Mietminderung wegen Bleigehalt Wasser

Eine Mietminderung ist berechtigt, wenn Wasserleitungen so bleihaltig sind, dass die Qualität des Trinkwassers gesundheitsgefährdend ist. Der Vermieter muss aber zuerst informiert werden. Der Vermieter muss die Wasserleitungen austauschen, wenn die Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung erheblich überschritten sind. Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Zufuhr von bleihaltigem Wasser vermeiden kann, in dem er den Wasserhahn kurz laufen lässt. Das ist noch zumutbar, wenn das Wasser danach bleifrei herauskommt. Überschreitet die Bleibelastung des Wassers in der Küche nach mehreren Sekunden dauerndem Ablaufenlassen den Grenzwert von 40 Mikrogramm Blei pro Liter beträchtlich, so ist eine Minderung von 5 Prozent gerechtfertigt.
Erhöhte Bleiwerte im Trinkwasser kommen mitunter noch in unsanierten Altbauten vor vor. Meistens durch bleilässige Mischbatterien aus Messing oder auch kurze bleihaltige Verbindungsstücke, die das Trinkwasser mit Blei belasten. In der Trinkwasserverordnung darf der Bleigehalt 10 Mikrogramm Blei pro Liter nicht übersteigen.

Urteile zu Mietminderungen wegen Bleigehalt

im Wasser:

Erhebliche Überschreitung der Grenzwerte vom Bleigehalt 5% Erhebliche Überschreitung des Bleigehalts bei Babys im Haus 9% Bleigehalt zwischen 126 und 176 Mikrogramm / Liter 10% Wasser Ein Mieter kann bei einer andauernden Verschmutzung des Leitungswassers, die nachweisbar von rostigen Wasserleitungen herrührt, eine angemessene Minderung der Miete verlangen. Möglich bis zu 20 Prozent Minderung.

Seit dem 1.12.2013 dürfen in Wohngebäuden

keine Bleirohre mehr verwendet werden.

Muss der Vermieter die Rohre austauschen und durch moderne Leitungen ersetzen, kann er nicht die Miete erhöhen, da es sich nicht um eine Modernisierungsmaßnahme handelt. Ein Vermieter verstößt gegen seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er von Legionellen weiß und dennoch eine Untersuchung des Trinkwassers unterlässt und ein Mieter durch verseuchtes Trinkwasser erkrankt. Es gibt eine Untersuchungspflicht für Trinkwasser auf Legionellen in Wohnungen für Vermieter und Eigentümer. Trinkwasserverordnung

Wasser testen

Bürger können bei den Stadtwerken nachfragen, ob in ihren Häusern noch Bleirohre vorhanden sind. Oder Mieter können das Wasser in einem Labor untersuchen lassen. Es gibt auch Wassertest zu kaufen, mit denen Mieter selbst ihr Wasser testen können.
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Hintergrund oben braun
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Mietminderung wegen

Bleigehalt Wasser

Eine Mietminderung ist berechtigt, wenn Wasserleitungen so bleihaltig sind, dass die Qualität des Trinkwassers gesundheitsgefährdend ist. Der Vermieter muss aber zuerst informiert werden. Der Vermieter muss die Wasserleitungen austauschen, wenn die Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung erheblich überschritten sind. Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Zufuhr von bleihaltigem Wasser vermeiden kann, in dem er den Wasserhahn kurz laufen lässt. Das ist noch zumutbar, wenn das Wasser danach bleifrei herauskommt. Überschreitet die Bleibelastung des Wassers in der Küche nach mehreren Sekunden dauerndem Ablaufenlassen den Grenzwert von 40 Mikrogramm Blei pro Liter beträchtlich, so ist eine Minderung von 5 Prozent gerechtfertigt.
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Erhöhte Bleiwerte im Trinkwasser kommen mitunter noch in unsanierten Altbauten vor vor. Meistens durch bleilässige Mischbatterien aus Messing oder auch kurze bleihaltige Verbindungsstücke, die das Trinkwasser mit Blei belasten. In der Trinkwasserverordnung darf der Bleigehalt 10 Mikrogramm Blei pro Liter nicht übersteigen.

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wegen Bleigehalt im

Wasser:

Erhebliche Überschreitung der Grenzwerte vom Bleigehalt 5% Erhebliche Überschreitung des Bleigehalts bei Babys im Haus 9% Bleigehalt zwischen 126 und 176 Mikrogramm / Liter 10% Wasser Ein Mieter kann bei einer andauernden Verschmutzung des Leitungswassers, die nachweisbar von rostigen Wasserleitungen herrührt, eine angemessene Minderung der Miete verlangen. Möglich bis zu 20 Prozent Minderung.

Seit dem 1.12.2013 dürfen

in Wohngebäuden keine

Bleirohre mehr verwendet

werden.

Muss der Vermieter die Rohre austauschen und durch moderne Leitungen ersetzen, kann er nicht die Miete erhöhen, da es sich nicht um eine Modernisierungsmaßnahme handelt. Ein Vermieter verstößt gegen seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er von Legionellen weiß und dennoch eine Untersuchung des Trinkwassers unterlässt und ein Mieter durch verseuchtes Trinkwasser erkrankt. Es gibt eine Untersuchungspflicht für Trinkwasser auf Legionellen in Wohnungen für Vermieter und Eigentümer. Trinkwasserverordnung

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Bürger können bei den Stadtwerken nachfragen, ob in ihren Häusern noch Bleirohre vorhanden sind. Oder Mieter können das Wasser in einem Labor untersuchen lassen. Es gibt auch Wassertest zu kaufen, mit denen Mieter selbst ihr Wasser testen können.
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