RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Haushaltsaufteilung nach der
Scheidung – Wer bekommt
was?
Die Trennung oder Scheidung wirft häufig die Frage
auf, wie der gemeinsame Haushalt sinnvoll und
gerecht aufgeteilt wird. Möbel, Elektrogeräte,
Fahrzeuge oder Alltagsgegenstände – vieles wurde
gemeinsam angeschafft und muss nun einem der
Ehepartner zugeordnet werden. Im deutschen
Familienrecht gelten dabei klare, aber oft wenig
bekannte Regeln.
1. Grundprinzip: Wem gehört was?
Bei der Haushaltsaufteilung wird unterschieden
zwischen:
Eigentum eines Ehepartners (z. B. Gegenstände,
die nachweislich einer Person gehören),
gemeinsamen Anschaffungen, die entweder
beiden gehören oder für den gemeinsamen
Lebensbedarf angeschafft wurden,
persönlichen Gegenständen eines Ehepartners
(Kleidung, Schmuck, persönliche
Erinnerungsstücke).
2. Haushaltsgegenstände – was dazu
gehört
Zum Haushalt zählen grundsätzlich alle
Gegenstände, die dem gemeinsamen
Lebensbedarf dienen, z. B.:
Möbel (Sofa, Tisch, Schränke)
Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Waschmaschine,
Trockner)
Elektronik (TV, Computer, Küchengeräte)
Geschirr und Haushaltswaren
Familienauto, wenn es überwiegend privat genutzt
wird
Haustiere (rechtlich besondere Kategorie – siehe
unten)
Nicht dazu gehören:
Berufliche Arbeitsmittel
Gegenstände für Hobby/Sport, wenn sie
hauptsächlich von einer Person genutzt wurden
Erbstücke oder Geschenke an nur einen
Ehepartner
statt 24,60 €
nur 12,30 €
im Sonderangebot bis:
3. Wie erfolgt die Aufteilung?
Die Aufteilung erfolgt nach Billigkeitsgrundsätzen
(§ 1361a BGB bei Trennung, § 1568b BGB nach
Scheidung):
a) Während der Trennung
Jeder erhält die Gegenstände, die er für eine
angemessene Haushaltsführung benötigt.
Wer die Kinder überwiegend betreut, bekommt in
der Regel die wichtigsten Dinge, die für den Alltag
mit Kindern notwendig sind.
b) Nach der Scheidung
Es wird geprüft:
Wem gehört der Gegenstand?
Wofür wurde er überwiegend genutzt?
Wer benötigt ihn künftig dringender?
Gemeinsame Haushaltsgegenstände werden
aufgeteilt oder einem Ehepartner zugewiesen. Der
andere erhält gegebenenfalls einen Ausgleich.
4. Was ist mit dem Auto?
Das Familienauto gehört zur Haushaltsausstattung,
wenn es überwiegend privat verwendet wurde.
Wer den Wagen hauptsächlich nutzte (z. B. Fahrt
zur Kita, Einkäufe, Arztbesuche), hat gute
Chancen, ihn zugesprochen zu bekommen.
Anders ist es, wenn:
der Wagen beruflich genutzt wird oder
er im Alleineigentum eines Ehepartners steht.
5. Haustiere nach der Scheidung
Haustiere werden wie Haushaltsgegenstände
behandelt – rechtlich gesehen. Faktisch orientieren
sich Gerichte jedoch oft daran:
wer das Tier überwiegend versorgt hat,
wer emotional stärker gebunden ist,
welche Lösung dem Tierwohl dient.
6. Wie kann man Streit vermeiden?
Empfehlenswert ist:
eine Inventarliste mit Zuordnung nach Nutzung
und Eigentum
Fotos und Rechnungen
einvernehmliche Vergleiche
ggf. Mediation, um langwierige Gerichtsprozesse
zu vermeiden
7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer bekommt die Möbel nach der Scheidung?
Möbel, die für den gemeinsamen Haushalt
angeschafft wurden, werden nach Billigkeit
zugeteilt. Persönliche Möbelstücke bleiben beim
Eigentümer.
Was passiert mit Haushaltsgeräten?
Sie werden demjenigen zugesprochen, der sie
künftig benötigt oder überwiegend genutzt hat.
Kann ich meinen persönlichen Laptop
behalten?
Ja. Persönliche oder berufliche Gegenstände
gehören nicht zur gemeinsamen Haushaltsmasse.
Wer bekommt das Familienauto?
Wer es überwiegend genutzt hat oder dringender
benötigt.
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Letzte Aktualisierung: Dezember 2025