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Scheidung: Wer darf nach der Trennung in der Mietwohnung bleiben?

Wenn eine Ehe zerbricht, stellt sich für viele Paare sofort die Frage: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Auf den ersten Blick wirkt es so, als würde allein der Mietvertrag darüber entscheiden. In Wirklichkeit spielen jedoch familienrechtliche Regeln eine ebenso große Rolle. Während der Trennung und im Scheidungsverfahren kann das Familiengericht einem Ehepartner die Wohnung vorübergehend oder dauerhaft zusprechen – selbst dann, wenn dieser nicht im Mietvertrag steht. Darum lässt sich die Frage „Wer darf bleiben?“ niemals pauschal beantworten.

1. Beide Ehepartner sind Mieter – was bedeutet das?

Stehen beide im Mietvertrag, sind sie gegenüber dem Vermieter gemeinsam verantwortlich. Trotzdem kann einer der Partner in der Trennungszeit die alleinige Nutzung der Wohnung beantragen. Ein Gericht kommt dieser Bitte nach, wenn das gemeinsame Wohnen nicht mehr zumutbar ist – etwa wegen starker Spannungen, ständiger Konflikte oder einer Gefährdung. Bis zu einer Einigung oder gerichtlichen Entscheidung bleiben aber weiterhin beide Vertragspartner und damit auch beide verpflichtet.

2. Nur ein Partner ist Mieter – bleibt der

andere trotzdem in der Wohnung?

Ist nur ein Ehepartner im Mietvertrag genannt, hat zunächst nur dieser vertragliche Rechte und Pflichten. Dennoch kann das Gericht dem anderen Partner für die Zeit der Trennung oder sogar dauerhaft die Nutzung der Wohnung zusprechen. Diese familienrechtliche Entscheidung verändert den Mietvertrag jedoch nicht automatisch. Damit der Vermieter den Vertrag umstellt oder einen Partner entlässt, braucht es in der Regel seine ausdrückliche Zustimmung.

3. Wenn Kinder beteiligt sind – besondere Bedeutung des

Kindeswohls

Leben gemeinsame Kinder im Haushalt, hat das Kindeswohl eine herausgehobene Stellung. Gerichte achten stark darauf, die Lebensumgebung für das Kind möglichst stabil zu halten. Oft bleibt deshalb der Elternteil in der Wohnung, der das Kind überwiegend betreut. Das kann sogar dann gelten, wenn dieser Elternteil nicht im Mietvertrag steht.
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4. Schutzmaßnahmen bei Gewalt oder massiven Konflikten

Kommt es zu Bedrohungen oder Gewalt, greifen spezielle Schutzinstrumente. Ein Gewaltschutzantrag kann bewirken, dass der gefährdete Ehepartner die Wohnung sofort allein nutzen darf oder der andere sich ihr nicht mehr nähern darf. Dies geschieht unabhängig vom Mietvertrag und dient ausschließlich der Sicherheit.

5. Typische Irrtümer in solchen Situationen

„Ich stehe im Mietvertrag, also entscheide ich. “Nein. Familienrechtliche Entscheidungen können die Nutzung der Wohnung zeitweise vollständig ändern. „Wer auszieht, ist den Mietvertrag los. Falsch. Solange der Vertrag nicht geändert wird, bleibt die Haftung bestehen – unabhängig vom tatsächlichen Wohnsitz. „Der Vermieter muss mitmachen. Nur bedingt. Ohne Zustimmung bleibt der Vertrag so, wie er unterschrieben wurde. „Kaution gibt es sofort zurück.“ Die Kaution hängt nicht an der Ehe, sondern am Mietverhältnis. Sie wird erst nach dessen Ende abgerechnet.

6. Kurze Orientierung: Was ist jetzt sinnvoll?

Mietvertrag durchsehen: Wer gilt offiziell als Mieter? Klären, wo die Kinder hauptsächlich leben sollen. Bei Gewalt oder Eskalation sofort Schutzmaßnahmen prüfen. Zahlungsvereinbarungen schriftlich festhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Bei stark verhärteten Fronten frühzeitig über eine gerichtliche Wohnungszuweisung informieren. Wichtige Unterlagen bereitstellen: Mietvertrag, Schriftwechsel, Nachweise zur Wohn- und Familiensituation.

7. Handlungsempfehlungen für die nächsten

Schritte

1. Einvernehmliche Lösung suchen, wenn das Verhältnis noch kooperativ ist. 2. Früh beraten lassen, wenn finanzielle Risiken bestehen oder Kinder betroffen sind. 3. Kontakt zum Vermieter nur danach aufnehmen, wenn klar ist, wie die Nutzung geregelt wird. 4. Dokumentieren, falls Konflikte oder Übergriffe auftreten. 5. Gerichtliche Klärung, wenn keine Einigung möglich ist.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Kann ich nach der Scheidung in der Wohnung bleiben? Beide Ehepartner bleiben grundsätzlich Mieter, bis eine einvernehmliche oder gerichtliche Regelung erfolgt. Das Familiengericht entscheidet unter Berücksichtigung des Kindeswohls. 2. Was passiert mit der Kaution, wenn einer auszieht? Die Kaution wird entsprechend dem Mietvertrag oder schriftlicher Vereinbarung zurückgezahlt. Eine klare Regelung verhindert Streit. 3. Wer zahlt die Miete nach der Trennung? Beide Mieter sind weiterhin verpflichtet, die Miete zu zahlen, bis eine Einigung oder gerichtliche Entscheidung erfolgt. 4. Was tun, wenn keine Einigung möglich ist? Das Familiengericht kann eine vorläufige Wohnungszuweisung treffen. Das Gericht berücksichtigt Kinder, finanzielle Situation und bisherige Wohnverhältnisse. 5. Wie lassen sich Konflikte vermeiden? Frühzeitig Vermieter kontaktieren Schriftliche Absprachen treffen Alle Vereinbarungen dokumentieren Bei Unsicherheiten anwaltliche Unterstützung einholen

Rechtlicher Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für konkrete Fälle wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025
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Scheidung: Wer darf nach der

Trennung in der Mietwohnung

bleiben?

Wenn eine Ehe zerbricht, stellt sich für viele Paare sofort die Frage: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Auf den ersten Blick wirkt es so, als würde allein der Mietvertrag darüber entscheiden. In Wirklichkeit spielen jedoch familienrechtliche Regeln eine ebenso große Rolle. Während der Trennung und im Scheidungsverfahren kann das Familiengericht einem Ehepartner die Wohnung vorübergehend oder dauerhaft zusprechen – selbst dann, wenn dieser nicht im Mietvertrag steht. Darum lässt sich die Frage „Wer darf bleiben?“ niemals pauschal beantworten.
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1. Beide Ehepartner sind Mieter – was

bedeutet das?

Stehen beide im Mietvertrag, sind sie gegenüber dem Vermieter gemeinsam verantwortlich. Trotzdem kann einer der Partner in der Trennungszeit die alleinige Nutzung der Wohnung beantragen. Ein Gericht kommt dieser Bitte nach, wenn das gemeinsame Wohnen nicht mehr zumutbar ist – etwa wegen starker Spannungen, ständiger Konflikte oder einer Gefährdung. Bis zu einer Einigung oder gerichtlichen Entscheidung bleiben aber weiterhin beide Vertragspartner und damit auch beide verpflichtet.

2. Nur ein Partner ist Mieter – bleibt

der andere trotzdem in der Wohnung?

Ist nur ein Ehepartner im Mietvertrag genannt, hat zunächst nur dieser vertragliche Rechte und Pflichten. Dennoch kann das Gericht dem anderen Partner für die Zeit der Trennung oder sogar dauerhaft die Nutzung der Wohnung zusprechen. Diese familienrechtliche Entscheidung verändert den Mietvertrag jedoch nicht automatisch. Damit der Vermieter den Vertrag umstellt oder einen Partner entlässt, braucht es in der Regel seine ausdrückliche Zustimmung.
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3. Wenn Kinder beteiligt sind –

besondere Bedeutung des

Kindeswohls

Leben gemeinsame Kinder im Haushalt, hat das Kindeswohl eine herausgehobene Stellung. Gerichte achten stark darauf, die Lebensumgebung für das Kind möglichst stabil zu halten. Oft bleibt deshalb der Elternteil in der Wohnung, der das Kind überwiegend betreut. Das kann sogar dann gelten, wenn dieser Elternteil nicht im Mietvertrag steht.

4. Schutzmaßnahmen bei Gewalt oder

massiven Konflikten

Kommt es zu Bedrohungen oder Gewalt, greifen spezielle Schutzinstrumente. Ein Gewaltschutzantrag kann bewirken, dass der gefährdete Ehepartner die Wohnung sofort allein nutzen darf oder der andere sich ihr nicht mehr nähern darf. Dies geschieht unabhängig vom Mietvertrag und dient ausschließlich der Sicherheit.

5. Typische Irrtümer in solchen

Situationen

„Ich stehe im Mietvertrag, also entscheide ich. “Nein. Familienrechtliche Entscheidungen können die Nutzung der Wohnung zeitweise vollständig ändern. „Wer auszieht, ist den Mietvertrag los. Falsch. Solange der Vertrag nicht geändert wird, bleibt die Haftung bestehen – unabhängig vom tatsächlichen Wohnsitz. „Der Vermieter muss mitmachen. Nur bedingt. Ohne Zustimmung bleibt der Vertrag so, wie er unterschrieben wurde. „Kaution gibt es sofort zurück.“ Die Kaution hängt nicht an der Ehe, sondern am Mietverhältnis. Sie wird erst nach dessen Ende abgerechnet.

6. Kurze Orientierung: Was ist jetzt

sinnvoll?

Mietvertrag durchsehen: Wer gilt offiziell als Mieter? Klären, wo die Kinder hauptsächlich leben sollen. Bei Gewalt oder Eskalation sofort Schutzmaßnahmen prüfen. Zahlungsvereinbarungen schriftlich festhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Bei stark verhärteten Fronten frühzeitig über eine gerichtliche Wohnungszuweisung informieren. Wichtige Unterlagen bereitstellen: Mietvertrag, Schriftwechsel, Nachweise zur Wohn- und Familiensituation.

7. Handlungsempfehlungen für die

nächsten Schritte

1. Einvernehmliche Lösung suchen, wenn das Verhältnis noch kooperativ ist. 2. Früh beraten lassen, wenn finanzielle Risiken bestehen oder Kinder betroffen sind. 3. Kontakt zum Vermieter nur danach aufnehmen, wenn klar ist, wie die Nutzung geregelt wird. 4. Dokumentieren, falls Konflikte oder Übergriffe auftreten. 5. Gerichtliche Klärung, wenn keine Einigung möglich ist.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Kann ich nach der Scheidung in der Wohnung bleiben? Beide Ehepartner bleiben grundsätzlich Mieter, bis eine einvernehmliche oder gerichtliche Regelung erfolgt. Das Familiengericht entscheidet unter Berücksichtigung des Kindeswohls. 2. Was passiert mit der Kaution, wenn einer auszieht? Die Kaution wird entsprechend dem Mietvertrag oder schriftlicher Vereinbarung zurückgezahlt. Eine klare Regelung verhindert Streit. 3. Wer zahlt die Miete nach der Trennung? Beide Mieter sind weiterhin verpflichtet, die Miete zu zahlen, bis eine Einigung oder gerichtliche Entscheidung erfolgt. 4. Was tun, wenn keine Einigung möglich ist? Das Familiengericht kann eine vorläufige Wohnungszuweisung treffen. Das Gericht berücksichtigt Kinder, finanzielle Situation und bisherige Wohnverhältnisse. 5. Wie lassen sich Konflikte vermeiden? Frühzeitig Vermieter kontaktieren Schriftliche Absprachen treffen Alle Vereinbarungen dokumentieren Bei Unsicherheiten anwaltliche Unterstützung einholen

Rechtlicher Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für konkrete Fälle wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025
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