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Wohnvorteil beim Unterhalt
– Berechnung, Beispiele &
Rechner
Wenn nach einer Trennung ein Partner weiterhin
im gemeinsamen Eigenheim lebt, entsteht ein
finanzieller Vorteil – der sogenannte Wohnvorteil.
Er beschreibt die ersparte Miete und wirkt sich
direkt auf die Unterhaltshöhe aus.
Was bedeutet der Wohnvorteil?
Der Wohnvorteil ist der Betrag, der als Miete
gezahlt werden müsste, tatsächlich aber entfällt. Er
wird bei der Berechnung von Trennungsunterhalt
und nachehelichem Unterhalt berücksichtigt, um
die wirtschaftliche Lage beider Partner fair
abzugleichen.
Kurz gesagt:
Wer mietfrei im Eigentum wohnt → erhält ein
höheres unterhaltsrelevantes Einkommen.
Wie wird der Wohnvorteil
berechnet?
Der Wert richtet sich nach dem Mietpreis einer
vergleichbaren Wohnung.
Wichtige Kriterien:
•
Größe und Zustand der Immobilie
•
Lage und regionale Vergleichsmieten
•
Ausstattung
•
energetischer Zustand
Während der Trennungszeit wird oft nur der
tatsächliche Vorteil angesetzt, nach der
Scheidung meist der objektive Mietwert.
Der Rechner zeigt sofort den anrechenbaren
Wohnvorteil an.
Häufige Fehler bei der
Wohnwertberechnung
•
Die Tilgung wird fälschlich abgezogen (rechtlich
nicht zulässig).
•
Der Wert wird geschätzt statt anhand lokaler
Vergleichsmieten ermittelt.
•
Renovierungsstau wird nicht berücksichtigt.
•
Der Wohnvorteil wird zu früh in voller Höhe
angesetzt.
FAQ – Wohnvorteil beim Unterhalt
Wird der Wohnvorteil immer berücksichtigt?
Ja. Sobald ein Partner mietfrei im Eigentum wohnt,
entsteht ein berücksichtigungsfähiger Vorteil.
Was ist, wenn das Haus renovierungsbedürftig
ist?
Dann kann der angesetzte Mietwert geringer
ausfallen.
Werden Kreditraten vollständig abgezogen?
Nein. Nur Zinsen mindern den Wohnvorteil. Tilgung
zählt als Vermögensbildung.
Gilt der Wohnvorteil auch bei niedrigen
Einkommen?
Ja. Allerdings darf die Anrechnung keine
unzumutbare Belastung darstellen.
Rechtlicher Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen
Orientierung und ersetzen keine individuelle
Rechtsberatung. Für konkrete Fälle wenden Sie
sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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