RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Unterhalt & Schulden:
Detaillierte Analyse, was
angerechnet wird
1. Grundprinzip: Unterhalt beruht auf
dem bereinigten Einkommen
Bei der Bemessung von Kindes- oder
Ehegattenunterhalt ist entscheidend, welches
verfügbare Einkommen der Unterhaltspflichtige
nach Abzug notwendiger Ausgaben hat. Dabei ist
nicht nur das Nettoeinkommen relevant: Auch
vertraglich begründete finanzielle Verpflichtungen,
also Schulden, können anrechenbar sein – sofern
sie rechtlich bestehen, wirtschaftlich erforderlich
und sinnvoll sind.
Ein Gericht prüft insbesondere, ob die
aufgenommenen Verbindlichkeiten eine legitime
Belastung darstellen oder ob sie bewusst zur
Vermeidung höherer Unterhaltslasten geschaffen
wurden.
Schulden können bei der Unterhaltsberechnung
eine erhebliche Rolle spielen – sie mindern das
verfügbare Einkommen, wenn bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind. Aber nicht jede
Verbindlichkeit wird vom Familiengericht anerkannt.
In dieser Analyse erläutern wir, welche Schulden
typischerweise abgezogen werden, wann ein
Gericht sie ablehnt – und worauf
Unterhaltspflichtige beim Nachweis besonders
achten sollten.
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3.2 Lebensnotwendige
Konsumschulden
Kredite, die zur Deckung notwendiger
Anschaffungen dienen (etwa Haushaltsgeräte,
medizinische Kosten, Reparaturen), können
berücksichtigt werden, sofern sie nicht überhöht
sind. Entscheidend ist:
•
die Notwendigkeit der Anschaffung
•
dass die Raten reasonable sind
•
dass die Schuld nicht lediglich zum Konsum
getragen wird
Gerichte verlangen hier oft Belege oder eine
plausible wirtschaftliche Begründung.
2. Wann werden gemeinsame
Schulden anerkannt?
Verpflichtungen, die beide Partner während der
Beziehung gemeinsam eingegangen sind – etwa
ein gemeinsamer Autokredit oder Haushaltskredit –
werden in der Regel vom Gericht als abzugsfähig
betrachtet. Der Grund: Beide tragen rechtlich das
Risiko, und es handelt sich typischerweise um
wirtschaftliche Lasten, die zur Lebensführung
gehören.
Wichtig ist dabei:
•
Vertragsverantwortung: Beide Unterzeichner
haften, unabhängig davon, wer den Kredit
tatsächlich abbezahlt.
•
Zeitpunkt der Aufnahme: Kredite, die schon
vor einer Trennung bestanden, werden häufiger
anerkannt als solche, die danach neu
aufgenommen wurden.
•
Nutzung: Das finanzierte Gut (Auto, Möbel
etc.) sollte nicht rein luxuriös sein, sondern
einen praktischen Bezug zum gemeinsamen
Lebensunterhalt haben.
3. Abzugsfähige Kreditarten im Detail
3.1 Autokredit: Wenn das Fahrzeug
notwendig ist
Ein Autokredit wird von Gerichten oft
berücksichtigt, wenn das Fahrzeug zur Sicherung
des Erwerbs oder für notwendige Fahrten
(Arbeitsweg, Kinderbetreuung) gebraucht wird.
Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
•
Ist das Auto kein Luxusmodell, sondern
praktisch und finanzierbar?
•
Würde der Unterhaltszahler ohne das
Fahrzeug erhebliche Einbußen im Einkommen
erleiden?
•
Ist die monatliche Rate wirtschaftlich
angemessen im Verhältnis zum Einkommen?
•
Wenn das Fahrzeug nur aus Prestigegründen
angeschafft wurde, ist die Anerkennung
wahrscheinlicher eingeschränkt.
3.3 Dispositionskredit (Überziehung)
Ein Dispositionkredit (also Überziehung des
Kontos) wird nur in Ausnahmefällen anerkannt:
wenn er zur kurzfristigen Sicherung notwendiger
Ausgaben diente,
wenn er nicht dauerhaft ausgereizt wurde,
wenn seine Nutzung transparent und begründet
ist.
Dauerhafte oder exzessive Nutzung bringt
hingegen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit mit
sich.
4. Schulden, die typischerweise nicht
angerechnet werden
Nicht alle finanziellen Verpflichtungen werden von
Gerichten akzeptiert – insbesondere werden
Kredite abgelehnt, wenn sie die Unterhaltslast
künstlich senken sollen.
4.1 Luxus- und Konsumschulden
Konsumschulden wie hochpreisige
Unterhaltungselektronik, Luxusautos oder
Designermöbel fallen meist nicht unter die
anrechenbaren Schulden. Solche Ausgaben gelten
als freiwillig und luxuriös, sodass eine Absenkung
des Unterhalts nicht gerechtfertigt ist.
4.2 Kredite nach Trennung aus
strategischen Gründen
Wenn nach der Trennung ein Kredit aufgenommen
wurde – ohne echten wirtschaftlichen Bedarf, aber
mit dem Ziel, die Unterhaltszahlungen zu drücken –
wird das Gericht sehr kritisch sein. Solche Schulden
können als Missbrauch der Leistungsfähigkeit
gewertet werden.
4.3 Verbindlichkeiten des neuen Partners
Schulden, die ausschließlich vom neuen
Lebensgefährten stammen (z. B. ein
Möbelkaufvertrag für die neue Wohnung), sind
grundsätzlich nicht relevant für die
Unterhaltsberechnung des früheren Partners.
5. Wie Gerichte die Zumutbarkeit
bewerten
Gerichte analysieren Einzelfälle sehr genau.
Wichtige Kriterien:
1. Zeitpunkt
Vortrennungs-Schulden werden eher anerkannt.
Schulden, die bewusst nach der Trennung
eingegangen wurden, sind deutlich kritischer zu
beurteilen.
2. Wirtschaftlicher Nutzen
Diente der Kredit einem realen Zweck (Arbeit,
notwendige Ausstattung, Lebensstandard)?
Gab es alternative, günstigere Möglichkeiten?
3. Leistungsfähigkeit vs. Unterhalt
Kann der Unterhaltspflichtige nach Abzug der
Raten seinen Unterhaltsverpflichtungen noch
nachkommen?
Wird das Existenzminimum gefährdet?
4. Angemessenheit der Raten
Sind die Raten in Relation zum Einkommen
plausibel?
Liegt eine überhöhte Finanzierung vor?
Bei Bedarf kann das Gericht Nachweise verlangen,
z. B. Kreditverträge, Verwendungsnachweise,
Kontoauszüge oder vergleichende Angebote.
6. Prägnante Übersicht: Welche
Schulden zählen, welche nicht
Typ der Schuld Wird anerkannt
Typische Begründung
Gemeinsamer Kredit (Auto, Möbel)
Lebensführung, gemeinsames Risiko Autokredit
(notwendig) Beruflicher Nutzen, Mobilität
essentiell
Lebensnotwendige Kredite
Haushaltsgeräte, Reparaturen, medizinische
Ausgaben
Dispositionskredit Nur bei plausibler
kurzfristiger Nutzung
Luxus- oder Konsumschulden Freiwilliger
Lebensstil, nicht notwendig
Kredite nach Trennung zur Unterhaltsminderung
Strategische Aufnahme, kein wirtschaftlicher
Bedarf
Schulden des neuen Partners
Keine rechtliche Haftung des Unterhaltspflichtigen
7. Fazit & Handlungsempfehlungen
Schulden können den Unterhalt mindern, aber es
ist falsch zu glauben, dass jeder Kredit abgezogen
wird.
Nur solche Verbindlichkeiten werden anerkannt, die
rechtlich begründet, wirtschaftlich notwendig und
nicht strategisch gewollt sind.
Wer Unterhaltszahlungen leisten muss, sollte
sorgfältig dokumentieren, warum ein Kredit
notwendig ist, und bei gerichtlicher
Auseinandersetzung entsprechende Nachweise
bereithalten.
Bei Streit empfiehlt sich eine fundierte
Rechtsberatung oder Unterstützung durch einen
Fachanwalt für Familienrecht, insbesondere wenn
große Kredite oder strategische Fragen im Raum
stehen.
Letzte Aktualisierung: November 2025
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz
sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für
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