Zugewinnausgleich berechnen
(2026) – Rechner, Beispiele &
typische Fehler
aktualisiert: Mai 2026
Recht verstehen. Sicher entscheiden.
Praxisnahe Informationen, aktuelle Urteile
und hilfreiche Vorlagen- verständlich erklärt
Kurzantwort
Der Zugewinnausgleich ist der gesetzliche
Ausgleich des Vermögenszuwachses beider
Ehepartner während der Ehe. Der Partner mit dem
höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz
an den anderen.
Das bessere Verständnis
Die meisten Seiten erklären nur die Formel.
Entscheidend in der Praxis ist jedoch:
Nicht das Vermögen zählt, sondern die
Veränderung des Vermögens über die Zeit.
Der Zugewinnausgleich ist daher keine
Vermögensaufteilung, sondern eine
Differenzrechnung über zwei Zeitpunkte.
Das 3-Ebenen-Modell für korrekte
Berechnung
Ebene 1: Startpunkt (Eheschließung)
Was war vorhanden?
•
Bargeld / Konten
•
Immobilien
•
Investments
•
Schulden (werden abgezogen)
Ergebnis: Anfangsvermögen
Ebene 2: Endpunkt (Scheidungsantrag)
Was ist jetzt vorhanden?
•
aktueller Marktwert aller Vermögenswerte
•
Firmenanteile
•
Immobilien
•
Schulden
Ergebnis: Endvermögen
Ebene 3: Veränderung (entscheidend!)
Grundformel
Z =E −A
Bedeutung:
•
Z = Zugewinn (Vermögenszuwachs)
•
E = Endvermögen (am Ende der Ehe)
•
A = Anfangsvermögen (bei Eheschließung)
Das heißt:
Zugewinn = Vermögen am Ende minus Vermögen
am Anfang
Jetzt wird erst sichtbar, wer tatsächlich Vermögen
aufgebaut hat.
Alles, was Sie zum Unterhalt brauchen:
Wissen, Vorlagen & Berechnungstools
kompakt in einem Paket.
Sonderfälle beim Zugewinnausgleich
•
Erbschaften und Schenkungen zählen
grundsätzlich nicht zum Zugewinn.
•
Sie werden dem Anfangsvermögen
zugerechnet, auch wenn sie während der Ehe
erhalten wurden.
•
Wenn ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe
startet, kann das den Zugewinn erhöhen.
•
Bei Immobilien zählt meist der aktuelle
Verkehrswert, nicht der frühere Kaufpreis.
•
Wenn kurz vor der Scheidung Vermögen
absichtlich reduziert oder verschoben wird (z.
B. Schenkungen, hohe Ausgaben), kann das
problematisch sein. Das Familiengericht kann
unter Umständen Vermögensminderungen
berücksichtigen.
❓ FAQ zum Zugewinnausgleich
1. Wie wird der Zugewinnausgleich
berechnet?
Der Zugewinnausgleich wird berechnet, indem für
beide Ehepartner das Anfangsvermögen vom
Endvermögen abgezogen wird. Die Hälfte der
Differenz zwischen beiden Zugewinnen muss der
Ehepartner mit dem höheren Vermögenszuwachs
zahlen.
2. Was zählt nicht zum
Zugewinnausgleich?
Erbschaften, Schenkungen und Schmerzensgeld
zählen grundsätzlich nicht direkt zum Zugewinn.
Diese Vermögenswerte werden meist dem
Anfangsvermögen zugerechnet.
3. Wann ist der Stichtag für den
Zugewinnausgleich?
Maßgeblich ist in der Regel nicht die Trennung,
sondern die Zustellung des Scheidungsantrags.
Das Endvermögen wird genau zu diesem Zeitpunkt
bewertet.
4. Muss der Zugewinnausgleich
automatisch gezahlt werden?
Nein. Der Zugewinnausgleich muss aktiv geltend
gemacht oder beantragt werden. Ohne Antrag
erfolgt oft keine automatische Berechnung oder
Auszahlung.
5. Kann man den Zugewinnausgleich
ausschließen?
Ja. Ehepartner können den Zugewinnausgleich
durch einen notariellen Ehevertrag ganz oder
teilweise ausschließen.
⚖️ Der Ausgleich (der häufig falsch
verstanden wird)
Wichtig: Nur die Hälfte der Differenz wird
ausgeglichen – nicht der gesamte Mehrbetrag.
Praxisbeispiel
Ehepartner A:
•
Start: 0 €
•
Ende: 200.000 €
•
Zugewinn: 200.000 €
Ehepartner B:
•
Start: 50.000 €
•
Ende: 80.000 €
•
Zugewinn: 30.000 €
Differenz: 170.000 €
Ausgleich: 85.000 €
Ergebnis: nicht „halbe Vermögen“, sondern reine
Wertsteigerung wird geteilt
Diese Fehler kosten in der Praxis am
meisten Geld
❌ falscher Stichtag (Trennung statt
Scheidungsantrag)
❌ Immobilien nach Kaufpreis statt Marktwert
bewertet
❌ Schenkungen/Erbschaften falsch eingeordnet
❌ Schulden nicht vollständig berücksichtigt
Diese Fehler führen oft zu fünfstelligen
Differenzen.
Was wirklich NICHT in den Zugewinn
gehört
•
Erbschaften
•
Schenkungen
•
Schmerzensgeld
Diese werden dem Anfangsvermögen
zugerechnet, selbst wenn sie während der Ehe
zufließen.
Stichtags-Guide (entscheidend für
korrekte Berechnung)
Zeitpunkt
Bedeutung
Eheschließung
Anfangsvermögen
Zustellung Scheidungsantrag
Endvermögen
Kein anderer Zeitpunkt ist rechtlich maßgeblich.
Praxis-Checkliste (für korrekte
Berechnung)
✔ alle Vermögenswerte vollständig erfassen
✔ Bank- und Depotstände dokumentieren
✔ Immobilien professionell bewerten lassen
✔ Schulden vollständig auflisten
✔ Nachweise sichern (Belege, Kontoauszüge)
Tipps für die Praxis
1. Unterlagen sichern: Kontoauszüge,
Kaufverträge, Versicherungsunterlagen.
2. Belege für Wertsteigerungen: Besonders bei
Immobilien und Investments.
3. Frühzeitige Dokumentation: Alle
Anschaffungen während der Ehe notieren.
4. Anwaltliche Beratung: Bei komplexen
Vermögen, internationalen Fällen oder
Streitigkeiten.
Aktuelles BGH-Urteil zum
Zugewinnausgleich
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.11.2024 –
Az. XII ZB 558/23
Wenn ein Ehegatte nach der Trennung Vermögen
„verschwinden lässt“ (z. B. verschenkt oder
verschwendet), wird dieses fiktiv wieder zum
Vermögen hinzugerechnet.
Der betroffene Ehegatte muss beweisen, dass die
Vermögensminderung rechtmäßig war
Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs heißt
das:
•
Vermögen am Ende der Ehe kann künstlich
erhöht werden
•
Vermögen verschwinden lassen“ funktioniert
nicht
•
Gerichte prüfen besonders streng nach der
Trennung
Ein Ehepartner hebt kurz vor der Scheidung 50.000
€ ab und verschenkt das Geld. Die 50.000 €
werden trotzdem beim Zugewinn berücksichtigt
Der andere Partner bekommt seinen Anteil
Fazit
Der Zugewinnausgleich ist keine komplexe
juristische Theorie, sondern eine streng logische
Differenzrechnung:
Vermögen am Ende minus Vermögen am Anfang =
Zugewinn �� Differenz der Zugewinne wird halbiert
Der Unterschied in der Praxis entsteht nicht durch
die Formel, sondern durch Bewertung, Timing und
Dokumentation.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Mai 2026 –
Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-
Rechtsportal erstellt.
Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von
Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung. Inhalte
werden regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.
Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und pra-
xisnah darzustellen.
Geprüfte Inhalte
- Verständlich und praxisnah erklärt
- Regelmäßig aktualisiert
Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.