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Mietvertrag mit Hausordnung:
Wann Regeln für Mieter wirklich
gelten
In vielen Mietshäusern gibt es eine Hausordnung.
Sie soll das Zusammenleben der Bewohner regeln
und Konflikte vermeiden. Häufig enthält sie
Vorschriften zu Ruhezeiten, Reinigungspflichten
oder zur Nutzung gemeinschaftlicher Räume.
Doch nicht jede Hausordnung ist automatisch
rechtlich bindend. Entscheidend ist, ob sie
Bestandteil des Mietvertrags geworden ist.
Für Mieter ist daher wichtig zu wissen:
Eine Hausordnung kann nur unter bestimmten
Voraussetzungen verbindlich sein.
Wann eine Hausordnung rechtlich
verbindlich ist
Eine Hausordnung ist für Mieter nur dann
verpflichtend, wenn sie rechtlich wirksam
vereinbart wurde.
Dies ist insbesondere in folgenden Fällen der Fall:
Situation Rechtliche Wirkung
Hausordnung ist Bestandteil
des Mietvertrags verbindlich
Hausordnung wurde dem
Mietvertrag beigefügt verbindlich
Hausordnung wird im
Mietvertrag erwähnt meist verbindlich
Hausordnung hängt nur
im Treppenhaus meist nicht verbindlich
Der Grund:
Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten
zwischen Vermieter und Mieter. Eine Hausordnung
kann diese Regeln nur ergänzen, aber nicht
einseitig ändern.
Darf der Vermieter die Hausordnung
später ändern?
Vermieter können eine Hausordnung grundsätzlich
anpassen. Allerdings gelten dabei rechtliche
Grenzen.
Eine Änderung ist nur zulässig, wenn:
•
keine neuen Pflichten für Mieter entstehen
•
bestehende Vereinbarungen im Mietvertrag
nicht verändert werden
•
die Änderungen dem geordneten
Zusammenleben dienen
Neue Verpflichtungen – etwa zusätzliche
Reinigungspflichten – können nicht einseitig
eingeführt werden.
Was eine Hausordnung nicht verbieten
darf
Manche Hausordnungen enthalten unzulässige
Verbote. Diese sind rechtlich unwirksam.
Unzulässig sind beispielsweise:
•
generelles Besuchsverbot
•
vollständiges Verbot der Tierhaltung
•
Verbot von Kinderlärm
•
Verbot einer Waschmaschine in der Wohnung
•
Verbot des Wäschetrocknens in der Wohnung
Solche Regelungen greifen unzulässig in die private
Lebensführung von Mietern ein.
Praxisbeispiel aus dem Mietrecht
In einem Mehrfamilienhaus hängt im Treppenhaus
eine Hausordnung.
Dort steht, dass jeder Mieter einmal pro Woche das
Treppenhaus reinigen muss.
Ein Mieter weigert sich jedoch zu putzen.
Ein Blick in den Mietvertrag zeigt:
Eine Reinigungspflicht ist dort nicht vereinbart.
Ergebnis:
Der Vermieter kann den Mieter nicht verpflichten,
das Treppenhaus zu reinigen. Eine solche Pflicht
müsste ausdrücklich im Mietvertrag stehen.
Typische Inhalte einer Hausordnung
Hausordnungen enthalten häufig praktische
Regeln für den Alltag im Mehrfamilienhaus.
Dazu gehören zum Beispiel:
•
Ruhezeiten im Haus
•
Treppenhausreinigung
•
Müllentsorgung
•
Nutzung von Keller oder Dachboden
•
Winterdienst
•
Nutzung von Waschraum oder Trockenraum
Diese Regeln sollen Konflikte zwischen Nachbarn
vermeiden.
Treppenhausreinigung: Wann Mieter
wirklich putzen müssen
Ein häufiger Streitpunkt ist die Reinigung des
Treppenhauses.
Die Verpflichtung für Mieter besteht nur dann,
wenn sie vertraglich vereinbart wurde.
Regelung Folge
Reinigungspflicht im
Mietvertrag Mieter müssen
reinigen
nur Hausordnung ohne
Mietvertrag meist keine Pflicht
Reinigung durch Firma Kosten über
Nebenkosten
möglich
Fehlt eine solche Vereinbarung im Mietvertrag,
bleibt die Reinigung grundsätzlich Aufgabe des
Vermieters.
Ruhezeiten und Lärm in der
Hausordnung
Hausordnungen enthalten oft Ruhezeiten, zum
Beispiel:
Nachtruhe: 22:00 – 7:00 Uhr
Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr
Während dieser Zeiten müssen Mieter Rücksicht
auf Nachbarn nehmen. Allerdings müssen
Nachbarn normale Alltagsgeräusche
akzeptieren, etwa:
•
Duschen oder Baden
•
Kinderlärm
•
Haushaltsgeräusche
•
Solche Geräusche gehören zur üblichen Nutzung
einer Wohnung.
Kinderwagen, Schuhe und
Gegenstände im Hausflur
Viele Hausordnungen regeln auch das Abstellen
von Gegenständen im Hausflur.
Grundsätzlich gilt:
Das Abstellen ist erlaubt, solange
- Fluchtwege frei bleiben
- andere Bewohner nicht behindert werden
- ausreichend Durchgang vorhanden ist
Gerichte erlauben häufig das Abstellen von
Kinderwagen im Hausflur, wenn ein Transport in
höhere Etagen unzumutbar wäre.
Mietvertrag geht immer vor
Hausordnung
Für Mieter gilt eine Hausordnung nur unter
bestimmten Voraussetzungen.
Die wichtigsten Punkte:
Eine Hausordnung ist nur verbindlich, wenn sie Teil
des Mietvertrags ist.
Ein bloßer Aushang im Treppenhaus reicht nicht
aus.
Neue Pflichten können Vermieter nicht einseitig
einführen.
Der Mietvertrag hat immer Vorrang vor der
Hausordnung.
FAQ – Mietvertrag mit Hausordnung
Ist eine Hausordnung ohne Mietvertrag
gültig?
Eine Hausordnung ist nur dann verbindlich, wenn
sie Bestandteil des Mietvertrags ist oder
zusammen mit dem Mietvertrag übergeben wurde.
Muss ein Mieter das Treppenhaus
reinigen?
Nur wenn diese Pflicht ausdrücklich im Mietvertrag
vereinbart wurde.
Kann der Vermieter die Hausordnung
ändern?
Ja, aber nur eingeschränkt. Neue Pflichten für
Mieter dürfen nicht einseitig eingeführt werden.
Darf eine Hausordnung Besuch
verbieten?
Nein. Besuch gehört zur normalen Nutzung einer
Wohnung.
Darf ein Kinderwagen im Hausflur
stehen?
Ja, sofern Fluchtwege frei bleiben und andere
Bewohner nicht erheblich behindert werden.
Hinweis:
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sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für
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Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
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