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Gerichtsurteile

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.05.2025 – Az. XII ZB 563/24 „Aktuelle BGH-Rechtsprechung bestätigt: Schulden werden beim Unterhalt nur berücksichtigt, wenn sie notwendig und angemessen sind. Luxus- oder vermeidbare Schulden bleiben unberücksichtigt.“ Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.10.2024 – Az. XII ZB 6/24 Kernaussage des Urteils Der BGH hat entschieden: Bei der Unterhaltsberechnung ist entscheidend,wie viel Einkommen dem Pflichtigen nach Abzug seiner Belastungen tatsächlich bleibt.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

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BÜRGERGELD
Icon Kategorie Eltern sitzen mit einem Kind am Tisch und rechnen etwas aus
> Startseite > Unterhalt > Schulden
Wir hoch ist der Unterhalt? Düsseldorfer Tabelle Sie ist kein Gesetz, sondern eine seit Jahrzehnten abgestimmte Richtlinie der Oberlandesgerichte. Abweichungen sind möglich
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für: weitere wichtige Themen rund um den Unterhalt
Wann zählt Nebeneinkommen? Anrechnung von Nebeneinkommen Viele gehen davon aus, dass jedes zusätzliche Einkommen sofort voll auf den Unterhalt angerechnet wird. Das stimmt so nicht.
Was ist ein Wohnvorteil? Wohnvorteil beim Unterhalt Der sogenannte Wohnvorteil spielt im Unterhaltsrecht eine wichtige Rolle, wenn eine Person mietfrei in einer eigenen Immobilie lebt.

Orientierungsrechner: Anrechnung von Schulden beim Unterhalt

Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und Ihre laufenden finanziellen Belastungen ein. Der Rechner zeigt die rechnerische Auswirkung dieser Belastungen auf das verfügbare Einkommen.

Rechnerisches Ergebnis
Nettoeinkommen –
Monatliche Schuldentilgung –
Weitere Belastungen –
Rechnerisch verbleibendes Einkommen
–

Wichtiger Hinweis: Der Rechner liefert lediglich eine unverbindliche rechnerische Orientierung. Schulden werden beim Unterhalt nicht automatisch und nicht immer in voller Höhe berücksichtigt. Entscheidend sind unter anderem Art, Zweck, Entstehungszeitpunkt und Höhe der Schulden sowie die konkrete Unterhaltspflicht. Eine verbindliche Unterhaltsberechnung kann dieser Rechner nicht ersetzen.

Unterhalt zahlen und Anrechnung von Schulden

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: August 2026 Wenn Sie Unterhalt zahlen müssen und gleichzeitig Schulden haben, entsteht schnell eine schwierige Rechnung. Die Kreditrate läuft weiter. Der Unterhalt ebenfalls. Doch nicht jede Schuld darf automatisch vom Einkommen abgezogen werden. Entscheidend sind Art, Zeitpunkt und Zweck der Verbindlichkeit. Auch die Art des Unterhalts spielt eine große Rolle. Schulden können beim Unterhalt berücksichtigt werden. Sie mindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen aber nicht automatisch. Besonders beim Unterhalt für minderjährige Kinder gelten strenge Maßstäbe.

⚖️ Warum Schulden beim Unterhalt überhaupt eine Rolle

spielen

§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Dabei berücksichtigt das Gesetz auch seine sonstigen Verpflichtungen. Das bedeutet jedoch nicht: „Kreditrate abziehen und fertig.“ Das Unterhaltsrecht wägt verschiedene Interessen gegeneinander ab. Auf der einen Seite steht der Unterhaltsberechtigte. Auf der anderen Seite stehen Sie und Ihre Gläubiger. Je nach Fall kann eine Schuld deshalb vollständig, teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden. Ein typisches Beispiel: Immobilienkredit Ein Darlehen für das eigene Familienheim kann unterhaltsrechtlich relevant sein. Das gilt besonders bei einer gemeinsamen Lebensführung. Trotzdem muss die gesamte monatliche Rate nicht automatisch abziehbar sein. Der Bundesgerichtshof verlangt eine Abwägung der konkreten Interessen.

Welche Schulden können beim Unterhalt

berücksichtigt werden?

Eine pauschale Liste gibt es nicht. Das Gericht schaut auf mehrere Punkte: • Wann entstand die Schuld? • Warum wurde der Kredit aufgenommen? • War die Unterhaltspflicht damals schon bekannt? • Wie hoch ist die monatliche Belastung? • Ist die Tilgung dringend? • Könnten Sie die Schuld anders regeln? • Welche Unterhaltspflichten bestehen gleichzeitig? Der Zeitpunkt spielt eine erhebliche Rolle. Eine alte Schuld aus gemeinsamer Ehe kann anders behandelt werden. Ein neuer Luxus-Kredit nach der Trennung kann deutlich schlechter dastehen.

Autokredit

Ein notwendiges Fahrzeug kann beruflich erforderlich sein. Dann kann eine Berücksichtigung der Finanzierung näherliegen. Bei einem besonders teuren Fahrzeug sieht es anders aus. Entscheidend bleibt der konkrete Einzelfall.

Konsumentenkredit

Bei einem normalen Ratenkredit kommt es besonders auf den Verwendungszweck an. Ein Kredit für notwendige Haushaltsausgaben kann anders bewertet werden. Ein Kredit für teuren Konsum kann dagegen zurücktreten.

Kreditkarten- und Disposchulden

Auch solche Verbindlichkeiten verschwinden nicht einfach aus der Berechnung. Sie müssen jedoch nachweisen, wie die Schulden entstanden sind. Die bloße Angabe einer monatlichen Rate reicht häufig nicht.

Schulden aus der Zeit vor der Unterhaltspflicht

Solche Verbindlichkeiten können grundsätzlich berücksichtigt werden. Das bedeutet aber noch keinen automatischen Abzug. Gerade beim Kindesunterhalt zählt der Schutz des Kindes besonders stark.

Minderjährige Kinder genießen besonderen Schutz

Bei minderjährigen Kindern gelten strengere Regeln. § 1603 Abs. 2 BGB begründet gegenüber minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Das gilt grundsätzlich auch für privilegierte volljährige Kinder. Das kann dazu führen, dass Schulden hinter dem Kindesunterhalt zurücktreten. Der Bundesgerichtshof betont diesen Schutz ausdrücklich. Eine Unterschreitung des Mindestunterhalts wegen anderer Verbindlichkeiten bleibt zwar nicht völlig ausgeschlossen. Die Hürden sind jedoch hoch.

⚠️ Besonders problematisch: neue Schulden

Nehmen Sie nach der Trennung einen neuen Kredit auf, wird genauer hingeschaut. Sie können Ihre Leistungsfähigkeit nicht beliebig durch neue Verpflichtungen verringern. Das gilt besonders dann, wenn bereits eine Unterhaltspflicht besteht.

Ehegattenunterhalt funktioniert etwas anders

Beim Ehegattenunterhalt gelten andere Regeln. § 1581 BGB berücksichtigt ebenfalls die sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltspflichtigen. Entscheidend bleibt die konkrete Leistungsfähigkeit. Hier kann die Bewertung einer Schuld anders ausfallen als beim Kindesunterhalt. Auch beim Trennungsunterhalt gelten besondere Regeln nach § 1361 BGB. Deshalb sollten Sie nicht einfach eine Berechnung für Kindesunterhalt auf Ehegattenunterhalt übertragen.

Was bedeutet „bereinigtes Einkommen“?

Beim Unterhalt zählt nicht immer Ihr kompletter Nettolohn. Das Einkommen wird unterhaltsrechtlich bereinigt. Dabei können bestimmte abzugsfähige Positionen berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise berufsbedingte Aufwendungen oder bestimmte Vorsorgeaufwendungen gehören. Auch Schulden können eine Rolle spielen. Aber Vorsicht: Eine Kreditrate ist kein automatischer Abzugsposten. Erst die unterhaltsrechtliche Bewertung entscheidet.

Welche Schulden sind besonders problematisch?

Schuld Tendenz Familienkredit eher prüfbar Notwendiges Auto Einzelfall Luxus-Kredit eher problematisch Alte Ehe-Schulden oft relevant Neuer Konsumkredit häufig kritisch Diese Tabelle ersetzt keine konkrete Unterhaltsberechnung.

Praxisbeispiel: 500 Euro Kreditrate

Sie verdienen monatlich 2.700 Euro netto. Gleichzeitig zahlen Sie 500 Euro für einen Ratenkredit. Ihr Gedanke liegt nahe: „Dann bleiben mir nur 2.200 Euro.“So einfach funktioniert die Unterhaltsberechnung nicht. Das Gericht prüft zunächst die Schuld selbst. Entscheidend sind unter anderem Zweck, Zeitpunkt und weitere Unterhaltspflichten. Die 500 Euro werden deshalb nicht automatisch vollständig abgezogen.

Wie wird die Schuld in der Praxis geprüft?

Eine sinnvolle Prüfung läuft in mehreren Schritten. 1. Einkommen feststellen Ermitteln Sie zunächst Ihr tatsächliches Einkommen. Dazu gehören grundsätzlich alle relevanten Einkünfte. 2. Unterhaltsrelevante Abzüge prüfen Danach prüfen Sie die möglichen Abzüge. Hierzu können bestimmte berufsbedingte Kosten und Vorsorgeaufwendungen gehören. 3. Schuld genau dokumentieren Legen Sie den Kreditvertrag vor. Zusätzlich sollten Sie den aktuellen Tilgungsplan und Kontoauszüge bereithalten. 4. Zweck der Schuld erklären Warum haben Sie den Kredit aufgenommen? Diese Frage kann entscheidend sein. 5. Zeitpunkt feststellen Wann wurde der Kreditvertrag unterschrieben? War die Unterhaltspflicht damals bereits absehbar? 6. Unterhaltspflichten berücksichtigen Gibt es minderjährige Kinder? Bestehen weitere Unterhaltsansprüche? Dann kann sich die Bewertung erheblich verändern. 7. Ergebnis berechnen Erst danach lässt sich feststellen, welches Einkommen tatsächlich für Unterhalt zur Verfügung steht.

Fehler bei Schulden und Unterhalt

Fehler 1: Jede Kreditrate abziehen Das funktioniert nicht. Eine Schuld muss unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden können. Fehler 2: Neue Kredite einfach aufnehmen Damit können Sie Ihre Unterhaltspflicht nicht beliebig reduzieren. Besonders beim Kindesunterhalt kann das erhebliche Probleme verursachen. Fehler 3: Keine Unterlagen sammeln Ohne Kreditvertrag bleibt der Zweck der Schuld möglicherweise unklar. Sichern Sie deshalb sämtliche Unterlagen. Fehler 4: Unterhalt eigenmächtig kürzen Das ist besonders riskant. Besteht bereits ein Unterhaltstitel, können Rückstände entstehen. Auch Zwangsvollstreckung kann folgen. Fehler 5: Nur auf die Kreditrate schauen Die Rate allein sagt wenig aus. Auch Restschuld, Laufzeit, Zweck und Entstehungszeit können wichtig sein.

Ein wichtiger Punkt: Schulden und Selbstbehalt

Der Selbstbehalt schützt einen bestimmten Teil Ihres Einkommens. Er bedeutet aber nicht, dass Sie zusätzlich sämtliche Kreditraten behalten dürfen. Das ist ein häufiger Irrtum. Wenn Ihre Schulden den verfügbaren Betrag aufzehren, prüft das Gericht die gesamte Situation. Beim Kindesunterhalt wiegt der Anspruch des Kindes besonders schwer.

Wer muss die Schulden beweisen?

Wenn Sie sich auf eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit berufen, müssen Sie die dafür maßgeblichen Umstände grundsätzlich darlegen und belegen. Dazu gehören insbesondere Ihre Einkommensverhältnisse. Auch die bestehenden Verbindlichkeiten sollten Sie nachvollziehbar dokumentieren. Der Bundesgerichtshof hat die Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete fehlende Leistungsfähigkeit wiederholt hervorgehoben.

Erste Hilfe: Was Sie jetzt tun sollten

• Sammeln Sie alle Kreditverträge. • Notieren Sie jede monatliche Rate. • Prüfen Sie den ursprünglichen Verwendungszweck. • Halten Sie das Abschlussdatum des Kredits fest. • Ermitteln Sie Ihr bereinigtes Einkommen. • Listen Sie alle Unterhaltspflichten auf. • Kürzen Sie den Unterhalt nicht eigenmächtig. • Lassen Sie eine komplizierte Berechnung prüfen. Besonders bei minderjährigen Kindern sollten Sie vorsichtig vorgehen.
⚖️ Aktuelles BGH-Urteil von 2025 Der Bundesgerichtshof hat sich am 26. März 2025 im Beschluss XII ZB 388/24 mit Kindesunterhalt und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen beschäftigt. Dabei bestätigte der BGH unter anderem, dass bei der Leistungsfähigkeit die konkrete wirtschaftliche Situation geprüft werden muss. Im Verfahren spielte auch das Zusammenleben mit einer neuen Lebensgefährtin eine Rolle. Für Sie bedeutet das: Eine Unterhaltsberechnung hängt nicht allein von Ihrem Lohnzettel ab. Auch weitere wirtschaftliche Umstände können das Ergebnis beeinflussen.

❓ Häufige Fragen

Kann ich meine Schulden vom Unterhalt abziehen?

Schulden können unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden. Eine automatische Anrechnung der gesamten Kreditrate gibt es jedoch nicht.

Werden Kredite beim Kindesunterhalt berücksichtigt?

Das ist grundsätzlich möglich. Beim Unterhalt minderjähriger Kinder gelten jedoch besonders strenge Anforderungen, weil § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Unterhaltspflicht vorsieht.

Darf ich wegen meiner Schulden weniger Unterhalt zahlen?

Nicht einfach auf eigene Entscheidung. Prüfen Sie zunächst, ob die Schuld unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden kann und ob bereits ein Unterhaltstitel besteht.
Ratgeber Unterhalt als Komplettpaket
Wir hoch ist der Unterhalt? Düsseldorfer Tabelle Sie ist kein Gesetz, sondern eine seit Jahrzehnten abgestimmte Richtlinie der Oberlandesgerichte. Abweichungen sind möglich
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für: weitere wichtige Themen rund um den Unterhalt
Wann zählt Nebeneinkommen? Anrechnung von Nebeneinkommen Viele gehen davon aus, dass jedes zusätzliche Einkommen sofort voll auf den Unterhalt angerechnet wird. Das stimmt so nicht.
Was ist ein Wohnvorteil? Wohnvorteil beim Unterhalt Der sogenannte Wohnvorteil spielt im Unterhaltsrecht eine wichtige Rolle, wenn eine Person mietfrei in einer eigenen Immobilie lebt.

Anrechnung von Schulden beim Unterhalt

Berechnen Sie, wie sich monatliche Schuldenraten rechnerisch auf Ihr verfügbares Einkommen auswirken.

Rechnerisches Ergebnis
Nettoeinkommen –
Schuldentilgung –
Weitere Belastungen –
Rechnerisch verbleibendes Einkommen
–

Wichtiger Hinweis: Der Rechner dient nur der unverbindlichen Orientierung. Schulden werden beim Unterhalt nicht automatisch und nicht immer vollständig berücksichtigt. Entscheidend können unter anderem Art, Zweck, Entstehungszeitpunkt und Höhe der Schulden sowie die konkrete Unterhaltspflicht sein.

�� Unterhalt zahlen und

Anrechnung von Schulden

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: August 2026 Wenn Sie Unterhalt zahlen müssen und gleichzeitig Schulden haben, entsteht schnell eine schwierige Rechnung. Die Kreditrate läuft weiter. Der Unterhalt ebenfalls. Doch nicht jede Schuld darf automatisch vom Einkommen abgezogen werden. Entscheidend sind Art, Zeitpunkt und Zweck der Verbindlichkeit. Auch die Art des Unterhalts spielt eine große Rolle. Schulden können beim Unterhalt berücksichtigt werden. Sie mindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen aber nicht automatisch. Besonders beim Unterhalt für minderjährige Kinder gelten strenge Maßstäbe.

⚖️ Warum Schulden beim Unterhalt

überhaupt eine Rolle spielen

§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Dabei berücksichtigt das Gesetz auch seine sonstigen Verpflichtungen. Das bedeutet jedoch nicht: „Kreditrate abziehen und fertig.“ Das Unterhaltsrecht wägt verschiedene Interessen gegeneinander ab. Auf der einen Seite steht der Unterhaltsberechtigte. Auf der anderen Seite stehen Sie und Ihre Gläubiger. Je nach Fall kann eine Schuld deshalb vollständig, teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden. Ein typisches Beispiel: Immobilienkredit Ein Darlehen für das eigene Familienheim kann unterhaltsrechtlich relevant sein. Das gilt besonders bei einer gemeinsamen Lebensführung. Trotzdem muss die gesamte monatliche Rate nicht automatisch abziehbar sein. Der Bundesgerichtshof verlangt eine Abwägung der konkreten Interessen.

Welche Schulden können beim

Unterhalt berücksichtigt werden?

Eine pauschale Liste gibt es nicht. Das Gericht schaut auf mehrere Punkte: • Wann entstand die Schuld? • Warum wurde der Kredit aufgenommen? • War die Unterhaltspflicht damals schon bekannt? • Wie hoch ist die monatliche Belastung? • Ist die Tilgung dringend? • Könnten Sie die Schuld anders regeln? • Welche Unterhaltspflichten bestehen gleichzeitig? Der Zeitpunkt spielt eine erhebliche Rolle. Eine alte Schuld aus gemeinsamer Ehe kann anders behandelt werden. Ein neuer Luxus-Kredit nach der Trennung kann deutlich schlechter dastehen.

Autokredit

Ein notwendiges Fahrzeug kann beruflich erforderlich sein. Dann kann eine Berücksichtigung der Finanzierung näherliegen. Bei einem besonders teuren Fahrzeug sieht es anders aus. Entscheidend bleibt der konkrete Einzelfall.

Konsumentenkredit

Bei einem normalen Ratenkredit kommt es besonders auf den Verwendungszweck an. Ein Kredit für notwendige Haushaltsausgaben kann anders bewertet werden. Ein Kredit für teuren Konsum kann dagegen zurücktreten.

Kreditkarten- und Disposchulden

Auch solche Verbindlichkeiten verschwinden nicht einfach aus der Berechnung. Sie müssen jedoch nachweisen, wie die Schulden entstanden sind. Die bloße Angabe einer monatlichen Rate reicht häufig nicht.

Schulden aus der Zeit vor der

Unterhaltspflicht

Solche Verbindlichkeiten können grundsätzlich berücksichtigt werden. Das bedeutet aber noch keinen automatischen Abzug. Gerade beim Kindesunterhalt zählt der Schutz des Kindes besonders stark.

Minderjährige Kinder genießen

besonderen Schutz

Bei minderjährigen Kindern gelten strengere Regeln. § 1603 Abs. 2 BGB begründet gegenüber minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Das gilt grundsätzlich auch für privilegierte volljährige Kinder. Das kann dazu führen, dass Schulden hinter dem Kindesunterhalt zurücktreten. Der Bundesgerichtshof betont diesen Schutz ausdrücklich. Eine Unterschreitung des Mindestunterhalts wegen anderer Verbindlichkeiten bleibt zwar nicht völlig ausgeschlossen. Die Hürden sind jedoch hoch.

⚠️ Besonders problematisch: neue

Schulden

Nehmen Sie nach der Trennung einen neuen Kredit auf, wird genauer hingeschaut. Sie können Ihre Leistungsfähigkeit nicht beliebig durch neue Verpflichtungen verringern. Das gilt besonders dann, wenn bereits eine Unterhaltspflicht besteht.

Ehegattenunterhalt funktioniert etwas

anders

Beim Ehegattenunterhalt gelten andere Regeln. § 1581 BGB berücksichtigt ebenfalls die sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltspflichtigen. Entscheidend bleibt die konkrete Leistungsfähigkeit. Hier kann die Bewertung einer Schuld anders ausfallen als beim Kindesunterhalt. Auch beim Trennungsunterhalt gelten besondere Regeln nach § 1361 BGB. Deshalb sollten Sie nicht einfach eine Berechnung für Kindesunterhalt auf Ehegattenunterhalt übertragen.

Was bedeutet „bereinigtes

Einkommen“?

Beim Unterhalt zählt nicht immer Ihr kompletter Nettolohn. Das Einkommen wird unterhaltsrechtlich bereinigt. Dabei können bestimmte abzugsfähige Positionen berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise berufsbedingte Aufwendungen oder bestimmte Vorsorgeaufwendungen gehören. Auch Schulden können eine Rolle spielen. Aber Vorsicht: Eine Kreditrate ist kein automatischer Abzugsposten. Erst die unterhaltsrechtliche Bewertung entscheidet.

Welche Schulden sind besonders

problematisch?

Schuld Tendenz Familienkredit eher prüfbar Notwendiges Auto Einzelfall Luxus-Kredit eher problematisch Alte Ehe-Schulden oft relevant Neuer Konsumkredit häufig kritisch Diese Tabelle ersetzt keine konkrete Unterhaltsberechnung.

Praxisbeispiel: 500 Euro Kreditrate

Sie verdienen monatlich 2.700 Euro netto. Gleichzeitig zahlen Sie 500 Euro für einen Ratenkredit. Ihr Gedanke liegt nahe: „Dann bleiben mir nur 2.200 Euro.“So einfach funktioniert die Unterhaltsberechnung nicht. Das Gericht prüft zunächst die Schuld selbst. Entscheidend sind unter anderem Zweck, Zeitpunkt und weitere Unterhaltspflichten. Die 500 Euro werden deshalb nicht automatisch vollständig abgezogen.

Wie wird die Schuld in der Praxis geprüft?

Eine sinnvolle Prüfung läuft in mehreren Schritten. 1. Einkommen feststellen Ermitteln Sie zunächst Ihr tatsächliches Einkommen. Dazu gehören grundsätzlich alle relevanten Einkünfte. 2. Unterhaltsrelevante Abzüge prüfen Danach prüfen Sie die möglichen Abzüge. Hierzu können bestimmte berufsbedingte Kosten und Vorsorgeaufwendungen gehören. 3. Schuld genau dokumentieren Legen Sie den Kreditvertrag vor. Zusätzlich sollten Sie den aktuellen Tilgungsplan und Kontoauszüge bereithalten. 4. Zweck der Schuld erklären Warum haben Sie den Kredit aufgenommen? Diese Frage kann entscheidend sein. 5. Zeitpunkt feststellen Wann wurde der Kreditvertrag unterschrieben? War die Unterhaltspflicht damals bereits absehbar? 6. Unterhaltspflichten berücksichtigen Gibt es minderjährige Kinder? Bestehen weitere Unterhaltsansprüche? Dann kann sich die Bewertung erheblich verändern. 7. Ergebnis berechnen Erst danach lässt sich feststellen, welches Einkommen tatsächlich für Unterhalt zur Verfügung steht.

Gerichtsurteile

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.05.2025 – Az. XII ZB 563/24 „Aktuelle BGH-Rechtsprechung bestätigt: Schulden werden beim Unterhalt nur berücksichtigt, wenn sie notwendig und angemessen sind. Luxus- oder vermeidbare Schulden bleiben unberücksichtigt.“ Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.10.2024 – Az. XII ZB 6/24 Kernaussage des Urteils Der BGH hat entschieden: Bei der Unterhaltsberechnung ist entscheidend,wie viel Einkommen dem Pflichtigen nach Abzug seiner Belastungen tatsächlich bleibt.

Fehler bei Schulden und Unterhalt

Fehler 1: Jede Kreditrate abziehen Das funktioniert nicht. Eine Schuld muss unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden können. Fehler 2: Neue Kredite einfach aufnehmen Damit können Sie Ihre Unterhaltspflicht nicht beliebig reduzieren. Besonders beim Kindesunterhalt kann das erhebliche Probleme verursachen. Fehler 3: Keine Unterlagen sammeln Ohne Kreditvertrag bleibt der Zweck der Schuld möglicherweise unklar. Sichern Sie deshalb sämtliche Unterlagen. Fehler 4: Unterhalt eigenmächtig kürzen Das ist besonders riskant. Besteht bereits ein Unterhaltstitel, können Rückstände entstehen. Auch Zwangsvollstreckung kann folgen. Fehler 5: Nur auf die Kreditrate schauen Die Rate allein sagt wenig aus. Auch Restschuld, Laufzeit, Zweck und Entstehungszeit können wichtig sein.

Ein wichtiger Punkt: Schulden und

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt schützt einen bestimmten Teil Ihres Einkommens. Er bedeutet aber nicht, dass Sie zusätzlich sämtliche Kreditraten behalten dürfen. Das ist ein häufiger Irrtum. Wenn Ihre Schulden den verfügbaren Betrag aufzehren, prüft das Gericht die gesamte Situation. Beim Kindesunterhalt wiegt der Anspruch des Kindes besonders schwer.

Wer muss die Schulden beweisen?

Wenn Sie sich auf eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit berufen, müssen Sie die dafür maßgeblichen Umstände grundsätzlich darlegen und belegen. Dazu gehören insbesondere Ihre Einkommensverhältnisse. Auch die bestehenden Verbindlichkeiten sollten Sie nachvollziehbar dokumentieren. Der Bundesgerichtshof hat die Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete fehlende Leistungsfähigkeit wiederholt hervorgehoben.

Erste Hilfe: Was Sie jetzt tun sollten

• Sammeln Sie alle Kreditverträge. • Notieren Sie jede monatliche Rate. • Prüfen Sie den ursprünglichen Verwendungszweck. • Halten Sie das Abschlussdatum des Kredits fest. • Ermitteln Sie Ihr bereinigtes Einkommen. • Listen Sie alle Unterhaltspflichten auf. • Kürzen Sie den Unterhalt nicht eigenmächtig. • Lassen Sie eine komplizierte Berechnung prüfen. Besonders bei minderjährigen Kindern sollten Sie vorsichtig vorgehen.
⚖️ Aktuelles BGH-Urteil von 2025 Der Bundesgerichtshof hat sich am 26. März 2025 im Beschluss XII ZB 388/24 mit Kindesunterhalt und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen beschäftigt. Dabei bestätigte der BGH unter anderem, dass bei der Leistungsfähigkeit die konkrete wirtschaftliche Situation geprüft werden muss. Im Verfahren spielte auch das Zusammenleben mit einer neuen Lebensgefährtin eine Rolle. Für Sie bedeutet das: Eine Unterhaltsberechnung hängt nicht allein von Ihrem Lohnzettel ab. Auch weitere wirtschaftliche Umstände können das Ergebnis beeinflussen.

❓ Häufige Fragen

Kann ich meine Schulden vom Unterhalt

abziehen?

Schulden können unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden. Eine automatische Anrechnung der gesamten Kreditrate gibt es jedoch nicht.

Werden Kredite beim Kindesunterhalt

berücksichtigt?

Das ist grundsätzlich möglich. Beim Unterhalt minderjähriger Kinder gelten jedoch besonders strenge Anforderungen, weil § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Unterhaltspflicht vorsieht.

Darf ich wegen meiner Schulden weniger

Unterhalt zahlen?

Nicht einfach auf eigene Entscheidung. Prüfen Sie zunächst, ob die Schuld unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden kann und ob bereits ein Unterhaltstitel besteht.

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

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