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Abfluss defekt in der
Mietwohnung: Wer zahlt – Mieter
oder Vermieter?
Ein defekter oder verstopfter Abfluss gehört zu den
häufigsten Problemen in Mietwohnungen. Wenn
Wasser nicht mehr richtig abläuft oder sich sogar
zurückstaut, stellt sich schnell die Frage:
Wer muss die Reparatur oder Rohrreinigung
bezahlen – der Mieter oder der Vermieter?
Die Antwort hängt davon ab, wer die Ursache der
Verstopfung oder des Defekts zu verantworten hat.
Wer zahlt bei einem defekten Abfluss?
Grundsätzlich gilt im Mietrecht:
Situation Wer zahlt?
Rohr oder Abfluss ist
wegen Alter, Verschleiß
oder Installation defekt Vermieter
Verstopfung durch falsche
Nutzung (z. B. Katzenstreu,
Hygieneartikel) Mieter
Ursache der Verstopfung
unklar Vermieter
Kleinreparatur laut
Mietvertrag (unter
Höchstbetrag) eventuell Mieter
Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in
einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Dazu
gehört auch ein funktionierender Abfluss.
Wann muss der Mieter zahlen?
Der Mieter haftet nur, wenn er den Schaden
schuldhaft verursacht hat.
Das kann beispielsweise der Fall sein bei:
•
Katzenstreu im WC
•
Damenbinden oder Feuchttücher im Abfluss
•
großen Mengen Toilettenpapier
•
Essensresten oder Fett im Küchenabfluss
•
In solchen Fällen liegt eine vertragswidrige
Nutzung der Wohnung vor.
•
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte
Kleinreparaturklausel.
Typische Grenzen:
pro Reparatur: etwa 75–120 €
jährliche Obergrenze: etwa 6–8 % der Jahresmiete
Liegt die Reparatur über diesem Betrag, muss der
Vermieter die Kosten übernehmen.
Was sollte der Mieter bei einem
Abflussproblem tun?
•
Vermieter sofort informieren
•
Mangel schriftlich melden
•
Frist zur Reparatur setzen
•
Erst danach ggf. Mietminderung ankündigen
Der Vermieter muss die Gelegenheit bekommen,
den Schaden selbst zu beheben oder einen
Handwerker zu beauftragen.
Wann muss der Vermieter die Kosten
tragen?
Der Vermieter muss die Reparatur bezahlen, wenn
der Defekt nicht vom Mieter verursacht wurde.
Typische Beispiele:
•
Rohrleitung ist verkalkt oder alt
•
Installationsfehler bei den Abflussrohren
•
Verstopfung durch normalen Gebrauch (z. B.
Haare im Bad)
•
mehrere Wohnungen betroffen
•
Ursache kann keinem Mieter nachgewiesen
werden
Selbst eine Rohrreinigung muss der Vermieter
bezahlen, wenn er nicht beweisen kann, dass der
Mieter die Verstopfung verursacht hat.
Darf der Vermieter die Kosten über
Nebenkosten abrechnen?
Nein.
Reparaturen am Abfluss zählen zu
Instandhaltungskosten und dürfen nicht über die
Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden.
Mietminderung bei verstopftem
Abfluss
Wenn der Abfluss nicht funktioniert, kann ein
Mangel der Wohnung vorliegen.
Mögliche Mietminderungen aus der
Rechtsprechung:
Problem Mietminderung
Duschen nicht möglich
wegen verstopftem Abfluss bis 30 %
Abwasser läuft in Toilette
zurück ca. 5 %
Abwasser aus anderen
Wohnungen tritt aus ca. 20 %
Badewannenabfluss verstopft ca. 3–7,5 %
Die Mietminderung gilt allerdings nur, wenn der
Mieter den Schaden nicht verursacht hat.
Darf der Mieter selbst einen Notdienst
rufen?
Nur in echten Notfällen.
Beispiele:
•
Wasser läuft über
•
Abwasser tritt aus
•
Wohnung droht beschädigt zu werden
Kann der Vermieter nicht erreicht werden, darf der
Mieter einen Notdienst rufen. War es jedoch kein
echter Notfall, kann der Mieter auf den Kosten
sitzen bleiben.
Praxisbeispiel
Ein Mieter meldet, dass das Wasser in der
Badewanne nicht mehr abläuft. Der Installateur
stellt fest, dass sich im Rohr Haare und Seifenreste
angesammelt haben.
Ergebnis: Vermieter zahlt die Rohrreinigung, da
dies noch als normaler Gebrauch gilt. Wäre
dagegen Katzenstreu im Rohr, müsste der Mieter
zahlen.
Fazit
Bei einem defekten oder verstopften Abfluss in der
Mietwohnung kommt es immer auf die Ursache an.
Vermieter zahlt: bei Verschleiß, Installationsfehlern
oder ungeklärter Ursache
Mieter zahlt: bei nachweislich falscher Nutzung
Mietminderung möglich: wenn der Abfluss nicht
nutzbar ist
Im Zweifel muss der Vermieter beweisen, dass der
Mieter die Verstopfung verursacht hat.
Häufige Fragen zum defekten Abfluss
Muss der Mieter eine Rohrreinigung
bezahlen?
Nur wenn er die Verstopfung selbst verursacht hat.
Darf der Vermieter alle Mieter an den
Kosten beteiligen?
Nein. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist
unwirksam.
Kann man die Miete mindern?
Ja, wenn der Abfluss defekt ist und der Vermieter
den Mangel nicht beseitigt.
Muss der Vermieter eine Frist bekommen?
Ja. Der Vermieter muss zuerst Gelegenheit haben,
den Schaden zu reparieren.
Sind Reparaturen Nebenkosten?
Nein. Abflussreparaturen gehören zur
Instandhaltung und sind Vermietersache.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz
sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für
Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine
Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
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