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Dübellöcher beim Auszug:
Welche Pflichten haben Mieter
wirklich?
Beim Auszug aus einer
Mietwohnung taucht fast immer
dieselbe Unsicherheit auf:
Müssen Dübellöcher in den Wänden geschlossen
werden oder zählen sie zur normalen Nutzung der
Wohnung?
Viele Mieter gehen davon aus, dass sie die
Wohnung einfach so zurückgeben können, wie sie
sie genutzt haben. In der Praxis ist die Situation
jedoch etwas komplexer. Entscheidend ist, wie
viele Bohrlöcher vorhanden sind, wo sie sich
befinden und ob dadurch eine Beschädigung der
Wand entstanden ist.
Dieser Ratgeber zeigt verständlich, wann
Bohrlöcher beim Auszug beseitigt werden müssen
und wann nicht.
Warum entstehen überhaupt
Dübellöcher?
Bohrlöcher sind in einer Wohnung kaum zu
vermeiden. Fast jeder Mieter bringt während der
Mietzeit Gegenstände an den Wänden an.
Typische Beispiele sind:
•
Bilder oder Wanddekoration
•
Regale oder Wandboards
•
Gardinenstangen
•
Spiegel im Flur oder Bad
•
Lampen oder Halterungen
Solche Veränderungen gehören grundsätzlich zu
einer normalen Wohnnutzung. Niemand kann
erwarten, dass eine Wohnung während der
gesamten Mietzeit vollständig unverändert bleibt.
Der entscheidende Punkt: normaler
Gebrauch oder Beschädigung?
Im Mietrecht wird zwischen gewöhnlicher Nutzung
und Beschädigung der Mietsache unterschieden.
Normale Gebrauchsspuren muss ein Vermieter
akzeptieren. Dazu können auch einzelne
Bohrlöcher gehören. Problematisch wird es jedoch,
wenn die Wände deutlich stärker verändert wurden
als üblich.
Typische Hinweise auf eine mögliche Beschädigung
sind:
•
ungewöhnlich viele Löcher in einer Wand
•
große oder ausgefranste Bohrlöcher
•
Löcher an ungewöhnlichen Stellen (z. B. mitten
in Fliesen)
•
beschädigter Putz rund um die Bohrung
In solchen Fällen kann der Vermieter verlangen,
dass die Wand wieder in einen ordentlichen
Zustand gebracht wird.
Gibt es eine maximale Anzahl
erlaubter Bohrlöcher?
Eine feste Grenze existiert nicht. Gerichte
entscheiden immer anhand des Einzelfalls.
Als grobe Orientierung gilt:
Übliche Nutzung
•
einzelne Bilderhaken
•
wenige Löcher für Regale
•
Befestigungen für Gardinen oder Lampen
Mögliche Überschreitung
•
viele dicht nebeneinander liegende Bohrlöcher
•
mehrere Dutzend Löcher in einem Raum
•
große Löcher für schwere Möbelkonstruktionen
Je stärker eine Wand verändert wurde, desto eher
kann eine Verpflichtung bestehen, diese wieder zu
reparieren.
verständlich erklärt
praxisnahe Beispiele
hilfreiche Tipps
sofort nutzbar
auch auf USB Stick
Praktische Tipps vor der
Wohnungsübergabe
Eine kurze Vorbereitung kann helfen, unnötige
Diskussionen zu vermeiden.
Hilfreich ist zum Beispiel:
•
alle Räume vor der Übergabe zu kontrollieren
•
sichtbare Bohrlöcher zu verschließen
•
bechädigte Stellen auszubessern
•
das Übergabeprotokoll sorgfältig zu prüfen
So lässt sich die Wohnung meist problemlos
zurückgeben.
Bohrlöcher gehören zum Alltag in fast jeder
Mietwohnung. Einige wenige Löcher gelten
normalerweise als Teil der normalen Nutzung.
Beim Auszug empfiehlt es sich dennoch, sichtbare
Dübellöcher zu schließen und kleinere Schäden zu
reparieren. Dadurch wird die Wohnung in einem
ordentlichen Zustand übergeben und mögliche
Streitigkeiten über die Mietkaution lassen sich
meist vermeiden.
Besondere Vorsicht bei Bohrlöchern
in Fliesen
Während Löcher in Putz oder Beton relativ einfach
repariert werden können, sieht die Situation bei
Fliesen anders aus.
Fliesen sind empfindlich, und eine beschädigte
Oberfläche lässt sich meist nicht unauffällig
ausbessern. Deshalb wird hier häufig genauer
geprüft, ob das Bohren überhaupt notwendig war.
Typische Beispiele:
•
Handtuchhalter im Badezimmer
•
Ablagen in der Dusche
•
Halterungen in der Küche
Wenn Fliesen beschädigt werden, kann im
Extremfall sogar ein Austausch notwendig sein.
Dadurch entstehen schnell höhere Kosten.
So lassen sich Dübellöcher sauber
verschließen
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die
Bohrlöcher vor dem Auszug selbst reparieren. Mit
etwas Sorgfalt gelingt das meist ohne großen
Aufwand.
Schritt 1 – Dübel entfernen
Der Dübel wird vorsichtig aus der Wand gezogen.
Dabei hilft eine Schraube oder eine Zange.
Schritt 2 – Loch vorbereiten
Lose Putzreste und Staub sollten entfernt werden,
damit die Spachtelmasse besser hält.
Schritt 3 – Loch füllen
Das Loch wird mit Reparaturspachtel oder Gips
vollständig gefüllt.
Schritt 4 – Oberfläche glätten
Nach dem Trocknen kann die Stelle leicht
abgeschliffen werden.
Schritt 5 – Wand angleichen
Falls nötig, wird die Stelle mit Wandfarbe
überstrichen.
Dadurch fällt die Reparatur später kaum noch auf.
Wann Mieter Bohrlöcher nicht
beseitigen müssen
Nicht in jedem Fall besteht eine Pflicht zur
Reparatur.
Beispiele, bei denen Mieter häufig keine
Verantwortung tragen:
•
Bohrlöcher waren bereits beim Einzug
vorhanden
•
sie wurden im Übergabeprotokoll dokumentiert
•
der Vermieter hat das Bohren ausdrücklich
erlaubt
•
die Löcher entstehen durch übliche
Wohnnutzung
Entscheidend ist immer, ob tatsächlich ein
übermäßiger Schaden an der Wand entstanden ist.
Kann der Vermieter Kosten von der
Kaution einbehalten?
Wenn Bohrlöcher beim Auszug sichtbar bleiben
und die Wand beschädigt ist, kann der Vermieter
die Reparatur veranlassen.
Die Kosten können dann unter Umständen:
•
direkt in Rechnung gestellt werden
•
von der Mietkaution abgezogen werden
Ob ein solcher Abzug berechtigt ist, hängt jedoch
davon ab, ob tatsächlich eine Beschädigung
vorliegt oder lediglich normale Gebrauchsspuren
vorhanden sind.
Häufige Fragen zu Bohrlöchern beim
Auszug
Müssen Mieter beim Auszug Dübellöcher
schließen?
Oft müssen sichtbare Bohrlöcher beim Auszug
verspachtelt werden. Ob eine Pflicht besteht, hängt
von der Anzahl der Löcher, dem Zustand der Wand
und den Regelungen im Mietvertrag ab.
Wie viele Bohrlöcher sind in einer
Mietwohnung erlaubt?
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Einige
wenige Löcher für Bilder oder Regale gelten meist
als normaler Gebrauch der Wohnung.
Darf der Vermieter Geld von der Kaution
abziehen?
Wenn Bohrlöcher beim Auszug nicht geschlossen
wurden und dadurch Schäden entstehen, kann der
Vermieter unter Umständen Reparaturkosten von
der Mietkaution abziehen.
Kann der Vermieter verlangen, dass die
ganze Wand neu gestrichen wird?
Das hängt vom Mietvertrag und vom Zustand der
Wand ab.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal