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Nebenkosten bei Leerstand:
Wer zahlt & was Vermieter
wissen müssen
Leerstand kostet Geld – oft mehr als erwartet. Viele
Vermieter sind unsicher, welche Nebenkosten
weiterhin anfallen und ob diese auf andere Mieter
umgelegt werden dürfen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
•
wer Nebenkosten bei Leerstand trägt
•
welche Kosten weiterlaufen
•
und wie Sie typische Fehler vermeiden
Wer zahlt Nebenkosten bei Leerstand?
Die wichtigste Regel vorweg:
Bei Leerstand trägt der Vermieter sämtliche
Nebenkosten selbst.
Eine Umlage auf andere Mieter ist rechtlich nicht
erlaubt. Jede Wohnung wird einzeln betrachtet –
auch wenn sie vorübergehend nicht vermietet ist.
Welche Nebenkosten fallen bei
Leerstand an?
Auch ohne Mieter entstehen laufende
Betriebskosten.
Typische Nebenkosten bei Leerstand:
•
Heizkosten (Grundkosten)
•
Wasser-Grundgebühren
•
Müllgebühren
•
Hausstrom (Allgemeinstrom)
•
Gebäudeversicherung
•
Grundsteuer
Diese Kosten bleiben vollständig beim Eigentümer.
Heizkosten bei leerstehender
Wohnung
Ein besonders wichtiger Punkt für Vermieter:
Heizkosten bestehen aus:
•
Grundkosten (fix)
•
Verbrauchskosten (variabel)
Auch ohne Nutzung fallen Grundkosten an – diese
müssen Vermieter übernehmen.
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•
Bereits von vielen Mietern (Vermietern) erfolgreich genutzt
•
Orientierung an der gängigen Rechtsprechung und Praxis
Darf man Nebenkosten auf andere
Mieter umlegen?
Klare Antwort:
Nein, das ist nicht erlaubt.
Eine Verteilung der Kosten leerstehender
Wohnungen auf andere Mieter würde diese
unzulässig benachteiligen.
Häufige Fehler bei Nebenkosten im
Leerstand
Diese Fehler führen oft zu Problemen:
•
falsche Umlage auf andere Mieter
•
Leerstand wird in Abrechnung ignoriert
•
falscher Verteilerschlüssel
•
Heizkosten falsch angesetzt
Solche Fehler können Rückforderungen oder Streit
auslösen.
Nebenkosten bei Leerstand
reduzieren
Auch wenn Kosten unvermeidbar sind, kannst du
sie aktiv senken:
Praktische Tipps:
•
Heizkosten minimieren (Grundniveau)
•
Leerstand verkürzen (aktive Vermarktung)
•
Verträge prüfen (z. B. Wartungskosten)
•
Renovierungen bündeln
Beispiel: Kosten bei Leerstand
Ein einfaches Praxisbeispiel:
Eine Wohnung steht 3 Monate leer.
Monatliche Nebenkosten: 250 €
→ Gesamtkosten: 750 € für den Vermieter
FAQ – Nebenkosten bei Leerstand
Muss ich Nebenkosten zahlen, wenn die
Wohnung leer steht?
Ja. Als Vermieter tragen Sie alle laufenden Kosten
selbst.
Darf ich Kosten auf andere Mieter
umlegen?
Nein, das ist nicht zulässig.
Fallen Heizkosten ohne Nutzung an?
Ja, die Grundkosten fallen immer an.
Kann ich Leerstandskosten steuerlich
absetzen?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Vermietung.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz
sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für
Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal