Kann das Kind Barunterhalt verlangen?Das Kind kann dann meist keine vollständige Auszahlung verlangen, da Unterkunft und Verpflegung bereits als Unterhalt gelten.
✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: August 2026Wer Unterhalt zahlt oder erhält, muss Nebeneinkünfte genau betrachten. Ein Nebenjob kann den Unterhaltsbetrag verändern. Das gilt auch für zusätzliche Einnahmen aus Selbstständigkeit oder Vermietung. Entscheidend ist allerdings nicht immer der reine Zusatzverdienst. Auch notwendige Ausgaben und die konkrete Unterhaltssituation spielen eine Rolle. Besonders beim Kindesunterhalt gelten strenge Regeln zur Leistungsfähigkeit. Hier erfahren Sie, wann Nebeneinkommen angerechnet wird und welche Fallstricke drohen.Nebeneinkommen kann beim Unterhalt als Einkommen berücksichtigt werden. Das gilt grundsätzlich sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsberechtigten. Ob der gesamte Nebenverdienst zählt, hängt vom Einzelfall und möglichen Abzügen ab.
Warum Nebeneinkommen beim Unterhalt eine Rolle spielt
Unterhalt richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten. Beim Kindesunterhalt kommt es besonders auf die Leistungsfähigkeit des zahlenden Elternteils an.Nach § 1603 BGB muss der Unterhaltspflichtige seine vorhandenen Mittel grundsätzlich einsetzen. Gegenüber minderjährigen Kindern gelten dabei besonders strenge Anforderungen.Auch der Unterhaltsberechtigte kann eigene Einkünfte erzielen. Dann stellt sich die Frage nach seiner Bedürftigkeit. § 1602 BGB verlangt grundsätzlich, dass sich der Berechtigte nicht selbst unterhalten kann.
Was zählt als Nebeneinkommen?
Ein Nebenverdienst kann aus verschiedenen Quellen stammen. Typische Beispiele sind:•Minijob•Nebenjob•selbstständige Tätigkeit•freiberufliche Tätigkeit•zusätzliche Arbeitsstunden•bestimmte Einnahmen aus Vermietung•weitere regelmäßige EinkünfteNicht jede Einnahme lässt sich allerdings einfach eins zu eins anrechnen.Bei selbstständiger Tätigkeit müssen beispielsweise die damit verbundenen Kosten berücksichtigt werden. Entscheidend ist daher häufig das bereinigte Einkommen.
Nebeneinkommen beim Kindesunterhalt
Beim Kindesunterhalt spielt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils eine zentrale Rolle.Die Düsseldorfer Tabelle dient als wichtiges Hilfsmittel zur Berechnung. Sie wird von den Oberlandesgerichten zur Ermittlung des Kindesunterhalts verwendet.Für 2026 gilt die Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2026. Sie enthält unter anderem Bedarfssätze und Selbstbehalte.
Muss der Unterhaltspflichtige einen Nebenjob aufnehmen?
Hier wird es kompliziert.Ein Gericht kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliches Einkommen berücksichtigen. Das kann sogar gelten, wenn der Nebenjob tatsächlich nicht ausgeübt wird.Voraussetzung bleibt eine konkrete Erwerbsobliegenheit. Eine bloße theoretische Möglichkeit genügt nicht immer.Der Bundesgerichtshof verlangt für fiktive Einkünfte grundsätzlich eine realistische Beschäftigungschance. Außerdem muss die zusätzliche Tätigkeit tatsächlich zumutbar sein.
Was sind fiktive Einkünfte?
Fiktive Einkünfte sind Beträge, die jemand tatsächlich nicht verdient. Das Gericht berücksichtigt sie trotzdem bei der Unterhaltsberechnung.Das kann passieren, wenn jemand eine zumutbare Erwerbsmöglichkeit ohne ausreichenden Grund nicht nutzt.Gerichte dürfen allerdings kein völlig unrealistisches Einkommen ansetzen. Die tatsächlichen Verdienstmöglichkeiten müssen berücksichtigt werden.
Wird der gesamte Nebenverdienst angerechnet?
Nein, nicht automatisch.Bei der Unterhaltsberechnung kommt es auf das bereinigte Einkommen an. Bestimmte Aufwendungen können das anrechenbare Einkommen reduzieren.Bei einem Nebenjob können beispielsweise berufsbedingte Kosten eine Rolle spielen. Auch weitere unterhaltsrechtlich relevante Belastungen müssen geprüft werden.Deshalb wäre es falsch, einfach den monatlichen Nebenverdienst vollständig zum Haupteinkommen zu addieren.BeispielSie verdienen monatlich 2.600 Euro netto aus Ihrem Hauptjob. Zusätzlich erzielen Sie 400 Euro aus einem Nebenjob.Das bedeutet nicht automatisch, dass 3.000 Euro als unterhaltsrechtliches Einkommen gelten. Zunächst müssen die relevanten Abzüge geprüft werden.
⚖️ Nebeneinkommen des Unterhaltsberechtigten
Auch auf der anderen Seite kann ein Nebenverdienst relevant sein.Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte kann beispielsweise nebenbei arbeiten. Beim nachehelichen Unterhalt ist § 1577 BGB besonders wichtig.Danach kann eigenes Einkommen die Bedürftigkeit beeinflussen. Allerdings gelten dabei besondere Regeln. Auch die Art des Unterhalts spielt eine Rolle.Beim Trennungsunterhalt gelten wiederum die Regeln des § 1361 BGB. Dort werden die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten berücksichtigt.
⚠️ Wann wird ein Nebenverdienst nicht vollständig
berücksichtigt?
Ein Nebenverdienst kann unter Umständen nur teilweise berücksichtigt werden.Das hängt beispielsweise von folgenden Punkten ab:FaktorBedeutungNebenverdienstgrundsätzlich relevantBerufskostenkönnen Einkommen mindernSelbstständigkeittatsächlicher Gewinn zähltZumutbarkeitbei Nebentätigkeit entscheidendBei einer zusätzlichen Tätigkeit kommt es außerdem auf die persönliche Situation an. Betreuungspflichten, Arbeitszeiten und gesundheitliche oder berufliche Umstände können eine Rolle spielen.Gerade beim Kindesunterhalt gelten höhere Anforderungen.
⚖️ Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof entschied am 26. März 2025, dass bei einer bestehenden Erwerbsobliegenheit auch eine zumutbare Nebentätigkeit relevant sein kann. Grundlage war der Beschluss BGH, XII ZB 388/24. Fiktive Einkünfte dürfen jedoch nur berücksichtigt werden, wenn eine realistische Beschäftigungsmöglichkeit besteht.Für Sie bedeutet das: Ein Gericht darf nicht einfach irgendeinen Nebenverdienst unterstellen. Es muss prüfen, was Sie tatsächlich und zumutbar verdienen könnten.Praxisbeispiel: NebenjobSie zahlen Kindesunterhalt und verdienen 2.400 Euro netto. Zusätzlich arbeiten Sie zehn Stunden monatlich in einem Nebenjob.Daraus erhalten Sie 250 Euro. Das zusätzliche Einkommen kann grundsätzlich in die Berechnung einfließen.Ob tatsächlich die vollen 250 Euro berücksichtigt werden, hängt von den unterhaltsrechtlichen Abzügen ab.
Diese Fehler können beim Nebeneinkommen teuer werden
1. Nebenjob einfach verschweigenWer zusätzliches Einkommen verschweigt, riskiert später Streit. Unterhaltsrechtlich relevante Auskünfte können verlangt werden.Nach § 1605 BGB besteht eine Auskunftspflicht über Einkommen und Vermögen. Die Vorschrift ist insbesondere bei Unterhaltsansprüchen wichtig.2. Brutto und Netto verwechselnFür die Unterhaltsberechnung zählt nicht einfach der Bruttobetrag. Auch ein Nettobetrag muss nicht automatisch dem unterhaltsrechtlichen Einkommen entsprechen. Relevante Abzüge müssen geprüft werden.3. Nebenjob vorschnell kündigenEine Kündigung kann problematisch sein, wenn die Tätigkeit unterhaltsrechtlich relevant ist. Besonders beim Kindesunterhalt sollten Sie vorher prüfen, welche Folgen entstehen.4. Einen Nebenjob einfach ablehnenEine freiwillige Ablehnung kann ebenfalls Folgen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Gericht prüfen, ob zusätzliche Erwerbsbemühungen zumutbar wären.
Was Sie jetzt praktisch tun sollten
Wenn Ihr Nebeneinkommen beim Unterhalt eine Rolle spielt, gehen Sie systematisch vor:Schritt 1: Sammeln Sie Ihre Lohnabrechnungen.Schritt 2: Dokumentieren Sie Einnahmen aus dem Nebenjob.Schritt 3: Bewahren Sie Nachweise über berufliche Kosten auf.Schritt 4: Trennen Sie Haupt- und Nebeneinkommen sauber.Schritt 5: Prüfen Sie, welcher Unterhalt betroffen ist.Schritt 6: Berechnen Sie nicht vorschnell einen neuen Zahlbetrag.Schritt 7: Lassen Sie die Berechnung bei Streit fachlich überprüfen.Gerade bei rückständigem Unterhalt können kleine Rechenfehler teuer werden.
Selbstbehalt trotz Nebeneinkommen
Der Unterhaltspflichtige darf seinen eigenen notwendigen Lebensunterhalt nicht vollständig verlieren.§ 1603 BGB schützt grundsätzlich den eigenen angemessenen Unterhalt. Gegenüber minderjährigen Kindern gelten allerdings strengere Regeln.Die Düsseldorfer Tabelle 2026 enthält dafür entsprechende Selbstbehalte. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Unterhaltsverhältnis ab.Deshalb sollten Sie niemals pauschal sagen: „Ich verdiene 300 Euro nebenbei, also muss ich 300 Euro mehr zahlen.“So funktioniert die Berechnung nicht.
Häufige Fragen zum Nebeneinkommen
Wird ein Minijob beim Unterhalt angerechnet?
Grundsätzlich kann auch ein Minijob als Einkommen berücksichtigt werden. Entscheidend sind jedoch die konkrete Unterhaltssituation und mögliche unterhaltsrechtliche Abzüge.
Muss ich wegen Unterhalt einen Nebenjob annehmen?
Das kann insbesondere beim Kindesunterhalt unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden. Ein Gericht muss jedoch prüfen, ob die zusätzliche Tätigkeit tatsächlich zumutbar und realistisch möglich ist.
Wird beim Unterhalt der komplette Nebenverdienst angerechnet?
Nein. Entscheidend ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen. Deshalb können bestimmte Aufwendungen und Abzüge den tatsächlich anzurechnenden Betrag reduzieren.
Unterhalt und Anrechnung von Nebeneinkommen
Ermitteln Sie, wie sich ein Nebeneinkommen
rechnerisch auf Ihr unterhaltsrechtliches Einkommen
auswirken kann.
Zum Beispiel Fahrtkosten oder andere notwendige Kosten.
Die tatsächliche Anrechnung hängt vom Einzelfall ab.
Unverbindliche Orientierung
Hauptverdienst:
Nebeneinkommen:
Abzüglich Kosten:
Anrechenbares Nebeneinkommen:
Orientierendes Einkommen:
Bitte beachten Sie:
Dieser Rechner ersetzt keine Unterhaltsberechnung.
Die tatsächliche Anrechnung von Nebeneinkommen
hängt vom Einzelfall ab. Auch Selbstbehalt,
Unterhaltsart, weitere Einkünfte und Abzüge
können eine Rolle spielen.
✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: August 2026Wer Unterhalt zahlt oder erhält, muss Nebeneinkünfte genau betrachten. Ein Nebenjob kann den Unterhaltsbetrag verändern. Das gilt auch für zusätzliche Einnahmen aus Selbstständigkeit oder Vermietung. Entscheidend ist allerdings nicht immer der reine Zusatzverdienst. Auch notwendige Ausgaben und die konkrete Unterhaltssituation spielen eine Rolle. Besonders beim Kindesunterhalt gelten strenge Regeln zur Leistungsfähigkeit. Hier erfahren Sie, wann Nebeneinkommen angerechnet wird und welche Fallstricke drohen.Nebeneinkommen kann beim Unterhalt als Einkommen berücksichtigt werden. Das gilt grundsätzlich sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsberechtigten. Ob der gesamte Nebenverdienst zählt, hängt vom Einzelfall und möglichen Abzügen ab.
Warum Nebeneinkommen beim
Unterhalt eine Rolle spielt
Unterhalt richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten. Beim Kindesunterhalt kommt es besonders auf die Leistungsfähigkeit des zahlenden Elternteils an.Nach § 1603 BGB muss der Unterhaltspflichtige seine vorhandenen Mittel grundsätzlich einsetzen. Gegenüber minderjährigen Kindern gelten dabei besonders strenge Anforderungen.Auch der Unterhaltsberechtigte kann eigene Einkünfte erzielen. Dann stellt sich die Frage nach seiner Bedürftigkeit. § 1602 BGB verlangt grundsätzlich, dass sich der Berechtigte nicht selbst unterhalten kann.
Was zählt als Nebeneinkommen?
Ein Nebenverdienst kann aus verschiedenen Quellen stammen. Typische Beispiele sind:•Minijob•Nebenjob•selbstständige Tätigkeit•freiberufliche Tätigkeit•zusätzliche Arbeitsstunden•bestimmte Einnahmen aus Vermietung•weitere regelmäßige EinkünfteNicht jede Einnahme lässt sich allerdings einfach eins zu eins anrechnen.Bei selbstständiger Tätigkeit müssen beispielsweise die damit verbundenen Kosten berücksichtigt werden. Entscheidend ist daher häufig das bereinigte Einkommen.
Unterhalt und Nebeneinkommen
Berechnen Sie, welcher Teil Ihres Nebeneinkommens
rechnerisch berücksichtigt werden kann.
Zum Beispiel Fahrtkosten oder notwendige Ausgaben.
Die tatsächliche Anrechnung hängt vom Einzelfall ab.
Unverbindliche Orientierung
Hauptverdienst
Nebeneinkommen
Kosten
Anrechenbares Nebeneinkommen
Orientierendes Einkommen
Bitte beachten Sie:
Dieser Rechner ersetzt keine individuelle
Unterhaltsberechnung. Die tatsächliche Anrechnung
von Nebeneinkommen hängt vom Einzelfall ab.
Auch weitere Einkünfte und Abzüge können
berücksichtigt werden.
Der Bundesgerichtshof entschied am 26. März 2025, dass bei einer bestehenden Erwerbsobliegenheit auch eine zumutbare Nebentätigkeit relevant sein kann. Grundlage war der Beschluss BGH, XII ZB 388/24. Fiktive Einkünfte dürfen jedoch nur berücksichtigt werden, wenn eine realistische Beschäftigungsmöglichkeit besteht.Für Sie bedeutet das: Ein Gericht darf nicht einfach irgendeinen Nebenverdienst unterstellen. Es muss prüfen, was Sie tatsächlich und zumutbar verdienen könnten.Praxisbeispiel: NebenjobSie zahlen Kindesunterhalt und verdienen 2.400 Euro netto. Zusätzlich arbeiten Sie zehn Stunden monatlich in einem Nebenjob.Daraus erhalten Sie 250 Euro. Das zusätzliche Einkommen kann grundsätzlich in die Berechnung einfließen.Ob tatsächlich die vollen 250 Euro berücksichtigt werden, hängt von den unterhaltsrechtlichen Abzügen ab.
Diese Fehler können beim
Nebeneinkommen teuer werden
1. Nebenjob einfach verschweigenWer zusätzliches Einkommen verschweigt, riskiert später Streit. Unterhaltsrechtlich relevante Auskünfte können verlangt werden.Nach § 1605 BGB besteht eine Auskunftspflicht über Einkommen und Vermögen. Die Vorschrift ist insbesondere bei Unterhaltsansprüchen wichtig.2. Brutto und Netto verwechselnFür die Unterhaltsberechnung zählt nicht einfach der Bruttobetrag. Auch ein Nettobetrag muss nicht automatisch dem unterhaltsrechtlichen Einkommen entsprechen. Relevante Abzüge müssen geprüft werden.3. Nebenjob vorschnell kündigenEine Kündigung kann problematisch sein, wenn die Tätigkeit unterhaltsrechtlich relevant ist. Besonders beim Kindesunterhalt sollten Sie vorher prüfen, welche Folgen entstehen.4. Einen Nebenjob einfach ablehnenEine freiwillige Ablehnung kann ebenfalls Folgen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Gericht prüfen, ob zusätzliche Erwerbsbemühungen zumutbar wären.
Was Sie jetzt praktisch tun sollten
Wenn Ihr Nebeneinkommen beim Unterhalt eine Rolle spielt, gehen Sie systematisch vor:Schritt 1: Sammeln Sie Ihre Lohnabrechnungen.Schritt 2: Dokumentieren Sie Einnahmen aus dem Nebenjob.Schritt 3: Bewahren Sie Nachweise über berufliche Kosten auf.Schritt 4: Trennen Sie Haupt- und Nebeneinkommen sauber.Schritt 5: Prüfen Sie, welcher Unterhalt betroffen ist.Schritt 6: Berechnen Sie nicht vorschnell einen neuen Zahlbetrag.Schritt 7: Lassen Sie die Berechnung bei Streit fachlich überprüfen.Gerade bei rückständigem Unterhalt können kleine Rechenfehler teuer werden.
Selbstbehalt trotz Nebeneinkommen
Der Unterhaltspflichtige darf seinen eigenen notwendigen Lebensunterhalt nicht vollständig verlieren.§ 1603 BGB schützt grundsätzlich den eigenen angemessenen Unterhalt. Gegenüber minderjährigen Kindern gelten allerdings strengere Regeln.Die Düsseldorfer Tabelle 2026 enthält dafür entsprechende Selbstbehalte. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Unterhaltsverhältnis ab.Deshalb sollten Sie niemals pauschal sagen: „Ich verdiene 300 Euro nebenbei, also muss ich 300 Euro mehr zahlen.“So funktioniert die Berechnung nicht.
Nebeneinkommen beim
Kindesunterhalt
Beim Kindesunterhalt spielt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils eine zentrale Rolle.Die Düsseldorfer Tabelle dient als wichtiges Hilfsmittel zur Berechnung. Sie wird von den Oberlandesgerichten zur Ermittlung des Kindesunterhalts verwendet.Für 2026 gilt die Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2026. Sie enthält unter anderem Bedarfssätze und Selbstbehalte.
Muss der Unterhaltspflichtige einen
Nebenjob aufnehmen?
Hier wird es kompliziert.Ein Gericht kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliches Einkommen berücksichtigen. Das kann sogar gelten, wenn der Nebenjob tatsächlich nicht ausgeübt wird.Voraussetzung bleibt eine konkrete Erwerbsobliegenheit. Eine bloße theoretische Möglichkeit genügt nicht immer.Der Bundesgerichtshof verlangt für fiktive Einkünfte grundsätzlich eine realistische Beschäftigungschance. Außerdem muss die zusätzliche Tätigkeit tatsächlich zumutbar sein.
Was sind fiktive Einkünfte?
Fiktive Einkünfte sind Beträge, die jemand tatsächlich nicht verdient. Das Gericht berücksichtigt sie trotzdem bei der Unterhaltsberechnung.Das kann passieren, wenn jemand eine zumutbare Erwerbsmöglichkeit ohne ausreichenden Grund nicht nutzt.Gerichte dürfen allerdings kein völlig unrealistisches Einkommen ansetzen. Die tatsächlichen Verdienstmöglichkeiten müssen berücksichtigt werden.
Wird der gesamte Nebenverdienst
angerechnet?
Nein, nicht automatisch.Bei der Unterhaltsberechnung kommt es auf das bereinigte Einkommen an. Bestimmte Aufwendungen können das anrechenbare Einkommen reduzieren.Bei einem Nebenjob können beispielsweise berufsbedingte Kosten eine Rolle spielen. Auch weitere unterhaltsrechtlich relevante Belastungen müssen geprüft werden.Deshalb wäre es falsch, einfach den monatlichen Nebenverdienst vollständig zum Haupteinkommen zu addieren.BeispielSie verdienen monatlich 2.600 Euro netto aus Ihrem Hauptjob. Zusätzlich erzielen Sie 400 Euro aus einem Nebenjob.Das bedeutet nicht automatisch, dass 3.000 Euro als unterhaltsrechtliches Einkommen gelten. Zunächst müssen die relevanten Abzüge geprüft werden.
⚖️ Nebeneinkommen des
Unterhaltsberechtigten
Auch auf der anderen Seite kann ein Nebenverdienst relevant sein.Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte kann beispielsweise nebenbei arbeiten. Beim nachehelichen Unterhalt ist § 1577 BGBbesonders wichtig.Danach kann eigenes Einkommen die Bedürftigkeit beeinflussen. Allerdings gelten dabei besondere Regeln. Auch die Art des Unterhalts spielt eine Rolle.Beim Trennungsunterhalt gelten wiederum die Regeln des § 1361 BGB. Dort werden die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten berücksichtigt.
⚠️ Wann wird ein Nebenverdienst
nicht vollständig berücksichtigt?
Ein Nebenverdienst kann unter Umständen nur teilweise berücksichtigt werden.Das hängt beispielsweise von folgenden Punkten ab:FaktorBedeutungNebenverdienstgrundsätzlich relevantBerufskostenkönnen Einkommen mindernSelbstständigkeittatsächlicher Gewinn zähltZumutbarkeitbei Nebentätigkeit entscheidendBei einer zusätzlichen Tätigkeit kommt es außerdem auf die persönliche Situation an. Betreuungspflichten, Arbeitszeiten und gesundheitliche oder berufliche Umstände können eine Rolle spielen.Gerade beim Kindesunterhalt gelten höhere Anforderungen.
Häufige Fragen zum
Nebeneinkommen
Wird ein Minijob beim Unterhalt
angerechnet?
Grundsätzlich kann auch ein Minijob als Einkommen berücksichtigt werden. Entscheidend sind jedoch die konkrete Unterhaltssituation und mögliche unterhaltsrechtliche Abzüge.
Muss ich wegen Unterhalt einen Nebenjob
annehmen?
Das kann insbesondere beim Kindesunterhalt unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden. Ein Gericht muss jedoch prüfen, ob die zusätzliche Tätigkeit tatsächlich zumutbar und realistisch möglich ist.
Wird beim Unterhalt der komplette
Nebenverdienst angerechnet?
Nein. Entscheidend ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen. Deshalb können bestimmte Aufwendungen und Abzüge den tatsächlich anzurechnenden Betrag reduzieren.
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Kann das Kind Barunterhalt verlangen?Das Kind kann dann meist keine vollständige Auszahlung verlangen, da Unterkunft und Verpflegung bereits als Unterhalt gelten.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
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