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Ausbildungsvergütung und
Unterhalt: Was Eltern wissen
sollten
Wenn Ihr Kind eine Ausbildung oder ein Studium
beginnt, ändert sich oft die finanzielle Situation.
Viele Eltern fragen sich: „Muss die
Ausbildungsvergütung vom Unterhalt abgezogen
werden?“ Auf dieser Seite erklären wir Ihnen Schritt
für Schritt, wie die Anrechnung funktioniert –
praxisnah und verständlich.
1. Die rechtliche Basis
Eltern sind nach dem BGB (§§ 1601 ff.) verpflichtet,
ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Die Düsseldorfer
Tabelle zeigt, wie viel Unterhalt monatlich
angemessen ist.
Gut zu wissen: Ausbildungsvergütungen werden
nur teilweise auf den Unterhalt angerechnet. Ein
bestimmter Freibetrag bleibt immer
unberücksichtigt, sodass das Kind weiterhin etwas
eigenes Geld hat.
2. So funktioniert die Anrechnung
Angenommen, Ihr Kind verdient während der
Ausbildung 900 € brutto:
Freibetrag: 100 € bleiben unberührt
Anzurechnender Betrag: 900 € − 100 € = 800 €
Unterhaltsbedarf laut Düsseldorfer Tabelle: 900 €
Effektiver Unterhaltsanspruch: 900 € − 800 € =
100 €
Damit weiß Ihr Kind, wie viel es zusätzlich vom
Elternteil erwarten kann, und Sie sehen klar, wie
die Ausbildungsvergütung den Unterhalt
beeinflusst.
Tipp: Diese Rechnung gilt, solange das Kind noch
bei den Eltern wohnt. Bei eigenem Haushalt
ändern sich die Werte – siehe Unterhalt bei
eigener Wohnung.
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3. Weitere wichtige Punkte
Kindergeld
Auch das Kindergeld wird berücksichtigt.
In der Praxis wird meist die Hälfte auf den
Unterhaltsbedarf angerechnet.
Beispiel: Kindergeld 250 € → 125 € Abzug vom
Unterhalt.
Mehrbedarf oder Sonderfälle
Hat Ihr Kind besondere Kosten (z. B. Fahrtkosten
zur Berufsschule, Fachliteratur), kann ein
Mehrbedarf geltend gemacht werden.
Bei Fragen lohnt sich ein Blick in die Rundumpaket
Unterhalt oder ein Gespräch mit einem
Rechtsanwalt.
4. Praktische Tipps für Eltern
1. Unterhaltsrechner nutzen: Unser
Unterhaltsrechner zeigt direkt, wie sich die
Ausbildungsvergütung auswirkt.
2. Freibeträge prüfen: Diese können sich ändern
– immer aktuelle Werte der Düsseldorfer Tabelle
beachten.
3. Offene Kommunikation: Besprechen Sie mit
Ihrem Kind, wie viel Taschengeld,
Ausbildungsvergütung und Unterhalt sinnvoll
kombiniert werden können.
5. Fazit
Die Ausbildungsvergütung wird teilweise auf den
Unterhalt angerechnet, ein kleiner Betrag bleibt
jedoch immer für das Kind unberührt.
Konkrete Beispiele und ein Unterhaltsrechner
helfen Eltern und Kindern, die Zahlen transparent
zu verstehen.
Mit den richtigen Informationen lassen sich
Missverständnisse vermeiden und finanzielle
Planung erleichtern.
Letzte Aktualisierung: November 2025