Aufstockungsunterhalt berechnen (2026) –

Formel, Beispiele & Rechner

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: August 2026

Was ist Aufstockungsunterhalt?

Der Aufstockungsunterhalt ist eine Form des nachehelichen Unterhalts. Er wird gezahlt, wenn ein geschiedener Ehepartner zwar eigenes Einkommen erzielt, dieses aber nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Ziel ist es, die Einkommensdifferenz teilweise auszugleichen.

Voraussetzungen für Aufstockungsunterhalt

Ein Anspruch besteht nur unter bestimmten Bedingungen: Es bestand eine Ehe Ein Ehepartner verdient deutlich mehr als der andere Der geringer verdienende Partner arbeitet bereits (Erwerbsobliegenheit erfüllt) Die Einkommensdifferenz ist erheblich Kein Ausschlussgrund (z. B. sehr kurze Ehe)

Aufstockungsunterhalt berechnen (Schritt-für-Schritt)

Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln

Nicht das Brutto- oder einfache Nettoeinkommen zählt, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Dabei werden abgezogen: Steuern und Sozialabgaben berufsbedingte Aufwendungen Schulden (teilweise) Altersvorsorge

Schritt 2: Einkommensdifferenz berechnen

Differenz = Einkommenhöher−Einkommenniedriger Differenz = Einkommen

Schritt 3: 3/7-Regel anwenden

Unterhalt= 3/7 X Differenz Diese Regel wird in der Praxis häufig angewendet, um den Unterhaltsanspruch zu bestimmen.

Schritt 4: Selbstbehalt berücksichtigen

Dem zahlenden Ehepartner muss ein Mindestbetrag zum Leben bleiben (Selbstbehalt). Dieser liegt aktuell bei etwa 1.385 € (kann sich jährlich ändern).

Beispiel: Aufstockungsunterhalt berechnen

Ein realistisches Beispiel: Einkommen Partner A: 3.200 € Einkommen Partner B: 1.400 € Berechnung: Differenz = 3200−1400=1800 Unterhalt = 3/7 X 1800 = 771 Ergebnis: Der Aufstockungsunterhalt beträgt ca. 770 € monatlich.

Wie lange wird Aufstockungsunterhalt gezahlt?

Die Dauer ist gesetzlich nicht festgelegt und hängt vom Einzelfall ab. Wichtige Faktoren sind: Dauer der Ehe Kinderbetreuung Alter und Gesundheit Chancen auf dem Arbeitsmarkt In vielen Fällen ist der Anspruch zeitlich begrenzt.

Häufige Fehler bei der Berechnung

X falsches Einkommen angesetzt (nicht bereinigt) X Sonderzahlungen nicht berücksichtigt X Selbstbehalt vergessen X Steuerliche Effekte ignoriert
Onlinrechner- Aufstockungsunterhalt berechnen

FAQ zum Aufstockungsunterhalt

Wie berechnet man Aufstockungsunterhalt?

Der Aufstockungsunterhalt wird berechnet, indem die Differenz der bereinigten Nettoeinkommen ermittelt und anschließend mit 3/7 multipliziert wird.

Wie viel Prozent sind Aufstockungsunterhalt?

In der Praxis entspricht der Anspruch meist etwa 3/7 (ca. 43 %) der Einkommensdifferenz.

Wann entfällt der Aufstockungsunterhalt?

Der Anspruch kann entfallen bei: Wiederheirat ausreichendem eigenen Einkommen schwerem Fehlverhalten Ablauf einer gerichtlichen Befristung

Praxisbeispiel

Beispiel: Aufstockungsunterhalt mit echten Faktoren Ausgangssituation: Ehedauer: 8 Jahre 1 gemeinsames Kind (6 Jahre, Betreuung durch Mutter) Vater (vollzeit): 4.500 € netto Mutter (Teilzeit): 1.800 € netto Schritt 1: Bereinigtes Einkommen Vater: Nettoeinkommen: 4.500 € – Kindesunterhalt: 700 € – berufsbedingte Kosten: 200 € bereinigt: 3.600 € Mutter: Nettoeinkommen: 1.800 € – Fahrtkosten: 100 € bereinigt: 1.700 € Schritt 2: Differenz Differenz = 3600 − 1700 = 1900 Schritt 3: 3/7 Regel Unterhalt = 3/7 X 1900 = 814 Ergebnis: ca. 810 € Aufstockungsunterhalt pro Monat In der Realität wird zusätzlich geprüft: Erwerbsobliegenheit (könnte die Mutter mehr arbeiten?) Betreuungsumfang des Kindes ehebedingte Nachteile Selbstbehalt des Vaters Genau diese Faktoren entscheiden oft, ob der Betrag gekürzt oder befristet wird.

Aktuelles Urteil

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 07.11.2024 – 14 UF 57/24 Gericht sprach nachehelichen Unterhalt von bis zu 1.400 € monatlich zu Darin enthalten: Betreuungsunterhalt Aufstockungsunterhalt als Ergänzung Anspruch wurde später reduziert und befristet Beispiel aus dem Urteil: zunächst 1.400 € monatlich später Reduktion auf 800 € danach weitere Absenkung Dieses Urteil zeigt drei extrem wichtige Punkte: 1. Aufstockungsunterhalt ist oft nur ein Teilbetrag Kombination mit anderen Unterhaltsarten üblich 2. Gerichte setzen fast immer Befristung oder Reduktion an Ziel: wirtschaftliche Eigenständigkeit gesetzliche Grundlage: § 1578b BGB 3. Kinderbetreuung erhöht den Anspruch deutlich Teilzeitarbeit wird berücksichtigt fehlendes Einkommen wird „aufgestockt“

Fazit

Der Aufstockungsunterhalt lässt sich zwar mit der 3/7-Regel berechnen, doch die Praxis zeigt: Gerichte berücksichtigen zahlreiche individuelle Faktoren und passen den Anspruch häufig zeitlich an. Aktuelle Urteile belegen, dass Unterhalt oft zunächst hoch angesetzt und später reduziert wird.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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Aufstockungsunterhalt

berechnen (2026) – Formel,

Beispiele & Rechner

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: August 2026

Was ist Aufstockungsunterhalt?

Der Aufstockungsunterhalt ist eine Form des nachehelichen Unterhalts. Er wird gezahlt, wenn ein geschiedener Ehepartner zwar eigenes Einkommen erzielt, dieses aber nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Ziel ist es, die Einkommensdifferenz teilweise auszugleichen.

Voraussetzungen für

Aufstockungsunterhalt

Ein Anspruch besteht nur unter bestimmten Bedingungen: Es bestand eine Ehe Ein Ehepartner verdient deutlich mehr als der andere Der geringer verdienende Partner arbeitet bereits (Erwerbsobliegenheit erfüllt) Die Einkommensdifferenz ist erheblich Kein Ausschlussgrund (z. B. sehr kurze Ehe)

Aufstockungsunterhalt berechnen

(Schritt-für-Schritt)

Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen

ermitteln

Nicht das Brutto- oder einfache Nettoeinkommen zählt, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Dabei werden abgezogen: Steuern und Sozialabgaben berufsbedingte Aufwendungen Schulden (teilweise) Altersvorsorge

Schritt 2: Einkommensdifferenz

berechnen

Differenz = Einkommenhöher−Einkommenniedriger Differenz = Einkommen

Schritt 3: 3/7-Regel anwenden

Unterhalt= 3/7 X Differenz Diese Regel wird in der Praxis häufig angewendet, um den Unterhaltsanspruch zu bestimmen.

Schritt 4: Selbstbehalt berücksichtigen

Dem zahlenden Ehepartner muss ein Mindestbetrag zum Leben bleiben (Selbstbehalt). Dieser liegt aktuell bei etwa 1.385 € (kann sich jährlich ändern).

Wie lange wird Aufstockungsunterhalt

gezahlt?

Die Dauer ist gesetzlich nicht festgelegt und hängt vom Einzelfall ab. Wichtige Faktoren sind: Dauer der Ehe Kinderbetreuung Alter und Gesundheit Chancen auf dem Arbeitsmarkt In vielen Fällen ist der Anspruch zeitlich begrenzt.

Häufige Fehler bei der Berechnung

X falsches Einkommen angesetzt (nicht bereinigt) X Sonderzahlungen nicht berücksichtigt X Selbstbehalt vergessen X Steuerliche Effekte ignoriert

FAQ zum Aufstockungsunterhalt

Wie berechnet man

Aufstockungsunterhalt?

Der Aufstockungsunterhalt wird berechnet, indem die Differenz der bereinigten Nettoeinkommen ermittelt und anschließend mit 3/7 multipliziert wird.

Wie viel Prozent sind

Aufstockungsunterhalt?

In der Praxis entspricht der Anspruch meist etwa 3/7 (ca. 43 %) der Einkommensdifferenz.

Wann entfällt der Aufstockungsunterhalt?

Der Anspruch kann entfallen bei: Wiederheirat ausreichendem eigenen Einkommen schwerem Fehlverhalten Ablauf einer gerichtlichen Befristung

Aktuelles Urteil

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 07.11.2024 – 14 UF 57/24 Gericht sprach nachehelichen Unterhalt von bis zu 1.400 € monatlich zu Darin enthalten: Betreuungsunterhalt Aufstockungsunterhalt als Ergänzung Anspruch wurde später reduziert und befristet Beispiel aus dem Urteil: zunächst 1.400 € monatlich später Reduktion auf 800 € danach weitere Absenkung Dieses Urteil zeigt drei extrem wichtige Punkte: 1. Aufstockungsunterhalt ist oft nur ein Teilbetrag Kombination mit anderen Unterhaltsarten üblich 2. Gerichte setzen fast immer Befristung oder Reduktion an Ziel: wirtschaftliche Eigenständigkeit gesetzliche Grundlage: § 1578b BGB 3. Kinderbetreuung erhöht den Anspruch deutlich Teilzeitarbeit wird berücksichtigt fehlendes Einkommen wird „aufgestockt“

Fazit

Der Aufstockungsunterhalt lässt sich zwar mit der 3/7-Regel berechnen, doch die Praxis zeigt: Gerichte berücksichtigen zahlreiche individuelle Faktoren und passen den Anspruch häufig zeitlich an. Aktuelle Urteile belegen, dass Unterhalt oft zunächst hoch angesetzt und später reduziert wird.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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