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Freibeträge beim Elternunterhalt – Wie viel Einkommen und Vermögen

bleibt geschützt?

Stand: Juni 2026 Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, stellt sich häufig die Frage, ob Kinder finanziell für die Pflegekosten aufkommen müssen. Viele Betroffene befürchten hohe Belastungen. Tatsächlich schützt das Gesetz jedoch Einkommen, Vermögen und die eigene Altersvorsorge in erheblichem Umfang. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Freibeträge gelten, ab wann überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht und welche Rechte Angehörige gegenüber dem Sozialamt haben.

Wer muss Elternunterhalt zahlen?

Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet. Dazu gehören auch Kinder gegenüber ihren Eltern. Kommt ein pflegebedürftiger Elternteil für die Heim- oder Pflegekosten nicht selbst auf und reichen Rente, Pflegeversicherung oder eigenes Vermögen nicht aus, übernimmt zunächst häufig das Sozialamt die ungedeckten Kosten. Anschließend prüft die Behörde, ob Kinder leistungsfähig sind.

Die 100.000-Euro-Grenze

Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes gilt: Kinder müssen grundsätzlich nur dann Elternunterhalt leisten, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Rechtsgrundlage: § 94 SGB XII Angehörigen-Entlastungsgesetz Liegt das Bruttoeinkommen unter dieser Grenze, scheidet eine Inanspruchnahme regelmäßig aus.

Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Nicht das gesamte Einkommen darf für Elternunterhalt verwendet werden. Dem Unterhaltspflichtigen muss ein angemessener Betrag zur eigenen Lebensführung verbleiben. Zu berücksichtigen sind unter anderem: ✅ Wohnkosten ✅ Krankenversicherung ✅ Altersvorsorge ✅ Kosten für Familie und Kinder ✅ Berufliche Aufwendungen Der Selbstbehalt dient dem Schutz der eigenen wirtschaftlichen Existenz.

Welches Vermögen bleibt geschützt?

Nicht jedes Vermögen muss eingesetzt werden. Geschützt sind insbesondere: ✅ Angemessenes Eigenheim Eine selbst genutzte Immobilie bleibt grundsätzlich geschützt. ✅ Altersvorsorgevermögen Auch Rücklagen für die Altersvorsorge dürfen erhalten bleiben. ✅ Notgroschen Angemessene Ersparnisse müssen regelmäßig nicht vollständig verwertet werden. ✅ Familienvermögen Die wirtschaftlichen Interessen des Ehepartners sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Altersvorsorge wird besonders geschützt

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, dass Unterhaltspflichtige ihre eigene Altersvorsorge nicht gefährden müssen. Hierzu zählen beispielsweise: Private Rentenversicherungen Riester-Rente Betriebliche Altersvorsorge Kapitalanlagen für die Altersvorsorge

⚖️ Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs

BGH, Beschluss vom 7. August 2013 – XII ZB 269/12 Altersvorsorge und Vermögensschutz Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass eine angemessene Altersvorsorge geschützt ist. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 – XII ZB 607/12 Schonvermögen beim Elternunterhalt Unterhaltspflichtige müssen ihre wirtschaftliche Existenz nicht gefährden. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 – XII ZB 693/14 Schutz des Eigenheims Eine selbst bewohnte Immobilie darf grundsätzlich erhalten bleiben.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Einkommen unter 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen: 85.000 Euro ➡️ Keine Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Beispiel 2: Einkommen über 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen: 110.000 Euro ➡️ Das Sozialamt prüft die Leistungsfähigkeit im Einzelfall. Beispiel 3: Eigenheim vorhanden Die selbst genutzte Immobilie bleibt regelmäßig geschützt. Beispiel 4: Verheiratete Kinder Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehepartners werden berücksichtigt.

❓ Häufige Fragen

Muss ich Elternunterhalt zahlen, wenn kein Kontakt zu meinen Eltern besteht?

Nicht automatisch. Ein Kontaktabbruch allein beseitigt die Unterhaltspflicht grundsätzlich nicht.

Muss mein Ehepartner für meine Eltern zahlen?

Nein. Unterhaltspflichtig sind nur die Kinder. Allerdings können die ehelichen Lebensverhältnisse mittelbar berücksichtigt werden.

Muss ich mein Haus verkaufen?

In der Regel nein. Ein angemessenes Eigenheim genießt besonderen Schutz.

Müssen Geschwister ebenfalls zahlen?

Ja. Mehrere Kinder haften anteilig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit.

Darf das Sozialamt mein gesamtes Vermögen verlangen?

Nein. Schonvermögen und die Altersvorsorge bleiben grundsätzlich geschützt.

⚖️ Gesetzliche Grundlagen

§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht von Verwandten § 1603 BGB – Leistungsfähigkeit § 94 SGB XII – Übergang von Ansprüchen Angehörigen-Entlastungsgesetz

Weitere Themen

Unterhalt für volljährige Kinder Wohnvorteil beim Unterhalt Rangfolge beim Unterhalt

✅ Fazit

Die Sorge vor hohen Zahlungen beim Elternunterhalt ist häufig unbegründet. Durch die 100.000-Euro-Grenze, umfangreiche Freibeträge und den Schutz von Vermögen und Altersvorsorge werden viele Angehörige erheblich entlastet. Wer sich unsicher ist, sollte eine individuelle Berechnung vornehmen lassen, da die konkrete Leistungsfähigkeit immer von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängt.
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Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

aktualisiert: Juni 2026 –

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Die Inhalte basieren auf sorgfältiger Recherche von Gesetzestexten und aktuel-

ler Rechtsprechung. Inhalte werden regelmäßig mit juristischen Quellen

abgeglichen.

Unser Ziel ist es, rechtliche Themen verständlich und praxisnah darzustellen.

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Freibeträge beim

Elternunterhalt – Wie viel

Einkommen und Vermögen

bleibt geschützt?

Stand: Juni 2026 Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, stellt sich häufig die Frage, ob Kinder finanziell für die Pflegekosten aufkommen müssen. Viele Betroffene befürchten hohe Belastungen. Tatsächlich schützt das Gesetz jedoch Einkommen, Vermögen und die eigene Altersvorsorge in erheblichem Umfang. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Freibeträge gelten, ab wann überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht und welche Rechte Angehörige gegenüber dem Sozialamt haben.
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Wer muss Elternunterhalt zahlen?

Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet. Dazu gehören auch Kinder gegenüber ihren Eltern. Kommt ein pflegebedürftiger Elternteil für die Heim- oder Pflegekosten nicht selbst auf und reichen Rente, Pflegeversicherung oder eigenes Vermögen nicht aus, übernimmt zunächst häufig das Sozialamt die ungedeckten Kosten. Anschließend prüft die Behörde, ob Kinder leistungsfähig sind.

Die 100.000-Euro-Grenze

Seit Inkrafttreten des Angehörigen- Entlastungsgesetzes gilt: Kinder müssen grundsätzlich nur dann Elternunterhalt leisten, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Rechtsgrundlage: § 94 SGB XII Angehörigen-Entlastungsgesetz Liegt das Bruttoeinkommen unter dieser Grenze, scheidet eine Inanspruchnahme regelmäßig aus.

Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Nicht das gesamte Einkommen darf für Elternunterhalt verwendet werden. Dem Unterhaltspflichtigen muss ein angemessener Betrag zur eigenen Lebensführung verbleiben. Zu berücksichtigen sind unter anderem: ✅ Wohnkosten ✅ Krankenversicherung ✅ Altersvorsorge ✅ Kosten für Familie und Kinder ✅ Berufliche Aufwendungen Der Selbstbehalt dient dem Schutz der eigenen wirtschaftlichen Existenz.

Welches Vermögen bleibt geschützt?

Nicht jedes Vermögen muss eingesetzt werden. Geschützt sind insbesondere: ✅ Angemessenes Eigenheim Eine selbst genutzte Immobilie bleibt grundsätzlich geschützt. ✅ Altersvorsorgevermögen Auch Rücklagen für die Altersvorsorge dürfen erhalten bleiben. ✅ Notgroschen Angemessene Ersparnisse müssen regelmäßig nicht vollständig verwertet werden. ✅ Familienvermögen Die wirtschaftlichen Interessen des Ehepartners sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Altersvorsorge wird besonders

geschützt

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, dass Unterhaltspflichtige ihre eigene Altersvorsorge nicht gefährden müssen. Hierzu zählen beispielsweise: Private Rentenversicherungen Riester-Rente Betriebliche Altersvorsorge Kapitalanlagen für die Altersvorsorge

⚖️ Wichtige Entscheidungen des

Bundesgerichtshofs

BGH, Beschluss vom 7. August 2013 – XII ZB 269/12 Altersvorsorge und Vermögensschutz Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass eine angemessene Altersvorsorge geschützt ist. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 – XII ZB 607/12 Schonvermögen beim Elternunterhalt Unterhaltspflichtige müssen ihre wirtschaftliche Existenz nicht gefährden. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 – XII ZB 693/14 Schutz des Eigenheims Eine selbst bewohnte Immobilie darf grundsätzlich erhalten bleiben.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Einkommen unter 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen: 85.000 Euro ➡️ Keine Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Beispiel 2: Einkommen über 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen: 110.000 Euro ➡️ Das Sozialamt prüft die Leistungsfähigkeit im Einzelfall. Beispiel 3: Eigenheim vorhanden Die selbst genutzte Immobilie bleibt regelmäßig geschützt. Beispiel 4: Verheiratete Kinder Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehepartners werden berücksichtigt.

❓ Häufige Fragen

Muss ich Elternunterhalt zahlen, wenn

kein Kontakt zu meinen Eltern besteht?

Nicht automatisch. Ein Kontaktabbruch allein beseitigt die Unterhaltspflicht grundsätzlich nicht.

Muss mein Ehepartner für meine Eltern

zahlen?

Nein. Unterhaltspflichtig sind nur die Kinder. Allerdings können die ehelichen Lebensverhältnisse mittelbar berücksichtigt werden.

Muss ich mein Haus verkaufen?

In der Regel nein. Ein angemessenes Eigenheim genießt besonderen Schutz.

Müssen Geschwister ebenfalls zahlen?

Ja. Mehrere Kinder haften anteilig entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit.

Darf das Sozialamt mein gesamtes

Vermögen verlangen?

Nein. Schonvermögen und die Altersvorsorge bleiben grundsätzlich geschützt.

⚖️ Gesetzliche Grundlagen

§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht von Verwandten § 1603 BGB – Leistungsfähigkeit § 94 SGB XII – Übergang von Ansprüchen Angehörigen-Entlastungsgesetz

Weitere Themen

Unterhalt für volljährige Kinder Wohnvorteil beim Unterhalt Rangfolge beim Unterhalt

✅ Fazit

Die Sorge vor hohen Zahlungen beim Elternunterhalt ist häufig unbegründet. Durch die 100.000-Euro-Grenze, umfangreiche Freibeträge und den Schutz von Vermögen und Altersvorsorge werden viele Angehörige erheblich entlastet. Wer sich unsicher ist, sollte eine individuelle Berechnung vornehmen lassen, da die konkrete Leistungsfähigkeit immer von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängt.
Rechner Elternunterhalt

Autor: Redaktion AMK-Rechtsportal

aktualisiert: Juni 2026 –

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