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Elternunterhalt 2026 – Wer
zahlt, was bleibt?
Wenn Eltern pflegebedürftig werden, fragen sich
viele Kinder: „Muss ich zahlen – und wie viel?“ Die
gute Nachricht: Die neuen Regelungen schützen
Kinder stärker als je zuvor.
Wer überhaupt zahlen muss
Seit 2020 gilt: Kinder sind erst ab einem
Bruttojahreseinkommen von über 100.000 € zur
Zahlung verpflichtet. Alles darunter bleibt
unangetastet.
Beispiel: Anna verdient 78.000 € im Jahr – sie
muss keinen Cent für den Pflegeheimaufenthalt
ihrer Eltern zahlen.
Tipp: Nur das eigene Einkommen zählt – das
Gehalt des Ehepartners wird nicht berücksichtigt.
Selbstbehalt – was bleibt mir?
Ab 2026 gilt: Wer zahlen muss, darf trotzdem
genug zum Leben behalten.
Person Mindest - Selbstbehalt
Kind: 2.650 €/Monat
Ehepartner/Schwiegerkind: 2.120 €/Monat
Einkommen, das über diesen Beträgen liegt, ist
nicht automatisch voll pfändbar – etwa 70 %
bleiben geschützt.
So ist sichergestellt, dass Kinder ihre eigenen
Lebenshaltungskosten weiterhin decken können.
Praxisbeispiel: Max verdient 110.000 €/Jahr.
Nach Abzug des Selbstbehalts und Schutzes von
70 % bleibt ihm oft nur ein kleiner Teil seines
Einkommens für den Elternunterhalt – er behält
also den Großteil für sich.
Vermögen & Altersvorsorge – was
bleibt unangetastet
Kinder dürfen ihre Altersvorsorge und notwendiges
Vermögen schützen:
Altersvorsorge: ca. 5 % des
Bruttojahreseinkommens pro Berufsjahr
Eigenheim oder Eigentumswohnung: geschützt,
wenn selbstbewohnt
Notfall-Rücklagen: angemessenes Polster bleibt
unangetastet
Beispiel: Lisa hat eine selbstgenutzte
Wohnung – diese wird nicht für den Elternunterhalt
herangezogen.
Pflegefall & Sozialhilfe
Das Sozialamt greift nur dann ein, wenn:
1. Eltern die Pflegekosten selbst nicht tragen
können
2. Pflegekasse, Rente und eigenes Vermögen nicht
reichen
3. Kinder über 100.000 €/Jahr verdienen
Alles andere bleibt in der Praxis oft ohne Folgen für
die Kinder.
Rechtsprechung – Selbstbehalt
steigt
Gerichtsurteile zeigen: In Einzelfällen liegt der
tatsächliche Selbstbehalt deutlich höher, oft
zwischen 5.000–5.500 € netto. Das schützt die
eigene Lebensführung noch stärker – gerade in
Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Praxisbeispiele
zusammengefasst
Einkommen unter 100.000 €: keine Unterhaltspflicht
Einkommen über 100.000 €: nur der Teil, der nach
Selbstbehalt und Freibeträgen übrigbleibt
Eigene Immobilie / Altersvorsorge: bleibt
unangetastet
Was sind Freibeträge beim
Elternunterhalt?
Freibeträge schützen das Einkommen und
Vermögen des unterhaltspflichtigen Kindes. Dazu
gehören der Selbstbehalt, Wohnkosten,
Altersvorsorge, Rücklagen und weitere Abzüge,
damit der eigene Lebensunterhalt gesichert bleibt."
Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?
Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt liegt 2025
bei 2.000 Euro monatlich inklusive Warmmiete.
Änderungen für 2025 sind derzeit nicht
vorgesehen.
Welche Vermögenswerte sind geschützt?
Geschützt sind z. B. die selbstgenutzte Immobilie,
ein Notgroschen, angemessene Altersvorsorge,
Rücklagen für Reparaturen, Haushaltsführung und
Notfälle. Diese Vermögenswerte müssen nicht für
den Elternunterhalt eingesetzt werden."
Fazit
Die neuen Regelungen, auch für 2026, entlasten
Kinder deutlich:
•
Über 90 % der Kinder müssen gar keinen
Unterhalt zahlen.
•
Wer zahlen muss, behält dank hoher
Selbstbehalte den Großteil seines
Einkommens.
•
Vermögen und Altersvorsorge sind weitgehend
geschützt.
So können Kinder sicherstellen, dass sie ihre
Eltern unterstützen, ohne selbst in finanzielle
Engpässe zu geraten.
Hinweis:
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen
stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz
sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für
Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit
übernommen werden. Für eine verbindliche
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