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Arbeitsrecht einfach erklärt –
Orientierung für den Alltag im
Job
Das Arbeitsrecht begleitet jeden Beschäftigten vom
ersten Arbeitstag bis zum Ende des
Arbeitsverhältnisses. Viele Regelungen sind
gesetzlich festgelegt, andere ergeben sich aus
Verträgen oder Tarifabsprachen. Die folgenden
Informationen sollen helfen, typische Fragen aus
dem Berufsalltag verständlich einzuordnen.
1. Kündigungsfristen – wann endet ein
Arbeitsverhältnis?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen
beim Ausspruch einer Kündigung feste Fristen
einhalten. Diese Fristen bestimmen, zu welchem
Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.
1.1 Arbeitnehmer – einheitliche Grundregel
Arbeitnehmer können grundsätzlich mit einer Frist
von
4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
kündigen.
Diese Regel gilt unabhängig von der Dauer der
Beschäftigung.
1.2 Arbeitgeber – Staffelung nach
Betriebszugehörigkeit
Für Arbeitgeber verlängern sich die Fristen
automatisch, je länger die Mitarbeit bereits
beschäftigt ist. Grundlage ist § 622 BGB.
bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende
Wichtig: Die längeren Fristen gelten nur für
Arbeitgeber – nicht für Arbeitnehmer.
2. Probezeit – Phase des
gegenseitigen Kennenlernens
Die Probezeit ist dafür gedacht, festzustellen, ob
Beschäftigten und Arbeitsstelle langfristig
zusammenpassen.
In der Regel gilt:
•
Dauer: bis zu 6 Monate
•
Kündigungsfrist: typischerweise 2 Wochen
Auch in der Probezeit müssen Kündigungen
sachlich nachvollziehbar sein, dürfen aber leichter
ausgesprochen werden.
3. Arbeitsvertrag – die wichtigsten
Punkte auf einen Blick
Ein Arbeitsvertrag regelt, wie das Arbeitsverhältnis
ausgestaltet ist. Typische Inhalte sind:
•
Beginn der Tätigkeit
•
Aufgabenbereich
•
Arbeitsort und Arbeitszeit
•
Vergütung und Zusatzleistungen
•
Urlaub
•
mögliche Befristung
•
Kündigungsfristen
•
Hinweise auf Tarifverträge oder
Betriebsvereinbarungen
Obwohl mündliche Verträge rechtlich möglich sind,
sorgt die Schriftform für Klarheit und Sicherheit.
4. Form der Kündigung – wie muss
sie aussehen?
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie
schriftlich vorliegt. Das bedeutet:
keine E-Mail
keine SMS
kein Messenger
kein Fax
Nur ein unterschriebenes Papier ist gültig.
Die Kündigung muss dem Empfänger zugehen –
beispielsweise durch Einwurf in den Briefkasten
oder persönliche Übergabe.
5. Kündigungsschutz – wann besteht
besonderer Schutz?
Ein allgemeiner Kündigungsschutz besteht:
•
ab mehr als 10 Beschäftigten im Betrieb
•
und nach mindestens 6 Monaten
Betriebszugehörigkeit
Zusätzlicher Schutz existiert z. B. für:
•
Schwangere
•
Mitarbeiter in Elternzeit
•
Schwerbehinderte
•
Mitglieder des Betriebsrats
In solchen Fällen sind Kündigungen nur unter
engen Voraussetzungen möglich.
6. Häufige Fragen (FAQ)
Welche Kündigungsfrist gilt bei fünf Jahren
Zugehörigkeit?
Für Arbeitgeber gilt eine Frist von 2 Monaten zum
Monatsende. Für Arbeitnehmer bleibt es bei 4
Wochen.
Kann in der Probezeit jederzeit gekündigt
werden?
Ja, meist mit einer Frist von zwei Wochen. Die
genauen Bedingungen ergeben sich aus dem
Vertrag.
Sind längere Kündigungsfristen im
Arbeitsvertrag erlaubt?
Ja. Sie sind sogar häufig üblich. Die gesetzlichen
Mindestfristen dürfen jedoch nicht unterschritten
werden.
Letzte Aktualisierung: November 2025
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