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Ehegattenunterhalt bei neuem
Partner – wann entfällt der
Anspruch wirklich?
Lebt der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit einem
neuen Partner zusammen, kann der Anspruch auf
Ehegattenunterhalt gekürzt oder komplett
gestrichen werden. Entscheidend ist, ob eine
sogenannte verfestigte Lebensgemeinschaft
vorliegt.
Wann entfällt Ehegattenunterhalt
wegen neuem Partner?
Der Unterhalt entfällt nicht automatisch durch
eine neue Beziehung.
Er wird erst gestrichen, wenn:
•
die Beziehung dauerhaft ist
•
ein gemeinsamer Haushalt besteht
•
eine wirtschaftliche Verflechtung vorliegt
Juristisch spricht man von einer
„verfestigten Lebensgemeinschaft“ (§ 1579
BGB)
Ab wann gilt eine Beziehung als
„verfestigt“?
Gerichte prüfen immer den Einzelfall. Typische
Kriterien:
Dauer der Beziehung
•
unter 1 Jahr → meist unproblematisch
•
ab 2–3 Jahre → kritisch
•
langfristig → häufig Wegfall
Gemeinsames Wohnen
•
gleiche Wohnung = starkes Indiz
•
regelmäßige Übernachtungen allein reichen
nicht
Gemeinsame Finanzen
•
gemeinsames Konto
•
gegenseitige Unterstützung
•
gemeinsame Anschaffungen
Außenwirkung
•
Auftreten als Paar (Freunde, Familie,
Öffentlichkeit)
So entscheiden Gerichte in der Praxis
Beispiel 1 (kein Wegfall)
•
Beziehung: 8 Monate
•
getrennte Wohnungen
Unterhalt bleibt bestehen
Beispiel 2 (Grenzfall)
•
Beziehung: 2 Jahre
•
häufiges Zusammenleben
Kürzung möglich
Beispiel 3 (Wegfall)
•
Beziehung: 3+ Jahre
•
gemeinsamer Haushalt + Finanzen
Unterhalt entfällt komplett
Praxisbeispiel: Wann entfällt
Ehegattenunterhalt durch neuen
Partner?
Frau M. erhält nach der Scheidung monatlich 1.200
€ Ehegattenunterhalt. Ein Jahr später lernt sie
einen neuen Partner kennen.
•
Neue Beziehung (kein Einfluss)
•
Beziehung seit 8 Monaten
•
beide wohnen getrennt
•
gelegentliche Übernachtungen
Der Unterhalt bleibt voll bestehen
Keine verfestigte Lebensgemeinschaft
Zusammenziehen (erste Risiken)
Nach 1,5 Jahren:
•
Frau M. zieht zu ihrem neuen Partner
•
gemeinsame Wohnung
•
Kosten werden teilweise geteilt
Der Unterhalt kann gekürzt werden (z. B. auf
800–900 €)
Erste wirtschaftliche Verflechtung + gemeinsamer
Haushalt
Verfestigte Lebensgemeinschaft
Nach 3 Jahren:
•
gemeinsamer Haushalt dauerhaft
•
gemeinsame Anschaffungen
•
gemeinsames Konto
•
Auftreten als Paar nach außen
Der Ehegattenunterhalt entfällt komplett. Verfestigte
Lebensgemeinschaft liegt vor.
Entscheidend ist nicht die Beziehung, sondern:
•
Dauer
•
gemeinsames Wohnen
•
finanzielle Verflechtung
Wichtige Gerichtsentscheidungen
Besonders relevant:
•
BGH: Verfestigte Lebensgemeinschaft kann
Unterhalt beenden
•
OLG-Urteile bestätigen:
gemeinsames Wohnen + Dauer =
entscheidend
Wichtig:
Es gibt keine feste Zeitgrenze, aber ab ca. 2–3
Jahren wird es kritisch.
Häufige Fehler
X „Neue Beziehung = kein Unterhalt mehr“
Falsch
X „Zusammenziehen reicht sofort aus“
Ebenfalls falsch
X „Geheime Beziehung schützt vor Kürzung“
Kann vor Gericht trotzdem berücksichtigt werden
Praxistipp
Wer Unterhalt zahlt, sollte prüfen:
•
Besteht bereits eine verfestigte
Lebensgemeinschaft?
•
Gibt es Beweise (Meldeadresse, Fotos,
Aussagen)?
Wer Unterhalt erhält:
•
Vorsicht bei gemeinsamem Haushalt
•
Finanzielle Verflechtungen vermeiden
Beispielrechnung
Ausgangslage:
•
Unterhalt: 1.000 € monatlich
Neue Lebensgemeinschaft:
•
nach 2 Jahren → Kürzung auf ca. 500 € möglich
•
nach 3 Jahren → vollständiger Wegfall möglich
Übersicht
Situation
Folge für Unterhalt
Neue Beziehung
kein Einfluss
Häufige Treffen
kein Einfluss
Zusammenziehen
mögliches
Risiko
Dauerhafte
Unterhalt entfällt
Lebensgemeinschaft
Häufige Fragen
Wann entfällt Ehegattenunterhalt bei
neuem Partner?
Wenn eine verfestigte Lebensgemeinschaft besteht,
also eine dauerhafte, eheähnliche Beziehung mit
gemeinsamem Haushalt und wirtschaftlicher
Verbindung.
Wie lange muss man zusammen sein?
Meist prüfen Gerichte ab etwa 2–3 Jahren genauer.
Reicht eine neue Beziehung aus?
Nein. Erst eine dauerhafte Lebensgemeinschaft
führt zur Kürzung oder zum Wegfall.
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Fazit
Eine neue Beziehung allein reicht nicht aus.
Erst wenn sie dauerhaft, eng und wirtschaftlich
verflochten ist, kann der Ehegattenunterhalt
entfallen.
aktualisiert: April 2026 –
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich
an geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage.
Grundlage sind veröffentlichte Urteile deutscher Gerichte
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