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AMK Rechtsportal
Barunterhalt, kann
Kindesunterhalt an das Kind
gezahlt werden?
Prinzipiell haben minderjährige Kinder keinen
Anspruch, sich den Unterhalt in bar auszahlen zu
lassen. Das Geld steht dem Elternteil zu, bei dem
das Kind lebt.
Dieser Elternteil muss das Geld aber auch für die
Betreuung und die Versorgung des Kindes
verwenden.
Befindet sich ein volljähriges, unverheiratetes Kind
noch in der Ausbildung können die Eltern
bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, anstatt
sich eine Mietwohnung zu nehmen. (Das ist
natürlich nur möglich, wenn sich die
Ausbildungsstätte in der Nähe des Wohnortes
befindet)
Dabei wird die Barunterhaltspflicht nicht zur Hälfte,
sondern anteilig nach Zahlungsfähigkeit zwischen
den Eltern verteilt.
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Unterhaltsrecht 2025
Normalerweise muss die Mutter die Kinder mit
sämtlicher benötigten Kleidung ausstatten, auch
wenn sie beim Vater sind. Kauft der Vater trotzdem
Kleidung für die Kinder, z.B. für die Zeit in der sie
bei ihm sind, so ist das freiwillig und entlastet nicht
die Mutter.
Kauft der Vater aber in Vereinbarung mit der
Mutter Kleidung oder andere Sachen für die
Kinder, dann kann er diese Kosten auch vom
Unterhalt, den er zahlen muss, abziehen.
Barunterhalt direkt an das Kind
zahlen
Kann nachgewiesen werden, dass derjenige
Elternteil, bei dem das Kind wohnt, den Unterhalt
anderweitig für sich verwendet, ist das ein Grund,
dass der Unterhalt direkt an das Kind gezahlt
werden müsste.
In den meisten Fällen kann das aber nicht
nachgewiesen werden.