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Kann ein Kind Barunterhalt direkt verlangen?

Kurzantwort vorab In den meisten Fällen nein. Ein Kind kann Barunterhalt nicht einfach selbst einfordern, solange ein Elternteil es betreut. Erst in bestimmten Konstellationen – vor allem bei Volljährigkeit – ist eine Direktzahlung an das Kind möglich oder sogar erforderlich.
Barunterhalt an das Kind zahlen

1. Was bedeutet Barunterhalt überhaupt?

Barunterhalt ist der finanzielle Unterhalt, den der nicht betreuende Elternteil leistet. Demgegenüber steht der Naturalunterhalt, den der betreuende Elternteil erbringt – etwa durch: Wohnen Essen Kleidung Betreuung und Organisation des Alltags Wichtig: Beide Formen gelten rechtlich als gleichwertige Unterhaltsleistungen.

2. Können minderjährige Kinder Barunterhalt

verlangen?

Grundsatz: Nein Minderjährige Kinder können keinen Barunterhalt direkt vom unterhaltspflichtigen Elternteil verlangen. Der Barunterhalt wird: an den betreuenden Elternteil gezahlt dieser verwaltet das Geld treuhänderisch für das Kind Das Kind hat keinen eigenen Auszahlungsanspruch, auch wenn es Taschengeld oder größere Ausgaben wünscht. Ausnahme: Missbrauch des Unterhalts Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine Direktzahlung in Betracht kommen, etwa wenn: der betreuende Elternteil den Unterhalt nachweislich nicht für das Kind verwendet das Kindeswohl konkret gefährdet ist In der Praxis ist dies schwer durchsetzbar und meist nur über das Familiengericht möglich.

3. Können volljährige Kinder Barunterhalt verlangen?

Ja, grundsätzlich schon Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird das Kind selbst unterhaltsberechtigt. Ab diesem Zeitpunkt: haben beide Elternteile Barunterhalt zu leisten erfolgt die Zahlung direkt an das Kind Aber: Wohnsituation ist entscheidend Volljähriges Kind lebt noch bei einem Elternteil Wohnen und Verpflegung gelten weiterhin als Naturalunterhalt Der betreuende Elternteil muss nicht zusätzlich Geld auszahlen Das Kind kann keinen pauschalen Barunterhalt verlangen Volljähriges Kind lebt im eigenen Haushalt Beide Elternteile schulden Barunterhalt Die Höhe richtet sich nach: - dem Bedarf (z. B. Pauschalbedarf für Studierende) - dem Einkommen beider Eltern - eigenem Einkommen des Kindes (z. B. Ausbildungsvergütung)
Ratgeber Unterhalt
statt 24,60 € nur 12,30 €
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4. Darf das Kind bestimmen, wie der Unterhalt

gezahlt wird?

Nein. Weder minderjährige noch volljährige Kinder können frei entscheiden, ob und wie der Unterhalt gezahlt wird. Die Zahlungsform richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben Einseitige Forderungen nach „Barauszahlung“ sind rechtlich unbeachtlich Abweichungen sind nur durch: - gerichtliche Entscheidung - oder einvernehmliche Vereinbarung möglich

5. Praxisbeispiel aus dem Alltag

Beispiel: Ein 17-jähriges Kind lebt bei der Mutter. Der Vater zahlt monatlich Kindesunterhalt. Das Kind fordert, dass der Vater den Unterhalt künftig direkt auf sein Konto überweist. Rechtliche Bewertung: Kein Anspruch. Der Vater erfüllt seine Pflicht korrekt durch Zahlung an die Mutter. Das Kind kann keine Direktzahlung verlangen.
Beispiel 2: Ein 19-jähriger Student wohnt in einer eigenen Wohnung. Beide Eltern verdienen etwa gleich viel. Rechtliche Bewertung: Anspruch auf Barunterhalt gegen beide Eltern. Die Unterhaltszahlung erfolgt direkt an den Studenten, anteilig nach Einkommen der Eltern.

6. Häufige Irrtümer zum Barunterhalt

„Ab 18 bekomme ich automatisch Geld ausgezahlt“ „Ich kann selbst entscheiden, wohin der Unterhalt geht“ „Meine Eltern müssen mir den Unterhalt bar geben“ Entscheidend sind Alter, Wohnsituation und gesetzliche Regelungen

7. Zusammenfassung

Situation Direktzahlung an das Kind? Minderjährig, lebt bei Elternteil Nein Volljährig, lebt bei Elternteil Meist nein Volljährig, eigener Haushalt Ja Missbrauch des Unterhalts Nur in Ausnahmefällen

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Gerade bei Volljährigenunterhalt, Ausbildung oder Studium kommt es stark auf den Einzelfall an.

Häufige Fragen zum Barunterhalt

Kann ein minderjähriges Kind Barunterhalt direkt verlangen? Nein. Minderjährige Kinder haben keinen Anspruch auf direkte Auszahlung. Der Barunterhalt wird an den betreuenden Elternteil gezahlt. Muss Barunterhalt immer bar ausgezahlt werden? Nein. „Barunterhalt“ bedeutet nicht Bargeld, sondern finanzielle Unterhaltsleistung – meist per Überweisung. Ab wann bekommt ein Kind den Unterhalt direkt ausgezahlt? In der Regel ab Volljährigkeit, wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt oder sich selbst verwaltet. Was gilt, wenn das volljährige Kind noch zu Hause wohnt? Dann wird Unterhalt häufig durch Wohnung, Verpflegung und Versorgung erbracht. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht meist nicht. Kann das Familiengericht eine Direktzahlung anordnen? Ja, aber nur in Ausnahmefällen, etwa bei Missbrauch des Unterhalts durch den betreuenden Elternteil.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025
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Kann ein Kind Barunterhalt

direkt verlangen?

Kurzantwort vorab In den meisten Fällen nein. Ein Kind kann Barunterhalt nicht einfach selbst einfordern, solange ein Elternteil es betreut. Erst in bestimmten Konstellationen – vor allem bei Volljährigkeit – ist eine Direktzahlung an das Kind möglich oder sogar erforderlich.
Barunterhalt an das Kind zahlen

1. Was bedeutet Barunterhalt

überhaupt?

Barunterhalt ist der finanzielle Unterhalt, den der nicht betreuende Elternteil leistet. Demgegenüber steht der Naturalunterhalt, den der betreuende Elternteil erbringt – etwa durch: Wohnen Essen Kleidung Betreuung und Organisation des Alltags Wichtig: Beide Formen gelten rechtlich als gleichwertige Unterhaltsleistungen.

2. Können minderjährige Kinder

Barunterhalt verlangen?

Grundsatz: Nein Minderjährige Kinder können keinen Barunterhalt direkt vom unterhaltspflichtigen Elternteil verlangen. Der Barunterhalt wird: an den betreuenden Elternteil gezahlt dieser verwaltet das Geld treuhänderisch für das Kind Das Kind hat keinen eigenen Auszahlungsanspruch, auch wenn es Taschengeld oder größere Ausgaben wünscht. Ausnahme: Missbrauch des Unterhalts Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine Direktzahlung in Betracht kommen, etwa wenn: der betreuende Elternteil den Unterhalt nachweislich nicht für das Kind verwendet das Kindeswohl konkret gefährdet ist In der Praxis ist dies schwer durchsetzbar und meist nur über das Familiengericht möglich.

3. Können volljährige Kinder

Barunterhalt verlangen?

Ja, grundsätzlich schon Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird das Kind selbst unterhaltsberechtigt. Ab diesem Zeitpunkt: haben beide Elternteile Barunterhalt zu leisten erfolgt die Zahlung direkt an das Kind Aber: Wohnsituation ist entscheidend Volljähriges Kind lebt noch bei einem Elternteil Wohnen und Verpflegung gelten weiterhin als Naturalunterhalt Der betreuende Elternteil muss nicht zusätzlich Geld auszahlen Das Kind kann keinen pauschalen Barunterhalt verlangen Volljähriges Kind lebt im eigenen Haushalt Beide Elternteile schulden Barunterhalt Die Höhe richtet sich nach: - dem Bedarf (z. B. Pauschalbedarf für Studierende) - dem Einkommen beider Eltern - eigenem Einkommen des Kindes (z. B. Ausbildungsvergütung)
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4. Darf das Kind bestimmen, wie der

Unterhalt gezahlt wird?

Nein. Weder minderjährige noch volljährige Kinder können frei entscheiden, ob und wie der Unterhalt gezahlt wird. Die Zahlungsform richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben Einseitige Forderungen nach „Barauszahlung“ sind rechtlich unbeachtlich Abweichungen sind nur durch: - gerichtliche Entscheidung - oder einvernehmliche Vereinbarung möglich

5. Praxisbeispiel aus dem Alltag

Beispiel: Ein 17-jähriges Kind lebt bei der Mutter. Der Vater zahlt monatlich Kindesunterhalt. Das Kind fordert, dass der Vater den Unterhalt künftig direkt auf sein Konto überweist. Rechtliche Bewertung: Kein Anspruch. Der Vater erfüllt seine Pflicht korrekt durch Zahlung an die Mutter. Das Kind kann keine Direktzahlung verlangen.

6. Häufige Irrtümer zum Barunterhalt

„Ab 18 bekomme ich automatisch Geld ausgezahlt“ „Ich kann selbst entscheiden, wohin der Unterhalt geht“ „Meine Eltern müssen mir den Unterhalt bar geben“ Entscheidend sind Alter, Wohnsituation und gesetzliche Regelungen

7. Zusammenfassung

Situation Direktzahlung an das Kind? Minderjährig, lebt bei Elternteil Nein Volljährig, lebt bei Elternteil Meist nein Volljährig, eigener Haushalt Ja Missbrauch des Unterhalts Nur in Ausnahmefällen

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Gerade bei Volljährigenunterhalt, Ausbildung oder Studium kommt es stark auf den Einzelfall an.

Häufige Fragen zum Barunterhalt

Kann ein minderjähriges Kind Barunterhalt direkt verlangen? Nein. Minderjährige Kinder haben keinen Anspruch auf direkte Auszahlung. Der Barunterhalt wird an den betreuenden Elternteil gezahlt. Muss Barunterhalt immer bar ausgezahlt werden? Nein. „Barunterhalt“ bedeutet nicht Bargeld, sondern finanzielle Unterhaltsleistung – meist per Überweisung. Ab wann bekommt ein Kind den Unterhalt direkt ausgezahlt? In der Regel ab Volljährigkeit, wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt oder sich selbst verwaltet. Was gilt, wenn das volljährige Kind noch zu Hause wohnt? Dann wird Unterhalt häufig durch Wohnung, Verpflegung und Versorgung erbracht. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht meist nicht. Kann das Familiengericht eine Direktzahlung anordnen? Ja, aber nur in Ausnahmefällen, etwa bei Missbrauch des Unterhalts durch den betreuenden Elternteil.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025