Abfluss defekt in der Mietwohnung: Wer zahlt –

Mieter oder Vermieter?

/Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: August 2026
Ein defekter oder verstopfter Abfluss gehört zu den häufigsten Problemen in Mietwohnungen. Wenn Wasser nicht mehr richtig abläuft oder sich sogar zurückstaut, stellt sich schnell die Frage: Wer muss die Reparatur oder Rohrreinigung bezahlen – der Mieter oder der Vermieter? Die Antwort hängt davon ab, wer die Ursache der Verstopfung oder des Defekts zu verantworten hat.

Wer zahlt bei einem defekten Abfluss?

Grundsätzlich gilt im Mietrecht: Situation Wer zahlt? Rohr oder Abfluss ist wegen Alter, Verschleiß oder Installation defekt Vermieter Verstopfung durch falsche Nutzung (z. B. Katzenstreu, Hygieneartikel) Mieter Ursache der Verstopfung unklar Vermieter Kleinreparatur laut Mietvertrag (unter Höchstbetrag) eventuell Mieter Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Dazu gehört auch ein funktionierender Abfluss.

Wann muss der Vermieter die Kosten tragen?

Der Vermieter muss die Reparatur bezahlen, wenn der Defekt nicht vom Mieter verursacht wurde. Typische Beispiele: Rohrleitung ist verkalkt oder alt Installationsfehler bei den Abflussrohren Verstopfung durch normalen Gebrauch (z. B. Haare im Bad) mehrere Wohnungen betroffen Ursache kann keinem Mieter nachgewiesen werden Selbst eine Rohrreinigung muss der Vermieter bezahlen, wenn er nicht beweisen kann, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat.

Wann muss der Mieter zahlen?

Der Mieter haftet nur, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat. Das kann beispielsweise der Fall sein bei: Katzenstreu im WC Damenbinden oder Feuchttücher im Abfluss großen Mengen Toilettenpapier Essensresten oder Fett im Küchenabfluss In solchen Fällen liegt eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung vor. Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel.

Typische Grenzen:

pro Reparatur: etwa 75–120 € jährliche Obergrenze: etwa 6–8 % der Jahresmiete Liegt die Reparatur über diesem Betrag, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.

Darf der Vermieter die Kosten über Nebenkosten abrechnen?

Nein. Reparaturen am Abfluss zählen zu Instandhaltungskosten und dürfen nicht über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden.

Mietminderung bei verstopftem Abfluss

Wenn der Abfluss nicht funktioniert, kann ein Mangel der Wohnung vorliegen. Mögliche Mietminderungen aus der Rechtsprechung: Problem Mietminderung Duschen nicht möglich wegen verstopftem Abfluss bis 30 % Abwasser läuft in Toilette zurück ca. 5 % Abwasser aus anderen Wohnungen tritt aus ca. 20 % Badewannenabfluss verstopft ca. 3–7,5 % Die Mietminderung gilt allerdings nur, wenn der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.

Was sollte der Mieter bei einem Abflussproblem tun?

Vermieter sofort informieren Mangel schriftlich melden Frist zur Reparatur setzen Erst danach ggf. Mietminderung ankündigen Der Vermieter muss die Gelegenheit bekommen, den Schaden selbst zu beheben oder einen Handwerker zu beauftragen.

Darf der Mieter selbst einen Notdienst rufen?

Nur in echten Notfällen. Beispiele: Wasser läuft über Abwasser tritt aus Wohnung droht beschädigt zu werden Kann der Vermieter nicht erreicht werden, darf der Mieter einen Notdienst rufen. War es jedoch kein echter Notfall, kann der Mieter auf den Kosten sitzen bleiben.

Praxisbeispiel

Ein Mieter meldet, dass das Wasser in der Badewanne nicht mehr abläuft. Der Installateur stellt fest, dass sich im Rohr Haare und Seifenreste angesammelt haben. Ergebnis: Vermieter zahlt die Rohrreinigung, da dies noch als normaler Gebrauch gilt. Wäre dagegen Katzenstreu im Rohr, müsste der Mieter zahlen.

Häufige Fragen zum defekten Abfluss

Muss der Mieter eine Rohrreinigung bezahlen?

Nur wenn er die Verstopfung selbst verursacht hat.

Darf der Vermieter alle Mieter an den Kosten beteiligen?

Nein. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.

Kann man die Miete mindern?

Ja, wenn der Abfluss defekt ist und der Vermieter den Mangel nicht beseitigt.

Muss der Vermieter eine Frist bekommen?

Ja. Der Vermieter muss zuerst Gelegenheit haben, den Schaden zu reparieren.

Sind Reparaturen Nebenkosten?

Nein. Abflussreparaturen gehören zur Instandhaltung und sind Vermietersache.
Bei einem defekten oder verstopften Abfluss in der Mietwohnung kommt es immer auf die Ursache an. Vermieter zahlt: bei Verschleiß, Installationsfehlern oder ungeklärter Ursache Mieter zahlt: bei nachweislich falscher Nutzung Mietminderung möglich: wenn der Abfluss nicht nutzbar ist Im Zweifel muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat.
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Wichtige gesetzliche Vorschriften:

⚖️ § 535 BGB – Der Vermieter muss die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. § 536 BGB – Liegt ein Mangel vor, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietminderung möglich sein. § 280 BGB – Verursacht ein Mieter den Schaden schuldhaft, kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein. Ob tatsächlich der Vermieter oder der Mieter die Kosten tragen muss, hängt immer davon ab, wodurch die Verstopfung entstanden ist und wer diese verursacht hat. Hinweis: Die Beurteilung erfolgt stets nach den Umständen des Einzelfalls.

Küchenabfluss verstopft – Wer zahlt?

Ein verstopfter Küchenabfluss gehört zu den häufigsten Problemen im Mietrecht. ✅ Der Vermieter zahlt, wenn: ✔ altersbedingte Rohrablagerungen vorliegen ✔ Baumängel bestehen ✔ das Rohr beschädigt ist ✔ die Verstopfung im gemeinschaftlichen Leitungssystem entstanden ist ❌ Der Mieter zahlt, wenn ❌ Speisereste ❌ Fette und Öle ❌ Kaffeesatz ❌ andere ungeeignete Stoffe die Ursache der Verstopfung sind.

Duschabfluss verstopft – Wer trägt die Kosten?

In Badezimmern entstehen Verstopfungen häufig durch Haare und Seifenreste. Vermieter ✅ Rohr beschädigt ✅ altersbedingte Ablagerungen ✅ Mangel an der Installation Mieter ❌ unsachgemäße Nutzung ❌ Fremdkörper im Abfluss ❌ vermeidbare Verstopfungen

Toilette verstopft – Wer muss bezahlen?

Auch bei einer verstopften Toilette kommt es auf die Ursache an. Der Vermieter übernimmt die Kosten ✔ Rohrbruch ✔ Baumangel ✔ altersbedingte Schäden ✔ Verstopfung im Hauptfallrohr Der Mieter trägt die Kosten ❌ Feuchttücher ❌ Hygieneartikel ❌ Katzenstreu ❌ andere ungeeignete Gegenstände

Verstopfung im Fallrohr

Befindet sich die Verstopfung im gemeinschaftlichen Fallrohr eines Mehrfamilienhauses, handelt es sich häufig um einen Mangel der Mietsache. In diesen Fällen ist grundsätzlich der Vermieter für die Beseitigung verantwortlich. Nur wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass ein bestimmter Mieter die Verstopfung verursacht hat, können diesem die Kosten auferlegt werden.

Rohrreinigung durch eine Fachfirma

Muss eine Fachfirma beauftragt werden, richtet sich die Kostenübernahme ebenfalls nach der Ursache. Ursache Wer zahlt? Altersbedingte Verstopfung ✅ Vermieter Rohrbruch ✅ Vermieter Baumangel ✅ Vermieter Verursachung durch den Mieter ❌ Mieter Ursache unklar ⚖️ Einzelfall

Was sollten Mieter bei einem verstopften Abfluss

tun?

1️⃣ Vermieter informieren Melden Sie den Schaden möglichst sofort. 2️⃣ Fotos anfertigen Dokumentieren Sie die Verstopfung und mögliche Folgeschäden. 3️⃣ Keine Selbstreparatur Versuchen Sie keine aufwendigen Reparaturen ohne Rücksprache. 4️⃣ Notdienst nur im Notfall Ist die Wohnung nicht mehr nutzbar oder drohen erhebliche Wasserschäden, kann ein Notdienst erforderlich sein. 5️⃣ Rechnungen aufbewahren Alle Rechnungen und Belege sollten sorgfältig aufgehoben werden.

Praxistipp

Nicht jede Verstopfung bedeutet automatisch, dass der Mieter zahlen muss. Kann der Vermieter nicht nachweisen, dass die Verstopfung durch eine unsachgemäße Nutzung entstanden ist, trägt grundsätzlich der Vermieter die Kosten für die Beseitigung.
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Auszug vor Mietende Ist die Hausordnung dem Mietvertrag beigefügt oder ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart, sind ihre Regelungen grundsätzlich verbindlich.
Viele Leser interessieren sich anschließend auch für:
Grillen auf dem Balkon Ein Elektrogrill verursacht zwar meist deutlich weniger Rauch als ein Holzkohlegrill, dennoch können auch hierfür Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung gelten.
Badewanne Eine Mietminderung wegen der Badewanne ist möglich, wenn ein Mangel die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht. Grundlage ist § 536 BGB.

Autor: Fachredaktion Mietrecht/ AMK-Rechtsportal

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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

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Mietwohnung: Wer zahlt –

Mieter oder Vermieter?

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal / Aktualisiert: August 2026
Ein defekter oder verstopfter Abfluss gehört zu den häufigsten Problemen in Mietwohnungen. Wenn Wasser nicht mehr richtig abläuft oder sich sogar zurückstaut, stellt sich schnell die Frage: Wer muss die Reparatur oder Rohrreinigung bezahlen – der Mieter oder der Vermieter? Die Antwort hängt davon ab, wer die Ursache der Verstopfung oder des Defekts zu verantworten hat.

Wer zahlt bei einem defekten

Abfluss?

Grundsätzlich gilt im Mietrecht: Situation Wer zahlt? Rohr oder Abfluss ist wegen Alter, Verschleiß oder Installation defekt Vermieter Verstopfung durch falsche Nutzung (z. B. Katzenstreu, Hygieneartikel) Mieter Ursache der Verstopfung unklar Vermieter Kleinreparatur laut Mietvertrag (unter Höchstbetrag) eventuell Mieter Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Dazu gehört auch ein funktionierender Abfluss.

Wann muss der Mieter zahlen?

Der Mieter haftet nur, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat. Das kann beispielsweise der Fall sein bei: Katzenstreu im WC Damenbinden oder Feuchttücher im Abfluss großen Mengen Toilettenpapier Essensresten oder Fett im Küchenabfluss In solchen Fällen liegt eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung vor. Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel.

Typische Grenzen:

pro Reparatur: etwa 75–120 € jährliche Obergrenze: etwa 6–8 % der Jahresmiete Liegt die Reparatur über diesem Betrag, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.

Was sollte der Mieter bei einem

Abflussproblem tun?

Vermieter sofort informieren Mangel schriftlich melden Frist zur Reparatur setzen Erst danach ggf. Mietminderung ankündigen Der Vermieter muss die Gelegenheit bekommen, den Schaden selbst zu beheben oder einen Handwerker zu beauftragen.

Häufige Fragen zum defekten Abfluss

Muss der Mieter eine Rohrreinigung

bezahlen?

Nur wenn er die Verstopfung selbst verursacht hat.

Darf der Vermieter alle Mieter an den

Kosten beteiligen?

Nein. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.

Kann man die Miete mindern?

Ja, wenn der Abfluss defekt ist und der Vermieter den Mangel nicht beseitigt.

Muss der Vermieter eine Frist bekommen?

Ja. Der Vermieter muss zuerst Gelegenheit haben, den Schaden zu reparieren.

Sind Reparaturen Nebenkosten?

Nein. Abflussreparaturen gehören zur Instandhaltung und sind Vermietersache.

Was sollten Mieter bei einem

verstopften Abfluss tun?

1️⃣ Vermieter informieren Melden Sie den Schaden möglichst sofort. 2️⃣ Fotos anfertigen Dokumentieren Sie die Verstopfung und mögliche Folgeschäden. 3️⃣ Keine Selbstreparatur Versuchen Sie keine aufwendigen Reparaturen ohne Rücksprache. 4️⃣ Notdienst nur im Notfall Ist die Wohnung nicht mehr nutzbar oder drohen erhebliche Wasserschäden, kann ein Notdienst erforderlich sein. 5️⃣ Rechnungen aufbewahren Alle Rechnungen und Belege sollten sorgfältig aufgehoben werden.

Praxistipp

Nicht jede Verstopfung bedeutet automatisch, dass der Mieter zahlen muss. Kann der Vermieter nicht nachweisen, dass die Verstopfung durch eine unsachgemäße Nutzung entstanden ist, trägt grundsätzlich der Vermieter die Kosten für die Beseitigung.

Wann muss der Vermieter die Kosten

tragen?

Der Vermieter muss die Reparatur bezahlen, wenn der Defekt nicht vom Mieter verursacht wurde. Typische Beispiele: Rohrleitung ist verkalkt oder alt Installationsfehler bei den Abflussrohren Verstopfung durch normalen Gebrauch (z. B. Haare im Bad) mehrere Wohnungen betroffen Ursache kann keinem Mieter nachgewiesen werden Selbst eine Rohrreinigung muss der Vermieter bezahlen, wenn er nicht beweisen kann, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat.

Darf der Vermieter die Kosten über

Nebenkosten abrechnen?

Nein. Reparaturen am Abfluss zählen zu Instandhaltungskosten und dürfen nicht über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden.

Mietminderung bei verstopftem

Abfluss

Wenn der Abfluss nicht funktioniert, kann ein Mangel der Wohnung vorliegen. Mögliche Mietminderungen aus der Rechtsprechung: Problem Mietminderung Duschen nicht möglich wegen verstopftem Abfluss bis 30 % Abwasser läuft in Toilette zurück ca. 5 % Abwasser aus anderen Wohnungen tritt aus ca. 20 % Badewannenabfluss verstopft ca. 3–7,5 % Die Mietminderung gilt allerdings nur, wenn der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.

Wichtige gesetzliche Vorschriften:

⚖️ § 535 BGB – Der Vermieter muss die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. § 536 BGB – Liegt ein Mangel vor, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietminderung möglich sein. § 280 BGB – Verursacht ein Mieter den Schaden schuldhaft, kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein. Ob tatsächlich der Vermieter oder der Mieter die Kosten tragen muss, hängt immer davon ab, wodurch die Verstopfung entstanden ist und wer diese verursacht hat. Hinweis: Die Beurteilung erfolgt stets nach den Umständen des Einzelfalls.

Darf der Mieter selbst einen Notdienst

rufen?

Nur in echten Notfällen. Beispiele: Wasser läuft über Abwasser tritt aus Wohnung droht beschädigt zu werden Kann der Vermieter nicht erreicht werden, darf der Mieter einen Notdienst rufen. War es jedoch kein echter Notfall, kann der Mieter auf den Kosten sitzen bleiben.
Bei einem defekten oder verstopften Abfluss in der Mietwohnung kommt es immer auf die Ursache an. Vermieter zahlt: bei Verschleiß, Installationsfehlern oder ungeklärter Ursache Mieter zahlt: bei nachweislich falscher Nutzung Mietminderung möglich: wenn der Abfluss nicht nutzbar ist Im Zweifel muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat.

Praxisbeispiel

Ein Mieter meldet, dass das Wasser in der Badewanne nicht mehr abläuft. Der Installateur stellt fest, dass sich im Rohr Haare und Seifenreste angesammelt haben. Ergebnis: Vermieter zahlt die Rohrreinigung, da dies noch als normaler Gebrauch gilt. Wäre dagegen Katzenstreu im Rohr, müsste der Mieter zahlen.

Küchenabfluss verstopft – Wer zahlt?

Ein verstopfter Küchenabfluss gehört zu den häufigsten Problemen im Mietrecht. ✅ Der Vermieter zahlt, wenn: ✔ altersbedingte Rohrablagerungen vorliegen ✔ Baumängel bestehen ✔ das Rohr beschädigt ist ✔ die Verstopfung im gemeinschaftlichen Leitungssystem entstanden ist ❌ Der Mieter zahlt, wenn ❌ Speisereste ❌ Fette und Öle ❌ Kaffeesatz ❌ andere ungeeignete Stoffe die Ursache der Verstopfung sind.

Duschabfluss verstopft – Wer trägt die

Kosten?

In Badezimmern entstehen Verstopfungen häufig durch Haare und Seifenreste. Vermieter ✅ Rohr beschädigt ✅ altersbedingte Ablagerungen ✅ Mangel an der Installation Mieter ❌ unsachgemäße Nutzung ❌ Fremdkörper im Abfluss ❌ vermeidbare Verstopfungen

Toilette verstopft – Wer muss

bezahlen?

Auch bei einer verstopften Toilette kommt es auf die Ursache an. Der Vermieter übernimmt die Kosten ✔ Rohrbruch ✔ Baumangel ✔ altersbedingte Schäden ✔ Verstopfung im Hauptfallrohr Der Mieter trägt die Kosten ❌ Feuchttücher ❌ Hygieneartikel ❌ Katzenstreu ❌ andere ungeeignete Gegenstände

Verstopfung im Fallrohr

Befindet sich die Verstopfung im gemeinschaftlichen Fallrohr eines Mehrfamilienhauses, handelt es sich häufig um einen Mangel der Mietsache. In diesen Fällen ist grundsätzlich der Vermieter für die Beseitigung verantwortlich. Nur wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass ein bestimmter Mieter die Verstopfung verursacht hat, können diesem die Kosten auferlegt werden.

Rohrreinigung durch eine Fachfirma

Muss eine Fachfirma beauftragt werden, richtet sich die Kostenübernahme ebenfalls nach der Ursache. Ursache Wer zahlt? Altersbedingte Verstopfung ✅ Vermieter Rohrbruch ✅ Vermieter Baumangel ✅ Vermieter Verursachung durch den Mieter ❌ Mieter Ursache unklar ⚖️ Einzelfall
Auszug vor Mietende Ist die Hausordnung dem Mietvertrag beigefügt oder ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart, sind ihre Regelungen grundsätzlich verbindlich.
Grillen auf dem Balkon Ein Elektrogrill verursacht zwar meist deutlich weniger Rauch als ein Holzkohlegrill, dennoch können auch hierfür Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung gelten.
Badewanne Eine Mietminderung wegen der Badewanne ist möglich, wenn ein Mangel die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht. Grundlage ist § 536 BGB.
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Autor: Fachredaktion Mietrecht/ AMK-Rechtsportal

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