Wartungskosten für den Aufzug
können Nebenkosten sein:
Dazu zählen alle Aufwendungen, um Schäden am
Fahrstuhl vorzubeugen. Somit auch die Kosten für
den TÜV. Aber keine Reparaturkosten für den
Fahrstuhl.
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Kosten für Strom und Energie
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Aufsicht und Bedienung für den Aufzug
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Pflege und Überwachung
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Kosten für Notrufe und gegebenenfalls für
Befreiungen
Steht im Mietvertrag, dass auch ein Mieter einer
Erdgeschoßwohnung anteilig Aufzugskosten
zahlen muss, ist diese Klausel wirksam.
Auch wenn der Erdgeschossmieter diesen
Fahrstuhl nicht nutzt.
Aufzug ohne Nutzen für die Mieter
•
Ein Mieter, der im ersten oder zweiten
Obergeschoss wohnt und den Fahrstuhl nicht
sinnvoll nutzen kann, muss die dadurch
entstehenden Nebenkosten nicht zahlen.
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Bei einem Vollwartungsvertrag für den
Personenaufzug muss der
Instandhaltungsanteil in der Abrechnung über
die Aufzugskosten angegeben werden. Fehlt
diese Herausrechnung, ist die
Nebenkostenabrechnung unwirksam mit der
Folge, dass der Vermieter auch keine
Erhöhung der Nebenkosten für die
Fahrstuhlkosten verlangen kann.
Denn Vollwartungsverträge enthalten auch
Reparaturkosten und diese müssen Mieter
nicht zahlen. Von den Kosten eines
Vollwartungsvertrages für den Aufzug kann
nämlich nur die Hälfte als Nebenkosten auf die
Mieter eines Mehrfamilienhauses aufgeteilt
werden.
Urteile zu Fahrstuhl- und
Aufzugskosten
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Ansonsten müssen Mieter laufende
Aufzugskosten als Nebenkosten zahlen,
wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Dazu
gehören Kosten des Betriebsstroms, der
Wartung und die Kosten einer
Notrufbereitschaft.
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Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch
Erdgeschossmieter anteilige Nebenkosten
für den Aufzug zahlen müssen, wenn es
vertraglich vereinbart ist. Denn auch
Hausstrom und Gartenpflege müssen alle
Mieter zahlen, obwohl nicht alle Mieter
dieses in gleicher Weise nutzen.
Grundsätzlich müssen auch Bewohner
im Erdgeschoss anteilige Kosten
übernehmen. Sie müssen für einen
Aufzug aber nicht zahlen, wenn es für
sie keine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit
gibt.
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Der Vermieter kann aber auch frei
entscheiden, ob er die Mieter an den
Kosten für den Aufzug beteiligt. Er ist dazu
berechtigt, wenn es im Mietvertrag mit dem
Mieter vereinbart wurde. Jedoch dürfen keine
Reparaturkosten auf die Mieter umgelegt
werden. Denn Reparaturen gehören nicht zu
den Betriebskosten. Wartungskosten schon.
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Wird ein Fahrstuhl neu in einem Haus
eingebaut, dürfen auch die Mieter diesen
Fahrstuhl nutzen, die vorher gegen den
Einbau waren.
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Der Mieter einer Ergeschosswohnung
muss die Bauarbeiten für den Einbau eines
Fahrstuhls dulden, auch wenn er später
wahrscheinlich keinen Nutzen vom Fahrstuhl
haben wird. Nicht umlagefähig sind die Kosten
für den TÜV. Dabei handelt es sich um einen
einmaligen Aufwand.
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Auch nicht auf die Nebenkosten umlegbar sind
die Kosten für Ersatzteile, deren Lieferung und
Installation, Kosten für den einmaligen
Stördienst.
•
Der Bundesgerichtshof fällte ein
Grundsatzurteil, wonach Erdgeschossmieter,
auch Aufzugskosten anteilig zahlen müssen,
wenn sie den Fahrstuhl nicht nutzen. Lässt ein
Vermieter nachträglich einen Fahrstuhl
einbauen, kann er die Miete dann wegen
Modernisierung erhöhen. Er kann dann 8
Prozent der Gesamtkosten auf die Miete alle
Mieter verteilen.
Anspruch auf mietvertraglich
vereinbarten Personenaufzug
•
Ein Fahrstuhl in einem Wohnhaus gehört
vertraglich zur Mietwohnung und darf vom
Vermieter nicht einfach ausgebaut werden.
Eine Mieterin erhielt 50 Prozent
Mietminderung, weil sie im 4. Stock die
Wohnung nicht mehr verlassen konnte, da der
Vermieter den Fahrstuhl ausgebaut hatte.
Aufzugskosten als Nebenkosten
im Mietvertrag
AMK Rechtsportal
RECHT - GESETZE - SOZIALES
Inhalt:
•
die große Mietminderungstabelle
•
ein Programm, das die Nebenkosten- und
Heizkostenabrechnung
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eine Berechnungstabelle, prüft Mieterhöhungen auf
Zulässigkeit
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und weitere nützliche Informationen
Formulare und Musterschreiben
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Mängelanzeige des Mieters
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Abnahmeprotokoll
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