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Wer bleibt nach der Scheidung
in der Mietwohnung?
Wenn sich Ehepartner trennen, stellt sich oft eine
zentrale Frage:
Wer darf in der gemeinsamen Mietwohnung
bleiben?
Die Antwort hängt nicht nur vom Mietvertrag ab,
sondern vor allem von rechtlichen und persönlichen
Umständen. Dieser Leitfaden zeigt dir klar,
rechtssicher und verständlich, welche Regeln
gelten – und wann ein Gericht entscheidet.
Kurzantwort
•
Stehen beide im Mietvertrag → beide haben
grundsätzlich gleiches Recht
•
Einigung möglich → einer zieht aus
•
Keine Einigung → Gericht entscheidet
•
Wichtigster Faktor: Kindeswohl und
Zumutbarkeit
Gesetzliche Grundlage
Die Entscheidung basiert vor allem auf:
§ 1361b BGB (Ehewohnung bei Trennung)
§ 1568a BGB (Wohnung nach Scheidung)
Das Gericht kann die Wohnung einem Ehepartner
allein zuweisen, auch wenn beide im Mietvertrag
stehen.
1. Beide Ehepartner stehen im
Mietvertrag
Sind beide Mieter, gilt:
•
Beide haben das gleiche Wohnrecht
•
Keiner kann den anderen einfach rauswerfen
•
Kündigung ist nur gemeinsam möglich
•
Beide haften weiterhin für die Miete
Oft zieht einer freiwillig aus
Oder es wird eine Vereinbarung getroffen
2. Nur ein Ehepartner ist Mieter
Hier ist die Lage klarer:
Der eingetragene Mieter hat zunächst das alleinige
Recht an der Wohnung
ABER:
Der andere Ehepartner kann trotzdem unter
bestimmten Umständen in der Wohnung bleiben
Das passiert vor allem, wenn:
•
Kinder betroffen sind
•
eine besondere Härte vorliegt
•
kein alternativer Wohnraum verfügbar ist
3. Wenn keine Einigung möglich ist:
Gericht entscheidet
Könnt man sich nicht einigen, kann das
Familiengericht entscheiden,
wer die Wohnung nutzen darf.
Dabei werden folgende Faktoren geprüft:
•
Kindeswohl (wichtigster Punkt)
•
Wer betreut die Kinder?
•
Wo ist ihr soziales Umfeld?
Der betreuende Elternteil bekommt oft die
Wohnung.
Zumutbarkeit
•
Kann einer leichter eine neue Wohnung finden?
•
Gibt es gesundheitliche oder finanzielle
Einschränkungen?
Eigentums- und Mietverhältnisse
•
Wer ist Mieter?
•
Wer hat die Wohnung organisiert?
4. Vorläufige Regelung während der
Trennung
Schon während der Trennung kann das Gericht eine
vorläufige Wohnungszuweisung treffen.
Ziel:
•
Konflikte vermeiden
•
klare Verhältnisse schaffen
Diese Regelung gilt bis zur endgültigen
Entscheidung.
5. Was viele falsch machen
X „Ich stehe im Mietvertrag, also gehört mir die
Wohnung“
→ stimmt so nicht
X „Ich kann meinen Partner einfach rauswerfen“
→ rechtlich riskant
X „Wer zuerst auszieht, verliert alles“
→ nicht automatisch
6. Praktische Tipps
•
frühzeitig eine einvernehmliche Lösung suchen
•
schriftliche Vereinbarung treffen
•
Mietvertrag prüfen
•
im Zweifel rechtliche Beratung einholen
Häufige Fragen
Wer muss bei Trennung ausziehen?
Das entscheidet entweder die Einigung oder das
Gericht – häufig bleibt der Elternteil mit den
Kindern.
Kann ich meinen Ehepartner aus der
Wohnung werfen?
Nein. Ohne gerichtliche Entscheidung ist das nicht
erlaubt.
Was passiert, wenn beide bleiben wollen?
Dann entscheidet das Familiengericht nach
Billigkeit und Kindeswohl.
Kann ich trotz Mietvertrag die Wohnung
verlieren?
Ja. Das Gericht kann die Wohnung dem anderen
Partner zuweisen.
Praxisbeispiel: Wer bleibt in der
Mietwohnung nach der Trennung?
Anna und Markus sind verheiratet und leben mit
ihren zwei Kindern in einer gemeinsamen
Mietwohnung. Beide stehen im Mietvertrag.
Nach der Trennung entsteht Streit:
Beide wollen in der Wohnung bleiben.
Situation der Familie
•
Die Kinder (6 und 9 Jahre) gehen in der Nähe
zur Schule
•
Anna betreut die Kinder überwiegend
Markus arbeitet Vollzeit und ist beruflich flexibel
Entscheidung des Gerichts
Da keine Einigung möglich ist, entscheidet das
Familiengericht:
Anna darf in der Wohnung bleiben
Begründung:
•
Kindeswohl hat oberste Priorität
•
Die Kinder sollen in ihrem gewohnten Umfeld
bleiben
•
Markus kann leichter eine neue Wohnung
finden
Finanzielle Folgen
•
Beide bleiben zunächst im Mietvertrag
•
Markus muss weiterhin anteilig Miete zahlen
•
ggf. wird eine Nutzungsentschädigung geregelt
Was zeigt dieses Beispiel?
Auch wenn beide im Mietvertrag stehen:
Das Gericht entscheidet nicht nach Vertrag,
sondern nach Lebensrealität
Der wichtigste Faktor ist fast immer:
Wo die Kinder bleiben
Wichtige Gerichtsurteile zur
Ehewohnung (einfach erklärt)
Gerichte haben in vielen Fällen klargestellt, wer
nach einer Trennung in der Wohnung bleiben darf.
Die folgenden Urteile zeigen, wie in der Praxis
entschieden wird:
Eigentum allein reicht nicht aus
Auch wenn einem Ehepartner die Wohnung gehört,
kann er den anderen nicht einfach
herausverlangen.
Warum?
•
Für Ehewohnungen gelten spezielle Regeln (§
1361b BGB)
•
Familienrecht geht vor Eigentumsrecht
Sie können ihren Partner nicht einfach
„rausklagen“, selbst wenn Ihnen die Wohnung
gehört. Bundesgerichtshof (10.03.2021 – Az. XII ZB
243/20)
Ehewohnung bleibt geschützt – auch bei
Auszug
Eine Wohnung bleibt rechtlich eine Ehewohnung,
auch wenn ein Ehepartner bereits ausgezogen ist.
Warum wichtig?
•
Schutz des verbleibenden Partners
•
verhindert Umgehung der Schutzregeln
Ein Auszug bedeutet nicht automatisch, dass alle
Rechte verloren gehen. Bundesgerichtshof
(12.06.2013 – Az. XII ZR 143/11)
Kindeswohl entscheidet
Die Wohnung wird in der Regel dem Elternteil
zugewiesen, bei dem die Kinder leben.
Begründung:
•
Stabilität für Kinder hat oberste Priorität
•
Schulumfeld und soziales Umfeld sollen
erhalten bleiben
Mit Kindern stehen die Chancen deutlich besser, in
der Wohnung zu bleiben. Oberlandesgericht Hamm
(2016 – Az. II-2 UF 145/15)
Zumutbarkeit ist entscheidend
Wenn keine Kinder vorhanden sind, wird
entschieden, wer leichter eine neue Wohnung
finden kann.
Faktoren:
•
Einkommen
•
Alter
•
Gesundheit
•
Wohnungsmarkt
Die wirtschaftlich stärkere Person muss oft eher
ausziehen. Oberlandesgericht Frankfurt (2018 – Az.
6 UF 190/17)
Fazit
Die Frage, wer in der Mietwohnung bleiben darf, ist
keine einfache Ja/Nein-Entscheidung.
Entscheidend sind:
•
Kindeswohl
•
Fairness
•
konkrete Lebensumstände
Wenn keine Einigung möglich ist, trifft das Gericht
eine Lösung,
die möglichst gerecht und praktikabel ist.
Redaktion AMK Rechtsportal
aktualisiert: April 2026 –
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
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