Aufstockungsunterhalt berechnen – einfach erklärt

Der Aufstockungsunterhalt sorgt nach einer Scheidung für finanziellen Ausgleich, wenn ein Ehepartner trotz eigener Erwerbstätigkeit deutlich weniger verdient als der andere. Ziel ist es, starke Einkommensunterschiede abzufedern – aber nur unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen.

Was ist Aufstockungsunterhalt?

Aufstockungsunterhalt ist eine Form des nachehelichen Ehegattenunterhalts. Er kommt dann in Betracht, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den während der Ehe geprägten Lebensstandard ansatzweise zu halten.
Aufstockungsunterhalt
Wichtig: Der Gesetzgeber betont heute die Eigenverantwortung. Unterhalt wird nicht automatisch gezahlt, sondern nur bei nachweisbarem Bedarf.

Wann besteht ein Anspruch?

Ein Anspruch kann bestehen, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind: Es liegt eine rechtskräftige Scheidung vor Der unterhaltsberechtigte Ex-Partner arbeitet oder arbeitet zumutbar Trotz Erwerbstätigkeit bleibt eine Einkommenslücke Der andere Ehepartner ist leistungsfähig Es bestehen ehebedingte Nachteile (z. B. Kinderbetreuung, Karriereverzicht) Ohne tatsächliche oder zumindest mögliche Erwerbstätigkeit entfällt der Anspruch häufig ganz.

Wie wird der Aufstockungsunterhalt

berechnet?

Die Berechnung erfolgt nicht pauschal, sondern nach festen familienrechtlichen Grundsätzen. Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln Vom Nettoeinkommen werden u. a. abgezogen: berufsbedingte Aufwendungen zusätzliche Altersvorsorge bestehende Unterhaltspflichten eheprägende Schulden Ergebnis: bereinigtes Nettoeinkommen Schritt 2: Einkommensdifferenz berechnen Das niedrigere Einkommen wird vom höheren abgezogen. Diese Differenz ist die Grundlage für den Unterhaltsanspruch. Schritt 3: Differenzmethode anwenden In der Praxis werden häufig ca. 45 % der Einkommensdifferenz als Aufstockungsunterhalt angesetzt.

Rechenbeispiel

Ex-Partner A: 3.600 € bereinigtes Einkommen Ex-Partner B: 1.500 € bereinigtes Einkommen Differenz: 2.100 € 45 % davon = 945 € Aufstockungsunterhalt pro Monat (Der konkrete Betrag kann je nach Gericht leicht abweichen.)

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe?

Ehedauer Je länger die Ehe, desto eher werden ehebedingte Nachteile berücksichtigt. Kinderbetreuung Lange Betreuungszeiten können die berufliche Entwicklung nachhaltig beeinflussen – ein wichtiger Faktor für den Unterhalt. Erwerbsbemühungen Wer weniger arbeitet, muss nachweisen, dass keine bessere Beschäftigung möglich oder zumutbar ist. Leistungsfähigkeit Der Unterhaltspflichtige muss nach Abzug des Unterhalts seinen Selbstbehalt behalten.

Wichtige Hinweise aus der Praxis

Unterhalt wird in der Regel erst ab Antragstellung geschuldet Änderungen beim Einkommen können eine Neuberechnung erforderlich machen Aufstockungsunterhalt kann befristet oder herabgesetzt werden Jeder Fall wird individuell geprüft – starre Tabellen gibt es nicht

Gesetzliche Grundlage

Der Aufstockungsunterhalt ist Teil des nachehelichen Unterhaltsrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Maßgeblich sind insbesondere die Grundsätze der Eigenverantwortung, Angemessenheit und Billigkeit.
Rechner Aufstockungsunterhalt

Was ist Aufstockungsunterhalt?

Der Aufstockungsunterhalt ist ein nachehelicher Unterhaltsanspruch, wenn ein Ehepartner trotz eigener Erwerbstätigkeit deutlich weniger verdient als der andere.

Ab wann besteht Anspruch auf Aufstockungsunterhalt?

Ein Anspruch kann erst nach der Scheidung entstehen und in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung.

Wird Aufstockungsunterhalt automatisch gezahlt?

Nein. Der Anspruch muss geprüft und oft aktiv geltend gemacht werden. Ohne Antrag besteht meist kein Zahlungsanspruch.

Wie lange wird Aufstockungsunterhalt gezahlt?

Der Unterhalt kann befristet, herabgesetzt oder ganz ausgeschlossen werden – abhängig von Ehedauer, Erwerbschancen und ehebedingten Nachteilen.

Muss ich Vollzeit arbeiten?

Grundsätzlich ja, soweit es zumutbar ist. Wer weniger arbeitet, muss nachweisen, dass eine Ausweitung nicht möglich oder unzumutbar ist.

Wird das Einkommen neu berechnet?

Ja. Ändert sich das Einkommen eines Ehepartners wesentlich, kann der Aufstockungsunterhalt neu berechnet oder angepasst werden.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Februar 2026
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Aufstockungsunterhalt

berechnen – einfach erklärt

Der Aufstockungsunterhalt sorgt nach einer Scheidung für finanziellen Ausgleich, wenn ein Ehepartner trotz eigener Erwerbstätigkeit deutlich weniger verdient als der andere. Ziel ist es, starke Einkommensunterschiede abzufedern – aber nur unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen.

Was ist Aufstockungsunterhalt?

Aufstockungsunterhalt ist eine Form des nachehelichen Ehegattenunterhalts. Er kommt dann in Betracht, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den während der Ehe geprägten Lebensstandard ansatzweise zu halten.
Aufstockungsunterhalt
Wichtig: Der Gesetzgeber betont heute die Eigenverantwortung. Unterhalt wird nicht automatisch gezahlt, sondern nur bei nachweisbarem Bedarf.

Wann besteht ein Anspruch?

Ein Anspruch kann bestehen, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind: Es liegt eine rechtskräftige Scheidung vor Der unterhaltsberechtigte Ex-Partner arbeitet oder arbeitet zumutbar Trotz Erwerbstätigkeit bleibt eine Einkommenslücke Der andere Ehepartner ist leistungsfähig Es bestehen ehebedingte Nachteile (z. B. Kinderbetreuung, Karriereverzicht) Ohne tatsächliche oder zumindest mögliche Erwerbstätigkeit entfällt der Anspruch häufig ganz.

Welche Faktoren beeinflussen die

Höhe?

Ehedauer Je länger die Ehe, desto eher werden ehebedingte Nachteile berücksichtigt. Kinderbetreuung Lange Betreuungszeiten können die berufliche Entwicklung nachhaltig beeinflussen – ein wichtiger Faktor für den Unterhalt. Erwerbsbemühungen Wer weniger arbeitet, muss nachweisen, dass keine bessere Beschäftigung möglich oder zumutbar ist. Leistungsfähigkeit Der Unterhaltspflichtige muss nach Abzug des Unterhalts seinen Selbstbehalt behalten.

Gesetzliche Grundlage

Der Aufstockungsunterhalt ist Teil des nachehelichen Unterhaltsrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Maßgeblich sind insbesondere die Grundsätze der Eigenverantwortung, Angemessenheit und Billigkeit.

Was ist Aufstockungsunterhalt?

Der Aufstockungsunterhalt ist ein nachehelicher Unterhaltsanspruch, wenn ein Ehepartner trotz eigener Erwerbstätigkeit deutlich weniger verdient als der andere.

Ab wann besteht Anspruch auf

Aufstockungsunterhalt?

Ein Anspruch kann erst nach der Scheidung entstehen und in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung.

Wird Aufstockungsunterhalt automatisch

gezahlt?

Nein. Der Anspruch muss geprüft und oft aktiv geltend gemacht werden. Ohne Antrag besteht meist kein Zahlungsanspruch.

Wie lange wird Aufstockungsunterhalt

gezahlt?

Der Unterhalt kann befristet, herabgesetzt oder ganz ausgeschlossen werden – abhängig von Ehedauer, Erwerbschancen und ehebedingten Nachteilen.

Muss ich Vollzeit arbeiten?

Grundsätzlich ja, soweit es zumutbar ist. Wer weniger arbeitet, muss nachweisen, dass eine Ausweitung nicht möglich oder unzumutbar ist.

Wird das Einkommen neu berechnet?

Ja. Ändert sich das Einkommen eines Ehepartners wesentlich, kann der Aufstockungsunterhalt neu berechnet oder angepasst werden.

Wie wird der Aufstockungsunterhalt

berechnet?

Die Berechnung erfolgt nicht pauschal, sondern nach festen familienrechtlichen Grundsätzen. Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln Vom Nettoeinkommen werden u. a. abgezogen: berufsbedingte Aufwendungen zusätzliche Altersvorsorge bestehende Unterhaltspflichten eheprägende Schulden Ergebnis: bereinigtes Nettoeinkommen Schritt 2: Einkommensdifferenz berechnen Das niedrigere Einkommen wird vom höheren abgezogen. Diese Differenz ist die Grundlage für den Unterhaltsanspruch. Schritt 3: Differenzmethode anwenden In der Praxis werden häufig ca. 45 % der Einkommensdifferenz als Aufstockungsunterhalt angesetzt.
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Rechenbeispiel

Ex-Partner A: 3.600 € bereinigtes Einkommen Ex-Partner B: 1.500 € bereinigtes Einkommen Differenz: 2.100 € 45 % davon = 945 € Aufstockungsunterhalt pro Monat (Der konkrete Betrag kann je nach Gericht leicht abweichen.)

Wichtige Hinweise aus der Praxis

Unterhalt wird in der Regel erst ab Antragstellung geschuldet Änderungen beim Einkommen können eine Neuberechnung erforderlich machen Aufstockungsunterhalt kann befristet oder herabgesetzt werden Jeder Fall wird individuell geprüft – starre Tabellen gibt es nicht

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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