Dübellöcher beim Auszug: Welche Pflichten
haben Mieter wirklich?
Beim Auszug aus einer Mietwohnung taucht
fast immer dieselbe Unsicherheit auf:
Müssen Dübellöcher in den Wänden geschlossen werden oder zählen
sie zur normalen Nutzung der Wohnung?
Viele Mieter gehen davon aus, dass sie die Wohnung einfach so
zurückgeben können, wie sie sie genutzt haben. In der Praxis ist die
Situation jedoch etwas komplexer. Entscheidend ist, wie viele
Bohrlöcher vorhanden sind, wo sie sich befinden und ob dadurch eine
Beschädigung der Wand entstanden ist.
Dieser Ratgeber zeigt verständlich, wann Bohrlöcher beim Auszug
beseitigt werden müssen und wann nicht.
Warum entstehen überhaupt Dübellöcher?
Bohrlöcher sind in einer Wohnung kaum zu vermeiden. Fast jeder
Mieter bringt während der Mietzeit Gegenstände an den Wänden an.
Typische Beispiele sind:
•
Bilder oder Wanddekoration
•
Regale oder Wandboards
•
Gardinenstangen
•
Spiegel im Flur oder Bad
•
Lampen oder Halterungen
Solche Veränderungen gehören grundsätzlich zu einer normalen
Wohnnutzung. Niemand kann erwarten, dass eine Wohnung während
der gesamten Mietzeit vollständig unverändert bleibt.
Der entscheidende Punkt: normaler Gebrauch
oder Beschädigung?
Im Mietrecht wird zwischen gewöhnlicher Nutzung und
Beschädigung der Mietsache unterschieden.
Normale Gebrauchsspuren muss ein Vermieter akzeptieren. Dazu
können auch einzelne Bohrlöcher gehören. Problematisch wird es
jedoch, wenn die Wände deutlich stärker verändert wurden als
üblich.
Typische Hinweise auf eine mögliche Beschädigung sind:
•
ungewöhnlich viele Löcher in einer Wand
•
große oder ausgefranste Bohrlöcher
•
Löcher an ungewöhnlichen Stellen (z. B. mitten in Fliesen)
•
beschädigter Putz rund um die Bohrung
In solchen Fällen kann der Vermieter verlangen, dass die Wand
wieder in einen ordentlichen Zustand gebracht wird.
Gibt es eine maximale Anzahl erlaubter
Bohrlöcher?
Eine feste Grenze existiert nicht. Gerichte entscheiden immer
anhand des Einzelfalls.
Als grobe Orientierung gilt:
Übliche Nutzung
•
einzelne Bilderhaken
•
wenige Löcher für Regale
•
Befestigungen für Gardinen oder Lampen
Mögliche Überschreitung
•
viele dicht nebeneinander liegende Bohrlöcher
•
mehrere Dutzend Löcher in einem Raum
•
große Löcher für schwere Möbelkonstruktionen
Je stärker eine Wand verändert wurde, desto eher kann eine
Verpflichtung bestehen, diese wieder zu reparieren.
Besondere Vorsicht bei Bohrlöchern in Fliesen
Während Löcher in Putz oder Beton relativ einfach repariert
werden können, sieht die Situation bei Fliesen anders aus.
Fliesen sind empfindlich, und eine beschädigte Oberfläche lässt
sich meist nicht unauffällig ausbessern. Deshalb wird hier häufig
genauer geprüft, ob das Bohren überhaupt notwendig war.
Typische Beispiele:
•
Handtuchhalter im Badezimmer
•
Ablagen in der Dusche
•
Halterungen in der Küche
Wenn Fliesen beschädigt werden, kann im Extremfall sogar ein
Austausch notwendig sein. Dadurch entstehen schnell höhere
Kosten.
So lassen sich Dübellöcher sauber
verschließen
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Bohrlöcher
vor dem Auszug selbst reparieren. Mit etwas Sorgfalt gelingt
das meist ohne großen Aufwand.
Schritt 1 – Dübel entfernen
Der Dübel wird vorsichtig aus der Wand gezogen. Dabei hilft
eine Schraube oder eine Zange.
Schritt 2 – Loch vorbereiten
Lose Putzreste und Staub sollten entfernt werden, damit die
Spachtelmasse besser hält.
Schritt 3 – Loch füllen
Das Loch wird mit Reparaturspachtel oder Gips vollständig
gefüllt.
Schritt 4 – Oberfläche glätten
Nach dem Trocknen kann die Stelle leicht abgeschliffen
werden.
Schritt 5 – Wand angleichen
Falls nötig, wird die Stelle mit Wandfarbe überstrichen.
Dadurch fällt die Reparatur später kaum noch auf.
Wann Mieter Bohrlöcher nicht beseitigen
müssen
Nicht in jedem Fall besteht eine Pflicht zur Reparatur.
Beispiele, bei denen Mieter häufig keine Verantwortung
tragen:
•
Bohrlöcher waren bereits beim Einzug vorhanden
•
sie wurden im Übergabeprotokoll dokumentiert
•
der Vermieter hat das Bohren ausdrücklich erlaubt
•
die Löcher entstehen durch übliche Wohnnutzung
Entscheidend ist immer, ob tatsächlich ein übermäßiger
Schaden an der Wand entstanden ist.
Kann der Vermieter Kosten von der Kaution
einbehalten?
Wenn Bohrlöcher beim Auszug sichtbar bleiben und die Wand
beschädigt ist, kann der Vermieter die Reparatur veranlassen.
Die Kosten können dann unter Umständen:
•
direkt in Rechnung gestellt werden
•
von der Mietkaution abgezogen werden
Ob ein solcher Abzug berechtigt ist, hängt jedoch davon ab, ob
tatsächlich eine Beschädigung vorliegt oder lediglich normale
Gebrauchsspuren vorhanden sind.
Praktische Tipps vor der Wohnungsübergabe
Eine kurze Vorbereitung kann helfen, unnötige Diskussionen zu
vermeiden.
Hilfreich ist zum Beispiel:
•
alle Räume vor der Übergabe zu kontrollieren
•
sichtbare Bohrlöcher zu verschließen
•
bechädigte Stellen auszubessern
•
das Übergabeprotokoll sorgfältig zu prüfen
So lässt sich die Wohnung meist problemlos zurückgeben.
Häufige Fragen zu Bohrlöchern beim Auszug
Muss ich Dübellöcher beim Auszug schließen?
In vielen Fällen ja. Dübellöcher gelten als Eingriff in die
Bausubstanz und müssen in der Regel fachgerecht verschlossen
werden.
Muss ich auch ohne Schönheitsreparaturen
Dübellöcher verschließen?
Ja, häufig trotzdem. Auch ohne Renovierungspflicht kann das
Verschließen notwendig sein, da Bohrlöcher keine normale
Abnutzung sind.
Wie viele Dübellöcher sind erlaubt?
Es gibt keine feste Grenze. Einige wenige Löcher gelten als
normaler Gebrauch, viele oder ungewöhnlich gesetzte Löcher
können jedoch problematisch sein.
Reicht es, die Dübel einfach zu entfernen?
Nein. Die Löcher müssen zusätzlich verspachtelt werden, damit
die Wand wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt
wird.
Welche Materialien darf ich zum Schließen verwenden?
Geeignet sind Spachtelmasse oder Gips. Silikon oder
wasserabweisende Stoffe sind ungeeignet, da sie nicht
überstrichen werden können.
Was passiert, wenn ich die Löcher nicht schließe?
Der Vermieter kann die Kosten für die Beseitigung von der Kaution
abziehen oder Schadensersatz verlangen.
Muss ich Dübellöcher in Fliesen schließen?
Ja, sofern sie beschädigt wurden. Allerdings sollten Löcher
möglichst in Fugen gebohrt werden, um Schäden zu vermeiden.
Bohrlöcher gehören zum Alltag in fast jeder Mietwohnung. Einige
wenige Löcher gelten normalerweise als Teil der normalen
Nutzung.
Beim Auszug empfiehlt es sich dennoch, sichtbare Dübellöcher zu
schließen und kleinere Schäden zu reparieren. Dadurch wird die
Wohnung in einem ordentlichen Zustand übergeben und mögliche
Streitigkeiten über die Mietkaution lassen sich meist vermeiden.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine
Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann
keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen
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Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
aktualisiert: Mai 2026 –
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