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Dübellöcher beim Auszug: Welche Pflichten

haben Mieter wirklich?

Beim Auszug aus einer Mietwohnung taucht

fast immer dieselbe Unsicherheit auf:

Müssen Dübellöcher in den Wänden geschlossen werden oder zählen sie zur normalen Nutzung der Wohnung? Viele Mieter gehen davon aus, dass sie die Wohnung einfach so zurückgeben können, wie sie sie genutzt haben. In der Praxis ist die Situation jedoch etwas komplexer. Entscheidend ist, wie viele Bohrlöcher vorhanden sind, wo sie sich befinden und ob dadurch eine Beschädigung der Wand entstanden ist. Dieser Ratgeber zeigt verständlich, wann Bohrlöcher beim Auszug beseitigt werden müssen und wann nicht.

Warum entstehen überhaupt Dübellöcher?

Bohrlöcher sind in einer Wohnung kaum zu vermeiden. Fast jeder Mieter bringt während der Mietzeit Gegenstände an den Wänden an. Typische Beispiele sind: Bilder oder Wanddekoration Regale oder Wandboards Gardinenstangen Spiegel im Flur oder Bad Lampen oder Halterungen Solche Veränderungen gehören grundsätzlich zu einer normalen Wohnnutzung. Niemand kann erwarten, dass eine Wohnung während der gesamten Mietzeit vollständig unverändert bleibt.

Der entscheidende Punkt: normaler Gebrauch

oder Beschädigung?

Im Mietrecht wird zwischen gewöhnlicher Nutzung und Beschädigung der Mietsache unterschieden. Normale Gebrauchsspuren muss ein Vermieter akzeptieren. Dazu können auch einzelne Bohrlöcher gehören. Problematisch wird es jedoch, wenn die Wände deutlich stärker verändert wurden als üblich. Typische Hinweise auf eine mögliche Beschädigung sind: ungewöhnlich viele Löcher in einer Wand große oder ausgefranste Bohrlöcher Löcher an ungewöhnlichen Stellen (z. B. mitten in Fliesen) beschädigter Putz rund um die Bohrung In solchen Fällen kann der Vermieter verlangen, dass die Wand wieder in einen ordentlichen Zustand gebracht wird.

Gibt es eine maximale Anzahl erlaubter

Bohrlöcher?

Eine feste Grenze existiert nicht. Gerichte entscheiden immer anhand des Einzelfalls. Als grobe Orientierung gilt: Übliche Nutzung einzelne Bilderhaken wenige Löcher für Regale Befestigungen für Gardinen oder Lampen Mögliche Überschreitung viele dicht nebeneinander liegende Bohrlöcher mehrere Dutzend Löcher in einem Raum große Löcher für schwere Möbelkonstruktionen Je stärker eine Wand verändert wurde, desto eher kann eine Verpflichtung bestehen, diese wieder zu reparieren.
Bohrlöcher in Mietwohnung beim Auszug schließen – Dübel entfernen und Wand verspachteln

Besondere Vorsicht bei Bohrlöchern in Fliesen

Während Löcher in Putz oder Beton relativ einfach repariert werden können, sieht die Situation bei Fliesen anders aus. Fliesen sind empfindlich, und eine beschädigte Oberfläche lässt sich meist nicht unauffällig ausbessern. Deshalb wird hier häufig genauer geprüft, ob das Bohren überhaupt notwendig war. Typische Beispiele: Handtuchhalter im Badezimmer Ablagen in der Dusche Halterungen in der Küche Wenn Fliesen beschädigt werden, kann im Extremfall sogar ein Austausch notwendig sein. Dadurch entstehen schnell höhere Kosten.

So lassen sich Dübellöcher sauber

verschließen

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Bohrlöcher vor dem Auszug selbst reparieren. Mit etwas Sorgfalt gelingt das meist ohne großen Aufwand. Schritt 1 – Dübel entfernen Der Dübel wird vorsichtig aus der Wand gezogen. Dabei hilft eine Schraube oder eine Zange. Schritt 2 – Loch vorbereiten Lose Putzreste und Staub sollten entfernt werden, damit die Spachtelmasse besser hält. Schritt 3 – Loch füllen Das Loch wird mit Reparaturspachtel oder Gips vollständig gefüllt. Schritt 4 – Oberfläche glätten Nach dem Trocknen kann die Stelle leicht abgeschliffen werden. Schritt 5 – Wand angleichen Falls nötig, wird die Stelle mit Wandfarbe überstrichen. Dadurch fällt die Reparatur später kaum noch auf.

Wann Mieter Bohrlöcher nicht beseitigen

müssen

Nicht in jedem Fall besteht eine Pflicht zur Reparatur. Beispiele, bei denen Mieter häufig keine Verantwortung tragen: Bohrlöcher waren bereits beim Einzug vorhanden sie wurden im Übergabeprotokoll dokumentiert der Vermieter hat das Bohren ausdrücklich erlaubt die Löcher entstehen durch übliche Wohnnutzung Entscheidend ist immer, ob tatsächlich ein übermäßiger Schaden an der Wand entstanden ist.
Ratgeber Mietrecht
verständlich erklärt praxisnahe Beispiele hilfreiche Tipps sofort nutzbar
auch auf USB Stick

Kann der Vermieter Kosten von der Kaution

einbehalten?

Wenn Bohrlöcher beim Auszug sichtbar bleiben und die Wand beschädigt ist, kann der Vermieter die Reparatur veranlassen. Die Kosten können dann unter Umständen: direkt in Rechnung gestellt werden von der Mietkaution abgezogen werden Ob ein solcher Abzug berechtigt ist, hängt jedoch davon ab, ob tatsächlich eine Beschädigung vorliegt oder lediglich normale Gebrauchsspuren vorhanden sind.

Praktische Tipps vor der Wohnungsübergabe

Eine kurze Vorbereitung kann helfen, unnötige Diskussionen zu vermeiden. Hilfreich ist zum Beispiel: alle Räume vor der Übergabe zu kontrollieren sichtbare Bohrlöcher zu verschließen bechädigte Stellen auszubessern das Übergabeprotokoll sorgfältig zu prüfen So lässt sich die Wohnung meist problemlos zurückgeben.

Häufige Fragen zu Bohrlöchern beim Auszug

Muss ich Dübellöcher beim Auszug schließen?

In vielen Fällen ja. Dübellöcher gelten als Eingriff in die Bausubstanz und müssen in der Regel fachgerecht verschlossen werden.

Muss ich auch ohne Schönheitsreparaturen

Dübellöcher verschließen?

Ja, häufig trotzdem. Auch ohne Renovierungspflicht kann das Verschließen notwendig sein, da Bohrlöcher keine normale Abnutzung sind.

Wie viele Dübellöcher sind erlaubt?

Es gibt keine feste Grenze. Einige wenige Löcher gelten als normaler Gebrauch, viele oder ungewöhnlich gesetzte Löcher können jedoch problematisch sein.

Reicht es, die Dübel einfach zu entfernen?

Nein. Die Löcher müssen zusätzlich verspachtelt werden, damit die Wand wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird.

Welche Materialien darf ich zum Schließen verwenden?

Geeignet sind Spachtelmasse oder Gips. Silikon oder wasserabweisende Stoffe sind ungeeignet, da sie nicht überstrichen werden können.

Was passiert, wenn ich die Löcher nicht schließe?

Der Vermieter kann die Kosten für die Beseitigung von der Kaution abziehen oder Schadensersatz verlangen.

Muss ich Dübellöcher in Fliesen schließen?

Ja, sofern sie beschädigt wurden. Allerdings sollten Löcher möglichst in Fugen gebohrt werden, um Schäden zu vermeiden.
Bohrlöcher gehören zum Alltag in fast jeder Mietwohnung. Einige wenige Löcher gelten normalerweise als Teil der normalen Nutzung. Beim Auszug empfiehlt es sich dennoch, sichtbare Dübellöcher zu schließen und kleinere Schäden zu reparieren. Dadurch wird die Wohnung in einem ordentlichen Zustand übergeben und mögliche Streitigkeiten über die Mietkaution lassen sich meist vermeiden.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
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Dübellöcher beim Auszug:

Welche Pflichten haben Mieter

wirklich?

Beim Auszug aus einer

Mietwohnung taucht fast immer

dieselbe Unsicherheit auf:

Müssen Dübellöcher in den Wänden geschlossen werden oder zählen sie zur normalen Nutzung der Wohnung? Viele Mieter gehen davon aus, dass sie die Wohnung einfach so zurückgeben können, wie sie sie genutzt haben. In der Praxis ist die Situation jedoch etwas komplexer. Entscheidend ist, wie viele Bohrlöcher vorhanden sind, wo sie sich befinden und ob dadurch eine Beschädigung der Wand entstanden ist. Dieser Ratgeber zeigt verständlich, wann Bohrlöcher beim Auszug beseitigt werden müssen und wann nicht.
Bohrlöcher in Mietwohnung beim Auszug schließen – Dübel entfernen und Wand verspachteln

Warum entstehen überhaupt

Dübellöcher?

Bohrlöcher sind in einer Wohnung kaum zu vermeiden. Fast jeder Mieter bringt während der Mietzeit Gegenstände an den Wänden an. Typische Beispiele sind: Bilder oder Wanddekoration Regale oder Wandboards Gardinenstangen Spiegel im Flur oder Bad Lampen oder Halterungen Solche Veränderungen gehören grundsätzlich zu einer normalen Wohnnutzung. Niemand kann erwarten, dass eine Wohnung während der gesamten Mietzeit vollständig unverändert bleibt.

Der entscheidende Punkt: normaler

Gebrauch oder Beschädigung?

Im Mietrecht wird zwischen gewöhnlicher Nutzung und Beschädigung der Mietsache unterschieden. Normale Gebrauchsspuren muss ein Vermieter akzeptieren. Dazu können auch einzelne Bohrlöcher gehören. Problematisch wird es jedoch, wenn die Wände deutlich stärker verändert wurden als üblich. Typische Hinweise auf eine mögliche Beschädigung sind: ungewöhnlich viele Löcher in einer Wand große oder ausgefranste Bohrlöcher Löcher an ungewöhnlichen Stellen (z. B. mitten in Fliesen) beschädigter Putz rund um die Bohrung In solchen Fällen kann der Vermieter verlangen, dass die Wand wieder in einen ordentlichen Zustand gebracht wird.

Gibt es eine maximale Anzahl

erlaubter Bohrlöcher?

Eine feste Grenze existiert nicht. Gerichte entscheiden immer anhand des Einzelfalls. Als grobe Orientierung gilt: Übliche Nutzung einzelne Bilderhaken wenige Löcher für Regale Befestigungen für Gardinen oder Lampen Mögliche Überschreitung viele dicht nebeneinander liegende Bohrlöcher mehrere Dutzend Löcher in einem Raum große Löcher für schwere Möbelkonstruktionen Je stärker eine Wand verändert wurde, desto eher kann eine Verpflichtung bestehen, diese wieder zu reparieren.
Ratgeber Mietrecht
verständlich erklärt praxisnahe Beispiele hilfreiche Tipps sofort nutzbar
auch auf USB Stick

Praktische Tipps vor der

Wohnungsübergabe

Eine kurze Vorbereitung kann helfen, unnötige Diskussionen zu vermeiden. Hilfreich ist zum Beispiel: alle Räume vor der Übergabe zu kontrollieren sichtbare Bohrlöcher zu verschließen bechädigte Stellen auszubessern das Übergabeprotokoll sorgfältig zu prüfen So lässt sich die Wohnung meist problemlos zurückgeben.
Bohrlöcher gehören zum Alltag in fast jeder Mietwohnung. Einige wenige Löcher gelten normalerweise als Teil der normalen Nutzung. Beim Auszug empfiehlt es sich dennoch, sichtbare Dübellöcher zu schließen und kleinere Schäden zu reparieren. Dadurch wird die Wohnung in einem ordentlichen Zustand übergeben und mögliche Streitigkeiten über die Mietkaution lassen sich meist vermeiden.

Besondere Vorsicht bei Bohrlöchern

in Fliesen

Während Löcher in Putz oder Beton relativ einfach repariert werden können, sieht die Situation bei Fliesen anders aus. Fliesen sind empfindlich, und eine beschädigte Oberfläche lässt sich meist nicht unauffällig ausbessern. Deshalb wird hier häufig genauer geprüft, ob das Bohren überhaupt notwendig war. Typische Beispiele: Handtuchhalter im Badezimmer Ablagen in der Dusche Halterungen in der Küche Wenn Fliesen beschädigt werden, kann im Extremfall sogar ein Austausch notwendig sein. Dadurch entstehen schnell höhere Kosten.

So lassen sich Dübellöcher sauber

verschließen

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Bohrlöcher vor dem Auszug selbst reparieren. Mit etwas Sorgfalt gelingt das meist ohne großen Aufwand. Schritt 1 – Dübel entfernen Der Dübel wird vorsichtig aus der Wand gezogen. Dabei hilft eine Schraube oder eine Zange. Schritt 2 – Loch vorbereiten Lose Putzreste und Staub sollten entfernt werden, damit die Spachtelmasse besser hält. Schritt 3 – Loch füllen Das Loch wird mit Reparaturspachtel oder Gips vollständig gefüllt. Schritt 4 – Oberfläche glätten Nach dem Trocknen kann die Stelle leicht abgeschliffen werden. Schritt 5 – Wand angleichen Falls nötig, wird die Stelle mit Wandfarbe überstrichen. Dadurch fällt die Reparatur später kaum noch auf.

Wann Mieter Bohrlöcher nicht

beseitigen müssen

Nicht in jedem Fall besteht eine Pflicht zur Reparatur. Beispiele, bei denen Mieter häufig keine Verantwortung tragen: Bohrlöcher waren bereits beim Einzug vorhanden sie wurden im Übergabeprotokoll dokumentiert der Vermieter hat das Bohren ausdrücklich erlaubt die Löcher entstehen durch übliche Wohnnutzung Entscheidend ist immer, ob tatsächlich ein übermäßiger Schaden an der Wand entstanden ist.

Kann der Vermieter Kosten von der

Kaution einbehalten?

Wenn Bohrlöcher beim Auszug sichtbar bleiben und die Wand beschädigt ist, kann der Vermieter die Reparatur veranlassen. Die Kosten können dann unter Umständen: direkt in Rechnung gestellt werden von der Mietkaution abgezogen werden Ob ein solcher Abzug berechtigt ist, hängt jedoch davon ab, ob tatsächlich eine Beschädigung vorliegt oder lediglich normale Gebrauchsspuren vorhanden sind.

Häufige Fragen zu Bohrlöchern beim

Auszug

Müssen Mieter beim Auszug Dübellöcher

schließen?

Oft müssen sichtbare Bohrlöcher beim Auszug verspachtelt werden. Ob eine Pflicht besteht, hängt von der Anzahl der Löcher, dem Zustand der Wand und den Regelungen im Mietvertrag ab.

Wie viele Bohrlöcher sind in einer

Mietwohnung erlaubt?

Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Einige wenige Löcher für Bilder oder Regale gelten meist als normaler Gebrauch der Wohnung.

Darf der Vermieter Geld von der Kaution

abziehen?

Wenn Bohrlöcher beim Auszug nicht geschlossen wurden und dadurch Schäden entstehen, kann der Vermieter unter Umständen Reparaturkosten von der Mietkaution abziehen.

Kann der Vermieter verlangen, dass die

ganze Wand neu gestrichen wird?

Das hängt vom Mietvertrag und vom Zustand der Wand ab.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
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