Mietminderung wegen
abgenutzter Badewanne
Die Verfliesung im Badewannenbereich und die
Anbringung einer Badewannenverkleidung ist eine
Wohnwertverbesserung. Ein Vermieter könnte die
Miete wegen Modernisierung erhöhen.
Duschen in der Badewanne muss ohne
Schimmelbildung möglich sein. Sonst liegt ein
Mangel vor. Der Mieter ist dann nicht
schadensersatzpflichtig bei Schimmelbildung. Er
könnte sogar eine Mietminderung geltend machen.
Der Einbau einer Badewanne anstelle einer
Dusche ist keine Modernisierung.
Defekter Badewannenabfluss: 3 Prozent
Mietminderung.
Nutzbarkeit einer Badewanne
Eine Einschränkung der Nutzbarkeit der
Badewanne auf wenige Stunden freitags und
samstags: rechtfertigt 23 Prozent Mietminderung.
Es kann nicht vorgeschrieben werden, wann ein
Mieter duschen oder baden darf. Das gilt auch
nachts.
•
Ist in einer Mietwohnung die einzig vorhandene
Badewanne nicht nutzbar, dann kann der Mieter
die Miete um 33 Prozent mindern.
•
Bei einer unzumutbar aufgerauten Badewanne
kann die Miete nur um 3% gemindert werden.
Mietminderung.
Gerichte haben auch folgende
Entscheidungen zur
Mietminderung getroffen:
Wenn die Dusche defekt ist und der Boden
deswegen nass wird ( 3 Prozent Mietminderung)
Wenn die Oberfläche der Badewanne stark
aufgerauht oder abgenutzt ist, weil sie der Mieter
über Jahre nicht ordnungsgemäß gereinigt hat,
kann der Vermieter Schadenersatz verlangen.
Verschleiß bei Badewannen
und Mietminderung
Bei Badwannen, die schon älter sind und auch
schon von unterschiedlichen Mietern genutzt
wurden, sind Verschleißerscheinungen ganz
normal.
Das für Absplitterungen der Emaille. Denn dadurch
entsteht auch der aufgerauhte Untergrund. Der
Vermieter kann für alte aufgerauhte Badewannen
keinen Schadensersatz verlangen.
Es ist also immer zu entscheiden, ob es sich um
Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch handelt,
oder um Beschädigungen die durch
unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.
Lässt der Vermieter einen Acryleinsatz einbauen
der die Wanne verkleinert, ist eine Mietminderung
möglich, obwohl auch eine kürzere Badewanne voll
benutzbar ist.
Anspruch auf neue Badewanne
Ein Mieter kann vom Vermieter nicht erwarten,
dass dieser die Badewanne erneuert oder gar eine
neue Wanne einbaut. Auch dann nicht, wenn die
Badewanne bereits abgenutzt ist.
Nur, wenn die Badewanne nach weiterer Nutzung
dann so weit abgenutzt ist, dass sie gar nicht mehr
in Gebrauch genommen werden kann, muss der
Vermieter Abhilfe schaffen.
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