Duschen nachts nicht erlaubt?
Hausordung
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Wenn eine Dusche oder Badewanne in einer
Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt
werden kann, dann kann das zu einer
Mietminderung bis zu einem Drittel der
berechtigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es
nur eine Dusche oder eine Badewanne in der
Wohnung gibt.
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Duschen oder baden gehört zum normalen
Standard einer Wohnung. Dabei ist das
Duschen und Baden rund um die Uhr erlaubt.
Auch dann, wenn Nachbarn die Geräusche
davon hören. Diese Dusch- und Badegeräusche
gehören zum normalen Gebrauch einer
Mietwohnung. Klauseln im Mietvertrag, welche
das Duschen und Baden nachts verbieten, sind
unwirksam.
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Allerdings darf nachts das Duschen nicht länger
als 30 Minuten dauern.
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Schwankt die Wassertemperatur beim Duschen
ist das ein Mangel und berechtigt zur
Mietminderung.
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Inhalt:
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die große Mietminderungstabelle
•
ein Programm, das die Nebenkosten- und
Heizkostenabrechnung
•
eine Berechnungstabelle, prüft
Mieterhöhungen auf Zulässigkeit
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und weitere nützliche Informationen
Formulare und Musterschreiben
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Mängelanzeige des Mieters
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Abnahmeprotokoll
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Gewerberaummietvertrag
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und viele weitere Formulare………
Auch eine Hausordnung kann
das Duschen und Baden in der
Nacht nicht verbieten
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Das Waschen gehört zu einem
Mindeststandard an Hygiene und somit zur
normalen Lebensführung eines Mieters. Die
Nachbarn müssen, die mit dem Waschen
verbundenen Geräusche als normale
Wohngeräusche hinnehmen.
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Nachts Duschen kann also nicht verboten
werden. Auch über die Hausordnung nicht. Die
einzige Ausnahme wäre wirklich, wenn das
Duschen so laute Geräusche, über mehr als ein
paar Minuten hinaus, verursacht, dass
Nachbarn um den Schlaf gebracht werden. Und
die Nachbarn dabei nicht überempfindlich sind.
AMK Rechtsportal
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