Unterhalt – Grundlagen und rechtliche Einordnung

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Unterhaltsfragen gehören zu den zentralen Themen des Familienrechts. Sie stellen sicher, dass Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig decken können, finanziell unterstützt werden. Unterhaltsansprüche entstehen vor allem im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Ehegatten während und nach der Ehe. Dieser Überblick erläutert die rechtlichen Grundlagen sowie typische Konstellationen ohne werbliche Inhalte.

Bedeutung und Rechtsgrundlagen des Unterhalts

Unterhalt dient der Sicherstellung des notwendigen Lebensbedarfs (§§ 1601 ff. BGB). Ein Anspruch setzt grundsätzlich zwei Voraussetzungen voraus: 1. Bedürftigkeit: Die anspruchsberechtigte Person kann ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten. 2. Leistungsfähigkeit: Die verpflichtete Person ist finanziell in der Lage, Unterstützung zu leisten, ohne den eigenen angemessenen Bedarf zu gefährden.
Erhöhung des Mindestunterhalts (ab 01.01.2026)  Altersstufe 0-5 Jahre: von 482 € auf 486 € Altersstufe 6-11 Jahre: von 554 € auf 558 € Altersstufe 12-17 Jahre: von 649 € auf 653 € 

Das Gesetz unterscheidet u. a.:

Unterhalt für minderjährige Kinder Unterhalt für volljährige Kinder in allgemeiner oder beruflicher Ausbildung Trennungsunterhalt Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) Für die Bestimmung der Unterhaltshöhe ist stets der Einzelfall maßgeblich; pauschale Beträge existieren nicht.

Kindesunterhalt – Bedarfsermittlung und

Berechnung

Rolle der Düsseldorfer Tabelle

In der Praxis wird der Kindesunterhalt häufig anhand der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Sie ordnet Einkommensgruppen bestimmten Bedarfsstufen zu und dient bundesweit als Orientierung. Sie ist jedoch kein Gesetz, sondern eine seit Jahrzehnten abgestimmte Richtlinie der Oberlandesgerichte. Abweichungen sind insbesondere dann möglich, wenn besondere Lebensverhältnisse vorliegen. Einkommensermittlung Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Relevante Einnahmen können u. a. sein: Gehälter und regelmäßige Zuschläge Bonuszahlungen, zeitlich aufgeteilt Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit (oft Durchschnitt mehrerer Jahre) Einkünfte aus Vermietung oder Kapital Typische Abzugsposten: berufsbedingte Aufwendungen Beiträge zur Altersvorsorge bestehende Verbindlichkeiten Kosten im Zusammenhang mit dem Umgang mit dem Kind

Rangfolge

Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder haben regelmäßig Vorrang gegenüber anderen Unterhaltsansprüchen. Andere Verpflichtungen müssen sich dieser Rangstufe anpassen.

Unterhalt für volljährige Kinder

Mit Eintritt der Volljährigkeit verändert sich der rechtliche Rahmen: Beide Elternteile sind grundsätzlich barunterhaltspflichtig, abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit. Eigene Einnahmen des Kindes – etwa Ausbildungsvergütung oder Nebenverdienst – werden bedarfsmindernd angerechnet. Das Kind muss seine Ausbildung zielgerichtet verfolgen; lange Orientierungsphasen oder wiederholte Abbrüche können Anspruchskürzungen nach sich ziehen. Die konkrete Höhe ergibt sich aus der Bedarfsermittlung (häufig eigene Tabellenwerte für Studierende, auswärtige Unterbringung etc.).
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Trennungsunterhalt

Während der Trennungsphase soll der wirtschaftlich schwächere Ehepartner so gestellt werden, dass er nicht unmittelbar in eine finanzielle Notlage gerät (§ 1361 BGB). Die Berechnung richtet sich typischerweise nach der Differenz der bereinigten Einkommen beider Ehegatten; häufig findet eine Quote von 3/7 zugunsten des Berechtigten Anwendung. In welchem Umfang eine Erwerbsobliegenheit besteht, hängt von Umständen wie Kinderbetreuung, bisherigen Rollenverteilungen und gesundheitlichen Bedingungen ab. Während der Trennung gilt grundsätzlich ein stärkerer Bestandsschutz als im Zeitraum nach der Scheidung.

Typische Konfliktbereiche im Unterhaltsrecht

Häufige Ursachen für Streitfälle sind: unvollständige oder verspätete Einkommensnachweise schwankende Einkünfte bei Selbstständigen Uneinigkeit über den tatsächlichen Bedarf eines Kindes Veränderungen in der Betreuungs- oder WohnsituationAktualität fehlende Anpassung an geänderte Einkommensverhältnisse Regelmäßige Aktualisierung der Unterhaltsberechnung ist daher angezeigt, insbesondere bei veränderten wirtschaftlichen Umständen.
Aktualität Stand der fachlichen Inhalte: November 2025
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Letzte Aktualisierung: November 2025
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Unterhalt – Grundlagen und

rechtliche Einordnung

Unterhaltsfragen gehören zu den zentralen Themen des Familienrechts. Sie stellen sicher, dass Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig decken können, finanziell unterstützt werden. Unterhaltsansprüche entstehen vor allem im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Ehegatten während und nach der Ehe. Dieser Überblick erläutert die rechtlichen Grundlagen sowie typische Konstellationen ohne werbliche Inhalte.

Bedeutung und Rechtsgrundlagen des

Unterhalts

Unterhalt dient der Sicherstellung des notwendigen Lebensbedarfs (§§ 1601 ff. BGB). Ein Anspruch setzt grundsätzlich zwei Voraussetzungen voraus: 1. Bedürftigkeit: Die anspruchsberechtigte Person kann ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten. 2. Leistungsfähigkeit: Die verpflichtete Person ist finanziell in der Lage, Unterstützung zu leisten, ohne den eigenen angemessenen Bedarf zu gefährden.

Das Gesetz unterscheidet u. a.:

Unterhalt für minderjährige Kinder Unterhalt für volljährige Kinder in allgemeiner oder beruflicher Ausbildung Trennungsunterhalt Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) Für die Bestimmung der Unterhaltshöhe ist stets der Einzelfall maßgeblich; pauschale Beträge existieren nicht.
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Während der Trennungsphase soll der wirtschaftlich schwächere Ehepartner so gestellt werden, dass er nicht unmittelbar in eine finanzielle Notlage gerät (§ 1361 BGB). Die Berechnung richtet sich typischerweise nach der Differenz der bereinigten Einkommen beider Ehegatten; häufig findet eine Quote von 3/7 zugunsten des Berechtigten Anwendung. In welchem Umfang eine Erwerbsobliegenheit besteht, hängt von Umständen wie Kinderbetreuung, bisherigen Rollenverteilungen und gesundheitlichen Bedingungen ab. Während der Trennung gilt grundsätzlich ein stärkerer Bestandsschutz als im Zeitraum nach der Scheidung.
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Kindesunterhalt – Bedarfsermittlung

und Berechnung

Rolle der Düsseldorfer Tabelle

In der Praxis wird der Kindesunterhalt häufig anhand der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Sie ordnet Einkommensgruppen bestimmten Bedarfsstufen zu und dient bundesweit als Orientierung. Sie ist jedoch kein Gesetz, sondern eine seit Jahrzehnten abgestimmte Richtlinie der Oberlandesgerichte. Abweichungen sind insbesondere dann möglich, wenn besondere Lebensverhältnisse vorliegen. Einkommensermittlung Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Relevante Einnahmen können u. a. sein: Gehälter und regelmäßige Zuschläge Bonuszahlungen, zeitlich aufgeteilt Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit (oft Durchschnitt mehrerer Jahre) Einkünfte aus Vermietung oder Kapital Typische Abzugsposten: berufsbedingte Aufwendungen Beiträge zur Altersvorsorge bestehende Verbindlichkeiten Kosten im Zusammenhang mit dem Umgang mit dem Kind

Rangfolge

Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder haben regelmäßig Vorrang gegenüber anderen Unterhaltsansprüchen. Andere Verpflichtungen müssen sich dieser Rangstufe anpassen.

Unterhalt für volljährige Kinder

Mit Eintritt der Volljährigkeit verändert sich der rechtliche Rahmen: Beide Elternteile sind grundsätzlich barunterhaltspflichtig, abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit. Eigene Einnahmen des Kindes – etwa Ausbildungsvergütung oder Nebenverdienst – werden bedarfsmindernd angerechnet. Das Kind muss seine Ausbildung zielgerichtet verfolgen; lange Orientierungsphasen oder wiederholte Abbrüche können Anspruchskürzungen nach sich ziehen. Die konkrete Höhe ergibt sich aus der Bedarfsermittlung (häufig eigene Tabellenwerte für Studierende, auswärtige Unterbringung etc.).

Typische Konfliktbereiche im

Unterhaltsrecht

Häufige Ursachen für Streitfälle sind: unvollständige oder verspätete Einkommensnachweise schwankende Einkünfte bei Selbstständigen Uneinigkeit über den tatsächlichen Bedarf eines Kindes Veränderungen in der Betreuungs- oder WohnsituationAktualität fehlende Anpassung an geänderte Einkommensverhältnisse Regelmäßige Aktualisierung der Unterhaltsberechnung ist daher angezeigt, insbesondere bei veränderten wirtschaftlichen Umständen.