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Mietminderung wegen
Badewanne – Wann Sie die
Miete kürzen dürfen
Kurz erklärt: Wann ist eine
Mietminderung möglich?
Eine Mietminderung wegen der Badewanne ist
möglich, wenn ein Mangel die Nutzung erheblich
einschränkt oder unmöglich macht. Grundlage ist §
536 BGB.
Typische Fälle:
✔ Badewanne ist undicht oder beschädigt
✔ Wasser läuft nicht ab
✔ starke Risse oder Verletzungsgefahr
✔ Nutzung nur eingeschränkt möglich
❌ Keine Mietminderung bei:
•
normalen Gebrauchsspuren
•
optischen Mängeln ohne
Funktionsbeeinträchtigung
•
geringfügigen Einschränkungen
Wann liegt ein Mangel an der
Badewanne vor?
Ein Mangel liegt vor, wenn die Badewanne:
•
nicht nutzbar ist
•
undicht ist oder Wasser verliert
•
⚠️ eine Gefahr darstellt (z. B. scharfe Kanten)
•
nicht bestimmungsgemäß genutzt werden
kann
Wichtig: Entscheidend ist die
Gebrauchstauglichkeit, nicht der optische Zustand.
Wie hoch ist die Mietminderung?
Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Typische Orientierung aus der Rechtsprechung:
•
5 % – leichte Einschränkung im Badezimmer
•
10–20 % – Badewanne zeitweise oder
teilweise unbenutzbar
•
bis 25 % – vollständige Unbenutzbarkeit des
Badezimmers
⚠️ Die genaue Höhe muss immer individuell
bewertet werden.
So gehen Sie richtig vor (Schritt für
Schritt)
1️⃣ Mangel dokumentieren
Fotos & Videos der beschädigten Badewanne
machen
2️⃣ Vermieter informieren
✉️ Schriftlich den Mangel melden
⏱️ Frist zur Beseitigung setzen (z. B. 14 Tage)
3️⃣ Mietminderung ankündigen
Klar mitteilen, dass die Miete gemindert wird
4️⃣ Höhe festlegen
Realistische prozentuale Kürzung bestimmen
5️⃣ Zahlung anpassen
Nur noch geminderte Miete überweisen
⚠️ Wichtig
Die Mietminderung tritt automatisch kraft Gesetzes
ein, sobald der Mangel besteht.
⚖️ Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Basis ist:
§ 536 BGB (Mietminderung bei Sach- und
Rechtsmängeln)
Dort ist geregelt:
Ist die Mietsache mangelhaft, ist die Miete
automatisch gemindert – ohne dass der Vermieter
zustimmen muss.
Beispiel aus der Praxis
Eine Mieterin stellt fest, dass die Badewanne einen
großen Riss hat und nicht mehr sicher nutzbar ist.
➡️ Der Vermieter wird informiert
➡️ Reparatur dauert mehrere Wochen
➡️ Nutzung des Badezimmers stark eingeschränkt
Ergebnis der Rechtsprechung:
Eine Mietminderung zwischen 10 % und 20 % ist in
solchen Fällen häufig angemessen.
Gerichte haben entschieden:
•
Bei erheblichen Mängeln im Badezimmer sind
Mietminderungen gerechtfertigt.
•
Maßgeblich ist immer die Beeinträchtigung der
Wohnnutzung insgesamt.
•
Einzelne defekte Sanitäranlagen können eine
erhebliche Minderung rechtfertigen
❌ Häufige Fehler
•
Miete ohne Prüfung zu stark kürzen
•
Vermieter nicht informieren
•
Mangel nicht dokumentieren
•
Keine Frist setzen
•
Minderung nicht begründen
Unterschied: kleiner Mangel vs.
erheblicher Mangel
Zustand
Wirkung
kleine optische Schäden
❌ keine
Mietminderung
eingeschränkte Nutzung
⚠️ teilweise
Minderung
Bad nicht nutzbar
�� hohe
Mietminderung
❓ FAQ – Mietminderung Badewanne
Gibt es Mietminderung bei einer kaputten
Badewanne?
Ja, wenn die Nutzung erheblich eingeschränkt oder
unmöglich ist.
Wie viel Prozent Mietminderung sind
üblich?
Je nach Schwere zwischen 5 % und 25 %.
Muss ich den Vermieter informieren?
Ja, der Mangel muss sofort gemeldet werden.
⚖️ Darf ich die Miete einfach kürzen?
Ja, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt – aber
realistisch und begründet.
Gilt das auch bei nur optischen Schäden?
Nein, rein optische Mängel reichen in der Regel
nicht aus.
⭐ Fazit
Eine Mietminderung wegen der Badewanne ist
immer dann möglich, wenn die
Gebrauchstauglichkeit des Badezimmers
eingeschränkt ist. Entscheidend sind der konkrete
Schaden und die tatsächliche
Nutzungsmöglichkeit.
Je stärker die Einschränkung, desto höher kann
die Mietminderung ausfallen.
Tipp: Dokumentieren Sie den Mangel frühzeitig
und informieren Sie den Vermieter schriftlich – das
ist entscheidend für eine rechtssichere
Durchsetzung.
Viele Leser interessieren sich
anschließend auch für:
Abnutzung durch Gebrauch
Die vertragsgemäße Nutzung einer
Wohnung führt zwangsläufig zu
Abnutzung – und diese trägt
grundsätzlich der Vermieter.
Abnahmeprotokoll
Ein Abnahmeprotokoll für die Wohnung
dokumentiert den Zustand einer
Mietwohnung bei Einzug oder Auszug. Es
schützt Mieter und Vermieter vor Streit über
Schäden, Abnutzung oder die Mietkaution.
Dübellöcher
Normale Gebrauchsspuren muss ein
Vermieter akzeptieren. Dazu können auch
einzelne Bohrlöcher gehören.
Problematisch wird es jedoch, wenn die
Wände deutlich stärker verändert wurden
als üblich.
Autor: Fachredaktion Mietrecht/ AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juni 2026 –
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