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Ehegattenunterhalt bei neuem Partner – wann

entfällt der Anspruch wirklich?

Lebt der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit einem neuen Partner zusammen, kann der Anspruch auf Ehegattenunterhalt gekürzt oder komplett gestrichen werden. Entscheidend ist, ob eine sogenannte verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegt.

Wann entfällt Ehegattenunterhalt wegen neuem Partner?

Der Unterhalt entfällt nicht automatisch durch eine neue Beziehung. Er wird erst gestrichen, wenn: die Beziehung dauerhaft ist ein gemeinsamer Haushalt besteht eine wirtschaftliche Verflechtung vorliegt Juristisch spricht man von einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ (§ 1579 BGB)

Ab wann gilt eine Beziehung als „verfestigt“?

Gerichte prüfen immer den Einzelfall. Typische Kriterien: Dauer der Beziehung unter 1 Jahr → meist unproblematisch ab 2–3 Jahre → kritisch langfristig → häufig Wegfall Gemeinsames Wohnen gleiche Wohnung = starkes Indiz regelmäßige Übernachtungen allein reichen nicht Gemeinsame Finanzen gemeinsames Konto gegenseitige Unterstützung gemeinsame Anschaffungen Außenwirkung Auftreten als Paar (Freunde, Familie, Öffentlichkeit)

So entscheiden Gerichte in der Praxis

Beispiel 1 (kein Wegfall)

Beziehung: 8 Monate getrennte Wohnungen Unterhalt bleibt bestehen

Beispiel 2 (Grenzfall)

Beziehung: 2 Jahre häufiges Zusammenleben Kürzung möglich

Beispiel 3 (Wegfall)

Beziehung: 3+ Jahre gemeinsamer Haushalt + Finanzen Unterhalt entfällt komplett

Wichtige Gerichtsentscheidungen

Besonders relevant: BGH: Verfestigte Lebensgemeinschaft kann Unterhalt beenden OLG-Urteile bestätigen: gemeinsames Wohnen + Dauer = entscheidend Wichtig: Es gibt keine feste Zeitgrenze, aber ab ca. 2–3 Jahren wird es kritisch.

Häufige Fehler

X „Neue Beziehung = kein Unterhalt mehr“ Falsch X „Zusammenziehen reicht sofort aus“ Ebenfalls falsch X „Geheime Beziehung schützt vor Kürzung“ Kann vor Gericht trotzdem berücksichtigt werden

Praxistipp

Wer Unterhalt zahlt, sollte prüfen: Besteht bereits eine verfestigte Lebensgemeinschaft? Gibt es Beweise (Meldeadresse, Fotos, Aussagen)? Wer Unterhalt erhält: Vorsicht bei gemeinsamem Haushalt Finanzielle Verflechtungen vermeiden

Beispielrechnung

Ausgangslage: Unterhalt: 1.000 € monatlich Neue Lebensgemeinschaft: nach 2 Jahren → Kürzung auf ca. 500 € möglich nach 3 Jahren → vollständiger Wegfall möglich

Übersicht

Situation Folge für Unterhalt Neue Beziehung kein Einfluss Häufige Treffen kein Einfluss Zusammenziehen mögliches Risiko Dauerhafte Lebensgemeinschaft Unterhalt entfällt

Häufige Fragen

Wann entfällt Ehegattenunterhalt bei neuem

Partner?

Wenn eine verfestigte Lebensgemeinschaft besteht, also eine dauerhafte, eheähnliche Beziehung mit gemeinsamem Haushalt und wirtschaftlicher Verbindung.

Wie lange muss man zusammen sein?

Meist prüfen Gerichte ab etwa 2–3 Jahren genauer.

Reicht eine neue Beziehung aus?

Nein. Erst eine dauerhafte Lebensgemeinschaft führt zur Kürzung oder zum Wegfall.

Fazit

Eine neue Beziehung allein reicht nicht aus. Erst wenn sie dauerhaft, eng und wirtschaftlich verflochten ist, kann der Ehegattenunterhalt entfallen.
Mehr Unterhalt sichern – legal und einfach
Ratgeber Unterhalt

Urteil vom Bundesgerichtshof

Beschluss vom 26.03.2025 – Az.: XII ZB 388/24 Lebt ein Unterhaltspflichtiger mit einem neuen Partner zusammen, kann dies finanzielle Auswirkungen auf den Unterhalt haben, insbesondere durch sogenannte Haushaltsersparnisse. Konkret: Der Selbstbehalt wurde um ca. 10 % reduziert Grund: gemeinsames Wirtschaften im Haushalt

Praxisbeispiel: Wann entfällt Ehegattenunterhalt

durch neuen Partner?

Frau M. erhält nach der Scheidung monatlich 1.200 € Ehegattenunterhalt. Ein Jahr später lernt sie einen neuen Partner kennen. Neue Beziehung (kein Einfluss) Beziehung seit 8 Monaten beide wohnen getrennt gelegentliche Übernachtungen Der Unterhalt bleibt voll bestehen Keine verfestigte Lebensgemeinschaft Zusammenziehen (erste Risiken) Nach 1,5 Jahren: Frau M. zieht zu ihrem neuen Partner gemeinsame Wohnung Kosten werden teilweise geteilt Der Unterhalt kann gekürzt werden (z. B. auf 800–900 €) Erste wirtschaftliche Verflechtung + gemeinsamer Haushalt Verfestigte Lebensgemeinschaft Nach 3 Jahren: gemeinsamer Haushalt dauerhaft gemeinsame Anschaffungen gemeinsames Konto Auftreten als Paar nach außen Der Ehegattenunterhalt entfällt komplett. Verfestigte Lebensgemeinschaft liegt vor. Entscheidend ist nicht die Beziehung, sondern: Dauer gemeinsames Wohnen finanzielle Verflechtung

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
aktualisiert: April 2026 – Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage. Grundlage sind veröffentlichte Urteile deutscher Gerichte sowie juristische Fachliteratur.
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Ehegattenunterhalt bei neuem

Partner – wann entfällt der

Anspruch wirklich?

Lebt der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit einem neuen Partner zusammen, kann der Anspruch auf Ehegattenunterhalt gekürzt oder komplett gestrichen werden. Entscheidend ist, ob eine sogenannte verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegt.
Ein lächelndes Paar sitzt eng umarmt auf einem Sofa vor Unterlagen und einem Taschenrechner, daneben ein Sparschwein. Links stehen Stichpunkte wie „Gemeinsamer Haushalt“ und „Verfestigte Lebensgemeinschaft“. Rechts ist ein Symbolbild mit Richterhammer, Wa

Wann entfällt Ehegattenunterhalt

wegen neuem Partner?

Der Unterhalt entfällt nicht automatisch durch eine neue Beziehung. Er wird erst gestrichen, wenn: die Beziehung dauerhaft ist ein gemeinsamer Haushalt besteht eine wirtschaftliche Verflechtung vorliegt Juristisch spricht man von einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ (§ 1579 BGB)

Ab wann gilt eine Beziehung als

„verfestigt“?

Gerichte prüfen immer den Einzelfall. Typische Kriterien: Dauer der Beziehung unter 1 Jahr → meist unproblematisch ab 2–3 Jahre → kritisch langfristig → häufig Wegfall Gemeinsames Wohnen gleiche Wohnung = starkes Indiz regelmäßige Übernachtungen allein reichen nicht Gemeinsame Finanzen gemeinsames Konto gegenseitige Unterstützung gemeinsame Anschaffungen Außenwirkung Auftreten als Paar (Freunde, Familie, Öffentlichkeit)

So entscheiden Gerichte in der Praxis

Beispiel 1 (kein Wegfall)

Beziehung: 8 Monate getrennte Wohnungen Unterhalt bleibt bestehen

Beispiel 2 (Grenzfall)

Beziehung: 2 Jahre häufiges Zusammenleben Kürzung möglich

Beispiel 3 (Wegfall)

Beziehung: 3+ Jahre gemeinsamer Haushalt + Finanzen Unterhalt entfällt komplett

Praxisbeispiel: Wann entfällt

Ehegattenunterhalt durch neuen

Partner?

Frau M. erhält nach der Scheidung monatlich 1.200 € Ehegattenunterhalt. Ein Jahr später lernt sie einen neuen Partner kennen. Neue Beziehung (kein Einfluss) Beziehung seit 8 Monaten beide wohnen getrennt gelegentliche Übernachtungen Der Unterhalt bleibt voll bestehen Keine verfestigte Lebensgemeinschaft Zusammenziehen (erste Risiken) Nach 1,5 Jahren: Frau M. zieht zu ihrem neuen Partner gemeinsame Wohnung Kosten werden teilweise geteilt Der Unterhalt kann gekürzt werden (z. B. auf 800–900 €) Erste wirtschaftliche Verflechtung + gemeinsamer Haushalt Verfestigte Lebensgemeinschaft Nach 3 Jahren: gemeinsamer Haushalt dauerhaft gemeinsame Anschaffungen gemeinsames Konto Auftreten als Paar nach außen Der Ehegattenunterhalt entfällt komplett. Verfestigte Lebensgemeinschaft liegt vor. Entscheidend ist nicht die Beziehung, sondern: Dauer gemeinsames Wohnen finanzielle Verflechtung

Wichtige Gerichtsentscheidungen

Besonders relevant: BGH: Verfestigte Lebensgemeinschaft kann Unterhalt beenden OLG-Urteile bestätigen: gemeinsames Wohnen + Dauer = entscheidend Wichtig: Es gibt keine feste Zeitgrenze, aber ab ca. 2–3 Jahren wird es kritisch.

Häufige Fehler

X „Neue Beziehung = kein Unterhalt mehr“ Falsch X „Zusammenziehen reicht sofort aus“ Ebenfalls falsch X „Geheime Beziehung schützt vor Kürzung“ Kann vor Gericht trotzdem berücksichtigt werden

Praxistipp

Wer Unterhalt zahlt, sollte prüfen: Besteht bereits eine verfestigte Lebensgemeinschaft? Gibt es Beweise (Meldeadresse, Fotos, Aussagen)? Wer Unterhalt erhält: Vorsicht bei gemeinsamem Haushalt Finanzielle Verflechtungen vermeiden

Beispielrechnung

Ausgangslage: Unterhalt: 1.000 € monatlich Neue Lebensgemeinschaft: nach 2 Jahren → Kürzung auf ca. 500 € möglich nach 3 Jahren → vollständiger Wegfall möglich

Übersicht

Situation Folge für Unterhalt Neue Beziehung kein Einfluss Häufige Treffen kein Einfluss Zusammenziehen mögliches Risiko Dauerhafte Unterhalt entfällt Lebensgemeinschaft

Häufige Fragen

Wann entfällt Ehegattenunterhalt bei

neuem Partner?

Wenn eine verfestigte Lebensgemeinschaft besteht, also eine dauerhafte, eheähnliche Beziehung mit gemeinsamem Haushalt und wirtschaftlicher Verbindung.

Wie lange muss man zusammen sein?

Meist prüfen Gerichte ab etwa 2–3 Jahren genauer.

Reicht eine neue Beziehung aus?

Nein. Erst eine dauerhafte Lebensgemeinschaft führt zur Kürzung oder zum Wegfall.
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Fazit

Eine neue Beziehung allein reicht nicht aus. Erst wenn sie dauerhaft, eng und wirtschaftlich verflochten ist, kann der Ehegattenunterhalt entfallen.
aktualisiert: April 2026 – Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage. Grundlage sind veröffentlichte Urteile deutscher Gerichte sowie juristische Fachliteratur.
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