RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Aufstockungsunterhalt berechnen (2026) –
Formel, Beispiele & Rechner
Was ist Aufstockungsunterhalt?
Der Aufstockungsunterhalt ist eine Form des nachehelichen Unterhalts. Er
wird gezahlt, wenn ein geschiedener Ehepartner zwar eigenes
Einkommen erzielt, dieses aber nicht ausreicht, um den bisherigen
Lebensstandard zu halten. Ziel ist es, die Einkommensdifferenz teilweise
auszugleichen.
Voraussetzungen für Aufstockungsunterhalt
Ein Anspruch besteht nur unter bestimmten Bedingungen:
•
Es bestand eine Ehe
•
Ein Ehepartner verdient deutlich mehr als der andere
•
Der geringer verdienende Partner arbeitet bereits (Erwerbsobliegenheit
erfüllt)
•
Die Einkommensdifferenz ist erheblich
•
Kein Ausschlussgrund (z. B. sehr kurze Ehe)
Aufstockungsunterhalt berechnen (Schritt-für-Schritt)
Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln
Nicht das Brutto- oder einfache Nettoeinkommen zählt, sondern das
bereinigte Nettoeinkommen. Dabei werden abgezogen:
•
Steuern und Sozialabgaben
•
berufsbedingte Aufwendungen
•
Schulden (teilweise)
•
Altersvorsorge
Schritt 2: Einkommensdifferenz berechnen
Differenz = Einkommenhöher−Einkommenniedriger
Differenz = Einkommen
Schritt 3: 3/7-Regel anwenden
Unterhalt= 3/7 X Differenz
Diese Regel wird in der Praxis häufig angewendet, um den
Unterhaltsanspruch zu bestimmen.
Schritt 4: Selbstbehalt berücksichtigen
Dem zahlenden Ehepartner muss ein Mindestbetrag zum Leben bleiben
(Selbstbehalt). Dieser liegt aktuell bei etwa 1.385 € (kann sich jährlich
ändern).
Wie viel Unterhalt steht Ihnen wirklich zu?
Finden Sie es jetzt einfach heraus – inkl. Vorlagen und
Berechnungstool.
Beispiel: Aufstockungsunterhalt berechnen
Ein realistisches Beispiel:
Einkommen Partner A: 3.200 €
Einkommen Partner B: 1.400 €
Berechnung:
Differenz = 3200−1400=1800
Unterhalt = 3/7 X 1800 = 771
Ergebnis: Der Aufstockungsunterhalt beträgt ca. 770 € monatlich.
Wie lange wird Aufstockungsunterhalt gezahlt?
Die Dauer ist gesetzlich nicht festgelegt und hängt vom
Einzelfall ab. Wichtige Faktoren sind:
•
Dauer der Ehe
•
Kinderbetreuung
•
Alter und Gesundheit
•
Chancen auf dem Arbeitsmarkt
In vielen Fällen ist der Anspruch zeitlich begrenzt.
Häufige Fehler bei der Berechnung
•
X falsches Einkommen angesetzt (nicht bereinigt)
•
X Sonderzahlungen nicht berücksichtigt
•
X Selbstbehalt vergessen
•
X Steuerliche Effekte ignoriert
FAQ zum Aufstockungsunterhalt
Wie berechnet man Aufstockungsunterhalt?
Der Aufstockungsunterhalt wird berechnet, indem die
Differenz der bereinigten Nettoeinkommen ermittelt und
anschließend mit 3/7 multipliziert wird.
Wie viel Prozent sind Aufstockungsunterhalt?
In der Praxis entspricht der Anspruch meist etwa 3/7 (ca. 43
%) der Einkommensdifferenz.
Wann entfällt der Aufstockungsunterhalt?
•
Der Anspruch kann entfallen bei:
•
Wiederheirat
•
ausreichendem eigenen Einkommen
•
schwerem Fehlverhalten
•
Ablauf einer gerichtlichen Befristung
Praxisbeispiel
Beispiel: Aufstockungsunterhalt mit echten Faktoren
Ausgangssituation:
•
Ehedauer: 8 Jahre
•
1 gemeinsames Kind (6 Jahre, Betreuung durch Mutter)
•
Vater (vollzeit): 4.500 € netto
•
Mutter (Teilzeit): 1.800 € netto
Schritt 1: Bereinigtes Einkommen
Vater:
•
Nettoeinkommen: 4.500 €
•
– Kindesunterhalt: 700 €
•
– berufsbedingte Kosten: 200 €
bereinigt: 3.600 €
Mutter:
Nettoeinkommen: 1.800 €
– Fahrtkosten: 100 €
bereinigt: 1.700 €
Schritt 2: Differenz
Differenz = 3600 − 1700 = 1900
Schritt 3:
3/7 Regel
Unterhalt = 3/7 X 1900 = 814
Ergebnis: ca. 810 € Aufstockungsunterhalt pro Monat
In der Realität wird zusätzlich geprüft:
•
Erwerbsobliegenheit (könnte die Mutter mehr arbeiten?)
•
Betreuungsumfang des Kindes
•
ehebedingte Nachteile
•
Selbstbehalt des Vaters
Genau diese Faktoren entscheiden oft, ob der Betrag gekürzt oder
befristet wird.
Aktuelles Urteil
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 07.11.2024 – 14
UF 57/24
Gericht sprach nachehelichen Unterhalt von bis zu 1.400 €
monatlich zu
Darin enthalten:
•
Betreuungsunterhalt
•
Aufstockungsunterhalt als Ergänzung
•
Anspruch wurde später reduziert und befristet
Beispiel aus dem Urteil:
•
zunächst 1.400 € monatlich
•
später Reduktion auf 800 €
•
danach weitere Absenkung
Dieses Urteil zeigt drei extrem wichtige Punkte:
•
1. Aufstockungsunterhalt ist oft nur ein Teilbetrag
•
Kombination mit anderen Unterhaltsarten üblich
•
2. Gerichte setzen fast immer Befristung oder
Reduktion an
•
Ziel: wirtschaftliche Eigenständigkeit
•
gesetzliche Grundlage: § 1578b BGB
•
3. Kinderbetreuung erhöht den Anspruch deutlich
•
Teilzeitarbeit wird berücksichtigt
•
fehlendes Einkommen wird „aufgestockt“
Fazit
Der Aufstockungsunterhalt lässt sich zwar mit der 3/7-Regel
berechnen, doch die Praxis zeigt:
Gerichte berücksichtigen zahlreiche individuelle Faktoren und
passen den Anspruch häufig zeitlich an. Aktuelle Urteile belegen,
dass Unterhalt oft zunächst hoch angesetzt und später reduziert
wird.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine
Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann
keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen
wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen
Rechtsanwalt.
aktualisiert: April 2026 –
Autor: Redaktion AMK Rechtsportal- Stuttgart
Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und orientieren sich an
geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage.
Grundlage sind veröffentlichte Urteile deutscher Gerichte
sowie juristische Fachliteratur.