Aufstockungsunterhalt
berechnen – einfach erklärt
Der Aufstockungsunterhalt sorgt nach einer
Scheidung für finanziellen Ausgleich, wenn ein
Ehepartner trotz eigener Erwerbstätigkeit deutlich
weniger verdient als der andere. Ziel ist es, starke
Einkommensunterschiede abzufedern – aber nur
unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen.
Was ist Aufstockungsunterhalt?
Aufstockungsunterhalt ist eine Form des
nachehelichen Ehegattenunterhalts. Er kommt
dann in Betracht, wenn das eigene Einkommen
nicht ausreicht, um den während der Ehe
geprägten Lebensstandard ansatzweise zu halten.
Wichtig: Der Gesetzgeber betont heute die
Eigenverantwortung. Unterhalt wird nicht
automatisch gezahlt, sondern nur bei
nachweisbarem Bedarf.
Wann besteht ein Anspruch?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn alle folgenden
Punkte erfüllt sind:
Es liegt eine rechtskräftige Scheidung vor
Der unterhaltsberechtigte Ex-Partner arbeitet
oder arbeitet zumutbar
Trotz Erwerbstätigkeit bleibt eine
Einkommenslücke
Der andere Ehepartner ist leistungsfähig
Es bestehen ehebedingte Nachteile (z. B.
Kinderbetreuung, Karriereverzicht)
Ohne tatsächliche oder zumindest mögliche
Erwerbstätigkeit entfällt der
Anspruch häufig ganz.
Welche Faktoren beeinflussen die
Höhe?
Ehedauer
Je länger die Ehe, desto eher werden ehebedingte
Nachteile berücksichtigt.
Kinderbetreuung
Lange Betreuungszeiten können die berufliche
Entwicklung nachhaltig beeinflussen – ein wichtiger
Faktor für den Unterhalt.
Erwerbsbemühungen
Wer weniger arbeitet, muss nachweisen, dass
keine bessere Beschäftigung möglich oder
zumutbar ist.
Leistungsfähigkeit
Der Unterhaltspflichtige muss nach Abzug des
Unterhalts seinen Selbstbehalt behalten.
Gesetzliche Grundlage
Der Aufstockungsunterhalt ist Teil des
nachehelichen Unterhaltsrechts nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Maßgeblich sind
insbesondere die Grundsätze der
Eigenverantwortung, Angemessenheit und
Billigkeit.
Was ist Aufstockungsunterhalt?
Der Aufstockungsunterhalt ist ein nachehelicher
Unterhaltsanspruch, wenn ein Ehepartner trotz
eigener Erwerbstätigkeit deutlich weniger verdient
als der andere.
Ab wann besteht Anspruch auf
Aufstockungsunterhalt?
Ein Anspruch kann erst nach der Scheidung
entstehen und in der Regel erst ab dem Zeitpunkt
der Geltendmachung.
Wird Aufstockungsunterhalt automatisch
gezahlt?
Nein. Der Anspruch muss geprüft und oft aktiv
geltend gemacht werden. Ohne Antrag besteht
meist kein Zahlungsanspruch.
Wie lange wird Aufstockungsunterhalt
gezahlt?
Der Unterhalt kann befristet, herabgesetzt oder
ganz ausgeschlossen werden – abhängig von
Ehedauer, Erwerbschancen und ehebedingten
Nachteilen.
Muss ich Vollzeit arbeiten?
Grundsätzlich ja, soweit es zumutbar ist. Wer
weniger arbeitet, muss nachweisen, dass eine
Ausweitung nicht möglich oder unzumutbar ist.
Wird das Einkommen neu berechnet?
Ja. Ändert sich das Einkommen eines Ehepartners
wesentlich, kann der Aufstockungsunterhalt neu
berechnet oder angepasst werden.
Wie wird der Aufstockungsunterhalt
berechnet?
Die Berechnung erfolgt nicht pauschal, sondern
nach festen familienrechtlichen Grundsätzen.
Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen
ermitteln
Vom Nettoeinkommen werden u. a. abgezogen:
•
berufsbedingte Aufwendungen
•
zusätzliche Altersvorsorge
•
bestehende Unterhaltspflichten
•
eheprägende Schulden
Ergebnis: bereinigtes Nettoeinkommen
Schritt 2: Einkommensdifferenz berechnen
Das niedrigere Einkommen wird vom höheren
abgezogen.
Diese Differenz ist die Grundlage für den
Unterhaltsanspruch.
Schritt 3: Differenzmethode anwenden
In der Praxis werden häufig ca. 45 % der
Einkommensdifferenz als Aufstockungsunterhalt
angesetzt.
Rechner Aufstockungsunterhalt
Rechenbeispiel
Ex-Partner A: 3.600 € bereinigtes Einkommen
Ex-Partner B: 1.500 € bereinigtes Einkommen
Differenz: 2.100 €
45 % davon = 945 € Aufstockungsunterhalt pro
Monat
(Der konkrete Betrag kann je nach Gericht leicht
abweichen.)
Wichtige Hinweise aus der Praxis
•
Unterhalt wird in der Regel erst ab
Antragstellung geschuldet
•
Änderungen beim Einkommen können eine
Neuberechnung erforderlich machen
•
Aufstockungsunterhalt kann befristet oder
herabgesetzt werden
•
Jeder Fall wird individuell geprüft – starre
Tabellen gibt es nicht
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