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Kann ein Kind Barunterhalt
verlangen?
Viele getrennte Eltern fragen sich:
Kann ein Kind verlangen, dass der Unterhalt direkt
an es selbst gezahlt wird? Die Antwort hängt vor
allem davon ab, ob das Kind minderjährig oder
volljährig ist und wo es lebt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
•
Wann ein Kind Barunterhalt verlangen kann
•
Wann der Unterhalt an den betreuenden
Elternteil gezahlt wird
•
Wann Unterhalt direkt an das Kind gezahlt
werden muss
•
Beispiele aus der Praxis
Wann ein Kind Barunterhalt verlangen
kann
Grundsätzlich gilt im deutschen Unterhaltsrecht:
Der Unterhaltsanspruch steht dem Kind zu.
Bei minderjährigen Kindern wird das Geld jedoch in
der Regel an den Elternteil gezahlt, bei dem das
Kind lebt, da dieser den sogenannten
Naturalunterhalt leistet (Wohnung, Essen,
Kleidung).
Naturalunterhalt und Barunterhalt
Beim sogenannten Residenzmodell teilen sich
Eltern den Unterhalt so auf:
Elternteil Art des Unterhalts
Elternteil bei dem Naturalunterhalt (Wohnung,
das Kind lebt Essen, Betreuung)
anderer Elternteil Barunterhalt
Der Barunterhalt wird deshalb meist nicht direkt an
das Kind, sondern an den betreuenden Elternteil
gezahlt.
Können volljährige Kinder
Barunterhalt verlangen?
Ja. Mit Volljährigkeit ändert sich die Situation
deutlich.
Ab dem 18. Geburtstag hat das Kind einen
eigenen Unterhaltsanspruch gegen beide
Elternteile.
Das bedeutet:
•
Das Kind fordert den Unterhalt selbst ein
•
Beide Elternteile müssen grundsätzlich
Barunterhalt zahlen
•
Der Unterhalt wird meist direkt an das Kind
gezahlt
Eltern sind in der Regel verpflichtet, Unterhalt zu
zahlen, solange sich das Kind noch in einer
angemessenen Ausbildung oder im Studium
befindet.
Wenn das Kind eine eigene Wohnung
hat
Zieht das Kind aus, gelten andere Regeln.
In diesem Fall:
•
müssen beide Elternteile Barunterhalt zahlen
•
die Zahlung erfolgt meist direkt an das Kind
•
die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der
Eltern
Verdienen beide Eltern gleich viel, wird der
Unterhalt meist hälftig aufgeteilt.
Wann ein Kind keinen Barunterhalt
verlangen kann
Ein Anspruch besteht meist nicht, wenn:
•
das Kind eigenes ausreichendes Einkommen
hat
•
das Kind keine Ausbildung oder Schule besucht
•
das Kind verheiratet ist
•
das Kind seine Ausbildung mutwillig verzögert
auch auf USB Stick
verständlich erklärt
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sofort nutzbar
Können minderjährige Kinder
Unterhalt selbst verlangen?
Nein, grundsätzlich nicht.
Minderjährige Kinder können normalerweise
keinen Barunterhalt direkt verlangen.
Der Grund:
•
Das Geld soll für Lebensunterhalt und
Betreuung verwendet werden
•
Der betreuende Elternteil verwaltet den
Unterhalt
Eine direkte Zahlung an das Kind kommt nur
selten vor.
Ausnahme
Eine direkte Zahlung an das Kind kann möglich
sein, wenn:
•
nachweisbar ist, dass der betreuende Elternteil
•
den Unterhalt nicht für das Kind verwendet
Solche Fälle sind in der Praxis jedoch selten.
Wenn das volljährige Kind noch bei
den Eltern wohnt
Lebt ein volljähriges Kind weiterhin im Haushalt
eines Elternteils, gilt häufig:
•
ein Elternteil leistet Naturalunterhalt
•
der andere Elternteil zahlt Barunterhalt
Das Kind kann dann meist keine vollständige
Auszahlung verlangen, da Unterkunft und
Verpflegung bereits als Unterhalt gelten.
Nur wenn die tatsächlichen Kosten unter dem
Unterhaltsbetrag liegen, kann eine Differenz
ausgezahlt werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein 19-jähriger Student zieht wegen seines
Studiums in eine eigene Wohnung.
•
Bedarf laut Unterhaltsrecht: etwa 990 €
monatlich
•
beide Eltern verdienen gleich viel
Dann müssen beide Eltern je etwa die Hälfte
zahlen.
Der Unterhalt wird direkt an den Studenten
überwiesen.
Häufige Fehler beim Kindesunterhalt
Viele Eltern glauben:
X Das Kind hat keinen eigenen Anspruch auf
Unterhalt
X Unterhalt endet automatisch mit 18
X Nur ein Elternteil muss zahlen
Tatsächlich gilt:
•
Unterhalt kann auch über 18 hinaus bestehen
•
Beide Eltern sind grundsätzlich
unterhaltspflichtig
•
Der Anspruch besteht meist bis zum Ende der
ersten Ausbildung
Fazit
Ein Kind kann nicht immer Barunterhalt verlangen.
Die wichtigsten Regeln sind:
•
Minderjährige Kinder erhalten den Unterhalt
meist über den betreuenden Elternteil
•
Volljährige Kinder können Unterhalt direkt
verlangen
•
Beide Eltern müssen anteilig zahlen
•
Der Anspruch besteht meist bis zum Abschluss
der ersten Ausbildung
FAQ
Kann ein minderjähriges Kind Unterhalt
direkt erhalten?
Nein. In der Regel wird der Unterhalt an den
Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt.
Kann ein volljähriges Kind Unterhalt
selbst einklagen?
Ja. Volljährige Kinder müssen ihren
Unterhaltsanspruch selbst geltend machen.
Müssen beide Eltern ab 18 Unterhalt
zahlen?
Ja. Beide Elternteile sind grundsätzlich anteilig
zum Barunterhalt verpflichtet.
Wann endet der Unterhaltsanspruch eines
Kindes?
Meist mit Abschluss der ersten Ausbildung oder
eines Studiums.
Muss Unterhalt gezahlt werden, wenn das Kind
arbeitet?
Eigenes Einkommen wird angerechnet und kann
den Unterhalt reduzieren.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal