Kündigungsfrist-Rechner
Tragen Sie den Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses ein und wählen Sie, wer kündigt – der Rechner zeigt Ihnen sofort die gesetzliche Frist.
Gesetzliche Grundlagen (§ 622 BGB)
Die gesetzlichen Kündigungsfristen regelt § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Arbeitnehmer haben immer eine einheitliche Frist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Kündigungsfristen für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit:
- 0–2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
- 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
- 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
- 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
- 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
- 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
- 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende
Besonderheiten
- Probezeit: Frist 2 Wochen
- Tarifvertrag: kann abweichende Fristen enthalten
- Arbeitsvertrag: längere Fristen zulässig
- Kleinbetrieb: trotzdem § 622 BGB gültig
- Aufhebungsvertrag: keine Frist, sofort möglich
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