RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Unterhalt – Grundlagen und
rechtliche Einordnung
Unterhaltsfragen gehören zu den zentralen
Themen des Familienrechts. Sie stellen sicher,
dass Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht
eigenständig decken können, finanziell unterstützt
werden.
Unterhaltsansprüche entstehen vor allem im
Verhältnis zwischen Eltern und Kindern sowie
zwischen Ehegatten während und nach der Ehe.
Dieser Überblick erläutert die rechtlichen
Grundlagen sowie typische Konstellationen ohne
werbliche Inhalte.
Bedeutung und Rechtsgrundlagen des
Unterhalts
Unterhalt dient der Sicherstellung des notwendigen
Lebensbedarfs (§§ 1601 ff. BGB). Ein Anspruch
setzt grundsätzlich zwei Voraussetzungen voraus:
1. Bedürftigkeit: Die anspruchsberechtigte Person
kann ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen
Mitteln bestreiten.
2. Leistungsfähigkeit: Die verpflichtete Person ist
finanziell in der Lage, Unterstützung zu leisten,
ohne den eigenen angemessenen Bedarf zu
gefährden.
Das Gesetz unterscheidet u. a.:
•
Unterhalt für minderjährige Kinder
•
Unterhalt für volljährige Kinder in allgemeiner
oder beruflicher Ausbildung
•
Trennungsunterhalt
•
Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher
Unterhalt)
Für die Bestimmung der Unterhaltshöhe ist stets
der Einzelfall maßgeblich; pauschale Beträge
existieren nicht.
Trennungsunterhalt
Während der Trennungsphase soll der
wirtschaftlich schwächere Ehepartner so gestellt
werden, dass er nicht unmittelbar in eine finanzielle
Notlage gerät (§ 1361 BGB).
Die Berechnung richtet sich typischerweise nach
der Differenz der bereinigten Einkommen beider
Ehegatten; häufig findet eine Quote von 3/7
zugunsten des Berechtigten Anwendung.
In welchem Umfang eine Erwerbsobliegenheit
besteht, hängt von Umständen wie
Kinderbetreuung, bisherigen Rollenverteilungen
und gesundheitlichen Bedingungen ab. Während
der Trennung gilt grundsätzlich ein stärkerer
Bestandsschutz als im Zeitraum nach der
Scheidung.
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Kindesunterhalt – Bedarfsermittlung
und Berechnung
Rolle der Düsseldorfer Tabelle
In der Praxis wird der Kindesunterhalt häufig
anhand der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Sie
ordnet Einkommensgruppen bestimmten
Bedarfsstufen zu und dient bundesweit als
Orientierung.
Sie ist jedoch kein Gesetz, sondern eine seit
Jahrzehnten abgestimmte Richtlinie der
Oberlandesgerichte. Abweichungen sind
insbesondere dann möglich, wenn besondere
Lebensverhältnisse vorliegen.
Einkommensermittlung
•
Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen
des barunterhaltspflichtigen Elternteils.
Relevante Einnahmen können u. a. sein:
•
Gehälter und regelmäßige Zuschläge
•
Bonuszahlungen, zeitlich aufgeteilt
•
Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit (oft
Durchschnitt mehrerer Jahre)
•
Einkünfte aus Vermietung oder Kapital
Typische Abzugsposten:
•
berufsbedingte Aufwendungen
•
Beiträge zur Altersvorsorge
•
bestehende Verbindlichkeiten
•
Kosten im Zusammenhang mit dem Umgang
mit dem Kind
Rangfolge
Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder haben
regelmäßig Vorrang gegenüber anderen
Unterhaltsansprüchen. Andere Verpflichtungen
müssen sich dieser Rangstufe anpassen.
Unterhalt für volljährige Kinder
Mit Eintritt der Volljährigkeit verändert sich der
rechtliche Rahmen:
Beide Elternteile sind grundsätzlich
barunterhaltspflichtig, abhängig von ihrer
Leistungsfähigkeit.
Eigene Einnahmen des Kindes
– etwa Ausbildungsvergütung oder Nebenverdienst
– werden bedarfsmindernd angerechnet.
Das Kind muss seine Ausbildung zielgerichtet
verfolgen; lange Orientierungsphasen oder
wiederholte Abbrüche können
Anspruchskürzungen nach sich ziehen.
Die konkrete Höhe ergibt sich aus der
Bedarfsermittlung (häufig eigene Tabellenwerte für
Studierende, auswärtige Unterbringung etc.).
Typische Konfliktbereiche im
Unterhaltsrecht
Häufige Ursachen für Streitfälle sind:
•
unvollständige oder verspätete
Einkommensnachweise
•
schwankende Einkünfte bei Selbstständigen
•
Uneinigkeit über den tatsächlichen Bedarf eines
Kindes
•
Veränderungen in der Betreuungs- oder
WohnsituationAktualität
•
fehlende Anpassung an geänderte
Einkommensverhältnisse
Regelmäßige Aktualisierung der
Unterhaltsberechnung ist daher angezeigt,
insbesondere bei veränderten wirtschaftlichen
Umständen.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026