Kann ein Kind Barunterhalt verlangen?
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: August 2026
Viele getrennte Eltern fragen sich:
Kann ein Kind verlangen, dass der Unterhalt direkt an es selbst gezahlt
wird? Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob das Kind minderjährig
oder volljährig ist und wo es lebt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
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Wann ein Kind Barunterhalt verlangen kann
•
Wann der Unterhalt an den betreuenden Elternteil gezahlt wird
•
Wann Unterhalt direkt an das Kind gezahlt werden muss
•
Beispiele aus der Praxis
Wann ein Kind Barunterhalt verlangen kann
Grundsätzlich gilt im deutschen Unterhaltsrecht:
Der Unterhaltsanspruch steht dem Kind zu.
Bei minderjährigen Kindern wird das Geld jedoch in der Regel an den
Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt, da dieser den sogenannten
Naturalunterhalt leistet (Wohnung, Essen, Kleidung).
Naturalunterhalt und Barunterhalt
Beim sogenannten Residenzmodell teilen sich Eltern den Unterhalt so
auf:
Elternteil Art des Unterhalts
Elternteil bei dem das Kind lebt - Naturalunterhalt (Wohnung,
Essen, Betreuung)
anderer Elternteil - Barunterhalt
Der Barunterhalt wird deshalb meist nicht direkt an das Kind, sondern an
den betreuenden Elternteil gezahlt.
Können minderjährige Kinder Unterhalt selbst
verlangen?
Nein, grundsätzlich nicht.
Minderjährige Kinder können normalerweise keinen
Barunterhalt direkt verlangen.
Der Grund:
•
Das Geld soll für Lebensunterhalt und Betreuung
verwendet werden
•
Der betreuende Elternteil verwaltet den Unterhalt
Eine direkte Zahlung an das Kind kommt nur selten vor.
Ausnahme
Eine direkte Zahlung an das Kind kann möglich sein, wenn:
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nachweisbar ist, dass der betreuende Elternteil
•
den Unterhalt nicht für das Kind verwendet
Solche Fälle sind in der Praxis jedoch selten.
Können volljährige Kinder Barunterhalt verlangen?
Ja. Mit Volljährigkeit ändert sich die Situation deutlich.
Ab dem 18. Geburtstag hat das Kind einen eigenen
Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile.
Das bedeutet:
•
Das Kind fordert den Unterhalt selbst ein
•
Beide Elternteile müssen grundsätzlich Barunterhalt zahlen
•
Der Unterhalt wird meist direkt an das Kind gezahlt
Eltern sind in der Regel verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, solange sich
das Kind noch in einer angemessenen Ausbildung oder im Studium
befindet.
Wenn das volljährige Kind noch bei den Eltern
wohnt
Lebt ein volljähriges Kind weiterhin im Haushalt eines
Elternteils, gilt häufig:
•
ein Elternteil leistet Naturalunterhalt
•
der andere Elternteil zahlt Barunterhalt
Das Kind kann dann meist keine vollständige Auszahlung
verlangen, da Unterkunft und Verpflegung bereits als Unterhalt
gelten.
Nur wenn die tatsächlichen Kosten unter dem
Unterhaltsbetrag liegen, kann eine Differenz ausgezahlt
werden.
Wenn das Kind eine eigene Wohnung hat
Zieht das Kind aus, gelten andere Regeln.
In diesem Fall:
•
müssen beide Elternteile Barunterhalt zahlen
•
die Zahlung erfolgt meist direkt an das Kind
•
die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern
Verdienen beide Eltern gleich viel, wird der Unterhalt meist hälftig
aufgeteilt.
Beispiel aus der Praxis
Ein 19-jähriger Student zieht wegen seines Studiums in eine
eigene Wohnung.
•
Bedarf laut Unterhaltsrecht: etwa 990 € monatlich
•
beide Eltern verdienen gleich viel
Dann müssen beide Eltern je etwa die Hälfte zahlen.
Der Unterhalt wird direkt an den Studenten überwiesen.
Wann ein Kind keinen Barunterhalt verlangen kann
Ein Anspruch besteht meist nicht, wenn:
•
das Kind eigenes ausreichendes Einkommen hat
•
das Kind keine Ausbildung oder Schule besucht
•
das Kind verheiratet ist
•
das Kind seine Ausbildung mutwillig verzögert
Häufige Fehler beim Kindesunterhalt
Viele Eltern glauben:
X Das Kind hat keinen eigenen Anspruch auf Unterhalt
X Unterhalt endet automatisch mit 18
X Nur ein Elternteil muss zahlen
Tatsächlich gilt:
•
Unterhalt kann auch über 18 hinaus bestehen
•
Beide Eltern sind grundsätzlich unterhaltspflichtig
•
Der Anspruch besteht meist bis zum Ende der ersten
Ausbildung
Ein Kind kann nicht immer Barunterhalt verlangen.
Die wichtigsten Regeln sind:
•
Minderjährige Kinder erhalten den Unterhalt meist über
den betreuenden Elternteil
•
Volljährige Kinder können Unterhalt direkt verlangen
•
Beide Eltern müssen anteilig zahlen
•
Der Anspruch besteht meist bis zum Abschluss der ersten
Ausbildung
FAQ
Kann ein minderjähriges Kind Unterhalt direkt erhalten?
Nein. In der Regel wird der Unterhalt an den Elternteil gezahlt, bei
dem das Kind lebt.
Kann ein volljähriges Kind Unterhalt selbst einklagen?
Ja. Volljährige Kinder müssen ihren Unterhaltsanspruch selbst
geltend machen.
Müssen beide Eltern ab 18 Unterhalt zahlen?
Ja. Beide Elternteile sind grundsätzlich anteilig zum Barunterhalt
verpflichtet.
Wann endet der Unterhaltsanspruch eines Kindes?
Meist mit Abschluss der ersten Ausbildung oder eines Studiums.
Muss Unterhalt gezahlt werden, wenn das Kind arbeitet?
Eigenes Einkommen wird angerechnet und kann den Unterhalt
reduzieren.
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