Abfluss defekt in der Mietwohnung: Wer zahlt –

Mieter oder Vermieter?

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Ein defekter oder verstopfter Abfluss gehört zu den häufigsten Problemen in Mietwohnungen. Wenn Wasser nicht mehr richtig abläuft oder sich sogar zurückstaut, stellt sich schnell die Frage: Wer muss die Reparatur oder Rohrreinigung bezahlen – der Mieter oder der Vermieter? Die Antwort hängt davon ab, wer die Ursache der Verstopfung oder des Defekts zu verantworten hat.

Wer zahlt bei einem defekten Abfluss?

Grundsätzlich gilt im Mietrecht: Situation Wer zahlt? Rohr oder Abfluss ist wegen Alter, Verschleiß oder Installation defekt Vermieter Verstopfung durch falsche Nutzung (z. B. Katzenstreu, Hygieneartikel) Mieter Ursache der Verstopfung unklar Vermieter Kleinreparatur laut Mietvertrag (unter Höchstbetrag) eventuell Mieter Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Dazu gehört auch ein funktionierender Abfluss.
Abfluss defekt, wer zahlt

Wann muss der Vermieter die Kosten

tragen?

Der Vermieter muss die Reparatur bezahlen, wenn der Defekt nicht vom Mieter verursacht wurde. Typische Beispiele: Rohrleitung ist verkalkt oder alt Installationsfehler bei den Abflussrohren Verstopfung durch normalen Gebrauch (z. B. Haare im Bad) mehrere Wohnungen betroffen Ursache kann keinem Mieter nachgewiesen werden Selbst eine Rohrreinigung muss der Vermieter bezahlen, wenn er nicht beweisen kann, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat.

Wann muss der Mieter zahlen?

Der Mieter haftet nur, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat. Das kann beispielsweise der Fall sein bei: Katzenstreu im WC Damenbinden oder Feuchttücher im Abfluss großen Mengen Toilettenpapier Essensresten oder Fett im Küchenabfluss In solchen Fällen liegt eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung vor. Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel.

Typische Grenzen:

pro Reparatur: etwa 75–120 € jährliche Obergrenze: etwa 6–8 % der Jahresmiete Liegt die Reparatur über diesem Betrag, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.

Darf der Vermieter die Kosten über

Nebenkosten abrechnen?

Nein. Reparaturen am Abfluss zählen zu Instandhaltungskosten und dürfen nicht über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden.

Mietminderung bei verstopftem Abfluss

Wenn der Abfluss nicht funktioniert, kann ein Mangel der Wohnung vorliegen. Mögliche Mietminderungen aus der Rechtsprechung: Problem Mietminderung Duschen nicht möglich wegen verstopftem Abfluss bis 30 % Abwasser läuft in Toilette zurück ca. 5 % Abwasser aus anderen Wohnungen tritt aus ca. 20 % Badewannenabfluss verstopft ca. 3–7,5 % Die Mietminderung gilt allerdings nur, wenn der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.
Ratgeber Mietrecht
verständlich erklärt praxisnahe Beispiele hilfreiche Tipps sofort nutzbar
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Was sollte der Mieter bei einem Abflussproblem tun?

Vermieter sofort informieren Mangel schriftlich melden Frist zur Reparatur setzen Erst danach ggf. Mietminderung ankündigen Der Vermieter muss die Gelegenheit bekommen, den Schaden selbst zu beheben oder einen Handwerker zu beauftragen.

Darf der Mieter selbst einen Notdienst rufen?

Nur in echten Notfällen. Beispiele: Wasser läuft über Abwasser tritt aus Wohnung droht beschädigt zu werden Kann der Vermieter nicht erreicht werden, darf der Mieter einen Notdienst rufen. War es jedoch kein echter Notfall, kann der Mieter auf den Kosten sitzen bleiben.

Praxisbeispiel

Ein Mieter meldet, dass das Wasser in der Badewanne nicht mehr abläuft. Der Installateur stellt fest, dass sich im Rohr Haare und Seifenreste angesammelt haben. Ergebnis: Vermieter zahlt die Rohrreinigung, da dies noch als normaler Gebrauch gilt. Wäre dagegen Katzenstreu im Rohr, müsste der Mieter zahlen.

Häufige Fragen zum defekten Abfluss

Muss der Mieter eine Rohrreinigung bezahlen?

Nur wenn er die Verstopfung selbst verursacht hat.

Darf der Vermieter alle Mieter an den Kosten beteiligen?

Nein. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.

Kann man die Miete mindern?

Ja, wenn der Abfluss defekt ist und der Vermieter den Mangel nicht beseitigt.

Muss der Vermieter eine Frist bekommen?

Ja. Der Vermieter muss zuerst Gelegenheit haben, den Schaden zu reparieren.

Sind Reparaturen Nebenkosten?

Nein. Abflussreparaturen gehören zur Instandhaltung und sind Vermietersache.
Bei einem defekten oder verstopften Abfluss in der Mietwohnung kommt es immer auf die Ursache an. Vermieter zahlt: bei Verschleiß, Installationsfehlern oder ungeklärter Ursache Mieter zahlt: bei nachweislich falscher Nutzung Mietminderung möglich: wenn der Abfluss nicht nutzbar ist Im Zweifel muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat.
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Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
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Abfluss defekt in der

Mietwohnung: Wer zahlt – Mieter

oder Vermieter?

Ein defekter oder verstopfter Abfluss gehört zu den häufigsten Problemen in Mietwohnungen. Wenn Wasser nicht mehr richtig abläuft oder sich sogar zurückstaut, stellt sich schnell die Frage: Wer muss die Reparatur oder Rohrreinigung bezahlen – der Mieter oder der Vermieter? Die Antwort hängt davon ab, wer die Ursache der Verstopfung oder des Defekts zu verantworten hat.
Abfluss defekt, wer zahlt

Wer zahlt bei einem defekten Abfluss?

Grundsätzlich gilt im Mietrecht: Situation Wer zahlt? Rohr oder Abfluss ist wegen Alter, Verschleiß oder Installation defekt Vermieter Verstopfung durch falsche Nutzung (z. B. Katzenstreu, Hygieneartikel) Mieter Ursache der Verstopfung unklar Vermieter Kleinreparatur laut Mietvertrag (unter Höchstbetrag) eventuell Mieter Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Dazu gehört auch ein funktionierender Abfluss.

Wann muss der Mieter zahlen?

Der Mieter haftet nur, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat. Das kann beispielsweise der Fall sein bei: Katzenstreu im WC Damenbinden oder Feuchttücher im Abfluss großen Mengen Toilettenpapier Essensresten oder Fett im Küchenabfluss In solchen Fällen liegt eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung vor. Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel.

Typische Grenzen:

pro Reparatur: etwa 75–120 € jährliche Obergrenze: etwa 6–8 % der Jahresmiete Liegt die Reparatur über diesem Betrag, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.

Was sollte der Mieter bei einem

Abflussproblem tun?

Vermieter sofort informieren Mangel schriftlich melden Frist zur Reparatur setzen Erst danach ggf. Mietminderung ankündigen Der Vermieter muss die Gelegenheit bekommen, den Schaden selbst zu beheben oder einen Handwerker zu beauftragen.

Wann muss der Vermieter die Kosten

tragen?

Der Vermieter muss die Reparatur bezahlen, wenn der Defekt nicht vom Mieter verursacht wurde. Typische Beispiele: Rohrleitung ist verkalkt oder alt Installationsfehler bei den Abflussrohren Verstopfung durch normalen Gebrauch (z. B. Haare im Bad) mehrere Wohnungen betroffen Ursache kann keinem Mieter nachgewiesen werden Selbst eine Rohrreinigung muss der Vermieter bezahlen, wenn er nicht beweisen kann, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat.

Darf der Vermieter die Kosten über

Nebenkosten abrechnen?

Nein. Reparaturen am Abfluss zählen zu Instandhaltungskosten und dürfen nicht über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden.

Mietminderung bei verstopftem

Abfluss

Wenn der Abfluss nicht funktioniert, kann ein Mangel der Wohnung vorliegen. Mögliche Mietminderungen aus der Rechtsprechung: Problem Mietminderung Duschen nicht möglich wegen verstopftem Abfluss bis 30 % Abwasser läuft in Toilette zurück ca. 5 % Abwasser aus anderen Wohnungen tritt aus ca. 20 % Badewannenabfluss verstopft ca. 3–7,5 % Die Mietminderung gilt allerdings nur, wenn der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.

Darf der Mieter selbst einen Notdienst

rufen?

Nur in echten Notfällen. Beispiele: Wasser läuft über Abwasser tritt aus Wohnung droht beschädigt zu werden Kann der Vermieter nicht erreicht werden, darf der Mieter einen Notdienst rufen. War es jedoch kein echter Notfall, kann der Mieter auf den Kosten sitzen bleiben.

Praxisbeispiel

Ein Mieter meldet, dass das Wasser in der Badewanne nicht mehr abläuft. Der Installateur stellt fest, dass sich im Rohr Haare und Seifenreste angesammelt haben. Ergebnis: Vermieter zahlt die Rohrreinigung, da dies noch als normaler Gebrauch gilt. Wäre dagegen Katzenstreu im Rohr, müsste der Mieter zahlen.

Fazit

Bei einem defekten oder verstopften Abfluss in der Mietwohnung kommt es immer auf die Ursache an. Vermieter zahlt: bei Verschleiß, Installationsfehlern oder ungeklärter Ursache Mieter zahlt: bei nachweislich falscher Nutzung Mietminderung möglich: wenn der Abfluss nicht nutzbar ist Im Zweifel muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat.

Häufige Fragen zum defekten Abfluss

Muss der Mieter eine Rohrreinigung

bezahlen?

Nur wenn er die Verstopfung selbst verursacht hat.

Darf der Vermieter alle Mieter an den

Kosten beteiligen?

Nein. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.

Kann man die Miete mindern?

Ja, wenn der Abfluss defekt ist und der Vermieter den Mangel nicht beseitigt.

Muss der Vermieter eine Frist bekommen?

Ja. Der Vermieter muss zuerst Gelegenheit haben, den Schaden zu reparieren.

Sind Reparaturen Nebenkosten?

Nein. Abflussreparaturen gehören zur Instandhaltung und sind Vermietersache.

Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Für eine verbindliche Bewertung empfehlen wir die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Stand: März 2026 – Redaktion AMK Rechtsportal
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