Beispiel zur Veranschaulichung
Ehemann: Anfangsvermögen 5.000 €,
Endvermögen 15.000 € → Zugewinn 10.000 €
Ehefrau: Anfangsvermögen 2.000 €, Endvermögen
8.000 € → Zugewinn 6.000 €
Differenz: 10.000 € – 6.000 € = 4.000 €
Ausgleich: 4.000 € ÷ 2 = 2.000 € → Der Ehemann
zahlt 2.000 € an die Ehefrau.
> Hinweis: Der Ausgleich erfolgt in Geld, nicht in
Wertgegenständen, sofern der Partner auf
Auszahlung besteht.
Sonderfälle & Praxisbeispiele
Fall Erklärung
Schulden bei
Eheschließung
Immobilien mit
Wertsteigerung
Unternehmen /
Selbstständigkeit
Schenkungen für beide
Partner
Kryptowährungen /
digitale Assets
Werden vom
Anfangsvermögen
abgezogen, können
negativ sein
Zuwachs zählt als
Zugewinn, auch wenn
Immobilie geschenkt/erbt
Bewertung durch
Gutachter oft notwendig
Fließen vollständig in den
Zugewinn ein
Werden wie andere
Vermögenswerte bewertet
und berücksichtigt
Tipps für die Praxis
1. Unterlagen sichern: Kontoauszüge,
Kaufverträge, Versicherungsunterlagen.
2. Belege für Wertsteigerungen: Besonders bei
Immobilien und Investments.
3. Frühzeitige Dokumentation: Alle
Anschaffungen während der Ehe notieren.
4. Anwaltliche Beratung: Bei komplexen
Vermögen, internationalen Fällen oder
Streitigkeiten.
FAQ-Bereich
1. Wie wird der Zugewinnausgleich
berechnet?
Der Zugewinnausgleich ergibt sich aus der
Differenz zwischen Anfangsvermögen (bei
Eheschließung) und Endvermögen (bei Zustellung
des Scheidungsantrags). Der Ehepartner mit dem
höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz
ausgleichen.
2. Was gehört zum Anfangs- und
Endvermögen?
Zum Vermögen zählen z. B. Bankguthaben,
Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge und sonstige
Vermögenswerte. Schulden werden jeweils
abgezogen. Erbschaften und Schenkungen werden
dem Anfangsvermögen zugerechnet.
3. Was ist der Stichtag für die
Berechnung?
Entscheidend für das Endvermögen ist der Tag der
Zustellung des Scheidungsantrags. Das
Anfangsvermögen wird zum Zeitpunkt der
Eheschließung ermittelt.
4. Wie werden Schulden berücksichtigt?
Schulden mindern sowohl das Anfangs- als auch
das Endvermögen. Auch ein negatives
Anfangsvermögen ist möglich.
Muss der Zugewinnausgleich immer
durchgeführt werden?
Der Ausgleich findet statt, wenn die Ehe im
gesetzlichen Güterstand der
Zugewinngemeinschaft geführt wurde und kein
wirksamer Ehevertrag etwas anderes regelt.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz
sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für
Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Rechtsportal
AMK
Zugewinnausgleich berechnen
(2026) – Rechner, Beispiele &
typische Fehler
Wer bei der Scheidung den Zugewinnausgleich
falsch berechnet, verliert oft mehrere tausend Euro.
Mit unserem Rechner und der Schritt-für-Schritt-
Anleitung ermitteln Sie Ihren Anspruch schnell,
korrekt und verständlich.
Hinweis: Der Rechner liefert eine Beispielberechnung und
ersetzt keine rechtliche Beratung.
Die 5 häufigsten Fehler
•
Schulden werden falsch berücksichtigt
•
Schenkungen nicht korrekt einbezogen
•
Anfangsvermögen nicht nachweisbar
•
Immobilien falsch bewertet
•
Trennungszeitpunkt falsch angesetzt
Diese Fehler kosten oft mehrere tausend Euro
Was viele nicht wissen
•
Erbschaften zählen nicht vollständig zum
Zugewinn
•
Schulden können den Zugewinn reduzieren
•
Auch während der Ehe erworbene Immobilien
zählen
auch auf USB Stick
Formulare und Vorlagen
Unterhaltsrechner
sofort nutzbar
Die 5 größten Unterhalts-Fehler - kennen Sie diese?
Was Ihnen wirklich zusteht.
Der Zugewinnausgleich ist ein zentraler
Bestandteil der Vermögensregelung bei einer
Scheidung. Er sorgt dafür, dass das während der
Ehe gemeinsam erworbene Vermögen fair zwischen
den Ehepartnern aufgeteilt wird.
Diese Seite erklärt klar, einfach und juristisch
korrekt, wie der Zugewinnausgleich funktioniert,
welche Vermögenswerte berücksichtigt werden und
wie du mithilfe unseres Zugewinnausgleich-
Rechners deine individuelle Berechnung
durchführen kannst.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Wenn kein Ehevertrag vorliegt, leben Ehepaare
automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
Dabei wird das Vermögen, das jeder Partner
während der Ehe erwirtschaftet hat, am Ende der
Ehe ausgeglichen.
Grundprinzip:
Anfangsvermögen: Vermögen, das jeder Partner
bei Eheschließung besitzt.
Endvermögen: Vermögen, das jeder Partner zum
Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags
besitzt.
Zugewinn: Differenz zwischen Endvermögen und
Anfangsvermögen.
Ausgleich: Die Hälfte der Differenz der Zugewinne
wird vom Partner mit höherem Zugewinn an den
Partner mit niedrigerem Zugewinn gezahlt.
> Merksatz: Wer weniger während der Ehe
erwirtschaftet hat, hat Anspruch auf die Hälfte der
Differenz.
X Was gehört nicht zum Zugewinn?
Schenkungen & Erbschaften: Sie werden dem
Anfangsvermögen zugerechnet, wenn sie nur
einem Partner zustehen.
Persönliche Gegenstände: Kleidung,
Haushaltsgegenstände etc.
Wertverluste: Abwertungen von Geschenken oder
Erbschaften werden nicht verrechnet.
Ausnahme: Wertsteigerungen von Erbschaften
oder Schenkungen, die während der Ehe auftreten,
fließen in den Zugewinn ein.
Welche Vermögenswerte zählen zum
Zugewinn?
Zum Zugewinn gehören alle Vermögenswerte, die
während der Ehe hinzugewonnen oder
erwirtschaftet wurden:
Bargeld, Bankguthaben, Sparbücher
Immobilien und Grundstücke (inklusive
Wertsteigerung)
Aktien, Fonds, Depots
Fahrzeuge, Schmuck, Kunstgegenstände
Rückkaufswerte von Lebensversicherungen
Unternehmensanteile, selbstständige
Beteiligungen
> Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie alle
Anschaffungen und Wertsteigerungen, um die
Berechnung im Streitfall zu erleichtern.
Zusammenfassung
Wer weniger während der Ehe erwirtschaftet hat,
erhält die Hälfte der Differenz als Ausgleich.
Dokumentation ist entscheidend:
Wertsteigerungen, Schenkungen, Erbschaften,
Investitionen.
Rechner nutzen: Schnelle Berechnung von
Ausgleichszahlungen.
Rechtliche Beratung: Bei hohen
Vermögenswerten oder Streitfällen unbedingt
anwaltlich prüfen lassen.
Quellen:
§§ 1373–1390 BGB
aktualisiert: April 2026 –
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an geltender
Rechtsprechung und Gesetzeslage.
Finden Sie heraus, was Ihnen
wirklich zusteht
Aktuelles BGH-Urteil zum
Zugewinnausgleich
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.11.2024 –
Az. XII ZB 558/23
Wenn ein Ehegatte nach der Trennung Vermögen
„verschwinden lässt“ (z. B. verschenkt oder
verschwendet), wird dieses fiktiv wieder zum
Vermögen hinzugerechnet.
Der betroffene Ehegatte muss beweisen, dass die
Vermögensminderung rechtmäßig war
Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs heißt
das:
•
Vermögen am Ende der Ehe kann künstlich
erhöht werden
•
Vermögen verschwinden lassen“ funktioniert
nicht
•
Gerichte prüfen besonders streng nach der
Trennung
Ein Ehepartner hebt kurz vor der Scheidung
50.000 € ab und verschenkt das Geld. Die 50.000
€ werden trotzdem beim Zugewinn berücksichtigt
Der andere Partner bekommt seinen Anteil