Rechtsportal
AMK
Anrechnung der
Ausbildungsvergütung auf den
Unterhalt (2026)
Kurz erklärt
Die Ausbildungsvergütung eines Kindes wird
grundsätzlich auf den Unterhalt angerechnet.
Allerdings nicht vollständig, sondern nur nach
bestimmten Abzügen und Regeln.
Wie viel genau angerechnet wird, hängt vom
Einzelfall ab (Alter, Wohnsituation, Kosten etc.).
Grundprinzip der Anrechnung
Sobald ein Kind eine Ausbildung beginnt und
eigenes Einkommen erzielt, gilt:
Das Einkommen reduziert den Unterhaltsbedarf.
Aber:
•
Das Kind darf einen Teil behalten
•
Es werden bestimmte Kosten abgezogen
•
Die Anrechnung erfolgt oft nur anteilig
Schritt-für-Schritt Berechnung
1. Netto-Ausbildungsvergütung ermitteln
Ausgangspunkt ist immer die Nettovergütung (nach
Steuern und Sozialabgaben).
2. Pauschale oder tatsächliche
Aufwendungen abziehen
In der Praxis wird häufig berücksichtigt:
•
ca. 100 € pauschal für berufsbedingte
Aufwendungen
•
(z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel)
Wichtig:
Dieser Wert ist keine feste gesetzliche Regel,
sondern basiert auf unterhaltsrechtlicher Praxis. Im
Einzelfall können höhere oder niedrigere Kosten
angesetzt werden.
3. Verbleibendes Einkommen berechnen
Beispiel:
800 € netto
– 100 € Aufwendungen
= 700 € bereinigtes Einkommen
4. Anrechnung auf den Unterhalt
In vielen Fällen gilt:
Etwa 50 % des bereinigten Einkommens werden
auf den Unterhalt angerechnet
Ergebnis im Beispiel:
700 € → davon 350 € Anrechnung
auch auf USB Stick
Formulare und Vorlagen
Unterhaltsrechner
sofort nutzbar
Die 5 größten Unterhalts-Fehler - kennen Sie diese?
Was Ihnen wirklich zusteht.
Checkliste: Unterhalt korrekt
berechnen
•
Nettovergütung ermitteln
•
Aufwendungen realistisch ansetzen
•
Alter des Kindes berücksichtigen
•
Wohnsituation prüfen
•
Sonderfälle beachten
Unterschiede nach Alter des Kindes
Minderjährige Kinder
•
Unterhalt hat hohe Priorität
•
Einkommen wird meist nur teilweise
angerechnet
•
Eltern bleiben stark unterhaltspflichtig
Volljährige Kinder
•
Eigenverantwortung steigt
•
Einkommen wird stärker angerechnet
•
beide Eltern barunterhaltspflichtig
Privilegierte Volljährige
•
(z. B. unter 21, im Haushalt der Eltern, in
Ausbildung)
•
Werden ähnlich behandelt wie Minderjährige
Einfluss der Wohnsituation
Die Anrechnung hängt stark davon ab, wo das
Kind lebt:
Situation
Auswirkung
Wohnt bei Eltern
→ mehr Anrechnung
Eigene Wohnung
→ weniger Anrechnung
Internat / Ausbildung
Sonderregelungen
möglich
auswärts
Wichtige Ausnahmen &
Sonderfälle
1. Sehr geringe Ausbildungsvergütung
Teilweise keine oder nur geringe Anrechnung
2. Hohe berufsbedingte Kosten
z. B. lange Fahrtwege
→ höherer Abzug möglich
3. Zweitausbildung
Kann anders bewertet werden
→ Unterhaltsanspruch ggf. eingeschränkt
4. Nebenjob zusätzlich zur Ausbildung
Einkommen kann zusätzlich berücksichtigt werden
Rechtliche Einordnung
Die Anrechnung basiert auf:
•
unterhaltsrechtlichen Leitlinien der
Oberlandesgerichte
•
der Düsseldorfer Tabelle
•
gefestigter Rechtsprechung
Wichtig:
Es gibt keine starre gesetzliche Formel, sondern
immer eine Einzelfallprüfung.
Häufige Fehler
X „Die Ausbildungsvergütung wird komplett
angerechnet“
→ falsch
X „100 € werden immer abgezogen“
→ nicht zwingend
X „Die Hälfte gilt immer“
→ nur grobe Orientierung
Praxisbeispiel
•
19-jähriges Kind (volljährig)
•
lebt noch bei der Mutter
•
macht eine Ausbildung
•
Vater ist barunterhaltspflichtig
Einkommen des Kindes:
•
Ausbildungsvergütung (netto): 900 €
•
Fahrtkosten: 80 €
Berechnung
1. Bereinigung der Ausbildungsvergütung
900 €
– 100 € pauschaler Ausbildungsbedarf
= 800 € bereinigtes Einkommen
2. Unterhaltsbedarf (vereinfacht)
Bedarf laut Düsseldorfer Tabelle (z. B.): 930 €
3. Anrechnung
Bei volljährigen Kindern gilt:
Ausbildungsvergütung wird grundsätzlich voll
angerechnet (nach Abzug)
→ 930 € Bedarf
→ – 800 € Einkommen
= nur noch 130 € Unterhalt
Ergebnis
Der Vater muss nur noch 130 € zahlen
Wichtig: Unterschied zu Minderjährigen
Bei minderjährigen Kindern würde man häufig:
•
nur anteilig (z. B. 50 %) anrechnen
•
stärker zugunsten des Kindes rechnen
Das Beispiel zeigt bewusst den strengeren
Maßstab bei Volljährigen.
Aktuelles Grundsatz-Urteil (BGH)
Bundesgerichtshof – Urteil vom 26.10.2005 (Az. XII
ZR 34/03)
Die Ausbildungsvergütung eines volljährigen
Kindes ist
nach Abzug berufsbedingter Kosten vollständig auf
den Unterhalt anzurechnen
Dieses Urteil ist bis heute Leitentscheidung:
•
Ausbildungsvergütung = vollwertiges
Einkommen
•
reduziert den Unterhaltsbedarf komplett (nach
Abzug)
•
keine „hälftige Anrechnung“ bei Volljährigen!
Beispiel aus dem Urteil (vereinfacht)
•
Kind erhält Ausbildungsvergütung
•
Gericht rechnet diese voll auf den Bedarf an
•
Ergebnis: Unterhalt sinkt deutlich bzw. entfällt
Weitere Gerichte bestätigen:
Ausbildungsvergütung wird behandelt wie
normales Einkommen
immer erst bereinigen, dann anrechnen
FAQ
Wird die Ausbildungsvergütung immer
angerechnet?
Ja, aber nicht vollständig und abhängig vom
Einzelfall.
Wie hoch ist der Freibetrag?
Oft ca. 100 €, aber keine feste Regel.
Muss das Kind sein ganzes Geld
einsetzen?
Nein. Ein Teil bleibt zur eigenen Verwendung.
Was passiert bei sehr niedriger
Vergütung?
Dann kann die Anrechnung reduziert oder
entfallen.
Gilt das auch bei dualem Studium?
Ja, grundsätzlich schon – Details hängen vom
Einzelfall ab.
Vermeiden Sie
teure Fehler beim
Unterhalt
Fazit
Die Ausbildungsvergütung wird regelmäßig auf
den Unterhalt angerechnet, aber:
•
nicht vollständig und nicht pauschal
Entscheidend sind:
•
individuelle Kosten
•
Alter des Kindes
•
konkrete Lebenssituation
Deshalb sollte immer eine Einzelfallbetrachtung
erfolgen.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen
keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger
Recherche kann keine Gewähr für Aktualität,
Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für
eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung
durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Redaktion AMK Rechtsportal
aktualisiert: April 2026 –
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
Dieses Portal bereitet komplexe
Unterhaltsentscheidungen verständlich für
Unterhaltsempfänger und Unterhaltsschuldner auf.
Grundlage sind:
aktuelle Urteile (z. B. BGH)
Gesetzestexte
juristische Fachliteratur
Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen
abgeglichen.