Bei gemeinsamen Schulden haben die Ehepartner diese Schulden auch gemeinsam aufgenommen. Sie haben beide zusammen einen Vertrag unterschrieben. (z.B bei einen Kreditvertrag) Es können aber auch Schulden aus einem gemeinsamen Mietvertrag sein, also Mietschulden). Unterschreibt während der Ehe nur ein Ehepartner einen Kreditvertrag, dann sind das auch nur seine Schulden. Der andere Ehepartner haftet nicht. Auch wenn beide gemeinsam wirtschaften und das Geld alles in einen Topf kam. Das spielt keine Rolle. Es zählen nur die Unterschriften. Also, wer Vertragspartner ist. Und derjenige muss dann auch die Schulden zurückzahlen. Es sind nicht automatisch gemeinsame Schulden, nur weil man verheiratet ist.
Wer muss die Schulden nach einer Trennung
zurückzahlen
Autokredit zurückzahlenDie Raten muss auch nach einer Scheidung derjenige zurückzahlen, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Die Bank interessiert der Familienstand nicht. Haben beide Partner unterschrieben, holt die Bank sich das Geld von demjenigen, der zahlungsfähig ist. Zahlungsfähig heißt, es muss Vermögen da sein oder der Lohn muss über dem pfändbarem Betrag liegen.Ein Expartner muss keine Angst haben, nach der Trennung Raten zahlen zu müssen, für deren Vertrag dazu, er nicht unterschrieben hat. Auch wenn es sich dabei um ein Auto oder Gegenstände handelt, die gemeinsam genutzt wurden. Die Expartner könnten sich aber freiwillig einigen, um Schulden und Ratenzahlungen zu begleichen.Die Ehepartner sollten untereinander klären, wie sie Rückzahlung von Raten und Schulden abwickeln. Es muss nicht, sollte aber fair ausgehandelt werden.Hat bspw. nur der Mann den Kreditvertrag unterschrieben, muss er diesen auch nach einer Trennung oder Scheidung alleine zurückzahlen. Es sei denn, die Exfrau nutzt das Auto alleine weiter. Dann könnte sie auch die Raten weiterzahlen oder der Mann zahlt die Rate aus Kulanz weiter, weil die Frau nicht zahlungsfähig ist und er könnte das aber bei einer möglichen Unterhaltszahlung abziehen. Es kommt dann natürlich auch darauf an, von wem das Auto dringender benötigt wird. Dringend heißt, die Kinder zur Schule oder zum Sport zu fahren. Oder auch, wer auf das Auto angewiesen ist, um damit zur Arbeit zu kommen. Das sind aber alles aber nur Lösungsvorschläge.Letztlich bleibt es dabei, dass derjenige den Autokredit zurückzahlen muss, der den Vertrag unterschrieben hat.Gehört bspw. das Auto der Ehefrau, der Ehemann hat aber den Kreditvertrag unterschrieben, dann muss er auch weiter die Raten an die Bank zahlen, auch wenn die Frau das Auto nach der Scheidung behält.Wer im Besitz des Autos bleibt, sollte die Raten alleine weiter zahlen. Das müssen die Partner aber untereinander regeln. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Denn es gilt weiterhin: Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, muss zahlen. Egal, was mit dem Auto nach der Scheidung passiert. Die einzige Ausnahme wäre hier nur, wenn das Auto verkauft wird, wobei der Ratenvertrag, mit Einverständnis der Bank, an den neuen Besitzer übergeht. Die Bank müsste dem Verkauf also zustimmen. Gemeint ist hier beispielsweise die Bank des Autohauses. Oder der Autohändler selbst, mit dem ein Ratenvertrag geschlossen wurde.Wenn ein Autokredit nach der Scheidung aufgenommen wirdWird ein Autokredit erst nach der Scheidung aufgenommen, kann er möglicherweise angerechnet werden, wenn trotz der Ratenzahlung immer noch der Mindestunterhalt gesichert ist. (Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle). Das betrifft den Kindesunterhalt. Wenn nach Abzug der Rate vomNettolohn, immer noch genügen Lohn da ist, um den Mindestunterhalt zu zahlen. Das aber auch nur, wenn das Auto wirklich benötigt wird. Angerechnet werden kann also ein Ratenkredit für ein Auto, nach der Trennung, wenn das Auto beispielsweise notwendig ist, um zur Arbeitsstelle zu kommen oder wenn es gebraucht wird, um die Kinder zur Schule zu fahren.Im Streitfall wird das Familiengericht prüfen, ob das Auto eventuell nur angeschafft wurde, um die Unterhaltszahlungen zu verringern. Das geschieht aber auch nur, wenn solche Behauptungen vom Expartner vorgebracht werden. Er also der Meinung ist, dass der Unterhaltsschuldner lieber Raten für Auto und andere Anschaffungen zahlt, als den Unterhalt für die Kinder und den Expartner.Fahrtkosten werden allgemein angerechnetEine Möglichkeit kann sich der zum Unterhalt - Verpflichtete aussuchen:Abzug Pauschale 5% vom Netto oder KM- PauschaleKosten für Bus/Bahn (Bahn- oder Busticket muss vorgelegt werden)Kreditrate für ein Auto (Kreditrate wird beim Nettoeinkommen abgezogen)
Anrechnung Kredite für Möbel und Einrichtungen
Schulden werden immer nur berücksichtigt, wenn nach Abzug der Raten immer noch genug Einkommen für die Unterhaltszahlungen da ist. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, für was noch Raten gezahlt werden müssen.Zahlt bspw. der Mann nach der Trennung den Kredit für Möbel alleine weiter, obwohl er ausgezogen ist und nur die Frau diese Möbel noch nutzt, dann kann diese Kreditrate berücksichtigt werden. Die Kreditrate wird vom Nettoeinkommen abgezogen und dann wird der Unterhalt berechnet. Die Rate kann nicht vom errechneten Unterhaltsbetrag abgezogen werden.
Anrechnung Überziehungskredit
(Dispositionskredit) nach der Trennung
Handelt es sich um ein gemeinsames Konto, welches unberechtigt überzogen wurde und deswegen auch gekündigt wurde, haften beide Partner gegenüber der Bank. Die Bank kann beide Partner, also auch jeden einzeln auf Rückzahlung verklagen. Dabei spielt es für die Bank keine Rolle, für was das Geld verwendet wurde.Zahlt nur ein Partner das Geld erst einmal zurück, um Mahn- und Vollstreckungsbescheide zu vermeiden, könnte er vom anderen Partner, die Hälfte der gezahlten Summe, zurückfordern.Dann kann es aber schon darauf ankommen, für was das Geld der Überziehung ausgegeben wurde. Sind es Haushaltsgegenstände, die ein Partner jetzt alleine nutzt oder ein Auto, das nur ein Partner nutzt. In diesem Fall kann es möglich sein, dass die Hälfte des Überziehungsbetrages nicht zurückgezahlt werden muss. Also nicht an den anderen Partner zurückgezahlt werden muss.Hier muss ein Ausgleich berücksichtigt werden. Im Streitfall muss das Familiengericht entscheiden.Ehegatten haften nicht gemeinsam für Schulden des Partners, nur weil sie geheiratet haben. Es kommt nur darauf an, wer der Schuldner ist. Wer also einen Vertrag abgeschlossen hat. Es haftet immer nur derjenige alleine, der einen Kreditvertrag unterschrieben hat. Auch wenn er heiratet, haftet er alleine für seine Schulden weiter. Der Ehepartner hat damit nichts zu tun.
Auto gehört zum Hausrat?
Ein Auto zählt zum Hausrat, wenn es sich dabei um ein Familienauto handelt, das privat für die ganze Familie genutzt wird. Also nur für Fahrten zur Schule, zum Einkaufen, in den Urlaub. Hat ein Partner das Auto überwiegend genutzt, nur um damit zur Arbeit zu fahren, dann gehört es nicht mehr zum Hausrat. Es geht immer darum, ob die ganze Familie das Auto nutzen konnte.Wenn ein Partner das Auto nach der Scheidung bekommt, muss er eventuell auf andere wertvolle Gegenstände verzichten. Denn diese müssten als Ausgleich womöglich dem anderen Partner zugesprochen werden. Es könnte eine Münzsammlung oder auch ein wertvolles Möbelstück sein.
Wer bekommt das Auto nach der
Trennung, wenn der Partner
Miteigentümer ist?
Wenn beide Partner- Eigentümer des Fahrzeugs sind, weil sie gemeinsam die Raten zahlen, zählt das Auto auch zum Hausrat. Nach der Scheidung könnte der, der das Auto bekommen soll, dann die Ratenzahlungen alleine weiter tragen. Es kommt auch darauf an, wer finanziell nach der Trennung besser dasteht. Wer es sich also eher leisten kann, die Raten alleine weiter zu zahlen. Und es geht auch darum, wer das Auto dringender benötigt.
Inhalt:•nützliche Berechnungshilfen zum Unterhalt und zu Verfahrenskosten•Tipps und wichtige Hinweise bei Schulden •mehr als 50 Formulare und Musterschreiben mitAusfüllhilfen
Bei gemeinsamen Schulden haben die Ehepartner diese Schulden auch gemeinsam aufgenommen. Sie haben beide zusammen einen Vertrag unterschrieben. (z.B bei einen Kreditvertrag) Es können aber auch Schulden aus einem gemeinsamen Mietvertrag sein, also Mietschulden). Unterschreibt während der Ehe nur ein Ehepartner einen Kreditvertrag, dann sind das auch nur seine Schulden. Der andere Ehepartner haftet nicht. Auch wenn beide gemeinsam wirtschaften und das Geld alles in einen Topf kam. Das spielt keine Rolle. Es zählen nur die Unterschriften. Also, wer Vertragspartner ist. Und derjenige muss dann auch die Schulden zurückzahlen. Es sind nicht automatisch gemeinsame Schulden, nur weil man verheiratet ist.
Wer muss die Schulden nach
einer Trennung zurückzahlen
Autokredit zurückzahlenDie Raten muss auch nach einer Scheidung derjenige zurückzahlen, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Die Bank interessiert der Familienstand nicht. Haben beide Partner unterschrieben, holt die Bank sich das Geld von demjenigen, der zahlungsfähig ist. Zahlungsfähig heißt, es muss Vermögen da sein oder der Lohn muss über dem pfändbarem Betrag liegen.Ein Expartner muss keine Angst haben, nach der Trennung Raten zahlen zu müssen, für deren Vertrag dazu, er nicht unterschrieben hat. Auch wenn es sich dabei um ein Auto oder Gegenstände handelt, die gemeinsam genutzt wurden. Die Expartner könnten sich aber freiwillig einigen, um Schulden und Ratenzahlungen zu begleichen.Die Ehepartner sollten untereinander klären, wie sie Rückzahlung von Raten und Schulden abwickeln. Es muss nicht, sollte aber fair ausgehandelt werden.Hat bspw. nur der Mann den Kreditvertrag unterschrieben, muss er diesen auch nach einer Trennung oder Scheidung alleine zurückzahlen. Es sei denn, die Exfrau nutzt das Auto alleine weiter. Dann könnte sie auch die Raten weiterzahlen oder der Mann zahlt die Rate aus Kulanz weiter, weil die Frau nicht zahlungsfähig ist und er könnte das aber bei einer möglichen Unterhaltszahlung abziehen. Es kommt dann natürlich auch darauf an, von wem das Auto dringender benötigt wird. Dringend heißt, die Kinder zur Schule oder zum Sport zu fahren. Oder auch, wer auf das Auto angewiesen ist, um damit zur Arbeit zu kommen. Das sind aber alles aber nur Lösungsvorschläge.Letztlich bleibt es dabei, dass derjenige den Autokredit zurückzahlen muss, der den Vertrag unterschrieben hat.Gehört bspw. das Auto der Ehefrau, der Ehemann hat aber den Kreditvertrag unterschrieben, dann muss er auch weiter die Raten an die Bank zahlen, auch wenn die Frau das Auto nach der Scheidung behält.Wer im Besitz des Autos bleibt, sollte die Raten alleine weiter zahlen. Das müssen die Partner aber untereinander regeln. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Denn es gilt weiterhin: Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, muss zahlen. Egal, was mit dem Auto nach der Scheidung passiert. Die einzige Ausnahme wäre hier nur, wenn das Auto verkauft wird, wobei der Ratenvertrag, mit Einverständnis der Bank, an den neuen Besitzer übergeht. Die Bank müsste dem Verkauf also zustimmen. Gemeint ist hier beispielsweise die Bank des Autohauses. Oder der Autohändler selbst, mit dem ein Ratenvertrag geschlossen wurde.Wenn ein Autokredit nach der Scheidung aufgenommen wirdWird ein Autokredit erst nach der Scheidung aufgenommen, kann er möglicherweise angerechnet werden, wenn trotz der Ratenzahlung immer noch der Mindestunterhalt gesichert ist. (Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle). Das betrifft den Kindesunterhalt. Wenn nach Abzug der Rate vomNettolohn, immer noch genügen Lohn da ist, um den Mindestunterhalt zu zahlen. Das aber auch nur, wenn das Auto wirklich benötigt wird. Angerechnet werden kann also ein Ratenkredit für ein Auto, nach der Trennung, wenn das Auto beispielsweise notwendig ist, um zur Arbeitsstelle zu kommen oder wenn es gebraucht wird, um die Kinder zur Schule zu fahren.Im Streitfall wird das Familiengericht prüfen, ob das Auto eventuell nur angeschafft wurde, um die Unterhaltszahlungen zu verringern. Das geschieht aber auch nur, wenn solche Behauptungen vom Expartner vorgebracht werden. Er also der Meinung ist, dass der Unterhaltsschuldner lieber Raten für Auto und andere Anschaffungen zahlt, als den Unterhalt für die Kinder und den Expartner.Fahrtkosten werden allgemein angerechnetEine Möglichkeit kann sich der zum Unterhalt - Verpflichtete aussuchen:Abzug Pauschale 5% vom Netto oder KM- PauschaleKosten für Bus/Bahn (Bahn- oder Busticket muss vorgelegt werden)Kreditrate für ein Auto (Kreditrate wird beim Nettoeinkommen abgezogen)
Auto gehört zum Hausrat?
Ein Auto zählt zum Hausrat, wenn es sich dabei um ein Familienauto handelt, das privat für die ganze Familie genutzt wird. Also nur für Fahrten zur Schule, zum Einkaufen, in den Urlaub. Hat ein Partner das Auto überwiegend genutzt, nur um damit zur Arbeit zu fahren, dann gehört es nicht mehr zum Hausrat. Es geht immer darum, ob die ganze Familie das Auto nutzen konnte.Wenn ein Partner das Auto nach der Scheidung bekommt, muss er eventuell auf andere wertvolle Gegenstände verzichten. Denn diese müssten als Ausgleich womöglich dem anderen Partner zugesprochen werden.Wer bekommt das Auto, wenn der Partner Miteigentümer ist?Wenn beide Partner- Eigentümer des Fahrzeugs sind, weil sie gemeinsam die Raten zahlen, zählt das Auto auch zum Hausrat. Nach der Scheidung könnte der, der das Auto bekommen soll, dann die Ratenzahlungen alleine weiter tragen. Es kommt auch darauf an, wer finanziell nach der Trennung besser dasteht. Wer es sich also eher leisten kann, die Raten alleine weiter zu zahlen. Und es geht auch darum, wer das Auto dringender benötigt.
Inhalt:•nützliche Berechnungshilfen zum Unterhalt und zu Verfahrenskosten•Tipps und wichtige Hinweise bei Schulden •mehr als 50 Formulare und Musterschreiben mitAusfüllhilfen
Handelt es sich um ein gemeinsames Konto, welches unberechtigt überzogen wurde und deswegen auch gekündigt wurde, haften beide Partner gegenüber der Bank. Die Bank kann beide Partner, also auch jeden einzeln auf Rückzahlung verklagen. Dabei spielt es für die Bank keine Rolle, für was das Geld verwendet wurde.Zahlt nur ein Partner das Geld erst einmal zurück, um Mahn- und Vollstreckungsbescheide zu vermeiden, könnte er vom anderen Partner, die Hälfte der gezahlten Summe, zurückfordern.Dann kann es aber schon darauf ankommen, für was das Geld der Überziehung ausgegeben wurde. Sind es Haushaltsgegenstände, die ein Partner jetzt alleine nutzt oder ein Auto, das nur ein Partner nutzt. In diesem Fall kann es möglich sein, dass die Hälfte des Überziehungsbetrages nicht zurückgezahlt werden muss. Also nicht an den anderen Partner zurückgezahlt werden muss.Hier muss ein Ausgleich berücksichtigt werden. Im Streitfall muss das Familiengericht entscheiden.Ehegatten haften nicht gemeinsam für Schulden des Partners, nur weil sie geheiratet haben. Es kommt nur darauf an, wer der Schuldner ist. Wer also einen Vertrag abgeschlossen hat. Es haftet immer nur derjenige alleine, der einen Kreditvertrag unterschrieben hat. Auch wenn er heiratet, haftet er alleine für seine Schulden weiter. Der Ehepartner hat damit nichts zu tun.
Anrechnung Kredite für Möbel
und Einrichtungen
Schulden werden immer nur berücksichtigt, wenn nach Abzug der Raten immer noch genug Einkommen für die Unterhaltszahlungen da ist. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, für was noch Raten gezahlt werden müssen.Zahlt bspw. der Mann nach der Trennung den Kredit für Möbel alleine weiter, obwohl erausgezogen ist und nur die Frau diese Möbel noch nutzt, dann kann diese Kreditrate berücksichtigt werden. Die Kreditrate wird vom Nettoeinkommen abgezogen und dann wird der Unterhalt berechnet. Die Rate kann nicht vom errechneten Unterhaltsbetrag abgezogen werden.