Besuchsrecht für Mieter
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RECHT - GESETZE - SOZIALES
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Zum Hausrecht des Mieters gehört auch,
dass sie in ihrer Wohnung so oft und so viel
Besuch empfangen, wie sie wollen. Auch
Hunde dürfen Gäste in die Mietwohnung
mitbringen, egal ob im Haus ein
Hundehaltungsverbot besteht oder nicht.
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Besucher dürfen auch in der Mietwohnung
über längere Zeit bleiben. Also auch mehrere
Tage übernachten. Es darf aber kein
Untermietvertrag ohne Zustimmung des
Vermieters abgeschlossen werden. Und die
Wohnung darf durch die Besucher nicht
überbelegt sein.
Wann muss der Vermieter
informiert werden?
Ist der Gast länger als sechs Wochen in der
Mieterwohnung, dann ist er aber schon
Mitbewohner oder Untermieter geworden. Dann
muss der Vermieter informiert und um Erlaubnis
gefragt werden.
Der Mieter muss aber seinen Vermieter nicht
um Erlaubnis bitten, wenn er Gäste Haus- und
Wohnungsschlüssel überlassen möchte. Besucher
dürfen sich auch bei Abwesenheit des Mieters in
der Wohnung aufhalten. Der Mieter muss aber für
seine Besucher geradestehen.
Hausordnung für Besucher,
auch bei Besuchsrecht
Die Hausordnung gilt auch für Gäste. Halten
sich Gäste nicht daran, kann der Mieter vom
Vermieter abgemahnt und sogar gekündigt werden.
Oder der Vermieter kann dem Gast Hausverbot
erteilen.
Mieter haften für Besucher
Auch, wenn es sich um Besuche mit sexuellem
Bezug handelt, kann das nicht verboten werden,
weil sich Nachbarn oder der Vermieter daran
stören. Das Besuchsrecht kann nicht entzogen
werden. Da der Mieter für seine Besucher haftet,
zum Beispiel bei Beschädigungen, können
Besuche auch nicht verboten werden.
Denn der Vermieter hat immer den Mieter, auf den
er zurückgreifen kann, um
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Somit kann der Vermieter Besuche auch nicht
verbieten, nur weil er befürchtet, es könnte etwas
beschädigt werden oder es könnte laut werden.
Mietminderung wegen Verweigerung des
Besuchsrecht
Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn der
Vermieter Besuchern den Zugang verweigert und
ihm damit sein Besuchsrecht verweigert.
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Inhalt:
•
die große Mietminderungstabelle
•
ein Programm, das die Nebenkosten- und
Heizkostenabrechnung
•
eine Berechnungstabelle, prüft
Mieterhöhungen auf Zulässigkeit
•
und weitere nützliche Informationen
Formulare und Musterschreiben
•
Mängelanzeige des Mieters
•
Abnahmeprotokoll
•
Gewerberaummietvertrag
•
und viele weitere Formulare………
Ehepartner, Eltern und Kindern können immer auch
länger als sechs Wochen zu Besuch bleiben, ohne
dass sie dadurch zum Untermieter werden.
Besucher können auch beim Mieter alleine
übernachten. Der Mieter muss nicht anwesend
sein. Mieter dürfen ihren Besuchern auch einen
Wohnungsschlüssel geben, damit die Besucher in
die Wohnung kommen.