Duschen nachts nicht erlaubt? Hausordnung

Wenn eine Dusche oder Badewanne in einer Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt werden kann, dann kann das zu einer Mietminderung bis zu einem Drittel der berechtigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es nur eine Dusche oder eine Badewanne in der Wohnung gibt. Duschen oder baden gehört zum normalen Standard einer Wohnung. Dabei ist das Duschen und Baden rund um die Uhr erlaubt. Auch dann, wenn Nachbarn die Geräusche davon hören. Diese Dusch- und Badegeräusche gehören zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Klauseln im Mietvertrag, welche das Duschen und Baden nachts verbieten, sind unwirksam. Allerdings darf nachts das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern. Schwankt die Wassertemperatur beim Duschen ist das ein Mangel und berechtigt zur Mietminderung.

Auch eine Hausordnung kann das Duschen und

Baden in der Nacht nicht verbieten

Das Waschen gehört zu einem Mindeststandard an Hygiene und somit zur normalen Lebensführung eines Mieters. Die Nachbarn müssen, die mit dem Waschen verbundenen Geräusche als normale Wohngeräusche hinnehmen. Nachts Duschen kann also nicht verboten werden. Auch über die Hausordnung nicht. Die einzige Ausnahme wäre wirklich, wenn das Duschen so laute Geräusche, über mehr als ein paar Minuten hinaus, verursacht, dass Nachbarn um den Schlaf gebracht werden. Und die Nachbarn dabei nicht überempfindlich sind.
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Duschen nachts nicht erlaubt?

Hausordung

Wenn eine Dusche oder Badewanne in einer Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt werden kann, dann kann das zu einer Mietminderung bis zu einem Drittel der berechtigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es nur eine Dusche oder eine Badewanne in der Wohnung gibt. Duschen oder baden gehört zum normalen Standard einer Wohnung. Dabei ist das Duschen und Baden rund um die Uhr erlaubt. Auch dann, wenn Nachbarn die Geräusche davon hören. Diese Dusch- und Badegeräusche gehören zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Klauseln im Mietvertrag, welche das Duschen und Baden nachts verbieten, sind unwirksam. Allerdings darf nachts das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern. Schwankt die Wassertemperatur beim Duschen ist das ein Mangel und berechtigt zur Mietminderung.
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Nacht nicht verbieten

Das Waschen gehört zu einem Mindeststandard an Hygiene und somit zur normalen Lebensführung eines Mieters. Die Nachbarn müssen, die mit dem Waschen verbundenen Geräusche als normale Wohngeräusche hinnehmen. Nachts Duschen kann also nicht verboten werden. Auch über die Hausordnung nicht. Die einzige Ausnahme wäre wirklich, wenn das Duschen so laute Geräusche, über mehr als ein paar Minuten hinaus, verursacht, dass Nachbarn um den Schlaf gebracht werden. Und die Nachbarn dabei nicht überempfindlich sind.
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