Die Ausbildungsvergütung des Kindes wird bis auf 100 Euro (für berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten, Bücher) komplett auf den Unterhalt angerechnet. Ausgegangen wird hier vom Bruttogeld. Hat ein Kind, das in Ausbildung ist, also eine Ausbildungsvergütung von 900 Euro, werden 800 Euro als eigenes Einkommen angerechnet. (Ein Unterhaltspflichtiger müsste dann statt 1000 Euro nur noch 200 Euro Unterhalt zahlen.) Denn 800 € hat das Kind ja selbst.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt, wenn das

volljährige Kind in Ausbildung ist und eine eigene

Wohnung hat?

Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 990,- Euro. Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam mindestens 990 Euro Unterhalt zahlen. Das ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Das Kind, dass in einer eigenen Wohnung lebt aber noch in Ausbildung ist, kann also Unterhalt verlangen. Haben die Eltern gemeinsam ein höheres Einkommen, so dass sich daraus auch ein höherer Unterhalt für das volljährige Kind ergibt, müssen sie mehr zahlen. Die 990 Euro sind nur der Betrag, der mindestens gezahlt werden muss. Immer abzüglich der Ausbildungsvergütung. Die Miete für die eigene Wohnung muss das volljährige Kind von den 990 Euro selbst leisten. In dem Unterhaltsbedarf ist nämlich schon ein Betrag von 410 Euro für die Miete einkalkuliert. Die Eltern müssen also nicht die Miete zahlen und zusätzlich noch den Unterhalt für das Kind. Unterhalt heißt immer, für Wohnung und Lebensmittel usw.

Anrechnung Kindergeld bei Auszubildenden

Wird das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt, können die Eltern das auch in Abzug bringen. Erhält der Auszubildende mit eigener Wohnung 1000 Euro Ausbildungsgeld, müssen die Eltern gar keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird. Bei einer Ausbildungsvergütung von 1000 Euro plus 250 Kindergeld ergibt sich kein Unterhaltsbedarf mehr. Kein Unterhaltsbedarf bedeutet, dass Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Wenn die Eltern unterschiedliche Einkommen haben, müssen sie möglicherweise auch unterschiedliche Beträge an das Kind zahlen. Beispielsweise der Vater 600 Euro und die Mutter dann nur 390 €. Das Kindergeld soll immer die Eltern entlasten und nicht das Kind. Oft verlangen die Kinder das Kindergeld aber von den Eltern, weil sie denken, dass es ihnen zusteht. Wenn die Eltern das Kindergeld erhalten Die Eltern erhalten das Kindergeld auch, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung wohnt. Jedenfalls dann, wenn die Eltern Unterhalt zahlen müssen. Nur, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, weil das Kind genug eigenes Ausbildungsgeld hat, dann kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden. Dafür muss das Kind dann einen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Kindesunterhalt, wenn das Kind Ausbildungsgeld erhält

Wie wird die Ausbildungsvergütung angerechnet?

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Kindesunterhalt, wenn das

Kind Ausbildungsgeld

erhält

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Wie wird die Ausbildungsvergütung

angerechnet?

Die Ausbildungsvergütung des Kindes wird bis auf 100 Euro (für berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten, Bücher) komplett auf den Unterhalt angerechnet. Ausgegangen wird hier vom Bruttogeld. Hat ein Kind, das in Ausbildung ist, also eine Ausbildungsvergütung von 900 Euro, werden 800 Euro als eigenes Einkommen angerechnet. (Ein Unterhaltspflichtiger müsste dann statt 1000 Euro nur noch 200 Euro Unterhalt zahlen.) Denn 800 € hat das Kind ja selbst.

Wie hoch ist der

Kindesunterhalt, wenn das

volljährige Kind in Ausbildung

ist und eine eigene Wohnung

hat?

Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 990,- Euro. Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam mindestens 990 Euro Unterhalt zahlen. Das ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Das Kind, dass in einer eigenen Wohnung lebt aber noch in Ausbildung ist, kann also Unterhalt verlangen. Haben die Eltern gemeinsam ein höheres Einkommen, so dass sich daraus auch ein höherer Unterhalt für das volljährige Kind ergibt, müssen sie mehr zahlen. Die 990 Euro sind nur der Betrag, der mindestens gezahlt werden muss. Immer abzüglich der Ausbildungsvergütung. Die Miete für die eigene Wohnung muss das volljährige Kind von den 990 Euro selbst leisten. In dem Unterhaltsbedarf ist nämlich schon ein Betrag von 410 Euro für die Miete einkalkuliert. Die Eltern müssen also nicht die Miete zahlen und zusätzlich noch den Unterhalt für das Kind. Unterhalt heißt immer, für Wohnung und Lebensmittel usw.

Anrechnung Kindergeld bei

Auszubildenden

Wird das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt, können die Eltern das auch in Abzug bringen. Erhält der Auszubildende mit eigener Wohnung 1000 Euro Ausbildungsgeld, müssen die Eltern gar keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird. Bei einer Ausbildungsvergütung von 1000 Euro plus 250 Kindergeld ergibt sich kein Unterhaltsbedarf mehr. Kein Unterhaltsbedarf bedeutet, dass Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Wenn die Eltern unterschiedliche Einkommen haben, müssen sie möglicherweise auch unterschiedliche Beträge an das Kind zahlen. Beispielsweise der Vater 600 Euro und die Mutter dann nur 390 €. Das Kindergeld soll immer die Eltern entlasten und nicht das Kind. Oft verlangen die Kinder das Kindergeld aber von den Eltern, weil sie denken, dass es ihnen zusteht. Wenn die Eltern das Kindergeld erhalten Die Eltern erhalten das Kindergeld auch, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung wohnt. Jedenfalls dann, wenn die Eltern Unterhalt zahlen müssen. Nur, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, weil das Kind genug eigenes Ausbildungsgeld hat, dann kann das Kindergeld auch direkt an das Kind ausgezahlt werden. Dafür muss das Kind dann einen Antrag bei der Familienkasse stellen.
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