RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Kann ein Kind Barunterhalt
direkt verlangen?
Kurzantwort vorab
In den meisten Fällen nein.
Ein Kind kann Barunterhalt nicht einfach selbst
einfordern, solange ein Elternteil es betreut. Erst in
bestimmten Konstellationen – vor allem bei
Volljährigkeit – ist eine Direktzahlung an das Kind
möglich oder sogar erforderlich.
1. Was bedeutet Barunterhalt
überhaupt?
Barunterhalt ist der finanzielle Unterhalt, den der
nicht betreuende Elternteil leistet. Demgegenüber
steht der Naturalunterhalt, den der betreuende
Elternteil erbringt – etwa durch:
•
Wohnen
•
Essen
•
Kleidung
•
Betreuung und Organisation des Alltags
Wichtig: Beide Formen gelten rechtlich als
gleichwertige
Unterhaltsleistungen.
2. Können minderjährige Kinder
Barunterhalt verlangen?
Grundsatz: Nein
Minderjährige Kinder können keinen Barunterhalt
direkt vom unterhaltspflichtigen Elternteil
verlangen.
Der Barunterhalt wird:
•
an den betreuenden Elternteil gezahlt
•
dieser verwaltet das Geld treuhänderisch für
das Kind
Das Kind hat keinen eigenen
Auszahlungsanspruch, auch wenn es
Taschengeld oder größere Ausgaben wünscht.
Ausnahme: Missbrauch des Unterhalts
Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine
Direktzahlung in Betracht kommen, etwa wenn:
•
der betreuende Elternteil den Unterhalt
nachweislich nicht für das Kind verwendet
•
das Kindeswohl konkret gefährdet ist
In der Praxis ist dies schwer durchsetzbar und
meist nur über das Familiengericht möglich.
3. Können volljährige Kinder
Barunterhalt verlangen?
Ja, grundsätzlich schon
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird das Kind
selbst unterhaltsberechtigt.
Ab diesem Zeitpunkt:
•
haben beide Elternteile Barunterhalt zu leisten
•
erfolgt die Zahlung direkt an das Kind
Aber: Wohnsituation ist entscheidend
•
Volljähriges Kind lebt noch bei einem
Elternteil
•
Wohnen und Verpflegung gelten weiterhin als
Naturalunterhalt
•
Der betreuende Elternteil muss nicht
zusätzlich Geld auszahlen
•
Das Kind kann keinen pauschalen
Barunterhalt verlangen
•
Volljähriges Kind lebt im eigenen Haushalt
•
Beide Elternteile schulden Barunterhalt
•
Die Höhe richtet sich nach:
- dem Bedarf (z. B. Pauschalbedarf für
Studierende)
- dem Einkommen beider Eltern
- eigenem Einkommen des Kindes (z. B.
Ausbildungsvergütung)
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4. Darf das Kind bestimmen, wie der
Unterhalt gezahlt wird?
Nein.
Weder minderjährige noch volljährige Kinder
können frei entscheiden, ob und wie der Unterhalt
gezahlt wird.
•
Die Zahlungsform richtet sich nach gesetzlichen
Vorgaben
•
Einseitige Forderungen nach „Barauszahlung“
sind rechtlich unbeachtlich
•
Abweichungen sind nur durch:
- gerichtliche Entscheidung
- oder einvernehmliche Vereinbarung möglich
5. Praxisbeispiel aus dem Alltag
Beispiel:
Ein 17-jähriges Kind lebt bei der Mutter. Der Vater
zahlt monatlich Kindesunterhalt. Das Kind fordert,
dass der Vater den Unterhalt künftig direkt auf sein
Konto überweist.
Rechtliche Bewertung:
Kein Anspruch.
Der Vater erfüllt seine Pflicht korrekt durch Zahlung
an die Mutter.
Das Kind kann keine Direktzahlung verlangen.
6. Häufige Irrtümer zum Barunterhalt
„Ab 18 bekomme ich automatisch Geld
ausgezahlt“
„Ich kann selbst entscheiden, wohin der
Unterhalt geht“
„Meine Eltern müssen mir den Unterhalt bar
geben“
Entscheidend sind Alter, Wohnsituation und
gesetzliche Regelungen
7. Zusammenfassung
Situation Direktzahlung
an das Kind?
Minderjährig, lebt bei Elternteil Nein
Volljährig, lebt bei Elternteil Meist
nein
Volljährig, eigener Haushalt Ja
Missbrauch des Unterhalts Nur in
Ausnahmefällen
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Gerade
bei Volljährigenunterhalt, Ausbildung oder Studium
kommt es stark auf den Einzelfall an.
Häufige Fragen zum Barunterhalt
Kann ein minderjähriges Kind Barunterhalt
direkt verlangen?
Nein. Minderjährige Kinder haben keinen Anspruch
auf direkte Auszahlung. Der Barunterhalt wird an
den betreuenden Elternteil gezahlt.
Muss Barunterhalt immer bar ausgezahlt
werden?
Nein. „Barunterhalt“ bedeutet nicht Bargeld,
sondern finanzielle Unterhaltsleistung – meist per
Überweisung.
Ab wann bekommt ein Kind den Unterhalt
direkt ausgezahlt?
In der Regel ab Volljährigkeit, wenn das Kind einen
eigenen Haushalt führt oder sich selbst verwaltet.
Was gilt, wenn das volljährige Kind noch zu
Hause wohnt?
Dann wird Unterhalt häufig durch Wohnung,
Verpflegung und Versorgung erbracht. Ein
Anspruch auf Auszahlung besteht meist nicht.
Kann das Familiengericht eine Direktzahlung
anordnen?
Ja, aber nur in Ausnahmefällen, etwa bei
Missbrauch des Unterhalts durch den betreuenden
Elternteil.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025