Bei gemeinsamen Schulden haben die Ehepartner diese Schulden auch gemeinsam aufgenommen. Sie haben beide zusammen einen Vertrag unterschrieben. (z.B für einen Kredit). Unterschreibt während der Ehe nur ein Ehepartner einen Kreditvertrag, dann sind das auch nur seine Schulden. Der andere Ehepartner haftet nicht. Auch wenn beide gemeinsam wirtschaften und das Geld alles in einen Topf kam. Das spielt keine Rolle. Es zählen nur die Unterschriften. Also, wer Vertragspartner ist.
Welche Schulden werden bei der
Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Autokredit zurückzahlenDie Raten muss auch nach einer Scheidung derjenige zurückzahlen, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Die Bank interessiert der Familienstand nicht. Haben beide Partner unterschrieben, holt die Bank sich das Geld von demjenigen, der zahlungsfähig ist.Ein Expartner muss keine Angst haben, nach der Trennung Raten zahlen zu müssen, für deren Vertrag dazu, er nicht unterschrieben hat. Auch wenn es sich dabei um ein Auto oder Gegenstände handelt, die gemeinsam genutzt wurden.Die Ehepartner sollten untereinander klären, wie sie Rückzahlung von Raten und Schulden abwickeln. Es muss nicht, sollte aber fair ausgehandelt werden.Hat bspw. nur der Mann den Kreditvertrag unterschrieben, muss er diesen auch nach einer Trennung oder Scheidung alleine zurückzahlen. Es sei denn, die Exfrau nutzt das Auto alleine weiter. Dann könnte sie auch die Raten weiterzahlen oder der Mann zahlt die Rate aus Kulanz weiter, weil die Frau nicht zahlungsfähig ist und er könnte das aber bei einer möglichen Unterhaltszahlung abziehen.Gehört bspw. das Auto der Ehefrau, der Ehemann hat aber den Kreditvertrag unterschrieben, dann muss er auch weiter die Raten an die Bank zahlen, auch wenn die Frau das Auto nach der Scheidung behält.Wer im Besitz des Autos bleibt, muss die Raten alleine weiter zahlen. Das müssen die Partner aber untereinander regeln. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Denn es gilt weiterhin: Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, muss zahlen. Egal, was mit dem Auto nach der Scheidung passiert. Die einzige Ausnahme wäre hier nur, wenn das Auto verkauft wird, wobei der Ratenvertrag, mit Einverständnis der Bank, an den neuen Besitzer übergeht.Wenn ein Autokredit nach der Scheidung aufgenommen wirdWird ein Autokredit erst nach der Scheidung aufgenommen, kann er möglicherweise nur berücksichtigt werden, wenn trotz der Ratenzahlung immer noch der Mindestunterhalt gesichert ist. (Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle). Das betrifft den Kindesunterhalt. Werden die Raten für ein Auto vom Nettolohn abgezogen, muss immer noch so viel Einkommen übrig sein, dass der Unterhalt für die Kinder gezahlt werden kann.Berücksichtigt werden kann ein Ratenkredit für ein Auto, nach der Trennung, wenn das Auto beispielsweise notwendig ist, um zur Arbeitsstelle zu kommen oder wenn es gebraucht wird, um die Kinder zur Schule zu fahren.Im Streitfall wird das Familiengericht prüfen, ob das Auto eventuell nur angeschafft wurde, um die Unterhaltszahlungen zu verringern. Das geschieht aber auch nur, wenn solche Behauptungen vom Expartner vorgebracht werden.Werden Fahrtkosten allgemein anerkannt dann gilt folgendes:Eine Möglichkeit kann sich der Unterhaltsverpflichtete aussuchen:Abzug Pauschale 5% vom Netto oder KM- PauschaleKosten für Bus/BahnKreditrate für ein Auto (Kreditrate wird beim Nettoeinkommen abgezogen)
Kredite für Möbel und Einrichtungen
Schulden werden immer nur berücksichtigt, wenn nach Abzug der Raten immer noch genug Einkommen für die Unterhaltszahlungen da ist. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, für was noch Raten gezahlt werden müssen.Zahlt bspw. der Mann nach der Trennung den Kredit für Möbel alleine weiter, obwohl er ausgezogen ist und nur die Frau diese Möbel noch nutzt, dann kann diese Kreditrate berücksichtigt werden. Die Kreditrate wird vom Nettoeinkommen abgezogen und dann wird der Unterhalt berechnet. Die Rate kann nicht vom errechneten Unterhaltsbetrag abgezogen werden…….
Überziehungskredit (Dispositionskredit) nach der Scheidung
zurückzahlen
Handelt es sich um ein gemeinsames Konto, welches überzogen wurde und gekündigt wurde, haften beide Partner gegenüber der Bank. Die Bank kann beide Partner, also auch jeden einzeln auf Rückzahlung verklagen. Dabei spielt es für die Bank keine Rolle, für was das Geld verwendet wurde. Zahlt nur ein Partner das Geld erst einmal zurück, um Mahn- und Vollstreckungsbescheide zu vermeiden, könnte er vom anderen Partner, die Hälfte der gezahlten Summe, zurückfordern.Dann kann es aber schon darauf ankommen, für was das Geld der Überziehung ausgegeben wurde. Sind es Haushaltsgegenstände, die ein Partner jetzt alleine nutzt oder ein Auto, das nur ein Partner nutzt. In diesem Fall kann es möglich sein, dass die Hälfte des Überziehungsbetrages nicht zurückgezahlt werden muss. Hier muss ein Ausgleich berücksichtigt werden. Im Streitfall muss das Familiengericht entscheiden.Ehegatten haften nicht gemeinsam für Schulden des Partners, nur weil sie geheiratet haben. Es kommt nur darauf an, wer der Schuldner ist. Wer also einen Vertrag abgeschlossen hat. Es haftet immer nur derjenige alleine, der einen Kreditvertrag unterschrieben hat. Auch wenn er heiratet, haftet er alleine für seine Schulden weiter. Der Ehepartner hat damit nichts zu tun.
Auto gehört zum Hausrat?
Ein Auto zählt zum Hausrat, wenn es sich dabei um ein Familienauto handelt, das privat für die ganze Familie genutzt wird. Also nur für Fahrten zur Schule, zum Einkaufen, in den Urlaub. Hat ein Partner das Auto überwiegend genutzt, nur um damit zur Arbeit zu fahren, dann gehört es nicht mehr zum Hausrat. Es geht immer darum, ob die ganze Familie das Auto nutzen konnte.Wenn ein Partner das Auto nach der Scheidung bekommt, muss er eventuell auf andere wertvolle Gegenstände verzichten. Denn diese müssten als Ausgleich womöglich dem anderen Partner zugesprochen werden.Wer bekommt das Auto, wenn der Partner Miteigentümer ist?Wenn beide Partner- Eigentümer des Fahrzeugs sind, weil sie gemeinsam die Raten zahlen, zählt das Auto auch zum Hausrat. Nach der Scheidung könnte der, der das Auto bekommen soll, dann die Ratenzahlungen alleine weiter tragen. Es kommt auch darauf an, wer finanziell nach der Trennung besser dasteht. Wer es sich also eher leisten kann, die Raten alleine weiter zu zahlen. Und es geht auch darum, wer das Auto dringender benötigt.
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Überziehungskredit
(Dispositionskredit) nach der
Scheidung zurückzahlen
Handelt es sich um ein gemeinsames Konto, welchels überzogen wurde und gekündigt wurde, haften beide Partner gegenüber der Bank. Die Bank kann beide Partner, also auch jeden einzeln auf Rückzahlung verklagen. Dabei spielt es für die Bank keine Rolle, für was das Geld verwendet wurde. Zahlt nur ein Partner das Geld erst einmal zurück, um Mahn- und Vollstreckungsbescheide zu vermeiden, könnte er vom anderen Partner, die Hälfte der gezahltén Summe, zurückfordern.Dann kann es aber schon darauf ankommen, für was das Geld der Überziehung ausgegeben wurde. Sind es Haushaltsgegenstände, die ein Partner jetzt alleine nutzt oder ein Auto, das nur ein Partner nutzt. In diesem Fall kann es möglich sein, dass die Hälfte des Überziehungsbetrages nicht zurückgezahlt werden muss.
Hier muss ein Ausgleich berücksichtigt werden. Im Streitfall muss das Familiengericht entscheiden.Ehegatten haften nicht gemeinsam für Schulden des Partners, nur weil sie geheiratet haben. Es kommt nur darauf an, wer der Schuldner ist. Wer also einen Vertrag abgeschlossen hat. Es haftet immer nur derjenige alleine, der einen Kreditvertrag unterschrieben hat. Auch wenn er heiratet, haftet er alleine für seine Schulden weiter. Der Ehepartner hat damit nichts zu tun.
Bei gemeinsamen Schulden haben die Ehepartner diese Schulden auch gemeinsam aufgenommen. Sie haben beide zusammen einen Vertrag unterschrieben. (z.B für einen Kredit). Unterschreibt während der Ehe nur ein Ehepartner einen Kreditvertrag, dann sind das auch nur seine Schulden. Der andere Ehepartner haftet nicht. Auch wenn beide gemeinsam wirtschaften und das Geld alles in einen Topf kam. Das spielt keine Rolle. Es zählen nur die Unterschriften. Also, wer Vertragspartner ist.
Welche Schulden werden bei
der Unterhaltsberechnung
berücksichtigt?
Autokredit zurückzahlenDie Raten muss auch nach einer Scheidung derjenige zurückzahlen, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Die Bank interessiert der Familienstand nicht. Haben beide Partner unterschrieben, holt die Bank sich das Geld von demjenigen, der zahlungsfähig ist.Ein Expartner muss keine Angst haben, nach der Trennung Raten zahlen zu müssen, für deren Vertrag dazu, er nicht unterschrieben hat. Auch wenn es sich dabei um ein Auto oder Gegenstände handelt, die gemeinsam genutzt wurden.Die Ehepartner sollten untereinander klären, wie sie Rückzahlung von Raten und Schulden abwickeln. Es muss nicht, sollte aber fair ausgehandelt werden.Hat bspw. nur der Mann den Kreditvertrag unterschrieben, muss er diesen auch nach einer Trennung oder Scheidung alleine zurückzahlen. Es sei denn, die Exfrau nutzt das Auto alleine weiter. Dann könnte sie auch die Raten weiterzahlen oder der Mann zahlt die Rate aus Kulanz weiter, weil die Frau nicht zahlungsfähig ist und er könnte das aber bei einer möglichen Unterhaltszahlung abziehen.Gehört bspw. das Auto der Ehefrau, der Ehemann hat aber den Kreditvertrag unterschrieben, dann muss er auch weiter die Raten an die Bank zahlen, auch wenn die Frau das Auto nach der Scheidung behält.Wer im Besitz des Autos bleibt, muss die Raten alleine weiter zahlen. Das müssen die Partner aber untereinander regeln. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Denn es gilt weiterhin: Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, muss zahlen. Egal, was mit dem Auto nach der Scheidung passiert. Die einzige Ausnahme wäre hier nur, wenn das Auto verkauft wird, wobei der Ratenvertrag, mit Einverständnis der Bank, an den neuen Besitzer übergeht.Wenn ein Autokredit nach der Scheidung aufgenommen wirdWird ein Autokredit erst nach der Scheidung aufgenommen, kann er möglicherweise nur berücksichtigt werden, wenn trotz der Ratenzahlung immer noch der Mindestunterhalt gesichert ist. (Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle). Das betrifft den Kindesunterhalt. Werden die Raten für ein Auto vom Nettolohn abgezogen, muss immer noch so viel Einkommen übrig sein, dass der Unterhalt für die Kinder gezahlt werden kann.Berücksichtigt werden kann ein Ratenkredit für ein Auto, nach der Trennung, wenn das Auto beispielsweise notwendig ist, um zur Arbeitsstelle zu kommen oder wenn es gebraucht wird, um die Kinder zur Schule zu fahren.Im Streitfall wird das Familiengericht prüfen, ob das Auto eventuell nur angeschafft wurde, um die Unterhaltszahlungen zu verringern. Das geschieht aber auch nur, wenn solche Behauptungen vom Expartner vorgebracht werden.Werden Fahrtkosten allgemein anerkannt dann gilt folgendes:Eine Möglichkeit kann sich der Unterhaltsverpflichtete aussuchen:Abzug Pauschale 5% vom Netto oder KM- PauschaleKosten für Bus/BahnKreditrate für ein Auto (Kreditrate wird beim Nettoeinkommen abgezogen)
Auto gehört zum Hausrat?
Ein Auto zählt zum Hausrat, wenn es sich dabei um ein Familienauto handelt, das privat für die ganze Familie genutzt wird. Also nur für Fahrten zur Schule, zum Einkaufen, in den Urlaub. Hat ein Partner das Auto überwiegend genutzt, nur um damit zur Arbeit zu fahren, dann gehört es nicht mehr zum Hausrat. Es geht immer darum, ob die ganze Familie das Auto nutzen konnte.Wenn ein Partner das Auto nach der Scheidung bekommt, muss er eventuell auf andere wertvolle Gegenstände verzichten. Denn diese müssten als Ausgleich womöglich dem anderen Partner zugesprochen werden.Wer bekommt das Auto, wenn der Partner Miteigentümer ist?Wenn beide Partner- Eigentümer des Fahrzeugs sind, weil sie gemeinsam die Raten zahlen, zählt das Auto auch zum Hausrat. Nach der Scheidung könnte der, der das Auto bekommen soll, dann die Ratenzahlungen alleine weiter tragen. Es kommt auch darauf an, wer finanziell nach der Trennung besser dasteht. Wer es sich also eher leisten kann, die Raten alleine weiter zu zahlen. Und es geht auch darum, wer das Auto dringender benötigt.
Kredite für Möbel und
Einrichtungen
Schulden werden immer nur berücksichtigt, wenn nach Abzug der Raten immer noch genug Einkommen für die Unterhaltszahlungen da ist. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, für was noch Raten gezahlt werden müssen.Zahlt bspw. der Mann nach der Trennung den Kredit für Möbel alleine weiter, obwohl er ausgezogen ist und nur die Frau diese Möbel noch nutzt, dann kann diese Kreditrate berücksichtigt werden. Die Kreditrate wird vom Nettoeinkommen abgezogen und dann wird der Unterhalt berechnet. Die Rate kann nicht vom errechneten Unterhaltsbetrag abgezogen werden…….
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