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Besuchsrecht des Mieters
(2026): Was ist erlaubt – und
was nicht?
Das Besuchsrecht gehört zu den wichtigsten
Grundrechten eines Mieters.
•
Doch wie lange darf Besuch bleiben?
•
Wann muss der Vermieter informiert werden?
•
Und kann Besuch verboten werden?
Hier findest du eine klare, rechtssichere und
verständliche Erklärung nach aktuellem Mietrecht.
Praxistipp
Wenn Besuch länger bleibt:
•
frühzeitig mit dem Vermieter sprechen
•
Missverständnisse vermeiden
•
ggf. Untervermietung offiziell klären
Sonderfall: Partner und Familie
Für enge Angehörige gelten lockerere Regeln:
•
Partner dürfen meist länger bleiben
•
Familienbesuche sind besonders geschützt
Hier greifen oft stärkere Grundrechte (z. B. Schutz
von Familie).
verständlich erklärt
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hilfreiche Tipps
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1. Grundsatz: Mieter dürfen jederzeit
Besuch empfangen
Als Mieter haben Sie sogenannte Hausrecht in Ihrer
Wohnung. Das bedeutet:
•
Sie dürfen jederzeit Besuch empfangen
•
Der Vermieter darf das nicht verbieten
•
Auch häufige oder regelmäßige Besuche sind
erlaubt
Selbst Übernachtungen über mehrere Tage sind
unproblematisch.
2. Wie lange darf Besuch bleiben?
Hier liegt die häufigste Frage:
•
Kurzzeitiger Besuch: jederzeit erlaubt
•
Mehrere Tage oder Wochen: ebenfalls erlaubt
•
Ab ca. 6 Wochen: kann als Mitbewohner gelten
Ab diesem Zeitpunkt kann der Vermieter informiert
werden müssen
Ausnahme:
Enge Familienangehörige (z. B. Partner, Kinder,
Eltern) dürfen oft auch länger bleiben, ohne als
Untermieter zu gelten.
3. Darf man Besuch einen Schlüssel
geben?
Ja. Sie dürfen:
•
ihrem Besuch einen Schlüssel überlassen
•
Besuch auch alleine in der Wohnung lassen
Eine Zustimmung des Vermieters ist nicht
erforderlich
4. Was darf der Vermieter NICHT
verbieten?
Der Vermieter darf nicht:
•
Besuch generell untersagen
•
bestimmte Personen ohne Grund verbieten
•
Besuche wegen persönlicher Abneigung
einschränken
Ein Verbot ist nur möglich, wenn der Hausfrieden
massiv gestört wird.
5. Wann kann Besuch problematisch
werden?
Probleme entstehen nur in bestimmten Fällen:
a) Störung des Hausfriedens
Lärm, Streit, Belästigung
b) Überbelegung der Wohnung
zu viele Personen auf zu kleinem Raum
c) Verdeckte Untervermietung
wenn jemand dauerhaft einzieht
6. Haftung: Mieter sind verantwortlich
Sie haften für Ihren Besuch:
•
Schäden in der Wohnung
•
Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße können zu Abmahnung oder Kündigung
führen
7. Mietminderung bei Besuchsverbot
Falls ein Vermieter Ihren Besuch unrechtmäßig
blockiert:
können Sie unter Umständen die Miete mindern, da
Ihr Nutzungsrecht eingeschränkt wird.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter Besuch verbieten?
Nein. Mieter haben das Recht, Besuch zu
empfangen. Ein Verbot ist nur möglich, wenn der
Hausfrieden erheblich gestört wird."
Wie lange darf Besuch in der Wohnung bleiben?
Besuch darf in der Regel mehrere Wochen bleiben.
Ab etwa sechs Wochen kann der Aufenthalt als
dauerhaftes Wohnen gelten."
Muss ich Besuch beim Vermieter
anmelden?
Nein. Kurzzeitiger Besuch muss grundsätzlich nicht
beim Vermieter angemeldet werden.
Wann wird Besuch zum Mitbewohner?
Wenn eine Person dauerhaft in der Wohnung lebt,
insbesondere länger als etwa sechs Wochen, kann
sie rechtlich als Mitbewohner gelten.
Darf mein Besuch einen Schlüssel
bekommen?
Ja. Mieter dürfen ihrem Besuch einen
Wohnungsschlüssel überlassen, ohne den
Vermieter um Erlaubnis zu fragen.
Darf der Vermieter meinen Besuch
kontrollieren?
Nein. Der Vermieter darf weder den Besuch
kontrollieren noch unangekündigt die Wohnung
betreten.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz
sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für
Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal