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RECHT - GESETZE - SOZIALES
Bis wann besteht die Aufsichtspflicht? –
verständlich erklärt
Die elterliche Aufsichtspflicht gehört zur Personensorge und verpflichtet die
verantwortliche Person, Kinder zu beaufsichtigen, Gefahren vorzubeugen
und Schäden zu vermeiden. Sie gilt grundsätzlich bis zur Volljährigkeit – also
bis zum 18. Geburtstag. In Sonderfällen (z. B. bei dauerhafter
Unterstützungsbedürftigkeit) kann sie darüber hinaus relevant sein.
1. Was bedeutet Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht umfasst nicht nur das Beaufsichtigen, sondern auch: das
•
Erkennen und Vermeiden von Gefahren
•
das Aufklären über Risiken
•
das Bestimmen des Aufenthalts
•
die Erziehung zur Selbstständigkeit
Sie ergibt sich in Deutschland aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (§
1626 BGB).
2. Bis wann gilt die Aufsichtspflicht?
Grundsatz
Die Aufsichtspflicht gilt in der Regel bis zur Volljährigkeit (18 Jahre) des
Kindes. Danach endet die gesetzliche Pflicht.
Ausnahmen
Auch nach dem 18. Geburtstag kann eine Fürsorgepflicht bestehen, z. B.:
bei geistigen oder körperlichen Einschränkungen
wenn das Kind trotz Volljährigkeit weiterhin Hilfe braucht
In solchen Fällen kann eine Betreuungspflicht nach individueller Situation
fortbestehen.
3. Aufsicht je nach Alter – Was ist realistisch?
Alter des Kindes Aufsichtserwartung
0 – 3 Jahre Ständige direkte Aufsicht erforderlich
3 – 7 Jahre Häufige Kontrolle, situative Nähe
ab 7 Jahren Keine dauerhafte Überwachung notwendig,
aber Handlungsbereitschaft und
Risikoabschätzung
Tipp: Ab etwa 7 Jahren können Kinder in sicherer Umgebung allein spielen
– sofern keine besonderen Umstände dagegen sprechen und sie die
Gefahren einschätzen können.
4. Haftung – Was passiert bei Fehlern?
Wird die Aufsichtspflicht verletzt, haftet die verantwortliche Person für
entstandene Schäden – es sei denn, sie kann beweisen, dass der Schaden
auch bei angemessener Aufsicht passiert wäre.
Kinder haften unterschiedlich:
•
Bis 7 Jahre: Kinder sind rechtlich nicht haftbar.
•
7 – 10 Jahre: Haftung in bestimmten Fällen (z. B. vorsätzlich).
•
Ab ca. 10 Jahren: Kinder haften, wenn sie situationsgerecht urteilen
können.
Wichtig: Eltern oder Aufsichtspersonen haften nur, wenn sie ihre Pflichten
verletzt haben – nicht automatisch für jedes Verhalten eines Kindes.
5. Aufsicht und Versicherung
Ob Haftpflichtversicherungen zahlen, hängt von der Frage ab,
ob ein Versicherungsfall vorliegt und die Aufsichtspflicht
schuldhaft verletzt wurde.
Viele private Haftpflichtversicherungen decken Schäden ab, die
durch Aufsichtspflichtverletzung entstanden sind – wenn die
Bedingungen erfüllt sind.
Deshalb:
Versicherungsbedingungen prüfen oder bei der Versicherung
gezielt nachfragen, z. B. zu Deliktunfähigen Kindern. (Dies
betrifft Fälle, wenn Kinder unter 7 Jahren Schäden
verursachen.)
Praxisbeispiel: 8-jähriges Kind im Laden
Eine Mutter geht mit ihrem 8-jährigen Kind in einen
Supermarkt. Das Kind stößt eine teure Vase um.
Rechtslage:
Das Kind ist alt genug, teilweise verantwortlich zu handeln.
Entscheidend ist, ob die Mutter ihrer Aufsichtspflicht
nachgekommen ist.
War sie ausreichend aufmerksam?
Ja → keine Haftung der Mutter.
Nein → Haftung möglich und Versicherung könnte
eintreten.
Im konkreten Beispiel: Wenn die Mutter das Kind normal
beaufsichtigt hat (nebenbei aber aufmerksam war), hat sie
ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt – und haftet nicht
automatisch für den Schaden.
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6. Checkliste: Wann endet die Aufsichtspflicht?
Kind unter 18 → gesetzliche Aufsichtspflicht aktiv
18 oder älter → in der Regel keine gesetzliche Pflicht mehr
Sonderfall: dauerhafte Unterstützungsbedürftigkeit → weiterhin
Betreuung notwendig
Zusammenfassung
Die Aufsichtspflicht endet in der Regel mit 18 Jahren. Sie gehört
zum Sorgerecht und bedeutet mehr als nur zusehen. Alters- und
situationsabhängig kann das Maß an Betreuung stark variieren.
Glossar: Wichtige Begriffe zur Aufsichtspflicht
(einfach erklärt)
Aufsichtspflicht
Pflicht von Eltern oder Betreuungspersonen, Kinder so zu beaufsichtigen,
dass sie sich selbst oder andere nicht gefährden. Sie ist Teil der elterlichen
Sorge (§ 1626 BGB).
Deliktfähigkeit
Beschreibt, ob ein Kind rechtlich für Schäden haftet:
Aufsichtspflichtverletzung
Liegt vor, wenn:
•
das Kind nicht altersgerecht beaufsichtigt wurde
•
vorhersehbare Gefahren nicht verhindert wurden
•
notwendige Belehrungen unterblieben sind
Nur dann kann eine Haftung der Eltern entstehen.
Haftung
Rechtliche Verantwortung für einen Schaden. Eltern haften nicht automatisch,
sondern nur bei schuldhafter Verletzung der Aufsichtspflicht.
Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherungen übernehmen häufig Schäden durch Kinder
– auch bei deliktunfähigen Kindern, wenn dies im Vertrag geregelt ist.
Einsichtsfähigkeit
Die Fähigkeit eines Kindes, Gefahren zu erkennen und die Folgen des
eigenen Handelns zu verstehen.
Frage: Darf mein 9-jähriges Kind allein zum Spielplatz?
Ja, wenn:
•
der Weg sicher ist
•
das Kind Verkehrsregeln kennt
•
klare Absprachen bestehen
•
ich erreichbar bin
Nein, wenn:
besondere Gefahren bestehen
das Kind Regeln regelmäßig missachtet
Häufige Fragen zur Aufsichtspflicht
Bis wann besteht die Aufsichtspflicht für Kinder?
Die gesetzliche Aufsichtspflicht besteht grundsätzlich bis zur
Volljährigkeit, also bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Bis zu diesem
Zeitpunkt sind Eltern oder andere Aufsichtspersonen verpflichtet, ihr
Kind altersgerecht zu beaufsichtigen und vor Gefahren zu schützen.
Endet die Aufsichtspflicht automatisch mit 18 Jahren?
In der Regel ja. Mit Erreichen der Volljährigkeit endet die gesetzliche
Aufsichtspflicht. Ausnahmen können bestehen, wenn ein volljähriges
Kind aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung
weiterhin auf Betreuung angewiesen ist.
Wie intensiv müssen Eltern ihre Kinder beaufsichtigen?
Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach Alter, Reife,
Charakter des Kindes sowie nach der konkreten Situation. Kleinkinder
benötigen eine nahezu ständige Aufsicht, während ältere Kinder
zunehmend eigenständig handeln dürfen.
Haften Eltern immer für Schäden, die ihr Kind verursacht?
Nein. Eltern haften nicht automatisch für Schäden ihres Kindes. Eine
Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn die Eltern ihre
Aufsichtspflicht verletzt haben. Wurde das Kind altersgerecht
beaufsichtigt, besteht in der Regel keine Ersatzpflicht.
Ab welchem Alter haften Kinder selbst für Schäden?
Kinder unter 7 Jahren sind rechtlich nicht deliktfähig. Zwischen 7 und
10 Jahren besteht eine eingeschränkte Haftung, insbesondere im
Straßenverkehr. Ab etwa 10 Jahren kann ein Kind haften, wenn es die
Folgen seines Handelns erkennen konnte.
Wann liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor?
Eine Aufsichtspflichtverletzung liegt vor, wenn Eltern ihr Kind nicht
altersgerecht beaufsichtigen, vorhersehbare Gefahren ignorieren oder
notwendige Belehrungen unterlassen. Entscheidend ist immer der
konkrete Einzelfall.
Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Kinder?
Ob eine Haftpflichtversicherung zahlt, hängt vom jeweiligen
Versicherungsvertrag ab. Viele private Haftpflichtversicherungen
übernehmen auch Schäden durch deliktunfähige Kinder, wenn dies
ausdrücklich vereinbart wurde.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine
Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann
keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir
die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026
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