Wenn Sie für Ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen, gibt es bestimmte Freibeträge, die Sie nicht angerechnet bekommen. Unser Rechner hilft Ihnen, Ihre leistungsfähiges Einkommen zu ermitteln. Dazu zählen Selbstbehalt, Kinderfreibeträge und berufsbedingte Aufwendungen.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der Ihnen mindestens zum Leben bleiben muss. 2025 beträgt er 2.250 € für Alleinstehende und 3.950 € für Ehepaare.
Pro unterhaltspflichtigem Kind wird ein Freibetrag von 500 € monatlich berücksichtigt, der das Einkommen für Elternunterhalt mindert.
Berufsbedingte Aufwendungen und private Altersvorsorge können das bereinigte Einkommen mindern und damit die Unterhaltspflicht reduzieren.