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Freibeträge beim
Elternunterhalt – Wie viel
Einkommen und Vermögen
bleibt geschützt?
Stand: Juni 2026
Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die
eigenen Einkünfte nicht ausreichen, stellt sich
häufig die Frage, ob Kinder finanziell für die
Pflegekosten aufkommen müssen. Viele Betroffene
befürchten hohe Belastungen. Tatsächlich schützt
das Gesetz jedoch Einkommen, Vermögen und die
eigene Altersvorsorge in erheblichem Umfang.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche
Freibeträge gelten, ab wann überhaupt eine
Unterhaltspflicht besteht und welche Rechte
Angehörige gegenüber dem Sozialamt haben.
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Wer muss Elternunterhalt zahlen?
Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie
einander zum Unterhalt verpflichtet. Dazu gehören
auch Kinder gegenüber ihren Eltern.
Kommt ein pflegebedürftiger Elternteil für die Heim-
oder Pflegekosten nicht selbst auf und reichen
Rente, Pflegeversicherung oder eigenes Vermögen
nicht aus, übernimmt zunächst häufig das
Sozialamt die ungedeckten Kosten. Anschließend
prüft die Behörde, ob Kinder leistungsfähig sind.
Die 100.000-Euro-Grenze
Seit Inkrafttreten des Angehörigen-
Entlastungsgesetzes gilt:
Kinder müssen grundsätzlich nur dann
Elternunterhalt leisten, wenn ihr jährliches
Bruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.
Rechtsgrundlage:
•
§ 94 SGB XII
•
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Liegt das Bruttoeinkommen unter dieser Grenze,
scheidet eine Inanspruchnahme regelmäßig aus.
Selbstbehalt beim Elternunterhalt
Nicht das gesamte Einkommen darf für
Elternunterhalt verwendet werden. Dem
Unterhaltspflichtigen muss ein angemessener
Betrag zur eigenen Lebensführung verbleiben.
Zu berücksichtigen sind unter anderem:
•
✅ Wohnkosten
•
✅ Krankenversicherung
•
✅ Altersvorsorge
•
✅ Kosten für Familie und Kinder
•
✅ Berufliche Aufwendungen
Der Selbstbehalt dient dem Schutz der eigenen
wirtschaftlichen Existenz.
Welches Vermögen bleibt geschützt?
Nicht jedes Vermögen muss eingesetzt werden.
Geschützt sind insbesondere:
✅ Angemessenes Eigenheim
Eine selbst genutzte Immobilie bleibt grundsätzlich
geschützt.
✅ Altersvorsorgevermögen
Auch Rücklagen für die Altersvorsorge dürfen
erhalten bleiben.
✅ Notgroschen
Angemessene Ersparnisse müssen regelmäßig
nicht vollständig verwertet werden.
✅ Familienvermögen
Die wirtschaftlichen Interessen des Ehepartners
sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Altersvorsorge wird besonders
geschützt
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, dass
Unterhaltspflichtige ihre eigene Altersvorsorge nicht
gefährden müssen.
Hierzu zählen beispielsweise:
•
Private Rentenversicherungen
•
Riester-Rente
•
Betriebliche Altersvorsorge
•
Kapitalanlagen für die Altersvorsorge
⚖️ Wichtige Entscheidungen des
Bundesgerichtshofs
BGH, Beschluss vom 7. August 2013 – XII ZB
269/12
Altersvorsorge und Vermögensschutz
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass eine
angemessene Altersvorsorge geschützt ist.
BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 – XII ZB
607/12
Schonvermögen beim Elternunterhalt
Unterhaltspflichtige müssen ihre wirtschaftliche
Existenz nicht gefährden.
BGH, Beschluss vom 9. März 2016 – XII ZB
693/14
Schutz des Eigenheims
Eine selbst bewohnte Immobilie darf grundsätzlich
erhalten bleiben.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Einkommen unter 100.000 Euro
Bruttojahreseinkommen:
85.000 Euro
➡️ Keine Verpflichtung zur Zahlung von
Elternunterhalt.
Beispiel 2: Einkommen über 100.000 Euro
Bruttojahreseinkommen:
110.000 Euro
➡️ Das Sozialamt prüft die Leistungsfähigkeit im
Einzelfall.
Beispiel 3: Eigenheim vorhanden
Die selbst genutzte Immobilie bleibt regelmäßig
geschützt.
Beispiel 4: Verheiratete Kinder
Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Ehepartners werden berücksichtigt.
❓ Häufige Fragen
Muss ich Elternunterhalt zahlen, wenn
kein Kontakt zu meinen Eltern besteht?
Nicht automatisch. Ein Kontaktabbruch allein
beseitigt die Unterhaltspflicht grundsätzlich nicht.
Muss mein Ehepartner für meine Eltern
zahlen?
Nein. Unterhaltspflichtig sind nur die Kinder.
Allerdings können die ehelichen
Lebensverhältnisse mittelbar berücksichtigt
werden.
Muss ich mein Haus verkaufen?
In der Regel nein. Ein angemessenes Eigenheim
genießt besonderen Schutz.
Müssen Geschwister ebenfalls zahlen?
Ja. Mehrere Kinder haften anteilig entsprechend
ihrer Leistungsfähigkeit.
Darf das Sozialamt mein gesamtes
Vermögen verlangen?
Nein. Schonvermögen und die Altersvorsorge
bleiben grundsätzlich geschützt.
⚖️ Gesetzliche Grundlagen
•
§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht von Verwandten
•
§ 1603 BGB – Leistungsfähigkeit
•
§ 94 SGB XII – Übergang von Ansprüchen
•
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Weitere Themen
Unterhalt für volljährige Kinder
Wohnvorteil beim Unterhalt
Rangfolge beim Unterhalt
✅ Fazit
Die Sorge vor hohen Zahlungen beim
Elternunterhalt ist häufig unbegründet. Durch die
100.000-Euro-Grenze, umfangreiche Freibeträge
und den Schutz von Vermögen und Altersvorsorge
werden viele Angehörige erheblich entlastet.
Wer sich unsicher ist, sollte eine individuelle
Berechnung vornehmen lassen, da die konkrete
Leistungsfähigkeit immer von den persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnissen abhängt.
Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal
aktualisiert: Juni 2026 –
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