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Scheidung: Wer darf nach der
Trennung in der Mietwohnung
bleiben?
Wenn eine Ehe zerbricht, stellt sich für viele Paare
sofort die Frage: Wer bleibt in der gemeinsamen
Wohnung?
Auf den ersten Blick wirkt es so, als würde allein
der Mietvertrag darüber entscheiden. In
Wirklichkeit spielen jedoch familienrechtliche
Regeln eine ebenso große Rolle.
Während der Trennung und im
Scheidungsverfahren kann das Familiengericht
einem Ehepartner die Wohnung vorübergehend
oder dauerhaft zusprechen – selbst dann, wenn
dieser nicht im Mietvertrag steht.
Darum lässt sich die Frage „Wer darf bleiben?“
niemals pauschal beantworten.
1. Beide Ehepartner sind Mieter – was
bedeutet das?
Stehen beide im Mietvertrag, sind sie gegenüber
dem Vermieter gemeinsam verantwortlich.
Trotzdem kann einer der Partner in der
Trennungszeit die alleinige Nutzung der Wohnung
beantragen.
Ein Gericht kommt dieser Bitte nach, wenn das
gemeinsame Wohnen nicht mehr zumutbar ist –
etwa wegen starker Spannungen, ständiger
Konflikte oder einer Gefährdung. Bis zu einer
Einigung oder gerichtlichen Entscheidung bleiben
aber weiterhin beide Vertragspartner und damit
auch beide verpflichtet.
2. Nur ein Partner ist Mieter – bleibt
der andere trotzdem in der Wohnung?
Ist nur ein Ehepartner im Mietvertrag genannt, hat
zunächst nur dieser vertragliche Rechte und
Pflichten.
Dennoch kann das Gericht dem anderen Partner für
die Zeit der Trennung oder sogar dauerhaft die
Nutzung der Wohnung zusprechen.
Diese familienrechtliche Entscheidung verändert
den Mietvertrag jedoch nicht automatisch. Damit
der Vermieter den Vertrag umstellt oder einen
Partner entlässt, braucht es in der Regel seine
ausdrückliche Zustimmung.
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3. Wenn Kinder beteiligt sind –
besondere Bedeutung des
Kindeswohls
Leben gemeinsame Kinder im Haushalt, hat das
Kindeswohl eine herausgehobene Stellung.
Gerichte achten stark darauf, die Lebensumgebung
für das Kind möglichst stabil zu halten.
Oft bleibt deshalb der Elternteil in der Wohnung, der
das Kind überwiegend betreut. Das kann sogar
dann gelten, wenn dieser Elternteil nicht im
Mietvertrag steht.
4. Schutzmaßnahmen bei Gewalt oder
massiven Konflikten
Kommt es zu Bedrohungen oder Gewalt, greifen
spezielle Schutzinstrumente.
Ein Gewaltschutzantrag kann bewirken, dass der
gefährdete Ehepartner die Wohnung sofort allein
nutzen darf oder der andere sich ihr nicht mehr
nähern darf.
Dies geschieht unabhängig vom Mietvertrag und
dient ausschließlich der Sicherheit.
5. Typische Irrtümer in solchen
Situationen
•
„Ich stehe im Mietvertrag, also entscheide
ich.
“Nein. Familienrechtliche Entscheidungen
können die Nutzung der Wohnung zeitweise
vollständig ändern.
•
„Wer auszieht, ist den Mietvertrag los.
“Falsch. Solange der Vertrag nicht geändert
wird, bleibt die Haftung bestehen – unabhängig
vom tatsächlichen Wohnsitz.
•
„Der Vermieter muss mitmachen.
“Nur bedingt. Ohne Zustimmung bleibt der
Vertrag so, wie er unterschrieben wurde.
•
„Kaution gibt es sofort zurück.“
Die Kaution hängt nicht an der Ehe, sondern
am Mietverhältnis. Sie wird erst nach dessen
Ende abgerechnet.
6. Kurze Orientierung: Was ist jetzt
sinnvoll?
Mietvertrag durchsehen: Wer gilt offiziell als
Mieter?
Klären, wo die Kinder hauptsächlich leben sollen.
Bei Gewalt oder Eskalation sofort
Schutzmaßnahmen prüfen.
Zahlungsvereinbarungen schriftlich festhalten, um
spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei stark verhärteten Fronten frühzeitig über eine
gerichtliche Wohnungszuweisung informieren.
Wichtige Unterlagen bereitstellen:
Mietvertrag,
Schriftwechsel,
Nachweise zur Wohn- und Familiensituation.
7. Handlungsempfehlungen für die
nächsten Schritte
1. Einvernehmliche Lösung suchen, wenn das
Verhältnis noch kooperativ ist.
2. Früh beraten lassen, wenn finanzielle Risiken
bestehen oder Kinder betroffen sind.
3. Kontakt zum Vermieter nur danach aufnehmen,
wenn klar ist, wie die Nutzung geregelt wird.
4. Dokumentieren, falls Konflikte oder Übergriffe
auftreten.
5. Gerichtliche Klärung, wenn keine Einigung
möglich ist.
Häufige Fragen (FAQ)
1. Kann ich nach der Scheidung in der
Wohnung bleiben?
Beide Ehepartner bleiben grundsätzlich Mieter, bis
eine einvernehmliche oder gerichtliche Regelung
erfolgt. Das Familiengericht entscheidet unter
Berücksichtigung des Kindeswohls.
2. Was passiert mit der Kaution, wenn einer
auszieht?
Die Kaution wird entsprechend dem Mietvertrag
oder schriftlicher Vereinbarung zurückgezahlt. Eine
klare Regelung verhindert Streit.
3. Wer zahlt die Miete nach der Trennung?
Beide Mieter sind weiterhin verpflichtet, die Miete
zu zahlen, bis eine Einigung oder gerichtliche
Entscheidung erfolgt.
4. Was tun, wenn keine Einigung möglich ist?
Das Familiengericht kann eine vorläufige
Wohnungszuweisung treffen. Das Gericht
berücksichtigt Kinder, finanzielle Situation und
bisherige Wohnverhältnisse.
5. Wie lassen sich Konflikte vermeiden?
•
Frühzeitig Vermieter kontaktieren
•
Schriftliche Absprachen treffen
•
Alle Vereinbarungen dokumentieren
•
Bei Unsicherheiten anwaltliche Unterstützung
einholen
Rechtlicher Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen
Orientierung und ersetzen keine individuelle
Rechtsberatung. Für konkrete Fälle wenden Sie
sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025