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> Startseite > Mietrecht > Satellitenschüssel

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

Diese Beiträge wurden von der Redaktion von AMK-Rechtsportal erstellt.

Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

Geprüfte Inhalte - Verständlich und praxisnah erklärt - Regelmäßig aktualisiert

Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

Abnutzung Mietwohnung Normale Abnutzung oder Schaden? So ist die Rechtslage im Mietrecht. Handelt es sich um normale Abnutzung – oder um einen ersatzpflichtigen Schaden?
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für:
Ablesetermin Heizung Muss ich den Ableser in meine Wohnung lassen? Grundsätzlich ja. Mieter trifft eine sogenannte Duldungspflicht, wenn: der Termin rechtzeitig angekündigt wurde
Dübellöcher Normale Gebrauchsspuren muss ein Vermieter akzeptieren. Dazu können auch einzelne Bohrlöcher gehören. Problematisch wird es jedoch, wenn die Wände deutlich stärker verändert wurden als üblich.

Mieter: Recht auf Satellitenschüssel

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: August 2026 Eine Satellitenschüssel kann für Mieter zum Streitpunkt werden. Besonders häufig geht es um den Balkon oder die Hausfassade. Viele Mieter fragen sich deshalb: Darf der Vermieter die Schüssel einfach verbieten? Die Antwort lautet: Nein, so einfach ist es nicht. Entscheidend sind mehrere Umstände. Dazu gehören die Empfangsmöglichkeiten, das Informationsinteresse und die Auswirkungen auf das Gebäude. Ein Mieter darf eine Satellitenschüssel nicht automatisch ohne Zustimmung montieren. Der Vermieter muss einen Antrag aber ebenfalls nicht pauschal ablehnen. Entscheidend ist eine Abwägung der Interessen und die konkrete Art der Montage.

⚖️ Gibt es ein Recht auf eine Satellitenschüssel?

Ein allgemeines, uneingeschränktes Recht auf eine Satellitenschüssel gibt es nicht. Gleichzeitig darf der Vermieter eine solche Anlage nicht immer ohne Weiteres verbieten. Gerichte müssen die Interessen beider Seiten berücksichtigen. Auf Mieterseite kann das Grundrecht auf Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine Rolle spielen. Auf Vermieterseite steht insbesondere das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG. Der Bundesgerichtshof verlangt deshalb eine Betrachtung des konkreten Einzelfalls. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn das Gebäude bereits über einen Kabelanschluss verfügt.

Muss der Vermieter immer zustimmen?

Nein. Der Vermieter darf eine Satellitenschüssel ablehnen, wenn dafür sachliche Gründe sprechen. Das kann beispielsweise bei erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz gelten. Auch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes kann eine Rolle spielen. Anders kann die Situation aussehen, wenn die Montage kaum auffällt. Das gilt besonders bei einer kleinen, mobilen Anlage auf dem Balkon. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht.

Was gilt bei vorhandenem Kabelanschluss?

Ein vorhandener Kabelanschluss kann gegen die Satellitenschüssel sprechen. Der BGH hat klargestellt, dass ein vorhandener Breitbandkabelanschluss grundsätzlich ein sachlicher Grund gegen eine zusätzliche Parabolantenne sein kann. Entscheidend bleibt trotzdem der konkrete Fall. Besonders interessant wird die Sache, wenn über den vorhandenen Anschluss bestimmte gewünschte Programme nicht erreichbar sind. Das kann beispielsweise bei ausländischen oder speziellen Programmen relevant werden. Der Vermieter muss deshalb nicht jede Satellitenschüssel automatisch erlauben. Er darf aber auch nicht jede Anfrage ohne Prüfung ablehnen.

Welche Rolle spielen ausländische Sender?

Hier kann das Informationsinteresse des Mieters besonders wichtig werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen geschützt. Dieser Schutz kann auch bei Streitigkeiten über Satellitenanlagen eine Rolle spielen. Der BGH hat diese Grundsätze bei der Beurteilung von Parabolantennen berücksichtigt. Dabei zählt nicht allein die Staatsangehörigkeit. Entscheidend ist vielmehr, welche Informationen der Mieter tatsächlich empfangen möchte und welche Alternativen bestehen.

Satellitenschüssel am Balkon: Darf ich sie einfach

aufstellen?

Hier kommt es stark auf die konkrete Montage an. Eine auf einem Ständer aufgestellte Schüssel kann anders zu beurteilen sein als eine fest verschraubte Anlage. Besonders relevant sind drei Fragen: • Wird die Bausubstanz beschädigt? • Ist die Schüssel von außen deutlich sichtbar? • Gibt es zumutbare andere Empfangsmöglichkeiten? Eine mobile Anlage ist deshalb nicht automatisch erlaubt. Sie kann aber im Einzelfall weniger stark in die Interessen des Vermieters eingreifen.

Satellitenschüssel an der Fassade

Bei einer Fassadenmontage sollten Sie besonders vorsichtig sein. Das Bohren in die Fassade kann die Bausubstanz betreffen. Außerdem verändert eine sichtbare Antenne das Erscheinungsbild des Gebäudes. Eine eigenmächtige Montage kann deshalb erhebliche Probleme verursachen. Montieren Sie eine Fassadenantenne daher nicht einfach ohne vorherige Zustimmung.

Darf der Vermieter die Satellitenschüssel wegen der Optik

verbieten?

Die Optik kann tatsächlich eine Rolle spielen.Das bedeutet aber nicht, dass jedes optische Argument automatisch ausreicht. Gerichte betrachten unter anderem Größe, Standort und Sichtbarkeit der Antenne. Auch die konkrete Beeinträchtigung des Gebäudes kann entscheidend sein. Eine kleine Schüssel auf einem wenig sichtbaren Balkon kann deshalb anders bewertet werden als eine große Anlage an einer gut sichtbaren Fassade.

Was steht im Mietvertrag?

Prüfen Sie zunächst Ihren Mietvertrag. Dort können Regelungen zu Außenantennen enthalten sein. Auch die Hausordnung kann Vorgaben machen. Eine Vertragsklausel beantwortet den Streit jedoch nicht immer endgültig. Auch bei einer vertraglichen Regelung müssen gesetzliche Vorgaben und grundrechtlich geschützte Interessen berücksichtigt werden. Bei komplizierten Klauseln sollten Sie den genauen Wortlaut prüfen lassen.

⚖️ Was sagt der Bundesgerichtshof?

Der Bundesgerichtshof hat sich mehrfach mit Parabolantennen in Mietwohnungen beschäftigt. Besonders wichtig ist das Urteil vom 16. Mai 2007 – VIII ZR 207/04. Der BGH bestätigte, dass bei einer Satellitenantenne eine Interessenabwägung erforderlich ist. Dabei können Informationsfreiheit des Mieters und Eigentumsrechte des Vermieters miteinander kollidieren. Auch in seinem Beschluss vom 21. September 2010 – VIII ZR 67/08 verwies der BGH auf die bereits geklärten Maßstäbe. Ein vorhandener Kabelanschluss kann danach grundsätzlich gegen eine zusätzliche Parabolantenne sprechen.

Was bedeutet das für Sie?

Sie sollten nicht mit dem Satz argumentieren: „Ich bin Mieter, deshalb darf ich eine Schüssel anbringen.“ Genauso wenig reicht für den Vermieter pauschal der Satz: „Satellitenschüsseln sind verboten.“ Entscheidend bleibt die konkrete Situation.

Praxisbeispiel: Satellitenschüssel auf dem Balkon

Sie wohnen im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses. Auf Ihrem Balkon möchten Sie eine kleine Satellitenschüssel auf einem Standfuß aufstellen. Sie wollen nicht bohren. Die Schüssel bleibt innerhalb des Balkons und ist von der Straße kaum sichtbar. Der Vermieter lehnt die Anlage trotzdem ab. In diesem Fall sollten Sie zunächst klären, warum der Vermieter ablehnt. Entscheidend können vorhandene Empfangsmöglichkeiten und die konkrete Beeinträchtigung sein. Das Beispiel zeigt: Eine kleine mobile Anlage ist nicht automatisch erlaubt. Sie ist aber auch nicht automatisch verboten.

Typische Fehler von Mietern

❌ Fehler 1: Erst montieren, dann fragen Das kann unnötigen Ärger verursachen. Fordern Sie besser zunächst eine schriftliche Zustimmung an. ❌ Fehler 2: Nur mündlich sprechen Bei einem späteren Streit fehlt Ihnen sonst ein Nachweis. Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Entscheidung. ❌ Fehler 3: Nur „Ich brauche Satelliten-TV“ schreiben Das ist zu wenig. Erklären Sie konkret, welche Programme Sie empfangen möchten. Beschreiben Sie außerdem die geplante Montage. ❌ Fehler 4: Die Empfangsmöglichkeiten nicht prüfen Prüfen Sie vorher Kabel, IPTV und andere zumutbare Möglichkeiten. Das kann für die Interessenabwägung wichtig sein. ❌ Fehler 5: Einfach an die Fassade bohren Das sollten Sie keinesfalls ohne vorherige Klärung tun. Eine beschädigte Fassade kann zusätzliche Ansprüche auslösen.

Satellitenschüssel richtig beantragen:

1. Mietvertrag prüfen Suchen Sie nach Regelungen zu Antennen und Außenanlagen. 2. Empfangsmöglichkeiten prüfen Prüfen Sie Kabelanschluss, IPTV und andere Empfangswege. 3. Montage genau planen Notieren Sie Standort, Größe und Befestigungsart. 4. Eingriff vermeiden Eine Montage ohne Bohren kann die Beeinträchtigung reduzieren. 5. Vermieter schriftlich fragen Beschreiben Sie Ihr Vorhaben möglichst konkret. 6. Ablehnung begründen lassen Bitten Sie bei einer Ablehnung um die konkreten Gründe. 7. Nicht vorschnell montieren Warten Sie die rechtliche Klärung ab.

Musterschreiben

⚠️ Was kann bei einer unerlaubten Montage passieren?

Der Vermieter kann verlangen, dass Sie die Antenne wieder entfernen. Das gilt insbesondere, wenn die Montage nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt ist. Bei einer fortgesetzten vertragswidrigen Nutzung kann § 541 BGB eine Rolle spielen. Die Vorschrift betrifft die Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs. Bei Schäden an der Mietsache können außerdem weitere Ansprüche entstehen. Deshalb sollten Sie die Situation nicht durch eine eigenmächtige Montage verschärfen. Prüfen Sie anschließend die Begründung. Fragen Sie sich dabei: • Welche Empfangsmöglichkeiten habe ich bereits? • Welche Programme fehlen mir? • Wie stark würde meine geplante Anlage das Gebäude beeinträchtigen? • Kann ich eine weniger auffällige Montage anbieten? Oft lässt sich ein Streit bereits durch eine andere Montageart entschärfen.

❓ FAQ: Mieter und Satellitenschüssel

Darf ein Mieter eine Satellitenschüssel auf dem Balkon aufstellen?

Nicht automatisch. Entscheidend sind unter anderem Montage, Sichtbarkeit, Eigentumsbeeinträchtigung und vorhandene Empfangsmöglichkeiten.

Kann der Vermieter eine Satellitenschüssel verbieten?

Der Vermieter kann eine Anlage unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Ein pauschales Verbot beantwortet die konkrete Interessenabwägung jedoch nicht immer. Muss der Vermieter eine Satellitenschüssel genehmigen? Eine generelle Zustimmungspflicht besteht nicht. Unter bestimmten Umständen kann das Informationsinteresse des Mieters jedoch erheblich ins Gewicht fallen.
✉️ So sollten Sie Ihren Antrag formulieren Schreiben Sie nicht einfach: „Ich möchte eine Satellitenschüssel anbringen. Bitte genehmigen Sie das.“ Besser sind konkrete Angaben. Nennen Sie: • den vorgesehenen Standort • die Größe der Schüssel • die Befestigungsart • eine mögliche Montage ohne Bohrungen • die gewünschten Programme • vorhandene alternative Empfangsmöglichkeiten Damit kann der Vermieter Ihren Antrag wesentlich besser beurteilen. Was tun, wenn der Vermieter Nein sagt? Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben.

Die wichtigsten Punkte

Situation Bedeutung Risiko Balkon, mobil oft günstiger mittel Fassade, Bohrung starke Beeinträchtigung hoch Kabel vorhanden spricht gegen Anlage mittel Gewünschte Sender fehlen kann Mieterinteresse abhängig stärken

Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Für die Beurteilung sind insbesondere folgende Vorschriften und Entscheidungen relevant: • Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG – Informationsfreiheit • Art. 14 Abs. 1 GG – Eigentumsschutz • § 535 BGB – Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag • § 541 BGB – Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs • BGH, Urteil vom 16.05.2007 – VIII ZR 207/04 • BGH, Beschluss vom 21.09.2010 – VIII ZR 67/08 Der BGH führt die Rechtsprechung zur Parabolantenne auf eine Interessenabwägung zwischen Informationsfreiheit und Eigentumsschutz zurück.
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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von

Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung. Inhalte wer-

den regelmäßig mit juristischen Quellen abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und pra-

xisnah darzustellen.

Geprüfte Inhalte - Verständlich und praxisnah erklärt - Regelmäßig aktualisiert

Hinweis: Die Artikel stellen keine Rechtsberatung dar.

Viele Leser interessieren sich anschließend auch für:
Abnutzung Mietwohnung Normale Abnutzung oder Schaden? So ist die Rechtslage im Mietrecht. Handelt es sich um normale Abnutzung – oder um einen ersatzpflichtigen Schaden?
Ablesetermin Heizung Muss ich den Ableser in meine Wohnung lassen? Grundsätzlich ja. Mieter trifft eine sogenannte Duldungspflicht, wenn: der Termin rechtzeitig angekündigt wurde
Dübellöcher Normale Gebrauchsspuren muss ein Vermieter akzeptieren. Dazu können auch einzelne Bohrlöcher gehören. Problematisch wird es jedoch, wenn die Wände deutlich stärker verändert wurden als üblich.
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Mieter: Recht auf

Satellitenschüssel

✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: August 2026 Eine Satellitenschüssel kann für Mieter zum Streitpunkt werden. Besonders häufig geht es um den Balkon oder die Hausfassade. Viele Mieter fragen sich deshalb: Darf der Vermieter die Schüssel einfach verbieten? Die Antwort lautet: Nein, so einfach ist es nicht. Entscheidend sind mehrere Umstände. Dazu gehören die Empfangsmöglichkeiten, das Informationsinteresse und die Auswirkungen auf das Gebäude. Ein Mieter darf eine Satellitenschüssel nicht automatisch ohne Zustimmung montieren. Der Vermieter muss einen Antrag aber ebenfalls nicht pauschal ablehnen. Entscheidend ist eine Abwägung der Interessen und die konkrete Art der Montage.

⚖️ Gibt es ein Recht auf eine

Satellitenschüssel?

Ein allgemeines, uneingeschränktes Recht auf eine Satellitenschüssel gibt es nicht. Gleichzeitig darf der Vermieter eine solche Anlage nicht immer ohne Weiteres verbieten. Gerichte müssen die Interessen beider Seiten berücksichtigen. Auf Mieterseite kann das Grundrecht auf Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine Rolle spielen. Auf Vermieterseite steht insbesondere das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG. Der Bundesgerichtshof verlangt deshalb eine Betrachtung des konkreten Einzelfalls. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn das Gebäude bereits über einen Kabelanschluss verfügt.

Muss der Vermieter immer

zustimmen?

Nein. Der Vermieter darf eine Satellitenschüssel ablehnen, wenn dafür sachliche Gründe sprechen. Das kann beispielsweise bei erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz gelten. Auch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes kann eine Rolle spielen. Anders kann die Situation aussehen, wenn die Montage kaum auffällt. Das gilt besonders bei einer kleinen, mobilen Anlage auf dem Balkon. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht.

Was gilt bei vorhandenem

Kabelanschluss?

Ein vorhandener Kabelanschluss kann gegen die Satellitenschüssel sprechen. Der BGH hat klargestellt, dass ein vorhandener Breitbandkabelanschluss grundsätzlich ein sachlicher Grund gegen eine zusätzliche Parabolantenne sein kann. Entscheidend bleibt trotzdem der konkrete Fall. Besonders interessant wird die Sache, wenn über den vorhandenen Anschluss bestimmte gewünschte Programme nicht erreichbar sind. Das kann beispielsweise bei ausländischen oder speziellen Programmen relevant werden. Der Vermieter muss deshalb nicht jede Satellitenschüssel automatisch erlauben. Er darf aber auch nicht jede Anfrage ohne Prüfung ablehnen.

Welche Rolle spielen ausländische

Sender?

Hier kann das Informationsinteresse des Mieters besonders wichtig werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen geschützt. Dieser Schutz kann auch bei Streitigkeiten über Satellitenanlagen eine Rolle spielen. Der BGH hat diese Grundsätze bei der Beurteilung von Parabolantennen berücksichtigt. Dabei zählt nicht allein die Staatsangehörigkeit. Entscheidend ist vielmehr, welche Informationen der Mieter tatsächlich empfangen möchte und welche Alternativen bestehen.

Musterschreiben

✉️ So sollten Sie Ihren Antrag formulieren Schreiben Sie nicht einfach: „Ich möchte eine Satellitenschüssel anbringen. Bitte genehmigen Sie das.“ Besser sind konkrete Angaben. Nennen Sie: • den vorgesehenen Standort • die Größe der Schüssel • die Befestigungsart • eine mögliche Montage ohne Bohrungen • die gewünschten Programme • vorhandene alternative Empfangsmöglichkeiten Damit kann der Vermieter Ihren Antrag wesentlich besser beurteilen. Was tun, wenn der Vermieter Nein sagt? Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben.

Satellitenschüssel richtig beantragen:

1. Mietvertrag prüfen Suchen Sie nach Regelungen zu Antennen und Außenanlagen. 2. Empfangsmöglichkeiten prüfen Prüfen Sie Kabelanschluss, IPTV und andere Empfangswege. 3. Montage genau planen Notieren Sie Standort, Größe und Befestigungsart. 4. Eingriff vermeiden Eine Montage ohne Bohren kann die Beeinträchtigung reduzieren. 5. Vermieter schriftlich fragen Beschreiben Sie Ihr Vorhaben möglichst konkret. 6. Ablehnung begründen lassen Bitten Sie bei einer Ablehnung um die konkreten Gründe. 7. Nicht vorschnell montieren Warten Sie die rechtliche Klärung ab.

Satellitenschüssel am Balkon: Darf

ich sie einfach aufstellen?

Hier kommt es stark auf die konkrete Montage an. Eine auf einem Ständer aufgestellte Schüssel kann anders zu beurteilen sein als eine fest verschraubte Anlage. Besonders relevant sind drei Fragen: • Wird die Bausubstanz beschädigt? • Ist die Schüssel von außen deutlich sichtbar? • Gibt es zumutbare andere Empfangsmöglichkeiten? Eine mobile Anlage ist deshalb nicht automatisch erlaubt. Sie kann aber im Einzelfall weniger stark in die Interessen des Vermieters eingreifen.

Satellitenschüssel an der Fassade

Bei einer Fassadenmontage sollten Sie besonders vorsichtig sein. Das Bohren in die Fassade kann die Bausubstanz betreffen. Außerdem verändert eine sichtbare Antenne das Erscheinungsbild des Gebäudes. Eine eigenmächtige Montage kann deshalb erhebliche Probleme verursachen. Montieren Sie eine Fassadenantenne daher nicht einfach ohne vorherige Zustimmung.

Darf der Vermieter die

Satellitenschüssel wegen der Optik

verbieten?

Die Optik kann tatsächlich eine Rolle spielen.Das bedeutet aber nicht, dass jedes optische Argument automatisch ausreicht. Gerichte betrachten unter anderem Größe, Standort und Sichtbarkeit der Antenne. Auch die konkrete Beeinträchtigung des Gebäudes kann entscheidend sein. Eine kleine Schüssel auf einem wenig sichtbaren Balkon kann deshalb anders bewertet werden als eine große Anlage an einer gut sichtbaren Fassade.

Was steht im Mietvertrag?

Prüfen Sie zunächst Ihren Mietvertrag. Dort können Regelungen zu Außenantennen enthalten sein. Auch die Hausordnung kann Vorgaben machen. Eine Vertragsklausel beantwortet den Streit jedoch nicht immer endgültig. Auch bei einer vertraglichen Regelung müssen gesetzliche Vorgaben und grundrechtlich geschützte Interessen berücksichtigt werden. Bei komplizierten Klauseln sollten Sie den genauen Wortlaut prüfen lassen.

⚖️ Was sagt der Bundesgerichtshof?

Der Bundesgerichtshof hat sich mehrfach mit Parabolantennen in Mietwohnungen beschäftigt. Besonders wichtig ist das Urteil vom 16. Mai 2007 – VIII ZR 207/04. Der BGH bestätigte, dass bei einer Satellitenantenne eine Interessenabwägung erforderlich ist. Dabei können Informationsfreiheit des Mieters und Eigentumsrechte des Vermieters miteinander kollidieren. Auch in seinem Beschluss vom 21. September 2010 – VIII ZR 67/08 verwies der BGH auf die bereits geklärten Maßstäbe. Ein vorhandener Kabelanschluss kann danach grundsätzlich gegen eine zusätzliche Parabolantenne sprechen.

Was bedeutet das für Sie?

Sie sollten nicht mit dem Satz argumentieren: „Ich bin Mieter, deshalb darf ich eine Schüssel anbringen.“ Genauso wenig reicht für den Vermieter pauschal der Satz: „Satellitenschüsseln sind verboten.“ Entscheidend bleibt die konkrete Situation.

⚠️ Was kann bei einer unerlaubten

Montage passieren?

Der Vermieter kann verlangen, dass Sie die Antenne wieder entfernen. Das gilt insbesondere, wenn die Montage nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt ist. Bei einer fortgesetzten vertragswidrigen Nutzung kann § 541 BGB eine Rolle spielen. Die Vorschrift betrifft die Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs. Bei Schäden an der Mietsache können außerdem weitere Ansprüche entstehen. Deshalb sollten Sie die Situation nicht durch eine eigenmächtige Montage verschärfen. Prüfen Sie anschließend die Begründung. Fragen Sie sich dabei: • Welche Empfangsmöglichkeiten habe ich bereits? • Welche Programme fehlen mir? • Wie stark würde meine geplante Anlage das Gebäude beeinträchtigen? • Kann ich eine weniger auffällige Montage anbieten? Oft lässt sich ein Streit bereits durch eine andere Montageart entschärfen.

❓ FAQ: Mieter und Satellitenschüssel

Darf ein Mieter eine Satellitenschüssel auf dem

Balkon aufstellen?

Nicht automatisch. Entscheidend sind unter anderem Montage, Sichtbarkeit, Eigentumsbeeinträchtigung und vorhandene Empfangsmöglichkeiten.

Kann der Vermieter eine

Satellitenschüssel verbieten?

Der Vermieter kann eine Anlage unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Ein pauschales Verbot beantwortet die konkrete Interessenabwägung jedoch nicht immer. Muss der Vermieter eine Satellitenschüssel genehmigen? Eine generelle Zustimmungspflicht besteht nicht. Unter bestimmten Umständen kann das Informationsinteresse des Mieters jedoch erheblich ins Gewicht fallen.

Rechtliche Grundlagen und

Rechtsprechung

Für die Beurteilung sind insbesondere folgende Vorschriften und Entscheidungen relevant: • Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG – Informationsfreiheit • Art. 14 Abs. 1 GG – Eigentumsschutz • § 535 BGB – Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag • § 541 BGB – Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs • BGH, Urteil vom 16.05.2007 – VIII ZR 207/04 • BGH, Beschluss vom 21.09.2010 – VIII ZR 67/08 Der BGH führt die Rechtsprechung zur Parabolantenne auf eine Interessenabwägung zwischen Informationsfreiheit und Eigentumsschutz zurück.