Scheidung, wer bekommt die gemeinsame Mietwohnung?

Erst einmal haben beide Ehepartner das gleiche Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wer die Miete zahlt. Zieht ein Partner aus, müssen das die Eheleute untereinander regeln, wer die Miete in Zukunft zahlt. Der Partner, der auszieht, haftet auch weiterhin für die Mietzahlung des Partners mit, der in der Wohnung bleibt.

Eine Scheidung oder Trennung ändert den

Mietvertrag nicht

Wer im Mietvertrag als Vertragspartner steht, muss weiterhin die Miete zahlen, auch wenn er auszieht. Haben also beide Partner den Mietvertrag unterschrieben, haften auch beide weiterhin für die Mietzahlung.

Der ausziehende Partner kann den Vermieter um Entlassung aus dem

Mietvertrag bitten. Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, sich darauf

einzulassen. Wenn sich der Vermieter weigert, seine Zustimmung zur Änderung

des Mietvertrages zu geben ohne nachvollziehbare Gründe zu haben, besteht

aber die Möglichkeit, diese Zustimmung durch Gerichtsurteil zu erzwingen.

Sollte es passieren, dass der ausgezogene Partner die Miete zahlen muss, da der andere die Miete nicht zahlen kann oder will, kann er sich diese Mietzahlungen vom Expartner zurückholen. Das auch über eine Zahlungsklage. Dazu muss aber auch eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, dass der Partner, der in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, sich bereit erklärt hat, die Miete alleine zu übernehmen. Wenn sich Partner nicht einigen können, wer in der Wohnung bleiben kann? Können sich die Partner nicht einigen, wer die Mietwohnung nach der Scheidung bekommen soll, muss das Familiengericht entscheiden. Dabei wird dann auch berücksichtigt, ob es gemeinsame Kinder gibt und ob es im Interesse der Kinder sinnvoller ist, dass diese in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Dass sie die Schule nicht wechseln müssen, ihren Freundeskreis nicht verlieren usw…. Zieht ein Partner nach der Scheidung freiwillig aus der gemeinsamen Wohnung aus, hat er kein Recht, wieder einzuziehen, wenn er das nicht innerhalb von 6 Monaten tut. Muss man nach der Trennung noch zusammen wohnen, weil ein Partner so schnell keine andere Wohnung findet, kann das Familiengericht einem Partner auf Antrag die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen, wenn das Zusammenwohnen unzumutbar ist. Die einstweilige Anordnung auf Wohnungszuweisung wird innerhalb weniger Tage erlassen, ohne dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Wer endgültig, in der Wohnung bleiben darf, muss aber in einem normalen Gerichtsverfahren geklärt werden. Was passiert mit der Eigentumswohnung nach der Trennung? Wenn beide Ehepartner gemeinsam Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, dann muss die Immobilie zusammen verkauft werden oder ein Partner übernimmt den Eigentumsanteil des anderen. Das Gericht darf hier aber nicht bestimmen, welcher Partner verkaufen oder übertragen muss. Können sich die Ehepartner nicht über die Immobilie einigen, bleibt nur die Teilungsversteigerung. Dann wird die Wohnung /Haus zwangsversteigert.

Wer hat Anspruch auf die Mietkaution nach einer

Trennung

Trennt sich ein Paar und nur EINER bleibt in der gemeinsamen Wohnung wohnen, hat der Partner, der ausgezogen ist, keinen Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution. Auch dann nicht, wenn er die Mietkaution allein gezahlt hat.
Inhalt: Berechnungsprogramm Unterhalt Anwalts- und Gerichtskostenrechner Verfahrenskostenhilfe-Rechner und weitere nützliche Informationen Formulare und Musterschreiben Antrag auf Wohnungszuweisung Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und viele weitere Formulare………
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Erst einmal haben beide Ehepartner das gleiche Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wer die Miete zahlt. Zieht ein Partner aus, müssen das die Eheleute untereinander regeln, wer die Miete in Zukunft zahlt. Der Partner, der auszieht, haftet auch weiterhin für die Mietzahlung des Partners mit, der in der Wohnung bleibt.

Eine Scheidung oder Trennung

ändert den Mietvertrag nicht

Wer im Mietvertrag als Vertragspartner steht, muss weiterhin die Miete zahlen, auch wenn er auszieht. Haben also beide Partner den Mietvertrag unterschrieben, haften auch beide weiterhin für die Mietzahlung.

Der ausziehende Partner kann den Vermieter

um Entlassung aus dem Mietvertrag bitten. Der

Vermieter ist aber nicht verpflichtet, sich darauf

einzulassen. Wenn sich der Vermieter weigert,

seine Zustimmung zur Änderung des

Mietvertrages zu geben ohne nachvollziehbare

Gründe zu haben, besteht aber die Möglichkeit,

diese Zustimmung durch Gerichtsurteil zu

erzwingen.

Sollte es passieren, dass der ausgezogene Partner die Miete zahlen muss, da der andere die Miete nicht zahlen kann oder will, kann er sich diese Mietzahlungen vom Expartner zurückholen. Das auch über eine Zahlungsklage. Dazu muss aber auch eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, dass der Partner, der in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, sich bereit erklärt hat, die Miete alleine zu übernehmen. Wenn sich Partner nicht einigen können, wer in der Wohnung bleiben kann? Können sich die Partner nicht einigen, wer die Mietwohnung nach der Scheidung bekommen soll, muss das Familiengericht entscheiden. Dabei wird dann auch berücksichtigt, ob es gemeinsame Kinder gibt und ob es im Interesse der Kinder sinnvoller ist, dass diese in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Dass sie die Schule nicht wechseln müssen, ihren Freundeskreis nicht verlieren usw…. Zieht ein Partner nach der Scheidung freiwillig aus der gemeinsamen Wohnung aus, hat er kein Recht, wieder einzuziehen, wenn er das nicht innerhalb von 6 Monaten tut. Muss man nach der Trennung noch zusammen wohnen, weil ein Partner so schnell keine andere Wohnung findet, kann das Familiengericht einem Partner auf Antrag die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen, wenn das Zusammenwohnen unzumutbar ist. Die einstweilige Anordnung auf Wohnungszuweisung wird innerhalb weniger Tage erlassen, ohne dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Wer endgültig, in der Wohnung bleiben darf, muss aber in einem normalen Gerichtsverfahren geklärt werden. Was passiert mit der Eigentumswohnung nach der Trennung? Wenn beide Ehepartner gemeinsam Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, dann muss die Immobilie zusammen verkauft werden oder ein Partner übernimmt den Eigentumsanteil des anderen. Das Gericht darf hier aber nicht bestimmen, welcher Partner verkaufen oder übertragen muss. Können sich die Ehepartner nicht über die Immobilie einigen, bleibt nur die Teilungsversteigerung. Dann wird die Wohnung /Haus zwangsversteigert.

Wer hat Anspruch auf die

Mietkaution nach einer

Trennung

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