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Zugewinnausgleich berechnen – verständlich & juristisch korrekt

Der Zugewinnausgleich ist ein zentraler Bestandteil der Vermögensregelung bei einer Scheidung. Er sorgt dafür, dass das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen fair zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Diese Seite erklärt klar, einfach und juristisch korrekt, wie der Zugewinnausgleich funktioniert, welche Vermögenswerte berücksichtigt werden und wie du mithilfe unseres Zugewinnausgleich-Rechners deine individuelle Berechnung durchführen kannst.

1. Was ist der Zugewinnausgleich?

Wenn kein Ehevertrag vorliegt, leben Ehepaare automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Dabei wird das Vermögen, das jeder Partner während der Ehe erwirtschaftet hat, am Ende der Ehe ausgeglichen. Grundprinzip: Anfangsvermögen: Vermögen, das jeder Partner bei Eheschließung besitzt. Endvermögen: Vermögen, das jeder Partner zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags besitzt. Zugewinn: Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen. Ausgleich: Die Hälfte der Differenz der Zugewinne wird vom Partner mit höherem Zugewinn an den Partner mit niedrigerem Zugewinn gezahlt. > Merksatz: Wer weniger während der Ehe erwirtschaftet hat, hat Anspruch auf die Hälfte der Differenz.

2. Beispiel zur Veranschaulichung

Ehemann: Anfangsvermögen 5.000 €, Endvermögen 15.000 € → Zugewinn 10.000 € Ehefrau: Anfangsvermögen 2.000 €, Endvermögen 8.000 € → Zugewinn 6.000 € Differenz: 10.000 € – 6.000 € = 4.000 € Ausgleich: 4.000 € ÷ 2 = 2.000 € → Der Ehemann zahlt 2.000 € an die Ehefrau. > Hinweis: Der Ausgleich erfolgt in Geld, nicht in Wertgegenständen, sofern der Partner auf Auszahlung besteht.

3. Welche Vermögenswerte zählen zum Zugewinn?

Zum Zugewinn gehören alle Vermögenswerte, die während der Ehe hinzugewonnen oder erwirtschaftet wurden: Bargeld, Bankguthaben, Sparbücher Immobilien und Grundstücke (inklusive Wertsteigerung) Aktien, Fonds, Depots Fahrzeuge, Schmuck, Kunstgegenstände Rückkaufswerte von Lebensversicherungen Unternehmensanteile, selbstständige Beteiligungen > Praxis-Tipp: Dokumentiere alle Anschaffungen und Wertsteigerungen, um die Berechnung im Streitfall zu erleichtern.
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4. Was gehört nicht zum Zugewinn?

Schenkungen & Erbschaften: Sie werden dem Anfangsvermögen zugerechnet, wenn sie nur einem Partner zustehen. Persönliche Gegenstände: Kleidung, Haushaltsgegenstände etc. Wertverluste: Abwertungen von Geschenken oder Erbschaften werden nicht verrechnet. Ausnahme: Wertsteigerungen von Erbschaften oder Schenkungen, die während der Ehe auftreten, fließen in den Zugewinn ein.

5. Sonderfälle & Praxisbeispiele

Fall Erklärung Schulden bei Eheschließung Immobilien mit Wertsteigerung Unternehmen / Selbstständigkeit Schenkungen für beide Partner Kryptowährungen / digitale Assets
Werden vom Anfangsvermögen abgezogen, können negativ sein Zuwachs zählt als Zugewinn, auch wenn Immobilie geschenkt/erbt Bewertung durch Gutachter oft notwendig Fließen vollständig in den Zugewinn ein Werden wie andere Vermögenswerte bewertet und berücksichtigt
Zugewinnausgleich online berechnen

6. Tipps für die Praxis

1. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Kaufverträge, Versicherungsunterlagen. 2. Belege für Wertsteigerungen: Besonders bei Immobilien und Investments. 3. Frühzeitige Dokumentation: Alle Anschaffungen während der Ehe notieren. 4. Anwaltliche Beratung: Bei komplexen Vermögen, internationalen Fällen oder Streitigkeiten.
Hinweis: Der Rechner liefert eine vereinfachte Beispielberechnung und ersetzt keine rechtliche Beratung.

7. Zugewinnausgleich Rechner

8. Zusammenfassung

Wer weniger während der Ehe erwirtschaftet hat, erhält die Hälfte der Differenz als Ausgleich. Dokumentation ist entscheidend: Wertsteigerungen, Schenkungen, Erbschaften, Investitionen. Rechner nutzen: Schnelle Berechnung von Ausgleichszahlungen. Rechtliche Beratung: Bei hohen Vermögenswerten oder Streitfällen unbedingt anwaltlich prüfen lassen.
Letzte Aktualisierung: November 2025
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Zugewinnausgleich berechnen

– verständlich & juristisch

korrekt

Der Zugewinnausgleich ist ein zentraler Bestandteil der Vermögensregelung bei einer Scheidung. Er sorgt dafür, dass das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen fair zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Diese Seite erklärt klar, einfach und juristisch korrekt, wie der Zugewinnausgleich funktioniert, welche Vermögenswerte berücksichtigt werden und wie du mithilfe unseres Zugewinnausgleich- Rechners deine individuelle Berechnung durchführen kannst.

1. Was ist der Zugewinnausgleich?

Wenn kein Ehevertrag vorliegt, leben Ehepaare automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Dabei wird das Vermögen, das jeder Partner während der Ehe erwirtschaftet hat, am Ende der Ehe ausgeglichen. Grundprinzip: Anfangsvermögen: Vermögen, das jeder Partner bei Eheschließung besitzt. Endvermögen: Vermögen, das jeder Partner zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags besitzt. Zugewinn: Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen. Ausgleich: Die Hälfte der Differenz der Zugewinne wird vom Partner mit höherem Zugewinn an den Partner mit niedrigerem Zugewinn gezahlt. > Merksatz: Wer weniger während der Ehe erwirtschaftet hat, hat Anspruch auf die Hälfte der Differenz.

2. Beispiel zur Veranschaulichung

Ehemann: Anfangsvermögen 5.000 €, Endvermögen 15.000 € → Zugewinn 10.000 € Ehefrau: Anfangsvermögen 2.000 €, Endvermögen 8.000 € → Zugewinn 6.000 € Differenz: 10.000 € – 6.000 € = 4.000 € Ausgleich: 4.000 € ÷ 2 = 2.000 € → Der Ehemann zahlt 2.000 € an die Ehefrau. > Hinweis: Der Ausgleich erfolgt in Geld, nicht in Wertgegenständen, sofern der Partner auf Auszahlung besteht.

3. Welche Vermögenswerte zählen zum

Zugewinn?

Zum Zugewinn gehören alle Vermögenswerte, die während der Ehe hinzugewonnen oder erwirtschaftet wurden: Bargeld, Bankguthaben, Sparbücher Immobilien und Grundstücke (inklusive Wertsteigerung) Aktien, Fonds, Depots Fahrzeuge, Schmuck, Kunstgegenstände Rückkaufswerte von Lebensversicherungen Unternehmensanteile, selbstständige Beteiligungen > Praxis-Tipp: Dokumentiere alle Anschaffungen und Wertsteigerungen, um die Berechnung im Streitfall zu erleichtern.
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4. Was gehört nicht zum Zugewinn?

Schenkungen & Erbschaften: Sie werden dem Anfangsvermögen zugerechnet, wenn sie nur einem Partner zustehen. Persönliche Gegenstände: Kleidung, Haushaltsgegenstände etc. Wertverluste: Abwertungen von Geschenken oder Erbschaften werden nicht verrechnet. Ausnahme: Wertsteigerungen von Erbschaften oder Schenkungen, die während der Ehe auftreten, fließen in den Zugewinn ein.

5. Sonderfälle & Praxisbeispiele

Fall Erklärung Schulden bei Eheschließung Immobilien mit Wertsteigerung Unternehmen / Selbstständigkeit Schenkungen für beide Partner Kryptowährungen / digitale Assets
Werden vom Anfangsvermögen abgezogen, können negativ sein Zuwachs zählt als Zugewinn, auch wenn Immobilie geschenkt/erbt Bewertung durch Gutachter oft notwendig Fließen vollständig in den Zugewinn ein Werden wie andere Vermögenswerte bewertet und berücksichtigt

6. Tipps für die Praxis

1. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Kaufverträge, Versicherungsunterlagen. 2. Belege für Wertsteigerungen: Besonders bei Immobilien und Investments. 3. Frühzeitige Dokumentation: Alle Anschaffungen während der Ehe notieren. 4. Anwaltliche Beratung: Bei komplexen Vermögen, internationalen Fällen oder Streitigkeiten.

7. Zugewinnausgleich Rechner

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8. Zusammenfassung

Wer weniger während der Ehe erwirtschaftet hat, erhält die Hälfte der Differenz als Ausgleich. Dokumentation ist entscheidend: Wertsteigerungen, Schenkungen, Erbschaften, Investitionen. Rechner nutzen: Schnelle Berechnung von Ausgleichszahlungen. Rechtliche Beratung: Bei hohen Vermögenswerten oder Streitfällen unbedingt anwaltlich prüfen lassen.
Hinweis: Der Rechner liefert eine vereinfachte Beispielberechnung und ersetzt keine rechtliche Beratung.