miete zahlt. Dieser Vorteil wird rechtlich als Einkommen gewertet und kann den Unterhalt erhöhen.
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Rechtliche Grundlage

Der Wohnvorteil ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt. Maßgeblich ist: § 1361 BGB (Trennungsunterhalt) § 1577 BGB (nachehelicher Unterhalt) Rechtsprechung des BGH (z. B. Wohnwertanrechnung) Wichtig: Der genaue Ansatz hängt stark vom Einzelfall ab (Trennungsphase vs. nach Scheidung).

Wohnvorteil berechnen (Formel)

Wohnvorteil = Ortsübliche Miete−Laufende Kosten Das bedeutet: Ortsübliche Miete → Was würde die Immobilie am Markt kosten? Abziehbare Kosten Kreditzinsen (nur Zinsen!) Nebenkosten (teilweise) Nicht abziehbar: X Tilgung (Vermögensaufbau!)

Beispiel (realistisch)

Ortsübliche Miete: 1.000 € Zinsen: 300 € Wohnvorteil = 700 € Dieser Betrag wird dem Einkommen hinzugerechnet.

Wichtiger Unterschied: Trennungsjahr

vs. danach

Während der Trennung Oft nur reduzierter Wohnwert Orientierung an tatsächlichen Kosten Nach der Scheidung volle Marktmiete wird angesetzt Das ist einer der häufigsten Fehler in der Praxis!

Häufige Fehler

X Tilgung wird abgezogen X Wohnwert zu niedrig angesetzt X Trennungsphase falsch bewertet X Modernisierungen nicht berücksichtigt X Miteigentum falsch berechnet Diese Fehler können mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.
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Sonderfälle

Miteigentum Nur der eigene Anteil am Wohnvorteil zählt. Schulden auf Immobilie Nur Zinsen relevant Tilgung bleibt außen vor Renovierung / Zustand Kann den Wohnwert reduzieren oder erhöhen. Nutzung durch Kinder Teilweise andere Bewertung möglich.

FAQ

Wird der Wohnvorteil immer angerechnet?

Ja, grundsätzlich schon – aber die Höhe variiert je nach Situation.

Kann der Wohnvorteil auch 0 € sein?

Ja, z. B. wenn Kosten die ersparte Miete vollständig aufzehren.

Wer legt die Miete fest?

Im Zweifel: Gutachter Gericht Vergleichswerte (Mietspiegel)

Fazit

Der Wohnvorteil ist ein oft unterschätzter Faktor beim Unterhalt. Schon kleine Fehler bei der Berechnung können große finanzielle Auswirkungen haben. Deshalb ist eine korrekte und realistische Bewertung entscheidend.

Praxisbeispiel: Wohnvorteil beim Unterhalt

Ehepaar trennt sich Mann bleibt im gemeinsamen Haus wohnen Frau zieht in eine Mietwohnung Eckdaten Nettoeinkommen Mann: 2.800 € Ortsübliche Miete (Haus): 1.200 € Kredit: Zinsen: 400 € Tilgung: 600 € Schritt 1: Wohnvorteil berechnen Wohnvorteil =1200 −400 Wohnvorteil = 800 € Die Tilgung (600 €) wird nicht berücksichtigt, da sie Vermögensaufbau ist. Schritt 2: Einkommen anpassen Einkommen Mann: 2.800 € Wohnvorteil: 800 € Neues unterhaltsrelevantes Einkommen: 3.600 € Schritt 3: Auswirkung auf Unterhalt Ohne Wohnvorteil: → Berechnung basiert auf 2.800 € Mit Wohnvorteil: → Berechnung basiert auf 3.600 € Unterschied: +800 € Bemessungsgrundlage Das kann den Unterhalt schnell um 200–400 € monatlich erhöhen Besonderheit im Trennungsjahr In vielen Fällen wird im ersten Jahr: nicht die volle Miete (1.200 €) angesetzt sondern nur ein geringerer Wohnwert Beispiel: Ansatz nur: 900 € Wohnvorteil=900−400 500 € statt 800 € Typischer Fehler aus der Praxis Viele Betroffene rechnen so: 1.200 € – (400 € + 600 €) = 200 € FALSCH, weil: Tilgung nicht abziehbar ist Richtig sind: 800 € Wohnvorteil

Aktuelles Urteil zum Wohnvorteil (BGH

2024/2025)

BGH Beschluss vom 27.11.2024 – XII ZB 28/23 Keine zusätzliche Nutzungsentschädigung, wenn der Wohnvorteil bereits beim Unterhalt berücksichtigt wurde. Das bedeutet: Wohnt ein Ehepartner weiter im Haus und der Wohnvorteil wird beim Unterhalt eingerechnet dann darf der andere Partner nicht zusätzlich Geld für die Nutzung verlangen Begründung des BGH: Entweder Wohnvorteil ODER Nutzungsentschädigung nicht beides gleichzeitig

keine doppelte finanzielle Benachteiligung eines

Ehepartners

Weitere wichtige Urteile zum Wohnvorteil

Reduzierter Wohnwert im Trennungsjahr BGH, Urteil vom 19.03.2014 – XII ZB 720/12 Während der Trennung kann ein reduzierter Wohnwert angesetzt werden Bedeutung Schutz des im Haus verbleibenden Ehepartners Anpassung an tatsächliche Lebenssituation X Typische Fehler laut Rechtsprechung Doppelberechnung (Wohnvorteil + Nutzungsentschädigung) falscher Wohnwert im Trennungsjahr Tilgung wird abgezogen Freie Marktmiete wird ignoriert

Redaktion AMK Rechtsportal

aktualisiert: April 2026 – Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart Dieses Portal bereitet komplexe Unterhaltsentscheidungen verständlich für Unterhaltsempfänger und Unterhaltsschuldner auf. Grundlage sind: aktuelle Urteile (z. B. BGH) Gesetzestexte juristische Fachliteratur Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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Wohnvorteil beim Unterhalt

berechnen

Der sogenannte Wohnvorteil spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung von Unterhalt. Er entsteht, wenn eine Person im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt und dadurch keine Miete zahlt. Dieser Vorteil wird rechtlich als Einkommen gewertet und kann den Unterhalt erhöhen.
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Rechtliche Grundlage

Der Wohnvorteil ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt. Maßgeblich ist: § 1361 BGB (Trennungsunterhalt) § 1577 BGB (nachehelicher Unterhalt) Rechtsprechung des BGH (z. B. Wohnwertanrechnung) Wichtig: Der genaue Ansatz hängt stark vom Einzelfall ab (Trennungsphase vs. nach Scheidung).
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Häufige Fehler

X Tilgung wird abgezogen X Wohnwert zu niedrig angesetzt X Trennungsphase falsch bewertet X Modernisierungen nicht berücksichtigt X Miteigentum falsch berechnet Diese Fehler können mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.

Sonderfälle

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Wohnvorteil berechnen (Formel)

Wohnvorteil = Ortsübliche Miete−Laufende Kosten Das bedeutet: Ortsübliche Miete → Was würde die Immobilie am Markt kosten? Abziehbare Kosten Kreditzinsen (nur Zinsen!) Nebenkosten (teilweise) Nicht abziehbar: X Tilgung (Vermögensaufbau!)

Beispiel (realistisch)

Ortsübliche Miete: 1.000 € Zinsen: 300 € Wohnvorteil = 700 € Dieser Betrag wird dem Einkommen hinzugerechnet.

Wichtiger Unterschied:

Trennungsjahr vs. danach

Während der Trennung Oft nur reduzierter Wohnwert Orientierung an tatsächlichen Kosten Nach der Scheidung volle Marktmiete wird angesetzt Das ist einer der häufigsten Fehler in der Praxis!

Praxisbeispiel: Wohnvorteil beim

Unterhalt

Ehepaar trennt sich Mann bleibt im gemeinsamen Haus wohnen Frau zieht in eine Mietwohnung Eckdaten Nettoeinkommen Mann: 2.800 € Ortsübliche Miete (Haus): 1.200 € Kredit: Zinsen: 400 € Tilgung: 600 € Schritt 1: Wohnvorteil berechnen Wohnvorteil =1200 −400 Wohnvorteil = 800 € Die Tilgung (600 €) wird nicht berücksichtigt, da sie Vermögensaufbau ist. Schritt 2: Einkommen anpassen Einkommen Mann: 2.800 € Wohnvorteil: 800 € Neues unterhaltsrelevantes Einkommen: 3.600 € Schritt 3: Auswirkung auf Unterhalt Ohne Wohnvorteil: → Berechnung basiert auf 2.800 € Mit Wohnvorteil: → Berechnung basiert auf 3.600 € Unterschied: +800 € Bemessungsgrundlage Das kann den Unterhalt schnell um 200–400 € monatlich erhöhen Besonderheit im Trennungsjahr In vielen Fällen wird im ersten Jahr: nicht die volle Miete (1.200 €) angesetzt sondern nur ein geringerer Wohnwert Beispiel: Ansatz nur: 900 € Wohnvorteil=900−400 500 € statt 800 € Typischer Fehler aus der Praxis Viele Betroffene rechnen so: 1.200 € – (400 € + 600 €) = 200 € FALSCH, weil: Tilgung nicht abziehbar ist Richtig sind: 800 € Wohnvorteil

FAQ

Wird der Wohnvorteil immer angerechnet?

Ja, grundsätzlich schon – aber die Höhe variiert je nach Situation.

Kann der Wohnvorteil auch 0 € sein?

Ja, z. B. wenn Kosten die ersparte Miete vollständig aufzehren.

Wer legt die Miete fest?

Im Zweifel: Gutachter Gericht Vergleichswerte (Mietspiegel)
Fragen

Aktuelles Urteil zum Wohnvorteil

(BGH2024/2025)

BGH Beschluss vom 27.11.2024 – XII ZB 28/23 Keine zusätzliche Nutzungsentschädigung, wenn der Wohnvorteil bereits beim Unterhalt berücksichtigt wurde. Das bedeutet: Wohnt ein Ehepartner weiter im Haus und der Wohnvorteil wird beim Unterhalt eingerechnet dann darf der andere Partner nicht zusätzlich Geld für die Nutzung verlangen Begründung des BGH: Entweder Wohnvorteil ODER Nutzungsentschädigung nicht beides gleichzeitig

keine doppelte finanzielle Benachteiligung

eines Ehepartners

Weitere wichtige Urteile zum Wohnvorteil

Reduzierter Wohnwert im Trennungsjahr BGH, Urteil vom 19.03.2014 – XII ZB 720/12 Während der Trennung kann ein reduzierter Wohnwert angesetzt werden Bedeutung Schutz des im Haus verbleibenden Ehepartners Anpassung an tatsächliche Lebenssituation X Typische Fehler laut Rechtsprechung Doppelberechnung (Wohnvorteil + Nutzungsentschädigung) falscher Wohnwert im Trennungsjahr Tilgung wird abgezogen Freie Marktmiete wird ignoriert

Fazit

Der Wohnvorteil ist ein oft unterschätzter Faktor beim Unterhalt. Schon kleine Fehler bei der Berechnung können große finanzielle Auswirkungen haben. Deshalb ist eine korrekte und realistische Bewertung entscheidend.

Redaktion AMK Rechtsportal

aktualisiert: April 2026 – Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart Dieses Portal bereitet komplexe Unterhaltsentscheidungen verständlich für Unterhaltsempfänger und Unterhaltsschuldner auf. Grundlage sind: aktuelle Urteile (z. B. BGH) Gesetzestexte juristische Fachliteratur Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.

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