Kindesunterhalt, wenn das
Kind Ausbildungsgeld
erhält
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RECHT - GESETZE - SOZIALES
Inhalt:
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nützliche Berechnungshilfen zum Unterhalt
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Tipps und wichtige Hinweise
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mit Ausfüllhilfen
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Wie wird die Ausbildungsvergütung
angerechnet?
Die Ausbildungsvergütung des Kindes wird bis
auf 100 Euro (für berufsbedingte Aufwendungen
wie Fahrkosten, Bücher) komplett auf den Unterhalt
angerechnet. Ausgegangen wird hier vom
Bruttogeld.
Hat ein Kind, das in Ausbildung ist, also eine
Ausbildungsvergütung von 900 Euro, werden 800
Euro als eigenes Einkommen angerechnet. (Ein
Unterhaltspflichtiger müsste dann statt 1000 Euro
nur noch 200 Euro Unterhalt zahlen.) Denn 800 €
hat das Kind ja selbst.
Wie hoch ist der
Kindesunterhalt, wenn das
volljährige Kind in Ausbildung
ist und eine eigene Wohnung
hat?
Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das
nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 990,-
Euro. Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam
mindestens 990 Euro Unterhalt zahlen. Das ergibt
sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Das Kind, dass
in einer eigenen Wohnung lebt aber noch in
Ausbildung ist, kann also Unterhalt verlangen.
Haben die Eltern gemeinsam ein höheres
Einkommen, so dass sich daraus auch ein höherer
Unterhalt für das volljährige Kind ergibt, müssen sie
mehr zahlen. Die 990 Euro sind nur der Betrag, der
mindestens gezahlt werden muss. Immer abzüglich
der Ausbildungsvergütung.
Die Miete für die eigene Wohnung muss das
volljährige Kind von den 990 Euro selbst leisten. In
dem Unterhaltsbedarf ist nämlich schon ein Betrag
von 410 Euro für die Miete einkalkuliert. Die Eltern
müssen also nicht die Miete zahlen und zusätzlich
noch den Unterhalt für das Kind.
Unterhalt heißt immer, für Wohnung und
Lebensmittel usw.
Anrechnung Kindergeld bei
Auszubildenden
Wird das Kindergeld auch direkt an das Kind
ausgezahlt, können die Eltern das auch in Abzug
bringen.
Erhält der Auszubildende mit eigener Wohnung
1000 Euro Ausbildungsgeld, müssen die Eltern gar
keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn das
Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird.
Bei einer Ausbildungsvergütung von 1000 Euro
plus 250 Kindergeld ergibt sich kein
Unterhaltsbedarf mehr. Kein Unterhaltsbedarf
bedeutet, dass Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen
müssen.
Wenn die Eltern unterschiedliche Einkommen
haben, müssen sie möglicherweise auch
unterschiedliche Beträge an das Kind zahlen.
Beispielsweise der Vater 600 Euro und die Mutter
dann nur 390 €.
Das Kindergeld soll immer die Eltern entlasten und
nicht das Kind. Oft verlangen die Kinder das
Kindergeld aber von den Eltern, weil sie denken,
dass es ihnen zusteht.
Wenn die Eltern das Kindergeld
erhalten
Die Eltern erhalten das Kindergeld auch, wenn das
Kind in einer eigenen Wohnung wohnt. Jedenfalls
dann, wenn die Eltern Unterhalt zahlen müssen.
Nur, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, weil
das Kind genug eigenes Ausbildungsgeld hat, dann
kann das Kindergeld auch direkt an das Kind
ausgezahlt werden. Dafür muss das Kind dann
einen Antrag bei der Familienkasse stellen.
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