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Arbeitsrecht einfach erklärt – Orientierung für den Alltag im Job

Das Arbeitsrecht begleitet jeden Beschäftigten vom ersten Arbeitstag bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Viele Regelungen sind gesetzlich festgelegt, andere ergeben sich aus Verträgen oder Tarifabsprachen. Die folgenden Informationen sollen helfen, typische Fragen aus dem Berufsalltag verständlich einzuordnen.
Bild, Kündigungsfristen Arbeitsvertrag

1. Kündigungsfristen – wann endet ein Arbeitsverhältnis?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen beim Ausspruch einer Kündigung feste Fristen einhalten. Diese Fristen bestimmen, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. 1.1 Arbeitnehmer – einheitliche Grundregel Arbeitnehmer können grundsätzlich mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Diese Regel gilt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung. 1.2 Arbeitgeber – Staffelung nach Betriebszugehörigkeit Für Arbeitgeber verlängern sich die Fristen automatisch, je länger die Mitarbeit bereits beschäftigt ist. Grundlage ist § 622 BGB. bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende Wichtig: Die längeren Fristen gelten nur für Arbeitgeber – nicht für Arbeitnehmer.

2. Probezeit – Phase des gegenseitigen

Kennenlernens

Die Probezeit ist dafür gedacht, festzustellen, ob Beschäftigten und Arbeitsstelle langfristig zusammenpassen. In der Regel gilt: Dauer: bis zu 6 Monate Kündigungsfrist: typischerweise 2 Wochen Auch in der Probezeit müssen Kündigungen sachlich nachvollziehbar sein, dürfen aber leichter ausgesprochen werden.

3. Arbeitsvertrag – die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Ein Arbeitsvertrag regelt, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist. Typische Inhalte sind: Beginn der Tätigkeit Aufgabenbereich Arbeitsort und Arbeitszeit Vergütung und Zusatzleistungen Urlaub mögliche Befristung Kündigungsfristen Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Obwohl mündliche Verträge rechtlich möglich sind, sorgt die Schriftform für Klarheit und Sicherheit.

4. Form der Kündigung – wie muss sie

aussehen?

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegt. Das bedeutet: keine E-Mail keine SMS kein Messenger kein Fax Nur ein unterschriebenes Papier ist gültig. Die Kündigung muss dem Empfänger zugehen – beispielsweise durch Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe.

5. Kündigungsschutz – wann besteht besonderer Schutz?

Ein allgemeiner Kündigungsschutz besteht: ab mehr als 10 Beschäftigten im Betrieb und nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Zusätzlicher Schutz existiert z. B. für: Schwangere Mitarbeiter in Elternzeit Schwerbehinderte Mitglieder des Betriebsrats In solchen Fällen sind Kündigungen nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Kündigungsfrist berechnen  online

6. Häufige Fragen (FAQ)

Welche Kündigungsfrist gilt bei fünf Jahren Zugehörigkeit? Für Arbeitgeber gilt eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Für Arbeitnehmer bleibt es bei 4 Wochen. Kann in der Probezeit jederzeit gekündigt werden? Ja, meist mit einer Frist von zwei Wochen. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag. Sind längere Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag erlaubt? Ja. Sie sind sogar häufig üblich. Die gesetzlichen Mindestfristen dürfen jedoch nicht unterschritten werden.
Letzte Aktualisierung: November 2025
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Job

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1. Kündigungsfristen – wann endet ein

Arbeitsverhältnis?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen beim Ausspruch einer Kündigung feste Fristen einhalten. Diese Fristen bestimmen, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. 1.1 Arbeitnehmer – einheitliche Grundregel Arbeitnehmer können grundsätzlich mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Diese Regel gilt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung. 1.2 Arbeitgeber – Staffelung nach Betriebszugehörigkeit Für Arbeitgeber verlängern sich die Fristen automatisch, je länger die Mitarbeit bereits beschäftigt ist. Grundlage ist § 622 BGB. bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende Wichtig: Die längeren Fristen gelten nur für Arbeitgeber – nicht für Arbeitnehmer.

2. Probezeit – Phase des

gegenseitigen Kennenlernens

Die Probezeit ist dafür gedacht, festzustellen, ob Beschäftigten und Arbeitsstelle langfristig zusammenpassen. In der Regel gilt: Dauer: bis zu 6 Monate Kündigungsfrist: typischerweise 2 Wochen Auch in der Probezeit müssen Kündigungen sachlich nachvollziehbar sein, dürfen aber leichter ausgesprochen werden.

3. Arbeitsvertrag – die wichtigsten

Punkte auf einen Blick

Ein Arbeitsvertrag regelt, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist. Typische Inhalte sind: Beginn der Tätigkeit Aufgabenbereich Arbeitsort und Arbeitszeit Vergütung und Zusatzleistungen Urlaub mögliche Befristung Kündigungsfristen Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Obwohl mündliche Verträge rechtlich möglich sind, sorgt die Schriftform für Klarheit und Sicherheit.

4. Form der Kündigung – wie muss

sie aussehen?

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegt. Das bedeutet: keine E-Mail keine SMS kein Messenger kein Fax Nur ein unterschriebenes Papier ist gültig. Die Kündigung muss dem Empfänger zugehen – beispielsweise durch Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe.

5. Kündigungsschutz – wann besteht

besonderer Schutz?

Ein allgemeiner Kündigungsschutz besteht: ab mehr als 10 Beschäftigten im Betrieb und nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Zusätzlicher Schutz existiert z. B. für: Schwangere Mitarbeiter in Elternzeit Schwerbehinderte Mitglieder des Betriebsrats In solchen Fällen sind Kündigungen nur unter engen Voraussetzungen möglich.
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6. Häufige Fragen (FAQ)

Welche Kündigungsfrist gilt bei fünf Jahren Zugehörigkeit? Für Arbeitgeber gilt eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Für Arbeitnehmer bleibt es bei 4 Wochen. Kann in der Probezeit jederzeit gekündigt werden? Ja, meist mit einer Frist von zwei Wochen. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag. Sind längere Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag erlaubt? Ja. Sie sind sogar häufig üblich. Die gesetzlichen Mindestfristen dürfen jedoch nicht unterschritten werden.
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