Abwasserkosten als
Nebenkosten – Wer muss sie
zahlen?
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert:
August 2026
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Abwasserkosten gehören zu den typischen
Betriebskosten einer Mietwohnung. Für Mieter stellt
sich häufig die Frage, ob diese Kosten tatsächlich
auf sie umgelegt werden dürfen und wie die
Berechnung erfolgt.
Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann
Abwasserkosten zulässig sind, wie sie berechnet
werden und welche Rechte Mieter haben.
Was sind Abwasserkosten?
Abwasserkosten entstehen durch die Nutzung der
öffentlichen Kanalisation. Sie werden von der
Gemeinde oder dem kommunalen Versorger
erhoben und betreffen insbesondere:
•
Schmutzwasser (z. B. aus Dusche, Toilette oder
Küche)
•
Niederschlagswasser (Regenwasser von
Dachflächen)
•
Gebühren für die Kanalisation
•
Kosten für Abwasserzähler
Diese Kosten gehören zu den laufenden
Betriebskosten eines Hauses.
Dürfen Abwasserkosten auf Mieter
umgelegt werden?
Ja. Vermieter dürfen Abwasserkosten auf Mieter
umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Grundlage ist die Betriebskostenverordnung.
Dort werden Kosten für die Entwässerung
ausdrücklich als umlagefähige Betriebskosten
genannt.
Typische umlagefähige Kosten sind zum Beispiel:
•
Gebühren für die öffentliche Kanalisation
•
Kosten für private Abwasseranlagen
•
Wartungskosten von Entwässerungssystemen
•
Gebühren für Abwasserzähler
Nicht umlagefähig sind dagegen Reparaturen oder
Erneuerungen von Abwasserleitungen.
Wie werden Abwasserkosten
berechnet?
In der Praxis erfolgt die Abrechnung meist nach
dem Frischwasserverbrauch.
Das bedeutet: Je mehr Wasser verbraucht wird,
desto höher sind auch die Abwasserkosten.
Typische Berechnungsmodelle sind:
Abrechnungsmethode Erklärung
Frischwassermaßstab Abwasser wird nach
dem gemessenen Wasserverbrauch
berechnet
Personenzahl Kosten werden nach
Anzahl der Bewohner verteilt
Wohnfläche Abrechnung erfolgt
nach Quadratmetern
Am häufigsten nutzen Vermieter den
Frischwassermaßstab, da er als
besonders gerecht gilt.
Wann sind Abwasserkosten nicht
zulässig?
Mieter müssen Abwasserkosten nicht bezahlen,
wenn:
•
im Mietvertrag keine Nebenkostenvereinbarung
steht
•
die Kosten falsch berechnet wurden
•
Reparaturkosten als Betriebskosten
abgerechnet werden
•
die Abrechnung nicht nachvollziehbar ist
In solchen Fällen kann der Mieter die
Nebenkostenabrechnung prüfen lassen und
gegebenenfalls Einwendungen erheben.
Abwasserkosten gehören zu den typischen
Nebenkosten einer Mietwohnung und dürfen
grundsätzlich auf Mieter umgelegt werden.
Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende
Vereinbarung im Mietvertrag sowie eine korrekte
und nachvollziehbare Abrechnung.
Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung
sorgfältig prüfen, um fehlerhafte oder
unzulässige Kosten zu erkennen.
Gesetzliche Grundlage
Die Umlagefähigkeit von Abwasserkosten richtet
sich nach der Betriebskostenverordnung. Zu den
umlagefähigen Betriebskosten gehören
insbesondere die Kosten der Entwässerung (§ 2 Nr.
3 BetrKV).
Hierzu zählen unter anderem die Gebühren für
Schmutzwasser, Niederschlagswasser sowie die
Kosten des Betriebs bestimmter
Entwässerungsanlagen.
Beispiel für die Abrechnung von
Abwasserkosten
Ein Mehrfamilienhaus hat folgende jährliche
Kosten:
•
Wasserkosten: 2.400 €
•
Abwasserkosten: 1.800 €
Gesamtkosten Abwasser pro Jahr: 1.800 €
Ein Mieter verbraucht 20 % des gesamten
Wassers.
Berechnung:
1.800 € × 20 % = 360 € Abwasserkosten pro
Jahr
Monatliche Belastung:
360 € ÷ 12 = 30 € pro Monat
Kostenart
Umlagefähig
✅ Schmutzwassergebühren
Ja
✅ Niederschlagswassergebühren
Ja
✅ Betrieb einer Entwässerungspumpe
Ja
✅ Betrieb einer Kleinkläranlage
Ja
❌ Rohrreparaturen
Nein
❌ Beseitigung einer Rohrverstopfung
Nein
❌ Anschlusskosten an das Kanalnetz
Nein
Diese Einordnung entspricht der
Betriebskostenverordnung und der üblichen
mietrechtlichen Abgrenzung.
Unterschied zwischen Wasser- und
Abwasserkosten
Viele Mieter verwechseln beide Kostenarten.
Kostenart Bedeutung
Wasserkosten Kosten für die Lieferung
von
Frischwasser
Abwasserkosten Gebühren für die
Entsorgung des
verbrauchten Wassers
Beide Kosten erscheinen meist gemeinsam in der
Nebenkostenabrechnung.
Tipp für Mieter
Mieter haben das Recht, die
Nebenkostenabrechnung zu prüfen.
Dabei sollten sie besonders auf folgende Punkte
achten:
•
stimmt der Wasserverbrauch?
•
wurde der richtige Umlageschlüssel verwendet?
•
sind nur umlagefähige Kosten enthalten?
Bei Unklarheiten kann ein Mieterverein oder ein
Fachanwalt für Mietrecht helfen.
FAQ Bereich
Muss ein Mieter Abwasserkosten
bezahlen?
Ja, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass
Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Wie werden Abwasserkosten berechnet?
Meist nach dem Frischwasserverbrauch. Alternativ
kann die Abrechnung nach Wohnfläche oder
Personenzahl erfolgen.
Sind Reparaturen an Abwasserleitungen
umlagefähig?
Nein. Reparaturen und Erneuerungen gehören zu
den Instandhaltungskosten des Vermieters.
Können Abwasserkosten in der
Nebenkostenabrechnung überprüft
werden?
Ja. Mieter haben das Recht, die Abrechnung
einzusehen und zu prüfen.
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über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt
werden.
Autor: Fachredaktion Mietrecht/ AMK-Rechtsportal
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