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Auszug vor Mietende: Wann ist
er erlaubt?
Ein Auszug vor Mietende ist grundsätzlich nur
möglich, wenn das Mietverhältnis gekündigt wurde
oder der Vermieter zustimmt. Ohne Kündigung
bleibt die Pflicht zur Mietzahlung bestehen – auch
wenn die Wohnung bereits verlassen wurde.
•
Der Mietvertrag bleibt ohne Kündigung gültig
•
Die Miete muss weiterhin gezahlt werden
•
Vorzeitiger Auszug nur mit Zustimmung möglich
Worum geht es beim Auszug vor
Mietende?
Viele Mieter möchten die Wohnung vor Ablauf der
vertraglich vereinbarten Mietzeit verlassen.
Entscheidend ist dabei, ob ein unbefristeter oder
befristeter Mietvertrag vorliegt und ob eine
wirksame Kündigung erfolgt ist.
❌ Ist ein Auszug vor Mietende ohne
Kündigung erlaubt?
Nein. Ohne wirksame Kündigung bleibt der
Mietvertrag vollständig bestehen.
Das bedeutet: Die Miete muss weiter gezahlt
werden, auch wenn die Wohnung nicht mehr
genutzt wird.
⚖️ Rechtliche Grundlage
§ 542 BGB – Beendigung des Mietverhältnisses
§ 573c BGB – Kündigungsfristen
Beispiel aus der Praxis
Ein Mieter zieht zwei Monate vor Ablauf des
Mietvertrags aus, ohne zu kündigen.
Die Miete muss weiterhin gezahlt werden, bis das
Mietverhältnis endet oder ein Aufhebungsvertrag
geschlossen wird.
Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch dadurch,
dass eine Partei auszieht oder davon ausgeht, dass
der Vertrag beendet ist.
Entscheidend ist immer die wirksame rechtliche
Beendigung des Mietvertrags (z. B. Kündigung oder
Aufhebungsvertrag).
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Beendigung nicht vorliegen, bleibt der Vertrag
bestehen.
Anfrage an Vermieter, einen
Nachmieter stellen zu dürfen
Kündigung des Mietvertrags
Ordentliche Kündigung
Bei unbefristeten Mietverträgen kann der Mieter
unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist
kündigen.
⏳ Befristeter Mietvertrag
Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch zum
vereinbarten Zeitpunkt. Eine vorzeitige
Beendigung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
⚠️ Wann ist ein vorzeitiger Auszug
trotzdem möglich?
Ein früher Auszug kann möglich sein, wenn:
•
der Vermieter einer vorzeitigen
Vertragsauflösung zustimmt
•
ein geeigneter Nachmieter gestellt und
akzeptiert wird
•
⚖️ ein wichtiger Grund vorliegt (z. B.
unzumutbare Wohnbedingungen)
Nachmieter als Lösung?
In vielen Fällen akzeptieren Vermieter einen
passenden Nachmieter.
Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht jedoch in
der Regel nicht.
Muss die Miete trotz Auszug weiter
gezahlt werden?
Ja. Solange der Mietvertrag nicht beendet ist,
bleibt die Zahlungspflicht bestehen – unabhängig
davon, ob die Wohnung genutzt wird.
❓ Häufige Fragen
Kann ich einfach ausziehen und die Miete
stoppen?
Nein. Ohne Kündigung bleibt die Zahlungspflicht
bestehen.
Muss der Vermieter einen Nachmieter
akzeptieren?
Nein. Ein Anspruch darauf besteht in der Regel
nicht.
Was passiert, wenn ich einfach ausziehe?
Der Mietvertrag bleibt bestehen und die Miete ist
weiterhin fällig.
Fazit
Ein Auszug vor Mietende ist rechtlich nur möglich,
wenn das Mietverhältnis beendet oder ein
Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter geschlossen
wurde. Ohne Kündigung bleibt die volle
Mietzahlungspflicht bestehen.
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Autor: Fachredaktion Mietrecht/ AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juli 2026 –
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