Kann man auf Unterhalt verzichten? Was
wirklich erlaubt ist (2026)
✍️ Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal | Aktualisiert: August 2026
Kurz gesagt:
Ein Verzicht auf Unterhalt ist in Deutschland meist nicht möglich.
•
Kindesunterhalt: X niemals erlaubt
•
Trennungsunterhalt: X nicht für die Zukunft
•
Nachehelicher Unterhalt: eingeschränkt möglich
Das entscheidet immer das Gesetz – nicht die Vereinbarung der
Parteien.
Viele getrennte Paare wollen Streit vermeiden und überlegen:
„Können wir einfach auf Unterhalt verzichten?“
Die Antwort überrascht viele:
Selbst wenn beide einverstanden sind, ist ein Verzicht oft
unwirksam und kann später teuer werden.
In diesem Artikel erfahren Sie:
•
Wann ein Verzicht erlaubt ist
•
Wann er automatisch unwirksam ist
•
Welche Fehler Tausende Betroffene machen
Wann ist ein Verzicht auf Unterhalt verboten?
X Kindesunterhalt
•
Gesetzlich ausgeschlossen (§ 1614 BGB)
•
Anspruch gehört dem Kind
•
Eltern dürfen nicht verzichten
Auch schriftliche Vereinbarungen sind unwirksam
X Trennungsunterhalt
•
Kein Verzicht auf zukünftige Ansprüche
•
Schutz vor finanzieller Benachteiligung
Standard-Formulierungen wie
„Wir verzichten gegenseitig auf Unterhalt“
rechtlich wertlos
Wann ist ein Verzicht möglich?
nachehelicher Unterhalt
Teilweise möglich, wenn:
•
beide wirtschaftlich abgesichert sind
•
keine Benachteiligung entsteht
•
keine Sozialleistungen nötig werden
Bereits entstandene Ansprüche können erlassen werden
Aber nur unter strengen Voraussetzungen
Gerichte prüfen das sehr genau
Faustregel: Wann ist ein
Unterhaltsverzicht unwirksam?
Ein Verzicht ist immer ungültig, wenn:
•
Kinder betroffen sind
•
eine Partei finanziell benachteiligt wird
•
staatliche Leistungen notwendig werden
In diesen Fällen kann der Staat sogar rückwirkend Geld zurückfordern.
Unterhaltsart Verzicht möglich?
Kindesunterhalt
X Nein
Trennungsunterhalt
X Nein
Nachehelicher
Unterhalt Teilweise
Vergangenheit
Möglich
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Kindesunterhalt
Ein Vater und eine Mutter vereinbaren schriftlich, dass kein Kindesunterhalt
gezahlt wird, da beide sich „einvernehmlich geeinigt haben“.
Ergebnis: Unwirksam. Das Kind kann den vollen Unterhalt jederzeit
nachfordern – auch rückwirkend.
Beispiel 2: Trennungsunterhalt
Während der Trennung unterschreibt die Ehefrau, dass sie auf Unterhalt
verzichtet.
Ergebnis: Unwirksam, da der Verzicht im Voraus erfolgt ist. Der Anspruch
bleibt bestehen.
Beispiel 3: Nachehelicher Unterhalt (wirksam)
Ein Ehepaar schließt vor der Scheidung einen notariellen Vertrag, in dem
beide auf Unterhalt verzichten.
Ergebnis: Wirksam, wenn beide finanziell unabhängig sind und kein
Ungleichgewicht besteht.
Experten-Tipp
Ein Unterhaltsverzicht sollte niemals ohne rechtliche Prüfung erfolgen.
Schon kleine Fehler können:
•
mehrere tausend Euro kosten
•
zu Nachforderungen führen
•
Verträge unwirksam machen
FAQ
Kann man auf Unterhalt verzichten?
Ein Verzicht auf Unterhalt ist in Deutschland meist nicht möglich. Besonders
beim Kindesunterhalt ist ein Verzicht gesetzlich ausgeschlossen. Beim
Trennungsunterhalt ist ein Verzicht für die Zukunft ebenfalls unwirksam. Nur
beim nachehelichen Unterhalt kann ein Verzicht unter bestimmten
Voraussetzungen möglich sein.
Ist ein schriftlicher Verzicht gültig?
Ein schriftlicher Unterhaltsverzicht ist häufig unwirksam. Vor allem beim
Kindesunterhalt und beim Trennungsunterhalt können Vereinbarungen nicht
wirksam getroffen werden, wenn sie gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen
Kann man auf Kindesunterhalt verzichten?
Nein, auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden. Der Anspruch steht
dem Kind zu und ist gesetzlich geschützt. Eltern können diesen Anspruch
nicht durch Vereinbarung ausschließen.
Kann man auf Trennungsunterhalt verzichten?
Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt für die Zukunft ist grundsätzlich nicht
möglich. Das Gesetz schützt den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner
während der Trennungszeit.
Wann ist ein Unterhaltsverzicht möglich?
Ein Verzicht ist nur eingeschränkt möglich, etwa beim nachehelichen
Unterhalt oder bei bereits entstandenen Ansprüchen. Voraussetzung ist,
dass keine einseitige Benachteiligung entsteht und keine Sozialleistungen
erforderlich werden.
Kann der Staat Unterhalt zurückfordern?
Ja, wenn Sozialleistungen gezahlt wurden, kann der Staat unter bestimmten
Voraussetzungen Unterhalt vom eigentlich Verpflichteten zurückfordern,
auch wenn zuvor ein Verzicht vereinbart wurde.
Echte Gerichtsurteile zum
Unterhaltsverzicht
1. Kindesunterhalt – Verzicht IMMER unwirksam
Urteil:
BGH, Beschluss vom 29.01.2014 – XII ZB 303/13
Kernaussage:
Ein „Verzicht“ oder auch ein indirekter Verzicht (z. B. „ich mache den
Anspruch nicht geltend“) ist unwirksam.
Begründung:
Umgehungsgeschäfte sind ebenfalls unzulässig
Selbst wenn Eltern vereinbaren, keinen Unterhalt zu verlangen, bleibt der
Anspruch des Kindes bestehen.
2. Trennungsunterhalt – Verzicht nicht möglich
Urteil:
OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2023 – 13 UF 104/23
Kernaussage:
Ein Verzicht auf zukünftigen Trennungsunterhalt ist nichtig.
Begründung:
Auch „Nichtgeltendmachung“ ist unzulässig
Selbst clevere Formulierungen („wir verzichten“) bringen nichts
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