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Besichtigungsrecht des
Vermieters: Was wirklich
erlaubt ist – und was nicht
Kurz gesagt: Darf der Vermieter
einfach rein?
Nein.
Und das ist der wichtigste Punkt, den viele falsch
einschätzen.
Eine Mietwohnung ist rechtlich gesehen Ihr
geschützter Lebensbereich.
Selbst der Eigentümer darf ihn nicht ohne Weiteres
betreten.
Der Vermieter braucht immer:
•
einen konkreten Grund
•
eine vorherige Ankündigung
•
und Ihre Zustimmung
Ohne diese drei Punkte gilt: kein Zutritt
Die Grundregel, die alles entscheidet
Das Besichtigungsrecht folgt keiner festen Zahl
oder Liste.
Es folgt einer einzigen Frage:
Ist der Besuch wirklich notwendig?
Wenn ja → Zutritt möglich
Wenn nein → Zutritt unzulässig
Typische Situationen – und was dann
gilt
1. Es gibt einen Schaden in der Wohnung
Beispiel: Wasserfleck an der Decke
Der Vermieter darf die Wohnung besichtigen,
weil er den Schaden prüfen muss.
2. Die Wohnung soll verkauft werden
Besichtigungen sind erlaubt – aber nicht
unbegrenzt.
Praxis:
•
Termine müssen gebündelt werden
•
keine täglichen Besuche
3. Neue Mieter werden gesucht
Zulässig – aber nur in einem vertretbaren Rahmen
Sie müssen nicht ständig verfügbar sein
4. Der Vermieter „möchte mal schauen“
Nicht erlaubt
Kein Anlass = kein Besichtigungsrecht
verständlich erklärt
praxisnahe Beispiele
hilfreiche Tipps
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Wann darf eine Besichtigung
stattfinden?
Hier gibt es keine starre gesetzliche Uhrzeit – aber
klare Praxisregeln:
Werktags
tagsüber (typisch: 10–18 Uhr)
X Abends spät
X Sonntags
X Feiertage
Ausnahme: Notfälle
Der Vermieter darf nicht einfach in Ihre Wohnung –
aber Sie dürfen auch nicht grundlos blockieren.
Wer seine Rechte kennt und ruhig bleibt, ist klar im
Vorteil.
Der größte Irrtum: „Ich muss den
Vermieter immer reinlassen“
Das stimmt nicht.
Sie müssen nur zustimmen, wenn:
•
ein legitimer Grund vorliegt
•
der Termin zumutbar ist
Sie dürfen ablehnen, wenn:
•
der Termin kurzfristig ist
•
Sie verhindert sind
•
der Anlass nicht klar ist
Schlüssel des Vermieters – ein
heikles Thema
Viele wissen das nicht:
Ein Vermieter darf keinen Schlüssel behalten,
wenn Sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Und selbst dann gilt:
Benutzung nur mit Ihrer Erlaubnis
Was tun bei unangekündigten Besuchen?
Wenn der Vermieter plötzlich vor der Tür steht:
Sie dürfen:
•
nicht öffnen
•
den Termin ablehnen
Bleiben Sie ruhig – aber konsequent
Wie Sie sich richtig verhalten (Praxis-
Strategie)
1. Immer schriftlich reagieren
Bestätigen oder verschieben Sie Termine per
Nachricht.
2. Alternativen anbieten
„Der Termin passt nicht, aber ich kann am
Mittwoch.“
Das wirkt kooperativ – und schützt Sie rechtlich.
3. Termine begrenzen
Bei vielen Anfragen:
mehrere Besichtigungen zusammenlegen
4. Begleitung verlangen
Sie müssen nie allein sein:
•
Freund
•
Familie
•
Anwalt
X Die 5 häufigsten Fehler von Mietern
•
Alles sofort erlauben
•
Alles grundsätzlich ablehnen
•
Keine Dokumentation führen
•
Emotionale Reaktionen
•
Keine klaren Grenzen setzen
FAQ
Wie oft darf der Vermieter die Wohnung
besichtigen?
Der Vermieter darf die Wohnung nur so oft
besichtigen, wie es notwendig ist. Bei einer
Neuvermietung sind in der Praxis meist ein bis
zwei Termine pro Woche zulässig.
Darf der Vermieter unangekündigt in die
Wohnung kommen?
Nein. Der Vermieter muss Besichtigungen vorher
ankündigen. Ohne Zustimmung darf er die
Wohnung nicht betreten – außer in echten
Notfällen.
Wie viel Vorlaufzeit muss der Vermieter
einhalten?
In der Regel sollte der Termin mindestens 24 bis
48 Stunden vorher angekündigt werden. In der
Praxis sind 2 bis 3 Tage üblich.
Muss ich jeden Besichtigungstermin
akzeptieren?
Nein. Sie müssen nur Termine akzeptieren, die
zumutbar sind. Unpassende Zeiten können Sie
ablehnen und Alternativen vorschlagen.
Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel
behalten?
Nur mit Ihrer Zustimmung. Ohne Erlaubnis darf der
Vermieter keinen Schlüssel besitzen oder nutzen.
Was passiert, wenn ich den Zutritt
verweigere?
Wenn kein berechtigter Grund vorliegt, dürfen Sie
den Zutritt verweigern. Bei berechtigtem Anlass
kann der Vermieter jedoch rechtliche Schritte
einleiten.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr
für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
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Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal