Beim Kindesunterhalt wird das Nebeneinkommen zur

Hälfte angerechnet

Das Nebeneinkommen wird meistens zu 50% angerechnet. Manche Gerichte rechnen gar kein Nebeneinkommen an. Nämlich dann, wenn durch das normale Einkommen der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden kann. Gerichte kümmern sich um diese Sachverhalte nur dann, wenn ein Elternteil klagt. Wenn ein Elternteil Nebeneinkommen nicht angerechnet haben möchte oder der andere auf Anrechnung besteht. Reicht der Lohn aus einer Vollzeitbeschäftigung nicht aus, um den Mindestunterhalt zu zahlen, wird das Nebeneinkommen komplett angerechnet. Beispielsweise bei einer Teilzeitstelle plus Nebenjob. Das Einkommen aus dem Nebenjob wird dann voll miteinbezogen.

Bei Ehegattenunterhalt wird das

Nebeneinkommen nicht angerechnet

Eine Nebentätigkeit, die ein Unterhaltspflichtiger erst nach der Scheidung aufnimmt, wird nicht als Einkommen angerechnet. Denn Ehegattenunterhalt soll nur finanzielle Verluste ausgleichen, die durch die Scheidung entstehen. Der Expartner soll wegen einer Scheidung nicht schlechter gestellt sein.

Wie wird Nebeneinkommen beim Unterhalt angerechnet?

Aufwandsentschädigungen für ein Ehrenamt

sind kein Nebeneinkommen

Wenn die Aufwandsentschädigung den Aufwand deckt, wird diese Zahlung nicht angerechnet. Also Fahrtkosten usw.! Erhält jemand 40 Euro monatlich eine Aufwandsentschädigung und hat im Gegenzug 40 Euro Fahrtkosten, dann wird dieses Geld nicht angerechnet.

Spesen und Reisekosten

Spesen werden bei der Berechnung des Unterhalts als Einkommen gerechnet. Aber nur dann, wenn diese Spesen höher sind, als das, was für Reisekosten, Übernachtungskosten, Benzinkosten usw. aufgewendet wird.

Überstunden werden beim Unterhalt

angerechnet

Überstunden werden zur Hälfte angerechnet. Überstunden können aber auch ganz angerechnet werden, wenn es sich nur um eine geringe Anzahl handelt. (ca. 10% der normalen Arbeitszeit) oder wenn sie berufstypisch sind.

Feiertags- und Nachtzuschläge

Werden für Nacht- bzw. Wochenendarbeit Zuschläge bezahlt, werden diese voll angerechnet, wenn sie berufsüblich sind. (z.B. als Polizisten, Pflegekräfte usw.)
Die Höhe der Unterhaltszahlungen richtet sich nicht nur nach dem Nettolohn. Auch anderes Einkommen, wie z. B. aus Vermögen oder Vermietungen, werden berücksichtigt. Auch der Anteil für die private Nutzung eines Firmen- Pkws.

Vorzulegen sind bei Nichtselbstständigen:

monatliche Verdienstbescheinigungen • Steuerbescheid und Steuererklärung • Arbeitsvertrag Ein Auskunftsanspruch besteht alle 2 Jahre. Bei Selbständigen ist der Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahre entscheidend. Einkommensteuererklärungen, Einkommensteuerbescheide Jahresabschlüsse und die Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

Berechnung des Einkommens beim

Ehegatten- und Trennungsunterhalt

Einen Anspruch auf Vorlage von Geschäftsbüchern oder Kontoauszüge gibt es nicht. Aber die Vorlage von Einkommensteuererklärungen ist rechtens. Wenn keine Auskunft über die Einkünfte gegeben wird? Besteht Zweifel ob die Auskunft über das Einkommen richtig ist, kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden. Wird die Auskunft verweigert, kann nach erfolgloser Mahnung, ein Verzugsschaden geltend gemacht werden. (Anwaltskosten usw.)
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Wie wird

Nebeneinkommen beim

Unterhalt angerechnet?

Aufwandsentschädigungen für

ein Ehrenamt sind kein

Nebeneinkommen

Wenn die Aufwandsentschädigung den Aufwand deckt, wird diese Zahlung nicht angerechnet. Also Fahrtkosten usw.! Erhält jemand 40 Euro monatlich eine Aufwandsentschädigung und hat im Gegenzug 40 Euro Fahrtkosten, dann wird dieses Geld nicht angerechnet.

Spesen und Reisekosten

Spesen werden bei der Berechnung des Unterhalts als Einkommen gerechnet. Aber nur dann, wenn diese Spesen höher sind, als das, was für Reisekosten, Übernachtungskosten, Benzinkosten usw. aufgewendet wird.

Überstunden werden bei

Unterhaltszahlung angerechnet

Überstunden werden zur Hälfte angerechnet. Überstunden können aber auch ganz angerechnet werden, wenn es sich nur um eine geringe Anzahl handelt. (ca. 10% der normalen Arbeitszeit) oder wenn sie berufstypisch sind.

Feiertags- und Nachtzuschläge

Werden für Nacht- bzw. Wochenendarbeit Zuschläge bezahlt, werden diese voll angerechnet, wenn sie berufsüblich sind. (z.B. als Polizisten, Pflegekräfte usw.)

Berechnung des Einkommens

beim Ehegatten- und

Trennungsunterhalt

Die Höhe der Unterhaltszahlungen richtet sich nicht nur nach dem Nettolohn. Auch anderes Einkommen, wie z. B. aus Vermögen oder Vermietungen, werden berücksichtigt. Auch der Anteil für die private Nutzung eines Firmen-Pkws.

Vorzulegen sind bei

Nichtselbstständigen:

monatliche Verdienstbescheinigungen • Steuerbescheid und Steuererklärung • Arbeitsvertrag Ein Auskunftsanspruch besteht alle 2 Jahre. Bei Selbständigen ist der Durchschnittsgewinn der letzten entscheidend. Einkommensteuererklärungen, Einkommensteuerbescheide Jahresabschlüsse und die Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Einen Anspruch auf Vorlage von Geschäftsbüchern oder Kontoauszüge gibt es nicht. Aber die Vorlage von Einkommensteuererklärungen ist rechtens. Wenn keine Auskunft über die Einkünfte gegeben wird? Besteht Zweifel ob die Auskunft über das Einkommen richtig ist, kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden. Wird die Auskunft verweigert, kann nach erfolgloser Mahnung, ein Verzugsschaden geltend gemacht werden. (Anwaltskosten usw.)
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Nebeneinkommen zur Hälfte

angerechnet

Das Nebeneinkommen wird meistens zu 50% angerechnet. Manche Gerichte rechnen gar kein Nebeneinkommen an. Nämlich dann, wenn durch das normale Einkommen der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden kann. Gerichte kümmern sich um diese Sachverhalte nur dann, wenn ein Elternteil klagt. Wenn ein Elternteil Nebeneinkommen nicht angerechnet haben möchte oder der andere auf Anrechnung besteht. Reicht der Lohn aus einer Vollzeitbeschäftigung nicht aus, um den Mindestunterhalt zu zahlen, wird das Nebeneinkommen komplett angerechnet. Beispielsweise bei einer Teilzeitstelle plus Nebenjob. Das Einkommen aus dem Nebenjob wird dann voll miteinbezogen.

Bei Ehegattenunterhalt wird das

Nebeneinkommen nicht

angerechnet

Eine Nebentätigkeit, die ein Unterhaltspflichtiger erst nach der Scheidung aufnimmt, wird nicht als Einkommen angerechnet. Denn Ehegattenunterhalt soll nur finanzielle Verluste ausgleichen, die durch die Scheidung entstehen. Der Expartner soll wegen einer Scheidung nicht schlechter gestellt sein.