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Haushaltsaufteilung nach der Scheidung – Wer bekommt was?

Die Trennung oder Scheidung wirft häufig die Frage auf, wie der gemeinsame Haushalt sinnvoll und gerecht aufgeteilt wird. Möbel, Elektrogeräte, Fahrzeuge oder Alltagsgegenstände – vieles wurde gemeinsam angeschafft und muss nun einem der Ehepartner zugeordnet werden. Im deutschen Familienrecht gelten dabei klare, aber oft wenig bekannte Regeln.

1. Grundprinzip: Wem gehört was?

Bei der Haushaltsaufteilung wird unterschieden zwischen: Eigentum eines Ehepartners (z. B. Gegenstände, die nachweislich einer Person gehören), gemeinsamen Anschaffungen, die entweder beiden gehören oder für den gemeinsamen Lebensbedarf angeschafft wurden, persönlichen Gegenständen eines Ehepartners (Kleidung, Schmuck, persönliche Erinnerungsstücke).
Wichtig: Die Haushaltsverteilung ist nicht dasselbe wie der Zugewinnausgleich. Sie betrifft ausschließlich die Aufteilung der im Haushalt befindlichen Gegenstände.
Haushaltsaufteiling nach Scheidung

2. Haushaltsgegenstände – was dazu gehört

Zum Haushalt zählen grundsätzlich alle Gegenstände, die dem gemeinsamen Lebensbedarf dienen, z. B.: Möbel (Sofa, Tisch, Schränke) Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner) Elektronik (TV, Computer, Küchengeräte) Geschirr und Haushaltswaren Familienauto, wenn es überwiegend privat genutzt wird Haustiere (rechtlich besondere Kategorie – siehe unten) Nicht dazu gehören: Berufliche Arbeitsmittel Gegenstände für Hobby/Sport, wenn sie hauptsächlich von einer Person genutzt wurden Erbstücke oder Geschenke an nur einen Ehepartner
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3. Wie erfolgt die Aufteilung?

Die Aufteilung erfolgt nach Billigkeitsgrundsätzen (§ 1361a BGB bei Trennung, § 1568b BGB nach Scheidung):

a) Während der Trennung

Jeder erhält die Gegenstände, die er für eine angemessene Haushaltsführung benötigt. Wer die Kinder überwiegend betreut, bekommt in der Regel die wichtigsten Dinge, die für den Alltag mit Kindern notwendig sind.

b) Nach der Scheidung

Es wird geprüft: Wem gehört der Gegenstand? Wofür wurde er überwiegend genutzt? Wer benötigt ihn künftig dringender? Gemeinsame Haushaltsgegenstände werden aufgeteilt oder einem Ehepartner zugewiesen. Der andere erhält gegebenenfalls einen Ausgleich.

4. Was ist mit dem Auto?

Das Familienauto gehört zur Haushaltsausstattung, wenn es überwiegend privat verwendet wurde. Wer den Wagen hauptsächlich nutzte (z. B. Fahrt zur Kita, Einkäufe, Arztbesuche), hat gute Chancen, ihn zugesprochen zu bekommen. Anders ist es, wenn: der Wagen beruflich genutzt wird oder er im Alleineigentum eines Ehepartners steht.

5. Haustiere nach der Scheidung

Haustiere werden wie Haushaltsgegenstände behandelt – rechtlich gesehen. Faktisch orientieren sich Gerichte jedoch oft daran: wer das Tier überwiegend versorgt hat, wer emotional stärker gebunden ist, welche Lösung dem Tierwohl dient.

6. Wie kann man Streit vermeiden?

Empfehlenswert ist: eine Inventarliste mit Zuordnung nach Nutzung und Eigentum Fotos und Rechnungen einvernehmliche Vergleiche ggf. Mediation, um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer bekommt die Möbel nach der Scheidung? Möbel, die für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, werden nach Billigkeit zugeteilt. Persönliche Möbelstücke bleiben beim Eigentümer. Was passiert mit Haushaltsgeräten? Sie werden demjenigen zugesprochen, der sie künftig benötigt oder überwiegend genutzt hat. Kann ich meinen persönlichen Laptop behalten? Ja. Persönliche oder berufliche Gegenstände gehören nicht zur gemeinsamen Haushaltsmasse. Wer bekommt das Familienauto? Wer es überwiegend genutzt hat oder dringender benötigt.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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Haushaltsaufteilung nach der

Scheidung – Wer bekommt

was?

Die Trennung oder Scheidung wirft häufig die Frage auf, wie der gemeinsame Haushalt sinnvoll und gerecht aufgeteilt wird. Möbel, Elektrogeräte, Fahrzeuge oder Alltagsgegenstände – vieles wurde gemeinsam angeschafft und muss nun einem der Ehepartner zugeordnet werden. Im deutschen Familienrecht gelten dabei klare, aber oft wenig bekannte Regeln.

1. Grundprinzip: Wem gehört was?

Bei der Haushaltsaufteilung wird unterschieden zwischen: Eigentum eines Ehepartners (z. B. Gegenstände, die nachweislich einer Person gehören), gemeinsamen Anschaffungen, die entweder beiden gehören oder für den gemeinsamen Lebensbedarf angeschafft wurden, persönlichen Gegenständen eines Ehepartners (Kleidung, Schmuck, persönliche Erinnerungsstücke).

2. Haushaltsgegenstände – was dazu

gehört

Zum Haushalt zählen grundsätzlich alle Gegenstände, die dem gemeinsamen Lebensbedarf dienen, z. B.: Möbel (Sofa, Tisch, Schränke) Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner) Elektronik (TV, Computer, Küchengeräte) Geschirr und Haushaltswaren Familienauto, wenn es überwiegend privat genutzt wird Haustiere (rechtlich besondere Kategorie – siehe unten) Nicht dazu gehören: Berufliche Arbeitsmittel Gegenstände für Hobby/Sport, wenn sie hauptsächlich von einer Person genutzt wurden Erbstücke oder Geschenke an nur einen Ehepartner
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3. Wie erfolgt die Aufteilung?

Die Aufteilung erfolgt nach Billigkeitsgrundsätzen (§ 1361a BGB bei Trennung, § 1568b BGB nach Scheidung):

a) Während der Trennung

Jeder erhält die Gegenstände, die er für eine angemessene Haushaltsführung benötigt. Wer die Kinder überwiegend betreut, bekommt in der Regel die wichtigsten Dinge, die für den Alltag mit Kindern notwendig sind.

b) Nach der Scheidung

Es wird geprüft: Wem gehört der Gegenstand? Wofür wurde er überwiegend genutzt? Wer benötigt ihn künftig dringender? Gemeinsame Haushaltsgegenstände werden aufgeteilt oder einem Ehepartner zugewiesen. Der andere erhält gegebenenfalls einen Ausgleich.

4. Was ist mit dem Auto?

Das Familienauto gehört zur Haushaltsausstattung, wenn es überwiegend privat verwendet wurde. Wer den Wagen hauptsächlich nutzte (z. B. Fahrt zur Kita, Einkäufe, Arztbesuche), hat gute Chancen, ihn zugesprochen zu bekommen. Anders ist es, wenn: der Wagen beruflich genutzt wird oder er im Alleineigentum eines Ehepartners steht.

5. Haustiere nach der Scheidung

Haustiere werden wie Haushaltsgegenstände behandelt – rechtlich gesehen. Faktisch orientieren sich Gerichte jedoch oft daran: wer das Tier überwiegend versorgt hat, wer emotional stärker gebunden ist, welche Lösung dem Tierwohl dient.

6. Wie kann man Streit vermeiden?

Empfehlenswert ist: eine Inventarliste mit Zuordnung nach Nutzung und Eigentum Fotos und Rechnungen einvernehmliche Vergleiche ggf. Mediation, um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer bekommt die Möbel nach der Scheidung? Möbel, die für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, werden nach Billigkeit zugeteilt. Persönliche Möbelstücke bleiben beim Eigentümer. Was passiert mit Haushaltsgeräten? Sie werden demjenigen zugesprochen, der sie künftig benötigt oder überwiegend genutzt hat. Kann ich meinen persönlichen Laptop behalten? Ja. Persönliche oder berufliche Gegenstände gehören nicht zur gemeinsamen Haushaltsmasse. Wer bekommt das Familienauto? Wer es überwiegend genutzt hat oder dringender benötigt.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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