Wie wird ein Wohnvorteil
beim Unterhalt berechnet
Der Wohnvorteil, ist der Vorteil, keine Miete zahlen
zu müssen.
Was ist der Wohnwert?
Der Wohnvorteil er gibt sich aus dem Wohnwert
(Mietwert). Also das, was man für die Wohnung an
Miete zahlen würde, wenn die Wohnung vermietet
wäre.
Wohnt der Unterhaltszahlende in einer
Eigentumswohnung und muss daher keine Miete
zahlen, wird ihm der Mietwert bei der Berechnung
des Unterhaltes angerechnet.
Beispiel:
Hat die Wohnung einen Mietwert von 600 Euro
und er verdient 3000 Euro.
Dann wird es berechnet, also würde er 3600 Euro
verdienen. Diese 3600 Euro gelten dann als
Nettoeinkommen. Die Berechnung gilt auch für
denjenigen der Anspruch auf Unterhalt hat. Auch
der Partner der Unterhalt verlangt, müsste sich
einen Wohnwert anrechnen lassen, wenn er keine
Miete zahlt, weil er in einer Eigentumswohnung/
Eigenheim wohnt.
Wohnvorteil bei
Kindesunterhalt
Für den Elternteil, der Anspruch auf
Kindesunterhalt hat, spielt der Wohnvorteil keine
Rolle. Hier wird der Wohnwert nicht berücksichtigt.
Es ist also beim Kindesunterhalt egal, ob dieser
Elternteil in einer Eigentumswohnung wohnt und
deswegen keine Miete zahlt.
Für denjenigen, der Kindesunterhalt zahlen
muss, wird ein Wohnvorteil allerdings berechnet,
wenn er mietfrei wohnt. Die örtliche
Vergleichsmiete für seine Wohnung, wenn er zur
Miete wohnen würde, wird ihm als Einkommen
dazugerechnet.
Wohnvorteil bei Trennungs-
und Ehegattenunterhalt
Während des Trennungsjahres kann der
Wohnvorteil geringer ausfallen, wenn beide Partner
noch in der Wohnung wohnen aber „getrennte
Kasse“ machen.
Bei der Höhe des Ehegattenunterhalts ist das
Einkommen beider Partner relevant. Und ein
Wohnvorteil wird bei demjenigen der Unterhalt
zahlen muss berücksichtigt und auch bei dem
Partner, der Unterhalt beansprucht.
Der Wohnwert ist bspw. bei einer Mutter, die die
Kinder betreut, höher anzusetzen, wenn der
Unterhaltspflichtige auch Kindesunterhalt zahlt.
Denn im Kindesunterhalt ist nach der Düsseldorfer
Tabelle ist bereits ein Mietkostenzuschuss für die
Kinder enthalten.
Wohnt die Mutter mit den Kindern mietfrei in
einer Wohnung, (Mietwert 800 Euro mtl.)
können ca. 20 Prozent dazugerechnet werden.
Also hätte die Mutter dann einen Wohnvorteil
von 960 Euro. Diese 960 sind dann das
Einkommen, das für den Ehegattenunterhalt
relevant ist, wenn kein weiteres eigenes
Einkommen dazukommt.
Muss der Unterhaltspflichtige keine Miete zahlen,
wird ihm der Mietwert zum Einkommen
hinzugerechnet.
Der Wohnwert beim Unterhalt
nach der Scheidung
Nach der Scheidung sind nur noch die
Zinszahlungen und keine Ratenzahlungen für
einen Immobilienkredit zu berücksichtigen. Bis zur
Scheidung können Zins und Tilgung den Wohnwert
heruntersetzen.
Wird die Immobilie nach Trennung oder Scheidung
verkauft, gibt es keinen Wohnvorteil mehr.
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Unterhaltsrecht 2025
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