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Recht - Gesetze - Soziales
Scheidung, wer bekommt die gemeinsame Mietwohnung?
Erst einmal haben beide Ehepartner das gleiche Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben.
Dabei spielt es keine Rolle, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wer die Miete zahlt.
Zieht ein Partner aus, müssen das die Eheleute untereinander regeln, wer die Miete in Zukunft
zahlt. Der Partner, der auszieht, haftet auch weiterhin für die Mietzahlung des Partners mit, der
in der Wohnung bleibt.
Eine Scheidung oder Trennung ändert den Mietvertrag
nicht
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Wer im Mietvertrag als Vertragspartner steht, muss weiterhin die Miete zahlen, auch wenn
er auszieht.
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Haben also beide Partner den Mietvertrag unterschrieben, haften auch beide weiterhin für
die Mietzahlung.
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Der ausziehende Partner kann den Vermieter um Entlassung aus dem Mietvertrag bitten.
Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen. Wenn sich der Vermieter
weigert, seine Zustimmung zur Änderung des Mietvertrages zu geben ohne
nachvollziehbare Gründe zu haben, besteht aber die Möglichkeit, diese Zustimmung durch
Gerichtsurteil zu erzwingen.
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Sollte es passieren, dass der ausgezogene Partner die Miete zahlen muss, da der andere
die Miete nicht zahlen kann oder will, kann er sich diese Mietzahlungen vom Expartner
zurückholen. Das auch über eine Zahlungsklage.
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Dazu muss aber auch eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, dass der Partner,
der in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, sich bereit erklärt hat, die Miete alleine zu
übernehmen.
Wenn sich Partner nicht einigen können, wer in der
Wohnung bleiben kann?
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Können sich die Partner nicht einigen, wer die Mietwohnung nach der Scheidung
bekommen soll, muss das Familiengericht entscheiden. Dabei wird dann auch
berücksichtigt, ob es gemeinsame Kinder gibt und ob es im Interesse der Kinder sinnvoller
ist, dass diese in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Dass sie die Schule nicht wechseln
müssen, ihren Freundeskreis nicht verlieren usw….
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Zieht ein Partner nach der Scheidung freiwillig aus der gemeinsamen Wohnung aus, hat er
kein Recht, wieder einzuziehen, wenn er das nicht innerhalb von 6 Monaten tut.
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Muss man nach der Trennung noch zusammen wohnen, weil ein Partner so schnell keine
andere Wohnung findet, kann das Familiengericht einem Partner auf Antrag die Wohnung
zur alleinigen Nutzung zuweisen, wenn das Zusammenwohnen unzumutbar ist.
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Die einstweilige Anordnung auf Wohnungszuweisung wird innerhalb weniger Tage
erlassen, ohne dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Wer endgültig, in der Wohnung
bleiben darf, muss aber in einem normalen Gerichtsverfahren geklärt werden.
Was passiert mit der Eigentumswohnung nach der
Trennung?
Wenn beide Ehepartner gemeinsam Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, dann
muss die Immobilie zusammen verkauft werden oder ein Partner übernimmt den
Eigentumsanteil des anderen.
Das Gericht darf hier aber nicht bestimmen, welcher Partner verkaufen oder übertragen muss.
Können sich die Ehepartner nicht über die Immobilie einigen, bleibt nur die
Teilungsversteigerung. Dann wird die Wohnung /Haus zwangsversteigert.
Wer hat Anspruch auf die Mietkaution nach einer Trennung
Trennt sich ein Paar und nur EINER bleibt in der gemeinsamen Wohnung wohnen, hat der
Partner, der ausgezogen ist, keinen Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution. Auch dann
nicht, wenn er die Mietkaution allein gezahlt hat.
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