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Ausbildungsvergütung und Unterhalt: Was Eltern

wissen sollten

Wenn Ihr Kind eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, ändert sich oft die finanzielle Situation. Viele Eltern fragen sich: „Muss die Ausbildungsvergütung vom Unterhalt abgezogen werden?“ Auf dieser Seite erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Anrechnung funktioniert – praxisnah und verständlich.

1. Die rechtliche Basis

Eltern sind nach dem BGB (§§ 1601 ff.) verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Die Düsseldorfer Tabelle zeigt, wie viel Unterhalt monatlich angemessen ist. Gut zu wissen: Ausbildungsvergütungen werden nur teilweise auf den Unterhalt angerechnet. Ein bestimmter Freibetrag bleibt immer unberücksichtigt, sodass das Kind weiterhin etwas eigenes Geld hat.

2. So funktioniert die Anrechnung

Angenommen, Ihr Kind verdient während der Ausbildung 900 € brutto: Freibetrag: 100 € bleiben unberührt Anzurechnender Betrag: 900 € − 100 € = 800 € Unterhaltsbedarf laut Düsseldorfer Tabelle: 900 € Effektiver Unterhaltsanspruch: 900 € − 800 € = 100 € Damit weiß Ihr Kind, wie viel es zusätzlich vom Elternteil erwarten kann, und Sie sehen klar, wie die Ausbildungsvergütung den Unterhalt beeinflusst. Tipp: Diese Rechnung gilt, solange das Kind noch bei den Eltern wohnt. Bei eigenem Haushalt ändern sich die Werte – siehe Unterhalt bei eigener Wohnung.
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3. Weitere wichtige Punkte

Kindergeld Auch das Kindergeld wird berücksichtigt. In der Praxis wird meist die Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Beispiel: Kindergeld 250 € → 125 € Abzug vom Unterhalt.

Mehrbedarf oder Sonderfälle

Hat Ihr Kind besondere Kosten (z. B. Fahrtkosten zur Berufsschule, Fachliteratur), kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Bei Fragen lohnt sich ein Blick in die Rundumpaket Unterhalt oder ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt.

4. Praktische Tipps für Eltern

1. Unterhaltsrechner nutzen: Unser Unterhaltsrechner zeigt direkt, wie sich die Ausbildungsvergütung auswirkt. 2. Freibeträge prüfen: Diese können sich ändern – immer aktuelle Werte der Düsseldorfer Tabelle beachten. 3. Offene Kommunikation: Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie viel Taschengeld, Ausbildungsvergütung und Unterhalt sinnvoll kombiniert werden können.

5. Fazit

Die Ausbildungsvergütung wird teilweise auf den Unterhalt angerechnet, ein kleiner Betrag bleibt jedoch immer für das Kind unberührt. Konkrete Beispiele und ein Unterhaltsrechner helfen Eltern und Kindern, die Zahlen transparent zu verstehen. Mit den richtigen Informationen lassen sich Missverständnisse vermeiden und finanzielle Planung erleichtern.
Letzte Aktualisierung: November 2025
Unterhaltsrechner mit Anrechnung der Ausbildungsvergütung
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Ausbildungsvergütung und

Unterhalt: Was Eltern wissen

sollten

Wenn Ihr Kind eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, ändert sich oft die finanzielle Situation. Viele Eltern fragen sich: „Muss die Ausbildungsvergütung vom Unterhalt abgezogen werden?“ Auf dieser Seite erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Anrechnung funktioniert – praxisnah und verständlich.

1. Die rechtliche Basis

Eltern sind nach dem BGB (§§ 1601 ff.) verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Die Düsseldorfer Tabelle zeigt, wie viel Unterhalt monatlich angemessen ist. Gut zu wissen: Ausbildungsvergütungen werden nur teilweise auf den Unterhalt angerechnet. Ein bestimmter Freibetrag bleibt immer unberücksichtigt, sodass das Kind weiterhin etwas eigenes Geld hat.

2. So funktioniert die Anrechnung

Angenommen, Ihr Kind verdient während der Ausbildung 900 € brutto: Freibetrag: 100 € bleiben unberührt Anzurechnender Betrag: 900 € − 100 € = 800 € Unterhaltsbedarf laut Düsseldorfer Tabelle: 900 € Effektiver Unterhaltsanspruch: 900 € − 800 € = 100 € Damit weiß Ihr Kind, wie viel es zusätzlich vom Elternteil erwarten kann, und Sie sehen klar, wie die Ausbildungsvergütung den Unterhalt beeinflusst. Tipp: Diese Rechnung gilt, solange das Kind noch bei den Eltern wohnt. Bei eigenem Haushalt ändern sich die Werte – siehe Unterhalt bei eigener Wohnung.
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3. Weitere wichtige Punkte

Kindergeld Auch das Kindergeld wird berücksichtigt. In der Praxis wird meist die Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Beispiel: Kindergeld 250 € → 125 € Abzug vom Unterhalt.

Mehrbedarf oder Sonderfälle

Hat Ihr Kind besondere Kosten (z. B. Fahrtkosten zur Berufsschule, Fachliteratur), kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Bei Fragen lohnt sich ein Blick in die Rundumpaket Unterhalt oder ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt.

4. Praktische Tipps für Eltern

1. Unterhaltsrechner nutzen: Unser Unterhaltsrechner zeigt direkt, wie sich die Ausbildungsvergütung auswirkt. 2. Freibeträge prüfen: Diese können sich ändern – immer aktuelle Werte der Düsseldorfer Tabelle beachten. 3. Offene Kommunikation: Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie viel Taschengeld, Ausbildungsvergütung und Unterhalt sinnvoll kombiniert werden können.
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5. Fazit

Die Ausbildungsvergütung wird teilweise auf den Unterhalt angerechnet, ein kleiner Betrag bleibt jedoch immer für das Kind unberührt. Konkrete Beispiele und ein Unterhaltsrechner helfen Eltern und Kindern, die Zahlen transparent zu verstehen. Mit den richtigen Informationen lassen sich Missverständnisse vermeiden und finanzielle Planung erleichtern.
Letzte Aktualisierung: November 2025